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3.1 NATURA 2000

(Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB)

Plangebiet

Es sind von der Planung keine NATURA 2000-Gebiete (FFH-/ Vogelschutzgebiete) betroffen (LANIS 2020)1. Demnach sind keine Erhaltungsziele von Natura 2000-Gebieten in ihren Belangen durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes berührt.

3.2 Vorbereitende Landschaftsplanung

(Landschaftsplanung Verbandsgemeinde Bitburg-Land)

Von zentraler grünordnerischer Bedeutung sind die Vorgaben der Entwicklungskonzeption der gemeindlichen Landschaftsplanung, da diese Planung zur unmittelbaren Berücksichtigung in der Bauleitplanung dient (vgl. Kap. 1.1). Demnach sind folgende örtliche Zielvorstellungen planungsrelevant:

1 Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS 2020), https://geodaten.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/, Abfrage am 02.12.2020

Im derzeit gültigen Landschaftsplan (Stand: 1995, Teilfortschreibung 2015) der Verbandsgemeinde Bitburg-Land2,3, ist das Plangebiet als Wohn- / Mischgebiet gekennzeichnet. Entsprechend sind historische Bausubstanzen zu erhalten und zu pflegen, der Innenentwicklung ist Vorrang vor der Außenentwicklung zu gewähren und für eine ausreichende Durchgrünung zu sorgen.

Im Plangebiet besteht entsprechend eine Belastung durch Bodenversiegelung. Gemäß der Potentialkarten der Landschaftsplanung der VG Bitburg-Land (1995) kann es aufgrund der Nutzung als Mischgebiet zu Konflikten hinsichtlich Bodenversiegelung, Schadstoffimmissionen und Eingriff in das Geländeklima kommen. Das Plangebiet weist als Siedlungsfläche nur ein sehr geringes Potential für den Biotop- und Artenschutz auf. Gemäß Teilfortschreibung der Landschaftsplanung der Verbandsgemeinde Bitburg-Land (2015) befinden sich im Plangebiet Grundwasserleiter mit einer geringen Empfindlichkeit gegenüber Verunreinigungen. Lediglich im Süden des Plangebietes befindet sich ein Bereich mit hoher Empfindlichkeit. Als Planungsziel ist die kurzfristige Umsetzung von Schutzmaßnahmen formuliert. Des Weiteren befindet sich das Plangebiet auf einer Windwurffläche, weshalb als Planungsziel eine rasche Aufforstung mit standorttypischen Gehölzen angeraten wird. Außerdem ist die Ortslage Biersdorf als Wärmeinsel mit geringer Erwärmung verzeichnet. Als Planungsziel ist dabei ein weitgehender Erhalt der Grünflächen und Vermeidung weitgehender Versiegelung angegeben. Das Plangebiet befindet sich darüber hinaus in einem überregionalen Erholungsraum (Feriengebiet). Dennoch weist das Plangebiet aufgrund der Ausprägung als Mischgebiet mit neuer Bausubstanz oder schlecht erhaltener alter Bausubstanz nur einen mittleren bis geringen landschaftsästhetischen Eigenwert auf.

3.3 Fachplanungen / Rechtliche Vorgaben 3.3.1 Schutz / Schutzwürdigkeit

Durch die Aufhebung des Bebauungsplans ist weder eine Verbesserung noch eine Verschlechterung der innerhalb des Plangebietes vorhandenen Strukturen zu erwarten, da nach Aufhebung des Bebauungsplans weiterhin eine Bebauung gemäß § 34 BauGB möglich ist.

Folgende Schutzgebiete/ -objekte sind für das Plangebiet nicht ausgewiesen bzw. davon nicht berührt (LANIS, 2020) :

Nationalpark (inkl. Planungen)

Biosphärenreservat (inkl. Planungen)

Naturpark (inkl. Planung)

Landschaftsschutzgebiete (inkl. Planungen)

Geschützte Landschaftsbestandteile (inkl. Planungen)

Naturschutzgebiete (inkl. Planungen)

Nationale Naturmonumente (inkl. Planungen)

Naturdenkmale (inkl. Planungen)

RAMSAR-Gebiete

Geschützte Landschaften

2 Werner Werde, Landschaftsarchitekt, Landschaftsplanung Verbandsgemeinde Bitburg-Land (1995).

3 BGH Plan, Teilfortschreibung Landschaftsplanung „Windenergie“ (November 2015)

Der Biotoptypen-Pauschalschutz (§ 30 BNatSchG, (erweiterter) Biotopschutz nach §15 LNatSchG Rheinland-Pfalz) ist durch das Vorhaben im Plangebiet voraussichtlich nicht berührt.

Der Gewässerschutz (§ 21 Abs. 5 BNatSchG), einschließlich Randstreifen, Uferzonen und Auen ist ebenfalls nicht berührt, da das Plangebiet keine Gewässer umfasst.

Landesweit ausgewiesene Biotope (LANIS, abgefragt 02.12.2020: Biotopkataster) werden ebenfalls nicht überplant.

Wasserrechtliche Schutzgebiete – Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete sowie Heil-quellenschutzgebiete – sind durch die Vorhabenplanung nicht betroffen (GeoPortal Wasser 2020)4.

Im Bereich der Aufhebung sind voraussichtlich keine Strukturen vorhanden, welche als Rote-Liste Biotoptyp Deutschland bundesweit bestandsgefährdet sind, aber nicht einem förmlichen Schutz unterliegen (Finck et al. 2017).

Hinweise zu örtlichen Kulturdenkmalen oder Bodendenkmalen liegen der Datenbank der Kulturgüter in der Region Trier5 für das Plangebiet nicht vor.

Schutzwälder und Naturwaldreservate sind örtlich ebenfalls nicht vorhanden (Umweltatlas RLP)6. Da Böden mit Archivfunktion (vgl. Kap. 4.1.2) nicht wieder herstellbar sind (ALEX-INFORMATIONSBLATT 28, LUWG 2009), sollten diese nicht überplant werden. Schutzbedürftige Böden als ‚Archiv der Kultur- und Naturgeschichte‘ sind für das Plangebiet jedoch nicht ausgewiesen (LGB RLP)7.

Für das Plangebiet sind keine Flächen mit nachhaltigen Naturschutzmaßnahmen (LANIS, abgefragt am 03.12.2020), z.B. Ökokonto, Ersatzzahlungsmaßnahmen, ausgewiesen.

Es bestehen durch Vorhaben benachbarter Plangebiete keine negativen Kumulierungseffekte hin-sichtlich oben genannter Schutzgüter.

3.3.2 Besonderer Artenschutz

Eine (überschlägige) Prüfung der Belange des besonderen Artenschutzes erfolgt in Kap. 4.1.4.

Gemäß Landschaftsplanung der Verbandsgemeinde Bitburg-Land (1995) weist das Plangebiet als Siedlungsfläche nur ein sehr geringes Potential für den Biotop- und Artenschutz auf. Demnach konnte kein Konfliktpotential mit dem Artenschutz festgestellt werden.

3.3.3 Sonstige

Der Flächennutzungsplan Bitburg-Land8 gibt für das Plangebiet den Bestand einer gemischten Wohnbaufläche an.

4 Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF), GeoPortal Wasser, https://geoportal-wasser.rlp-umwelt.de/servlet/is/2025/, Abfrage am 02.12.2020.

5 Datenbank der Kulturgüter in der Region Trier (2018), https://kulturdb.de/kdb_utm/index.php, Abfrage am 02.12.2020 6 Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF), Umweltatlas

https://umweltatlas.rlp.de/atlas/script/index.php, Abfrage am 03.12.2020.

7 Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, https://mapclient.lgb-rlp.de/?app=lgb&view_id=21, Abfrage am 03.12.2020.

8 ISU Bitburg, Flächennutzungsplan Bitburg Land, Teilfortschreibung Wohnen und Gewerbe, Ortslage Biersdorf am See (4) (2006).

Laut dem 4. Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) liegt das gesamte Plangebiet in einem

‚landesweit bedeutsamen Bereich für Erholung und Tourismus’. Darüber hinaus besteht keine landesweit vernetzte Biotopverbundfunktion (LANIS, abgefragt am 03.12.2020).

Im geltenden Regionalen Raumordnungsplan (RROP 1985)9 der Region Trier wird die Ortsgemeinde Biersdorf am See als Wohngebiet mit besonderer Funktion für die Erholung (E) ausgewiesen.

Auch im Entwurf für den neuen Regionalen Raumordnungsplan (2014, RROPneu)10 ist für das Plangebiet Siedlungsfläche Wohnen verzeichnet. Außerdem werden der Ortsgemeinde Biersdorf am See die besonderen Funktionen Freizeit / Erholung (E) und Landwirtschaft (L) zugewiesen.

Des Weiteren ist der Ortsgemeinde die Prädikatisierung nach dem Kurortegesetz zugewiesen.

Entsprechend ist die touristische Infrastruktur zu erhalten und weiter zu entwickeln.

Entsprechend dem Landschaftsrahmenplan der Region Trier (Sept. 2009)11 liegt das Plangebiet nicht in einem landesweit bedeutsamen Erholungs- und Erlebnisraum, tangiert aber die Tallandschaft des Mittelgebirges als regional bedeutsamen Erholungs- und Erlebnisraum.

Laut dem Landschaftsprogramm zum Landesentwicklungsprogramm (LEP IV)12 verlaufen keine Luftaustauschbahnen und klimatischen Ausgleichsräume durch das Plangebiet.

Die aktuelle Zielkarte der Planung vernetzter Biotopsysteme13 zeigt eine biotoptypenverträgliche Nutzung für Siedlung.

Angrenzend an das Plangebiet sind keine Waldflächen vorhanden, entsprechend sind keine wald-rechtlichen/ -fachlichen Belange zu berücksichtigen.

Innerhalb des Plangebietes befindliche Freileitungen werden durch die Aufhebung des Bebauungsplans nicht tangiert.

9 Planungsgemeinschaft Region Trier (1985): Regionaler Raumordnungsplan der Region Trier (RROP), aufgestellt von der Planungsgemeinschaft Trier durch Beschluss der Regionalvertretung vom 25. Juni 1979/ vom 28. Mai 1991.

10 Planungsgemeinschaft Region Trier (Entwurf 2014): Regionaler Raumordnungsplan der Region Trier (RROP), Entwurfsfassung zum Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gemäß Beschlussfassung der Regionalvertretung vom

10.12.2013 über die Anhörung zum Planentwurf (§ 10 Abs. 1 LPlG) und dessen öffentliche Auslegung (§ 6 Abs. 4 LPlG) nach

§ 14 Abs. 4 Nr. 2 LPlG.

11 Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord): Landschaftsrahmenplan Region Trier, September 2008.

12 Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz (MUFV), Landschaftsprogramm Rheinland-Pfalz zum Landesentwicklungsprogramm (LEP) IV, Stand April 2008,

https://naturschutz.rlp.de/Dokumente/download/2008/2008/LEPRLP11_2008.pdf.

13 Planung vernetzter Biotopsysteme, Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (2020) , https://map-final.rlp-umwelt.de/Kartendienste/index.php?service=vbs, abgerufen am 06.01.2021.