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4 Umweltzustand / Umweltmerkmale

4.1 Natur und Landschaft

(Grundlagenermittlung der Landschaftsplanung) 4.1.1 Allgemeines

Das gesamte Plangebiet liegt auf der ‚Bitburger Keuperhochfläche in der naturräumlichen Einheit

‚Gutland‘ (MEYNEN UND SCHMITTHÜSEN, 1952-1978). Typisch für diesen Naturraum sind weit gespannte, wellige Hochflächen, welche durch „tief eingeschnittene, in Nord-Süd-Richtung verlaufende Täler mit steilwandigen, bewaldeten Flanken zerschnitten“ sind (LANIS 2020). Das Plangebiet befindet sich auf einer Höhe von rund. 320 m ü. NN bei einer leichten Hangneigung von Süden nach Norden, sowie von Westen nach Osten ansteigend. Die Hangneigung im Plangebiet beträgt zwischen 2% und 13% (Landesamt für Geologie und Bergbau RLP) und ist hauptsächlich nach Süden / Südwesten exponiert.

Die Bitburger Keuperhochfläche ist hauptsächlich durch Offenland, hier insbesondere durch Ackernutzung, geprägt. Waldnutzung beschränkt sich auf einzelne Kuppenlagen und Hänge, hauptsächlich südlich von Bitburg. Entsprechend besteht das Plangebiet aus einer waldfreien landwirtschaftlich genutzten Fläche.

Die hohe lokale Reliefnaturnähe ist durch Menschenhand (anthropomorph) überprägt worden, so auch im Bereich zur Aufhebung (Siedlung und Straßenanbindung).

4.1.2 Boden / Wasser

Bodenpotential / Bodenschutz

Der geologische Untergrund besteht aus Verwitterungsneubildungen aus dem Trias und Muschelkalk. Dieser ist insbesondere aus Tonmergel, grau, grün und rot, mit Gips und Dolomitlagen mit am Top hellen Dolomitfolgen aufgebaut (Landesamt für Geologie und Bergbau, Geologische Übersichtskarte). Die Bodengroßlandschaft (BGL) weist hohe Anteile an carbonatischen Gesteinen auf. Auf diesen haben sich Braunerden, Pelosole und Pararendzinen aus mergeligem Tonstein (Keuper) gebildet (LGB RLP).

Das Plangebiet liegt in einem Bereich, in welchem sich durch die natürliche Bodenbildung weitest-gehend Böden aus solifluidalen Sedimenten gebildet haben. Schutt aus Dolomitschluffmergelgestein (Muschelkalk bis Keuper) bildet das Ausgangsmaterial für die Bodenbildung. Hieraus ging Grusschluffmergel hervor. Der örtliche Bodentyp ist Pararendzina aus flachem grusführendem Ton (LGB RLP, BFD50). Entsprechende Böden weisen ein mittleres Wasserspeicherungsvermögen und nur eine geringe bis sehr geringe Erosionsgefährdung auf.

Die potentielle Erosionsgefährdung ist im aktuellen Zustand jedoch gering, da die Böden zum größten Teil versiegelt sind. Entsprechend weisen die Böden im Plangebiet, nach der Allgemeinen Bodenabtragsgleichung (ABAG) berechnet, derzeit eine fehlende bis geringe Bodenerosionsgefährdung auf (LGB RLP, Bodenerosion ABAG).

Insgesamt wird keine Gesamtaussage über die Bodenfunktionsbewertung getroffen. Das (landwirtschaftliche) Ertragspotential des örtlichen Bodens liegt im mittleren Bereich (LGB RLP, BFD5_L). Auch die Feldkapazität liegt im mittleren Bereich, während die nutzbare Feldkapazität mit niedrig bis mittel angegeben ist. Das Nitratrückhaltevermögen liegt im gesamten Plangebiet im mittleren Bereich (LGB RLP, BFD50). Es besteht daher diesbezüglich keine besondere

Schutzbedürftigkeit und auch keine erhöhte Empfindlichkeit hinsichtlich eines Bodenschadstoffeintrags.

Des Weiteren zeichnet sich das Plangebiet durch Böden mit einem geringen Wasserspeicherungsvermögen aus, welche einen guten Basenhaushalt aufweisen (LGB RLP, BFD200).

Laut Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz befindet sich das Plangebiet in einem Bereich mit einem lokal hohen Radonpotential (>100 kBq/cbm). („Das Plangebiet liegt innerhalb eines Bereiches mit intensiver Bruchtektonik, in dem ein erhöhtes bis hohes Radonpotential bekannt ist bzw. nicht ausgeschlossen werden kann. Radonmessungen in der Bodenluft des Bauplatzes oder Bau-gebietes werden dringend empfohlen. Die Ergebnisse sollten Grundlage für die Bauplaner und Bau-herren sein, sich ggf. für bauliche Vorsorgemaßnahmen zu entscheiden.

(Anmerkung: der Begriff „lokal“ bedeutet hierbei, dass ein erhöhtes bis hohes Radonpotenzial meist eng an geologisch-tektonische Einheiten gebunden ist. Solche Bereiche besitzen deshalb eine sehr begrenzte Ausdehnung.)“) (LGB RLP, abgefragt am 03.12.2020).

Anthropogene Vorbelastungen im Plangebiet sind aufgrund der vorhandene Bebauung zu erwarten.

Sonderstandorte gemäß Kartierungen zur heutigen potentiellen natürlichen Vegetation ('hpnV') sind nicht vorhanden. Für das Plangebiet sind eine mäßig hohe Basenstufe und eine frische Feuchtestufe angegeben. Extremstandorte (besonders feucht oder trocken) sind demnach nicht vorhanden bzw. zu erwarten.

Gemäß Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz sind im Plangebiet keine Böden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte vorhanden.

Das zusammenfassende Hauptkriterium zur Bewertung des Bodenpotentials und Einstufung der Bedeutung ökologischer Bodenfunktionen (z.B. Lebensraum- und Regulationsfunktionen; Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium; bodenbiologische Bedeutung) ist schließlich der jeweilige tatsächliche Natürlichkeitsgrad von Böden unter Berücksichtigung anthropogener Überprägung, Vorbelastung oder gar Degradierung.

Demnach ist festzustellen, dass völlig unbeeinträchtigte Böden mit sehr hoher Naturnähe und entsprechender Bodenschutzbedeutung, wie etwa Waldböden, örtlich nutzungsbedingt praktisch nicht vorhanden sind.

Ebenfalls sind keine Böden im Plangebiet vorhanden, die über eine hohe Wertigkeit und Bodenschutzfunktion verfügen (wie etwa Böden unter heimischen geschlossenen Gehölzbeständen).

Grundsätzlich ist von einer erheblichen Vorbelastung der Böden auszugehen, da hier großflächige Versiegelung und Bebauung vorhanden sind.

Wasserhaushalt

Gewässer / Oberflächenwasser:

Gewässer sind im Bereich zur Aufhebung nicht berührt.

Gemäß der Bodenfunktionsbewertung sind keine Angaben zu den örtliche Böden hinsichtlich der Feldkapazität gemacht. Umliegende Böden besitzen jedoch eine mittlere Feldkapazität und somit eine mittlere Wertigkeit bezüglich Wasserspeicherung bzw. Wasserrückhaltung (LGB RLP, BFD50).

Eine natürliche, reliefbedingte Entwässerungsrichtung ist durch die leichte Neigung des Geländes von Norden nach Süden und Osten nach Westen nur bedingt gegeben.

Entsprechend dem Fehlen von Gewässern im Geltungsbereich und im räumlichen Umfeld gelten für das Plangebiet keine Besonderheiten in Bezug auf potentielles Hochwasser.

Grundwasser:

Bezüglich des örtlichen Grundwasserportals erfolgt die Beschreibung der Grundwasserverhältnisse auf Basis einschlägiger Informationsportale.

Der obere Grundwasserleiter entstammt dem Südwestdeutschen Muschelkalk und Keuper und weist eine mittlere bis mäßige Durchlässigkeit auf (LGB RLP, HÜK200). Zudem besitzen die Grundwasserüberdeckungen im Norden eine günstige, im Süden eine ungünstige Schutzwirkung.

Tiefere bedeutende Grundwasserleiter liegen örtlich als Südwestdeutscher Muschelkalk und Keuper vor (LGB RLP, HÜK200).

Oberflächennahe Grundwasservorkommen/ -körper sind örtlich im Plangebiet nicht zu erwarten, wie diese etwa im Umfeld von Feuchtbiotopen zu erwarten wären.

Die Grundwasserneubildungsrate liegt bei 117-118 mm pro Jahr (GeoPortal Wasser, Datenkarte Grundwasser, Grundwasserneubildung) und ist somit im mittleren Bereich.

Gemäß Teilfortschreibung Landschaftsplanung „Windenergie“ der Verbandsgemeinde Bitburg-Land (2015) befinden sich im Plangebiet Grundwasserleiter mit einer geringen Empfindlichkeit gegenüber Verunreinigungen. Lediglich im Süden des Plangebietes ist eine Fläche mit hoher Empfindlichkeit tangiert.

Entsprechend den vorliegenden Daten des Hydrologischen Atlas‘ Rheinland-Pfalz (2005, Grundwasserversauerung) liegt keine Versauerung des Grundwasserkörpers im Plangebiet vor.

Bei gegebenem geringen Nitratrückhaltevermögen der örtlichen Böden (LGB RLP, BFD50), einer mittleren bis mäßigen Durchlässigkeit des Grundwasserleiters (GeoPortal Wasser, Grundwasser-Immissions-Kataster) und einer ungünstigen Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung, ergibt sich für das Plangebiet ein leicht erhöhtes Grundwassergefährdungspotential.

Eingriffe in den örtlichen Wasserhaushalt sind jedoch bereits durch die derzeitige Nutzung des Plangebiets gegeben. Demnach stellen die großflächig versiegelten Böden und entsprechende Nutzungen eine Vorbelastung der Ressource Grundwasser dar.

4.1.3 Klima / Luft

Bioklimatisch liegt das Plangebiet in einem Bereich von schonendem bis reizschwachem Klima.

Dieses ist geprägt von warmen Temperaturen und mäßigen Niederschlägen. Im Durchschnitt sind Lufttemperaturen zwischen 8,51 °C und 9,0° C zu erwarten. Es liegt keine (erhöhte) thermische Belastung (Umweltatlas RLP, Thermische Situation) vor.

Dem Plangebiet ist keine besondere klimatische Funktion (z.B. Luftaustauschbahnen/ Wirkräume) zugewiesen (LANIS 2020). Planungserhebliche „Flächen mit günstiger lufthygienischer oder klimatischer Wirkung wie Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen“ (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG) sind somit nicht berührt.

Gemäß Landschaftsplanung der Verbandgemeinde Bitburg-Land (1995) ist die Ortslage Biersdorf als Wärmeinsel mit geringer Erwärmung verzeichnet. Als Planungsziel ist dabei ein weitgehender Erhalt der Grünflächen und Vermeidung weitgehender Versiegelung angegeben.

Klimatische bzw. luftrelevante Immissionsvorbelastungen sind nutzungsbedingt durch die vorhandenen sowie angrenzenden Siedlungsflächen und den Straßenverkehr gegeben.

4.1.4 Arten- und Biotopschutz

Heutige potentielle natürliche Vegetation

Als heutige potentielle natürliche Vegetation (hpnV: gedanklich konstruierter Zustand der bei den gegenwärtigen Standortbedingungen entstehenden höchstentwickelten Vegetation (Endstadium), wie sie sich bei völliger Ausschaltung menschlicher Einflüsse einstellen würde)) wäre im Plangebiet – auch im Bereich zur Aufhebung - größtenteils ein relativ arme Ausbildung des Perlgras-Buchenwaldes (Melico-Fagetum) anzunehmen. Damit wären lokal auschließlich Wälder vorhanden. Die heutige tatsächliche Nutzung im Plangebiet ist dagegen nicht mehr bewaldet.

Biotop- und Nutzungstypen / Reale Vegetation

Die vorhandenen Biotop- und Nutzungstypen werden anhand einer Luftbildanalyse beschrieben.

Ergänzend zu dieser Beschreibung ist insbesondere zur Bewertung einzelner Biotop- und Nutzungstypen (vgl. unten - Zusammenfassung der Wertigkeiten für den Arten- und Biotopschutz) sowie zur Ableitung teils spezieller landespflegerischer Zielvorstellungen (vgl. Kap. 0) folgendes erläutert / begründet:

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplans existierte noch kein landespflegerischer Begleitplan. In der Zwischenzeit entstanden vor allem in den zu den Baugrundstücken gehörenden Gärten mehrere Gehölzstreifen und Einzelbäume.

Das Plangebiet zeigt unterschiedlich stark ausgeprägte Versiegelungsgrade.

Grundsätzlich kann jedoch davon ausgegangen werden, dass innerhalb des Plangebietes befindliche Biotop- und Nutzungstypen durch die Aufhebung des Bebauungsplans nicht tangiert werden.

Seltene / Bestandsgefährdete / Geschützte Arten

Laut LANIS (abgefragt am 06.01.2021) wurden im betreffenden Messtischblatt zahlreiche Arten nachgewiesen, welche jedoch nicht (streng) geschützt und / oder bestandsgefährdet (Arten mit 'Rote Liste-Status') sind. Zudem sind die aufgeführten Arten aufgrund mangelnder potentieller Lebensräume allenfalls im westlichen Bereich des Plangebietes zu erwarten. Durch die Aufhebung des Bebauungsplans ist demnach keine Verschlechterung der Bedingungen zu erwarten.

Zusammenfassung der Wertigkeiten für den Arten- und Biotopschutz

Zusammenfassend hängt die örtliche Wertigkeit für den Arten- und Biotopschutz vor allem von den vorhandenen Biotop- und Nutzungstypen ab. Hinsichtlich der Bedeutung der örtlichen Vegetation (vgl. oben) für den Arten- und Biotopschutz ist hierbei v. a. entscheidend, welchen tatsächlichen Natürlichkeitsgrad (Einstufung der menschlichen Beeinflussung) die einzelnen Biotop- und Nutzungstypen aufweisen (eine hohe Vegetationsnaturnähe bedingt i. d. R. einen ebenso hohen Wert für den Arten- und Biotopschutz). Tierökologische Zusammenhänge sind dagegen meist komplexer, so dass diesbezüglich menschlich stärker beeinflusste oder durch den Menschen erst entstandene Biotop- und Nutzungstypen auch eine hohe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz haben können.

Demnach ist im Plangebiet, aufgrund der starken anthropogenen Überprägung im vorhandenen Siedlungsgebiet und den landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen, von größtenteils geringen bis sehr geringen Wertigkeiten der Biotoptypen auszugehen. Ausnahmen bilden hier vermutlich vorhandene Einzelbäume und ggf. naturnah gestaltete Gärten. Durch die Aufhebung des Bebauungsplans ist keine Verschlechterung der vorhandenen Biotop- und Nutzungstypen zu erwarten, da es hinsichtlich Durch- oder Eingrünung keine Festsetzungen gibt, welche außer Kraft gesetzt werden. Etwaige Vorhaben, welche nach der Aufhebung des Bebauungsplans durchgeführt werden könnten, sind demnach zulässig gemäß § 34 BauGB.

4.1.5 Orts- und Landschaftsbild / Erholung

Gemäß dem Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz (LEP IV, 2008) befindet sich die Ortsgemeinde überörtlich in einem „landesweit bedeutsamen Bereich für Erholung und Tourismus“. Dem Plangebiet kommt jedoch hinsichtlich des Landschaftsbildes und der Erholung lediglich eine regionale Bedeutung zu (Landschaftsrahmenplan der Region Trier, 2009: Karte 4 und 5). Darüber hinaus besteht keine landesweit vernetzte Biotopverbundfunktion (LANIS, abgefragt am 05.01.2020).

Räumlich befindet sich der Untersuchungsraum im Landschaftsraum „Bitburger Keuperhochfläche“

(vgl. Kapitel 4.1.1). Es handelt sich um eine leicht gewellte Hochfläche, welche durch flache Kerbtälern und Quellmulden gegliedert ist. Neben dem deutlich vorherrschenden Ackerbau bestehen nur vereinzelte (Rest)Bestände von Grünlandnutzung, Streuobst, Wald etc.

Das Plangebiet selbst liegt zentral im Ort und grenzt westlich an Offenland an. Aufgrund vorhandener Durchgrünung innerhalb des Plangebiete (vor allem durch vorhandene Gärten) wurde die Eingliederung in das Ortsbild sowie in die Landschaft zusätzlich unterstützt.

Aufgrund der Nähe zum westlich gelegenen Stausee und der teils weitreichenden Sichtbeziehungen weist die Ortsgemeinde zunächst grundsätzlich eine gute Eignung für landschaftsgebundene Erholungsformen auf. Erholungsbedeutsame Infrastrukturen und Elemente (z.B. offizielle Wander- und Radwege) sind jedoch nicht betroffen.

Aufgrund der zentralen Lage am östlichen Ortsrand besteht eine gute Möglichkeit zur fußläufigen landschaftsgebundenen Kurzzeiterholung, welche durch die Aufhebung des Bebauungsplans erhalten bleibt (vgl. Feldwege, öffentliche Grünflächen im Süden).

Gemäß Landschaftsplanung der Verbandsgemeinde Bitburg-Land (1995) befindet sich das Plangebiet in einem überregionalen Erholungsraum (Feriengebiet). Gemäß Teilfortschreibung Landschaftsplanung „Windenergie“ der Verbandsgemeinde Bitburger Land (2015) kommt dem Plangebiet selbst aufgrund der Lage im Siedlungsbereich jedoch keine besondere Bewertung zu.

Die faktische Bedeutung des Plangebietes für die landschafts- und naturgebundene Erholung (z.B.

Wandern, ‚stille‘ Naturbeobachtung, Kurzspaziergänge, Freizeitnatursport, Feierabenderholung) ist jedoch aufgrund der bereits vorhandenen Bebauung lediglich mittel bis gering.