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Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt

Im Dokument Bericht des Landes Sachsen-Anhalt (Seite 194-197)

Hegelstraße 39 39104 Magdeburg Telefon (0391) 732 50-0 Fax (0391) 732 50-20 info@tierseuchenkassesachsen-anhalt.de www.tierseuchenkassesachsen-anhalt.de

Gründung:

08.08.1991

TRÄGER

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt

GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS

Aufgabe der Tierseuchenkasse ist, nach Maßgabe des AG TierGesG Tierverluste durch Tierseuchen oder seuchenartige Erkrankungen sowie Kosten und Schäden zu ersetzen, die bei der Bekämpfung von Tierseuchen oder seuchenartigen Erkrankungen entstehen, und die übrigen ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Sie kann Zuschüsse zu den Kosten von Forschungsarbeiten gewähren, die der Feststellung, der Bekämpfung oder der Verhütung von Tierseuchen oder seuchenartigen Erkrankungen dienen.

Außerdem wirkt sie bei Vorbeugungs- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen Tierseuchen und anderen Tierkrankheiten mit. Zur Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Haustiere unterhält sie einen Tiergesundheitsdienst.

Die Tierseuchenkasse besitzt Dienstherrenfähigkeit.

seit Dr. med. vet. Salchert, Falk 01.11.1998

GESCHÄFTSFÜHRUNG

Mitglieder Arbeitgeber/Entsendeeinrichtung seit

Dipl.-Agr.-Ing.

Ulrich, Reinhard Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. Vorsitzender 01.11.1994 MR Dr.

Tyrpe, Andreas Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt stellv.

Vorsitzender 01.12.2013 Glaue, Bernd Rinderzuchtverband

Sachsen-Anhalt e. G. 01.01.2010

Herzig, Iris Landkreistag Sachsen-Anhalt 12.09.2001

Kühl, Roland Bauernbund Sachsen-Anhalt e.V. 21.12.2001

Dr.

Rösler, Hans-Jörg Landesschafzuchtverband

Sachsen-Anhalt e. V. 01.01.2010

MR Dr.

Rumler, Rüdiger Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt 01.09.2004 Dr.

Schröder, Andreas Wirtschaftsverband Eier und Geflügel

Sachsen-Anhalt e. V. 23.10.1997

MR Dr.

Schulze, Bernhard Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt 01.12.2007 Dr.

Todte, Matthias Tierärztekammer Sachsen-Anhalt 01.01.2010

Weiß, Peter Landkreistag Sachsen-Anhalt 23.10.1997

VERWALTUNGSRAT

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Tierseuchenkasse

Anstalt des öffentlichen Rechts

Jahresrechnung 2014 2013 2012 2011

Beiträge der Tierbesitzer 2.859 2.943 2.465 2.328

Erstattungen des Landes 156 25 50 133

Erstattungen an die

Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt für Beihilfen zu den Kosten der Tierkörperbeseitigung

1.145 1.132 1.211 1.254

Erträge aus Geldanlagen, sonstige

Zinserträge 650 674 713 755

Überschüsse aus Vorjahren 1.086 1.336 848 1.322

Personal- und Sachausgaben 1.012 1.048 1.086 1.013

Verwaltungshaushalt 563 601 639 606

Gesamteinnahmen 7.022 7.187 6.697 7.099

Gesamtausgaben 5.985 6.102 5.361 6.251

Überschuss 1.037 1.086 1.336 848

Finanzvermögen gesamt 26.762 26.115 25.405 24.917

Zuschüsse des Landes

Sachsen-Anhalt 1.361 1.165 1.261 1.377

Drittmittel 54 21 22 167

GESCHÄFTSENTWICKLUNG (in TEUR)

31.12.2014 31.12.2013 31.12.2012

Anzahl (Stichtag) 11 12 13

Geschäftsführung 1 1 1

Frauen 6 7 8

Männer 5 5 5

Schwerbehinderte (männlich) 9 0 0

Anzahl (Durchschnitt) 11 12 13

BESCHÄFTIGTENSTATISTIK

BERICHT ÜBER DIE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT IN 2014 MIT AUSBLICK

Die Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt, Anstalt des öffentlichen Rechts, hat gemäß AG TierGesG die Aufgabe, den Tierhaltern die vorgeschriebenen Entschädigungen nach dem Tierseuchengesetz zu gewähren. Darüber hinaus leistet sie Beihilfen zur Bekämpfung von Tierseuchen und seuchenartigen Erkrankungen. Gemäß dem vorgenannten Gesetz unterhält sie einen Tiergesundheitsdienst. Im Rahmen der ihr zugewiesenen gesetzli-chen Aufgaben hat sie nach dem TierNebG-AG Beihilfen zu den Kosten der Beseitigung von Vieh zu leisten. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhebt sie alljährlich Beiträge von den Tierbesitzern. Für die Sicherstellung der Entschädigungsleistungen im Tierseuchenfall bildet sie Rücklagen in Höhe der in der Hauptsatzung ausgewiesenen Sätze.

Im Jahr 2014 hat die Tierseuchenkasse Beiträge der Tierhalter in Höhe von 2.858 TEUR erhoben. Weitere Einnahmen stellen sich aus den gesetzlichen Anteilsfinanzierungen des Landes für Entschädigungsleistungen nach dem AG TierGesG in Höhe von 156 TEUR und für Kosten der Tierkörperbeseitigung nach dem TierNebG-AG in Höhe von 1.145 TEUR dar. Dem gegenüber stehen Ausgaben für Entschädigungen und Beihilfen für Tierverlus-te in Höhe von 316 TEUR, die überwiegend der Bekämpfung der Bovinen-Herpesvirus- Infektion-1 (BHV-1) des Rindes zuzuordnen sind. Für prophylaktische Maßnahmen zur

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Vorbeugung von Tierseuchen wurden 696 TEUR aufgewendet. Beihilfen zu den Kosten der Tierkörperbeseitigung waren in Höhe von 2.290 TEUR zu gewähren.

Für das laufende Jahr 2015 stellt sich der Umfang der zu erbringenden Leistungen ähnlich dar. Es werden Beiträge in Höhe von 2.747 TEUR erwartet. Ausgaben für Beihilfen und Entschädigungen sind in Höhe von 1.010 TEUR veranschlagt. Diese werden vorrangig aus Beiträgen finanziert. Der gesetzliche Anteil des Landes an den Entschädigungsleistungen ist mit 140 TEUR geplant. Ausgaben in Form von Beihilfen für die Tierkörperbeseitigung werden voraussichtlich in Höhe von 2.560 TEUR erfolgen, wobei das Land hier entspre-chend des TierNebG-AG 50 v.H. der Kosten, mithin 1.280 TEUR, erstattet.

Der von der Tierseuchenkasse zu unterhaltende Tiergesundheitsdienst ist für die Tier-arten Rind, Schwein, Schaf und Ziege eingerichtet. Im Tiergesundheitsdienst sind vier Tierärzte/-innen tätig, die gemeinsam mit Verbänden und Einrichtungen des Landes im Rahmen interdisziplinärer Zusammenarbeit Beratungen in den Tierhaltungsbetrieben auf Grundlage der bestehenden Programme und Projekte zur Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutztiere durchführen. Für Tierhalter aller Tierarten wurden im Jahr 2014 Weiterbildungsveranstaltungen zu Fragen der Gesunder-haltung der Nutztierbestände organisiert. Dies wurde auch im laufenden Geschäftsjahr 2015 fortgesetzt. Der Tiergesundheitsdienst wirkt darüber hinaus im Tierschutznutztier-forum des Landes und bei anderen Initiativen des Landes zur Verbesserung der Nutz-tierhaltung mit.

Hinsichtlich der Darstellung von Geschäftsrisiken der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt bestehen diese hauptsächlich in Bezug auf das Auftreten von Tierseuchen und der damit verbundenen Entschädigungsleistungen, einschließlich der Erstattung der Kosten der Tö-tung und VerwerTö-tung. Solche Entwicklungen sind nicht einschätzbar und können daher im Haushalt auch nicht eingeplant werden. Für den Tierseuchenfall hält die Tierseuchen-kasse Rücklagen, um die dann fälligen Leistungen ausbringen zu können.

Im Jahr 2014 sind in Sachsen-Anhalt keine geschäftsgefährdenden Tierseuchenfälle aufgetreten. Tierseuchenrisiken bestanden jedoch insoweit, als dies in den Nachbarbun-desländern in Form der Aviären Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) der Fall war und dort auch zu Leistungsverpflichtungen der Tierseuchenkassen geführt hat. Gleichzeitig war im Rahmen eines Monitoring-Programms zur Feststellung der Verbreitung der Tuberku-lose bei Rindern, nachdem Verdachtsfälle im Bundesgebiet bekannt wurden, durchaus mit Leistungsverpflichtungen für die Tierseuchenkasse zu rechnen, was sich nach Abschluss der Untersuchungen allerdings nicht bestätigte.

Die permanente Gefahr der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest aus Osteu-ropa, und hier insbesondere auch aus den EU-Mitgliedsstaaten, besteht weiterhin. Die Tierseuchenkasse hat ihre Nutzer über die Tierseuchenlage bei der Aviären Influenza und der Afrikanischen Schweinepest durch Veröffentlichung eigener Merkblätter infor-miert. Die Überwachung der Gefahrenlagen erfolgte im Rahmen des Risikomanagements.

Der wirtschaftliche Verlauf des Jahres 2014 gestaltete sich plangemäß und ohne Störun-gen. Vorbehaltlich der Tierseuchenlage und anderer bisher nicht absehbarer Ereignisse wird diese Entwicklung auch für das laufende Geschäftsjahr 2015 erwartet.

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Universitätsklinikum

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