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Rückblick des ZBM auf 2015 und

Im Dokument Bericht des Landes Sachsen-Anhalt (Seite 22-27)

Ausblick auf 2016

22 | ZBM / 5. STRUKTUR

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Singularität der Aufgabe

Wirtschaftliche Leistungs-

Es wurden 24 unmittelbare

Landesbeteiligungen in Hinblick auf die nachfolgenden aus § 65 LHO-LSA abgeleiteten und im Beteiligungs- handbuch (BHB) festgelegten Kriterien evaluiert.

Die Evaluierung des Beteiligungsportfolios erfolgte in einem zweistufigen Verfahren.

Dabei wurde im Rahmen der Portfolioana-lyse zunächst eine AnaPortfolioana-lyse des Geschäfts-modells der jeweiligen Beteiligung durch-geführt. Ferner wurde eine Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der vergangenen drei Jahre sowie anhand vorliegender Wirtschaftsplandaten unter-nommen, um wesentliche Ertragsquellen und Kostentreiber zu identifizieren.

Schließlich erfolgte über eine Skalierung die Beurteilung des Landesinteresses an der jeweiligen Beteiligung, die berücksich-tigt, wie stark die Gesellschaft mit ihrem Aufgabenportfolio Landesinteresse wahr-nimmt und über welche Steuerungsmög-lichkeiten das Land Sachsen-Anhalt zur Durchsetzung seiner Interessen verfügt.

Vor dem Hintergrund des Subsidiaritäts-prinzips wurde auch die Existenz eines privatwirtschaftlich organisierten aktiven Marktes in die Beurteilung des Landesinte-resses mit einbezogen.

Die Portfolioanalyse endet für alle Beteili-gungen mit einer sog. „SWOT“-Analyse, in der die bei der Untersuchung festgestell-ten Stärken (Strengths), Schwächen (We-aknesses), Chancen (Opportunities) und Risiken (Threats) aus Sicht der Gesellschaft zusammengefasst sowie für das Land Sach-sen-Anhalt als Gesellschafter strategische Handlungsempfehlungen zum zukünftigen Umgang mit der jeweiligen Beteiligung for-muliert werden.

In der zweiten Projektphase wurde für aus-gewählte Beteiligungen, für die bereits in der Portfolioanalyse besondere Potenziale, Herausforderungen oder Risiken identifi-ziert wurden, eine tiefergehende Unter-suchung spezifischer Fragestellungen u.a.

auf der Grundlage von Interviews mit der Geschäftsführung und den Fachressorts durchgeführt. Diese wurden ergänzt durch Marktrecherchen und eine vergleichen-de Analyse vergleichen-der Aufgabenwahrnehmung durch Landesgesellschaften anderer Bun-desländer (sog. Benchmarking). Für jede

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Landesbeteiligung wurde zusätzlich eine strategische Bewertung ihrer Position im Gesamtportfolio des Landes unter den Ge-sichtspunkten Wahrnehmung von Landes-interesse und finanzpolitische Bedeutung unternommen. Die finanzpolitische Bedeu-tung einer Beteiligung für das Land wurde dabei als ökonomische Überrendite ermit-telt. Sie stellt eine wichtige Messgröße dar, da sie den Betrag angibt, der z.B. über eine Ausschüttung an den Anteilseigner grund-sätzlich für eine Haushaltskonsolidierung zur Verfügung stehen würde.

Auf der Grundlage der Einschätzung des Landesinteresses an der jeweiligen Betei-ligung und ihrer finanzpoltisichen Bedeu-tung enthielt der Abschlussbericht vom 13.06.2015 Handlungsempfehlungen für das Land als Anteilseigner zum zukünfti-gen Umgang mit der Beteiligung.

Die Landesregierung hat in ihrer Kabinetts-sitzung am 13.10.2015 den Abschluss-bericht zur geschäftsbereichsbezogenen Evaluierung der Beteiligungen des Landes Sachsen-Anhalt zur Kenntnis genommen und das Ministerium der Finanzen beauf-tragt, die Handlungsempfehlungen von Ernst & Young für die jeweilige Landesbe-teiligung im Rahmen von interministeriel-len Arbeitsgruppen (IMAs), bestehend aus Vertretern des Ministeriums der Finanzen und des zuständigen Fachressorts, weiter zu vertiefen und zu konkretisieren. Nach-dem die erste IMA bereits in 2015 ihre Ar-beit aufnehmen konnte, soll der Prozess der Überprüfung und ggf. Konkretisierung der Handlungsempfehlungen von Ernst &

Young für die untersuchten Landesbeteili-gungen in 2016 weiter fortgesetzt werden.

Anpassung der Gesellschaftsverträge und der Geschäftsordnungen

Im ersten Halbjahr 2014 wurde damit be-gonnen die jeweiligen Gesellschaftsverträ-ge der Unternehmen sowie die Geschäfts-ordnungen für die Aufsichtsräte und für

die Geschäftsführungen an die Vorgaben des Beteiligungshandbuches anzupassen.

Hierbei wurden die besonderen Belange der Unternehmen berücksichtigt und mit dessen Rahmenvorgaben in Einklang ge-bracht. Dadurch waren zum einen eine zweckmäßige Gestaltung der Regelwerke und zum anderen eine weitgehende Ver-einheitlichung dieser möglich. Die im Laufe des Jahres 2015 gesammelten Erfahrun-gen bei der praktischen Arbeit mit diesen neuen Regelwerken sind als sehr positiv zu bewerten. Denn die hierdurch geschaf-fenen, transparenteren Strukturen haben die Steuerung des Beteiligungsportfolios durch das Zentrale Beteiligungsmanage-ment erheblich erleichtert.

Corporate Governance Bericht

Aufbauend auf die entsprechend den Vor-gaben des Beteiligungshandbuches gestal-teten Gesellschaftsverträge erstellten die Unternehmen im Jahr 2015 erstmalig die sog. Corporate Governance Berichte für das vorausgegangene Geschäftsjahr 2014. Dies erforderte eine intensive Auseinanderset-zung mit den Inhalten des Beteiligungs-handbuches und war damit ein weiterer Meilenstein in dessen praktischer Anwen-dung. Die Erstellung der Corporate Gover-nance Berichte erfolgte ohne Schwierig-keiten. Insbesondere wurden jeweils auch die zur „Bindung kraft Selbstbindung“ an das Beteiligungshandbuch notwendigen Entsprechenserklärungen der jeweiligen Geschäftsführungen und Aufsichtsräte ab-gegeben und die Abweichungen von den Empfehlungen des Beteiligungshandbu-ches begründet.

Durch die Erstellung der Corporate Gover-nance Berichte ist es zu keiner nennenswer-ten Steigerung des Verwaltungsaufwandes der Unternehmen gekommen. Zur Redu-zierung des Arbeitsaufwandes wurden den Unternehmen Berichtsmuster zur Verfü-gung gestellt.

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Merkblatt und Schulungen für die Aufsichtsratsmitglieder

Zusätzlich zu dem bereits existierenden Merkblatt für die Aufsichtsratsmitglieder des Landes wurde ein weiteres Merkblatt für externe Aufsichtsratsmitglieder, d.h. für die nicht im Landesdienst tätigen Man-datsträgerinnen und Mandatsträger, er-stellt.

Beide Merkblätter sollen insbesondere neuen Mandatsträgerinnen und Mandats- trägern den Einstieg in die Aufgabe als Mit-glied des Aufsichtsrates erleichtern aber auch erfahrenen Aufsichtsratsmitgliedern hilfreiche Informationen und Hinweise geben.

Neue Aufsichtsratsmitglieder des Landes Sachsen-Anhalt erhalten bei der Übernah-me des Mandats neben einem Merkblatt außerdem eine Begrüßungsmappe mit wichtigen Informationen zur Mandats-wahrnehmung, wie z.B. das Beteiligungs-handbuch und Informationen zu „ihrem“

Unternehmen.

Im ersten Halbjahr 2015 fand wegen wie-derholter Nachfragen zu diesem Thema eine Schulung für Aufsichtsratsmitglieder zur Korruptionsprävention in Unternehmen mit Landesbeteiligung statt.

Auch künftig soll es Schulungsangebote zu Spezialthemen der Aufsichtsratstätigkeit bei landesbeteiligten Unternehmen geben.

Die genauen Inhalte werden nach den Wünschen des Teilnehmerkreises oder ent-sprechend bestimmter, aktueller Anlässe ausgewählt.

Die in den Jahren 2012 und 2013 durchge-führten Schulungsveranstaltungen zu den rechtlichen und den betriebswirtschaftli-chen Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit werden auch weiterhin im Weiterbildungs-angebot des Zentralen Beteiligungsma-nagements enthalten sein und insbeson-dere für Neumitglieder angeboten werden.

Zusammenarbeit mit den Fachressorts Aus Sicht des Ministeriums der Finanzen hat sich die Zusammenarbeit mit den Fach-ressorts nach den Grundsätzen des Beteili-gungshandbuches verfestigt und ist durch einen intensiven Austausch zwischen den jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern für die Unternehmen gekennzeichnet. So fanden in 2015 zwei Treffen des „Zentralen Beteiligungsmanage-ments“ mit den zuständigen Vertertern der Fachressorts statt.

Veröffentlichung der Geschäftsführervergütungen

Die Transparenzregelungen des Beteili-gungshandbuches zur Veröffentlichung der Vergütung der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer werden umgesetzt, indem die notwendige Einwilligung der betreffenden Personen eingeholt bzw. in deren Anstellungsverträgen verankert wird.

Neu- oder Wiederbestellungen bzw. Weiter- beschäftigungen oder Änderungen von Anstellungsverträgen von Mitgliedern der Geschäftsführung sollen ausdrücklich nur beim Vorliegen einer vertraglichen Zustim-mung zur Offenlegung erfolgen. Damit soll erreicht werden, dass die Gesamtver-gütung aller Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer individualisiert, d.h. un-ter Namensnennung und aufgeteilt nach Grundvergütung, variabler Vergütung sowie sonstigen geldwerten Vorteilen im Corporate Governance Bericht oder im An-hang zum Jahresabschlussbericht der Un-ternehmen sowie im Beteiligungsbericht des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht wird. Gleiches gilt für Leistungen, die dem Mitglied oder einem früheren Mitglied der Geschäftsführung für den Fall der Beendi-gung der Tätigkeit zugesagt oder im Laufe des Geschäftsjahres gewährt worden sind.

Die Mehrzahl der zu veröffentlichenden Ge-schäftsführervergütungen, das Geschäfts-jahr 2014 betreffend, erfolgte erstmals in

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2015. Im Rahmen dieser Berichterstattung sind die betreffenden Vergütungen unter Abschnitt III bei den jeweiligen Einzeldar-stellungen der Unternehmen abgebildet.

Liquidationen

Die Staatliche Textil- und Gobelinmanufak-tur Halle GmbH, Burg Giebichenstein befin-det sich seit Ende 2012 in Liquidation. Das Vermögen der GmbH wurde im Wesent-lichen an die Burg Giebichenstein Kunst-hochschule Halle zur weiteren Nutzung im Rahmen der studentischen Ausbildung ver-äußert. Die Liquidation des Unternehmens konnte u.a. wegen des Liquidatorenwech-sels in 2015 noch nicht beendet werden, wird jedoch in 2016 angestrebt.

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III.

1. Unternehmen des

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