Schaffung von Retentionsraum/ Er-höhung des Wasserrückhalts (Hochwasserschutz)
Durch die Neuanlage von Gewässern/
Uferabflachungen wird zusätzliches Re-tentionsvolumen geschaffen.
Positivwirkung
3.5 Tiere Baubedingte Störun-gen/ Beeinträchti-gungen durch Lärm, Licht, Bewegungsun-ruhe
Nach bisherigen Kenntnissen kommen im Vorhabensbereich vorwiegend keine besonders störempfindlichen Tierarten vor (bereits relativ hohe Vorbelastung vorhanden); Störungen/ Beeinträchti-gen sind zeitlich und räumlich begrenzt.
Für störempfindlichere Wasservögel, die den Altneckar möglicherweise auf dem Durchzug/ zur Überwinterung nu t-zen, stehen geeignete Ausweichhabita-te zur Verfügung.
Abschnittsweise Umsetzung der Maßnahmen
Bei Bedarf: Festle-gung von Aus-schlusszeiten für Baumaßnahmen bzw. Abschirmung des Baubetriebs von Lebensräumen stör-empfindlicherer Ar-ten
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Zusammenwirken der Auswirkungen e u
Baubedingter Ver-lust/ Tötung von In-dividuen
Bei Freistellungen/ Rodungen und Ab-grabungen/ Bodenumlagerungen im Bereich der Vorhabenflächen können immobile/ wenig mobile Stadien/ Indivi-duen von im Gebiet vorkommenden Tieren (insb. Vögel, Reptilien, evtl. Fle-dermäuse) beschädigt bzw. getötet werden.
Zu den Fischarten, die durch Baggerar-beiten in der fließenden Welle im Hin-blick auf Individuenverluste potentiell gefährdet sein können, weil sie nicht schnell genug fliehen können bzw. im Larvenstadium immobil sind, gehören die besonders geschützten Arten Meer-/ Flussneunauge und Groppe. Meer-Meer-/
Flussneunauge kommen aktuell nur als durchziehende Arten vor. Die Groppe wurde am betroffenen Neckarabschnitt nicht nachgewiesen.
Ansonsten sind die im betroffenen Ge-wässerabschnitt nachgewiesenen Fischarten mobil und können sich bei Störung/ suboptimalen Umweltbedin-gungen durch einen Standortwechsel in baubedingt nicht beeinträchtigte Ge-wässerabschnitte zurückziehen. Als wechselwarme Tiere sind Fische im Winter zwar nur wenig aktiv, aber nicht vollständig immobil, so dass sie den Vorhabensbereich auch bei Durchfüh-rung der Arbeiten im Winter selbststän-dig verlassen können.
Festlegung von Aus-schlusszeiten
Umsiedlung von Tie-ren vor Beginn der Arbeiten
Baubedingte Stoff-einträge/ Gewässer-trübung
Während der Bauphase sind Stoffein-träge in den Altneckar/ Neckar und da-mit Beeinträchtigungen von Gewässer-tieren möglich (bei Umgestaltung s-maßnahmen in der fließenden Welle oder am Gewässerrand).
Sachgemäßer Um-gang mit Bauma-schinen/ Gefahren-stoffen
Einhaltung geltender Regelungen/ Richtli-nien
Durchführung der Umgestaltungsmaß-nahmen im/ am Ge-wässer (soweit in der fließenden Welle vorgesehen) in den Wintermonaten bzw.
Abtrennung/ Ab-schottung des jewei-ligen Maßnahmen-bereichs vom an-grenzenden Gewäs-ser
Verwendung von unbelastetem, iner-ten/ geprüftem Mate-rial bzw. von vor Ort abgetragenem Mate-rial entsprechend den fachrechtlichen Vorgaben
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Zusammenwirken der Auswirkungen e u
Veränderung der Ab-flussverhältnisse/
Durchgängigkeit im Altneckar während Bauphase
Evtl. falls die Umgestaltungsmaßnah-men nicht in der fließenden Welle er-folgen, Beeinträchtigung der Durchgän-gigkeit für Gewässertiere; Wirkung zeit-lich begrenzt.
Weitgehender Erhalt der Durchgängigkeit/
des Abflusses wäh-rend der Bauphase (Teilabtrennung, B y-pass o. ä.)
Baubedingter Verlust von Lebensräumen (Flächeninanspr uch-nahme)
(zu Lebensstätten besonders geschütz-ter FFH-Arten siehe unten)
Baubedingt sind voraussichtlich - über die anlagebedingte Flächeninan-spruchnahme (siehe unten) hinausg e-hend - vor allem Fettwiesen mittlerer Standorte und Ruderalvegetation im Randbereich der geplanten Maßnah-men/ Umgestaltungen (überschlägig ca. 1 ha) mit Funktionen insb. als Nah-rungsraum für Vogelarten des Offe n-lands, als Lebensraum der Zau-neidechse und von Insekten betroffen;
temporäre Auswirkung, bei Lebens-räumen mit längerer Entwicklungsdauer (vorliegend relevant v. a. Gehölzb e-stände) auch über einen längeren Zeit-raum wirksam.
Keine lediglich ba u-bedingte Inan-spruchnahme von naturnahen Gehölz-beständen mit einer längeren Entwick-lungsdauer
Bei Bedarf: Schutz-maßnahmen für randlich angrenzen-de Lebensräume
Wiederherstellung entsprechend dem Vorzustand nach Bauende
Falls erforderlich:
CEF-Maßnahmen für nach § 44 BNatSchG beson-ders geschützte Ar-ten Verlust von Lebens-räumen (Flächeni n-anspruchnahme) bzw. Neuschaffung auentypischer Le-bensräume inkl.
Verbesserung der la-teralen Durchgän-gigkeit
(zu Lebensstätten besonders geschütz-ter FFH-Arten siehe unten)
Von der anlagebedingten Inanspruch-nahme sind insb. Teilflächen von Nah-rungshabitaten von Fledermäusen, evtl.
im Einzelfall auch von Fledermäusen genutzte Einzelquartiere, Brutplätze baum- und strauchbrütender Vögel, im Einzelfall evtl. auch von an Gewässer und Feuchtbiotopen gebundenen Vö-geln, Teilflächen von Nahrungshabita-ten von Vögeln des Offenlands sowie von Lebensräumen der Mauer- und der Zauneidechse betroffen.
Im Gegenzug entstehen auentypische Lebensräume, von denen insb. folgen-de Arten/ Tiergruppen profitieren wer-den:
Biber (Trittstein im bislang fehlenden Verbund zwischen den sich am Neckar und am Rhein aufbauenden Populatio-nen), Ringelnatter und Wasserspitz-maus, Vögel (Wasservögel, Röhrich t-brüter, Gebüsch-/ Baumbrüter), Fische (insb. Fließgewässerarten, Rückzugs- und Laichgewässer sowie Jungfischha-bitate, Wanderfische), Amphibien, Li-bellen, am Ufer lebende Mollusken, K ä-fer, Asseln, Spinnen u. a. Insekten.
Die Maßnahmen entsprechen aktuellen naturschutzfachlichen Ziele- und Ent-wicklungsplanungen für das Gewässer bzw. den Vorhabensbereich (wie bspw.
Biotopverbundplanung des Landes bzw. der Stadt Mannheim).
Minimierung des Eingriffs bzw. der Beeinträchtigung von bedeutsamen Lebensräumen im Zuge der weiteren Maßnahmenkonkre-tisierung
Soweit erforderlich:
CEF-Maßnahmen für nach § 44 BNatSchG beson-ders geschützte Ar-ten
Optimierung der Maßnahmenplanung im Hinblick auf die Lebensraumfunktio-nen der neu anzule-genden Strukturen im Zuge der weite-ren Konkretisierung (bspw. durch Mi ni-mierung der Uferbe-festigung, zeitweise Abtrennung der Still-gewässer vom Hauptgewässer zur Erhöhung des Re-produktionserfolgs für Amphibien)
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Zusammenwirken der Auswirkungen e u
Zerschneidungsef-fekte/ Erhöhung der Isolationswirkung von Landlebensräu-men
Es ist keine Verschlechterung im Ver-gleich zum Ist-Zustand zu erwarten.
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Mögliche Verände-rung von Strömungs-verhältnissen und Sedimenttransport in den angrenzenden Gewässerabschnit-ten
Die Maßnahmen werden so realisiert, dass keine relevanten Veränderungen, auch im Hinblick auf die Lebensraum-funktionen der Gewässerabschnitte, stattfinden werden.
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3.6 Pflanzen Baubedingte