Schadstof-fen durch Fahrzeuge und Baumaschinen und sonstige Stoffe-inträge
Die baubedingten Emissionen/ Stoffein-träge sind zeitlich, mengenmäßig und räumlich eng begrenzt.
Ein sorgsamer, den gesetzlichen Rege-lungen entsprechender Umgang mit wassergefährdeten Stoffen o. ä. kann vorausgesetzt werden.
Im Hinblick auf mögliche Kampfmittel / Altlastenverdachtsflächen in den Maß-nahmenbereichen werden die rechtli-chen Vorgaben/ Anforderungen be-rücksichtigt.
Betriebsbedingt sind keine relevanten Emissionen zu erwarten.
Sachgemäßer Um-gang mit Fahrzeu-gen, Baumaschinen/
Gefahrenstoffen
Einhaltung geltender fachrechtlicher Re-gelungen/ Richtlinien
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Zusammenwirken der Auswirkungen e u
Stoffeinträge durch Aufschüttungen, Auf-füllungen u. ä.
Anlagebedingte Stoffeinträge sind je nach Art des für Aufschüttungen, Auf-füllungen, Sicherungsmaßnahmen u. ä.
verwendeten Materials möglich, Wir-kungen u. U. dauerhaft.
Verwendung von unbelastetem, iner-ten/ geprüftem Mate-rial bzw. von vor Ort abgetragenem Mate-rial entsprechend den fachrechtlichen Vorgaben
Baubedingte Boden-verdichtungen
Außerhalb von befestigten/ versiegelten Flächen liegende Baunebenflächen können durch Befahren und Materialla-gerung verdichtet werden.
Unsachgemäßer Umgang mit anfallen-dem Oberboden kann zu Beeinträcht i-gungen dessen Funktionsfähigkeit füh-ren.
Weitgehend boden-schonende Durch-führung der Bau-maßnahmen
Soweit möglich schiffsgebundener An-/ Abtransport von Materialien
Soweit möglich Maßnahmenum-setzung vom Was-ser aus
Bodenlockerung baubedingt beein-trächtigter Flächen
Beachtung ein-schlägiger Regelun-gen bei der Verwen-dung und Behand-lung des Oberb o-dens
Stoffeinträge durch Sedimenttransport
In den neu entstehenden Flachuferbe-reichen kann es bei Sedimentation von Partikeln durch Überschwemmungen zu Stoffeinträgen in den Boden kom-men. Die Flächen liegen allerdings be-reits heute im Überschwemmungsb e-reich; Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist das Erreichen eines guten chemi-schen Zustands, so dass davon auszu-gehen ist, dass sich die Stoffbelastung des Neckarwassers mittelfristig verbes-sern wird.
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Anlagebedingter Verlust von Boden/
Beeinträchtigung von Bodenfunktionen
Es finden Bodenumlagerungen, -abtrag bzw. -auftrag im Umfang von max. ca.
23 ha statt. Die Nettoneubefestigung von Flächen beträgt ca. 0,5 ha (durch Sicherungsmaßnahmen am Gewässer).
In den Maßnahmenbereichen sind be-reits größtenteils erhebliche Vorbelas-tungen durch Abgrabungen, Auffüllun-gen/ Aufschüttungen, Verdichtungen, Befestigungen und Versiegelungen vorhanden.
Evtl. sind randlich (Ostrand der Ma ß-nahmenfläche M14) weniger vorbelas-tete Böden mit einer insgesamt hohen Bedeutung im Hinblick auf die Boden-funktionen betroffen.
Minimierung der Flächenbefestigung
Weitgehender Erhalt weniger vorbelaste-ter Böden (evtl. im Osten der Feuden-heimer Insel, ent-sprechende Berück-sichtigung bei Aus-gestaltung der Maß-nahme M14 im Zuge der weiteren Maß- nahmenkonkretisie-rung)
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Zusammenwirken der Auswirkungen e u
3.4 Wasser
Baubedingte Verrin-gerung der Grund-wasserneubildung vor Ort sowie bau-bedingter Wasser-verbrauch
Die Verdichtung wenig vorbelasteten Bodens durch das Befahren mit Fahr-zeugen oder die Lagerung von Boden und Baumaterial vermindert die Infiltra-tion von Niederschlagswasser. Dadurch reduziert sich die Sickerwassermenge/
Grundwasserneubildung während der Bauphase; das Ausmaß ist räumlich und zeitlich eng begrenzt, eine Versi-ckerung auf angrenzenden Freiflächen ist möglich.
Durch den baubedingten, temporär be-grenzten Wasserverbrauch entstehen keine relevanten Zusatzbelastungen.
Bodenlockerung baubedingt beein-trächtigter Flächen nach Abschluss der Baumaßnahmen
Baubedingte Stoff-einträge/ Gewässer-trübung
Während der Bauphase sind Stoffein-träge ins Grundwasser sowie in den Altneckar/ Neckar (bei Umgestaltungs-maßnahmen in der fließenden Welle oder am Gewässerrand) möglich.
Sachgemäßer Um-gang mit Bauma-schinen/ Gefahren-stoffen
Einhaltung geltender Regelungen/ Richtli-nien
Durchführung der Umgestaltungsmaß-nahmen im/ am Ge-wässer (soweit in der fließenden Welle vorgesehen) in den Wintermonaten bzw.
Abtrennung/ Ab-schottung des jewei-ligen Maßnahmen-bereichs vom an-grenzenden Gewäs-ser
Verwendung von unbelastetem, iner-ten/ geprüftem Mate-rial bzw. von vor Ort abgetragenem Mate-rial entsprechend den fachrechtlichen Vorgaben
Veränderung der Ab-flussverhältnisse/
Durchgängigkeit im Altneckar während Bauphase
Evtl. falls die Umgestaltungsmaßnah-men nicht in der fließenden Welle er-folgen; die Wirkung auf Gewässerab-schnitte ober-/ unterhalb ist zeitlich be-grenzt.
Weitgehender Erhalt der Durchgängigkeit/
des Abflusses wäh-rend der Bauphase (durch Teilabtren-nung, Bypass o. ä.) Anlagebedingte
Ver-ringerung der Grund-wasserneubildung vor Ort sowie anla-gebedingter Verlust schützender Deck-schichten und in der Folge Stoffeinträge ins Grundwasser
Aufgrund des fließgewässerbeeinfluss-ten Wasserhaushalts im Vorhabensbe-reich sind keine relevanten Auswirkun-gen zu erwarten.
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Zusammenwirken der Auswirkungen e u
Anlagebedingte Veränderung der Morphologie, der Abflussverhältnis-se bzw. der Durchgängigkeit im Alt-neckar inkl. Neuanlage von Seiten-gewässern und StillSeiten-gewässern
Der Altneckar weist derzeit erhebliche hydromorphologische Defizite auf; die Maßnahmen führen zur Verbesserung der Laufentwicklung, des Längs- und Querprofils, der Sohlenstruktur und des Gewässerumfelds des Gewässerab-schnitts.
Positivwirkung
Mögliche Verände-rung von Strömungs-verhältnissen und Sedimenttransport in den angrenzenden Gewässerabschnit-ten
Die Maßnahmen werden so realisiert, dass keine relevanten Veränderungen stattfinden werden.
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Schaffung von Retentionsraum/ Er-höhung des Wasserrückhalts (Hochwasserschutz)
Durch die Neuanlage von Gewässern/
Uferabflachungen wird zusätzliches Re-tentionsvolumen geschaffen.
Positivwirkung
3.5 Tiere Baubedingte