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Kulturgü- ter Beeinträchtigung von Baudenkmalen/

3.11 Kulturgü- ter Beeinträchtigung von Baudenkmalen/ Bo-dendenkmalen/ ar-chäologisch bedeu-tenden Landschaften

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine entsprechenden Denkmale im Vorhabensbereich vorhanden.

Im Zuge der weiteren Planung erfolgt eine Beteiligung/ Abstimmung der Pla-nung mit dem behördlichen Denkmal-schutz.

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Seite 30 Auswirkungen er, Häufigkeit, Umkehrbarkeit und

Zusammenwirken der Auswirkungen e u

3.12 Schutzgebiete / Umweltqualitätsnormen

FFH-Gebiet 6517 -341 „Unterer Neckar Heidelberg - Mann-heim“

Vorhabensbedingt besteht keine direkte Betroffenheit des FFH-Gebiets resp. von im FFH-Gebiet besonders geschützten Le-bensraumtypen; die im FFH-Gebiet besonders geschützten Fi-sche (Groppe, Meerneunauge, Flussneunauge) werden von den gewässerabwärts gelegenen Aufwertungsmaßnahmen profitie-ren (Laich- und Jungfischhabitate, Verbesserung der lateralen Durchgängigkeit).

Die Maßnahmen werden so realisiert, dass keine relevanten Veränderungen im Hinblick auf die Strömungsverhältnisse und den Sedimenttransport in den angrenzenden Gewässerabschnit-ten erfolgen (s. o.).

Die Maßnahmen werden so umgesetzt, dass baubedingte Stoff-einträge/ Gewässertrübung vermieden werden; die Durchgän-gigkeit des Gewässers während der Bauphase wird gewährleis-tet (s. o.).

Baubedingte Individuenverluste der besonders geschützten Fi-sche sind nicht zu erwarten (s. o.).

Positivwirkung im Hinblick auf die im FFH-Gebiet besonders ge-schützten Fische

Naturschutzgebiet 2.102: Unterer Neckar, Teilgebiet VI Maulbeerinsel

Naturschutzgebiet 2.101: Unterer Neckar, Teilgebiet V Wörthel

Der Schutzzweck des Teilgebiets VI Maulbeerinsel (Sicherung des Restbestands der Pflanzung des Weißen Maulbeerbaumes) ist vom Vorhaben nicht betroffen. Die Maßnahmenbereiche lie-gen am Südufer der Maulbeerinsel außerhalb der geschützten Baumreihe.

Von den Maßnahmen ist eine im Teilgebiet VI Maulbeerinsel ge-legene Fläche von überschlägig ca. 2,3 ha betroffen. Gemäß der Würdigung des Naturschutzgebiets „Unterer Neckar“ liegt des-sen naturschutzfachliche Bedeutung insbesondere in Struktu-ren, die die ehemalige Dynamik und Vielgestaltigkeit von Fluss und Auenlandschaft erkennen lassen. Die geplanten Maßnah-men fördern entsprechende Strukturen und Lebensräume.

Vorhabensbedingt besteht keine direkte Betroffenheit des Teil-gebiets V Wörthel resp. keine direkte oder mittelbare Betroffen-heit von dessen Schutzzweck (s. o.).

Positivwirkungen im Hinblick auf die Förderung auentypischer Strukturen und Lebensräume

Landschaftsschutz-gebiet 2.22012: U n-terer Neckar, Teilge-biet Mannheimer Neckaraue

Die Maßnahmenbereiche sowie die während der Bauphase dar-über hinaus erforderlichen Baunebenflächen liegen größtenteils innerhalb des LSG.

Beeinträchtigungen des Schutzzwecks sind nicht zu erwarten.

Die Puffer- und Ergänzungsfunktion für die Naturschutzgebiete bleibt weiterhin bestehen (s. o.); entsprechendes gilt für die S i-cherung der ökologischer Grund- und Ausgleichsfunktionen. Im Hinblick auf die Förderung/ Wiederherstellung erholungswirk-samer Landschaftsstrukturen und die Zugänglichkeit des Erho-lungsraums wirken sich die Maßnahmen positiv aus.

Positivwirkungen im Hinblick auf das Landschafts-bild/ Erholungs-nutzung

Naturdenkmäler END 82220000008 und

END 822200000075

Vorhabensbedingt besteht keine Betrof-fenheit der beiden Naturdenkmäler (Maulbeerbäume).

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Zusammenwirken der Auswirkungen e u

Biotope gem. § 30 BNatSchG/ § 33 NatSchG

Von den Maßnahmen sind folgende besonders geschützte Biotope von lo-kaler Bedeutung betroffen:

• Biotop-Nr. 165172220020 - Feldge-hölz auf Maulbeerinsel II: rd. 0,05 ha;

• Biotop-Nr. 165172220021 - Neckar-ufer Maulbeerinsel: rd. 0,42 ha;

• Biotop-Nr. 165172220069 - Gewäs-serbegleitender Auwaldstreifen am Neckar (NSG Maulbeerinsel): rd.

0,15 ha;

• Biotop-Nr. 165172229020 - Uferwei-dengebüsche und Auwald am Neckar südlich Neckarstadt: rd. 0,29 ha.

Mit Umsetzung der Maßnahmen ent-stehen bzw. sollen entsprechende Bio-topbestände entwickelt werden ( Röh-richte, gewässerbegleitende Auwald-streifen, Ufer-Weidengebüsch, Feldge-hölze). Die Vegetationsentwicklung wird im Zuge der weiteren Planung konkreti-siert.

 Minimierung des Eingriffs bzw. der Beeinträchtigung besonders geschütz-ter Biotope im Zuge der weiteren Maß- nahmenkonkretisie-rung

 Optimierung der Maßnahmenplanung im Hinblick auf die Neuschaffung ent-sprechender Biotope

s-gebiet / Risikos-gebiet gem. § 73 Abs. 1 WHG

Mit Umsetzung der Maßnahmen wird zusätzlicher Retentions-raum geschaffen bzw. der Hochwasserrückhalt in der Fläche er-höht.

Während der Bauphase werden geeignete Regelungen/ Maß-nahmen zur Gewährleistung der Retentionsfunktion resp. des Wasserabflusses und der Hochwassersicherheit getroffen.

Positivwirkung

Überschreitung von Umweltqualitätsnor-men

Das Vorhaben hat hierauf keine rele-vanten Auswirkungen.

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1 ) e- erheblich nachteilig (Erheblichkeit i.S.d. UVPG) u- unerheblich nachteilig/ nicht nachteilig

Seite 32 bunden sein (Verlust von überwiegend mit Fettwiesen, teils auch mit Ruderal-/ Gehölzbeständen bestan-dener Landfläche im Uferbereich, z. T. Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Landschaft), die Gutachter kommen dennoch zu der Einschätzung, dass auf die Durchführung einer förm-lichen Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann.

Umfang und Ausmaß des Vorhabens resp. dessen nachteilige Auswirkungen sind vergleichsweise klein-flächig und kleinräumig wirksam (kein grenzüberschreitender Charakter, mittlere bis geringe Schwere und Komplexität nachteiliger Auswirkungen); darüber hinaus sind mit dem Vorhaben zahlreiche, im Hinblick auf das Gewässer auch weiter reichende Positivwirkungen verbunden (Verbesserung der Lebensrau m-qualität für Fische und andere Fließgewässerbewohner, Wiederherstellung auentypischer Verhältnisse und Strukturen und damit einher gehend Erhöhung der biologischen Vielfalt, naturraumtypischer und öko-logisch hochwertiger Lebensräume sowie der Landschaftsbildqualität/ Erholungsfunktion im urbanen Ko n-text).

Mit den vorliegenden Unterlagen zur UVP-Vorprüfung können alle nach derzeitigem Planungsstand zu erwartenden umweltrelevanten Aspekte des Vorhabens, insb. die Auswirkungen des Vorhabens auf die im UVPG genannten Schutzgüter, hinreichend ermittelt, beschrieben und überschlägig bewertet werden.

Die zur Vermeidung/ Minimierung der zu erwartenden nachteiligen Auswirkungen auf die jeweiligen Schutzgüter erforderlichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (wie oben benannt) sowie die zur Kompensation der verbleibenden, nicht vermeidbaren erheblichen nachteiligen Auswirkungen darüber hinaus erforderlichen Kompensationsmaßnahmen können im Zuge der Erstellung eines Landschaftspfl e-gerischen Begleitplans (LBP) zur Eingriffsregelung konkretisiert und ggf. ergänzt werden. Hierzu gehört auch die fachgutachterliche Berücksichtigung/ Abarbeitung der Vorgaben des Besonderen Artenschutzes gem. § 44 BNatSchG11. In Bezug auf die Schutzgüter des angrenzenden NATURA2000-Gebietes (FFH -Gebiet 6517-341 „Unterer Neckar Heidelberg - Mannheim“) besteht keine relevante Betroffenheit. Potenti-ell nachteilige baubedingte Auswirkungen lassen sich durch entsprechende Vermeidungs- und Minde-rungsmaßnahmen (wie im Rahmen der Eingriffsregelung bereits zu berücksichtigen) vermeiden. Das Vorhaben wirkt sich positiv auf die im FFH-Gebiet besonders zu schützenden Fischarten (Groppe, Mee r-neunauge, Flussneunauge) aus. Entsprechendes ist im Hinblick auf die Schutzzwecke der sonstigen na-turschutzrechtlichen Schutzgebietsausweisungen im Gebiet zu erwarten.

Im Hinblick auf unvermeidbare Beeinträchtigungen/ Eingriffe ist ihre prinzipielle Ausgleichbarkeit gegeben;

es ist nicht zu erwarten, dass dem Vorhaben unüberwindliche naturschutzrechtliche Aspekte entgegen-stehen. Mit Umsetzung von im Landschaftspflegerischen Begleitplan zu konkretisierenden Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen (inkl. Integration der Anforderungen des Besonderen A r-tenschutzes) ist davon auszugehen, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbleiben.

11 Vorliegend erfolgte eine Abschätzung des Artenpotentials bzw. eine überschlägige Betroffenheitsanalyse besonders/ streng geschützter Arten auf Basis der Biotopkartierung mittels Zielartenkonzept Baden-Württemberg (siehe Anhang 1). Die im Zielar-tenkonzept als untersuchungsrelevant ermittelten (Untersuchungsrelevanz 1 und 2) und artenschutzrechtlich relevanten Arten (europäische Vogelarten, Arten des Anh. IV resp. auch des Anh. II der FFH-Richtlinie) wurden mit den in den Maßnahmenbe-reichen und deren Umfeld vorhandenen Biotoptypen/ faunistischen Daten abgeglichen und ihr mögliches Vorkommen entspre-chend eingeschätzt resp. unter Pkt. 2 Tiere benannt.

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13.31

Steilwand aus Lockergestein Anthropogene Gesteinshalde

Kiesige oder sandige Abbaufläche beziehungsweise Aufschüttung Kiesfläche

2.

21.

Terrestrisch-morphologische Biotoptypen Offene Felsbildungen, Steilwände, Block- und Geröllhalden, Abbauflächen und Aufschüttungen 13.31

Gehölzbestände und Gebüsche Feldgehölze und Feldhecken

42.20 42.40

Gebüsch mittlerer Standorte

Uferweiden-Gebüsch (Auen-Gebüsch)

Lianen- oder Kletterpflanzenbestand Waldreben-Bestand

43. Gestrüpp, Lianen- und Kletterpflanzenbestände

44.10 44.20 44.30

Naturraum- oder standortfremdes Gebüsch Naturraum- oder standortfremde Hecke Heckenzaun

44. Naturraum- und standortfremde Gebüsche und Hecken

45.11

45. Alleen, Baumreihen, Baumgruppen, Einzelbäume und Streuobstbestände

59.10

Von Bauwerken bestandene Fläche Völlig versiegelte Straße oder Platz

Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter Unbefestigter Weg oder Platz

Grasweg Gleisbereich Lagerplatz Ziergarten