• Keine Ergebnisse gefunden

2. Testabläufe in Schulen

2.4 Testablauf bei Schüler*innen

Die Selbsttestung der Schüler*innen, erfolgt nach der Ersttestung (vgl. S. 6) möglichst zeitnah vor Unterrichtsbeginn zu Hause an den von der BBS Cora Berliner angegebenen Präsenztesttagen.

2.4.2 Testort, Hygiene und Durchführung

Für die erste4 Selbsttestung der Schüler*innen in den Räumlichkeiten der BBS Cora Berliner gilt Folgendes, für die Folgetests zu Hause gilt Entsprechendes. Für die Testung zu Hause ist der Nachweis durch das Formular „Selbstauskunft“ (s. S. 20) zu führen:

Im Raum, in dem die Selbsttestung durchgeführt wird, nehmen die Schüler*innen ihre Sitzplätze unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorgaben ein.

Die*der Beschäftigte dokumentiert mittels Anwesenheit im Klassenbuch die Namen der teilneh-menden Schüler*innen. Schüler*innen, die nicht getestet werden müssen und auch nicht getes-tet werden wollen, zeigen die entsprechende Bescheinigung vor.

Die Tische der Schüler*innen sind frei von persönlichen Gegenständen. Der*die Beschäftigte verteilt den teilnehmenden Schüler*innen je ein Testkit, dessen Inhalt die Schüler*innen eigen-ständig entnehmen und den Test eigeneigen-ständig durchführen.

4 sowie ggf. erforderliche Nachtests in der Schule. Diese sind wegen der Selbstständigkeit der S*S i. d. R. nicht vorgesehen, lassen sich im Voraus aber nicht völlig ausschließen (z. B. Ersatzkit ist ebenfalls defekt). Diese Tests finden – sofern sie nicht die gesamte Kohorte betreffen – in den Räumen 28 und 27 am Standort Nußriede/

Raum T 19 am Standort Brühlstraße statt. Für ganze Kohorten wird der Test im Klassen-/Unterrichtsraum durchgeführt.

Der*die Beschäftigte begleitet die Teilnehmenden im Ablauf (gemäß Anlage „Information zur An-wendung der Selbsttests“ s. S. 15 ff.) und gibt organisatorische Anweisungen. Je nach Schüler*in-nengruppe bzw. Alter, Reifegrad und Unterstützungsbedarf kann ein Vorführen der Abläufe und ggf. weitere Hilfestellung durch den*die Beschäftigte hilfreich sein. Das Einführen des Tupfers in die Nase muss durch die Schüler*innen

selbst

erfolgen. Bei schriftlicher Einwilligung der Sorge-berechtigten dürfen Lehrkräfte die Schüler*innen bei der Durchführung des Testes unterstützen.

Besondere Unterstützung für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch z. B.

durch Schulbegleiter*innen ist möglich.

Für eine körpernahe Unterstützung der Schüler*innen bei den Tests sind durch den* die Beschäf-tigte Einweghandschuhe zu tragen.

Der*die Beschäftigte stellt sicher, dass die vorgegebene Testauswertungszeit von 15-20 Minuten gemäß der Anlage „Information zur Anwendung der Selbsttests“ eingehalten wird. Sie oder er leistet ggf. individuell notwendige erklärende Unterstützung. Den Ablauf der „Reaktionszeit“ gibt der*die Beschäftigte nach 15-20 Minuten bekannt. Diese Zeit ist in geeigneter Form pädagogisch zu nutzen. Die Testergebnisse werden von der oder dem Beschäftigten gemeinsam mit jeder Schüler*in an deren*dessen Sitzplatz abgelesen.

WICHTIG: Auch während dieser Testung sind die Regelungen zum Lüften (20-5-20-Prinzip) einzu-halten.

Zuverlässige Ergebnisse sind nur bei sorgfältiger Einhaltung der Rahmenbedingungen zu erwar-ten. Auf den Tischen der Schüler*innen befinden sich nur die vorgegebenen Materialien.

Der*die Beschäftigte erfasst im Klassenbuch die Durchführung des Tests und gibt ggf. positive Testergebnisse unter Wahrung der Betreuung der Schüler*innen weiter an die Schulleitung, vgl.

Kap. 2.2.1.

Bei der Testung zu Hause sind die Testvorschriften gemäß der Gebrauchsanweisung einzuhal-ten. Die Bestätigung des negativen Selbsttestes erfordert die ordnungsgemäße Testdurchfüh-rung. Das Formular „Selbstauskunft“ hat urkundlichen Charakter.

2.4.3 Umgang mit dem Ergebnis bei Testung in der Schule (Ersttestung/anlassbezogene Tes-tung)

Die Testungen werden im Klassenbuch dokumentiert. Unabhängig vom Testergebnis (positiv/ne-gativ) hat die Durchführung der Hygienemaßnahmen Priorität.

Umgang mit Schüler*innen, deren Testergebnis negativ ausgefallen ist:

Der*die Beschäftigte weist auf die begrenzte Gültigkeit dieses Ergebnisses hin und erinnert an die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.

Unberührt davon bleibt, dass bei Krankheitszeichen die Vorgaben aus dem Rahmenhygieneplan Corona Schule und das Merkblatt „Wann darf mein Kind in die Schule“ beachtet werden müssen.

Ein negatives Testergebnis erlaubt nicht den Schulbesuch mit Krankheitszeichen.

Umgang mit Schüler*innen, deren Testergebnis positiv ausgefallen ist:

Sofern ein Test positiv ausgefallen ist, liegt ein VERDACHTSFALL vor. Der*die Beschäftigte infor-miert die Schulleitung und die Sorgeberechtigten unverzüglich über das Sekretariat. Alle positiv getesteten Personen müssen die gestempelte Bescheinigung über einen positiven SARS-CoV-2 Schnelltest/Selbsttest erhalten. Die beschäftigte Person der BBS Cora Berliner gibt diese im Auftrag der Schulleitung im Raum 21 für den Standort Nußriede/Raum T 19 für den Standort Brühlstraße aus. Im Annastift werden die Bescheinigungen im Lehrkräfteraum vorgehalten, der betreuende K*K lässt sich diese ggf. von einem K*K bringen.

Betroffene Jugendliche, die nicht allein den Heimweg antreten können bzw. dürfen, werden in dem dafür bereitstehenden Raum 21/T 19 umsichtig von einer beschäftigten Person der BBS Cora Berliner betreut und sind nach dem Testergebnis nicht auf sich allein gestellt. Die Beschäf-tigten stellen sicher, dass die Jugendlichen und jungen Erwachsenen dazu in den Raum 21/T 19 gehen, um dort weiter betreut zu werden – hier wird sichergestellt, dass eine Person anwesend ist, die sich kümmern kann. Die Sorgeberechtigten sollen ihr Kind zeitnah abholen. Von der Be-nutzung öffentlicher Verkehrsmittel soll in diesem Fall abgesehen werden. Soweit die Schüler*in nicht abgeholt werden kann, behält die Schule die Aufsichtspflicht bis zur Abholung; die beauf-sichtigende Person wendet sich in diesen Fällen an die Schulleitung. Nachdem der*die Beschäf-tigte sich um die positiv getestete Person gekümmert hat, wird der Unterricht fortgeführt und die Testrückgabe durchgeführt. Bis zur Rückkehr der*des Beschäftigten verbleiben die Schüler*innen auf ihrem Sitzplatz. Die K*K im Annastift wenden sich an die dortigen K*K und organisieren den Heimtransport in Abstimmung mit dem Annastift.

Die Schulleitung meldet gemäß § 6 und 8 IfSG den Verdachtsfall beim örtlich zuständigen Ge-sundheitsamt und erhält von dort die weiteren Anweisungen.

Den Anordnungen des Gesundheitsamtes ist Folge zu leisten.

Die positiv getestete Person gilt als Verdachtsfall und erhält von der Schule eine Bescheinigung über das positive Ergebnis der Selbsttestung. Diese Bescheinigung belegt die Notwendigkeit ei-nes PCR-Tests.

Die*der Schüler*in sollte das Schulgelände zeitnah verlassen bzw. die Sorgeberechtigen ihr Kind zeitnah abholen und zur weiteren Abklärung des Verdachts einen PCR-Test über die*den Haus-ärzt*in oder ein Testzentrum herbeiführen.

Sofern der PCR-Test ein negatives Ergebnis hat, kann die*der Schüler*in am folgenden Schultag die Bescheinigung des negativen PCR-Tests der Schule als Beleg vorlegen und den Schulbesuch wiederaufnehmen.

Sofern der PCR-Test das positive Ergebnis des Selbsttests bestätigt, ist dies umgehend der Schule mitzuteilen.

Das Gesundheitsamt ermittelt in Zusammenarbeit mit der Schule mögliche Kontaktpersonen und trifft alle dazu weiteren erforderlich Anordnungen.

2.4.4 Umgang mit dem Ergebnis bei Testung zu Hause (Folgetestungen/regelmäßige Tes-tung)

Bei einem negativen Testergebnis wird die Schule besucht, die Dokumentation des Selbsttests bzw. die Mitteilung, dass keine Testung erfolgen muss, wird der Lehrkraft des ersten Unterrichts ausgehändigt. Um die Testpflicht oder deren Entfall zu überwachen ist in jedem Fall bei allen S*S an allen erforderlichen Tagen die Selbstauskunft (s. S. 20) auszufüllen. Die Selbstauskunft hat ur-kundlichen Charakter. Bis zum Endes des Monats Sept. 2021 werden darüber hinaus die benutz-ten Testkits mitgebracht und der Lehrkraft vorgezeigt, die diese entsorgt.

Bei einem positiven Testergebnis des Laienselbsttests haben die Betroffenen (Schüler*innen, Landesbedienstete, Freiwilligendienstleistende, Personal des Schulträgers, Personal von Koope-rationspartnern sowie Schulbegleitungen) umgehend die Schulleitung zu informieren. Die Schule informiert das Gesundheitsamt. Die Betroffenen sollen zu Hause bleiben und Kontakt zu einem Arzt aufnehmen, um einen PCR-Test zu veranlassen.

Soweit keine anderweitige Anordnung des Gesundheitsamtes besteht, darf die*der Schüler*in nach einem negativen PCR-Test wieder am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen. Bei ei-nem positiven PCR-Test übernimmt das Gesundheitsamt das Fallmanagement

Ergibt eine Testung (Laienselbsttest) einen Verdacht für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei einer*einem Schüler*in einer Lerngruppe, so ist jeder*jedem ande-ren Schüler*in der Lerngruppe der Zutritt zum Schulgelände untersagt, bis sie*er durch einen Test (Laienselbsttest), der nach der Untersagung durchgeführt sein muss, den Nachweis eines ne-gativen Testergebnisses erbringt.

Beispiel: Mittwoch: Testung einer Lerngruppe mit durchgehend negativem Ergebnis. Mittwoch-nachmittag testet sich ein*e Schüler*in der Lerngruppe (privat) ein weiteres Mal, diesmal mit po-sitivem Ergebnis. Konsequenz: Für Präsenzunterricht am Donnerstag muss durch die Schüler*in-nen der Lerngruppe ein neuer tagesaktueller Nachweis erbracht werden.

2.4.5 Dokumentation/Datensicherung

Die Testdurchführung (Ersttestung) ist durch den* die Beschäftigte im Klassenbuch zu dokumen-tieren und nur positive Testergebnisse werden an die Schulleitung übermittelt und von dort an das Gesundheitamt weitergeleitet. Die Selbstauskünfte verbleiben in der Schule und werden nach vier Wochen datenschutzkonform entsorgt, Details s. 2.2.1.