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Berufsbildende Schulen Cora Berliner Bildungszentrum der Region Hannover für Wirtschaft und Handel Die Schulleiterin

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Academic year: 2022

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Berufsbildende Schulen Cora Berliner Bildungszentrum der Region Hannover für Wirtschaft und Handel

Die Schulleiterin

Konzept

Corona-Selbst- bzw. Laientests

für Personal sowie Schüler*innen in Schulen

angepasst an die Gegebenheiten der BBS Cora Berliner

(Stand 1. Sept. 2021)

(2)

Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung: ... 3

1. Selbst- bzw. Laientests ... 4

1.1 Ausgangslage ... 4

1.2 Zielsetzung ... 5

2. Testabläufe in Schulen ... 5

2.1 Wann wird getestet? ... 5

2.2 Erforderliche Vorbereitung ... 6

2.2.1 Unterweisung des Schulpersonals/grundsätzlicher Ablauf der Testung ... 6

2.2.2 Kommunikationsstrukturen zum Thema Selbsttestung in der Einrichtung ... 8

2.2.3 Abfallentsorgung ... 8

2.3 Testablauf für Beschäftigte ... 9

2.3.1 Zeitpunkt der Selbsttests ... 9

2.3.2 Testort, Hygiene und Durchführung ... 9

2.3.3 Umgang mit dem Ergebnis ... 9

2.3.4 Dokumentation/Datensicherung ... 10

2.4 Testablauf bei Schüler*innen ... 10

2.4.1 Zeitpunkt der Selbsttests ... 10

2.4.2 Testort, Hygiene und Durchführung ... 10

2.4.3 Umgang mit dem Ergebnis bei Testung in der Schule (Ersttestung/anlassbezogene Testung) ... 11

2.4.4 Umgang mit dem Ergebnis bei Testung zu Hause (Folgetestungen/regelmäßige Testung) ... 13

2.4.5 Dokumentation/Datensicherung ... 13

2.5 Sicherheitshinweise ... 13

2.6 Gesamt-Monitoring/Statistik ... 13

2.7 Rechtliche Fragen/Datenschutz ... 14

3. Information zur Anwendung der Selbsttests ... 15

4. Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht für minderjährige Schüler*innen ... 18

5. Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht für volljährige Schüler*innen ... 19

6. Selbstauskunft über das Vorliegen eines negativen Antigen-Selbsttests/Bestätigung, dass der Test zum Nachweis des SARS-CoV-2-Virus nicht erforderlich ist ... 20

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Vorbemerkung:

Ab sofort dürfen nur nachweislich Corona-negative Personen die Schule betreten. Dabei ist die Nach- weispflicht abhängig vom Personenkreis:

- Bei allen Bediensteten gilt, dass drei Selbsttests pro Woche verpflichtend sind. Die Tests wer- den zuhause durchgeführt. Das negative Testergebnis muss der Schule gegenüber schriftlich bestätigt und dokumentiert werden.

o Bei einer Anwesenheit fünf Tage pro Woche ist der Selbsttest jeweils montags, mitt- wochs und freitags durchzuführen.

o Bei einer Anwesenheit an weniger als fünf Tagen pro Woche ist der Selbsttest in je- dem Fall am ersten Tag der Präsenz durchzuführen. Der zweite und dritte Test ist so zu wählen, dass die Präsenztage möglichst gut abgedeckt werden.

o Die Verpflichtung zum Test gilt im Schulbetrieb immer dann, wenn die Schule betre- ten wird, auch wenn dieses nur kurzzeitig, z. B. zum Abholen einer Unterlage, der Fall ist.

- Bei allen Schüler*innen gilt, dass drei Selbsttests pro Woche dann verpflichtend sind, wenn sie am Präsenzunterricht teilnehmen. Auch Schüler*innen im Praktikum, das sie im Rahmen ihres Bildungsganges absolvieren, unterliegen der Testpflicht. Die Tests werden nach Vor- gabe der BBS Cora Berliner vor Unterrichtsbeginn an den Schultagen absolviert.

o Schülerinnen und Schüler, die weder vollständig geimpft oder genesen sind noch die Härtefallregelung in Anspruch nehmen können, und sich weigern, ihrer Testpflicht nachzukommen, verletzen ihre Schulpflicht.

o Sollten Schüler*innen oder ihre Sorgeberechtigten nicht mit der Durchführung der Selbsttests einverstanden sein, können sie sich nur mit den Formularen auf S. 18 bzw. S. 19 befreien lassen , wenn Sie mit einem aktuellen Attest oder einer aktuellen vergleichbaren amtlichen Bescheinigung nachvollziehbar nachweisen, welche konk- ret zu benennende gesundheitliche Beeinträchtigung aufgrund des Laienselbsttests (Abstrich im vorderen Nasenbereich) alsbald zu erwarten ist und woraus diese im Einzelnen resultiert. Auf die alternative Testung mit Spuck- und Lollytests wird hinge- wiesen.

- Die Testpflicht entfällt; wenn die Personen einen für sie geltenden Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV bei der Klassenlehrkraft vorlegt (zugelassene Impfstoffe in erforderlicher Menge verabreicht und mindestens 14 Tage nach letzten erforderlichen Impfdosis vergangen sind).

- Die Pflicht zur Testung entfällt auch, wenn die Person im Sinne des Absatzes 1 einen für sie geltenden Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV bei der Klassenlehrkraft vor- legt (mittels Labordiagnostik diagnostizierte Erkrankung die mindestens 28 Tage sowie maxi- mal sechs Monate zurückliegt).

- Um die Testpflicht oder deren Entfall zu überwachen ist in jedem Fall bei allen S*S an allen erforderlichen Tagen die Selbstauskunft (s. S. 20) auszufüllen. Die Selbstaus- kunft ist eine verpflichtende Erklärung die urkundlichen Charakter hat.

- Abweichend von den grundsätzlichen Regelungen muss an den ersten

sieben Schultagen des Schuljahres 2021/2022 ein Test an jedem Prä-

senztag durchgeführt werden. Die ersten sieben Schultage umfassen

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für die BBS Cora Berliner den Zeitraum 2. Sept. 2021 bis 10. Sept. 2021.

Danach gilt die maximal dreimalige Testung pro Woche.

- Abweichend von den folgenden Regelungen bitten wir bis Ende Sept.

2021 bei der Selbsttestung zu Hause, um das Mitbringen des benutzten Testkits. Dieses wird an den Standorten entsorgt.

Unbedingt zu beachten ist, dass weiterhin alle Hygienemaßnahmen eingehalten werden müssen, auch wenn ein negatives Testergebnis und/oder eine Corona-Impfung vorliegt!

1. Selbst- bzw. Laientests

1.1 Ausgangslage

Neben der Anwendung der AHA+L-Regeln, der Bereitstellung von FFP2- und OP-Masken für Lehr- kräfte sowie dem Investitionsprogramm zur sächlichen Ausstattung als bisherige Maßnahmen des Infektionsschutzes soll nun ein weiterer Baustein in der Prävention einer Corona-Infektion durch die Anwendung von Corona-Laientests angeboten werden.

Corona-Laientests können von der Testperson selbstständig und ohne medizinische Fachkennt- nisse, jedoch streng nach der Anleitung des Herstellers durchgeführt werden. So können im Ide- alfall Personen, die sich bereits mit dem Corona-Virus infiziert haben und noch keine typischen Symptome zeigen, durch einen positiven Laientest frühzeitig erkannt werden. Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses müssen unverzüglich Schutzmaßnahmen ergriffen und somit eine Ver- breitung der möglichen Infektion in der Gemeinschaftseinrichtung Schule verhindert werden.

Tests sind verbindlich für alle Personen, die die BBS Cora Berliner zu Präsenzunterrichtszeiten be- treten wollen. Grundsätzlich gilt ein Zutrittsverbot in Schulen ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses1. Um das Zutrittsverbot zu umgehen, genügt es für Schüler*innen, Lehrkräfte und an der Schule tätigen Mitarbeiter*innen sowie in der Schule tätige Handwerker, Reinigungs- personal und das Küchen-/Cafeteriapersonal, an drei Präsenzunterrichtstagen pro Woche einen zur Eigenanwendung (Selbsttest) zugelassenen Test zu Hause durchzuführen und das negative Testergebnis zu bestätigen. Für den genannten Personenkreis kann ausnahmsweise und unter Vorbehalt ausreichender Test- und Personalkapazitäten der Nachweis auch durch einen Laien- selbsttest unter Aufsicht in der Schule geführt werden2. Andere Personen als die genannten be- nötigen die Ausstellung einer ärztlichen (Unbedenklichkeits-)Bescheinigung oder ein negatives Testergebnis eines PCR- oder PoC-Antigen-Testes, welches nicht länger als 24 Stunden zurück- liegt.

Da die Tests verbindlich sind, gelten Fehlzeiten für alle Schüler*innen, die sich nicht vom Präsenz- unterricht haben befreien lassen, die durch die Nichtbeibringung der erforderlichen Dokumenta-

1 Die rechtliche Grundlage für die Selbsttestungen in Schulen bildet die Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 30.

Oktober 2020 (Nds. GVBl. S. 368), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 09. April 2021 sowie die dazu ergangene Rundverfügung Nr. 15/ 2021.

2 Vorbehaltlich der vorhandenen Tests, die ebenfalls limitiert sein könnten, ist es der BBS Cora Berliner i. d. R.

nicht möglich zusätzliches Personal für die Testungen wegen „Vergesslichkeit“ bereitzustellen. Sofern die be- nannte Personengruppe die erforderliche Dokumentation nicht beibringen kann, wird die Person nach Hause geschickt bzw. tritt das Zutrittsverbot in Kraft und das Fehlen der S*S gilt als „unentschuldigt“.

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tion und das damit einhergehende Nachhauseschicken bzw. des Nachtestens entstehen, als un- entschuldigt. Schülerinnen und Schüler, die weder vollständig geimpft oder genesen sind noch die Härtefallregelung in Anspruch nehmen können, und sich weigern, ihrer Testpflicht nachzu- kommen, verletzen ihre Schulpflicht.

Bitte beachten Sie: Ein negatives Testergebnis gibt keine hundertprozentige Sicherheit dafür, dass eine Person nicht mit dem Corona-Virus infiziert ist. Zudem ist ein Test immer nur eine Mo- mentaufnahme. Das Tragen von Masken, die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln sowie regelmäßiges Lüften (AHA+L) bleiben weiterhin die notwendige Basis und effektive Maßnahmen gegen die Übertragung von Infektionen. Testen entbindet nicht von der Einhaltung der AHA+L- Regeln.

Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist nur mit den Formularen auf S. 18 bzw. S. 19 möglich, wenn Sie mit einem aktuellen Attest oder einer aktuellen vergleichbaren amtlichen Bescheini- gung nachvollziehbar nachweisen, welche konkret zu benennende gesundheitliche Beeinträchti- gung aufgrund des Laienselbsttests (Abstrich im vorderen Nasenbereich) alsbald zu erwarten ist und woraus diese im Einzelnen resultiert. Auf die alternative Testung mit Spuck- und Lollytests wird hingewiesen. Während der Befreiung von der Präsenzpflicht nehmen die Schülerinnen und Schüler am Distanzlernen bzw. am Distanzunterricht teil.

Von der Befreiung der Präsenzpflicht ausgenommen ist die Teilnahme an schriftlichen Arbeiten, die auch außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten geschrieben werden können.

1.2 Zielsetzung

Selbsttests können dazu beitragen, Infektionen ohne Krankheitssymptome zu erkennen.

Das Angebot von Selbsttestungen an oder über Schulen stärkt zudem die Schulgemeinschaft und dient der Verbesserung des schulischen Infektionsschutzes.

Je mehr Personen sich testen, umso geringer wird die Anzahl der unentdeckt positiven Fälle sein.

2. Testabläufe in Schulen

2.1 Wann wird getestet?

Selbst- bzw. Laientestungen finden unter folgenden Voraussetzungen statt:

 Gem. Rundverfügung Nr. 22/2021 vom 26. Aug. 2021 werden maximal drei ver- pflichtende Selbsttests (Laienselbsttests) regelmäßig pro Woche vor Schulbeginn (zu Hause) vorgeschrieben. Die Nichtumsetzung führt zu einem Zutrittsverbot zur BBS Cora Berliner.

 Die BBS Cora Berliner legt fest, dass die verpflichtenden Selbsttests (Laienselbsttests) bei Präsenzunterricht/Zutritt zur BBS Cora Berliner am Montag, Mittwoch und Freitag einer vollständigen Woche, ansonsten sinnvoll auf die Unterrichtstage verteilt wer- den.

 Anlassbezogene Testungen bei besonderen Anlässen:

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Anlassbezogene Testungen sollen bei besonderen Anlässen, wie z. B. nach den Ferien, statt- finden, diese legt die BBS Cora Berliner separat fest. Die Mitteilung an die betreffende Schü- lerschaft erfolgt über die Klassenlehrkräfte und EduPlaza Standort Nußriede und Annas- tift/Office 365 für den Standort Brühlstr.

2.2 Erforderliche Vorbereitung

2.2.1 Unterweisung des Schulpersonals/grundsätzlicher Ablauf der Testung

Die Schulleitung hat dem Schulpersonal Testkits zur Verfügung gestellt. Die Testkits enthalten An- weisungen zur Testdurchführung. Für die Schulgemeinschaft ist darüber hinaus ein Informations- film der Handelslehranstalt Hameln in EduPlaza für den Standort Nußriede/Office 365 für den Standort Brühlstraße eingestellt. Dabei werden die Abläufe im Zusammenhang mit den Testungen sachgerecht vermittelt. Hierzu zählt insbesondere die Funktionsweise und Handhabung der Test- kits unter Beachtung der Hygienevorgaben und die Vermittlung grundlegender Kenntnisse der Ab- läufe in der Vorbereitung und im Anschluss an die Testungen. Die Tests werden im Ausnahmefall3 in der BBS Cora Berliner und im Regelfall bei den zu testenden Personen zu Hause durchgeführt.

Die Unterweisung soll somit folgende Themen beinhalten:

- Rahmenbedingungen zur geplanten Testung bei Schüler*innen

Die Testausgabe erfolgt beim ersten Unterricht/dem ersten Schulbesuch der Schüler*in- nen nach dem Distanzunterricht bzw. nach den Ferien durch die Lehrkraft, die den ersten Unterricht in der Klasse hat. Die Ausgabe erfolgt über den Schulassistenten aus dem SV- Raum für den Standort Nußriede/aus dem Büro des Schulassistenten für den Standort Brühlstraße heraus und beinhaltet die nötige Anzahl der Tests für die Klasse, Trage- und Müllbeutel; Testanleitung und das Formular „Selbstauskunft über das Vorliegen eines ne- gativen Testergebnisses“. Für die Klassen des Annastifts werden ausreichende Mengen an Tests im Lehrerzimmer Annastift gelagert. Die Teamleitung BBW ergänzt in Absprache mit dem Schulassistenten Herrn Elser den dortigen Vorrat an Testkits.

Die Tests werden unter Aufsicht der Lehrkraft im zugewiesenen Klassenraum vorgenom- men und die Testung im Klassenbuch dokumentiert. Im Klassenraum liegen Hygienetü- cher und Einmalhandschuhe bereit.

- Anwendung der Tests

Die Tests sind gem. der Anleitung anzuwenden; die Lehrkraft erläutert die Testdurchfüh- rung gem. der Anleitung.

- Hygienemaßnahmen und Entsorgung

Die Tests werden nach der vorgesehenen Zeit von der Lehrkraft und der*dem Lernenden abgelesen. Die Tests werden von der Lehrkraft in den ausgegebenen Müllsack entsorgt.

Dieser verbleibt verschlossen im Klassenraum und wird von den Reinigungskräften nach Unterrichtsende endgültig entsorgt. Es handelt sich hierbei um „normalen Hausmüll“.

Die Tische werden nach dem Test gem. Kap. 2.4.2 von den Schüler*innen mit Reinigungs-

3 Grundsätzlich sollen die Selbsttests zu Hause durchgeführt werden. Da die BBS Cora Berliner aus Nachhaltig- keitsgründen keine Pakete mit Testkits an die S*S verschickt, wird eine Ersttestung beim ersten Schulbesuch in der BBS Cora Berliner durchgeführt und die S*S erhalten Testkits für die Testung zu Hause mit.

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tüchern gesäubert, Handschuhe und Reinigungstücher sind in den Klassenräumen vor- handen.

Die Schüler*innen desinfizieren nach dem Test Ihre Hände mit Reinigungstüchern.

Weitere Details werden in Kap. 2.4.2 dargelegt.

- Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse

Die Tests werden bei nur negativen Ergebnissen im Klassenbuch als durchgeführt festge- halten. Im Anschluss an den Unterricht der*des Beschäftigten werden an den Schulassis- tenten die nicht genutzten Tests zurückgegeben – in der ersten großen Pause ist der Schulassistent dazu im SV-Raum am Standort Nußriede anwesend, danach in seinem Büro, für den Standort Brühlstraße werden die Testkits im Geschäftszimmer abgegeben.

Jede*r S*S erhält fünf Tests, die im Folgenden für die Folgewochen um jeweils fünf wei- tere Tests aufgestockt werden, sofern die S*S weniger als zwei Tests zu Hause haben. Die Ausgabe der Tests ist mengenmäßig dem Schulassistenten mitzuteilen.

- Sofern die S*S die Tests zu Hause durchführen, sammelt die Lehrkraft, die den ersten Unterricht erteilt, die unterschriebenen Formulare „Selbstauskunft“ (s. S. 20) ein und gibt diese über die Sammelstellen im Lehrerzimmer oder Sekretariat geordnet ab. Für Personen, die nicht der Testpflicht unterliegen, s. S. 3, wird das Formular ebenfalls ein- gefordert. Damit wird sichergestellt, dass die Personen selbst die für sie geltenden Re- gelungen einhalten. Bis zum Endes des Monats Sept. 2021 werden darüber hinaus die benutzten Testkits mitgebracht und der Lehrkraft vorgezeigt, die diese entsorgt. Die Klassenlehrkräfte lassen sich die von den S*S beizubringenden Bescheinigungen über den Entfall der Testpflicht und erfassen für sich die Daten des Ablaufes der Bescheini- gung.

Im Annastift die Selbstauskünfte im Lehrerzimmer in Verantwortung der Teamleitung BBW gesammelt. Die Selbstauskünfte werden vier Wochen aufbewahrt und danach da- tenschutzkonform entsorgt.

Sofern ein Test positiv ausgefallen ist, liegt ein VERDACHTSFALL vor.

ei der Testung in der BBS Cora Berliner informiert der*die Beschäftigte die Schulleitung und ggf. die Sorgeberechtigten unverzüglich über das Sekretariat. Alle positiv getesteten Personen müssen die gestempelte Bescheinigung über einen positiven SARS-CoV-2 Schnelltest/Selbsttest erhalten. Eine beschäftigte Person der BBS Cora Berliner gibt diese im Auftrag der Schulleitung im Raum 21 am Standort Nußriede sowie in Raum T 19 im Standort Brühlstraße aus. Im Annastift wird diese Bescheinigung im Lehrkräfte- zimmer vorgehalten.

Betroffene Jugendliche, die nicht allein den Heimweg antreten können bzw. dürfen, wer- den in dem dafür bereitstehenden Raum 21/T 19 umsichtig von einer beschäftigten Per- son der BBS betreut und sind nach dem Testergebnis nicht auf sich allein gestellt. Die Be- schäftigten stellen sicher, dass die Jugendlichen und jungen Erwachsenen dazu in den Raum 21/T 19 gehen, um dort weiter betreut zu werden – hier wird sichergestellt, dass eine Person anwesend ist, die sich kümmern kann. Die Sorgeberechtigten sollen ihr Kind zeitnah abholen. Nachdem der*die Beschäftigte sich um die positiv getestete Person ge- kümmert hat, wird der Unterricht fortgeführt und die Testrückgabe durchgeführt. Bis zur Rückkehr der*des Beschäftigten verbleiben die Schüler*innen auf ihrem Sitzplatz.

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Im Annastift wird ein freier Unterrichtsraum für die Betreuung genutzt. Die Betreuung erfolgt durch die*den feststellende*n K*K.

- Informationen über das Schulmonitoring (Umgang mit Daten)

Die Formulare „Selbstauskunft“ (s. S. 20) mit nur negativen Einträgen verbleiben beim Schulassistenten bzw. im Annastift im Lehrkräftezimmer und werden dort für die Schul- leitung vier Wochen verwahrt. Die einsammelnden K*K bringen die Selbstauskünfte ge- bündelt zu dem Schulassistenten oder werfen diese in die Sammelboxen im Geschäfts- und Lehrkräftezimmer des jeweiligen Standortes. Im Annastift werden die Selbstaus- künfte im Ordner im Lehrkräftezimmer verwahrt.

Die Information mit positiven Einträgen über einen Verdachtsfall wird über die Schullei- tung an das Gesundheitsamt weitergeleitet.

- Hinweise zur Art der Information der Schüler*innen (Minderjährige/Volljährige), der Sorgeberechtigten

Die Schüler*innen und Sorgeberechtigten werden über die grundsätzliche Vorgehens- weise per E-Mail, EduPlaza für den Standort Nußriede und die Homepages informiert.

- Informationen zum Umgang mit positiven Testergebnissen

Um einen maximalen Schutz der betroffenen Person sicherzustellen, thematisiert die*der Beschäftigte die Bedeutung eines Verdachtsfalls und verpflichtet die Schüler*innen zum Stillschweigen über den Verdachtsfall.

2.2.2 Kommunikationsstrukturen zum Thema Selbsttestung in der Einrichtung

Die Schulleitung stellt über die Klassenlehrkräfte sicher, dass über E-Mail (EduPlaza oder Dienst- mail) alle Beschäftigten, die Sorgeberechtigten sowie alle Schüler*innen das Informationsmate- rial über die entsprechenden Testkits in Papierform und/oder digital verfügbar haben. Im Anhang wird die aktuelle Testprozedur dargestellt.

Die Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten für die Minderjährigen ist nicht mehr obligato- rische Voraussetzung für die Teilnahme an den Selbsttests.

Die Selbsttestungen sind verbindlich. Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist nur mit den Formularen auf S. 18 bzw. S. 19 möglich, wenn Sie mit einem aktuellen Attest oder einer aktuel- len vergleichbaren amtlichen Bescheinigung nachvollziehbar nachweisen, welche konkret zu be- nennende gesundheitliche Beeinträchtigung aufgrund des Laienselbsttests (Abstrich im vorderen Nasenbereich) alsbald zu erwarten ist und woraus diese im Einzelnen resultiert. Auf die alterna- tive Testung mit Spuck- und Lollytests wird hingewiesen.

2.2.3 Abfallentsorgung

Die benutzten Testkits werden bei Testung in der BBS Cora Berliner in einem separaten reißfes- ten Plastiksack gesammelt. Dieser wird anschließend im Restabfallbehälter entsorgt.

Bei der Testung von Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den För- derschwerpunkten Lernen, geistige Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung ist durch die Schule im Einzelfall zu prüfen, ob ein Mülleimer mit Deckel erforderlich ist, um sicher- zustellen, dass kein Material durch Schüler*innen entnommen werden kann.

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Für die Testung zu Hause gilt: Die BBS Cora Berliner behält sich in Einzelfällen vor, sich die be- nutzten Testkits beim nächsten Schulbesuch vorlegen zu lassen, grundsätzlich sollen die benutz- ten Testkits aber zu Hause als Restmüll entsorgt werden.

Bis zum Endes des Monats Sept. 2021 werden darüber hinaus die benutzten Testkits mitge- bracht und der Lehrkraft vorgezeigt, die diese entsorgt.

2.3 Testablauf für Beschäftigte

2.3.1 Zeitpunkt der Selbsttests

Drei Selbsttestungen pro Woche bei Präsenzunterricht sind für die Beschäftigten verbindlich, die nicht von der Testung befreit sind.

Die Beschäftigten erhalten über die Schulassistenten Testkits, die sie eigenverantwortlich an drei sinnvollen Tagen pro Woche zu Hause grundsätzlich vor Unterrichtsbeginn durchführen und mit dem Formular „Selbstauskunft über das Vorliegen eines negativen Testergebnisses“ dokumentie- ren. Die Dokumentation halten die Beschäftigten drei Wochen vor und geben diese nur auf An- forderung an den Schulassistenten ab.

Die Selbsttestung der Beschäftigten sollte möglichst auf die Wochentage Montag, Mittwoch und Freitag o. a. s. L. verteilt werden.

2.3.2 Testort, Hygiene und Durchführung

Die Tests sind nach Ausgabe der Wochenrationen zu Hause durchzuführen. Der Testort kann von den Beschäftigten bei der Ersttestung im Gebäude der BBS Cora Berliner frei festgelegt werden.

Empfohlen wird in der BBS Cora Berliner ein ungenutzter Unterrichtsraum oder einer der Lehr- kräftearbeitsräume. Die Plätze sind mit Händedesinfektionsmittel, Einweghandtüchern sowie reißfesten Müllsäcken ausgestattet, ggf. wird dies über den Schulassistenten ausgegeben. Die Müllsäcke sind abschließend fest zu verknoten, die Tische mit einem tensidhaltigen Reinigungs- mittel/Desinfektionstüchern abzuwischen. Der verschlossene Müllsack wird von den Beschäftig- ten ordnungsgemäß entsorgt. Abschließend sind die Hände mit Seife zu waschen oder zu desinfi- zieren.

Die Durchführung des Testes erfolgt gemäß der bebilderten Information zur Anwendung (siehe Anlage „Information zur Anwendung“). Maßgeblich bleiben dabei die Vorgaben des Herstellers.

Im Übrigen sind die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln des Rahmen-Hygieneplans Corona Schule und des Hygieneplanes der BBS Cora Berliner einzuhalten.

2.3.3 Umgang mit dem Ergebnis

Ein positives Testergebnis der Beschäftigten ist unverzüglich der Schulleitung zu melden.

Die positiv getestete Person gilt als Verdachtsfall und erhält von der Schule eine Bescheinigung über das positive Ergebnis der Selbsttestung im Sekretariat; ggf. per Mail. Diese Bescheinigung belegt die Notwendigkeit eines PCR-Tests.

Die betroffene Person hat kontinuierlich eine medizinische Maske zu tragen, sich auf direktem Wege nach Hause zu begeben und sich von anderen Personen abzusondern.

Weiterhin hat sich die betreffende Person beim Hausarzt bzw. der Hausärztin oder einem Test- zentrum zu melden und einen PCR-Test zur Abklärung des Infektionsverdachts zu verabreden.

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Die Schulleitung meldet gemäß § 6 und 8 IfSG den Verdachtsfall beim örtlich zuständigen Ge- sundheitsamt und erhält von dort die weiteren Anweisungen.

Den Anordnungen des Gesundheitsamtes ist Folge zu leisten.

Im Falle eines negativen Selbsttestes kann die*der Beschäftigte die Arbeit in der Schule ungehin- dert fortsetzen, eine Dokumentation des Ergebnisses ist mit dem Formular „Selbstauskunft“ (s. S.

20) erforderlich. Diese Dokumentation halten die Beschäftigten maximal vier Wochen vor und geben diese nur auf Anforderung an den Schulassistenten ab.

Unberührt davon bleibt, dass bei Krankheitszeichen die Vorgaben aus dem Rahmenhygieneplan Corona Schule beachtet werden müssen. Ein negatives Testergebnis erlaubt nicht das Betreten der Schule mit Krankheitszeichen.

2.3.4 Dokumentation/Datensicherung

Die Schulleitung dokumentiert auf Basis der Erfassung der Schulassistenten die Gesamtanzahl der ausgeteilten Laientests an die Beschäftigten und die davon rückgemeldeten positiven Testergeb- nisse (unter Angabe des Datums und des Namens der betroffenen Person) sowie die davon mit einem PCR-Test bestätigten Testergebnisse.

2.4 Testablauf bei Schüler*innen

2.4.1 Zeitpunkt der Selbsttests

Die Selbsttestung der Schüler*innen, erfolgt nach der Ersttestung (vgl. S. 6) möglichst zeitnah vor Unterrichtsbeginn zu Hause an den von der BBS Cora Berliner angegebenen Präsenztesttagen.

2.4.2 Testort, Hygiene und Durchführung

Für die erste4 Selbsttestung der Schüler*innen in den Räumlichkeiten der BBS Cora Berliner gilt Folgendes, für die Folgetests zu Hause gilt Entsprechendes. Für die Testung zu Hause ist der Nachweis durch das Formular „Selbstauskunft“ (s. S. 20) zu führen:

Im Raum, in dem die Selbsttestung durchgeführt wird, nehmen die Schüler*innen ihre Sitzplätze unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorgaben ein.

Die*der Beschäftigte dokumentiert mittels Anwesenheit im Klassenbuch die Namen der teilneh- menden Schüler*innen. Schüler*innen, die nicht getestet werden müssen und auch nicht getes- tet werden wollen, zeigen die entsprechende Bescheinigung vor.

Die Tische der Schüler*innen sind frei von persönlichen Gegenständen. Der*die Beschäftigte verteilt den teilnehmenden Schüler*innen je ein Testkit, dessen Inhalt die Schüler*innen eigen- ständig entnehmen und den Test eigenständig durchführen.

4 sowie ggf. erforderliche Nachtests in der Schule. Diese sind wegen der Selbstständigkeit der S*S i. d. R. nicht vorgesehen, lassen sich im Voraus aber nicht völlig ausschließen (z. B. Ersatzkit ist ebenfalls defekt). Diese Tests finden – sofern sie nicht die gesamte Kohorte betreffen – in den Räumen 28 und 27 am Standort Nußriede/

Raum T 19 am Standort Brühlstraße statt. Für ganze Kohorten wird der Test im Klassen-/Unterrichtsraum durchgeführt.

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Der*die Beschäftigte begleitet die Teilnehmenden im Ablauf (gemäß Anlage „Information zur An- wendung der Selbsttests“ s. S. 15 ff.) und gibt organisatorische Anweisungen. Je nach Schüler*in- nengruppe bzw. Alter, Reifegrad und Unterstützungsbedarf kann ein Vorführen der Abläufe und ggf. weitere Hilfestellung durch den*die Beschäftigte hilfreich sein. Das Einführen des Tupfers in die Nase muss durch die Schüler*innen

selbst

erfolgen. Bei schriftlicher Einwilligung der Sorge- berechtigten dürfen Lehrkräfte die Schüler*innen bei der Durchführung des Testes unterstützen.

Besondere Unterstützung für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch z. B.

durch Schulbegleiter*innen ist möglich.

Für eine körpernahe Unterstützung der Schüler*innen bei den Tests sind durch den* die Beschäf- tigte Einweghandschuhe zu tragen.

Der*die Beschäftigte stellt sicher, dass die vorgegebene Testauswertungszeit von 15-20 Minuten gemäß der Anlage „Information zur Anwendung der Selbsttests“ eingehalten wird. Sie oder er leistet ggf. individuell notwendige erklärende Unterstützung. Den Ablauf der „Reaktionszeit“ gibt der*die Beschäftigte nach 15-20 Minuten bekannt. Diese Zeit ist in geeigneter Form pädagogisch zu nutzen. Die Testergebnisse werden von der oder dem Beschäftigten gemeinsam mit jeder Schüler*in an deren*dessen Sitzplatz abgelesen.

WICHTIG: Auch während dieser Testung sind die Regelungen zum Lüften (20-5-20-Prinzip) einzu- halten.

Zuverlässige Ergebnisse sind nur bei sorgfältiger Einhaltung der Rahmenbedingungen zu erwar- ten. Auf den Tischen der Schüler*innen befinden sich nur die vorgegebenen Materialien.

Der*die Beschäftigte erfasst im Klassenbuch die Durchführung des Tests und gibt ggf. positive Testergebnisse unter Wahrung der Betreuung der Schüler*innen weiter an die Schulleitung, vgl.

Kap. 2.2.1.

Bei der Testung zu Hause sind die Testvorschriften gemäß der Gebrauchsanweisung einzuhal- ten. Die Bestätigung des negativen Selbsttestes erfordert die ordnungsgemäße Testdurchfüh- rung. Das Formular „Selbstauskunft“ hat urkundlichen Charakter.

2.4.3 Umgang mit dem Ergebnis bei Testung in der Schule (Ersttestung/anlassbezogene Tes- tung)

Die Testungen werden im Klassenbuch dokumentiert. Unabhängig vom Testergebnis (positiv/ne- gativ) hat die Durchführung der Hygienemaßnahmen Priorität.

Umgang mit Schüler*innen, deren Testergebnis negativ ausgefallen ist:

Der*die Beschäftigte weist auf die begrenzte Gültigkeit dieses Ergebnisses hin und erinnert an die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.

Unberührt davon bleibt, dass bei Krankheitszeichen die Vorgaben aus dem Rahmenhygieneplan Corona Schule und das Merkblatt „Wann darf mein Kind in die Schule“ beachtet werden müssen.

Ein negatives Testergebnis erlaubt nicht den Schulbesuch mit Krankheitszeichen.

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Umgang mit Schüler*innen, deren Testergebnis positiv ausgefallen ist:

Sofern ein Test positiv ausgefallen ist, liegt ein VERDACHTSFALL vor. Der*die Beschäftigte infor- miert die Schulleitung und die Sorgeberechtigten unverzüglich über das Sekretariat. Alle positiv getesteten Personen müssen die gestempelte Bescheinigung über einen positiven SARS-CoV-2 Schnelltest/Selbsttest erhalten. Die beschäftigte Person der BBS Cora Berliner gibt diese im Auftrag der Schulleitung im Raum 21 für den Standort Nußriede/Raum T 19 für den Standort Brühlstraße aus. Im Annastift werden die Bescheinigungen im Lehrkräfteraum vorgehalten, der betreuende K*K lässt sich diese ggf. von einem K*K bringen.

Betroffene Jugendliche, die nicht allein den Heimweg antreten können bzw. dürfen, werden in dem dafür bereitstehenden Raum 21/T 19 umsichtig von einer beschäftigten Person der BBS Cora Berliner betreut und sind nach dem Testergebnis nicht auf sich allein gestellt. Die Beschäf- tigten stellen sicher, dass die Jugendlichen und jungen Erwachsenen dazu in den Raum 21/T 19 gehen, um dort weiter betreut zu werden – hier wird sichergestellt, dass eine Person anwesend ist, die sich kümmern kann. Die Sorgeberechtigten sollen ihr Kind zeitnah abholen. Von der Be- nutzung öffentlicher Verkehrsmittel soll in diesem Fall abgesehen werden. Soweit die Schüler*in nicht abgeholt werden kann, behält die Schule die Aufsichtspflicht bis zur Abholung; die beauf- sichtigende Person wendet sich in diesen Fällen an die Schulleitung. Nachdem der*die Beschäf- tigte sich um die positiv getestete Person gekümmert hat, wird der Unterricht fortgeführt und die Testrückgabe durchgeführt. Bis zur Rückkehr der*des Beschäftigten verbleiben die Schüler*innen auf ihrem Sitzplatz. Die K*K im Annastift wenden sich an die dortigen K*K und organisieren den Heimtransport in Abstimmung mit dem Annastift.

Die Schulleitung meldet gemäß § 6 und 8 IfSG den Verdachtsfall beim örtlich zuständigen Ge- sundheitsamt und erhält von dort die weiteren Anweisungen.

Den Anordnungen des Gesundheitsamtes ist Folge zu leisten.

Die positiv getestete Person gilt als Verdachtsfall und erhält von der Schule eine Bescheinigung über das positive Ergebnis der Selbsttestung. Diese Bescheinigung belegt die Notwendigkeit ei- nes PCR-Tests.

Die*der Schüler*in sollte das Schulgelände zeitnah verlassen bzw. die Sorgeberechtigen ihr Kind zeitnah abholen und zur weiteren Abklärung des Verdachts einen PCR-Test über die*den Haus- ärzt*in oder ein Testzentrum herbeiführen.

Sofern der PCR-Test ein negatives Ergebnis hat, kann die*der Schüler*in am folgenden Schultag die Bescheinigung des negativen PCR-Tests der Schule als Beleg vorlegen und den Schulbesuch wiederaufnehmen.

Sofern der PCR-Test das positive Ergebnis des Selbsttests bestätigt, ist dies umgehend der Schule mitzuteilen.

Das Gesundheitsamt ermittelt in Zusammenarbeit mit der Schule mögliche Kontaktpersonen und trifft alle dazu weiteren erforderlich Anordnungen.

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2.4.4 Umgang mit dem Ergebnis bei Testung zu Hause (Folgetestungen/regelmäßige Tes- tung)

Bei einem negativen Testergebnis wird die Schule besucht, die Dokumentation des Selbsttests bzw. die Mitteilung, dass keine Testung erfolgen muss, wird der Lehrkraft des ersten Unterrichts ausgehändigt. Um die Testpflicht oder deren Entfall zu überwachen ist in jedem Fall bei allen S*S an allen erforderlichen Tagen die Selbstauskunft (s. S. 20) auszufüllen. Die Selbstauskunft hat ur- kundlichen Charakter. Bis zum Endes des Monats Sept. 2021 werden darüber hinaus die benutz- ten Testkits mitgebracht und der Lehrkraft vorgezeigt, die diese entsorgt.

Bei einem positiven Testergebnis des Laienselbsttests haben die Betroffenen (Schüler*innen, Landesbedienstete, Freiwilligendienstleistende, Personal des Schulträgers, Personal von Koope- rationspartnern sowie Schulbegleitungen) umgehend die Schulleitung zu informieren. Die Schule informiert das Gesundheitsamt. Die Betroffenen sollen zu Hause bleiben und Kontakt zu einem Arzt aufnehmen, um einen PCR-Test zu veranlassen.

Soweit keine anderweitige Anordnung des Gesundheitsamtes besteht, darf die*der Schüler*in nach einem negativen PCR-Test wieder am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen. Bei ei- nem positiven PCR-Test übernimmt das Gesundheitsamt das Fallmanagement

Ergibt eine Testung (Laienselbsttest) einen Verdacht für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei einer*einem Schüler*in einer Lerngruppe, so ist jeder*jedem ande- ren Schüler*in der Lerngruppe der Zutritt zum Schulgelände untersagt, bis sie*er durch einen Test (Laienselbsttest), der nach der Untersagung durchgeführt sein muss, den Nachweis eines ne- gativen Testergebnisses erbringt.

Beispiel: Mittwoch: Testung einer Lerngruppe mit durchgehend negativem Ergebnis. Mittwoch- nachmittag testet sich ein*e Schüler*in der Lerngruppe (privat) ein weiteres Mal, diesmal mit po- sitivem Ergebnis. Konsequenz: Für Präsenzunterricht am Donnerstag muss durch die Schüler*in- nen der Lerngruppe ein neuer tagesaktueller Nachweis erbracht werden.

2.4.5 Dokumentation/Datensicherung

Die Testdurchführung (Ersttestung) ist durch den* die Beschäftigte im Klassenbuch zu dokumen- tieren und nur positive Testergebnisse werden an die Schulleitung übermittelt und von dort an das Gesundheitamt weitergeleitet. Die Selbstauskünfte verbleiben in der Schule und werden nach vier Wochen datenschutzkonform entsorgt, Details s. 2.2.1.

2.5 Sicherheitshinweise

Es ist darauf zu achten, dass keine Testflüssigkeiten verschüttet werden.

Auch dürfen weder die Extraktionsflüssigkeit noch die Testflüssigkeit in die Augen gelangen.

Sollte dies dennoch geschehen, sind sofort die Augen mit fließendem Wasser gut auszuspülen.

Bei eintretenden Beschwerden oder Schmerzen ist unverzüglich der Hausarzt oder Augenarzt aufzusuchen.

2.6 Gesamt-Monitoring/Statistik

Die Anzahl der durchgeführten Tests und die positiv gemeldeten Tests werden systematisch über eine Webabfrage erfasst und jeweils am Mittwoch für die vorangegangene abgeschlossene Test- woche an die RLSB in aggregierter Form für die ganze Schule gemeldet. Dabei ist zusätzlich eine

(14)

Meldung über die Anzahl der tatsächlich infizierten Personen, also das Ergebnis des nachfolgen- den PCR-Tests, erforderlich.

Der Link zur Webabfrage lautet: https://www.rlsb.de/service/abfragen/testung-schule

2.7 Rechtliche Fragen/Datenschutz

Im Falle eines positiven Testergebnisses werden nach Art. 13 DSGVO die personenbezogenen Da- ten auf Grundlage des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) an das zuständige Gesundheitsamt weitergegeben.

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3. Information zur Anwendung der Selbsttests

Xiamen Boson Biotech – Rapid SARS-CoV-2 Antigen Test Stand: 16.03.2021

Schnäuzen Sie vor der Probenentnahme mehrmals die Nase und waschen Sie sich anschlie- ßend die Hände.

Extraktionsröhrchen in den Röhrchenständer der Verpackung drücken.

1. Öffnen Sie die Extraktionslösung.

VORSICHT: Öffnen Sie es vom Gesicht weg und achten Sie darauf, dass Sie nichts von der Flüssigkeit verschütten.

2. Drücken Sie den gesamten Inhalt der Extraktionslösung in das Extraktionsröhr- chen.

VORSICHT: Vermeiden Sie den Kontakt der beiden Behälter. Achten Sie darauf, dass der Behälter nicht umfällt.

3. Finden Sie den Tupfer in der versiegelten Verpackung vor sich. Identifizieren Sie die weiche, textile Spitze des Tupfers, die nicht mit den Händen berührt werden darf.

4. Ziehen Sie die Tupferverpackung auf und nehmen Sie den Tupfer vorsichtig heraus.

VORSICHT: Versuchen Sie, die weiche, textile Spitze des Tupfers nicht mit den Hän- den zu berühren.

5. Führen Sie den Tupfer vorsichtig in ein Nasenloch ein. Die Tupferspitze sollte bis zu 2,5 cm tief vom Rand des Nasenlochs eingeführt werden. Drehen Sie entlang der Schleimhaut

im Nasenloch, um sicherzustellen, dass sowohl Schleim als auch Zellen gesammelt werden. Drehen Sie den Tupfer 3-4 Mal. Belassen Sie den Abstrichtupfer einige Sekunden im Nasenloch. Wiederholen Sie den Vorgang mit demselben Tupfer im anderen Nasenloch.

VORSICHT: Dies kann sich unangenehm anfühlen. Führen Sie den Tupfer nicht tiefer ein, wenn Sie starken Widerstand oder Schmerzen spüren.

6. Führen Sie den Abstrichtupfer mit der Probe in das Extraktionsröhrchen ein.

Drehen Sie den Tupfer nun drei bis fünf (3-5) mal. Belassen Sie den Abstrich 1 Minute im Extraktionspuffer.

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7. Drücken Sie das Extraktionsröhrchen mit den Fingern zusammen und entfernen danach so gut wie möglich die Lösung vom Abstrichtupfer, während Sie den Abst- richtupfer herausziehen und auf ein Einwegtuch legen.

8. Setzen Sie die Abdeckkappe mit Tropfaufsatz auf das Extraktionsröhrchen.

9. Öffnen Sie den Beutel und entnehmen Sie die Testkassette. Legen Sie die Testkassette auf eine flache und ebene Oberfläche.

VORSICHT: Nach dem Öffnen muss die Testkassette sofort verwen- det werden.

10. Drehen Sie das Extraktionsröhrchen um und geben Sie 3 Tropfen (75 μl) der Testprobe auf die Probenvertiefung (S), indem Sie das Extraktionsröhr- chen leicht andrücken.

VORSICHT: Die Bildung von Luftblasen in der Probenvertiefung (S) ist zu vermeiden.

11. Das Ergebnis wird nach 15-20 Minuten angezeigt.

Vorsicht: Nach über 20 Minuten kann das Ergebnis verfälschen.

Deutung der Testergebnisse

Positiv:

Wenn innerhalb von 15-20 Minuten zwei Farblinien – eine Farblinie im Kontrollbe- reich (C) und eine Farblinie im Testbereich (T) – erscheinen, so ist der Test gültig und positiv. Das Ergebnis ist als positiv zu werten, egal wie schwach die Farblinie im Testbereich (T) zu sehen ist. Ein positives Ergebnis schließt eine gleichzeitige Infektion mit anderen Krankheitserregern nicht aus.

Negativ:

Wenn innerhalb von 15-20 Minuten eine Farblinie im Kontrollbereich (C) erscheint, jedoch im Testbereich (T) keine Farblinie zu sehen ist, so ist der Test gültig und ne- gativ. Ein negatives Ergebnis schließt eine virale Infektion mit SARS-CoV-2 nicht aus und sollte bei Verdacht von COVID-19 durch molekulardiagnostische Metho- den bestätigt werden.

Ungültig:

Wenn innerhalb von 15-20 Minuten keine Farblinie im Kontrollbereich (C) er- scheint, so ist der Test ungültig. Wiederholen Sie den Test mit einer neuen Test- kassette.

(17)

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Nach Hautkontakt Waschen Sie die Haut mit Wasser ab - sofern Irritationen oder Unwohlsein auftreten, konsultieren Sie einen Arzt/eine Ärztin Nach Augenkontakt Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit viel Wasser

spülen.

Kontaktlinsen entfernen.

Unverletztes Auge schützen.

Auge weit geöffnet halten beim Spülen.

Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.

Bei Schlucken/Einnehmen Waschen Sie den Mund mit Wasser aus - sofern Irritationen oder Unwohlsein auftreten, konsultieren Sie einen Arzt/eine Ärztin.

(18)

4. Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht für minderjährige Schüler*innen

Bitte der Schule zuleiten

Hiermit beantrage ich für meine Tochter/meinen Sohn ,

Klasse , die Befreiung vom Präsenzunterricht wegen der Selbsttestung und lege ein aktu- elles Attest oder eine aktuelle vergleichbare amtliche Bescheinigung vor, aus der sich nachvoll- ziehbar ergibt, welche konkret zu benennende gesundheitliche Beeinträchtigung aufgrund des Laienselbsttests (Abstrich im vorderen Nasenbereich) alsbald zu erwarten ist und woraus diese im Einzelnen resultiert. Dieses Attest sende ich allein der Schulleitung zu.

Mir ist bekannt,

 dass meine Tochter/mein Sohn für diesen Zeitraum am Distanzlernen teilnimmt und

 dass die Teilnahme an schriftlichen Klassenarbeiten von dieser Befreiung ausgenommen ist.

Ort/Datum: Unterschrift:

Von der Klassenlehrkraft auszufüllen und an die Schulleitung weiterzuleiten:

Klassenlehrkraft (Name und Kürzel):_______________________________________

Den Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht habe ich zur Kenntnis genommen, auf die Attest- pflicht hingewiesen und mir bestätigen lassen, dass dieses in geeigneter Form vorliegt. Nach Ent- scheidung der Schulleitung werde ich das Klassenteam per dienstlicher Mail informieren.

Ort/Datum: Unterschrift: _

(19)

5. Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht für volljährige Schüler*innen

Bitte der Schule zuleiten

Name:_______________________________ Vorname:_________________________

Klasse

:________________

Hiermit beantrage ich die Befreiung vom Präsenzunterricht wegen der Selbsttestung und lege ein aktuelles Attest oder eine aktuelle vergleichbare amtliche Bescheinigung vor, aus der sich nachvollziehbar ergibt, welche konkret zu benennende gesundheitliche Beeinträchtigung auf- grund des Laienselbsttests (Abstrich im vorderen Nasenbereich) alsbald zu erwarten ist und wo- raus diese im Einzelnen resultiert. Dieses Attest sende ich allein der Schulleitung zu.

Mir ist bekannt, dass die Teilnahme an schriftlichen Klassenarbeiten von dieser Befreiung aus- genommen ist.

Ort/Datum: Unterschrift:

(volljähriger Schüler*in)

Von der Klassenlehrkraft auszufüllen und an die zuständige Abteilungsleitung weiterzulei- ten:

Klassenlehrkraft (Name und Kürzel):_______________________________________

Den Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht habe ich zur Kenntnis genommen, auf die Attest- pflicht hingewiesen und mir bestätigen lassen, dass dieses in geeigneter Form vorliegt. Nach Ent- scheidung der Schulleitung werde ich das Klassenteam per dienstlicher Mail informieren.

Ort/Datum: Unterschrift: _

(20)

6. Selbstauskunft über das Vorliegen eines negativen An- tigen-Selbsttests/Bestätigung, dass der Test zum Nach-

weis des SARS-CoV-2-Virus nicht erforderlich ist

Hiermit versichere ich, als volljährige*r Schüler*in/Sorgeberechtigte*r, dass ich/dass mein Kind

(Nichtzutreffendes streichen)

___________________________________________, ____________

(Name, Vorname) (Klasse)

am ___________________; _______________ einen Antigen-Selbsttest zum Nachweis (Testdatum) (Uhrzeit)

des SARS-CoV-2-Virus durchgeführt habe/hat. Auch Schüler*innen bei denen der Test nicht erforderlich ist, ist diese Selbstauskunft an die einsammelnde Lehrkraft zu geben.

Das Testergebnis war negativ/ein Test ist nicht erforderlich.

___________________________________________, _____________________

(Ort, Datum) (Unterschrift)

Selbstauskunft über das Vorliegen eines negativen Anti-

gen-Selbsttests/Bestätigung, dass der Test zum Nachweis des SARS- CoV-2-Virus nicht erforderlich ist

Hiermit versichere ich, als volljährige*r Schüler*in/Sorgeberechtigte*r, dass ich/dass mein Kind

(Nichtzutreffendes streichen)

___________________________________________, ____________

(Name, Vorname) (Klasse)

am ___________________; _______________ einen Antigen-Selbsttest zum Nachweis (Testdatum) (Uhrzeit)

des SARS-CoV-2-Virus durchgeführt habe/hat. Auch Schüler*innen bei denen der Test nicht erforderlich ist, ist diese Selbstauskunft an die einsammelnde Lehrkraft zu geben.

Das Testergebnis war negativ/ein Test ist nicht erforderlich.

___________________________________________, _____________________

(Ort, Datum) (Unterschrift)

Referenzen

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