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2. Testabläufe in Schulen

2.2 Erforderliche Vorbereitung

2.2.1 Unterweisung des Schulpersonals/grundsätzlicher Ablauf der Testung

Die Schulleitung hat dem Schulpersonal Testkits zur Verfügung gestellt. Die Testkits enthalten An-weisungen zur Testdurchführung. Für die Schulgemeinschaft ist darüber hinaus ein Informations-film der Handelslehranstalt Hameln in EduPlaza für den Standort Nußriede/Office 365 für den Standort Brühlstraße eingestellt. Dabei werden die Abläufe im Zusammenhang mit den Testungen sachgerecht vermittelt. Hierzu zählt insbesondere die Funktionsweise und Handhabung der Test-kits unter Beachtung der Hygienevorgaben und die Vermittlung grundlegender Kenntnisse der Ab-läufe in der Vorbereitung und im Anschluss an die Testungen. Die Tests werden im Ausnahmefall3 in der BBS Cora Berliner und im Regelfall bei den zu testenden Personen zu Hause durchgeführt.

Die Unterweisung soll somit folgende Themen beinhalten:

- Rahmenbedingungen zur geplanten Testung bei Schüler*innen

Die Testausgabe erfolgt beim ersten Unterricht/dem ersten Schulbesuch der Schüler*in-nen nach dem Distanzunterricht bzw. nach den Ferien durch die Lehrkraft, die den ersten Unterricht in der Klasse hat. Die Ausgabe erfolgt über den Schulassistenten aus dem SV-Raum für den Standort Nußriede/aus dem Büro des Schulassistenten für den Standort Brühlstraße heraus und beinhaltet die nötige Anzahl der Tests für die Klasse, Trage- und Müllbeutel; Testanleitung und das Formular „Selbstauskunft über das Vorliegen eines ne-gativen Testergebnisses“. Für die Klassen des Annastifts werden ausreichende Mengen an Tests im Lehrerzimmer Annastift gelagert. Die Teamleitung BBW ergänzt in Absprache mit dem Schulassistenten Herrn Elser den dortigen Vorrat an Testkits.

Die Tests werden unter Aufsicht der Lehrkraft im zugewiesenen Klassenraum vorgenom-men und die Testung im Klassenbuch dokuvorgenom-mentiert. Im Klassenraum liegen Hygienetü-cher und Einmalhandschuhe bereit.

- Anwendung der Tests

Die Tests sind gem. der Anleitung anzuwenden; die Lehrkraft erläutert die Testdurchfüh-rung gem. der Anleitung.

- Hygienemaßnahmen und Entsorgung

Die Tests werden nach der vorgesehenen Zeit von der Lehrkraft und der*dem Lernenden abgelesen. Die Tests werden von der Lehrkraft in den ausgegebenen Müllsack entsorgt.

Dieser verbleibt verschlossen im Klassenraum und wird von den Reinigungskräften nach Unterrichtsende endgültig entsorgt. Es handelt sich hierbei um „normalen Hausmüll“.

Die Tische werden nach dem Test gem. Kap. 2.4.2 von den Schüler*innen mit

3 Grundsätzlich sollen die Selbsttests zu Hause durchgeführt werden. Da die BBS Cora Berliner aus Nachhaltig-keitsgründen keine Pakete mit Testkits an die S*S verschickt, wird eine Ersttestung beim ersten Schulbesuch in der BBS Cora Berliner durchgeführt und die S*S erhalten Testkits für die Testung zu Hause mit.

tüchern gesäubert, Handschuhe und Reinigungstücher sind in den Klassenräumen vor-handen.

Die Schüler*innen desinfizieren nach dem Test Ihre Hände mit Reinigungstüchern.

Weitere Details werden in Kap. 2.4.2 dargelegt.

- Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse

Die Tests werden bei nur negativen Ergebnissen im Klassenbuch als durchgeführt festge-halten. Im Anschluss an den Unterricht der*des Beschäftigten werden an den Schulassis-tenten die nicht genutzten Tests zurückgegeben – in der ersten großen Pause ist der Schulassistent dazu im SV-Raum am Standort Nußriede anwesend, danach in seinem Büro, für den Standort Brühlstraße werden die Testkits im Geschäftszimmer abgegeben.

Jede*r S*S erhält fünf Tests, die im Folgenden für die Folgewochen um jeweils fünf wei-tere Tests aufgestockt werden, sofern die S*S weniger als zwei Tests zu Hause haben. Die Ausgabe der Tests ist mengenmäßig dem Schulassistenten mitzuteilen.

- Sofern die S*S die Tests zu Hause durchführen, sammelt die Lehrkraft, die den ersten Unterricht erteilt, die unterschriebenen Formulare „Selbstauskunft“ (s. S. 20) ein und gibt diese über die Sammelstellen im Lehrerzimmer oder Sekretariat geordnet ab. Für Personen, die nicht der Testpflicht unterliegen, s. S. 3, wird das Formular ebenfalls ein-gefordert. Damit wird sichergestellt, dass die Personen selbst die für sie geltenden Re-gelungen einhalten. Bis zum Endes des Monats Sept. 2021 werden darüber hinaus die benutzten Testkits mitgebracht und der Lehrkraft vorgezeigt, die diese entsorgt. Die Klassenlehrkräfte lassen sich die von den S*S beizubringenden Bescheinigungen über den Entfall der Testpflicht und erfassen für sich die Daten des Ablaufes der Bescheini-gung.

Im Annastift die Selbstauskünfte im Lehrerzimmer in Verantwortung der Teamleitung BBW gesammelt. Die Selbstauskünfte werden vier Wochen aufbewahrt und danach da-tenschutzkonform entsorgt.

Sofern ein Test positiv ausgefallen ist, liegt ein VERDACHTSFALL vor.

ei der Testung in der BBS Cora Berliner informiert der*die Beschäftigte die Schulleitung und ggf. die Sorgeberechtigten unverzüglich über das Sekretariat. Alle positiv getesteten Personen müssen die gestempelte Bescheinigung über einen positiven SARS-CoV-2 Schnelltest/Selbsttest erhalten. Eine beschäftigte Person der BBS Cora Berliner gibt diese im Auftrag der Schulleitung im Raum 21 am Standort Nußriede sowie in Raum T 19 im Standort Brühlstraße aus. Im Annastift wird diese Bescheinigung im Lehrkräfte-zimmer vorgehalten.

Betroffene Jugendliche, die nicht allein den Heimweg antreten können bzw. dürfen, wer-den in dem dafür bereitstehenwer-den Raum 21/T 19 umsichtig von einer beschäftigten Per-son der BBS betreut und sind nach dem Testergebnis nicht auf sich allein gestellt. Die Be-schäftigten stellen sicher, dass die Jugendlichen und jungen Erwachsenen dazu in den Raum 21/T 19 gehen, um dort weiter betreut zu werden – hier wird sichergestellt, dass eine Person anwesend ist, die sich kümmern kann. Die Sorgeberechtigten sollen ihr Kind zeitnah abholen. Nachdem der*die Beschäftigte sich um die positiv getestete Person ge-kümmert hat, wird der Unterricht fortgeführt und die Testrückgabe durchgeführt. Bis zur Rückkehr der*des Beschäftigten verbleiben die Schüler*innen auf ihrem Sitzplatz.

Im Annastift wird ein freier Unterrichtsraum für die Betreuung genutzt. Die Betreuung erfolgt durch die*den feststellende*n K*K.

- Informationen über das Schulmonitoring (Umgang mit Daten)

Die Formulare „Selbstauskunft“ (s. S. 20) mit nur negativen Einträgen verbleiben beim Schulassistenten bzw. im Annastift im Lehrkräftezimmer und werden dort für die Schul-leitung vier Wochen verwahrt. Die einsammelnden K*K bringen die Selbstauskünfte ge-bündelt zu dem Schulassistenten oder werfen diese in die Sammelboxen im Geschäfts- und Lehrkräftezimmer des jeweiligen Standortes. Im Annastift werden die Selbstaus-künfte im Ordner im Lehrkräftezimmer verwahrt.

Die Information mit positiven Einträgen über einen Verdachtsfall wird über die Schullei-tung an das Gesundheitsamt weitergeleitet.

- Hinweise zur Art der Information der Schüler*innen (Minderjährige/Volljährige), der Sorgeberechtigten

Die Schüler*innen und Sorgeberechtigten werden über die grundsätzliche Vorgehens-weise per E-Mail, EduPlaza für den Standort Nußriede und die Homepages informiert.

- Informationen zum Umgang mit positiven Testergebnissen

Um einen maximalen Schutz der betroffenen Person sicherzustellen, thematisiert die*der Beschäftigte die Bedeutung eines Verdachtsfalls und verpflichtet die Schüler*innen zum Stillschweigen über den Verdachtsfall.

2.2.2 Kommunikationsstrukturen zum Thema Selbsttestung in der Einrichtung

Die Schulleitung stellt über die Klassenlehrkräfte sicher, dass über E-Mail (EduPlaza oder Dienst-mail) alle Beschäftigten, die Sorgeberechtigten sowie alle Schüler*innen das Informationsmate-rial über die entsprechenden Testkits in Papierform und/oder digital verfügbar haben. Im Anhang wird die aktuelle Testprozedur dargestellt.

Die Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten für die Minderjährigen ist nicht mehr obligato-rische Voraussetzung für die Teilnahme an den Selbsttests.

Die Selbsttestungen sind verbindlich. Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist nur mit den Formularen auf S. 18 bzw. S. 19 möglich, wenn Sie mit einem aktuellen Attest oder einer aktuel-len vergleichbaren amtlichen Bescheinigung nachvollziehbar nachweisen, welche konkret zu be-nennende gesundheitliche Beeinträchtigung aufgrund des Laienselbsttests (Abstrich im vorderen Nasenbereich) alsbald zu erwarten ist und woraus diese im Einzelnen resultiert. Auf die alterna-tive Testung mit Spuck- und Lollytests wird hingewiesen.

2.2.3 Abfallentsorgung

Die benutzten Testkits werden bei Testung in der BBS Cora Berliner in einem separaten reißfes-ten Plastiksack gesammelt. Dieser wird anschließend im Restabfallbehälter entsorgt.

Bei der Testung von Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den För-derschwerpunkten Lernen, geistige Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung ist durch die Schule im Einzelfall zu prüfen, ob ein Mülleimer mit Deckel erforderlich ist, um sicher-zustellen, dass kein Material durch Schüler*innen entnommen werden kann.

Für die Testung zu Hause gilt: Die BBS Cora Berliner behält sich in Einzelfällen vor, sich die be-nutzten Testkits beim nächsten Schulbesuch vorlegen zu lassen, grundsätzlich sollen die benutz-ten Testkits aber zu Hause als Restmüll entsorgt werden.

Bis zum Endes des Monats Sept. 2021 werden darüber hinaus die benutzten Testkits mitge-bracht und der Lehrkraft vorgezeigt, die diese entsorgt.

2.3 Testablauf für Beschäftigte