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Teilhabe am Arbeitsleben für suchtkranke Menschen (Suchtberatung als Leistung

Im Dokument Drogen- und Suchtbericht (Seite 111-115)

Beispiel aus den Verbänden

3 Schnittstellen in der Sucht- und Drogenpolitik .1 Sucht im Alter

3.3 Teilhabe am Arbeitsleben für suchtkranke Menschen (Suchtberatung als Leistung

nach § 16 SGB II)

Mit dem umfassenden Integrationsansatz im SGB II kön-nen für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt neben den Instrumenten der Arbeitsförderung flankierend sozial-integrative Leistungen erbracht werden. Ein wesentliches Element dabei ist die Suchtberatung (§ 16a Nr. 4 SGB II).

Die Suchtberatung als Leistung nach dem SGB II liegt – wie auch die übrigen sozial-integrativen Eingliederungsleis-tungen – in der Trägerschaft und der Finanzverantwor-tung der Kommunen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat aufsichtsrechtliche Befugnisse im SGB II nur, soweit die Bundesagentur für Arbeit Leis-tungsträger ist, nicht jedoch hinsichtlich der kommunalen Leistungen. Eine Aufsichtsbefugnis darüber haben die Län-der. Aus diesem Grund liegen der Bundesregierung keine gebündelten Kenntnisse von gesonderten Maßnahmen und Aktivitäten mit einem Bezug zu Drogen und Sucht im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor.

Gleichwohl hat das BMAS Erkenntnisse darüber, dass in den letzten Jahren eine zunehmende Professionalisierung bei der Erbringung der sozialen Eingliederungsleistungen

statt gefunden hat. Die Kapazitäten bei den Kommunen wurden zum Teil erheblich ausgebaut. Auch die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Fach-kräfte wurden vielerorts hinsichtlich des Umgangs mit suchtkranken Personen geschult. Darüber hinaus haben sich alle großen Sucht hilfeverbände umfassend mit der Thematik auseinandergesetzt, ihre Beschäftigten fortge-bildet, Konzepte erarbeitet und Kooperationsvorschläge gemacht, um die Zusammenarbeit zwischen den Bera-tungsstellen und den Integrationsfachkräften zu verbes-sern. Das BMAS unterstützt aktiv den Prozess zur weiteren Verbesserung bei der Qualität und Quantität der Leis-tungserbringung. Am 28. Oktober 2010 hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. mit finan-zieller Unterstützung des BMAS einen Fachkongress zu den Eingliederungs leistungen nach § 16a SGB II durchgeführt.

Im Rahmen dieser Veranstaltung haben die Fachkräfte ihre Erfahrungen bei der praktischen Erbringung von Leistun-gen wie der Suchtberatung ausgetauscht und diskutiert, unter welchen fachlichen, rechtlichen und politischen Vor-aussetzungen die Leistungserbringung weiter verbessert werden kann. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Ver-anstaltung wird der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. eine Arbeitsgruppe einrichten, in der die weiteren Handlungsbedarfe diskutiert und Konzepte für eine verbesserte Praxis in der Leistungserbringung ent-wickelt werden sollen.

3.3.1 Projekt „Erhebung von Ansätzen guter Praxis zur Integration Suchtkranker ins Erwerbsleben im Rahmen des SGB II“

Das Projekt „Erhebung von Ansätzen guter Praxis zur Integ-ration Suchtkranker ins Erwerbsleben im Rahmen des SGB II“

wurde von November 2008 bis Juli 2009 vom Konsortium Forschungsteam Internationaler Arbeitsmarkt, Gesell-schaft für prospektive Entwicklungen e. V. durch geführt.

Es erbrachte eine bundesweit repräsentative Analyse der Maßnahmen von SGB II-Grundsicherungsträgern hinsicht-lich der Beratung und Vermittlung von Menschen mit Suchtgefährdung oder Suchterkrankung. Dabei wurden gleichzeitig Ansätze guter Praxis ermittelt. Die Ergebnisse zeigten eine große Heterogenität in Bezug auf das

kon-krete Vorgehen bei der Betreuung suchtkranker Kunden im SGB II. In jeder Phase – vom Erkennen des Suchtproblems über die Betreuung und Förderung bis zur Integration in Arbeit – gab es eine sehr unterschiedliche Praxis in den Grundsicherungsstellen. Denjenigen, die mit der örtlichen Suchthilfe eine geregelte Kooperation vereinbart haben, gelingt es tendenziell besser, die in der Fachdiskussion unumstrittenen Kriterien guter Praxis zu erfüllen.

Aus Sicht der befragten Grundsicherungsstellen sind die entscheidenden Erfolgsfaktoren: eine enge Kooperation mit der Suchtkrankenhilfe, ein breites Angebot flankie-render und kurzfristig zur Verfügung stehender sozialer Dienste sowie gut qualifizierte Fachkräfte, die über aus-reichend zeitliche Ressourcen verfügen. Die Befragungs-ergebnisse zeigten, dass die Fachkräfte in den Grundsiche-rungsstellen in vielen Fällen noch unzureichend geschult und zeitliche Ressourcen aufgrund hoher Betreuungsrela-tionen tendenziell knapp sind. Eine personelle Zuständig-keit für die Planung und Koordination der Förderung und Beratung von Hilfebedürftigen mit Suchtproblemen gibt es nur in zirka der Hälfte der Grundsicherungsstellen. Die Mehrheit der Grundsicherungsstellen verfügt aber über eine ausreichende Ausstattung mit Angeboten der Sucht-beratung. In der Praxis zeigt sich, dass erhebliche Schwie-rigkeiten gesehen werden, Suchtprobleme im Betreu-ungsgespräch sicher zu erkennen. Die Einschaltung der Suchtberatungsstellen erfolgt überwiegend dann, wenn sich die Suchtkrankheit als Vermittlungsproblem darstellt oder wenn die Kunden dies wünschen. Die Integration in Erwerbstätigkeit ist aus Sicht der Grundsicherungsstellen für viele der Hilfebedürftigen mit Suchtproblemen unrea-listisch. Arbeitsmarktpolitische Fördermaßnahmen berück-sichtigen nicht in allen Grundsicherungsstellen die beson-deren Bedarfe dieses Personenkreises.

Vorgestellt: 

Trägerverbund berufliche Weiterentwicklung GmbH, Hessen

„Wir helfen Ihnen heute auf den Arbeitsmarkt von mor-gen.“ Gemäß diesem Motto unterstützt die Träger-verbund berufliche Weiterentwicklung GmbH (TBW) Kunden im Rahmen des Programms des Bundesminis-teriums für Arbeit und Soziales zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Langzeitarbeitsloser

„Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“, Beschäftigungspakt Nordhessen.

TBW versteht sich als Einrichtung der Sozialpartner Nordhessens, wobei die regionale Verankerung und Vernetzung im Zentrum aller Aktivitäten stehen.

Die 1993 gegründete TBW setzt sich seit 2005 im Pro-jekt „Demographische Offensive Nordhessen (DON)“

gezielt dafür ein, langzeitarbeitslose Menschen im Alter „50plus“ erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu inte-grieren. Da ein überdurchschnittlich hoher Anteil der Kunden alkoholkrank ist, mussten Wege gefunden werden, damit die Betroffenen ihre Alkoholsucht kon-sequent und professionell betreut angehen. Denn eine offenkundige, aber auch eine verdeckte Alkoholabhän-gigkeit machen eine Integration unmittelbar oder mit-telbar nahezu unmöglich.

An der Schnittstelle zwischen Arbeitsmarktintegration und Suchthilfe setzen die Aktivitäten der TBW – seit Anfang 2010 in enger Kooperation mit der Blaukreuz-Zentrum gGmbH – an. Um Hemmschwellen für die betroffenen Kunden abzubauen und eine engma-schige Betreuung zu ermöglichen, die zielgerichtet in die Hilfesysteme mündet, werden regelmäßige Sprech-stunden in den Räumlichkeiten der TBW angeboten.

Dadurch kann die Erstberatung in gewohnter und ver-trauter Umgebung stattfinden und es ist zugleich eine zeitnahe Terminierung der Sprech stunden

gewährleis-tet. Darüber hinaus werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer wieder durch Fachkräfte des Blau-kreuz-Zentrums in Workshops und Seminaren geschult und sensibilisiert. Bislang ist es in vielen Fällen gelun-gen, die Kunden in die Angebote des Blaukreuz-Zent-rums einzubinden.

Das Blaukreuz-Zentrum Kassel bietet fachliche Infor-mationen und Hilfestellung für Alkohol-, Medika-menten- und andere Suchtmittelabhängige, Entwöh-nungsbehandlung sowie ambulante Rehabilitation an. Zudem ist die Unterbringung in einem stationären Wohnheim, im betreuten Wohnen sowie in mehreren arbeitstherapeutischen Projekten möglich. Neben der betrieblichen Suchtprävention gehören auch die Paar-, Familien- und Angehörigenberatung zum Ange-bot des Zentrums. Das ist für den Fall wichtig, dass ein abhängiger naher Angehöriger zu einer derartigen Belastung für den Arbeitssuchenden wird, dass alles andere nebensächlich wird und eine Integration in den Arbeitsmarkt somit in den Hintergrund tritt.

Das TBW-Team (v.l.n.r.): Beate Kaftan, Jenny Bormann, Mathias Dietrich, Carsten Diegel, Wolfgang Auth, Anja Gerlach, Heidi Wagenhaus, Dirk Schöttelndreier

„Zur Verbesserung der Situation unserer Klienten erhof-fen wir uns eine Zunahme von Kohärenz und Konti-nuität“, so Dirk Schöttelndreier, Geschäftsführer der TBW: „Aus unserer Sicht leidet eine konsequente Hilfe-planung unter der Vielzahl der involvierten Institutio-nen und dem daraus resultierenden zeitaufwändigen Abstimmungsbedarf. Immer kürzer werdende Projekt-laufzeiten verhindern eine kontinuierliche Arbeit mit dem Klienten, die gerade in diesem Umfeld unerläss-lich für den Erfolg ist.“

www.tbw24.de

www.blaukreuzzentrum.de

3.3.2 Modellprojekte zur Arbeitsmarktintegration und Reintegration Suchtkranker

Von Ende 2006 bis Ende 2009 arbeitete die Fachstelle für Arbeitsmarktintegration und Reintegration Suchtkran-ker (FAIRE) als Modellprojekt des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Landes Rheinland-Pfalz (Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen) mit dem Ziel, die Arbeitsmarktintegration von Rehabilitanden der Suchtkrankenhilfe zu verbessern.

Von Oktober 2008 bis Ende 2009 unterstützte das BMG gemeinsam mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium für Soziales und Gesundheit) darüber hinaus den Transfer von FAIRE in das Bundesland. Die Angebote von FAIRE richteten sich hauptsächlich an Fachkräfte der ambulanten und stationären Suchtkrankenhilfe sowie der SGB II-Grundsicherungsträger. Aus den Ergebnissen der Modellarbeit entstanden praxisorientierte Hand-lungsleitlinien in Form von Arbeitshilfen und Broschüren für Fachkräfte des Schnittstellenmanagements zwischen Rehabilitation und Arbeitsmarktintegration. Erhebungen zur Zusammenarbeit zwischen Suchtkrankenhilfe und den Trägern der Grundsicherung zeigten, dass sich die Koope-ration wesentlich verbessert hat. 2005 berichteten 20 % der Arbeitsgemeinschaften zwischen Kommunen und der Agentur für Arbeit (ARGEn) von einer regelmäßigen

Zusam-menarbeit mit der Suchtkrankenhilfe, 2009 waren es 73 %.

Im Rahmen des „Trans-FAIREs“ wurden Fachtagungen und Expertengespräche in Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern mit positiver Resonanz durchgeführt.

www.fachstelle-faire.de

Bayern:

Arbeitsprojekte für ehemals Drogenabhängige Seit 2008 fördert das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit die Arbeitsprojekte des Vereins mudra – Alternative Jugend- und Drogen-hilfe e. V., dem einzigen Träger von Arbeitsprojekten im Bereich illegaler Suchtmittel in der Region Nürn-berg. Angesprochen werden langzeitarbeitslose Kon-sumenten illegaler Drogen nach Entgiftung, Entwöh-nung/Therapie oder in Substitution. In verschiedenen Projekten wie „Wald & Holz“ erhalten sie unter Berück-sichtigung ihrer speziellen Situation stabilisierende Hilfen, Vermittlung von sozialen Kompetenzen und berufliche Qualifizierung für die Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Je nach Eignung und Befähigung werden geringfügige Beschäftigungen, Dauerarbeits-plätze, Ausbildungsplätze angeboten.

www.mudra-online.de

Beispiele aus den Bundesländern

Bundesweit:

„Mitten im Leben – Filmprojekt zum Thema Drogen und Arbeit und Beschäftigung“

Der Film „Mitten im Leben“ der Deutschen AIDS-Hilfe stellt die Erfahrungen von Ehemaligen und Substi-tuierten bei der Jobsuche und im Arbeitsalltag anhand von drei Beispielen dar. Zwei Frauen und ein Mann berichten auf sehr persönliche Weise, was Arbeit und Beschäftigung für sie bedeuten, wie sie den Umgang mit Arbeitssuchenden – insbesondere jenen mit Sucht-problemen – wahrnehmen und wie sich der Kontakt mit Arbeitgebern und Kolleginnen und Kollegen gestaltet. Sie liefern damit wichtige Hinweise, wie der Weg (zurück) ins Erwerbsleben erleichtert und verbes-sert werden kann. Der Film lässt ebenso Arbeitgeber zu Wort kommen, die den Alltag mit substituierten und ehemals Drogen gebrauchenden Beschäftigten aus ihrer Sicht beleuchten. Das Projekt wurde vom Bundesministerium für Gesundheit und der Bundes-zentrale für gesundheitliche Aufklärung gefördert.

Der Film ermöglicht es allen, die mit der Beratung und Vermittlung von Arbeitsuchenden betraut sind, sich über die Lebensverhältnisse, Wünsche und Erfah-rungen einer speziellen Zielgruppe zu informieren.

Darüber hinaus kann er Einrichtungen der Aids- und Drogenarbeit dabei unterstützen, mit Arbeitsvermitt-lern, Fallmanagern und potentiellen Arbeitgebern ins Gespräch zu kommen und so die (Re-)Integration von Substituierten und ehemaligen Drogenkonsumenten ins Arbeitsleben zu befördern.

3.4 Projekte mit Schnittstellen in andere Bereiche

Im Dokument Drogen- und Suchtbericht (Seite 111-115)