Beispiel aus den Bundesländern
5 Heroin und andere Drogen
5.3 Beratung und Behandlung .1 Weiterentwicklung der
5.3.2 PREMOS: Langfristige Substitution Opiatabhängiger
Die kurz- und mittelfristige Wirksamkeit und Sicherheit einer auf Dauer angelegten Substitutionsbehandlung ist erwiesen. Der mehrjährige Langzeitverlauf substituierter Opiatabhängiger ist bislang unzureichend untersucht. Um auch Aussagen über die langfristigen Effekte einer Substitu-tionsbehandlung treffen zu können, hat das Bundes-ministerium für Gesundheit 2007 einen Forschungsauftrag erteilt. Unter dem Akronym PREMOS (Predictors, Modera-tors and Outcomes of Substitution Treatment) untersucht eine bundesweit repräsentative klinische Studie den klini-schen, psychopathologiklini-schen, sozialen und substanzbezo-genen Verlauf von Substitutionsbehandlungen. Aufbauend auf den Ergebnissen der COBRA-Studie (Cost Benefit and Risk Appraisal of Substitution Treatments) werden mehr als 2.600 Patienten aus 223 Einrichtungen über die Dauer von fünf Jahren begleitet. Der Abschlussbericht wird im Frühsommer 2011 vorliegen.
www.premos-studie.de
Beispiel aus den Bundesländern
Bayern:
Wohnheim für substituierte oder rückfall-gefährdete, wohnungslose Menschen
Die Statistiken der Wohnungslosenhilfe weisen Kon-sumentinnen und Konsumenten illegaler Suchtmittel nicht aus. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen fühlen sich für den Umgang mit die-ser Klientel nicht hinreichend qualifiziert. Die Angst vor durch die Illegalität entstehenden Problemen ist hoch. Zudem sind die Bedürfnisse der unterschiedli-chen Zielgruppen schwer vereinbar. Die Lücke die-ser unzureichenden Versorgung hat Condrobs e. V.
2010 geschlossen. Seit Oktober gibt es erstmals in Bayern ein Wohnheim für substituierte oder rückfall-gefährdete wohnungslose Menschen. Das Suprima Wohnheim bietet 20 Klientinnen und Klienten einen geschützten Wohnraum im Einzelappartement und individuelle sozial pädagogische Betreuung. Ziel ist die Verbesserung des Gesundheitszustands. Jeweils sieben Bewohnerinnen und Bewohner teilen sich eine Küche und einen Gemeinschaftsraum. So kann jede Person selbst über Nähe oder Distanz entscheiden. Gemein-schaftsräume, Gruppentherapie und Freizeitange-bote helfen trag fähige, soziale Kontakte aufzubauen.
Ein Fachteam aus Sozialpädagogen, Ergotherapeu-ten, einer Psychologin und einer Hauswirtschafterin vermittelt geregelte Tages- und Wochenstrukturen, berät in Gesundheits- und Ernährungsfragen und gibt Rückhalt bei Krisen. Zur optimalen Versorgung wird mit Entgiftungseinrichtungen, Substitutionspraxen, stationären und teilstationären Einrichtungen, Ärzten sowie Psychiatern zusammengearbeitet. Zudem wird in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit und mit Arbeitgebern die Integration auf dem zweiten Arbeitsmarkt angestrebt.
Abbildung 13:
Anzahl gemeldeter Substitutionspatienten in Deutschland 2002–2010 (jeweils Stichtag 01.07.)
0 20.000 40.000 60.000 80.000
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
46.000
52.700
57.700 61.000 64.500
68.800 72.200 74.600 77.400
Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, 2011 5.3.3 Substitutionsregister
Nach § 13 Abs. 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Verbin-dung mit § 5a der Betäubungsmittel-Verschreibungsver-ordnung (BtMVV) führt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für die Länder das Substi-tutionsregister. Seit dem 1. Juli 2002 hat jeder Arzt, der Substitutionsmittel für einen opiatabhängigen Patienten verschreibt, der Bundesopiumstelle im BfArM unverzüg-lich die in § 5a Abs. 2 BtMVV vorgeschriebenen Angaben zu melden. Ferner haben die Ärztekammern zum 31. März und 30. September eines jeden Jahres der Bundesopium-stelle diejenigen Ärzte, welche die Mindestanforderungen an eine suchttherapeutische Qualifikation erfüllen, mitzu-teilen.
Zu den Aufgaben des Substitutionsregisters gehören insbesondere die frühzeitige Verhinderung von
Mehr-fachverschreibungen von Substitutionsmitteln durch ver-schiedene Ärzte für denselben Patienten, die Feststellung der Erfüllung der Mindestanforderungen an eine sucht-therapeutische Qualifikation der Ärzte sowie die Über-mittlung statistischer Auswertungen an die zuständigen Über wachungsbehörden und obersten Landesgesundheits-behörden. Die Meldungen erfolgen schriftlich auf dem Postweg oder im gesicherten Online-Verfahren über den beim BfArM eingerichteten Formularserver. Die Patienten-codes werden nach Erfassung aus datenschutzrechtlichen Gründen unverzüglich in ein Kryptogramm verschlüsselt.
Ferner werden die von den Ärztekammern eingereichten Meldungen über suchttherapeutische Qualifikationen arzt-bezogen in der Datenbank erfasst. Die Zahl der gemeldeten Substitutionspatienten steigt seit Beginn der Meldepflicht kontinuierlich an – zum 1. Juli 2010 waren im Substitutions-register 77.400 Patienten verzeichnet (Abb. 13).
Abbildung 14:
Anzahl der im Substitutionsregister registrierten Ärzte 2004–2010
2004 2006 2008 2010
Substituierende Ärzte
Ärzte mit suchttherapeutischer Qualifikation 0
2.000 4.000 6.000
8.000 7.8057.805
6.919 6.919 6.329
6.329 5.516
5.516
2.616
2.616 2.7062.706 2.6732.673 2.7102.710
Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, 2011
2010 wurden rund 100.000 An-, Ab- bzw. Ummeldungen von Patientencodes beim Substitutionsregister erfasst.
Diese hohen Zahlen sind u. a. die Folge davon, dass diesel-ben Patienten innerhalb weniger Monate entweder durch denselben Arzt oder verschiedene Ärzte mehrfach an- und wieder abgemeldet werden. Auch besteht seitens der Ärzte eine nicht zu vernachlässigende Austauschrate (z. B.
in Substitutionsambulanzen), die mit Folge ummeldungen der Patienten verbunden ist. 2010 haben 2.710 Substitu-tionsärzte Patienten an das Substitutionsregister gemel-det. Die Zahl der seitens der Ärztekammern gemeldeten und registrierten suchttherapeutisch qualifizierten Ärzte (2010: ca. 7.800) liegt deutlich höher als die Zahl der sub-stituierenden Ärzte (Abb. 14).
2010 haben 510, das entspricht in etwa 19 % der substi-tuierenden Ärzte die Konsiliar-Regelung genutzt (2009:
etwa 18 % der substituierenden Ärzte), wonach die Substi-tution in bestimmten Fällen durch einen Vertreter erfolgen kann.
Die Verteilung der Substitutionspatienten auf die Ärzte-schaft ist in Abb. 15 dargestellt. Rund 14 % der substitu-ierenden Ärzte hatten am genannten Stichtag die Hälfte aller Substitutionspatienten gemeldet.
Abbildung 15:
Anzahl gemeldeter Substitutionspatienten pro Ärztin/
Arzt (Stichtag 01.07.2010) Anzahl gemeldeter Substitutionspatienten pro Ärztin/Arzt
Anteil der meldenden substituierenden Ärztinnen/Ärzte
bis zu 3 27,2 %
4–50 52,5 %
51–150 18,2 %
über 150 2,1 %
Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, 2011
Das überwiegend gemeldete Substitutionsmittel ist Methadon. Allerdings ist seit mehreren Jahren der Anteil von Buprenorphin und Levomethadon angestiegen (Abb. 16). Weitere gemeldete Substitutionsmittel im Jahr 2010 waren: Dihydrocodein (0,3 %), Diamorphin (0,3 %) und Codein (0,1 %).
Abbildung 16:
Entwicklung der Häufigkeit gemeldeter Substitutionsmittel 2002–2010
0 20 40 60 80
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
72,1 70,9
68,3 66,2
64,1
61,4 59,7 58,9 57,7
21,8 23,0 19,0 20,6
17,2 15,8 17,2
15,0 15,8 14,8 15,0
16,2 14,8 16,2
9,7 9,7
12,9
12,9 15,615,6 17,217,2 18,018,0 18,618,6 18,918,9 18,618,6 18,618,6
Methadon Levomethadon Buprenorphin
Angaben in Prozent
Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, 2011
2010 wurden dem Substitutionsregister bundesweit zirka 190 Doppelbehandlungen von Patientinnen und Patien-ten bestätigt, die von den betroffenen Ärztinnen und Ärzten aufgrund der Mitteilungen des Substitutionsre-gisters beendet wurden. Das Substitutionsregister stellt in regelmäßigem Turnus sowie auf Einzelanforderung den 180 zuständigen Überwachungsbehörden der Länder die arztbezogenen Daten für ihren jeweiligen Zuständig-keitsbereich zur Verfügung. Dies erfolgt – in Anpassung an moderne elektronische Kommunikationswege unter Berücksichtigung strenger datenschutzrechtlicher Aspekte – über ein gesichertes Online-Download-Verfahren. Die enge Zusammenarbeit des BfArM mit den Überwachungs-behörden half diesen bei Verstößen gegen das BtM-Recht korrigierend tätig zu werden. Die 16 obersten Landesge-sundheitsbehörden erhalten regelmäßig anonymisierte Daten aus dem Substitutionsregister (Abb. 17).
Abbildung 17:
Anzahl gemeldeter Substitutionspatienten und substituierender Ärzte nach Bundesländern
Bundesland gemeldete Patien-ten am Stichtag 01.10.2010
substituie-rende Ärzte in 2010
Baden-Württemberg 10.461 445
Bayern 8.555 303
Berlin 5.082 151
Brandenburg 99 12
Bremen 1.814 71
Hamburg 5.060 104
Hessen 6.894 225
Mecklenburg-
Vorpommern 291 22
Niedersachsen 7.697 273
Nordrhein-Westfalen 23.694 768
Rheinland-Pfalz 2.213 85
Saarland 875 22
Sachsen 749 31
Sachsen-Anhalt 770 35
Schleswig-Holstein 3.541 123
Thüringen 427 40
Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Recherchedatum 06.01.2011)
Abbildung 18:
Durchschnittliche Relation der gemeldeten Patienten pro substituierendem Arzt in 2010
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50
8,3 10,7
13,2
22,0 23,5
24,2 25,5
26,0 28,2 28,2 28,8
30,6
48,7 39,8
33,7 30,9 Hamburg
Saarland
Sachsen Berlin Nordrhein-Westfalen Hessen
Bayern
Rheinland-Pfalz Niedersachsen Schleswig-Holstein
Bremen
Baden-Württemberg Sachsen-Anhalt
Thüringen Mecklenburg-Vorpommern
Brandenburg Relation Patienten pro Arzt
Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, 2011 Die durchschnittliche Relation der gemeldeten Substituti-onspatienten pro substituierendem Arzt beträgt bundes-weit 29. Sie variiert stark zwischen den einzelnen Bundes-ländern (Abb. 18).
Eine hohe „Dichte“ an Substitutionspatienten, bezogen auf jeweils 100.000 Einwohner, weisen Stadtstaaten wie Hamburg und Bremen auf, wobei hier auch Umlandeffekte eine Rolle spielen dürften (Abb. 19).
Abbildung 19:
Gemeldete Substitutionspatienten pro 100.000 Einwohner (Stichtag 01.10.2010)
0 50 100 150 200 250 300
4 17
18 19
32 55
68 85
97 97
114 125
286 274 148
132 Hamburg
Saarland
Sachsen Berlin Nordrhein-Westfalen
Hessen
Bayern Rheinland-Pfalz Niedersachsen Schleswig-Holstein Bremen
Baden-Württemberg
Sachsen-Anhalt Thüringen
Mecklenburg-Vorpommern
Brandenburg Anzahl Patienten pro 100.000 Einwohner
Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, 2011 Die Validität (Realitätsnähe) der statistischen Auswertun-gen des Substitutionsregisters ergibt sich aus den Vor-gaben der BtMVV und steht in unmittelbarem Zusammen-hang mit der Vollständigkeit und Qualität der Meldungen der Ärzte.
www.bfarm.de
5.4 Betäubungsmittel und Grundstoffverkehr