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1.2 Lehramt fLlr die Mittelstufe und Lehramt fLlr die Mittel- und Oberstufe

Der Student hat zwei Fächer zu wählen. Welche Fächer möglich sind, ist aus der fol-genden übersieht zu entnehmen:

Mathematik Physik Biologie Chemie Deutsch Englisch Französisch

Theologie (ev.) Theologie (kath.) Gesellschaftslehre

Kunst/Visuelle Kommunikation Arbeitslehre/Polytechnik Sport

Musik

(Das Fach Arbeitslehre/Polytechnik kann nur im Lehramt fLlr die Grundstufe und fLlr die Mittelstufe studiert werden).

2. Diplomstudiengänge Berufs- und Wirtschaftspädagogik

Seit Wintersemester 1982/83 gibt es an der GhK grundständige Diplomstudiengänge fLlr Berufs- und Wirtschaftspädagogik in den Fachrichtungen Wirtschaft, Metalltechnik und Elektrotechnik. Sie qualifjzieren entweder zur Tätigkeit als Lehrer in beruflichen Schulen oder in anderen nichtschulischen Bereichen beruflicher Bildung.

Zum Studium zugelassen werden können Abiturienten, Bewerber mit fachgebundener Hoch-schulreife, Fachhochschulabsolventen oder Absolventen von integrierten Studiengängen.

Als studiengangspezifische Zulassungsvoraussetzung werden 6 Monate einschlägige (auf die berufliche Fachrichtung bezogene) betriebliche Praxis gefordert. Der Abschluß in einem einschlägigen Ausbildungsberuf kann durch den PrLlfungsausschuß anerkannt wden. Fachhochschulabsolventen sowie Absolventen aus integrierten Studiengängen er-halten aufgrund der bereits erbrachten Studienleistungen 2 Semester angerechnet, wenn das Studium in der gleichen Fachrichtung fortgesetzt wird.

Aufbau der Studiengänge

Das Studium umfaßt im Grundmodell 8 Studiensemester und 1 PrLlfungssemester. Zwischen Grundstudium (1.-4. Sem.) und Hauptstudium (5.-8.Sem.) wird ein berufspraktisches Semester absolviert.

Studiengebiete sind, etwa im Verhältnis 1 : 2 : 1,

- das erziehungs- und gesellschaftswissenschaftliche Kernstudium einschließlich Berufs- und Wirtschaftspädagogik

- das Hauptfachstudium in einer beruflichen Fachrichtung (Wirtschaft, Metalltechnik oder Elektrotechnik)

- das Studium im Wahlbereich.

Im Wahlbereich entscheidet der Student, ob er das Studium mit dem Ziel 'Lehramt an beruflichen Schulen' oder mit einem Schwerpunkt fLlr eine Tätigkeit in einem nicht-schulischen Bereich beruflicher Bildung abschließt.

folgende AbschlLlsse sind möglich:

2.1 Berufspädagoge (Fachrichtungen Metalltechnik und Elektrotechnik) oder Wirtschafts-pädagoge (Fachrichtung Wirtschaft) mit dem Schwerpunkt Schule.

Hier werden neben dem Kernstudium und der gewählten Fachrichtung ein Unterrichts-fach oder das StudienUnterrichts-fach 'Berufliche Sozialpädagogik' als WahlUnterrichts-fach studiert.

Mögliche Unterrichtsfächer fLlr Berufspädagogen sind derzeit Mathematik, Physik, Chemie, Gesellschaftslehre (mit ca. 4o Semesterwochenstunden), Deutsch, ev./

kath. Theologie, Wirtschafts-/Arbeits-/Sozialrecht, Sport (mit ca. 54 SWS). Mög-liche Unterrichtsfächer fLlr Wirtschaftspädagogen sind derzeit Deutsch, Mathematik, Physik, Chemie mit Warentechnologie, Politik und Neuere Geschichte, Recht -insbesondere Wirtschafts-/Arbeits-/Sozialrecht, Sport, ev./kath. Theologie (mit ca. 54 SWS); als Wahlfach kann auch eine spezielle Wirtschaftslehre mit ca.

4o SWS gewählt werden.

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2.2 Berufspädagoge oder Wirtschaftspädagoge für besondere, nichtschulische Tätigkeits-felder der beruflichen Bildung.

Hier werden im Wahlbereich die Schwerpunkte betriebliche Aus- und Weiterbildung, berufliche Rehabilitation und Berufsbildung in ~ntwicklungsländern angeboten.

2.3 Berufspädagoge oder Wirtschaftspädagoge mit der Qualifikation für das Lehramt und für ein besonderes Tätigkeitsfeld ('Doppelqualifikation'). Die Studiengänge erTäu-ben auch, daß ein Doppelabschluß für eine Tätigkeit als Lehrer sowie in spezifi-schen berufspädagogispezifi-schen Tätigkeitsfeldern erworben wird.

In allen Fällen werden die Studiengänge mit Diplomprüfungen abgeschlossen:

Schwerpunkt Schule: Diplom-Handelslehrer (Fachrichtung Wirtschaft)

Diplom-Berufspädagoge (Fachrichtung Metalltechnik und Elektro-technik)

Außerschulische Schwerpunkte: Diplom-Berufspädagoge 3. Diplomstudiengänge

Studienangebot:

Mathematik Physik

Anglistik (in Verbindung mit einem Sachfach oder einer weiteren Sprache) Romanistik (in Verbindung mit einem Sachfach oder einer weiteren Sprache)

Zum Studium berechtigen ein in Hessen anerkanntes Zeugnis der Allgemeinem Hochschul-reife oder einer fachgebundenen HochschulHochschul-reife, die zum Studium der gewählten Fach-richtung befähigt oder eine vom Kultusminister als gleichwertig anerkannte Vorbildung.

Der Student kann sich nach 8 Semestern zur Prüfung melden.

4. Integrierte Diplomstudiengänge

Die integrierten Diplomstudiengänge an der Gesamthochschule Kassel unterscheiden sich von den herkömmlichen Studiengängen an Universitäten, Technischen Hochschulen und Fachhochschulen dadurch, daß sie den Wissenschaftsbezug der Universitäten und den Praxisbezug der Fachhochschulen miteinander verbinden.

Es werden folgende Studiengänge angeboten:

Architektur, Stadtplanung, Landschaftsplanung Agrarwirtschaft

Bauingenieurwesen Elektrotechnik

Maschinenbau Sozialwesen

Wirtschaftswissenschaften Der Zugang zu den integrierten Diplomstudiengängen wird sowohl mit allgemeiner oder fachgebundener als auch mit Fachhochschulreife eröffnet. Eine vorherige Praxis ist nicht erforderlich.

Das Studium in den integrierten Diplomstudiengängen dauert bis zum 1. berufsquali-fizierten Abschluß 6 Semester. Im 7. Fachsemester wird die Diplomprüfung abgelegt.

In den Studiengang einbezogen sind zwei zusätzliche Semester berufspraktischer Stu-dien, die unter der wissenschaftlichen Begleitung der Hochschule und in enger Koope-ration mit Ausbildungsstätten stattfinden.

In den Studiengängen

Architektur, Stadtplanung, Landschaftsplanung Bauingenieurwesen

Elektrotechnik Maschinenbau

Wirtschaftswissenschaften

wird eine 2. Studienstufe von 2 Semestern angeboten, die mit einem Diplom im 3. Se-mester abschließt, das dem Diplom der entsprechenden Fachrichtung an Technischen Hochschulen und Universitäten gleichwertig ist.

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5. Künstlerische Studiengänge

An der Gesamthochschule Kassel werden folgende Kunsthochschul-Studiengänge angeboten : Graphie Design

Industrial Design Kunst

Sie schließen ab mit einer künstlerischen Abschlußprüfung (HbK-Diplom). Genehmigte Prüfungsordnungen liegen hierfür nicht vor.

Für den Zugang zu einem künstlerischen Studiengang bedarf es einer allgemeinen Hoch-schulreife oder einer fachgebundenen HochHoch-schulreife, die zum Studium in der gewähl-ten Fachrichtung befähigt, oder eine vom Kultusminister als gleichwertig anerkannte Vorbildung. Außerdem bedarf es des Nachweises einer entsprechenden kUnstlerischen Begabun

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Bei überragender künstlerischer Begabung kann vom Nachweis einer Hochschul -zugangs erecht1gung abgesehen werden.

In einer Aufnahmeprüfung, die von einem Prüfungsausschuß des Fachbereiches abgenommen wird, ist die künstlerische bzw. überragende künstlerische Begabung nachzuweisen. Di e Prüfung setzt sich zusammen aus:

1. Vorlage einer Mappe vom Bewerber selbstgefertigter Arbeiten der letzten Jahre, 2. Anfertigung spezieller Arbeiten und Lösungen vorgegebener Aufgaben unter Aufsicht

an zwei Tagen,

3. einer mündlichen Prüfung von in der Regel einer halben Stunde Dauer.

6. Ergänzungs- und Kontaktstudiengänge 6.1 Supervision für soziale Berufe

Der 4-semestrige Ergänzungsstudiengang vertieft und erweitert die mit dem ersten Diplomabschluß im integrierten Diplomstudiengang Sozialwesen erworbene Qualifi-kation. Zum Studium kann zugelassen werden wer

- als Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge graduiert oder diplomiert ist, - mindestens zwei Jahre lang nach seiner staatlichen Anerkennung als

Sozial-arbeiter oder Sozialpädagoge in einem Feld sozialer Praxis tätig wer, - mindestens zwei Jahre unter Supervision/Praxisberatung gearbeitet hat,

wobei Supersivion währen der Ausbildung angerechnet werden kann.

- in Ausnahmefällen können Bewerber mit dem Studienabschluß Diplom, Magister Artium, Lizenziat, Doktorand oder Staatsexamen in den Fächern

- Erziehungswissenschaft/Pädagogik, - Sozialwissenschaften/Soziologie, - Psychologie,

- Theologie, - Medizin und

- Rechtswissenschaften

zugelassen werden, wenn Sie über eine mindestens zweijährige Praxiserfahrung in der sozialen Arbeit verfügen und mindestens zwei Jahre unter Supervision gearbeitet haben. Bei dem Studienabschluß Staatsexamen ist davon auszugehen, daß das 1. Staatsexamen ausreicht.

6.2 Soziale Gerontologie

Zum Wintersemester 1982/83 ist der Ergänzungsstudiengang "Soziale Gerontologie"

eingerichtet worden. Zum Studiengang Soziale Gerontologie kann zugelassen wer-den, wer

1. als Sozialarbeiter und Sozialpädagoge graduiert oder diplomiert ist und 2. mindestens zwei Jahre lang nach seiner staatlichen Anerkennung als

Sozial-arbeiter oder Sozialpädagoge tätig war; davon mindestens ein Jahr im Bereich der Altenhilfe/Altenarbeit.

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6. 3 ökologische Umweltsicherung

Der Fachbereich Landwirtschaft (FB 2o) führt den 2-semestrigen Studiengang "öko-logische Umweltsicherung" durch. Dieses Aufbau- und Kontaktstudium für graduierte Ingenieure der Landwirtschaft, des Gartenbaus, der Forstwirtschaft und vergleich-barer Studiengänge endet mit der Verleihung eines Abschlußzertifikats. Studien-schwerpunkte sind Umweltpflege, ökotechnik und ökoanalytik.

6. 4 Hochschuldidaktik und internationale Entwicklung

Mit dem Studienangebot "Hochschuldidaktik und internationale Entwicklung" bietet der Fachbereich Internationale Agrarwirtschaft (FB 21) ein Programm zur Fort-und Weiterbildung von Hochschullehrern mit Bezug auf den "Arbeitsplatz Hochschu-le in der Dritten Welt". Studienschwerpunkte sind Leren und Lernen in der Hoch-schule, Forschungsmanagement, Hochschulorganisation und -entwicklung und Fragen des Wissenschaftstransfers in der internationalen Zusammenarbeit mit besonderem Bezug zur Entwicklung ländlicher Räume in der Dritten Welt. Die halbjährigen Kompaktkurse wenden sich vor allem an ausländische Nachwuchswissenschaftler aller Fakultäten nach einem Studium an deutschen Hochschulen.

6. 5 Ausländerpädagogik

-Erweiterungsstudiengang-Zugelassen werden kann, wer die allgemeine Hochschulreife, eine ihr entsprechende Qualifikation oder die fachgebundene Hochschulreife besitzt und einen Lehramts-studiengang mit der 1. Staatsprüfung oder einer vergleichbaren Prüfung abge-schlossen hat. über das Vorliegen einer "entsprechenden Qualifikation" entschei-det auf Antrag der Kultusminister.

6. 6 Ausländerpädagogik

-Weiterbildungsstudiengang-Zugelassen werden kann, wer als Sozialarbeiter oder Sozialpädafoge graduiert oder diplomiert ist oder als ausländischer Bewerber die fur die Te, nahme erforder-liche Eignung im Beruf erworben hat. über das Vorliegen der "erfordererforder-lichen Eignung" entscheidet der Prüfungsausschuß für Ausländerpädagogik.

6.6 Energietechnik - Weiterbildungsstudiengang

Das Weiterbildende Studium Energietechnik bietet Ingenieuren verschiedener Fach-richtungen und anderen Berufstätigen mit einschlägiger Berufserfahrung die Mög7 lichkeit, sich auf dem Gebiet des rationellen Energieeinsatzes fortzubilden. Ziel des Studiums ist es, neue Techniken verbesserter Energienutzung im Bereich des Bauwesens, der Architektur, des Maschinenbaus und der Elektrotechnik zu vermit-teln.

Zugelassen können werden

- graduierte oder diplomierte Ingenieure aus einer der Fachrichtungen Elektrotech-nik, Maschinenbau, Bauwesen, Architektur, Stadtplanung, Landschaftsplanung, Agrarwirtschaft oder Absolventen der Studiengänge Physik, Chemie oder Biologie;

über die Zulassung von Ingenieuren aus benachbarten Fachrichtungen entscheidet der Prüfungsausschuß,

- andere einschlägig Berufstätige, die die erforderliche Eignung im Beruf erwor-ben haerwor-ben und erfolgreich an einem einführenden Grundlagenkurs "Energietechnik"

teilgenoT11T1en haben; hierzu wird eine Fachgespräch durchgeführt.

Das Studium wird berufsbe~leitend in Wochenendkursen durchgeführt.

Da~ Studium umfaßt 3 Studiensemester 1m Umfang von Jeweils 135 Stunden und be-ginnt jeweils im Sommersemester. Für Bewerber ohne Hochschulabschluß wird zu-sätzlich ein einsemestriger Grundlagenkurs "Energietechnik" vorgeschaltet, der lo5 Stunden beinhaltet und jeweils im Wintersemester angeboten wird.

Das Studium wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Nach bestandener Prüfung wird hierüber ein Zeugnis verliehen.

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