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Die folgende Zusammenstellung gibt eine übersieht über die Stu<liengänge im Einzelnen.

Für die genauere Information stehen Studienführer für die einzelnen Studiengänge be-reit, die auf Anforderung von den jeweiligen Fachbereichen oder der Zentralverwaltung der Gesamthochschule Kassel kostenlos abgegeben werden. Einen überblick über das Stu-dienangebot insgesamt verschafft auch der Studienführer 1, den die Zentrale Studienbe-ratung bereithält.

Die Zulassungsvoraussetzungen für verschiedene Studiengänge sind sehr unterschiedlich.

Informationsmaterial darüber ist in der Studentischen Abteilung der Zentralverwaltung der GhK erhältlich ( "Merkblatt für Studienbewerber").

1. Die Lehramtsstudiengänge

Die Stufenlehrerausbildung (grundständige Studiengänge) an der GhK erfolgt nicht nach Schularten, sondern nach Schulstufen. Je nach Lehramt kann auf den entsprechen-den Stufen unterschiedlicher Schularten unterrichtet werentsprechen-den. Danach wird unterschie-den

Lehramt für die Grundstufe (GS) Lehramt für die Mittelstufe (~S)

Lehramt für die Mittel- und Oberstufe (OS)

(mind. 6 Semester) (mind. 6 Semester) (mind. 8 Semester)

Zum Studium berechtigen ein in Hessen anerkanntes Zeugnis der allgemeinen Hochschul-reife oder einer fachgebundenen HochschulHochschul-reife, die zum Studium der gewählten Fach-richtung befähigt, oder eine vom Kultusminister als gleichwertig anerkannte

Vorbil-dung. ·

Das Studium zum Lehramt gliedert sich in

- ein erziehungs- und gesellschaftswissenschaftliches Kernstudium (Umfang 36 Semesterwochenstunden für alle Stufen);

- das Studium von zwei Fächern (Mittelstufe und Mittel- und Oberstufe) oder einem Fach und einem Lernbereich (Grundstufe) nach der jeweiligen Prüfungsordnung;

- die schulpraktischen Studien mit einem vor- und nachbereiteten Blockpraktikum.

Das Studium kann zum Teil in Form von Projekten erfolgen. Das Projektstudium ist neben dem Angebot an Lehrveranstaltungen zum Kernstudium eine der möglichen Formen zur Verwirklichung des Kernstudiums.

l.i Lehramt für die Grundstufe Es werden folgende Studienfächer Wah 1 fächer:

Arbeitslehre/Polytechnik Biologie

Chemie Deutsch Englisch

Gesellschaftslehre

Kunst/Visuelle Kommunikation Mathematik

1·1us i k Physik Sport

Theologie (ev.) Theologie (kath.)

angeboten:

Lernbereiche:

Sachunterricht Deutsch Englisch Theologie (ev.) Theologie (kath.) Mathematik

Kunst/Visuelle Kommunikation Musik

Sport

Der Student hat als eines der Fächer/Lernbereiche entweder Sachunterricht, Deutsch, oder Mathematik zu wählen. Wer den Lernbereich Sachunterricht wählt, kann nicht die Fächer Gesellschaftslehre, Physik, Chemie oder Biologie hinzunehmen.

1.2 Lehramt für die Mittelstufe und Lehramt für die Mittel- und Oberstufe Der Student hat zwei Fächer zu wählen.

genden übersieht zu entnehmen:

Mathematik Physik Biologie Chemie Deutsch Englisch Französisch

Welche Fächer möglich sind, ist aus der fol-Theologie (ev.)

Theologie (kath.) Gesellschaftslehre

Kunst/Visuelle Ko1T111unikation Arbeitslehre/Polytechnik Sport

Musik

(Das Fach Arbeitslehre/Polytechnik kann nur im Lehramt für die Grundstufe und für die Mittelstufe studiert werden).

2. Diplomstudiengänge Berufs- und Wirtschaftspädagogik

Seit Wintersemester 1982/83 gibt es an der GhK grundständige Diplomstudiengänge für Berufs- und Wirtschaftspädagogik in den Fachrichtungen Wirtschaft, Metalltechnik und Elektrotechnik. Sie qualifizieren entweder zur Tätigkeit als Lehrer in beruflichen Schulen oder in anderen nichtschulischen Bereichen beruflicher Bildung.

Zum Studium zugelassen werden können Abiturienten, Bewerber mit fachgebundener Hoch-schulreife, Fachhochschulabsolventen oder Absolventen von integrierten Studiengängen.

Als studiengangspezifische Zulassungsvoraussetzung werden 6 Monate einschlägige (auf die berufliche Fachrichtung bezogene) betriebliche Praxis gefordert. Der Abschluß in einem einschlägigen Ausbildungsberuf kann durch den Prüfungsausschuß anerkannt wden. Fachhochschulabsolventen sowie Absolventen aus integrierten Studiengängen er-halten aufgrund der bereits erbrachten Studienleistungen 2 Semester angerechnet, wenn das Studium in der gleichen Fachrichtung fortgesetzt wird.

Aufbau der Studiengänge

Das Studium umfaßt im Grundmodell 8 Studiensemester und 1 Prüfungssemester. Zwischen Grundstudium (1.-4. Sem.) und Hauptstudium (5.-8.Sem.) wird ein berufspraktisches Semester absolviert.

Studiengebiete sind, etwa im Verhältnis 1 : 2 : 1,

- das erziehungs- und gesellschaftswissenschaftliche Kernstudium einschließlich Berufs- und Wirtschaftspädagogik

- das Hauptfachstudium in einer beruflichen Fachrichtung (Wirtschaft, Metalltechnik oder Elektrotechnik)

- das Studium im Wahlbereich.

Im Wahlbereich entscheidet der Student, ob er das Studium mit dem Ziel 'Lehramt an beruflichen Schulen' oder mit einem Schwerpunkt für eine Tätigkeit in einem nicht-schulischen Bereich beruflicher Bildung abschließt.

Folgende Abschlüsse sind möglich:

2.1 Berufspädagoge (Fachrichtungen Metalltechnik und Elektrotechnik) oder Wirtschafts-pädagoge (Fachrichtung Wirtschaft) mit dem Schwerpunkt Schule.

1 7 4

Hier werden neben dem Kernstudium und der gewählten Fachrichtung ein Unterrichts-fach oder das StudienUnterrichts-fach 'Berufliche Sozialpädagogik' als WahlUnterrichts-fach studiert.

Mögliche Unterrichtsfächer für Berufspädagogen sind derzeit Mathematik, Physik, Chemie, Gesellschaftslehre (mit ca. 4o Semesterwochenstunden), Deutsch, ev./

kath. Theologie, Wirtschafts-/Arbeits-/Sozialrecht, Sport (mit ca. 54 SWS). Mög-liche Unterrichtsfächer für Wirtschaftspädagogen sind derzeit Deutsch, Mathematik, Physik, Chemie mit Warentechnologie, Politik und Neuere Geschichte, Recht -insbesondere Wirtschafts-/Arbeits-/Sozialrecht, Sport, ev./kath. Theologie (mit ca. 54 SWS); als Wahlfach kann auch eine spezielle Wirtschaftslehre mit ca.

4o SWS gewählt werden.

;s-k,

l.2 Berufspädagoge oder Wirtschaftspädagoge für besondere, nichtschulische Tätigkeits-felder der beruflichen Bildung.

rlier werden im Wahlbereich die Schwerpunkte betriebliche Aus- und Weiterbildung, berufliche Rehabilitation und Berufsbildung in Entwicklungsländern angeboten.

2.3 Berufspädagoge oder IJirtscnaftspädagoge mit der Qualifikation für das Lehramt und für ein besonderes Tätigkeitsfeld ('Doppelqu~lifikation'). Die Studiengänge erTäu-ben auch, daß ein üoppelabschluß für eine Tätigkeit als Lehrer sowie in spezifi-schen berufspädagogispezifi-schen Tätigkeitsfeldern erworben wird.

In allen Fällen werden die Studiengänge mit Diplomprüfungen abgeschlossen:

Schwerpunkt Schule: Diplom-Handelslehrer (Fachrichtung Wirtschaft)

Diplom-Berufspädagoge (Fachrichtung Metalltechnik und Elektro-technik)

Außerschulische Schwerpunkte: Diplom-Berufspädagoge

J. Diplomstudiengänge Studienangebot:

Chemie +) Mathematik Physik

Anglistik (in Verbindung mit einem Sachfach oder einer weiteren Sprache) Romanistik (in Verbindung mit einem Sachfach oder einer weiteren Sprache)

+) Lum Wintersemester 1984/8S wird erstmals ein Diplomstudiengang Chemie angeboten.

Während die Struktur des Studiums und die Verankerung der einzelnen Fachgebiete weitgehend den Chemiestudiengängen an anderen Universitäten entsprechen, wird zusätzlich ein besonderer Wert auf berufsfeldbezogene Elemente im Studienverlauf gele~t.

lum Studium berechtigen ein in Hessen anerkanntes Zeugnis der Allgemeinem Hochschul-reife oder einer fachgebundenen HochschulHochschul-reife, die zum Studium der gewählten Fach-richtung befähigt oder eine vom Kultusminister als gleichwertig anerkannte Vorbildung.

uer Student kann sich nach

a

Semestern zur Prüfung melden.

4. Integrierte Uiplomstudiengänge

Die integrierten Diplomstudiengänge an der Gesamthochschule Kassel unterscheiden sich von den herköflllllichen Studiengängen an Universitäten, Technischen Hochschulen und Fachhochschulen dadurch, daß sie den Wissenschaftsbezug der Universitäten und den Praxisbezug der Fachhochschulen miteinander verbinden.

Es werden folgende Studiengänge angeboten:

Architektur, Stadtplanung, Landschaftsplanung Agrarwirtschaft

Bauingenieurwesen Elektrotechnik

Maschinenbau Sozialwesen

Wirtschaftswissenschaften Der Zugang zu den integrierten Diplomstudiengängen wird sowohl mit allgemeiner oder fachgebundener als auch mit Fachhochschulreife eröffnet. Eine vorherige Praxis ist

nicht erforderlich. .

Das Studium in den integrierten Diplomstudiengängen dauert bis zum 1. berufsquali-fizierten Abschluß 6 Semester. Im 7. Fachsemester wird die Diplomprüfung abgelegt.

In den Studiengang einbezogen sind zwei zusätzliche Semester berufspraktischer Stu-dien, die unter der wissenschaftlichen Begleitung der Hochschule und in enger Koope-ration mit Ausbildungsstätten s~attfinden.

In den Studiengängen

Architektur, Stadtplanung, Landschaftsplanung Elektrotechnik

Wirtschaftswissenschaften

Bauingenieurwesen Maschinenbau

wird eine l. Studienstufe von L Semestern angeboten, die mit einem Diplom im 3. Se-mester abschlie ßt, das d~~ Jiplom der entsprechenden Fachrichtung an Technischen Hochschulen und Universitäten gleichwerti~ ist.

j . Magister-Stuaiengänge

Voraussichtlich werden zum Wintersemester 1984/85 an der Gesamthochschule Kassel erstmals Magister-Studiengänge in folgenden Fächern angeboten:

Philosophie

Erziehungswissenschaft Politikwissenschaft Soziologie

Mittlere und Neuere Geschichte Englische Philologie

Romanische Philologie Deutsche Philologie Kunstwissenschaft

Kombiniert werden können zwei Hauptfächer, ein Hauptfach und zwei Nebenfächer oder ein Hauptfach, ein Nebenfach und zwei Studienelemente aus dem genannten Spektrum;

als Studienelemente können außerdem in sich zusa11111enhängende Teilgebiete der Fächer Berufspädagogik, Wirtschaftspädagogik und Geographie gewählt werden. Eine Erweite-rung der Studienangebote im Bereich der Nebenfächer und Studienelemente wird ange-strebt.

Zum Studium berechtigen ein in Hessen anerkanntes Zeugnis der Allgemeinen Hochschul-reife oder einer fachgebundenen HochschulHochschul-reife, die zum Studium in der gewählten Fachrichtung befähigt oder eine vom Kultusminister als gleichwertig anerkannte Vor-bildung.

6. Künstlerische Studiengänge

An der Gesamthochschule Kassel werden folgende Kunsthochschul-Studiengänge angeboten : Graphie Design

Industrial Design/Produkt Design Kunst

Für Produkt Design ist voraussichtlich zum Wintersemester 1984/85 mit einer neuen Prü-fungsordnung zu rechnen, die einen Diplom-Abschluß (Diplom-Designer) vorsieht.

Die anderen Studiengänge schließen ab mit einer künstlerischen Abschlußprüfung, (HbK-Diplom). Genehmigte Prüfungsordnungen liegen hierfür nicht vor.

Für den Zugang zu einem künstlerischen Studiengang bedarf es einer Allgemeinen Hoch-schulreife oder einer fachgebundenen HochHoch-schulreife, die zum Studium in der gewähl-ten Fachrichtung befähigt, oder eine vom Kultusminister als gleichwertig anerkannte Vorbildung. Außerdem bedarf es des Nachweises einer entsprechenden künstlerischen Begabung. Bei überragender künstlerischer Begabung kann vom Nachweis einer Hochschul-zugangsberecht1gung abgesehen werden.

In einer Aufnahmeprüfung, die von einem Prüfungsausschuß des Fachbereiches abgenommen wird, ist die künstlerische- bzw. überragende künstlerische Begabung nachzuweisen . Die Prüfung setzt sich zusammen aus:

1. Vorlage einer Mappe vom Bewerber selbstgefertigter Arbeiten der letzten Jahre, 2. Anfertigung spezieller Arbeiten und Lösungen vorgegebener Aufgaben unter Aufsicht

an zwei Tagen,

3. 'einer mündlichen Prüfung von in der Regel einer halben Stunde Dauer.

7. Aufbau- und Weiterbildungsstudiengänge

7.1 Aufbaustudiengänge im Studiengangsystem für soziale Berufe

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Die 4-semestrigen Aufbaustudiengänge vertiefen und erweitern die mit dem ersten Diplomabschluß im integrierten Diplomstudiengang Sozialwesen oder einem anderen einschlägigen Studiengang erworbene Qualifikation.

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7.1.1 Supervision für soziale Berufe

Zum Studium kann zugelassen werden, wer

- als Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge graduiert oder diplomiert ist, - mindestens zwei Jahre lang nach seiner staatlichen Anerkennung als So-zialarbeiter oder Sozialpädagoge in einem Feld sozialer Praxis tätig war,

- mindestens zwei Jahre unter Supervision/Praxisberatung gearbeitet hat, wobei Supervision während der Ausbildung angerechnet werden kann.

- in Ausnahmefällen können Bewerber mit dem Studienabschluß Diplom, Ma-gister Artium, Lizenziat, Doktorand oder Staatsexamen in den Fächern - Erziehungswissenschaft/Pädagogik,

- Sozialwissenschaften/Soziologie, - Psychologie,

- Theologie, - Medizin und

- Rechtswissenschaften

zugelassen werden, wenn Sie über eine mindestens zweijährige Praxiser-fahrung in der sozialen Arbeit verfügen und mindestens zwei Jahre unter Supervision gearbeitet haben. Bei dem Studienabschluß Staatsexamen ist davon auszugehen, daß das 1. Staatsexamen ausreicht. Zum Wintersemester 1984/85 sind Änderungen in den Zulassungsvoraussetzungen zu erwarten.

7.1.2 Soziale Gerontologie

Zum Studiengang Soziale Gerontologie kann zugelassen werden, wer 1. als Sozialarbeiter und/oder Sozialpädagoge graduiert .oder diplomiert

ist und

2. mindestens zwei Jahre lang nach seiner staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge tätig war; davon mindestens ein Jahr im Bereich der Altenhilfe/Altenarbeit.

7.1.3 Soziale Therapie

Zum Studiengang Soziale Therapie kann zugelassen werden, wer

1. als Sozialarbeiter und/oder Sozialpädagoge graduiert oder diplomiert ist und

2. mindestens drei Jahre berufliche Praxis als staatlich anerkannter So-zialarbeiter/Sozialpädagoge nachweist.

7.2 ökologische Umweltsicherung

Der Fachbereich Landwirtschaft (FB 2o) führt den 2-semestrigen Studiengang "öko-logische Umweltsicherung" durch. Dieses Aufbau- und Kontaktstudium für graduierte Ingenieure der Landwirtschaft, des Gartenbaus, der Forstwirtschaft und vergleich-barer Studiengänge endet mit der Verleihung eines Abschlußzertifikats. Studien-schwerpunkte sind Umweltpflege, ökotechnik und ökoanalytik. Es ist geplant, zum Sommersemester 1985 einen gleichen Aufbaustudiengang einzurichten, der mit einem Diplom abgeschlossen werden kann.

7.3 Hochschuldidaktik und internationale Entwicklung

Mit dem Studienangebot "Hochschuldidaktik und internationale Entwicklung'' bietet der Fachbereich Internationale Agrarwirtschaft (FB 21) ein Programm zur Fort-und Weiterbildung von Hochschullehrern mit Bezug auf den "Arbeitsplatz Hochschu-le in der Dritten Welt". Studienschwerpunkte sind Lehren und Lernen in der Hoch-schule, Forschungsmanagement, Hochschulorganisation und -entwicklung und Fragen des Wissenschaftstransfers in der internationalen Zusammenarbeit mit besonderem Bezug zur Entwicklung ländlicher Räume in der Dritten Welt. Die halbjährigen Kompaktkurse wenden sich vor allem an ausländische Nachwuchswissenschaftler aller Fakultäten nach einem Studium an deutschen Hochschulen.

7.4 Ausländerpädagogik

-Erweiterungsstudiengang-Lugelassen werden kann, wer die Allgemeine Hochschulreife, eine ihr entsprechende Qualifikation oder die fachgebundene Hochschulreife besitzt und einen Lehramts-studiengang mit der 1. Staatsprüfung oder einer vergleichbaren Prüfung abge-schlossen hat. Ober das Vorliegen einer "entsprechenden Qualifikation" entschei-det auf Antrag der Kultusminister.

7.5 Ausländerpädagogik

-Weiterbildungsstudiengang-Zugelassen werden kann, wer als Sozialarbeiter oder SozialpädaToge graduiert oder diplomiert ist oder als ausländischer Bewerber die fur die Tei nahme erforder-liche Eignung im Beruf erworben hat. Ober das Vorliegen der "erfordererforder-lichen Eignung" entscheidet der Prüfungsausschuß für Ausländerpädagogik.

7.ö Energietechnik Weiterbildungsstudiengang

-Das Weiterbildende Studium Energietechnik bietet Ingenieuren verschiedener Fach-richtungen und anderen Berufstätigen mit einschlägiger Berufserfahrung die ~ög-lichkeit, sich auf dem Gebiet des rationellen Energieeinsatzes fortzubilden. Ziel des Studiums ist es, neue Techniken verbesserter Energienutzung im Bereich des Bauwesens, der Architektur, des Maschinenbaus und der Elektrotechnik zu vermit-teln.

Zugelassen können werden

- graduierte oder diplomierte Ingenieure aus einer der Fachrichtungen Elektrotech-nik, Maschinenbau, Bauwesen, Architektur, Stadtplanung, Landschaftsplanung, Agrarwirtschaft oder Absolventen der Studiengänge Physik, Chemie oder Biologie , über die Lulassung von Ingenieuren aus benachbarten Fachrichtungen entscheidet der Prüfungsausschuß,

- andere einschlägig Berufstätige, die die erforderliche Eignung im Beruf erwor-ben haerwor-ben und erfolgreich an einem einführenden Grundlagenkurs "Energietechnik"

teilgenommen haben; hierzu wird ein Fachgespräch durchgeführt.

Das Studium wird berufsbegleitend in Wochenendkursen durchgeführt.

Das Studium umfaßt 3 Studiensemester im Umfang von jeweils 135 Stunden und be-ginnt jeweils im Sonvnersemester. Für Bewerber ohne Hochschulabschluß wird zu-sätzlich ein einsemestriger Grundlagenkurs "Energietechnik" vorgeschaltet, der lo~ Stunden beinhaltet und jeweils im Wintersemester angeboten wird.

Uas Studium wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Nach bestandener Prüfung wird hierüber ein Zeugnis verliehen.

7.7 Deutsch als Fremdsprache

-Ergänzungsstudiengang-Zum Wintersemester 1984/85 wird ein zweisemestriger Ergänzungsstudiengang

"Deutsch als Fremdsprache" eingerichtet. Der Studiengang zielt auf eine Er-weiterung der Qualifikationen für den Deutschunterricht im Ausland ab.

Lum Studium kann zugelassen werden, wer

1. an einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltunfisbereich des Hochschul-rahmen~esetzes ein Staatsexamen bzw. eine Hochsc ulabschlußprufung im Fach Germanistik bzw. Deutsch bestanden hat oder

2. ein Studium an einer ausländischen Universität im Fach Deutsch (Auslands-germanistik) mit mindestens dem B.A. abgeschlossen hat oder

3. eine Ziffer 2. entsprechende Qualifikation nachweist. Ober das Vorliegen der iiffer 2. entsprechenden Qualifikation entscheidet der Prüfungsaus-schuß.

7.8 Aufbaustudium in den integrierten Diplomstudiengängen (Qualifikationsstudium)

7 3

In den integrierten Lliplomstudiengängen

Architektur, Stadtplanung, Landschaftsplanung Bauingenieurwesen

Elektrotechnik und Maschinenbau

haben Absolventen einschlägiger Fachhochschulstudiengänge die Möglichkeit, das Diplom einer wissenschaftlichen Hochschule zu erwerben.

Dazu ist ein zweisemestriges Qualifikationsstudium, ein mindestens zwei-semestriges Vertiefungsstudium und ein PrLlfungsse~ester erforderlich.

Lugelassen werden kann, wer einen Studienabschluß in einem ent~prechenden Studienschwerpunkt an einer Fachhochschule und den ~achweis einer mindestens einjährigen für das Vertiefungsstudium erforderlichen einschlägigen

beruf-lichen Praxis besitzt. ·