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I.2.2 Weitere Fremdsprachen

Kenntnisse mindestens einer weiteren Fremdsprache werden nachdrücklich empfohlen.

I.2.3 Deutschkenntnisse

Für das Studium sind gute Deutschkenntnisse erforderlich. Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen einen Sprachnachweis, entsprechend der Ordnung der Goethe-Universität Frankfurt am Main über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), mit mindestens dem Ergebnis DSH-2 vorlegen.

I.2.4 Beginn des Studiums

Das Studium im BA-Studiengang AMERICAN STUDIES kann zu Beginn des Wintersemesters und des Sommerse-mesters begonnen werden.

I.2.5 Studienfachberatung

Es wird dringend empfohlen, vor Aufnahme des Studiums eine Studienfachberatung aufzusuchen und die Orientierungsveranstaltungen wahrzunehmen. Das Beratungsangebot ist der Website des IEAS zu entnehmen.

II.1.2 Anzahl der Pflicht- und Wahlpflichtmodule

Das Studium besteht aus 13 Modulen.

Zur Basisphase gehören die Module:

o „BA AS 1 Grundlagen der amerikanischen Literatur und Literaturwissenschaft“, o „BA AS 2 Grundlagen der amerikanischen Kultur und Kulturwissenschaft“ und o „BA AS 3 Grundlagen der amerikanischen Geschichte und Gesellschaft“.

o

In der Qualifizierungsphase werden zwei der drei Studienschwerpunkte gewählt, in denen je zwei Qualifizie-rungsmodule belegt werden (Pflichtmodule).

Wird der Schwerpunkt „Amerikanische Literatur und Literaturwissenschaft“ gewählt, werden die Qualifizie-rungsmodule „BA AS 4.1.1 Amerikanische Literatur und Literaturwissenschaft – Textanalyse“ und „BA AS 4.1.2 Amerikanische Literatur und Literaturwissenschaft – Literaturgeschichte“ belegt.

Wird der Schwerpunkt „Amerikanische Kultur und Kulturwissenschaft“ gewählt, werden die Module

„BA AS 4.2.1 Amerikanische Kultur und Kulturwissenschaft – Kulturanalyse“ und „BA AS 4.2.2 Amerikanische Kultur und Kulturwissenschaft – Kulturgeschichte“ belegt.

Wird der Schwerpunkt „Amerikanische Geschichte und Gesellschaft“ gewählt, werden die Module „BA AS 4.3.1 Amerikanische Geschichte und Gesellschaft – Ideengeschichte“ und „BA AS 4.3.2 Amerikanische Geschichte und Gesellschaft – Sozialgeschichte“ belegt.

Ferner werden in der Qualifizierungsphase das Modul „BA AS Kolloquien Qualifizierungsphase“ und das Modul

„BA AS Bachelorarbeit“ belegt.

Zusätzlich sind folgende Module zu absolvieren:

o „BA AS akademisches Optionalmodul“, o „BA AS praktisches Optionalmodul“,

o „BAS Fremdsprachliche Kommunikation 1“ und o „BAS Fremdsprachliche Kommunikation 2“.

Studierende, deren Muttersprache Englisch ist, können nach Überprüfung durch eine Lektorin oder einen Lektor die Module „BAS Fremdsprachliche Kommunikation 1“ und „BAS Fremdsprachliche Kommunikation 2“ erlas-sen bekommen.

II.1.3 Vergabe von Credit Points

Der BA-Studiengang AMERICAN STUDIES ist erfolgreich abgeschlossen, wenn insgesamt 180 CP erreicht wurden.

Gemäß der Rahmenordnung für das Bachelorstudium am Fachbereich 10 sind für das Hauptfach AMERICAN S TU-DIES insgesamt 120 CP zu erwerben. Dabei entfallen insgesamt 100 CP auf die Pflicht- und Wahlpflichtmodule (einschließlich 12 CP für die Bachelorarbeit), sowie 20 CP auf den Optionalbereich. Die restlichen 60 CP müssen über die Absolvierung eines Nebenfaches erworben werden.

II.1.4 Übersicht über die Vergabe der Credit Points

Basisphase 30 CP

Qualifizierungsphase (inkl. BA-Arbeit mit 12 CP) 57 CP Fremdsprachliche Kommunikation 13 CP Optionalbereich 20 CP

CP insgesamt 120 CP

II.2 Fachspezifische Lehrveranstaltungsformen

II.2.1 Lehr- und Lernformen

Vorlesung (V): Vorlesungen führen in die Themengebiete der Schwerpunkte ein und haben Überblickscharak-ter. Sie präsentieren Grundlagenwissen, diskutieren paradigmatische Problemstellungen und bereiten – gemein-sam mit den zugeordneten Einführungen – auf weiterführende Veranstaltungen und Module vor. Die Anregun-gen, die sie vermitteln, verfolgen die Studierenden selbständig weiter. (4 CP)

Einführung (E): Einführungen vermitteln in Seminarform fachliche, methodische und theoretische Grundlagen der jeweiligen Disziplin anhand ausgewählter Problemstellungen und exemplarischer Themenbereiche. (4 CP) Kombinationsform Einführung/Vorlesung (E/V): Diese Veranstaltung kombiniert Elemente der Veranstal-tungsformen Einführung und Vorlesung. (4 CP)

Qualifizierungsseminar (QS): Qualifizierungsseminare vertiefen die in den Einführungen erworbenen Kenn-tnisse und Fähigkeiten. Sie dienen der gründlichen Auseinandersetzung mit exemplarischen Themenbereichen.

(4 CP)

Independent Study (IS): Independent Study dient der Weiterführung, Vertiefung und Ergänzung von Stu-dieninhalten der Qualifizierungsseminare mittels eigenständiger, durch die Dozentin oder den Dozenten angelei-teter Lektüre. Die so erworbenen Kenntnisse werden in drei Response Papers dokumentiert und kommentiert.

(3 CP)

Kolloquium (KQ): Kolloquien dienen der Präsentation und Kritik von Forschungsfragen, Problemstellungen und Arbeitsergebnissen und fördern die Fähigkeit zum intellektuellen, konstruktiven Austausch mit Kommilito-ninnen und Kommilitonen. (2 CP)

Sprachpraktische Veranstaltungen (SPrax.): Sprachpraktische Veranstaltungen dienen der Festigung und der Vertiefung von Kenntnissen der und Fertigkeiten in der englischen Sprache. (3 CP)

II.2.2 Leistungsnachweise

Kleine Hausarbeit: KleineHausarbeiten sind thematisch zusammenhängende Darstellungen, in der die Verfas-serin oder der Verfasser neben eigenen Überlegungen zum Gegenstand auch darlegt, dass sie/er sich mit entspre-chender Fachliteratur zum Thema auseinandergesetzt hat. In KleinenHausarbeiten soll die Fähigkeit nachgewie-sen werden, ein Thema angemesnachgewie-sen zu bearbeiten. Dazu gehört auch, dass Material herangezogen und

eingear-siehe die style-sheets der einzelnen Abteilungen des IEAS. Der Umfang Kleiner Hausarbeiten beträgt 2.000-2.500 Wörter. (2 CP)

Hausarbeit: Hausarbeiten sind thematisch zusammenhängende Darstellungen, in der die Verfasserin oder der Verfasser neben eigenen Überlegungen zum Gegenstand auch darlegt, dass sie oder er sich mit entsprechender Fachliteratur zum Thema auseinandergesetzt hat. In Hausarbeiten soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, ein Thema angemessen zu bearbeiten. Dazu gehört auch, dass Material herangezogen und eingearbeitet wird, welches für das Thema relevant ist, also insbesondere wissen-schaftliche Bücher und Aufsätze. Auf die Verwendung von Fachliteratur muss in der Arbeit hingewiesen werden. Zu den Konventionen des Zitierens siehe die style-sheets der einzelnen Abteilungen des IEAS. Der Umfang von Hausarbeiten beträgt 3.500-4.500 Wörter. (3 CP)

Klausur: Eine Klausur ist eine schriftliche Leistungsabfrage im Rahmen einer sprachpraktischen Veranstaltung.

Sie findet unter Aufsicht statt und dauert in der Regel 90 Minuten. (1 CP)

Take-home: Ein Take-home ist ein schriftlicher Leistungsnachweis, der nicht unter Aufsicht, wohl aber in ei-nem vorgegebenen Zeitraum erfolgt. In der Regel weisen Studierende hier umfangreiche und detaillierte Kenn-tnisse der jeweiligen Lehrveranstaltungsinhalte nach. Darüber hinaus verlangt ein Take-home die Konsultation weiterführender Quellen. (3 CP)

Response Paper: Ein Response Paper dokumentiert und kommentiert die im Independent Study erworbenen Kenntnisse in ca. 300-500 Wörtern.

Essay: Ein Essay ist eine Abhandlung, die im Rahmen einer sprachpraktischen Veranstaltung eine literarische oder wissenschaftliche Frage in knapper und anspruchsvoller Form behandelt. Verfasserinnen und Verfasser verbinden wissenschaftliche Erkenntnisse mit persönlichen Beobachtungen. Den Umfang legen die Lektorinnen und Lektoren je nach sprachpraktischer Zielsetzung fest. (1 CP)

Kurzbericht: Kurzberichte dokumentieren und kommentieren den Besuch fachrelevanter Veranstaltungen (z.B. Tagungen, Konferenzen und Vorträge; ca. 300 Wörter). (Die Anzahl der CP bemisst sich am Umfang der fachrelevanten Veranstaltungen.)

Konzeptpräsentation: Konzeptpräsentation dienen der mündlichen Vorstellungen von Forschungsfragen, Problemstellungen und Arbeitsergebnisses der Bachelorarbeit im Rahmen des Kolloquiums. Der Umfang beträgt ca. 20 Min., gefolgt von Diskussion. (1 CP)

II.2.3 Optionalbereich

Der Optionalbereich setzt sich aus den beiden Modulen akademischer Optionalbereich und praktischer Optional-bereich zusammen. Der Optionalbereich dient der beruflichen Orientierung der Studierenden sowie der akade-mischen Ergänzung von Studieninhalten.

Die CP werden durch eine große Bandbreite an extra-curricularen Aktivitäten erbracht, deren Auswahl und Zusammenstellung bei vorheriger Absprache mit der modulverantwortlichen Stelle den einzelnen Studierenden überlassen wird. Näheres regeln die Modulbeschreibungen zum Optionalbereich.

II.2.4 Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit stellt die Abschlussarbeit im Umfang von ca. 15.000 Wörtern dar und behandelt ein Thema aus einem der drei Schwerpunkte der AMERICAN STUDIES. Das Thema wird von den Studierenden in Abstim-mung mit der Betreuerin oder dem Betreuer selbst gewählt. Die Zulassung zur Bachelorarbeit kann beantragen, wer die Basisphase und vier Qualifizierungsmodule der Qualifizierungsphase aus den zwei gewählten Schwer-punkten erfolgreich abgeschlossen hat (70 CP). Die Bachelorarbeit (12 CP) ist auf Englisch zu verfassen.