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Die nachfolgenden Modulbeschreibungen enthalten insbesondere Angaben zu den Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul, zu den Inhalten und Qualifikationszielen des Moduls, zum Angebotsturnus, zur Dauer des Moduls, zu den zum Modul gehörenden Lehrveranstaltungen und dem für sie erforderlichen Zeitaufwand in Semesterwochenstunden, zum Arbeitsaufwand in CP sowie zu den Voraussetzungen für die Vergabe von Kredit-punkten und zur Art der Prüfungen.

1. Module der Basisphase

Basismodul 1: Grundlagen der Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft

Pflichtmodul, 14 CP Inhalte: In diesem Modul werden die bestimmenden Elemente sowohl der Allgemeinen wie der Vergleichenden Literaturwissenschaft vorgestellt und wesentliche Arbeitstechniken der Literaturwissenschaft eingeübt.

Kompetenzen: Die Studierenden sollen in diesem Modul die wichtigsten Beziehungsformen in und zwischen literarischen Texten kennenlernen, sie sollen literarische und überhaupt kulturelle Phänomene als Relationsge-flechte beschreiben und sie im Hinblick auf Fragen der Allgemeinen Literaturtheorie und Ästhetik analysieren lernen.

Angebotsturnus: Die Einführung in die AVL wird im Wintersemester, das Seminar oder die Vorlesung im Som-mersemester angeboten.

Dauer des Moduls: zwei Semester.

Arbeitsaufwand: Neben einer Kontaktzeit von 8 SWS/120 Stunden (4 CP) sind 300 Stunden (10 CP) für Selbst-studium vorgesehen, von denen 90 Stunden (3 CP) auf die Modulabschlussprüfung und deren Vorbereitung zu verwenden sind.

Teilnahmevoraussetzungen: Der Besuch von B1.1 und B1.2 setzt die Teilnahme an der Orientierungsveranstal-tung voraus.

Voraussetzungen für die Vergabe der Kreditpunkte: Bestandene Modulprüfung; Teilnahmenachweis in allen Veranstaltungen, in denen nicht die Prüfungsleistung erbracht wird.

Modulprüfung: Veranstaltungsbezogene Modulabschlussprüfung (Hausarbeit in der Einführung in die AVL).

Semester/CP

Lehrveranstaltung Typ SW

S

1 2 3 4 5 6

Orientierungsveranstaltung

AVL B1.1: Einführung in die AVL S+T 2+2 6

AVL B1.2: Seminar/Vorlesung S/V+T 2+2 5

Modulprüfung 3

Basismodul 2: Spracherwerb

Pflichtmodul, 17 CP Inhalte: Das Modul dient dazu, über die in I.2.1 geforderten Kenntnisse des Englischen und des Französischen hinaus Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache zu erwerben. Dabei scheiden Deutsch und die jeweiligen Mut-tersprachen der Studierenden aus. Empfohlen wird der Erwerb von Lateinkenntnissen. Der Nachweis der Latein-kenntnisse kann durch den Nachweis guter Kenntnisse in einer weiteren Literatursprache ersetzt werden.

Kompetenzen: Das Studium der Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft beschränkt sich nicht auf eine einzelne Nationalliteratur, sondern widmet sich den Wechselbeziehungen, den Übersetzungs- und Über-tragungsprozessen zwischen den Sprachen und Literaturen. Es ist daher wie kaum ein anderes auf möglichst breite Fremdsprachenkenntnisse angewiesen. Zudem vergrößern sich durch Fremdsprachenkenntnisse auch die Bewer-bungschancen der Studierenden auf den Berufsfeldern, die ihnen durch das Studium der Allgemeinen und Ver-gleichenden Literaturwissenschaft eröffnet werden (vgl. Absatz I.1.4 dieser Ordnung).

Angebotsturnus: Das Modul ist während der Basisphase zu absolvieren.

Hinweis: Die Fremdsprachenkenntnisse können im Rahmen des Lehrangebots sämtlicher Fachbereiche der Jo-hann Wolfgang Goethe-Universtität erworben werden. Äquivalente Studien- und Prüfungsleistungen, etwa Sprachkurse an ausländischen Universitäten oder anderen Institutionen, werden nach § 20 der Rahmenordnung anerkannt.

Dauer des Moduls: zwei bis vier Semester

Arbeitsaufwand: Für den Besuch von Sprachkursen, den eigenständigen Spracherwerb und das Ablegen von Sprachprüfungen ist ein Arbeitsaufwand von 510 Stunden (17 CP) vorgesehen.

Teilnahmevoraussetzungen: keine.

Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten: Bestandene Sprachprüfungen.

Modulprüfung: Sprachprüfungen nach den Regelungen der zuständigen Fachbereiche.

Semester/CP

Lehrveranstaltung Typ SWS 1 2 3 4 5 6

AVL B2.1: Sprachkurs I 8

AVL B2.2: Sprachkurs II 7

Modulprüfung 1+1

Basismodul 3: Sprachen der Kritik

Pflichtmodul, 14 CP Inhalte: Das Modul dient der Einführung in kanonische Schriften der englischen und französischen Poetologie und Literaturkritik von der Renaissance bis zur Gegenwart.

Kompetenzen: Ziel des Moduls ist es, die Grundfertigkeiten des Übersetzens von fremdsprachigen theoretischen Texten zu festigen und zu erweitern, das Unterscheidungsvermögen für die semantischen und stilistischen Eigen-heiten von Texten aus verschiedenen Epochen zu entwickeln und sich mit den Spezifika poetologischer Reflexion vertraut zu machen.

Angebotsturnus: Eine der Lehrveranstaltungen wird im Wintersemester, die andere im Sommersemester ange-boten.

Dauer des Moduls: zwei Semester (Studiensemester 1-4) Teilnahmevoraussetzungen: keine.

Arbeitsaufwand: Neben einer Kontaktzeit von 8 SWS/120 Stunden (4 CP) sind 300 Stunden (10 CP) für Selbst-studium vorgesehen, von denen 120 Stunden (4 CP) auf die Modulteilprüfungen und deren Vorbereitung zu ver-wenden sind.

Voraussetzungen für die Vergabe der Kreditpunkte: Bestandene Modulteilprüfungen; Teilnahmenachweis in den Tutorien; Nachweis der unter 1.2.1 geforderten Englisch- und Französischkenntnisse.

Modulprüfung: zwei Übersetzungsklausuren.

Semester/CP

Lehrveranstaltung Typ SW

S

1 2 3 4 5 6

AVL B3.1: Sprachen der Kritik I (Englisch)

S+T 2+2 5 AVL B3.2: Sprachen der Kritik II

(Französisch)

S+T 2+2 5

Modulprüfung 2+2

Basismodul 4 (I): Literatur und Sprachen

Wahlpflichtmodul, mindestens 9 CP Inhalte: Gegenstand des Moduls ist die Literatur in ihren nationalsprachlichen Ausprägungen und linguistischen Grundformen.

Kompetenzen: Studienziele sind die größere Vertrautheit mit einzelnen Nationalliteraturen und die Erweiterung von Sprachkenntnissen.

Die Lehrveranstaltungen des Moduls können aus dem Lehrangebot des Fachbereichs Neuere Philologien gewählt werden.

Wählbar sind Einzelveranstaltungen aus einem oder mehreren der folgenden Fächer und Module:

Germanistik: Aspekte der Literaturgeschichte in der deutschen Literatur vom Mittelalter bis zur Gegenwart Anglistik: BA ES 3.1 (Englische Literatur und Literaturwissenschaft), BA ES 3.3 (Neue Englischsprachige Literatu-ren und KultuLiteratu-ren)

Amerikanistik: BA AS 1 (Grundlagen der amerikanischen Literatur und Literaturwissenschaft) Romanistik: Aufbaumodul Literaturwissenschaft, Aufbaumodul Sprachwissenschaft

Griechische Philologie: II (Prosa I), III (Poesie I) Lateinische Philologie: II (Prosa I), III (Poesie I)

Empirische Sprachwissenschaft: K 1 (Grundlagen der Allgemeinen Sprachwissenschaft), Ju6.2 (Jiddisch), Ju6.3 (Jüdisch-Spanisch)

Kognitive Linguistik: Linguistische Grundlagen, Phonologie und Morphologie, Syntax, Semantik.

Hinweis: Veranstaltungen aus den oben genannten Modulen können für das Hauptfach Allgemeine und Ver-gleichende Literaturwissenschaft nur dann angerechnet werden, wenn sie weder Pflichtmodule im Nebenfach sind noch in diesem als Wahlpflichtmodul gewählt wurden. Es muss mindestens eine Prüfungsleistung erbracht wer-den. Prüfungen sind nach den Regelungen des jeweiligen Fachbereichs abzulegen.

Angebotsturnus: jedes Semester.

Dauer des Moduls: zwei Semester Teilnahmevoraussetzungen: keine.

Arbeitsaufwand: Um die erforderliche Mindestpunktzahl von 9 CP zu erreichen, sind gegebenenfalls mehr als zwei Lehrveranstaltungen zu besuchen. Über die Zahl der Kreditpunkte, die pro Lehrveranstaltung einschließlich Vor- und Nachbereitung sowie für Prüfungsleistungen vergeben werden, entscheiden die Regelungen des für das Modul bzw. die Lehrveranstaltung zuständigen Fachbereichs.

Voraussetzungen für die Vergabe der Kreditpunkte: Bestandene Modulprüfung; Teilnahmenachweis in Seminaren/Vorlesungen, in denen nicht die Prüfungsleistung erbracht wird.

Modulprüfung: Veranstaltungsbezogene Modulabschlussprüfung in einer der Lehrveranstaltungen oder Modul-teilprüfungen in mehreren Lehrveranstaltungen des Moduls nach den Regelungen des für das Modul bzw. die Lehrveranstaltung zuständigen Fachbereichs.

Semester/CP

Lehrveranstaltung Typ SWS 1 2 3 4 5 6

AVL B4.1: Seminar/ Vorlesung S/V 2

Basismodul 4 (II): Literatur, Philosophie

Wahlpflichtmodul, mindestens 9 CP Inhalte: Das Modul bietet den Studierenden die Möglichkeit, sich eingehender mit der philosophischen Tradition auseinanderzusetzen, um die im Studium der Allgemeinen Literaturwissenschaft erworbene Vertrautheit mit Problemen der Ästhetik, der Hermeneutik und der Sprachtheorie zu festigen. Kompetenzen: Studienziel ist dar-über hinaus die Fähigkeit zur selbständigen Lektüre und Auslegung philosophischer Literatur.

Die Lehrveranstaltungen dieses Moduls können auch aus dem Lehrangebot der Philosophie gewählt werden.

Wählbar sind sämtliche Einführungsveranstaltungen im Fach Philosophie.

Hinweis: Veranstaltungen aus den oben genannten Modulen können für das Hauptfach Allgemeine und Ver-gleichende Literaturwissenschaft nur dann angerechnet werden, wenn sie weder Pflichtmodule im Nebenfach sind noch in diesem als Wahlpflichtmodul gewählt wurden. Es muß mindestens eine Prüfungsleistung erbracht wer-den. Prüfungen sind nach den Regelungen des jeweiligen Fachbereichs abzulegen.

Angebotsturnus: jedes Semester.

Dauer des Moduls: zwei Semester.

Arbeitsaufwand: Um die erforderliche Mindestpunktzahl von 9 CP zu erreichen, sind gegebenenfalls mehr als zwei Lehrveranstaltungen zu besuchen. Über die Zahl der Kreditpunkte, die pro Lehrveranstaltung einschließlich Vor- und Nachbereitung sowie für Prüfungsleistungen vergeben werden, entscheiden die Regelungen des für das Modul bzw. die Lehrveranstaltung zuständigen Fachbereichs.

Teilnahmevoraussetzungen: keine.

Voraussetzungen für die Vergabe der Kreditpunkte: Bestandene Modulprüfung; Teilnahmenachweis in Seminaren/Vorlesungen, in denen nicht die Prüfungsleistung erbracht wird.

Modulprüfung: Veranstaltungsbezogene Modulabschlussprüfung in einer der Lehrveranstaltungen oder Modul-teilprüfungen in mehreren Lehrveranstaltungen des Moduls nach den Regelungen des für das Modul bzw. die Lehrveranstaltung zuständigen Fachbereichs.

Semester/CP

Lehrveranstaltung Typ SWS 1 2 3 4 5 6

AVL B4.1: Seminar/Vorlesung S/V 2

Seminar S 2 9

AVL B4.2: Modulprüfung

Basismodul 5: Allgemeine Literaturwissenschaft

Pflichtmodul, 14 CP

Inhalte: Das Modul festigt die im Basismodul 1 erworbene Vertrautheit mit den Arbeitsgebieten und Arbeitswei-sen der Allgemeinen LiteraturwisArbeitswei-senschaft. Es vermittelt elementare Kenntnisse der Geschichte der Poetik und Ästhetik, der Hermeneutik und der Sprachtheorie.

Kompetenzen: Ziel der Veranstaltungen ist das Vermögen, allgemeine Fragen dieser Disziplinen an literarischen und theoretischen Texten zu gewinnen. Die Studierenden sollen Sicherheit in der reflektierten Verwendung von Methoden der Allgemeinen Literaturwissenschaft gewinnen und sich Grundfertigkeiten in der Behandlung litera-turtheoretischer Probleme anzueignen.

Hinweis: Die in diesem Modul vorgesehene kleine Hausarbeit in der Veranstaltung, die von der Lesegruppe be-gleitet wird (Geschichte der Poetik/Geschichte der Ästhetik), dient auch der Überprüfung der in der Lesegruppe erworbenen Kenntnisse. Eine Orientierungshilfe für die Arbeit in der Lesegruppe bietet die Große Leseliste des Instituts für Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft.

Angebotsturnus: Eine der Lehrveranstaltungen wird im Winter-, die andere im Sommersemester angeboten.

Dauer des Moduls: zwei Semester.

Arbeitsaufwand: Neben einer Kontaktzeit von 8 SWS/120 Stunden (4 CP) sind 300 Stunden für Selbststudium vorgesehen, von denen 120 Stunden (4 CP) auf die Modulteilprüfungen und deren Vorbereitung zu verwenden sind.

Teilnahmevoraussetzungen: keine.

Voraussetzungen für die Vergabe der Kreditpunkte: Bestandene Modulprüfung; Teilnahmenachweis in allen Veranstaltungen, in denen keine Prüfungsleistung erbracht wird.

Modulprüfung: Kumulative Modulprüfung (Hausarbeit in einem Seminar/einer Vorlesung sowie in derjenigen Veranstaltung, die von der Lesegruppe begleitet wird, eine kleine Hausarbeit zu dort besprochenen Texten).

Semester/CP

Lehrveranstaltung Typ SWS 1 2 3 4 5 6

AVL B5.1: Geschichte der Poetik/

Geschichte der Ästhetik

S/V+

L

2+2 5

AVL B5.2: Geschichte der Herme-neutik/

Geschichte der Rhetorik

S/V+

T

2+2 5

Modulprüfung 3+1

Basismodul 6: Berufsvorbereitung

Pflichtmodul, 13 CP Inhalte: In diesem Modul wird nach Absprache mit einem Hochschullehrer ein Praktikum absolviert, in dem die Studierenden künftige Berufsfelder kennenlernen und erste Berufserfahrungen sammeln.

Kompetenzen: Im Praktikum sollen die Studierenden die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern und sich neue Qualifikationen und Kompetenzen aneignen, die für ihre weitere akademische Ausbil-dung fruchtbar sind.

Hinweis: Es ist Aufgabe der Studierenden, sich geeignete Praktikumsplätze zu suchen. Das Praktikum sollte in einem der unter Absatz I.1.4 dieser Ordnung genannten Tätigkeitsfelder absolviert werden. Als Praktika können, sofern der für sie erforderliche Arbeitsaufwand dem eines 2-monatigen Praktikums entspricht, neben Tätigkeiten in den unter II.1.5 genannten Institutionen auch freie journalistische, übersetzerische oder schriftstellerische Ar-beiten gelten, etwa das Verfassen von Rezensionen oder Übersetzungen. Diese müssen von einer prüfungsberech-tigten Lehrkraft als Praktika anerkannt und ihr mit dem Praktikumsbericht zur Beurteilung vorgelegt werden.

Angebotsturnus: Das Modul ist während der Basisphase zu absolvieren.

Dauer des Moduls: zwei Monate.

Teilnahmevoraussetzungen: keine.

Arbeitsaufwand: Für das 2-monatige Praktikum sind 360 Stunden (12 CP), für das Verfassen des Praktikumsbe-richts 30 Stunden (1CP) vorgesehen.

Voraussetzungen für die Vergabe der Kreditpunkte: Bescheinigung der praktikumsgebenden Institution über ein 2-monatiges Praktikum oder Anerkennung äquivalenter Praktikumsleistungen durch eine prüfungsbe-rechtigten Fachvertreterin/einen prüfungsbeprüfungsbe-rechtigten Fachvertreter. Über das Praktikum ist ein Bericht vorzule-gen. Der Praktikumsbericht wird von einem prüfungsberechtigten Hochschullehrer abgenommen und soll insbe-sondere über das Verhältnis zwischen universitärer Ausbildung und außeruniversitärer Berufspraxis Rechenschaft ablegen. Der Umfang des Praktikumsberichts soll nicht mehr als 10 und nicht weniger als 5 Standardseiten (1800 Zeichen pro Seite) betragen.

Modulprüfung: unbenoteter Praktikumsbericht.