1. Gesamtübersicht über die Abgabesolleinnahmen und -ausgaben im Jahr 2011 1.1 Einnahmen: SteuernBeiträgeGebühren u. sonstige AbgabenZinsen Art € Art € Art € € Gewerbesteuer13.396.207,98 Erschließungs beitrag BauGB 621.793,15Kleineinleiter- abgabe411,59 Vollverzinsung: Nachzahlungszinsen84.430,06 Grundsteuer davon A: 159.665,07 B: 2.639.594,92 Hundesteuer
2.799.259,99 55.666,00
Straßenausbau- beitrag Beiträge für Ausgleichs- maßnahmen/Ökobeiträge Feld- und Wirtschafts- wegeausbau
121.539,25 11.868,51 0,00
Verspätungs- zuschläge Gebühren für Ersatzhunde- marken Verw.Kosten
265,00 35,00 182,50
Hinterziehungszinsen Stundungszinsen Aussetzungszinsen
12,00 623,25 0,00 16.251.133,97 755.200,91894,09 85.065,31 Abgabesolleinnahmen insgesamt (ohne Beiträge für Eigenbetrieb "Stadtwerke Nördlingen"): 17.092.294,28 € 1.2 Festgesetzte Beiträge für "Stadtwerke Nördlingen": 1.2.1 Verbesserungsbeitrag: 11.537.837,84 € 1.2.1 Herstellungsbeitrag für Entwässerungsanlagen: 286,50 € 1.2.2 Herstellungsbeitrag für: Wasserversorgungsanlagen 168,53 € 11.538.292,87 € Abgabesolleinnahmen insgesamt (mit Beiträgen für Eigenbetrieb „Stadtwerke Nördlingen“) insgesamt: 28.630.587,15 € 1.3 Ausgaben: Kleineinleiterabgabe -155,47 € Vollverzinsung; Erstattungszinsen f. GewSt. 40.961,00 € = insgesamt 40.805,53 €
2. Aufgliederung der Abgaben
2.1 Gewerbesteuer
Zahl der erteilten Bescheide: 1.154
Hebesatz: 340 %
Gesamteinnahme-Soll
- Vorauszahlung 2011: 10.282.271,00 € - Vorauszahlung für Vorjahre: + 728.214,00 € - Abschlusszahlungen im Haushaltsjahr 2011:
Nachholung: 4.160.592,24 €
Rückzahlung: ./. 1.772.813,76 € 2.387.778,48 €
Erlass: 1,50 €
Niederschlagungen: 2.332,00 €
Erneute Sollstellung
niedergeschlagener Beträge: 278,00 € Niederschlagungen:
globale Niederschlagung
gem. VV Nr. 5 zu § 79 KommHV 0,00 € manuelle Sollstellung 0,00 € Gesamtsoll insgesamt: 13.396.207,98 €
2.1.1 Verspätungszuschläge: 265,00 €
2.1.2 Aussetzungszinsen /
Gewerbesteuer: 0,00 €
2.1.3 Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen (Vollverzinsung) Gemäß § 233 a Abgabenordnung (AO 77) sind Ge-werbesteuernachforderungen und -erstattungen zu verzinsen, wenn die Fälligkeit mehr als 15 Mo-nate nach ihrer Entstehung liegt. Die Verzinsung von Gewerbesteuernachforderungen und -erstat-tungen soll einen Ausgleich dafür schaffen, dass die Steuern trotz gleichen gesetzlichen Entste-hungszeitpunkts, aus welchen Gründen auch im-mer, zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und fällig werden.
Zahl der erteilten Zinsbescheide: 554 Gewerbesteuerverzinsung - Gesamtsoll:
Erstattungszinsen: 40.961,00 €
Nachzahlungszinsen: 84.619,45 €
Erlass von Nachzahlungszinsen: 189,39 € globale Niederschlagung von
Nachzahlungszinsen
gem. VV Nr. Nr. 5 zu § 79 KommHV 0,00 €
84.430,06 €
2.2 Grundsteuer
Zahl der Veranlagungskonten
am 31.12.2011: 8.998
davon unterliegen
Grundsteuer A 1.057
Grundsteuer B 7.941
Hebesätze Grundsteuer A 385 v. H.
Hebesätze Grundsteuer B 385 v. H.
Gesamteinnahme-Soll
Grundsteuer A 159.665,07 €
Grundsteuer B 2.639.594,92 €
insgesamt 2.799.259,99 €
Grundsteuererlass: 11.723,42 €
2.3 Hundesteuer
Erhebungsgrundlage:Art. 3 Abs. 1 KAG i. V. mit der Hundesteuersat-zung der Stadt Nördlingen vom 24.11.2006 i. d. F.
der Änderungssatzung vom 16.12.2010 Steuersatz:
450 € für jeden Kampfhund
80 € für jeden anderen Hund (ab 01.01.2011) 40 € für Hunde, die in Einöden und Weilern
gehalten werden (ab 01.01.2011)
Kampfhunde: 0 x 450,00 € = 0,00 € Hunde mit normalem Steuersatz: 679 x 80,00 € = 54.320,00 € Hunde mit ermäßigtem Steuersatz: 15 x 30,00 € = 600,00 € Nachzahlung auf bereits in einer anderen
Gemeinde für 2011 erhobene Steuer: 46,00 € Hunde steuerfrei 8 x 0,00 € = 0,00 € + Nachzahlung für Vorjahre: 700,00 € ./. Erlässe: ./. 0,00 €
Gesamteinnahmen-Soll: 55.666,00 €
Hunde insgesamt: 702 2.3.1
Kostenersatz für Ersatz-Hundemarken: 35,00 €
2.4 Beitrag für die Verbesserung der Ent wässerungseinrichtung rungsbeitrag)
Für die Verbesserung und Erneuerung der Kläran-lage (Entwässerungseinrichtung) der Stadt Nörd-lingen wurden im Jahr 2011 Beiträge festgesetzt.
Hierzu erfolgte der Erlass einer Beitragssatzung, die zum 01.01.2011 in Kraft trat.
Die Festsetzung und Erhebung der Verbesse-rungsbeiträge erfolgte im Rahmen der bestehen-den Zuständigkeit für die Herstellungsbeiträge der Entwässerungsanlagen durch das Sachgebiet
„Steuern und Beiträge“ im Namen des Eigenbe-triebs „Stadtwerke Nördlingen“. Aufgrund der ho-hen Bescheidanzahl und der damit verbundenen Geschossflächenermittlungen war hier ein hoher Personaleinsatz erforderlich. Die umfassenden Vorprüfungen führten letztendlich dazu, dass sich im Verhältnis zur hohen Bescheidanzahl die Wi-dersprüche in Grenzen hielten.
Rechtsgrundlage für die Beiträge:
Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i. V.
m. der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung der Stadt Nördlingen (VES-EWS) vom 09.12.2010 Beitragsmaßstab:
Grundstücksfläche und tatsächliche Geschossflä-che
Beitragssatz:
Der Beitrag beträgt:
a) pro qm Grundstücksfläche 0,21 € b) pro qm Geschossfläche 3,35 €
Verbesserungsbeiträge: Bescheide Beiträge Kernstadt mit Stadtteilen
zum Stichtag 08.07.2011 8.688
Nachträge/Änderungen etc. 173 8.861 11.537.837,84 € Die Gesamtbeitragssumme wird in drei Raten zur Zahlung fällig, wobei lediglich die erste Rate im Berichtsjahr 2011 fällig wurde.
2.5 Herstellungsbeiträge für die serung
Im Rahmen der Ausgliederung der Abwasserbe-seitigung (Kanalisation und Kläranlage) aus dem städtischen Haushalt und die Zusammenfassung dieser Bereiche mit dem Wasserwerk zum Eigen-betrieb „Stadtwerke Nördlingen“, verblieben beim Sachgebiet „Steuern und Beiträge“ die Festset-zung und Anforderung der Herstellungsbeiträge für die Entwässerungsanlagen.
Zum 01.01.2011 erfolgte der Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung, in der vom Maß-stab zulässige auf tatsächliche Geschossfläche umgestellt wurde.
Herstellungsbeitrag für die Entwässerungsanlagen Rechtsgrundlage für die Beiträge:
Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i. V.
m. der Beitrags- und Gebührensatzung zur Ent-wässerungssatzung der Stadt Nördlingen (BGS-EWS) vom 09.12.2010
Beitragsmaßstab:
Grundstücksfläche und tatsächliche Geschossflä-che
Beitragssatz:
Der Beitrag beträgt:
a) pro qm Grundstücksfläche 1,50 € b) pro qm Geschossfläche 7,00 € Herstellungsbeiträge: Bescheide Beiträge Kernstadt 0 0,00 € Stadtteile: 0 0,00 € 0,00 € Daneben werden Beiträge berechnet, die im Rahmen von Kaufverträgen, z. B. bei Gewerbe- und Industriegrundstü-cken, angeforder werden 2 286,50 €
286,50 €
2.6 Herstellungsbeiträge für die versorgungsanlage
Die Festsetzung der Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungsanlagen ist dem Sachgebiet
„Steuern und Beiträge“ übertragen.
Zum 01.01.2011 erfolgte der Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung, in der vom Maß-stab zulässige auf tatsächliche Geschossfläche umgestellt wurde.
Rechtsgrundlage für die Beiträge:
Art. 5 KAG i. V. m. der Beitrags- und Gebührensat-zung zur WasserabgabesatGebührensat-zung vom 09.12.2010.
Diese bezieht sich sowohl auf die Kernstadt als auch auf die Stadtteile Holheim, Nähermemmin-gen und SchmähinNähermemmin-gen.
Beitragssatz:
Der Beitrag beträgt
a) pro qm Grundstücksfläche 0,50 € b) pro qm Geschossfläche 2,80 €
Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungsanlage:
Bescheide Sollstellung
(netto) Kernstadt: 0 0,00 € Stadtteile:
Holheim /
Nähermemmingen /
Schmähingen 0 0,00 € Gesamteinnahmen-Soll 0 0,00 € Zusätzlich werden Beiträge berechnet, die im Rahmen von Kaufverträgen, z. B. bei Gewerbe- und Industriegraund-stück, angefordert werden
einschließlich Mehrwertsteuer 2 168,53 €
168,53 €
2.7 Erschließungsbeiträge
Rechtsgrundlage:Art. 5a Abs. 1 KAG i. V. m. §§ 123-135 BauGB und der Erschließungsbeitragssatzung vom 27.07.2007
Maßnahmen Bescheide/ Sollstellungen
Kaufverträge Einnahmen
Bahnhofsvorplatz 1 66.752,99 € Wohnbaugebiete 2 806,47 € Industrie- und
Gewerbegebiete 12 468.512,58 € Stadtteile:
Wohnbaugebiete 119 85.721,11 € Gewerbegebiete 0 0,00 € 134 621.793,15 €
2.8 Beiträge für die Ausgleichsmaßnahmen (Öko-Beiträge)
Maßnahmen Sollstellung
Kernstadt 0,00 €
Stadtteile:
Baldingen - Mühlweg/Ost-Ablöse 6.347,61 €
Dürrenzimmern 5.520,90 €
11.868,51 €
2.9 Straßenausbaubeiträge
Rechtsgrundlage:Art. 5 KAG i. V. m. der Straßenausbaubeitragssatzung vom 27.07.2007 i. d. F. der 1. Änderungssatzung vom 28.07.2008
Maßnahmen Bescheide Sollstellung Kernstadt:
Vorauszahlungen 82 131.227,48 € Endabrechnungen 26 -9.691,23 € Stadtteile:
0 0,00 € 108 121,536,25 €
2.10 Kleineinleiterabgabe
Rechtsgrundlage:Art. 8 Abs. 3 BayAbwAG und Art. 2 KAG i.V. mit der Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter vom 28.12.1982 i.d.F. der Änderungssatzung vom 11.10.2001.
Abgabesatz 2011:
17,90 € je Einwohner, dessen Grundstück nicht an die kommunale Entwässerungsanlage oder einer Kleinkläran-lage angeschlossen ist
2.10.1
Festgesetzte und mit 7 Bescheiden angeforderte Abwasserabgabe für Kleineinleiter, Kj. 2010:
Einnahme-Soll 411,59 € 2.9.2
Durch den geforderten Bau der Kleinkläranlagen geht die Kleineinleiterabgabe kontinuierlich zu-rück. Der Verwaltungsaufwand dagegen wächst, da jährlich überwacht werden muss, dass Be-scheinigungen vorliegen, aus denen hervor¬geht, ob die Kleinkläranlage ordnungsgemäß betrieben und der anfallende Klärschlamm sachgerecht ent-sorgt wird.
2.9.3
Abgeführte Abwasserabgabe für Kleineinleiter an den Freistaat Bayern
Vorauszahlung für Kj. 2010: 2 43,39 € Endabrechnung für Kj. 2010: ./. 399,86 € Nachzahlung für 2010 - 155,47 €