• Keine Ergebnisse gefunden

1. Gesamtübersicht über die Abgabesolleinnahmen und -ausgaben im Jahr 2011 1.1 Einnahmen: SteuernBeiträgeGebühren u. sonstige AbgabenZinsen Art € Art Art Gewerbesteuer13.396.207,98 Erschließungs beitrag BauGB 621.793,15Kleineinleiter- abgabe411,59 Vollverzinsung: Nachzahlungszinsen84.430,06 Grundsteuer davon A: 159.665,07 B: 2.639.594,92 Hundesteuer

2.799.259,99 55.666,00

Straßenausbau- beitrag Beiträge für Ausgleichs- maßnahmen/Ökobeiträge Feld- und Wirtschafts- wegeausbau

121.539,25 11.868,51 0,00

Verspätungs- zuschläge Gebühren für Ersatzhunde- marken Verw.Kosten

265,00 35,00 182,50

Hinterziehungszinsen Stundungszinsen Aussetzungszinsen

12,00 623,25 0,00 16.251.133,97 755.200,91894,09 85.065,31 Abgabesolleinnahmen insgesamt (ohne Beiträge für Eigenbetrieb "Stadtwerke Nördlingen"): 17.092.294,28 € 1.2 Festgesetzte Beiträge für "Stadtwerke Nördlingen": 1.2.1 Verbesserungsbeitrag: 11.537.837,84 € 1.2.1 Herstellungsbeitrag für Entwässerungsanlagen: 286,50 € 1.2.2 Herstellungsbeitrag für: Wasserversorgungsanlagen 168,53 € 11.538.292,87 Abgabesolleinnahmen insgesamt (mit Beiträgen für Eigenbetrieb „Stadtwerke Nördlingen“) insgesamt: 28.630.587,15 € 1.3 Ausgaben: Kleineinleiterabgabe -155,47 € Vollverzinsung; Erstattungszinsen f. GewSt. 40.961,00 € = insgesamt 40.805,53 €

2. Aufgliederung der Abgaben

2.1 Gewerbesteuer

Zahl der erteilten Bescheide: 1.154

Hebesatz: 340 %

Gesamteinnahme-Soll

- Vorauszahlung 2011: 10.282.271,00 € - Vorauszahlung für Vorjahre: + 728.214,00 € - Abschlusszahlungen im Haushaltsjahr 2011:

Nachholung: 4.160.592,24 €

Rückzahlung: ./. 1.772.813,76 € 2.387.778,48 €

Erlass: 1,50 €

Niederschlagungen: 2.332,00 €

Erneute Sollstellung

niedergeschlagener Beträge: 278,00 € Niederschlagungen:

globale Niederschlagung

gem. VV Nr. 5 zu § 79 KommHV 0,00 € manuelle Sollstellung 0,00 € Gesamtsoll insgesamt: 13.396.207,98 €

2.1.1 Verspätungszuschläge: 265,00 €

2.1.2 Aussetzungszinsen /

Gewerbesteuer: 0,00 €

2.1.3 Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen (Vollverzinsung) Gemäß § 233 a Abgabenordnung (AO 77) sind Ge-werbesteuernachforderungen und -erstattungen zu verzinsen, wenn die Fälligkeit mehr als 15 Mo-nate nach ihrer Entstehung liegt. Die Verzinsung von Gewerbesteuernachforderungen und -erstat-tungen soll einen Ausgleich dafür schaffen, dass die Steuern trotz gleichen gesetzlichen Entste-hungszeitpunkts, aus welchen Gründen auch im-mer, zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und fällig werden.

Zahl der erteilten Zinsbescheide: 554 Gewerbesteuerverzinsung - Gesamtsoll:

Erstattungszinsen: 40.961,00 €

Nachzahlungszinsen: 84.619,45 €

Erlass von Nachzahlungszinsen: 189,39 € globale Niederschlagung von

Nachzahlungszinsen

gem. VV Nr. Nr. 5 zu § 79 KommHV 0,00 €

84.430,06 €

2.2 Grundsteuer

Zahl der Veranlagungskonten

am 31.12.2011: 8.998

davon unterliegen

Grundsteuer A 1.057

Grundsteuer B 7.941

Hebesätze Grundsteuer A 385 v. H.

Hebesätze Grundsteuer B 385 v. H.

Gesamteinnahme-Soll

Grundsteuer A 159.665,07 €

Grundsteuer B 2.639.594,92 €

insgesamt 2.799.259,99 €

Grundsteuererlass: 11.723,42 €

2.3 Hundesteuer

Erhebungsgrundlage:

Art. 3 Abs. 1 KAG i. V. mit der Hundesteuersat-zung der Stadt Nördlingen vom 24.11.2006 i. d. F.

der Änderungssatzung vom 16.12.2010 Steuersatz:

450 € für jeden Kampfhund

80 € für jeden anderen Hund (ab 01.01.2011) 40 € für Hunde, die in Einöden und Weilern

gehalten werden (ab 01.01.2011)

Kampfhunde: 0 x 450,00 € = 0,00 € Hunde mit normalem Steuersatz: 679 x 80,00 € = 54.320,00 € Hunde mit ermäßigtem Steuersatz: 15 x 30,00 € = 600,00 € Nachzahlung auf bereits in einer anderen

Gemeinde für 2011 erhobene Steuer: 46,00 € Hunde steuerfrei 8 x 0,00 € = 0,00 € + Nachzahlung für Vorjahre: 700,00 € ./. Erlässe: ./. 0,00 €

Gesamteinnahmen-Soll: 55.666,00 €

Hunde insgesamt: 702 2.3.1

Kostenersatz für Ersatz-Hundemarken: 35,00 €

2.4 Beitrag für die Verbesserung der Ent wässerungseinrichtung rungsbeitrag)

Für die Verbesserung und Erneuerung der Kläran-lage (Entwässerungseinrichtung) der Stadt Nörd-lingen wurden im Jahr 2011 Beiträge festgesetzt.

Hierzu erfolgte der Erlass einer Beitragssatzung, die zum 01.01.2011 in Kraft trat.

Die Festsetzung und Erhebung der Verbesse-rungsbeiträge erfolgte im Rahmen der bestehen-den Zuständigkeit für die Herstellungsbeiträge der Entwässerungsanlagen durch das Sachgebiet

„Steuern und Beiträge“ im Namen des Eigenbe-triebs „Stadtwerke Nördlingen“. Aufgrund der ho-hen Bescheidanzahl und der damit verbundenen Geschossflächenermittlungen war hier ein hoher Personaleinsatz erforderlich. Die umfassenden Vorprüfungen führten letztendlich dazu, dass sich im Verhältnis zur hohen Bescheidanzahl die Wi-dersprüche in Grenzen hielten.

Rechtsgrundlage für die Beiträge:

Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i. V.

m. der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung der Stadt Nördlingen (VES-EWS) vom 09.12.2010 Beitragsmaßstab:

Grundstücksfläche und tatsächliche Geschossflä-che

Beitragssatz:

Der Beitrag beträgt:

a) pro qm Grundstücksfläche 0,21 € b) pro qm Geschossfläche 3,35 €

Verbesserungsbeiträge: Bescheide Beiträge Kernstadt mit Stadtteilen

zum Stichtag 08.07.2011 8.688

Nachträge/Änderungen etc. 173 8.861 11.537.837,84 € Die Gesamtbeitragssumme wird in drei Raten zur Zahlung fällig, wobei lediglich die erste Rate im Berichtsjahr 2011 fällig wurde.

2.5 Herstellungsbeiträge für die serung

Im Rahmen der Ausgliederung der Abwasserbe-seitigung (Kanalisation und Kläranlage) aus dem städtischen Haushalt und die Zusammenfassung dieser Bereiche mit dem Wasserwerk zum Eigen-betrieb „Stadtwerke Nördlingen“, verblieben beim Sachgebiet „Steuern und Beiträge“ die Festset-zung und Anforderung der Herstellungsbeiträge für die Entwässerungsanlagen.

Zum 01.01.2011 erfolgte der Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung, in der vom Maß-stab zulässige auf tatsächliche Geschossfläche umgestellt wurde.

Herstellungsbeitrag für die Entwässerungsanlagen Rechtsgrundlage für die Beiträge:

Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i. V.

m. der Beitrags- und Gebührensatzung zur Ent-wässerungssatzung der Stadt Nördlingen (BGS-EWS) vom 09.12.2010

Beitragsmaßstab:

Grundstücksfläche und tatsächliche Geschossflä-che

Beitragssatz:

Der Beitrag beträgt:

a) pro qm Grundstücksfläche 1,50 € b) pro qm Geschossfläche 7,00 € Herstellungsbeiträge: Bescheide Beiträge Kernstadt 0 0,00 € Stadtteile: 0 0,00 € 0,00 € Daneben werden Beiträge berechnet, die im Rahmen von Kaufverträgen, z. B. bei Gewerbe- und Industriegrundstü-cken, angeforder werden 2 286,50 €

286,50 €

2.6 Herstellungsbeiträge für die versorgungsanlage

Die Festsetzung der Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungsanlagen ist dem Sachgebiet

„Steuern und Beiträge“ übertragen.

Zum 01.01.2011 erfolgte der Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung, in der vom Maß-stab zulässige auf tatsächliche Geschossfläche umgestellt wurde.

Rechtsgrundlage für die Beiträge:

Art. 5 KAG i. V. m. der Beitrags- und Gebührensat-zung zur WasserabgabesatGebührensat-zung vom 09.12.2010.

Diese bezieht sich sowohl auf die Kernstadt als auch auf die Stadtteile Holheim, Nähermemmin-gen und SchmähinNähermemmin-gen.

Beitragssatz:

Der Beitrag beträgt

a) pro qm Grundstücksfläche 0,50 € b) pro qm Geschossfläche 2,80 €

Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungsanlage:

Bescheide Sollstellung

(netto) Kernstadt: 0 0,00 € Stadtteile:

Holheim /

Nähermemmingen /

Schmähingen 0 0,00 € Gesamteinnahmen-Soll 0 0,00 € Zusätzlich werden Beiträge berechnet, die im Rahmen von Kaufverträgen, z. B. bei Gewerbe- und Industriegraund-stück, angefordert werden

einschließlich Mehrwertsteuer 2 168,53 €

168,53 €

2.7 Erschließungsbeiträge

Rechtsgrundlage:

Art. 5a Abs. 1 KAG i. V. m. §§ 123-135 BauGB und der Erschließungsbeitragssatzung vom 27.07.2007

Maßnahmen Bescheide/ Sollstellungen

Kaufverträge Einnahmen

Bahnhofsvorplatz 1 66.752,99 € Wohnbaugebiete 2 806,47 € Industrie- und

Gewerbegebiete 12 468.512,58 € Stadtteile:

Wohnbaugebiete 119 85.721,11 € Gewerbegebiete 0 0,00 € 134 621.793,15 €

2.8 Beiträge für die Ausgleichsmaßnahmen (Öko-Beiträge)

Maßnahmen Sollstellung

Kernstadt 0,00 €

Stadtteile:

Baldingen - Mühlweg/Ost-Ablöse 6.347,61 €

Dürrenzimmern 5.520,90 €

11.868,51 €

2.9 Straßenausbaubeiträge

Rechtsgrundlage:

Art. 5 KAG i. V. m. der Straßenausbaubeitragssatzung vom 27.07.2007 i. d. F. der 1. Änderungssatzung vom 28.07.2008

Maßnahmen Bescheide Sollstellung Kernstadt:

Vorauszahlungen 82 131.227,48 € Endabrechnungen 26 -9.691,23 € Stadtteile:

0 0,00 € 108 121,536,25 €

2.10 Kleineinleiterabgabe

Rechtsgrundlage:

Art. 8 Abs. 3 BayAbwAG und Art. 2 KAG i.V. mit der Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter vom 28.12.1982 i.d.F. der Änderungssatzung vom 11.10.2001.

Abgabesatz 2011:

17,90 € je Einwohner, dessen Grundstück nicht an die kommunale Entwässerungsanlage oder einer Kleinkläran-lage angeschlossen ist

2.10.1

Festgesetzte und mit 7 Bescheiden angeforderte Abwasserabgabe für Kleineinleiter, Kj. 2010:

Einnahme-Soll 411,59 € 2.9.2

Durch den geforderten Bau der Kleinkläranlagen geht die Kleineinleiterabgabe kontinuierlich zu-rück. Der Verwaltungsaufwand dagegen wächst, da jährlich überwacht werden muss, dass Be-scheinigungen vorliegen, aus denen hervor¬geht, ob die Kleinkläranlage ordnungsgemäß betrieben und der anfallende Klärschlamm sachgerecht ent-sorgt wird.

2.9.3

Abgeführte Abwasserabgabe für Kleineinleiter an den Freistaat Bayern

Vorauszahlung für Kj. 2010: 2 43,39 € Endabrechnung für Kj. 2010: ./. 399,86 € Nachzahlung für 2010 - 155,47 €