• Keine Ergebnisse gefunden

Die Gutachter erläutern zunächst die sich aus der Vorhabengenehmigung ergebenden Rahmenbedingun-gen: Die bestehende immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Abbau der Lagerstätte aus dem Jahr 2004 umfasst die Gewinnung von bis zu 550.000 t Kalkgestein pro Jahr. Die zugehörige Rekultivierungs-planung berechtigt darüber hinaus zur Verfüllung der Abgrabung durch die Annahme von Fremdmassen, eine Begrenzung der Verfüllmenge pro Jahr besteht bisher nicht. Im Rahmen des nun geplanten Vorhabens erfolgt eine Reduzierung des Kalksteinabbaus auf ca. 100.000 t pro Jahr und eine Begrenzung des Mas-senumsatzes des Steinbruchbetriebs (Gewinnung/Aufbereitung Naturstein sowie Verwertung von Fremd-massen im Zuge der Rekultivierung) auf beabsichtigte 220.000 t pro Jahr, wodurch sich der Massenumsatz im Vergleich zum derzeitigen Genehmigungsbestand deutlich reduziert.

Aufgrund genehmigungsrechtlicher Rahmenbedingungen (zwei bzw. drei separate, voneinander unabhän-gige bundesimmissionsschutzrechtliche Anlagen und somit auch Verfahren) wird für die Bodenaufberei-tung ein zusätzlicher Gesamtmassenumsatz von 220.000 t pro Jahr in der Immissionsprognose betrachtet.

Der Immissionsbeitrag durch den Gesamtbetrieb wird durch Ausbreitungsrechnungen bestimmt. Das Ziel der Immissionsprognose ist die Prüfung des Vorhabens auf Einhaltung der Immissionswerte der TA Luft und der 39. BImSchV.

Die Staubemissionen werden mit Hilfe von Emissionsfaktoren berechnet, die für die einzelnen staubverur-sachenden Vorgänge zu bestimmen sind. Die Bezugsgröße ist die umgeschlagene Schüttgutmenge. Dazu kommen verschiedene Einflussgrößen wie das Staubverhalten des Stoffes sowie die Art und bauliche Aus-führung des Umschlaggerätes.

Die geplante Betriebszeit der Anlagen erstreckt sich über mehrere Jahrzehnte, wobei sich die Massenan-teile in den Betriebseinheiten aufgrund schwankender Marktsituationen immer wieder verschieben werden.

Eine genaue Zuordnung der jeweiligen Massenanteile auf die verschiedenen Anlagenteile kann aus diesem Grund nicht erfolgen. Daher werden im Rahmen der Immissionsprognose insgesamt sechs verschiedene Szenarien untersucht.

Die Untersuchungen zeigen, dass der Immissions(grenz)wert zum Schutz der menschlichen Gesundheit für Schwebstaub PM2,5 von 25 μg/m³ und PM10 von 40 μg/m³ sowie die zulässige Anzahl von 35

Über-erheblichen Nachteilen durch Staubniederschlag von 0,35 g/(m²∙d) in allen Szenarien sicher eingehalten werden. Die Gutachter gehen deshalb davon aus, dass sich auch durch Mischformen der Szenarien keine bewertenden Aussagen ändern.

6 Wasserwirtschaft und Grundwasserschutz

Die folgenden Ausführungen geben entsprechend dem Planungsstand Aufschluss über die Berücksichti-gung wasserwirtschaftlicher Belange im Rahmen des Bauleitplanverfahrens.

Wasserversorgung/ Abwasserentsorgung

Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung sind Bestand. Änderungen infolge des Bebauungs-planes werden nicht erforderlich.

Zur Bekämpfung eines theoretisch möglichen Brandfalles steht im Sondergebiet der Bodenaufbereitung ein dreistufiges Absetzbecken mit einem Gesamtvolumen von ca. 2.500 m3 östlich der bestehenden Halle zur Verfügung. Ergänzend ist auf ein weiteres Absetzbecken im Westen des Steinbruchs, die beiden Pum-pensümpfe im Steinbruchinneren und den südwestlich verlaufenden Kleebach (abhängig vom Wasser-stand) hinzuweisen, deren Wasser ebenfalls zur Brandbekämpfung genutzt werden kann.

Im Zuge der Kalksteingewinnung und -aufbereitung fallen keine Abwässer an. Der Brauchwasserbedarf beschränkt sich hier auf die Befeuchtung der Wege zur Staubminimierung bei starker Trockenheit und einen geringen Wasserbedarf im Rahmen der Aufbereitung, wobei das eingesetzte Wasser am Gestein gebunden wird. Die Entnahmemenge für den vorgenannten Zweck übersteigt gemäß § 29 Abs. 1 HWG die zulässige Menge von 3.600 m3/a nicht.

Der Wasserbedarf der geplanten Bodenaufbereitung wird im Zuge des immissionsschutzrechtlichen Anla-gengenehmigungsantrages konkretisiert. Es wird einen geschlossenen Wasserkreislauf geben, bei dem das Waschwasser aufbereitet und wiederverwendet wird. Es wird nach aktuellem Kenntnisstand zu keinem Abwasseranfall durch die Bodenaufbereitung kommen.

Im Betrieb anfallende Sanitärabwässer werden in den öffentlichen Schmutzwasserkanal (Kleebachsamm-ler) geleitet.

Eine geringe Wassermenge wird zudem für die Reifenwaschanlage für LKWs benötigt. Die Anlage ist als Durchfahrtsanlage errichtet worden und weist einen geschlossenen Wasserkreislauf auf. Die Wasserauf-bereitung erfolgt in einem dazugehörigen Recyclingtank, in dem sich die abgespülten mineralischen Ver-unreinigungen absetzen und mithilfe eines Schneckenförderers ausgetragen werden. Das gesäuberte Waschwasser wird im Anschluss dem Wasserkreislauf der Reifenwaschanlage wieder zugeführt.

Anfallendes Oberflächenwasser/Niederschlagswasser kann natürlich im Bereich des Steinbruchs über die freiliegenden Kalksteinklüfte in den tieferen Untergrund versickern. Nicht versickerndes Niederschlagswas-ser wird in die vorhandenen Absetzbecken geleitet und von dort aus, auf Grundlage der wasNiederschlagswas-serrechtlichen Erlaubnis vom 23.09.2008 (Az.: IV 41.4 79f 12.01), in das angrenzende Oberflächengewässer (Kleebach) geleitet.

Die betriebsinternen Sanitärabwässer werden ordnungsgemäß in den öffentlichen Schmutzwasserkanal (Kleebachsammler) eingeleitet.

Wasser- und Heilquellenschutzgebiet

Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete werden durch die Planung nicht berührt.

Überschwemmungsgebiete und oberirdische Gewässer

Das Überschwemmungsgebiet des südwestlich verlaufenden Kleebaches schneidet den räumlichen Gel-tungsbereich nur am Rand des Teilsondergebietes Bodenaufbereitung. Die überbaubaren Grundstücksflä-chen sparen das Überschwemmungsgebiet aus. Auch der Gewässerrandstreifen wird nicht berührt.

Quellen oder quellige Bereiche werden durch das Plangebiet nicht berührt.

Grundwasser

Die tiefste Sohle des Steinbruchs liegt mit 141 m ü NN unterhalb des natürlichen Grundwasserspiegels, weshalb eine Grundwasserhaltung im Steinbruch erforderlich ist, die auf Grundlage der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser und der Einleitung in den Kleebach vom 23.09.2008 (Az.: IV 41.4 79f 12.01) erfolgt.

Im Rahmen eines hydrogeologischen Monitorings wurden unter anderem fünf Grundwassermessstellen errichtet, anhand derer die quantitative Entwicklung der Grundwasserstände sowohl im oberflächennahen Grundwasserleiter, als auch im tiefer gelegenen Karst-/ Kluft-Grundwasserleiter beobachtet werden. Der Karst-/ Kluft-Grundwasserleiter liegt im Vorhabenbereich aktuell bei 141 m ü NN, womit der untere Pum-pensumpf als Vorflut für das Grundwasser wirkt. Die Fördermenge der Grundwasserhaltung ist gemäß der Monitoringergebnisse im Wesentlichen von der Niederschlagsverteilung abhängig. Die beiden Grundwas-serleiter sind gemäß den hydrogeologischen Untersuchungen entkoppelt, wodurch die Grundwasserhal-tung keinen direkten Einfluss auf den oberflächennahen oberen Grundwasserleiter hat.

Da der hochdurchlässige Massenkalk in seinen Randbereichen durch wesentlich undurchlässigere Ton-schiefervorkommen umgeben ist, begrenzt sich der Absenkungstrichter des unteren Karst-/ Kluft-Grund-wasserleiter nur auf die unmittelbare Umgebung des Steinbruchs. Eine negative Auswirkung auf den men-genmäßigen Zustand des Grundwasserkörpers ist daher nicht zu besorgen, was sich im Rahmen des hyd-rogeologischen Monitorings bestätigt.

Da die Grundwasserabsenkung bereits seit vielen Jahren besteht und Schäden an den umliegenden Bio-topen nicht festzustellen sind, können negative Auswirkungen durch die Grundwasserhaltung mit an Si-cherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Ein negativer Einfluss auf den Kleebach ist aufgrund der Einleitung des gefassten Grundwassers ebenfalls nicht zu besorgen, im Gegenteil ist in trockenen Sommermonaten eine Verbesserung der Wasserführung durch die Einleitung zu verzeichnen.

Im Zuge des Vorhabens ist keine weitere Vertiefung des Steinbruchs vorgesehen. Mit fortschreitender Ver-füllung werden sich sukzessive wieder die natürlichen Grundwasserverhältnisse einstellen und der Grund-wasserstand des unteren Grundwasserleiters auf ein Niveau oberhalb von 195 m ü NN ansteigen.

7 Altlastenverdächtige Flächen und Bodenbelastungen/ Bodenschutz

Aus dem räumlichen Geltungsbereich sind keine Altablagerungen und Altstandorte sowie sonstige Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen bekannt.

8 Leitungsinfrastruktur

Die EnergieNetz Mitte GmbH betreibt im räumlichen Geltungsbereich eine Gas-Mitteldruckleitung für eine mögliche Betriebsversorgung. Die nachfolgende Abbildung zeigt deren ungefähre Lage.

Abb. 4: Gas-Mitteldruckleitung der EnergieNetz Mitte GmbH

genordet, ohne Maßstab

Der Plan dient nur der Information und darf nicht zur Lagefeststellung verwendet werde. Die genaue Lage und Überdeckung der Leitungen können bei dem Regioteam der EnergieNetz Mitte in Wetzlar (Telefon 06441-9544-4633) abgerufen werden. Um die Betriebssicherheit nicht zu gefährden, sind sämtliche Bau-arbeiten im Bereich der vorhandenen Leitungen mit der EnergieNetz Mitte abzustimmen. Das Merkblatt

„Schutz von Versorgungsanlagen der EnergieNetz Mitte GmbH“ ist in seiner jeweils aktuellen Fassung ist zu beachten.

Der Wasserverband Kleebach weist in seiner Stellungnahme vom 01.11.2019 zum Vorentwurf des Bebau-ungslpanes darauf hin, dass sich angrenzende an den räumlichen Geltungsbereich überörtliche Verbands-anlagen befinden. Es handelt sich um eine Sammelleitung für Abwasser DN 350 Stz nebst Schachtbau-werken und SonderbauSchachtbau-werken. Der Wasserverband wird bei Planungen und Bausführungen, die die Ver-bandsanlagen betreffen können, frühzeitig beteiligt.

9 Denkmalschutz

Belange der Baudenkmalpflege sind nicht betroffen. Auch Belange der archäologischen Denkmalpflege sind nach dem bereits seit Jahrzehnten erfolgenden Abbau nicht betroffen.

Gas-Mitteldruckleitung (Transportnetz)

10 Bodenordnung

Ein Verfahren zur Bodenordnung i.S.d. §§ 45 ff. BauGB ist nicht erforderlich.

11 Kosten

Durch den Vollzug des Bebauungsplanes entstehen der Gemeinde Langgöns keine Kosten.