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Stammdaten ergänzen Stammdaten

Im Dokument Benutzerhandbuch Buchhaltung (Seite 107-111)

Stammdaten

Allgemeine Angaben

Einige für die E-Bilanz notwendigen Daten wie der Firmensitz werden aus den Firmenstammdaten des ausgewählten Mandanten übernommen. Andere Daten wie die Rechtsform des Unternehmens oder der Bilanzierungsstandard müssen Sie eingeben.

Sie müssen eine in der Taxonomie vorgegebene Rechtsform des Unternehmens auswählen.

Aus der Rechtsform ergeben sich weitere Optionen für die E-Bilanz. Beispielsweise wird für einer Offenen Handelsgesellschaft die steuerliche Gewinnermittlung bei Personengesellschaften hinzugefügt.

Wenn Sie die gespeicherte Rechtsform wechseln, können Kontenzuordnungen und Korrekturen verloren gehen. Aus diesem Grund wird der Datenbestand zum Zeitpunkt des Wechsels der Rechtsform gesichert.

Rechts- form

Das Menü Extras

Die 10- bzw. 11-stellige Steuernummer in den Firmenstammdaten hinterlegte wird in der E-Bilanz Zentrale in die 13-stellige bundeseinheitliche Steuernummer umgewandelt. .

Die 4-stellige Bundesfinanzamtsnummer wird aus der 13-stelligen bundeseinheitlichen Steuernummer berechnet und übernommen.

Die persönliche steuerliche IDNr. können Sie eintragen.

Steuernummer

Das Schema nach dem ELSTER-Verfahren kommt bei der E-Bilanz zur Anwendung. Anhand dieser Tabelle können Sie prüfen, ob die E-Bilanz-Zentrale die 13-stellige Steuernummer richtig ermittelt hat.

Bundesland Standardschema der Länder Vereinheitlichtes Bundesschema

Baden-Württemberg FFBBB/UUUUP z B. 93815/08152 28FF0BBBUUUUP z.B. 2893081508152 Bayern FFF/BBB/UUUUP z.B. 181/815/08155 9FFF0BBBUUUUP z.B. 9181081508155 Berlin FF/BBB/UUUUP z.B. 21/815/08150 11FF0BBBUUUUP z.B. 1121081508150 Brandenburg FFF/BBB/UUUUP z.B. 048/815/08155 3FFF0BBBUUUUP z.B. 3048081508155 Bremen FF BBB UUUUP z.B. 75 815 08152 24FF0BBBUUUUP z.B. 2475081508152 Hamburg FF/BBB/UUUUP z.B. 02/815/08156 22FF0BBBUUUUP z.B. 2202081508156 Hessen 0FF BBB UUUUP z.B. 013 815 08153 26FF0BBBUUUUP z.B. 2613081508153

Mecklenburg-Vorpommern FFF/BBB/UUUUP z.B. 079/815/08151 4FFF0BBBUUUUP z.B. 4079081508151 Niedersachsen FF/BBB/UUUUP z.B. 24/815/08151 23FF0BBBUUUUP z.B. 2324081508151

Nordrhein-Westfalen FFF/BBBB/UUUP z.B. 133/8150/8159 5FFF0BBBBUUUP z.B. 5133081508159 Rheinland-Pfalz FF/BBB/UUUU/P z.B. 22/815/0815/4 27FF0BBBUUUUP z.B. 2722081508154 Saarland FFF/BBB/UUUUP z.B. 010/815/08182 1FFF0BBBUUUUP z.B. 1010081508182 Sachsen FFF/BBB/UUUUP z.B. 201/123/12340 3FFF0BBBUUUUP z.B. 3201012312340 Sachsen-Anhalt FFF/BBB/UUUUP z.B. 101/815/08154 3FFF0BBBUUUUP z.B. 3101081508154

Schleswig-Holstein

FF BBB UUUUP z.B. 29 815 08158 21FF0BBBUUUUP z.B. 2129081508158 Thüringen FFF/BBB/UUUUP z.B. 151/815/08156 4FFF0BBBUUUUP z.B. 4151081508156

• Die Länge der Steuernummer variiert beim Standardschema der Länder zwischen 10 und 11 Ziffern und beträgt für das Bundesschema einheitlich 13 Ziffern.

(F)FF stellen die letzten zwei bzw. drei Ziffern der vierstelligen Bundesfinanzamtsnummer dar.

BBB(B) steht für die Bezirksnummer innerhalb des Bereiches des jeweiligen Finanzamtes.

Sie ist in Nordrhein-Westfalen 4-stellig, ansonsten 3-stellig.

(U)UUU ist die persönliche Unterscheidungsnummer. Sie ist in Nordrhein-Westfalen 3-stellig, ansonsten 4-stellig.

P ist eine einstellige Prüfziffer.

Steuer- nummer

Taxonomie

Die Eröffnungsbilanz benötigen Sie nach der Unternehmensgründung, dem Wechsel der Gewinnermittlungsart oder der Betriebsaufgabe. Die Eröffnungsbilanz ist ohne die GuV.

Wurde die Bilanz nach unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt (§ 268 Abs. 1 HGB), wird der Bilanzgewinn ausgewiesen. Zur Erläuterung des Bilanzgewinns müssen Sie den Berichtsteil Ergebnisverwendung übermitteln. Wenn Sie die Option Bilanz enthält Ausweis des Bilanzgewinns markiert haben, wird die Ergebnisverwendungsrechnung angelegt.

Wenn Sie den Bilanzierungsstandard deutsches Handelsrecht ausgewählt haben, ist die Überleitungsrechnung möglich. Mit dieser überführen Sie die handelsrechtlichen Positionen in die steuerlich zulässigen Werte.

Hat das Unternehmen die Rechtsform eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft, ist die Option für die Steuerliche Gewinnermittlung aktiv. Für die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft ist die Option Steuerliche Gewinnermittlung inaktiv.

Diese Voreinstellung können Sie nicht bearbeiten.

Der Berichtsbestandteil Kapitalkontenentwicklung bei Personenhandels-gesellschaften ist für Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft voreingestellt. Beispiele für eine Personenhandelsgesellschaft sind eine Offene Handelsgesellschaft oder eine Partnerschaftsgesellschaft. Diesen Berichtsbestandteil können Sie nicht abwählen.

Bilanzart

Als Bilanzart sind der Jahresabschluss und die Eröffnungsbilanz möglich.

Bilanzierungsstandard

Das deutsche Steuerrecht, das deutsche Handelsrecht (sog. Einheitsbilanz) und das deutsche Handelsrecht sind die möglichen Bilanzierungsstandards.

• Mit der Option deutsches Steuerrecht erstellen und übertragen Sie eine Steuerbilanz.

• Das deutsche Handelsrecht (sog. Einheitsbilanz) können Sie wählen, wenn die Handels- und die Steuerbilanz die gleichen Wertansätze haben.

• Das deutsche Handelsrecht benötigen Sie, für die eine Handelsbilanz mit

Das Menü Extras

Wenn Sie den gespeicherten Bilanzierungsstandard ändern, wird ein neuer Datensatz angelegt. Die Kontenzuordnungen werden in den neuen Bilanzierungsstandard übernommen.

GuV Format

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird in Lexware buchhaltung nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Anlagespiegel

Der Anlagespiegel brutto ist ein Pflichtbestandteil der E-Bilanz.

Betriebsvermögensvergleich

Die Übermittlung der Daten für den Steuerlichen Betriebsvermögensvergleich ist ab der Taxonomie 6.4 Pflicht. Die Voreinstellung auf der Seite Stammdaten ist deshalb ja.

Auf der Seite E-Bilanz erstellen wird die Eingabemaske für den Steuerlichen Betriebsvermögensvergleich angezeigt.

Kontennachweis

Wenn Sie für Kontennachweis übermitteln die Option ja auswählen, wird auf der Seite E-Bilanz erstellen die Spalte Kontennachweis angezeigt.

Kapitalkontenentwicklung

Die Kapitalkontenentwicklung für Personengesellschaften ist mit der E-Bilanz zu übermitteln.

Gewinnberichtigung

Die Voreinstellung für Berichtigung des Gewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart ist nein.

Die Option ja müssen Sie auswählen, wenn Sie im Berichtsjahr von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich übergegangen sind. Dann müssen Sie das Übergangsergebnis in der E-Bilanz ausweisen.

Nach der Auswahl von ja, wird in der Liste der Berichtsbestandteile der Bericht Wechsel der Gewinnermittlung angelegt.

Ausweis Bilanzgewinns

Wenn Sie Bilanz enthält Ausweis des Bilanzgewinns mit ja markieren, wird in der Liste der Berichtsbestandteile der Bericht Ergebnisverwendung angelegt.

Aktivieren Sie bis zur Taxonomie 6.0 die Option Bilanz enthält Ausweis des Bilanzgewinns führt dies zu Problemen bei der Erstellung einer E-Bilanz.

Bis zur Taxonomie 6.0 sollten Sie den Bilanzgewinn/Bilanzverlust gemäß § 268 Abs. 1 HGB als Fußnote in der E-Bilanz darzustellen.

Bis Taxo- nomie 6.0

Ab der Taxonomie 6.1 können Sie die Option mit ja markieren, auf der Seite Ergebnisverwendung die Daten eingeben und die E-Bilanz versenden.

Wirtschaftsjahr

Den Beginn und das Ende des aktuellen Jahres und des Vorjahres können Sie bearbeiten.

Den Bilanzstichtag im aktuellen Jahr aber nicht.

Dokumentdaten

Auf der Seite Dokumentdaten werden in einigen Fällen weitere Angaben verlangt. Haben Sie beispielsweise in den Stammdaten die Rechtsform Offene Handelsgesellschaft ausgewählt, müssen Sie für die Gesellschafter weitere Eingaben erfassen wie die 13-stellige Steuernummer.

Diese wird nicht von der Seite Stammdaten übernommen.

Im Dokument Benutzerhandbuch Buchhaltung (Seite 107-111)