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113 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Det-mold über die förmliche Festlegung des Sanie-rungsgebietes „Britensiedlung Siedlungsgebiet 1“ vom 25.03.2019 vom 03.03.2021

Aufgrund der §§ 7, 41 und 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Be-kanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), und des § 142 des Baugesetzbu-ches in der Fassungder Bekanntmachung vom 03. Novem-ber 2017 (BGBl. I, S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 18.02.2021 folgende Satzung beschlossen:

1. Die Satzung der Stadt Detmold über die förmliche Fest-legung des Sanierungsgebietes „Britensiedlung Sied-lungsgebiet 1“ vom 25.03.2019 wird wie folgtgeändert:

Die Anlage wird durch die anliegende Anlage ersetzt.

2. Diese Änderungssatzung tritt mit dem auf die Bekannt-machung folgenden Tag in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Änderungssatzung vom 03.03.2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Ver-fahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Bekannt-machung vom 14. Juli 1994

(GV.NRW.S.666/SGV.NRW.2023) – in der gegenwärtigen Fassung- gem. § 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor-geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge-führt,

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be-kannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean-standet oder

d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor-schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Detmold, den 03.03.2021 Der Bürgermeister

Frank Hilker

Kr.Bl. Lippe 25.03.2021

Anlage zur Satzung der Stadt Detmold über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Britensiedlung Sied-lungsgebiet 1“

114 Allgemeinverfügung der Stadt Detmold zur Ver-längerung der Fristen zum Erlöschen der Gast-stättenerlaubnis nach § 8 Gaststättengesetzes Gemäß § 8 Satz 2 Gaststättengesetz in der Fassung der Be-kanntmachung vom 20.November 1998 (BGBl. I S. 3418) in der aktuellen Fassung i. V. m. der Verordnung zur Übertra-gung von ErmächtiÜbertra-gungen, zur Regelung von Zuständigkei-ten und Festlegungen auf dem Gebiet des Gewerberechts (Gewerberechtsverordnung – GewRV) vom 17.11.2009 in der aktuellen Fassung und §§ 35 Satz 2, 41 Verwaltungs-verfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. No-vember 1999 (GV. NRW. S. 602), zuletzt geändert durch Ar-tikel 6 des Gesetzes vom 17. Mai 2018 (GV. NRW. S. 244) erlässt der Bürgermeister der Stadt Detmold als örtliche Ord-nungsbehörde nachfolgende Allgemeinverfügung:

Für geltende Erlaubnisse nach § 8 GastG wird die Frist bis zum 31.Juli 2022 verlängert.

Diese Allgemeinverfügung gilt gemäß § 41 Absatz 4 Satz 3 und 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land NRW (VwVfG NRW) einen Tag nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben. Die Bekanntgabe erfolgt im Amtsblatt des Kreises Lippe. Im Internet ist sie einsehbar unter www.detmold.de

Begründung:

Aufgrund der Empfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nord-rhein-Westfalen vom 8.März 2021 wird die Frist zum Erlö-schen der Erlaubnisse bis zum 31.Juli 2022 verlängert. Ein wichtiger Grund zur Verlängerung ist in den mit dem Infekti-onsgeschehen mit dem Coronavirus Sars-CoV 2 einherge-henden rechtlichen und tatsächlichen Einschränkungen beim Betrieb des Gewerbes zu sehen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Mo-nats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Min-den erhoben werMin-den. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Minden (Königswall 8, 32423 Minden oder Postfach 3240, 32389 Minden) schriftlich oder dort zur Niederschrift des Ur-kundenbeamten der Geschäftsstelle oder durch Übertra-gung eines elektronischen Dokuments nach Maßgabe des § 55a der Verwaltungsgerichtsordnung –VwGO- und der Ver-ordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektroni

scher-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) vom 24.11.2017 (BGBI. S. 3803) einzureichen.

Detmold, den 15.03.2021 Stadt Detmold

Frank Hilker Bürgermeister

Kr.Bl. Lippe 25.03.2021

115 Auflassung von Grabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Detmold

1) Grabstätten mit abgelaufener Nutzungszeit:

Alter Friedhof Sofern nicht ein dazu Berechtigter bis zum 15.05.2021 den Antrag auf Verlängerung der Nutzungszeit bei der Friedhofs-verwaltung der Stadt Detmold, Georgstraße 10, 32756 Det-mold stellt, werden die Grabstätten von Amts- wegen abge-räumt und eingeebnet.

2) Ungepflegte Grabstätten oder keine Angehörigen:

Alter Friedhof

Abt. A, Nr. 836/837 Caroline, Heinrich + Charlotte Grotegut Abt. C-U, Nr 70 A-D Elfriede, Gertrud + Friedrich Nehls Sofern diese Grabstätten nicht bis zum 15.05.2021 in ord-nungsgemäßen Zustand gebracht sind, werden die Nut-zungsrechte entzogen und die Gräber zu Lasten der Pflege-verpflichteten eingeebnet.

Die auf den Grabstätten befindlichen Grabsteine, Grab-schmuck und sonstiges Grabzubehör müssen bis zum 15.05.2021 abgeräumt sein, andernfalls gehen diese Ge-genstände entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Detmold über.

Detmold, 18.03.2021 Stadt Detmold Der Bürgermeister

Frank Hilker

Kr.Bl.Lippe 25.03.2021

116 Benachrichtigung über eine öffentliche Zustel-lung gem. § 10 LandeszustelZustel-lungsgesetz -LZG NRW- vom 07.03.2006

Herrn Ali Basünal, geboren am 27.07.1987, zur Zeit unbe-kannten Aufenthaltes werden hiermit Mitteilungen nach § 7 Unterhaltsvorschussgesetz vom 17.03.2021 öffentlich zuge-stellt, da eine persönliche Zustellung nicht möglich ist.

Die Schriftstücke (vom 17.03.2021, Aktenzeichen: UVG-203644, UVG-203652 und 2.0.10-99-UVG-203651) können vom Empfangsberechtigen beim Fachbereich 2, Jugend, Schule, Sport in 32756 Detmold, Heldmanstraße 24 eingesehen bzw. abgeholt werden.

Diese Zustellung erfolgt gemäß § 10 Landeszustellungsge-setz NRW vom 07.03.2006 in der derzeit geltenden Fas-sung.

Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentli-chung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Danach können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Abs. 2 LZG NRW).

Detmold, 17.03.2021 Im Auftrag

Basokur

Kr.Bl.Lippe 25.03.2021