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Sozialraum 4

Im Dokument IM LANDKREIS ZWICKAU (Seite 72-80)

3 Auswertung des Planjahres 2018/2019

5.4 Sozialraum 4

Legende zur Karte Betreuungs- und Bildungsangebote im Elementar- und Primarbereich Sozialraum 4“

5.4.1 Stadt Meerane

Entwicklung der Versorgungssituation für die Stadt Meerane

Bestandserfassung

Planjahr wohnhafte Kinder belegte Plätze Betreuungsquote in %

Gesamt 0 - u. 3 J. 3 - 6,5 J. 6,5 - 10,5 J. Gesamt KK KG HO Int. Gesamt KK KG HO

Der Schulbezirk ist für die beiden öffentlichen Grundschulen stadtoffen. Darüber hinaus sind zwei Grundschulen in freier Trägerschaft in der Stadt Meerane verortet. Die Evangelische Grundschule St. Martin Meerane sowie seit dem Schuljahr 2019/2020 die International Primary School Meerane.

Mit der Standortverlagerung der staatlich genehmigten Ersatzschule „International Primary School“

von Glauchau nach Meerane wurde die Erhöhung der Hortkapazität um 20 Plätze zum Schuljahr 2019/2020 erforderlich. Bis zum Schuljahr 2022/2023 soll jeweils eine neue Eingangsklasse an der International Primary School gebildet werden, sodass voraussichtlich ein Bedarf für weitere 60 Hortplätze gegeben sein wird. In der Planung wurden, unter dem Vorbehalt der erforderlichen Genehmigung durch das Landesjugendamt, entsprechend mehr Hortplätze für den Hort an der Lindengrundschule ausgewiesen.

Die Kita „Buratino“ wurde zum 01.09.2019 durch den anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, Glauchauer Berufsförderung e. V., übernommen. Dem Trägerwechsel ging frühzeitig ein entsprechendes Interessen- und Auswahlverfahren voraus.

Aufgrund des Gewerbestandortes sowie der überregionalen Attraktivität der Evangelischen Grundschule St. Martin nimmt eine signifikant hohe Anzahl von Kindern aus anderen Städten und Gemeinden ein Betreuungsangebot in Meerane in Anspruch. Mit der Standortverlagerung der

„International Primary School“ nach Meerane und der baulichen Erweiterung der Kita „Arche Noah“

im Gewerbegebiet ist für den planungsrelevanten Zeitraum von einer weiteren Zunahme der Fremdbetreuung auszugehen. Aus diesem Grund liegen die Betreuungsquoten in allen Altersgruppen über dem Landkreisdurchschnitt. Die ausgewiesenen Versorgungsgrade orientieren sich entsprechend daran.

Bestandsbewertung:

Für den planungsrelevanten Zeitraum ist das Betreuungsangebot der Stadt Meerane für alle Altersgruppen als bedarfsgerecht zu bewerten. Darüber hinaus sind ausreichend Spielräume vorhanden, um auch Betreuungsansprüche auswärtiger Kinder zu gewähren.

5.4.2 Gemeinde Schönberg

Entwicklung der Versorgungssituation für die Gemeinde Schönberg

Bestandserfassung

Planjahr wohnhafte Kinder belegte Plätze Betreuungsquote in %

Gesamt 0 - u. 3 J. 3 - 6,5 J. 6,5 - 10,5 J. Gesamt KK KG HO Int. Gesamt KK KG HO

Auf der Grundlage einer gemeinsamen Zweckvereinbarung zwischen den Gemeinden Schönberg, Remse und Oberwiera vom 22.04.1999 besuchen die Kinder des Primarbereiches in der Regel die öffentliche Grundschule „Thomas-Müntzer“ in Remse. Die Hortbetreuung der Kinder erfolgt in der Wohnortgemeinde Schönberg, in der Hortaußenstelle der kommunalen Kita „Kleine Strolche“.

Darüber hinaus werden Kinder auch an Grundschulen in freier Trägerschaft oder in der Sachsenalleeschule (LRS-Klassen) in Glauchau beschult und nehmen das dortige Betreuungsangebot in Anspruch. Aus diesem Grund liegt die Betreuungsquote im Hortbereich deutlich unter dem Landkreisdurchschnitt. Für Kinder, die den Hort in ihrer Wohnortgemeinde besuchen möchten, werden bedarfsgerecht Plätze zur Verfügung gestellt.

Bestandsbewertung:

Für den planungsrelevanten Zeitraum ist das Betreuungsangebot der Gemeinde Schönberg für alle Altersgruppen als bedarfsgerecht zu bewerten.

Handlungsempfehlung:

Für den planungsrelevanten Zeitraum wird kein Handlungsbedarf gesehen.

Bedarfserfassung der Gemeinde Schönberg für das Planjahr 2021/2022

Planjahr 2021/2022 Altersgruppen wohnhafte Kinder Kapazität laut

geplante Plätze davon Plätze für

Versorgungsgrad

(Prognose) Betriebserlaubnis behinderte Kinder

0 - 10,5 Jahre 76 74 61 1 80,3%

davon 0 - u. 3 Jahre 18 18 15 0 83,3%

davon 3 - 6,5 Jahre 21 31 21 1 100,0%

davon 6,5 - 10,5 Jahre 37 25 25 0 67,6%

Einrichtungen in freier Trägerschaft geplante Plätze

Einrichtung Träger Kapazität laut BE

Gesamt Krippe dav. Kiga dav. Hort dav.

Gesamt KK KG HO Int. Int. Int. Int.

- - 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

Platzangebot FT gesamt 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft geplante Plätze

Einrichtung Träger Kapazität laut BE

Gesamt Krippe dav. Kiga dav. Hort dav.

Gesamt KK KG HO Int. Int. Int. Int.

Kita "Kleine Strolche" mit AS Gemeinde Schönberg 74 18 31 25 4 61 15 0 21 1 25 0

Platzangebot KT gesamt 74 18 31 25 4 61 15 0 21 1 25 0

Gemeinde Schönberg gesamt 61 15 0 21 1 25 0

5.4.3 Zusammenfassung Sozialraum 4

Entwicklung der Versorgungssituation für den Sozialraum 4

Bestandserfassung

Planjahr wohnhafte Kinder belegte Plätze Betreuungsquote in %

Gesamt 0 - u. 3 J. 3 - 6,5 J. 6,5 - 10,5 J. Gesamt KK KG HO Int. Gesamt KK KG HO

Der Sozialraum 4 umfasst die Stadt Meerane sowie deren angrenzende Gemeinde Schönberg.

Seit dem 04.10.1992 bilden die beiden Kommunen eine Verwaltungsgemeinschaft mit Sitz in Meerane. Im gesamten Sozialraum gibt es zehn Kindertageseinrichtungen, davon neun in freier und eine in kommunaler Trägerschaft sowie zwei öffentlich geförderte Kindertagespflegestellen mit Bedarfsplanzugehörigkeit. Insgesamt betreiben fünf verschiedene freie Träger Kindertageseinrichtungen, wodurch eine angemessene Vielfalt in der konzeptionellen Angebotsstruktur vorherrscht.

Innerhalb des Sozialraumes kommt es vereinzelt zu Betreuungen über die Gemeindegrenzen hinaus. Der hohe Betreuungsanteil auswärtiger Kinder in der Stadt Meerane speist sich vordergründig aus den Sozialräumen 2 und 3 sowie aus dem angrenzenden Bundesland Thüringen. Aus diesem Grund liegen die Betreuungsquoten im Sozialraum 4 in allen Altersbereichen über dem Landkreisdurchschnitt.

Bestandsbewertung:

Für den planungsrelevanten Zeitraum ist das Betreuungsangebot in Sozialraum 4 für alle Altersgruppen als bedarfsgerecht zu bewerten. Bei unvorhergesehenem Bedarf kann den wohnhaften Kindern sowohl innerhalb der jeweiligen Wohnortgemeinde als auch innerhalb des Sozialraumes ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden.

Handlungsempfehlung:

Im planungsrelevanten Zeitraum wird kein Handlungsbedarf gesehen.

Bedarfserfassung des Sozialraumes 4 für das Planjahr 2021/2022

Planjahr 2021/2022 Altersgruppen wohnhafte Kinder Kapazität laut

geplante Plätze davon Plätze für

Versorgungsgrad

(Prognose) Betriebserlaubnis behinderte Kinder

0 - 10,5 Jahre 1.166 1.276 1.107 36 94,9%

davon 0 - u. 3 Jahre 324 265 201 1 62,0%

davon 3 - 6,5 Jahre 378 530 439 22 116,1%

davon 6,5 - 10,5 Jahre 464 481 467 13 100,6%

Kommune Kapazität laut BE geplante Plätze

Gesamt KK KG HO dav. Int. Gesamt Krippe dav. Int. Kiga dav. Int. Hort dav. Int.

Stadt Meerane 1.202 247 499 456 53 1.046 186 1 418 21 442 13

Gemeinde Schönberg 74 18 31 25 4 61 15 0 21 1 25 0

Sozialraum 4 gesamt 1.276 265 530 481 57 1.107 201 1 439 22 467 13

Im Dokument IM LANDKREIS ZWICKAU (Seite 72-80)