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Sozialraum 11

Im Dokument IM LANDKREIS ZWICKAU (Seite 135-143)

3 Auswertung des Planjahres 2018/2019

5.11 Sozialraum 11

Legende zur Karte „Betreuungs- und Bildungsangebote im Elementar- und Primarbereich Sozialraum 11“

5.11.1 Gemeinde Reinsdorf

Entwicklung der Versorgungssituation für die Gemeinde Reinsdorf

Bestandserfassung

Planjahr wohnhafte Kinder belegte Plätze Betreuungsquote in %

Gesamt 0 - u. 3 J. 3 - 6,5 J. 6,5 - 10,5 J. Gesamt KK KG HO Int. Gesamt KK KG HO

Der Schulbezirk der Grundschule „Ernst Beyer“ umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Das Landesamt für Schule und Bildung hat für den planungsrelevanten Zeitraum eine leicht rückläufige Entwicklung der Gesamtschülerzahl prognostiziert. Zugleich ist für den Hort „Taka-Tuka-Land“ am Grundschulstandort von einem weiteren Anstieg der Betreuungsquote auszugehen, sodass nahezu alle Hortplätze in die Planung erhoben wurden. Sollte punktuell ein Bedarf über die genehmigte Betriebskapazität hinaus gegeben sein, wird durch den Träger eine entsprechende Kapazitätserweiterung erfolgen.

Die Kita „Anne Frank“ wurde 2016 als Ersatz- und Erweiterungsneubau in Betrieb genommen.

Damit wurden zum einen die Kapazitäten der Kindertageseinrichtungen „Wilhelmshöhe“ und „Anne Frank“ vollständig ersetzt und zum anderen zusätzliche Kapazitäten geschaffen, um Betreuungsplätze für Kinder von Mitarbeitern aus dem Gewerbegebiet zur Verfügung zu stellen.

Mit der Ansiedlung eines weiteren Unternehmens im Gewerbegebiet ist insofern auch von einem Anstieg der Nachfrage nach Betreuungsplätzen auszugehen. Bei entsprechendem Bedarf wird der Träger die genehmigte Kapazität der Kita „Anne Frank“ durch Umwidmung eines Mehrfunktionsraumes bedarfsgerecht erweitern.

Mit der Öffnung und Erweiterung des Betreuungsangebotes für Kinder von Beschäftigen des Gewerbegebietes ist der Anteil an Kindern aus anderen Kommunen im Elementarbereich deutlich gestiegen. Dieser Entwicklung wird im Rahmen der Fortschreibung mit Versorgungsgraden in bedarfsgerechter Höhe entsprochen.

Bestandsbewertung:

Für den planungsrelevanten Zeitraum ist das Betreuungsangebot der Gemeinde Reinsdorf für alle Altersgruppen als bedarfsgerecht zu bewerten. Entsprechend können Spielräume zur Ausübung des elterlichen Wunsch- und Wahlrechtes, aber auch Betreuungsansprüche auswärtiger Kinder gewährt werden.

5.11.2 Stadt Wilkau-Haßlau

Entwicklung der Versorgungssituation für die Stadt Wilkau-Haßlau

Bestandserfassung

Planjahr wohnhafte Kinder belegte Plätze Betreuungsquote in %

Gesamt 0 - u. 3 J. 3 - 6,5 J. 6,5 - 10,5 J. Gesamt KK KG HO Int. Gesamt KK KG HO

Den beiden öffentlichen Grundschulen Dittes-Grundschule und Comenius-Grundschule sind jeweils Einzelschulbezirke zugeordnet. Das Landesamt für Schule und Bildung prognostiziert für den planungsrelevanten Zeitraum annähernd konstante Gesamtschülerzahlen für beide Grundschulen.

Im letzten Kindergartenjahr wechseln die Kinder der kommunalen Kindertageseinrichtungen „Am Sandberg“ und „Märchenkiste“ in die Einrichtung, in der die spätere Hortbetreuung erfolgen soll.

Auf diese Weise kann zum einen durch die Anbindung an einen Hort eine gezielte Schulvorbereitung ermöglicht und zum anderen die freiwerdenden Kapazitäten für die Bedarfsdeckung im Krippenbereich genutzt werden.

Um eine nachhaltige Entspannung der Betreuungssituation im Stadtgebiet Wilkau-Haßlau herbeizuführen, wurde zum Kindergarten- und Schuljahr 2018/2019 der Hortbereich aus dem Gebäude der Kita „Heinrich Dietel“ in die Comenius-Grundschule ausgelagert. Seitens der Stadt Wilkau-Haßlau gibt es Bestrebungen am Grundschulstandort einen Hortneubau zu errichten, um

die räumlich-materielle Betreuungsqualität weiter aufzuwerten, die Doppelnutzung von Räumlichkeiten im Schulgebäude zu reduzieren und die Betreuungsdichte entsprechend aufzulockern.

Das Betreuungsangebot der Kita „Tintenklecks“ soll zum Kindergarten- und Schuljahr 2020/2021 um die Möglichkeit der integrativen Betreuung von Kindern mit Anspruch auf Eingliederungshilfe erweitert werden. Vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigung durch das Landesjugendamt wurde ein Integrationsplatz in die Planung aufgenommen. Der Vorbehalt entfällt mit Vorlage der erforderlichen Genehmigung.

Bestandsbewertung:

Für den planungsrelevanten Zeitraum ist das Betreuungsangebot für alle Altersgruppen als bedarfsgerecht zu bewerten.

Handlungsempfehlung:

Im planungsrelevanten Zeitraum wird kein Handlungsbedarf gesehen. Es gilt der Grundsatz, dass das zur Verfügung stehende Betreuungsangebot vorrangig an die wohnhaften Kinder der Stadt Wilkau-Haßlau zu richten ist. Das Wunsch- und Wahlrecht auswärtiger Eltern kann nur im Rahmen freier Kapazitäten gewährt werden.

5.11.3 Zusammenfassung Sozialraum 11

Entwicklung der Versorgungssituation für den Sozialraum 11

Bestandserfassung

Planjahr wohnhafte Kinder belegte Plätze Betreuungsquote in %

Gesamt 0 - u. 3 J. 3 - 6,5 J. 6,5 - 10,5 J. Gesamt KK KG HO Int. Gesamt KK KG HO

Der Sozialraum 11 umfasst die Stadt Wilkau-Haßlau und deren Nachbargemeinde Reinsdorf. Im gesamten Sozialraum gibt es zehn Kindertageseinrichtungen, davon sechs in freier und vier in kommunaler Trägerschaft sowie eine Kindertagespflegestelle mit Bedarfsplanzugehörigkeit.

Insgesamt betreiben vier verschiedene freie Träger Kindertageseinrichtungen.

In Reinsdorf hat sich der Anteil von Fremdgemeindekindern mit der Inbetriebnahme des Ersatz- und Erweiterungsanbaus Kita „Anne Frank“ erhöht, wobei der Anteil an fremdbetreuten Kindern im schulpflichtigen Alter annähernd konstant geblieben ist. Wohnhafte Kinder der Stadt Wilkau-Haßlau haben u. a. auch aufgrund bisher fehlender Plätze häufiger ein Betreuungsangebot außerhalb der Wohnortgemeinde in Anspruch genommen. Insbesondere werden Betreuungsplätze im angrenzenden Sozialraum 1 (Stadt Zwickau), aber zum Teil auch innerhalb des in Rede stehenden Sozialraumes 11 nachgefragt. Infolge der Erweiterung des Betreuungsangebotes in der Stadt Wilkau-Haßlau ist ein Rückgang der fremdbetreuten Kinder im Elementarbereich zu erwarten.

Bestandsbewertung:

Für den planungsrelevanten Zeitraum ist das Betreuungsangebot im Sozialraum 11 als bedarfsgerecht zu bewerten.

Handlungsempfehlung:

Im planungsrelevanten Zeitraum wird kein Handlungsbedarf gesehen.

Bedarfserfassung des Sozialraumes 11 für das Planjahr 2021/2022

Planjahr 2021/2022 Altersgruppen wohnhafte Kinder Kapazität laut

geplante Plätze davon Plätze für

Versorgungsgrad

(Prognose) Betriebserlaubnis behinderte Kinder

0 - 10,5 Jahre 1.465 1.275 1.211 12 82,7%

davon 0 - u. 3 Jahre 402 254 232 2 57,7%

davon 3 - 6,5 Jahre 467 537 494 10 105,8%

davon 6,5 - 10,5 Jahre 596 484 485 0 81,4%

Kommune Kapazität laut BE geplante Plätze

Gesamt KK KG HO dav. Int. Gesamt Krippe dav. Int. Kiga dav. Int. Hort dav. Int.

Gemeinde Reinsdorf 604 123 237 250 18 596 110 2 238 7 248 0

Stadt Wilkau-Haßlau 665 131 300 234 10 615 122 0 256 3 237 0

Sozialraum 11 gesamt 1.269 254 537 484 28 1.211 232 2 494 10 485 0

Im Dokument IM LANDKREIS ZWICKAU (Seite 135-143)