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Sozialraum 12

Im Dokument IM LANDKREIS ZWICKAU (Seite 143-153)

3 Auswertung des Planjahres 2018/2019

5.12 Sozialraum 12

Legende zur Karte „Betreuungs- und Bildungsangebote im Elementar- und Primarbereich Sozialraum 12“

5.12.1 Stadt Hartenstein

Entwicklung der Versorgungssituation für die Stadt Hartenstein

Bestandserfassung

Planjahr wohnhafte Kinder belegte Plätze Betreuungsquote in %

Gesamt 0 - u. 3 J. 3 - 6,5 J. 6,5 - 10,5 J. Gesamt KK KG HO Int. Gesamt KK KG HO

Die Stadt Hartenstein umfasst die Ortsteile Hartenstein, Thierfeld und Zschocken. Aufgrund einer gemeinsamen Zielvereinbarung zwischen den Städten Hartenstein und Wildenfels vom 19.05.2009 werden die schulpflichtigen Kinder aus Hartenstein (Ortskern) an der Grundschule in Wildenfels beschult. Die Kinder aus den Ortsteilen Zschocken und Thierfeld besuchen die Grundschule Zschocken. Ein Teil der in Wildenfels beschulten Hartensteiner Kinder nimmt auch das dortige Hortangebot in Anspruch. Aus diesem Grund liegt die Betreuungsquote im Hortbereich deutlich unter dem Landkreisdurchschnitt.

Um auch weiterhin ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot an Hortplätzen an der Grundschule Zschocken vorhalten zu können, wird spätestens zum Schuljahresbeginn 2020/2021 die Verlängerung der befristeten bzw. eine unbefristete Betriebserlaubnis für den Einrichtungsteil Hort der Kita „Mini & Maxi Hopser“ erforderlich. Die zur Bedarfsdeckung als erforderlich ausgewiesenen Hortplätze werden vorbehaltlich der Genehmigung durch das Landesjugendamt in die Planung aufgenommen.

Bestandsbewertung:

Für den planungsrelevanten Zeitraum ist das Betreuungsangebot der Stadt Hartenstein als bedarfsgerecht zu bewerten. Es sind Spielräume zur Ausübung des elterlichen Wunsch- und Wahlrechts sowie zur Deckung unvorhergesehener Bedarfe vorhanden.

Handlungsempfehlung:

Spätestens zum Kindergarten- und Schuljahr 2020/2021 ist eine Verlängerung der befristeten bzw.

eine unbefristete Betriebserlaubnis für den Einrichtungsteil Hort der Kita „Mini & Maxi Hopser“

herbeizuführen.

5.12.2 Gemeinde Langenweißbach

Entwicklung der Versorgungssituation für die Gemeinde Langenweißbach

Bestandserfassung

Planjahr wohnhafte Kinder belegte Plätze Betreuungsquote in %

Gesamt 0 - u. 3 J. 3 - 6,5 J. 6,5 - 10,5 J. Gesamt KK KG HO Int. Gesamt KK KG HO

Der Schulbezirk der öffentlichen Grundschule Langenweißbach ist das Gemeindegebiet mit den beiden Ortsteilen Langenbach und Weißbach. Das Landesamt für Schule und Bildung prognostiziert für den planungsrelevanten Zeitraum annähernd konstante Gesamtschülerzahlen.

Diese Prognose wurde den Planfestlegungen für diese Altersgruppe zugrunde gelegt.

Nach Abschluss sämtlicher Bau- und Erweiterungsmaßnahmen kann in der Gemeinde Langenweißbach ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot für alle Altersgruppen zur Verfügung gestellt werden. Erwartungsgemäß haben sich damit auch die Betreuungsquoten z. T. erhöht. Insofern orientieren sich die ausgewiesenen Planzahlen an den jeweiligen Betreuungsquoten.

Perspektivisch sollte zur weiteren Verbesserung der Betreuungsqualität im Hortbereich der Kita

„Glühwürmchen“ die Doppelnutzung von Klassenzimmern in der Schule schrittweise reduziert und schlussendlich aufgelöst werden.

Bestandsbewertung:

Für den planungsrelevanten Zeitraum ist das Betreuungsangebot der Gemeinde Langenweißbach für alle Altersgruppen als bedarfsgerecht zu bewerten. Es sind Spielräume zur Ausübung des elterlichen Wunsch- und Wahlrechts sowie zur Deckung unvorhergesehener Bedarfe vorhanden.

Handlungsempfehlung:

5.12.3 Stadt Wildenfels

Entwicklung der Versorgungssituation für die Stadt Wildenfels

Bestandserfassung

Planjahr wohnhafte Kinder belegte Plätze Betreuungsquote in %

Gesamt 0 - u. 3 J. 3 - 6,5 J. 6,5 - 10,5 J. Gesamt KK KG HO Int. Gesamt KK KG HO

Die schulpflichtigen Kinder besuchen in der Regel die öffentliche Grundschule Wildenfels. Auf der Grundlage einer gemeinsamen Zweckvereinbarung vom 19.05.2009 werden auch wohnhafte Kinder aus der Stadt Hartenstein (Ortsteil Hartenstein) an der GS Wildenfels beschult (vgl. S. 149) und nehmen z. T. auch eine Hortbetreuung in Wildenfels in Anspruch. Das Landesamt für Schule und Bildung prognostiziert für den planungsrelevanten Zeitraum starke Gesamtschülerzahlen.

Entsprechend der Prognose wurden mehr Hortplätze in die Planung erhoben.

In der Stadt Wildenfels sollen Eigenheimstandorte abseits der Karl-Marx-Straße sowie ca. 20 Familienwohnungen in der Weststraße entstehen. Infolge dieser städtebaulichen Veränderungen ist für die Kita „Rainbow“ von einer steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen auszugehen.

Um die Kapazität bedarfsgerecht zu erweitern und die räumlichen Bedingungen durch die Schaffung eines erforderlichen Mehrzweckraumes zu verbessern, beabsichtigt die Stadt Wildenfels die Errichtung eines Erweiterungsanbaus am Hauptgebäude der Kita „Rainbow“.

Die konzeptionelle Ausrichtung der pädagogischen Arbeit des Trägers Gesellschaft zur ganzheitlichen Bildung gGmbH basiert auf einem bilingualen Ansatz. Aus diesem Grund werden die Kitas „Happy Kids“ und „Rainbow“ deutlich überregional frequentiert, was zu überdurchschnittlich hohen Betreuungsquoten in allen planungsrelevanten Altersgruppen führt.

Bestandsbewertung:

Für den planungsrelevanten Zeitraum ist das Betreuungsangebot der Stadt Wildenfels für alle Altersgruppen als bedarfsgerecht zu bewerten.

Handlungsempfehlung:

Es ist darauf zu achten, dass sich das zur Verfügung stehende Betreuungsangebot vorrangig an die wohnhaften Kinder der Stadt Wildenfels richten soll. Das Wunsch- und Wahlrecht auswärtiger Eltern kann nur im Rahmen freier Kapazitäten gewährt werden.

Bedarfserfassung der Stadt Wildenfels für das Planjahr 2021/2022

5.12.4 Zusammenfassung Sozialraum 12

Entwicklung der Versorgungssituation für den Sozialraum 12

Bestandserfassung

Planjahr wohnhafte Kinder belegte Plätze Betreuungsquote in %

Gesamt 0 - u. 3 J. 3 - 6,5 J. 6,5 - 10,5 J. Gesamt KK KG HO Int. Gesamt KK KG HO Langenweißbach. Seit dem 19.05.2009 gilt eine Zweckvereinbarung zwischen Hartenstein und Wildenfels, welche die Beschulung der wohnhaften Kinder des Hartensteiner Ortsteils Hartenstein an der öffentlichen Grundschule in Wildenfels regelt.

Im gesamten Sozialraum gibt es neun Kindertageseinrichtungen, davon sieben in freier und zwei in kommunaler Trägerschaft. Insgesamt betreiben vier verschiedene freie Träger Kindertageseinrichtungen.

Innerhalb des Sozialraumes ist ein reger Austausch von Anmeldeströmen über Gemeindegrenzen hinaus zu verzeichnen, ursächlich hierfür sind die Beschulung Hartensteiner Schüler in Wildenfels sowie die konzeptionelle Grundausrichtung der beiden Kindertageseinrichtungen des Trägers Gesellschaft zur ganzheitlichen Bildung gGmbH. Die Betreuung außerhalb des Sozialraumes ist in ihrer Ausprägung eher gering.

Bestandsbewertung:

Für den planungsrelevanten Zeitraum ist das Betreuungsangebot im Sozialraum 12 als bedarfsgerecht zu bewerten. Es stehen ausreichend Plätze zur Gewährung des elterlichen Wunsch- und Wahlrechtes sowohl innerhalb der jeweiligen Wohnortgemeinden als auch innerhalb des Sozialraumes zur Verfügung.

Handlungsempfehlung:

Für die Stadt Wildenfels gilt für eine bedarfsgerechte Versorgung der Vorrang für wohnhafte Kinder. Das Wunsch- und Wahlrecht für Eltern aus anderen Kommunen kann nur im Rahmen freier Kapazitäten gewährt werden.

Zum Schuljahr 2020/2021 ist zur bedarfsgerechten Bereitstellung von Hortplätzen an der Grundschule Zschocken in Hartenstein die erweiterte Betriebserlaubnis für die Außenstelle der Kita „Mini & Maxi Hopser“ zu verlängern.

Bedarfserfassung des Sozialraumes 12 für das Planjahr 2021/2022

Planjahr 2021/2022 Altersgruppen wohnhafte Kinder Kapazität laut

geplante Plätze davon Plätze für

Versorgungsgrad

(Prognose) Betriebserlaubnis behinderte Kinder

0 - 10/11 Jahre 1.000 987 829 6 82,9%

davon 0 - u. 3 Jahre 280 200 151 1 53,9%

davon 3 - 6,5 Jahre 335 441 373 5 111,3%

davon 6,5 - 10,5 Jahre 385 346 305 0 79,2%

Kommune Kapazität laut BE geplante Plätze

Gesamt KK KG HO dav. Int. Gesamt Krippe dav. Int. Kiga dav. Int. Hort dav. Int.

Stadt Hartenstein 393 79 189 125 9 323 64 1 156 3 103 0

Gemeinde Langenweißbach 273 58 119 96 0 199 37 0 82 0 80 0

Stadt Wildenfels 321 63 133 125 12 307 50 0 135 2 122 0

Sozialraum 12 gesamt 987 200 441 346 21 829 151 1 373 5 305 0

Im Dokument IM LANDKREIS ZWICKAU (Seite 143-153)