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2. Der SportService der Stadt Nürnberg

2.2 Schwerpunkte 2020 im Überblick

Einige „normalerweise“ übliche Schwerpunkte in der Arbeit des SportService konnten 2020 pandemiebedingt nicht im gewohnten Umfang umgesetzt werden. So blieb die Anfang Februar durchgeführte Sportlerehrung die letzte Veranstaltung des Jahres; Planungen für weitere Events mussten abgebrochen oder verschoben werden.

Ebenso eingeschränkt mussten seit Jahren bestens etablierte Projekte für Kinder und Jugendliche („Seepferdchen“, „Bewegte Kita – Wachsen mit Bewegung“, „Kids aktiv Broschüre“) bleiben; Gleiches gilt für Initiativen für den Sport im öffentlichen Raum.

Immerhin die Aktion „Mach mit – bleib fit“ auf den Bewegungsparks konnte eingeschränkt durchgeführt werden.

Vereinsbegleitung und Fortbildungen

Die Kernaufgaben der Zuschussgewährung und der Sportstättenvergabe sind natürlich nach wie vor zentral. Der Beirat hat wiederum Sonderzuschüsse in Höhe von ca. 150 000 Euro vergeben, der seit 2018 erhöhte Investitionszuschuss, ausgestattet mit 1 1000 000 Euro, wurde wiederum komplett abgerufen. Wie wir aus Gesprächen wissen, sind auch in den nächsten Jahren große Investitionen bei den Vereinen zu erwarten.

Darüber hinaus wurden Vereine zu unterschiedlichen Themenstellungen beraten, auf dem Weg zu Kooperationen und Fusionen begleitet und bei zukunftsorientierten Weiterentwicklungen unterstützt.

Die Begleitung der Planung für Sporthallen und -plätze im Rahmen der Planung für Schulneubauten wurde auch 2020 aufgrund des hohen prognostizierten Bedarfes an Schulneubauten deutlich intensiv betrieben. Darüber hinaus war das Mitwirken bei der Planung der neuen Sportveranstaltungshalle ein zentrales Thema.

Das Team Nürnberg ging in sein achtes Jahr. Die Förderung konnte durch die neue Struktur mit monatlicher Förderung weiter ausgebaut werden.

Intensiv gearbeitet wurde auch in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Integration und Inklusion – dies vor allem in der Absicht, die jeweils aktuellen Vorgaben bezogen auf den Sportbereich verständlich und umfassend zu kommunizieren, um den

organisierten Sport, die Nürnberger Bürgerinnen und Bürger, speziell aber auch gesellschaftlich benachteiligte Gruppen anzusprechen und Perspektiven zu formulieren.

3.1 Sport in den Vereinen

Sportvereine tragen mit einem breit angelegten, qualitativ hochwertigen und kostengünstigen Sportangebot für alle zur Gesundheitsförderung und Verbesserung der Lebensqualität der Nürnbergerinnen und Nürnberger bei.

Im Jahr 2020 waren beim SportService der Stadt Nürnberg insgesamt 287 Sportvereine gemeldet (Höchster Wert: 323 Vereine im Jahr 1998). 88 (30,7%) hiervon betreiben und unterhalten eigene Sportanlagen im Stadtgebiet und darüber hinaus.

232 (80,8%) Vereine sind einem Dachverband angeschlossen, darunter 208 dem Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV), 21 dem Bayerischen Sportschützenbund (BSSB) und drei dem Oberpfälzer Schützenbund (OSB).

Die Nürnberger Sportvereine hatten 2020 insgesamt 122 435 Mitglieder (Höchster Wert: 126 956 Mitglieder im Jahr 1997).

Dies entspricht 22,9% der Bevölkerung. Unter den Sportvereinen dominieren die Klein- und Kleinstvereine. Rund 7% der Vereine haben über 1 000 Mitglieder – dies entspricht 66,4% aller Vereinsmitglieder.

Die durchschnittlichen relativen Mitgliedsbeiträge (= Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen / Mitgliederzahl) pro Jahr betragen im Berichtsjahr 2019 bei den Nürnberger Sportvereinen mit eigenen Sportanlagen 155 Euro, bei den Nürnberger Sportvereinen ohne eigene Sportanlagen 141 Euro (siehe Anhang 10.1). Zahlen aus 2020 liegen nicht vor.

3.2 Sonstige Sportanbieter

Untersuchungen (z.B. des Instituts für Sportwissenschaft und Sport der FAU Erlangen/Nürnberg 2008) zeigen, dass unter denjenigen, die mindestens einmal pro Woche sportlich aktiv sind, zwar 16% in den Vereinen, aber auch 8,3% bei kommerziellen Anbietern trainieren. Es ist davon auszugehen, dass dieses Verhältnis nach wie vor weitgehend aktuell ist. Auch in Nürnberg stehen hierfür etliche Fitness-Studios und Fitness-Center zur Verfügung.

Daneben haben auch andere Organisationen und Institutionen, zum Beispiel das Bildungszentrum und Dienststellen der Stadt wie NürnbergBad, Jugendamt, Seniorenamt, Schulamt, das Amt für Kultur und Freizeit oder das Gesundheitsamt,

Berührungspunkte mit dem Sport oder bieten eigene Sportmöglichkeiten an.

Der höchste Anteil (69%) der gesamten sportlichen Betätigung wird selbstorganisiert z.B. im Freien durchgeführt. Das Referat für Schule und Sport unterstützt diesen Trend durch die Bereitstellung von Jedermann-Sportplätzen, die Reservierung von Zeiten für den Jedermannsport auf städtischen Sportanlagen, die Bereitstellung von Rodelbahnen und das Spuren von

Langlaufloipen sowie die Freigabe und Pflege von definierten Eisflächen. Speziell ausgeschilderte Laufstrecken, die am Wöhrder See neu eröffnete Calisthenics-Anlage und nicht zuletzt die Bewegungsparks erfreuen sich intensiver Nutzung.

3.3 Sportstätten

3.3.1 Anzahl der Sportstätten

Sportstätten sind wichtige Orte des Zusammentreffens verschiedener Bevölkerungsgruppen und Orte des sozialen

Miteinanders. Die Etablierung, Anbindung und zukunftsgerichtete Weiterentwicklung von Sportstätten (z.B. Barrierefreiheit) im regionalen Kontext sind auch Impulsgeber für gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten und Teil der Gesundheitsangebote für alle Bürgerinnen und Bürger. Insofern kommt der kommunalen Sport-Infrastruktur eine erhebliche Bedeutung in der

gesellschaftlichen Entwicklung zu.

Um ausreichend Sport treiben zu können, ist eine geeignete Sportstätten-Infrastruktur vor Ort erforderlich. Die Stadt braucht also Schwimmbäder, Sport-, und Spielplätze sowie öffentliche Grünanlagen, in denen Menschen sich sportlich betätigen oder bewegen können. Die Nürnberger Sportvereine sind ein wichtiger Teil der Sport-Infrastruktur, allerdings sind sie meist auch auf durch die öffentliche Hand betriebene Sportstätten, insbesondere Turnhallen, angewiesen.

Auf leistungssportlicher Ebene können die Spitzenathletinnen und -athleten national und international nur bestehen, wenn ihnen Einrichtungen für Training und Wettkampf zur Verfügung stehen, die höchsten internationalen Ansprüchen genügen.

Da die Trainingsstätten überwiegend in kommunaler Trägerschaft liegen, kommt der kommunalen Sport-Infrastruktur auch im Bereich des Spitzensports eine besondere Bedeutung zu.

Im Stadtgebiet Nürnberg standen im Jahr 2020 insgesamt 888 durch die Stadt Nürnberg oder ihre Sportvereine betriebene Sportanlagen zur Verfügung. 190 dieser Sportstätten befinden sich in öffentlicher Hand. Die Vereine betreuen 698 Sportanlagen (siehe Anhang 10.2).

Vereinseigene Sporthallen sind insbesondere in den Abendstunden durch eigene Angebote sehr gut ausgelastet. Auf einzelnen Sportplätzen sind teilweise freie Zeiten vorhanden und vor allem verfügen viele Vereine an Wochentagen bis 16 Uhr über freie Sporthallen- bzw. Sportplatzkapazitäten. Die Auslastung am Vormittag und am frühen Nachmittag könnte möglicherweise durch Kooperationen mit Schulen, Kitas oder durch Sportangebote zugunsten verschiedener Zielgruppen verbessert werden.

3.3.2 Besondere Sportstätten Stadion Nürnberg

Von besonderer Bedeutung für Nürnberg ist das Stadion. Neben den Heimspielen des 1. FC Nürnberg wurden dort bereits Spiele der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2006™ und des Confederations Cup 2005 ausgetragen. Darüber hinaus fanden dort EM- und WM-Qualifikationsspiele im Fußball sowie mehrere Deutsche Leichtathletik Meisterschaften statt.

Arena Nürnberger Versicherung

Neben dem Stadion hat sich die Arena Nürnberger Versicherung als bedeutende Sportstätte etabliert. Sie dient den Nürnberg Ice Tigers und dem Handballclub Erlangen (HCE) als Trainings- und Wettkampfhalle. 2001 war sie Spielort der Eishockey WM.

Als Multifunktionsarena beherbergt sie jährlich rund 120 Events, davon sind etwa die Hälfte Sportveranstaltungen. Regelmäßige Nutzung erfährt die Arena Nürnberger Versicherung zudem durch Eislauf treibenden Vereine Nürnbergs. Im Jahr 2020 haben bedingt durch die Corona-Pandemie lediglich 45 Veranstaltungen stattgefunden, davon 25 Sport- und 20 sonstige

Veranstaltungen (Konzert/Show/Messe). Von den genannten 25 Sportveranstaltungen wurden elf als Geisterspiele ausgetragen (alles ab dem 25. Oktober 2020).

Berufsbildungszentrum (BBZ)

Wichtige Säule der Sportstättenlandschaft Nürnbergs für diverse Ballsportarten, den Tanzsport und die Rhythmische

Sportgymnastik ist das BBZ (Vierfachhalle und Einfachhalle), das aber mit seinen Kapazitäten für den Spitzensport zunehmend an seine Grenzen stößt und zudem generalsanierungsbedürftig ist. Ein Generalsanierungsbeginn im Jahr 2021 wird angestrebt.

Eventsporthalle am Flughafen

Die Stadt Nürnberg hat im Jahr 2018 die Leichtbauhalle (Eventpalast) am Flughafen erworben. Die Halle diente als Ersatzstandort für die gesperrte Vierfachhalle am Berliner Platz (BBZ) und wird nach wie vor als Veranstaltungshalle für Basketball und Hockey genutzt. Der überraschende Aufstieg der Nürnberg Falcons in der Saison 2018/19 in die 1. Basketball Bundesliga machte den großen Bedarf einer Sport- und Veranstaltungshalle mit einer Zuschauerkapazität für bis zu 4 000 Besucherinnen und Besucher für Basketball, oder auch andere Sportarten in Nürnberg, deutlich. Bis Frühsommer 2021 soll diese Halle nun am Standort „Am Tillypark“ realisiert werden.

Sportgelegenheiten

Weitere Sportgelegenheiten (Eislaufflächen, Rodelbahnen, Loipen) für sportinteressierte Bürgerinnen und Bürger werden durch das Referat IV Schule und Sport bei entsprechenden Witterungsbedingungen vorbereitet. Darüber hinaus stellen der Servicebetrieb Öffentlicher Raum, das Jugendamt, das Referat IV Schule und Sport (Skateanlagen, Bolzplätze, Schulhöfe, BMX- Bahn, Bewegungsparks) sowie Forstämter (Trimm-dich-Pfade), private Organisationen und Einzelpersonen (zum Beispiel Minigolf) Bewegungsangebote zur Verfügung.

3.3.3 Vergabe von Sportstätten 3.3.3.1 Sporthallen

Für die Vermietung der städtischen Sporthallen sind die Bedingungen zur Überlassung von Schulräumen an Dritte (Schulraumüberlassungs-Bedingungen – SchÜB) einschließlich der Anlagen in der jeweils aktuellen Fassung anzuwenden (letzte Änderung mit Wirkung zum 1. Januar 2014).

Förderfähige Sportvereine und Sportverbände müssen seit 1. Januar 2004 Nutzungsentgelt für die Überlassung der städtischen Sporthallen bezahlen.

Es gibt drei Nutzergruppen, wobei förderfähige Sportvereine und Sportverbände der günstigsten Nutzergruppe 1 angehören und auf das Nutzungsentgelt eine Ermäßigung in Höhe des Jugendanteils erhalten. Förderfähige Sportvereine aus dem Bereich des Behinderten- und Versehrtensports erhalten eine Ermäßigung in Höhe des vierfachen Jugendanteils, mindestens jedoch 30%. Förderfähige Sportverbände einschließlich Eichenkreuz Nürnberg erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 30%.

Trotz einer Entspannung durch die Errichtung neuer Sporthallen in den vergangenen Jahren ist die Auslastung der Sportstätten noch immer so groß, dass im Jahr 2020 nicht alle Anträge auf Hallenzeiten erfüllt werden konnten. Der Bedarf an

Nutzungszeiten in den städtischen Sporthallen übersteigt das bereitstehende Angebot an freien Zeiten. Die Auslastung der Hallen für die periodische Nutzung geht, zumindest die größeren Hallen betreffend, gegen 100%.

Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie waren alle Sporthallen vom 16. März bis 20. September 2020 und vom 29. Oktober bis 31. Dezember 2020 grundsätzlich gesperrt. Ausnahmen waren die Öffnung von 18 Hallen für ausgewählte Vereine zur kostenfreien Nutzung während der Sommerferien 2020 und die Öffnung von 56 sogenannten „grünen“ Hallen im Zeitraum vom 21. September bis 28. Oktober 2020.

Da die Nutzung der Duschen/Waschräume generell und die Nutzung der Umkleiden erst ab 2. Oktober 2020 erlaubt war, wurde entschieden, den Vereinen für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2021 nur 50% der üblichen Entgelte zu berechnen. Für diesen Zeitraum galt ein Mehrwertsteuersatz von 16%.

Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 wurden Einnahmen in Höhe von 111 732,68 Euro erzielt (Vorjahr: 320 816,41 Euro). Eine Übersicht über die Entgelthöhe in den letzten zwölf Jahren ist dem Anhang 10.3 zu entnehmen.

3.3.3.2 Freisportanlagen

Die Überlassung der städtischen Freisportanlagen erfolgt öffentlich-rechtlich nach der Spiel- und Sportanlagensatzung der Stadt Nürnberg (SpAnlS) in der jeweils aktuellen Fassung. Die Nutzungsgebühren sind der Gebührensatzung für die Spiel- und Sportanlagen (SpAnlGebS) in der jeweils aktuellen Fassung zu entnehmen (letzte Änderung mit Wirkung zum 1. Dezember 2012). Es gibt auch hier drei Nutzergruppen (analog der Regelung bei Sporthallen). Die zuletzt für 2013 vorgesehene Anpassung der Gebührensätze wurde bis auf weiteres zurückgestellt.

Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie waren alle Freisportanlagen vom 16. März bis 21. Juni 2020 und vom 29. Oktober bis 31. Dezember 2020 grundsätzlich gesperrt. Ab 22. Juni wurden die Sportanlagen zwar grundsätzlich wieder zur Nutzung freigegeben, es haben allerdings nicht alle Vereine/Nutzer dieses Angebot der Stadt wahrgenommen. Die Nutzung der Duschen/Waschräume war generell und die Nutzung der Umkleiden erst ab 23. September erlaubt. Deshalb wurde entschieden, den Vereinen für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2021 nur 50% der üblichen Gebühren zu berechnen. Für diesen Zeitraum galt ein Mehrwertsteuersatz von 16%.

Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 wurden Einnahmen in Höhe von 53 847,02 Euro erzielt (Vorjahr: 90 626,53 Euro).

Zusätzlich zu den Einnahmen aus sportlicher Nutzung gab es für die Überlassung von Sportanlagen für nichtsportliche

Veranstaltungen Einnahmen in Höhe von 2 268,91 Euro (Vorjahr 66 979,28 Euro). Eine Übersicht über die Gebührenhöhe in den letzten zwölf Jahren ist dem Anhang 10.4 zu entnehmen.

3.3.3.3 Online-Belegungsplan

Um die Sportplatz- und Turnhallenbelegungen auch im Internet darzustellen, wurde 2015 eine entsprechende Schnittstelle programmiert. Im ersten Schritt bekamen 2015 die Hausmeister Zugriff auf die Belegungspläne, in 2016 folgten die Platzwarte.

Nach der noch laufenden Testphase soll die Anwendung auch den Schulverwaltungen und auf den Internetseiten des SportService für alle an Anmietungen interessierten Personen zur Verfügung gestellt werden.

Die Webanwendung zeigt dabei nicht nur die bestehenden Daten der Anlagen und deren Belegungen an, sondern gibt auch die Möglichkeit, bei freien Zeiten und Terminen Buchungsanfragen an die Verwaltung zu stellen.

3.3.4 Sportstättenplanung und -bau

Seit Fertigstellung des Sportentwicklungsplans Ende des Jahres 2009 liegt ein umfangreicher Maßnahmenkatalog vor, der auch aktuell die Grundlage für konkrete Handlungsleitlinien bei künftigen Planungen in der Sportstätten-, Sportangebots- und Organisationsstruktur bildet. In den letzten Jahren konnten bereits konkrete Aktionen in den vier Arbeitsfeldern

„Bewegungsräume“, „Sportanlagen“, „Sportförderung“ und „Sportvereine“ umgesetzt werden.

Dazu gehören u.a. die Ausweitung der beschilderten Laufstrecken im Stadtgebiet, der Bau einer neuen Großsporthalle, die Überarbeitung der kommunalen Sportförderrichtlinien, verbesserte Beratungsleistungen für die Nürnberger Sportvereine, der Bau neuer Bewegungsparks und die Einrichtung einer „Sportstättenbörse“ auf der Internetseite des SportService.

Bei anstehenden Aufgaben werden Mitglieder des aus der kooperativen Planung initiierten Steuerungskreises einbezogen und über den aktuellen Stand informiert.

In den nächsten Jahren werden weitere Sportanlagen für besondere Bedarfe entstehen und die Nürnberger Sportstättenlandschaft damit noch vielfältiger und attraktiver gestalten. Konkrete Planungen bestehen neben der Sportveranstaltungshalle bereits für den Bau einer Radsporthalle für die Bundesstützpunkte Radsport und Triathlon in Langwasser sowie für eine stehende SurferWelle im Bereich Fuchsloch. Perspektivisch besteht darüber hinaus Bedarf an einer Trend- sowie einer Eissporthalle. Auch hier wird an Umsetzungsmöglichkeiten gearbeitet.

3.4 Sportförderung in Nürnberg 3.4.1 Sportförderrichtlinien

Die Stadt Nürnberg unterstützt förderfähige Sportvereine im Rahmen der Sportförderung unter anderem durch direkte Bezuschussung. Die Förderfähigkeit eines Sportvereins bestimmt sich dabei nach den städtischen Sportförderrichtlinien.

In der Gesamtbetrachtung des Faktors Förderfähigkeit ist ein Rückgang der förderfähigen Vereine von 156 in 2010 auf 120 in 2020 zu verzeichnen. Im Jahr 2020 waren demnach 41,8% der beim SportService gemeldeten Nürnberger Sportvereine förderfähig. Zu deren Unterstützung standen im Haushalt 2020 rund 3 Millionen Euro zur Verfügung, die sich entsprechend der Sportförderrichtlinien auf die Förderpositionen Betriebszuschuss (1,5 Millionen Euro inkl. Sonderzuschuss Vereinsentwicklung, vgl. 3.4.2.9), Investitionszuschuss (1,1 Millionen Euro) sowie Zuschuss zur Sportstättennutzung / Bäderzuschuss (248 000 Euro) verteilten (siehe Anhang 10.5).

3.4.2 Betriebszuschüsse

Eine Übersicht zu den verschiedenen geleisteten Zuschussarten findet sich im Anhang 10.6.

3.4.2.1 Mitgliederzuschuss

Förderfähige Vereine, die eigene Sportanlagen besitzen und mindestens 20% jugendliche Mitglieder (bis einschließlich 26 Jahre) haben, erhielten 2020 einen Zuschuss in Höhe von 0,70 Euro für jedes Vereinsmitglied. Insgesamt wurden rund 41 000 Euro ausgeschüttet.

3.4.2.2 Jugendzuschuss

Für jedes jugendliche Mitglied betrug die Förderung 2020 abhängig vom Anteil jugendlicher Mitglieder zwischen 1,50 Euro (Jugendanteil maximal 10%) und 3,50 Euro (Jugendanteil über 30%). Vereinsübergreifend konnten rund 85 000 Euro ausbezahlt werden.

3.4.2.3 Unterhaltszuschuss

Berechtigte Vereine, die eigene Sportanlagen betreiben und unterhalten, bekommen einen Zuschuss, der sich an Anzahl und Größe der Sportanlagen orientiert. Die Gesamtunterstützung der Sportvereine betrug in 2020 rund 872 500 Euro.

3.4.2.4 Städtischer Übungsleiterzuschuss

Förderungsfähige Sportvereine erhalten einen Zuschuss je anerkannter Übungsleiterlizenz. Eine zusätzliche Gewichtung finden Lizenzen für Tätigkeiten in Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) im Rahmen des Kooperationsmodells „Sport nach 1 in Schule und Verein“. Im Schuljahr 2019/2020 führten Nürnberger Sportvereine 332 anerkannte SAG-Wochenstunden durch, von denen 249 einen Zuschuss erhielten, da sie von förderfähigen Vereinen abgehalten wurden. Im Schuljahr 2018/2019 waren es 376 SAG-Wochenstunden, davon 288 gefördert.

Insgesamt gab es im Rahmen des Übungsleiterzuschusses eine Ausschüttung in Höhe von rund 391 300 Euro. Der Förderbetrag pro Übungsleiterlizenz betrug 208,13 Euro.

Exkurs Vereinspauschale

Die Förderung des Sportbetriebs der Vereine durch den Freistaat Bayern erfolgt in pauschalierter Form, der sogenannten Vereinspauschale. Als zuständige Kreisverwaltungsbehörde ist der Zuschuss beim SportService der Stadt Nürnberg zu beantragen und wird durch diesen abgewickelt. In diesem Zuge machten 133 Vereine insgesamt knapp 1 700 Voll- und über 400 Zusatzlizenzen, darunter auch 51 Vereinsmanagerlizenzen, geltend (siehe Anhang 10.7). Im Jahr 2020 wurde vor dem Hintergrund der Corona-Krise die Förderung durch den Freistaat Bayern verdoppelt. Jede Volllizenz (entspricht 650

Mitgliedereinheiten) konnte mit 377 Euro (0,58 Euro pro Mitgliedereinheit) bezuschusst werden. Insgesamt entfielen im Bereich der Vereinspauschale etwa 972 000 Euro staatlicher Sportförderung auf die Sportvereine der Stadt Nürnberg.

Unter Berücksichtigung von staatlicher und städtischer Förderung brachten qualifizierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter dem Sportverein im Jahr 2020 neben der Fachkompetenz jeweils einen monetären Mehrwert von circa 585 Euro.

3.4.2.5 Fahrtkostenzuschuss

Förderfähige Sportvereine erhalten Zuschüsse für Fahrtkosten zu Deutschen Meisterschaften und zu Wettkämpfen im Rahmen des jeweiligen Spielplans von Mannschaften in den beiden höchsten Amateurklassen ihres Sportfachverbandes sowie der höchsten Jugendklasse der jeweiligen Altersstufe. Bei 19 bewilligten Anträgen von 18 Vereinen im Jahr 2020 entfielen 22 auf Fahrten zu Deutschen Meisterschaften und 13 auf Rundenwettkämpfen. Etwa 22 300 Euro wurden hierfür ausbezahlt. Eine Übersicht der Fahrtkostenzuschüsse der letzten Jahre befindet sich in Anhang 10.8.

3.4.2.6 Jubiläumszuschuss

Ab dem 25-jährigen Jubiläum erhalten förderfähige Sportvereine in jeweils 25-jährigem Abstand einen Zuschuss zur Jubiläumsveranstaltung. Im Jahr 2020 bekamen folgende Vereine insgesamt 3 250 Euro an Jubiläumszuschüssen (eine weitere Übersicht befindet sich im Anhang 10.9):

Verein Gründungsjahr Jubiläum

Sportverein Nürnberg-Laufamholz 1895 e.V. 1895 125 Jahre

Hockey-Gesellschaft Nürnberg e. V. 1920 100 Jahre

Aero-Club Segelflug Nürnberg e. V. 1970 50 Jahre

Skiclub Knoblauchsland 1970 e.V. 1970 50 Jahre

3.4.2.7 Sportveranstaltungen

Sportveranstaltungen von förderfähigen Sportvereinen und -verbänden, die über den regelmäßigen Spielbetrieb hinausgehen, können durch Zuschüsse zu den Veranstaltungskosten, durch unentgeltliche Überlassung städtischer Sportstätten sowie Beschaffung von Ehrenpreisen gefördert werden. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden in 2020 keine Sportveranstaltungen durchgeführt und daher auch keine Mittel ausgeschüttet.

3.4.2.8 Stadtmeisterschaften

Die Stadt Nürnberg stellt für die von den Sportfachverbänden durchgeführten Stadtmeisterschaften kostenlos städtische Sportanlagen sowie Urkunden und Plaketten zur Verfügung. Hierfür wurden in 2018 kostengünstige Großbestellungen getätigt und Materialien, auch für die Folgejahre, in Höhe von 8 200 Euro beschafft. In 2020 konnte auf diese Bestände zurückgegriffen werden. Nach der Kommunalwahl wurden Urkunden mit neuen Unterschriften bestellt; die Ausgaben hierfür betrugen 229 Euro.

3.4.2.9 Vereinsentwicklung

Die Sportförderrichtlinien sehen auch Mittel zur Unterstützung strategisch nachhaltiger Vereinsentwicklung vor. Dabei kann es sich u.a. um eine Rechts- bzw. Steuerberatung im Zuge einer Vereinsfusion oder auch um Beratungsleistungen, Workshops und ähnliches durch Unternehmens- bzw. Vereinsberater handeln.

Darüber hinaus ermöglichen sie eine gezielte Förderung von innovativen Vereins-Projekten und -Aktivitäten in Bereichen wie Integration, Gesundheits-, Behinderten-, Senioren- und Nachwuchsleistungssport, Öffentlichkeitsarbeit für den Sport in Nürnberg sowie energiesparenden Maßnahmen auf der Grundlage eines Klimachecks.

Folgende Projekte wurden im Jahr 2020 mit einem Preisgeld von je 1 000 Euro gewürdigt (inhaltliche Details zu den Projekten sowie Best-Practices der vergangenen Jahre finden sich auf der Internetseite des SportService:

• „Sportstadtrallye, Bewegte Familienfreizeit & 1. Hybrid-Online-Club“ (ATV 1873 Frankonia Nürnberg e.V.)

• „Volle Kanne“ (Post SV Nürnberg e.V.)

• „Integrationsmannschaft VfL Nürnberg III“ (VfL Nürnberg e.V.)

• „sail@home“ (Yacht-Club Nürnberg e.V.)

3.4.2.10 Sonderzuschuss zur nachhaltigen Vereinsentwicklung

Ferner stellt der Nürnberger Stadtrat einen Sonderzuschuss für Unterstützungsleistungen für Sportvereine in Höhe von 190 000 Euro zur Verfügung. Der Schwerpunkt der Förderung liegt dabei auf der Qualität der Vereinsarbeit. Außerdem sollen Anreize dort gesetzt werden, wo sie im Hinblick auf anzustrebende Fusionen und Kooperationen von Vereinen sinnvoll sind. Über die Zuschussvergabe entscheidet im Einzelnen ein Beirat aus Vertretern von Vereinen, Verbänden, Politik und Verwaltung.

Die Unterstützungsleistungen teilen sich auf folgende Bereiche auf:

• Vereinsberatung:

Der SportService betreut bzw. berät Sportvereine, deren Finanzierung durch den Sonderzuschuss erfolgt. Zudem werden externe Beratungsleistungen, die Vereine in Anspruch nehmen, gefördert.

• Personalqualität:

Zur Erhöhung der Hauptamtlichkeitsquote und damit zur Entlastung ehrenamtlicher Vorstände kann Sportvereinen, die erstmals mit einer hauptamtlichen Kraft in der Vereinsverwaltung arbeiten oder die Arbeitszeit hauptamtlicher Kräfte signifikant erhöhen, ein Personalkostenzuschuss gewährt werden. Bei Kooperationen oder Fusionen von Vereinen ist ein erhöhter Personalkostenzuschuss möglich. Um auch das Ehrenamt zu stärken, kann die Ausbildung zum lizenzierten Vereinsmanager mit 50% der reinen Lehrgangskosten bezuschusst werden.

• Zukunftsfähigkeit und Projektinitiierung:

Bei Fusionen können Vereine eine Förderung erhalten. Zudem werden Anschubfinanzierungen zur Realisierung innovativer Vereinsangebote bezuschusst.

• Krisenintervention und Einzelfallentscheidungen:

Unverschuldete Ausgaben durch Krisensituationen können durch den Sonderzuschuss unterstützt werden, wenn diese für den betroffenen Verein existenzbedrohend sind.

Im Bereich des Sonderzuschusses wurden im Jahr 2020 insgesamt rund 96 000 Euro ausgeschüttet. Für einen Überblick über ausbezahlte Zuschüsse siehe Anhang 10.10.

Ab dem Haushaltsjahr 2021 erhöht sich der Sonderzuschuss auf 210 000 Euro. Die Erhöhung um 20 000 Euro im Vergleich zum Vorjahr soll der Unterstützung des inklusiven Sports sowie der Förderung des Seniorensports zu Gute kommen.

3.4.2.11 Sonstige Zuschüsse

Einen zusätzlichen Zuschuss bekamen in 2020 der Behinderten- und Versehrtensportverein Nürnberg e.V. (2 600 Euro zur Durchführung seines Auftrages im Bereich des Behindertensports) sowie der Box-Club 1. FC Nürnberg e.V. und der 1. FC

Einen zusätzlichen Zuschuss bekamen in 2020 der Behinderten- und Versehrtensportverein Nürnberg e.V. (2 600 Euro zur Durchführung seines Auftrages im Bereich des Behindertensports) sowie der Box-Club 1. FC Nürnberg e.V. und der 1. FC