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in der Schweiz

Im Dokument GASVG - STUDIE II ZUM NETZZUGANG (Seite 100-106)

Die Abbildung 22 und Abbildung 23 zeigen die Zusammenhänge zwischen den Rollen, Gebieten und Objekten in den beiden behandelten Markt-zugangsmodellen.

Grundsätzlich besteht der Unterschied zwischen den beiden Modellen in der Zuständigkeit für die Vermarktung der Fernleitungstransportnetze (Grenzübergangspunkte, Einspeisepunkte, direkt an das Fernleitungsnetz angebundene Endkunden und City-Gate-Exit-Punkte, welche im Marktmodell City-Gate über die Rolle Marktgebietskoordinator an die Transportkunden vermarktet werden, während in dem Modell vollständige vertikale Integration diese Rolle nicht erforderlich ist). Hier erfolgt die Vermarktung der geringen Anzahl von vermarktbaren Punkten (wenige Grenzübergangspunkte, Einspeisepunkte von Erzeugungsanlagen und direkt an das Fernleitungsnetz angebunden Endkunden) direkt über die Fernleitungsnetzbetreiber. Zusätzlich ist im Modell City-Gate ein Objekt „Lokales Verteilnetz“ erforderlich, welches über

den Lieferantenrahmenvertrag vom Netzbetreiber des Verteilnetzes an den Transportkunden vermarktet wird.

Folgende Objekte werden in Modell City-Gate (vgl. Abbildung 22) verwendet:

 Messlokation:

Entspricht einer Messstelle oder einem Zähler

Messlokationen sind Netzgebieten oder lokalen Verteilnetzen zugeordnet

 Marktlokation:

Entspricht einem Ein- oder Ausspeisepunkt im Netz.

Einer Marktlokation sind 1-n Messlokationen zugeordnet. Über eine Marktlokation wird ein Endkunde vom Transportkunden beliefert.

 Lokales Verteilnetz:

Lokale Verteilnetze sind Netze außerhalb des Entry-Exit-Systems im Modell City-Gate. Ihnen zugeordnet sind Messlokationen, der Zugang zum lokalen Verteilnetz wird von Verteilnetzbetreibern mittels eines Lieferantenrahmenvertrags dem Transportkunden ermöglicht.

 Netzgebiet:

Ein Netzgebiet gehört zu einem Marktgebiet und besteht aus 0-n lokalen Netzgebieten (im Modellfall City-Gate) und besteht aus 0-n Messlokationen.

Der Zugang zu einem Netzgebiet wird dem Transportkunden über einen Lieferantenrahmenvertrag gewährt.

 Marktgebiet:

Ein Marktgebiet besteht aus 0-n Netzgebieten und 0-n Messlokationen Das Markgebiet wird durch den Fernleitungsnetzbetreiber kontrolliert.

Bilanzgruppenverantwortliche erhalten Zugang zum Marktgebiet durch

Abschluss eines Bilanzgruppenvertrags mit dem

Marktgebietsverantwortlichen.

 Bilanzkreis (oder Bilanzgruppe):

Eine Bilanzgruppe gehört zu einem Marktgebiet und wird von einem Bilanzgruppenverantwortlichen verantwortet. Der Transportkunde ordnet Transportverträge und Exit-Punkte eines Lieferantenrahmenvertrags einer Bilanzgruppe für die Ein- und Ausspeisung zu.

In Modell City-Gate werden folgende Rollen verwendet:

 Marktgebietskoordinator:

Der Marktgebietskoordinator pachtet die Fernleitungsnetze von den überregionalen und regionalen Fernleitungsnetzbetreibern und vermarktet die Kapazitäten im Fernleitungsnetz an die Transportkunden. Der Marktgebietskoordinator ist verantwortlich für die Ermittlung und Bereitstellung83 von Kapazitäten im Fernleitungsnetz (inkl. der regionalen Fernleitungsnetze) bis zum City-Gate in Abstimmung mit den Netzbetreibern.

 Marktgebietsverantwortlicher:

Der Marktgebietsverantwortliche betreibt den virtuellen Austauschpunkt und das Marktgebiet. Der Marktgebietsverantwortliche ist verantwortlich für den Bilanzausgleich eines Marktgebietes und beschafft Regelenergie zum

83 Die Verantwortung für die Kapazitäten im lokalen Verteilnetz liegt beim Betreiber der lokalen Verteilnetze

Ausgleich der Bilanzgruppen. Der Marktgebietsverantwortliche schließt mit den Bilanzgruppenverantwortlichen Bilanzgruppenverträge für den Zugang zum Marktgebiet und zum virtuellen Austauschpunkt ab.

 Netzbetreiber:

Die Netzbetreiber betreiben Fernleitungsnetze oder lokale Verteilnetze.

Lokale Verteilnetze werden von lokalen Netzbetreibern an Transportkunden vermarktet. Fernleitungsnetze werden über den Marktgebietskoordinator mittels einer Buchungsplattform vermarktet.

 Fernleitungsnetzbetreiber

Die Fernleitungsnetzbetreiber kontrollieren das Marktgebiet und sind für die Systemstabilität des Marktgebietes verantwortlich.

 Transportkunden:

Transportkunden beliefern Endkunden mittels eines Gasliefervertrages und buchen zur physischen Belieferung mittels eines Transportvertrages beim Marktgebietskoordinator Entry-/oder Exit-Kapazitäten beim Marktgebietskoordinator und mittels eines Lieferantenrahmenvertrages Kapazitäten im lokalen Verteilnetz. Die Kapazitäten werden vom Transportkunden einer Bilanzgruppe zugeordnet, um die Kapazitäten in der Bilanzierung für die Ein- und Ausspeisung zu nutzen.

 Endverbraucher:

Nutzen die Marktlokation Exit-Punkt aus einem Netz und werden vom Transportkunden mit Erdgas beliefert

 Bilanzgruppenverantwortlicher:

Bilanzgruppenverantwortliche schließen einen Bilanzgruppenvertrag mit dem Marktgebietsverantwortlichen und sind wirtschaftlich verantwortlich für eine Bilanzgruppe. Sie sind verantwortlich für den Ausgleich einer Bilanzgruppe und werden vom Marktgebietsverantwortlichen mittels Ausgleichsenergie für Abweichungen zwischen Ein- und Ausspeisung abgerechnet.

Abbildung 22. Übersicht der Rollen, Gebiete und Objekte im City Gate Modell (3-Vertragsmodell)

Abbildung 23. Übersicht der Rollen, Gebiete und Objekte im Volle vertikale Integration (2-Vertragsmodell)

Folgende Objekte werden im Modell volle vertikale Integration (2-Vertragsmodell) (vgl. Abbildung 23) verwendet:

 Messlokation:

Entspricht einer Messstelle oder einem Zähler.

Messlokationen sind Netzgebieten oder lokalen Verteilnetzen zugeordnet.

 Marktlokation:

Entspricht einem Ein- oder Ausspeisepunkt im Netz.

Einer Marktlokation sind 1-n Messlokationen zugeordnet. Über eine Marktlokation wird ein Endkunde vom Transportkunden beliefert.

 Netzgebiet:

Ein Netzgebiet gehört zu einem Marktgebiet und besteht aus 0-n lokalen Netzgebieten (im Modellfall City-Gate) und aus 0-n Messlokationen.

Der Zugang zu einem Netzgebiet wird dem Transportkunden über einen Lieferantenrahmenvertrag gewährt.

 Marktgebiet:

Ein Marktgebiet besteht aus 0-n Netzgebieten und 0-n Messlokationen.

Das Markgebiet wird durch den Fernleitungsnetzbetreiber kontrolliert.

Bilanzgruppenverantwortliche erhalten Zugang zum Marktgebiet durch

Abschluss eines Bilanzgruppenvertrags mit dem

Marktgebietsverantwortlichen.

 Bilanzkreis (oder Bilanzgruppe):

Eine Bilanzgruppe gehört zu einem Marktgebiet und wird von einem Bilanzgruppenverantwortlichen verantwortet. Der Transportkunde ordnet Transportverträge und Exit-Punkte eines Lieferantenrahmenvertrags einer Bilanzgruppe für die Ein- und Ausspeisung zu.

In dem Modell volle vertikale Integration werden folgende Rollen verwendet:

 Fernleitungsnetzbetreiber:

Die Fernleitungsnetzbetreiber kontrollieren das Marktgebiet und sind für die Systemstabilität des Marktgebietes verantwortlich.

Fernleitungsnetzbetreiber vermarkten Entry- und Exit-Kapazitäten im Fernleitungsnetz an Transportkunden und mittels interner Bestellung an nachgelagerte Netzbetreiber.

 Netzbetreiber:

Die Netzbetreiber betreiben Netzgebiete. Verteilnetze werden von Netzbetreibern an Transportkunden vermarktet.

 Transportkunde:

Transportkunden beliefern Endkunden mittels eines Gasliefervertrages und buchen zur physischen Belieferung mittels eines Transportvertrages beim Marktgebietskoordinator Entry-/oder Exit-Kapazitäten beim Fernleitungsnetzbetreiber und mittels eines Lieferantenrahmenvertrages Kapazitäten im Verteilnetz. Die Kapazitäten werden vom Transportkunden einer Bilanzgruppe zugeordnet, um die Kapazitäten in der Bilanzierung für die Ein- und Ausspeisung zu nutzen.

 Endverbraucher:

Nutzen die Marktlokation Exit-Punkt aus einem Netz und werden vom Transportkunden mit Erdgas beliefert.

 Bilanzgruppenverantwortlicher:

Bilanzgruppenverantwortliche schließen einen Bilanzgruppenvertrag mit dem Marktgebietsverantwortlichen und sind wirtschaftlich verantwortlich für eine Bilanzgruppe. Sie sind verantwortlich für den Ausgleich einer Bilanzgruppe und werden vom Marktgebietsverantwortlichen mittels Ausgleichsenergie für Abweichungen zwischen Ein- und Ausspeisung abgerechnet.

 Marktgebietsverantwortlicher:

Der Marktgebietsverantwortliche betreibt den virtuellen Austauschpunkt und das Marktgebiet. Der Marktgebietsverantwortliche ist verantwortlich für den Bilanzausgleich eines Marktgebietes und beschafft Regelenergie zum Ausgleich der Bilanzgruppen. Der Marktgebietsverantwortliche schließt mit den Bilanzgruppenverantwortlichen Bilanzgruppenverträge für den Zugang zum Marktgebiete und zum virtuellen Austauschpunkt ab.

Übersicht von Marktrollen und Prozessen im Bereich

Im Dokument GASVG - STUDIE II ZUM NETZZUGANG (Seite 100-106)