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Schutzgut Klima / Luft

Im Dokument Begründung. Bebauungsplan XI-231aba (Seite 42-45)

A. Begründung

II. Umweltbericht

2. Bestandserfassung und -bewertung

2.4. Schutzgut Klima / Luft

Bewertungskriterien

- Luftqualität - Luftaustausch - Kaltluftentstehung

- Bioklimatische Be- und Entlastungspotenziale.

Der Bebauungsplan dient der Umgestaltung der Straße Tempelhofer Weg. Der Tempelhofer Weg ist Bestandteil des Hauptstraßennetzes von Berlin und weist gemäß der Verkehrsmen-genkarte aus dem Jahr 2014 von der Verkehrslenkung Berlin (VLB) eine durchschnittliche täg-liche Verkehrsstärke an Werktagen (DTVw) zwischen 5.300 im westtäg-lichen Abschnitt bis zur Kreuzung Gotenstraße und 7.000 im östlichen Abschnitt auf. Hinzu kommt der innerhalb des Plangebietes gelegene Abschnitt der Gotenstraße, der eine DTVw von 3.600 im Abschnitt südlich des Tempelhofer Weges und von 4.200 nördlich dieser Straße aufweist. Dem Status des Tempelhofer Weges und der Gotenstraße als zwei Hauptstraßen des Berliner Straßen-netzes entsprechend, ist die verkehrsbedingte Luftbelastung somit erhöht. Exemplarisch hier-für wird die Belastung durch Stickstoffdioxid und Feinstaub als erhöht eingestuft (Umweltatlas 03.11.2). Im Vergleich zu anderen Hauptverkehrsstraßen in Berlin handelt es sich jedoch im-mer noch nur um eine mäßige Belastung. In Verbindung mit der Lage im innerstädtischen Bereich und dem geringen Anteil an Vegetation mit effektiver Filterwirkung gegenüber Luft-schadstoffen und Produktion von Frischluft ist insgesamt dennoch von einer hohen Luftver-schmutzung und damit stark belasteten Lufthygiene im Plangebiet auszugehen.

Die an das Plangebiet angrenzende Bebauung ist nicht geschlossen und weist eine eher ge-ringe Höhe auf. Das Plangebiet selbst ist unbebaut. Durch den hohen Anteil an Freiflächen werden tags und nachts für innerstädtische Verhältnisse erhöhte bodennahe Windgeschwin-digkeiten im Geltungsbereich des Bebauungsplan erreicht (Umweltatlas 04.03.1 und 04.03.2).

Damit sind die bodennahen Luftaustauschprozesse als relativ günstig einzustufen, wodurch die lufthygienischen Belastungen im Plangebiet reduziert werden.

Die gegenüber bebauten Bereichen günstigen Luftaustauschbedingungen in Verbindung mit den vegetationsbestandenen Flächen im Plangebiet bedingen auch einen für den Berliner In-nenstadtbereich nur schwach ausgeprägten Wärmeinseleffekt (Umweltatlas 04.10.07). Die un-versiegelten Flächen mit spärlichem Bewuchs entlang des Tempelhofer Wegs und im Kreu-zungsbereich mit der Gotenstraße leisten zwar einen Beitrag zur Kaltluftentstehung, dass hier-durch entstehende Kaltluftvolumen ist jedoch eher gering, weshalb die hiermit verbundene bioklimatische Entlastungswirkung ebenfalls nur von eher geringer und mikroklimatischer Be-deutung ist.

Empfindlichkeit

Die Strukturen im Plangebiet besitzen keine stadtklimatischen Funktionen, die über den Gel-tungsbereich und die angrenzenden Flächen hinaus von Bedeutung sind. Durch den relativ

geringen Anteil an Gehölzflächen und der geringen Anzahl an Straßenbäumen leistet das Plangebiet auch keinen signifikanten Beitrag zur Luftreinhaltung im Umfeld. Damit ist die Emp-findlichkeit des Schutzgutes gegenüber Veränderungen eher gering ausgeprägt.

2.4.2. Prognose des Umweltzustandes mit Durchführung der Planung

Durch die angestrebte bauliche Entwicklung der „Schöneberger Linse“ sind Barrierewirkungen infolge der Errichtung neuer Gebäude und hierdurch reduzierte Luftaustauschverhältnisse nicht auszuschließen. Zugleich wird der geplante Umbau des Tempelhofer Weges im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans XI-231aba insbesondere aufgrund des zukünftigen Zwei-richtungsverkehrs im gesamten Straßenverlauf eine anlagen- und betriebsbedingte Erhöhung des Verkehrsaufkommens im Plangebiet bewirken.

Um die verkehrlichen Auswirkungen, die sich aus der geplanten Gebietsentwicklung für das Plangebiet ergeben, zu quantifizieren und in ihren Auswirkungen auf das bestehende Ver-kehrsnetz zu bewerten, erfolgte eine verkehrstechnische Untersuchung (VCDB GmbH, Berlin, September 2020). Den Ergebnissen des Verkehrsgutachtens folgend, verursachen die ge-planten Nutzungsverdichtungen und Flächenkonversionen im Bereich der „Schöneberger Linse“ ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im Plangebiet auf dem Tempelhofer Weg und der Gotenstraße.

Detailliertere Informationen zu der durchgeführten Verkehrsprognose können dem Kapitel II./2.6.2. entnommen werden.

Durch diese Prognose kann eine erhebliche anlagen- und betriebsbedingte Verschlechterung der Lufthygiene im Plangebiet nicht von vorneherein ausgeschlossen werden.

Im Jahr 2016 wurde im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans 7-75 eine Luftschad-stoffuntersuchung zu Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaub (PM10) und Feinstaubfraktion (PM2,5) beauftragt (ALB - Akustiklabor Berlin, August 2016). Die Untersuchungen wurden unter Ein-beziehung der vorhandenen und geplanten Nutzungen in der „Schöneberger Linse“ und den prognostizierten Verkehrsbelastung gemäß einer Verkehrsuntersuchung (VCDB GmbH, Ber-lin, April 2016) vorgenommen.

Die Verkehrsuntersuchungen im Jahr 2016 erfolgten unter Bezugnahme zum Bestand - also der heutigen Verkehrssituation als Grundlage der Analyse - und zum Prognosehorizont 2030.

Die Untersuchungen fanden unter Berücksichtigung des Rad- und Fußgängerverkehrs, dem Öffentlichen Verkehr sowie dem motorisierten Individualverkehr durch Vor-Ort-Analyse sowie der Auswertung maßgeblicher Unterlagen und Informationen z. B. zu verfügbaren Verkehrs-zählungen für das Untersuchungsgebiet statt.

Das Kernuntersuchungsgebiet umfasste dabei den Geltungsbereich des Bebauungsplans 7-75. Das erweiterte Untersuchungsgebiet beinhaltet darüber hinaus die Gebiete, die zukünftig verkehrliche Wechselwirkungen mit dem Kernuntersuchungsgebiet aufweisen werden und hierbei insbesondere die Entwicklung des EUREF-Geländes nördlich der Ringbahntrasse. Das erweiterte Untersuchungsgebiet umfasste somit auch vollständig den Geltungsbereich des Be-bauungsplans XI-231aba.

Zur Bewertung der Verkehrsströme und als Grundlage für die verkehrstechnischen Berech-nungen erfolgte der Aufbau eines VISUM-Verkehrsmodells des Untersuchungsgebietes. Die räumliche Ausdehnung umfasste das komplette Gebiet der „Schöneberger Linse“.

Für die Berechnung des Prognosenullfalls wurden folgende Bebauungspläne im Umfeld des Plangebietes als vollständig umgesetzt angenommen:

- B-Plan 7-29 (EUREF-Gelände) - B-Plan 7-47

- B-Plan 7-73 VE

- Baufeld 4

- Baufeld 5 (B-Plan 7-81 VE) - Baufeld 6

Der Prognosenullfall diente der Abgrenzung der Ergebnisse und für die Bewertung der ver-kehrlichen Wirkungen des Prognoseplanfalls. Als Prognoseplanfall wurde der Fall mit Reali-sierung der Bebauung im Plangebiet des Bebauungsplans 7-75 bezeichnet.

Für die Berechnungen der Luftschadstoffuntersuchung wurden zudem meteorologische Daten sowie Informationen zur Luftschadstoff-Immissionssituation im städtischen Hintergrund und im Plangebiet selbst hinzugezogen.

Im Ergebnis der Berechnungen zeigt sich gemäß dem Gutachten, „...dass im Prognosenullfall die höchsten Luftschadstoffkonzentrationen entlang der Bundesautobahn A 100 auftreten, de-ren Ausbreitung sich noch bis zum Sachsendamm zieht. Vor allem ist bei Stickstoffdioxid eine Luftschadstofffahne entlang des Sachsendamms zu erkennen. Die Immissionsgrenzwerte werden für alle betrachteten Luftschadstoffe (NO2, PM10, PM2,5) im Geltungsbereich des Be-bauungsplans 7-75 und in seiner Umgebung im Aufenthaltsbereich von Menschen sicher ein-gehalten.

Im Prognoseplanfall entsteht aufgrund der durch das Bauvorhaben entstandenen geschlosse-nen Blockrandbebauung vor allem am Sachsendamm eine Veränderung des Windfeldes. Auf dem Gehweg vor dem Bebauungsplan 7-75 am Sachsendamm ergeben sich dann geringfügig höhere Werte für die Luftschadstoffkonzentrationen der Luftschadstoffe NO2, PM10 und PM2,5. Am Tempelhofer Weg kommt es nur zu einer geringen Änderung der Luftschadstoffkonzent-ration. In der Hedwig-Dohm-Straße hingegen verursacht die Verengung der Straßenschlucht eine leichte Konzentrationserhöhung vor allem vor der Lichtsignalanlage zum Sachsendamm“.

Zusammenfassend kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass die Immissionsgrenzwerte der 39. BImSchV im Prognoseplanfall für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaub (PM10) und Feinstaubfraktion (PM2,5) im Aufenthaltsbereich der Menschen (Gehweg, in der Nähe schutzwürdiger Bebauung) sicher unterschritten werden. Auch der Tagesgrenzwert für PM10 wird in keinem schutzbedürftigen Bereich überschritten.

Die mit der Bauphase verbundenen Emissionen wiederum sind zeitlich begrenzt und lassen ebenfalls keine nachhaltigen Beeinträchtigungen erwarten.

Eine erhebliche Beeinträchtigung der Lufthygiene nach Umsetzung der geplanten städtebau-lichen Entwicklung der „Schöneberger Linse“ kann daher mit Bezug auf die Ergebnisse des Luftschadstoffgutachtens zum Bereich des Tempelhofer Weges auch für den Geltungsbereich des Bebauungsplan XI-231aba bau-, anlagen- und betriebsbedingt ausgeschlossen werden.

Zudem werden Schadstoffbelastungen der Luft im Plangebiet anlagenbedingt reduziert, indem entlang des Tempelhofer Weges und voraussichtlich im Bereich des geplanten Stadtplatzes neue Bäume gepflanzt werden, wodurch verstärkt Stäube aus der Luft gefiltert werden und diese mit Feuchtigkeit und Sauerstoff angereichert wird.

Die planungsbedingte Umstrukturierung des Straßenraums bewirkt auch, dass Bäume gefällt und die flächigen Gehölzbestände auf Höhe des geplanten Stadtplatzes gerodet werden. Da-mit gehen klimatisch entlastende Strukturen im Plangebiet verloren. Zugleich ist die Planung mit einem Anstieg der versiegelten Fläche um 21,3 % verbunden, die verstärkt zur Hitzebelas-tung im Sommer beiträgt. Aus diesen Entwicklungen ergibt sich nach Umsetzung der Planung eine zusätzliche anlagenbedingte Beeinträchtigung des Bioklimas.

Da der Bebauungsplan XI-231aba jedoch weder eine Bebauung innerhalb seines Geltungs-bereichs zulässt, noch die Gebäudesubstanz im Umfeld beeinflusst, sind die bodennahen Luft-austauschprozesse auch nach Umsetzung der Planung als relativ günstig einzustufen. Hier-durch wird auch zukünftig die Entstehung von Wärmeinseleffekten vermindert. Darüber hinaus entstehen durch die Planung vor allem im Bereich des Stadtplatzes voraussichtlich auch neue vegetationsbestandene Flächen sowie neue Pflanzstandorte für Einzelbäume. Zusammen mit

den Baumneupflanzungen entlang des Tempelhofer Weges wird der Vegetationsverlust im Plangebiet in der Bilanz verringert. Hierdurch werden thermische Belastungen auch bei einer windschwachen Hochdruckwetterlage mit wolkenlosem Himmel im Sommer effektiv reduziert.

Im Ergebnis lassen sich aus der geplanten baulichen Entwicklung im Plangebiet selbst und dessen Umfeld insgesamt keine signifikanten bau-, anlagen- oder betriebsbedingten klimati-schen Veränderungen oder eine erhebliche Verschlechterung des Bioklimas ableiten.

2.4.3. Prognose des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Maßnahme

Bei Nichtdurchführung der Planung würde der Versiegelungsgrad im Plangebiet nicht anstei-gen und in der Folge kein erhöhter Vegetationsverlust entstehen. Einer hierdurch zu erwarten-den Verschlechterung des Klimas und insbesondere des Bioklimas wird bei Umsetzung der Planung jedoch durch die Pflanzung neuer Bäume entgegengewirkt. Zudem bleiben die Luft-austauschprozesse auch dann weiterhin günstig, wodurch eine stark erhöhte Belastung der Lufthygiene oder des Bioklimas auch bei Durchführung der Planung ausgeschlossen werden kann.

2.5. Schutzgüter Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt

Im Dokument Begründung. Bebauungsplan XI-231aba (Seite 42-45)