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Schlussfolgerungen

Im Dokument Contracting im Mietwohnungsbau (Seite 101-104)

Entscheidungskriterien für die Wohnungswirtschaft

11 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

11.6 Schlussfolgerungen

1. Für Contracting kann im Allgemeinen nicht mit geringeren Kosten argumen-tiert werden; insbesondere nicht, wenn es sich um kleine Anlagen und Stan-dardtechnologien handelt. Umgekehrt hat die Modellvergleichsrechnung auch keine signifikant höheren Kosten für Contracting ergeben. Die Umsetzungs-entscheidung sollte u. a. von den ver-fügbaren investiven und personellen Ressourcen und der Anlagengröße ab-hängig gemacht werden sowie davon, ob innovative Technologien eingesetzt oder langfristige Vertragsbeziehungen gewünscht bzw. möglich sind. Eindeuti-ge Vorteile bietet das Contractingmodell im Vergleich zur Umsetzung in Eigenre-gie durch die Übernahme von techni-schen und wirtschaftlichen Risiken der Wärmebereitstellung und die Abgabe

Regel die Wirtschaftlichkeit von Projek-ten bzw. deren Umsetzungsalternati-ven.

5. Energieeinspar-Contracting oder das neue „Integrierte Energie-Contracting“

haben die Effizienzsteigerung im ge-samten Gebäude zum Ziel (Gebäude-technik/-hülle und Nutzermotivation) und können durch die Integration von verbrauchsseitigen Einsparmaßnahmen deutlich höhere Energieeinsparpotenzi-von Funktions-, Leistungs- und

Preisga-rantien an den Gebäudeeigentümer.

2. Die Potenzialberechnungen belegen, dass die Einsparpotenziale im Miet-wohnungsbau erheblich sind. Sie erge-ben sich durch den deutlich besseren JNG einer Neuanlage gegenüber einer alten Bestandsanlage, was zunächst un-abhängig von der Art der Ausführung (Contracting oder Eigenregie) ist. Es be-stehen Unsicherheiten über den JNG der Altanlagen, so dass größe

Messprogramme wünschenswert wä-ren, um in diesem Punkt eine bessere Datenqualität zu erreichen.

3. Der Vergleich der beiden Teilpotenziale bevorzugt für Contracting geeignet und eingeschränkt für Contracting geeignet zeigt, dass auf das bevorzugt geeignete nur 15,0 % (auf Gebäude mit 21 und mehr WE nur 7,2 %) der rechnerischen Summe beider Potenzialmengen ent-fällt. Damit wird deutlich, dass die Fra-ge, ab welcher Projekt- bzw. Gebäude-größe ein Contracting-Vorhaben wirt-schaftlich konkurrenzfähig ist, einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe der damit realisierbaren Endenergie- und CO2-Einsparpotenziale hat. Bereits eine geringe Absenkung der Wirtschaft-lichkeitsschwelle von Contractingpro jekten kann das derzeit als bevorzugt geeignet eingeschätzte Einsparpotenzial auf ein Mehrfaches anwachsen lassen.

4. Um die großen Einsparpotenziale mög-lichst schnell zu erschließen, muss der bestehende Modernisierungsstau aufge-löst und ein zügiger Austausch der alten Heizungsanlagen motiviert werden.

Contracting kann dabei ein möglicher Weg sein. Die möglichen Mehreinspa-rungen durch Contracting gegenüber einer Eigenregie fallen gegenüber den technisch bedingten deutlich geringer aus. Contracting kann allerdings bei der Verbreitung von Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung hilfreich sein;

ale (20–50 %) als eine reine Heizungs-modernisierung erschließen. Die

Anrei-(Überführung

s, die divergierenden Interessen von Vermietern und Mietern wie auch der Contracting-Wirtschaft in ausgewoge- ze, als Vermieter in weitergehende Energieeffizienzmaßnahmen zu inves-tieren, sind derzeit allerdings gering.

6. Viele Vermieter kommen ihrer Pflicht nach einer effizienten Betriebsführung der Heizungsanlagen in der Praxis nicht nach. Daraus resultieren Einsparpoten-ziale, die sich häufig mit geringem in-vestiven Aufwand heben ließen; sie sind jedoch geringer als solche, die sich bei dem Ersatz einer Alt- durch eine Neuan-lage ergeben. Diese aus Sicht von Kli-maschutzbemühungen unbefriedigen-de Situation stellt einen zusätzlichen Markt für Contractoren für ein Betriebs-führungs-Contracting

von Bestandsanlagen in ein Wärmelie-fercontracting-Modell mit Abrechnung nach Nutzenergie) dar.

7. Eine umfassende und eindeutige Rege-lung der Zulässigkeit und Vorausset-zungen des Übergangs von Eigenerzeu-gung durch den Vermieter auf Wärmeliefer-Contracting kann dazu beitragen, die aufgezeigten Hemmnisse zu beseitigen. Dieser Aufgabe hat sich die Politik bereits angenommen. Ziel ist e

ner Weise zu berücksichtigen. Der hier diskutierte und auch den interessierten Verbänden vorliegende Vorschlag zur Einfügung einer eigenständigen Rege-lung im BGB kann dieses Ziel erreiche-nUnklare bzw. auslegungsbedürftige Formulierungen sollten aus Sicht der Gutachter vermieden werden. Zur Prä-zisierung werden im Gutachten Anre-gungen gegeben. Der Vorschlag zielt auf die Realisierung der großen Effizienz-steigerungen ab, die sich aus dem Aus-tausch von Altanlagen durch Neuanla-gen ergeben. Die Frage, ob die Festlegung auf Neuanlagen eine hem-mende Wirkung auf die Anwendung von Betriebsführungs-Contracting von Be-standsanlagen haben könnte (mit Blick auf die Umlegbarkeit nach Betriebskos-tenrecht), gehörte nicht zum Gutachte-nauftrag, weshalb abschließende Aussa-gen hierzu nicht getroffen werden können. Grundsätzlich kann auch eine (anteilige) Beteiligung des Gebäudeei-gentümers an den Investitionskosten eine für alle Beteiligten (also im Fall der Wohnungswirtschaft auch der Mieter) tragbare und faire Lösung darstellen, z. B. um die bisherigen Energiekosten nicht zu überschreiten.

Literatur- und Datenverzeichnis

Hinweis:

Die Literatur zu Kapitel 5 (Rechtliche Rah-menbedingungen und Lösungsansatz) wird hier nicht noch einmal aufgeführt.

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