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2.3 Quantifizierung schiffsverkehrsbedingter Lärmimmissionen

2.3.2 Schiffsverkehrsbedingte Lärmimmissionen

Ausgehend von den in Kapitel 2.3.1 dargestellten schiffsverkehrsbedingten Schall-emissionen (ohne ruhenden Schiffsverkehr) ist für den Prognose-Nullfall sowie den Prognose-Planfall eine flächenhafte Berechnung des Beurteilungspegels (für eine Höhe von 4 m über Gelände) sowie eine Darstellung als Lärmkarte erfolgt.

Für den Prognose-Nullfall und den Prognose-Planfall sind die Lärmkarten in Abbildung 5 bis Abbildung 8 gegeben.

Für den Stadtteil Suchsdorf zeigen sich an der ersten Häuserreihe zum Kanal im Be-reich der Straßen „Langeneßweg“ und „Fehmarnwinkel“ schifffahrtsbedingt (ohne Berücksichtigung von Vegetationsdämpfung) mittlere Schallpegel von 49,5 dB(A) bis 52,4 dB(A) im Nullfall und von 50,0 dB(A) bis 53,1 dB(A) im Prognose-Planfall auf. Die genannten Gebäude sind gemäß den Bebauungsplänen Suchsdorf-Nord (nördlicher Teil und südlicher Teil, vgl. Abbildung A-2 und Abbildung A-3) als reines Wohngebiet eingestuft. Der in der 16. BImSchV genannte Immissionsgrenz-wert (vgl. Tabelle 1 ) für die Nachtzeit beträgt 49 dB(A). Dieser ist (bei Vernachläs-sigung der Schalldämpfung durch Vegetation) unabhängig vom betrachteten Zustand überschritten. In Analogie zur 16. BImSchV liegt eine wesentliche Änderung nur dann vor, wenn entweder der nächtliche Schallpegel 60 dB(A) überschreitet oder durch die Änderung des Verkehrsweg der vom Verkehrsweg ausgehende Verkehrs-lärm um mehr als 3 dB(A) erhöht wird. Da im Vergleich von Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall hier eine Erhöhung des Schallpegels von 0,7 dB(A) erwartet wird, liegt keine wesentliche Änderung des Verkehrsweges vor.

Für das Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 764 (siehe Abbildung A-7) ergibt sich schifffahrtsbedingt (ohne Berücksichtigung von Vegetationsdämpfung) ein mitt-lerer Schallpegel von bis zu 47,3 dB(A) im Prognose-Nullfall und bis zu 48,0 dB(A) im Prognose-Planfall. Das Planungsgebiet ist gemäß Bebauungsplan „Kiel-Steenbek/Projensdorf – nordwestlich der Industriebahn / nordöstlich der Projensdor-fer Straße“ als Gewerbegebiet eingestuft. Der in der 16. BImSchV genannte Immissi-onsgrenzwert (vgl. Tabelle 1) für die Nachtzeit beträgt 59 dB(A). Es sind dement-sprechend keine Überschreitungen der in der 16. BImSchV genannten Immissions-grenzwerte zu erwarten.

Für das Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 850 (siehe Abbildung A-6) ergibt sich schifffahrtsbedingt (ohne Berücksichtigung von Vegetationsdämpfung) im Be-reich der kanalnahen Häuser in der Straße „Auberg“ ein mittlerer Schallpegel von bis zu 54,2 dB(A) im Prognose-Nullfall und bis zu 56,1 dB(A) im Prognose-Planfall. Das

gewässerkundliche

Planungsgebiet ist gemäß Bebauungsplan „Kiel-Wik – Nord-Ostsee-Kanal, südlich Uferstr, westlich Schleusenstr, nördlich Prinz-Heinrich-Straße“ als Mischgebiet ein-gestuft. Der in der 16. BImSchV genannte Immissionsgrenzwert (vgl. Tabelle 1) für die Nachtzeit beträgt 54 dB(A). Dieser ist (bei Vernachlässigung der Schalldämpfung durch Vegetation) unabhängig vom betrachteten Zustand überschritten. In Analogie zur 16. BImSchV liegt eine wesentliche Änderung nur dann vor, wenn entweder der nächtliche Schallpegel 60 dB(A) überschreitet oder durch die Änderung des Vkehrsweg der vom VerVkehrsweg ausgehende Verkehrslärm um mehr als 3 dB(A) er-höht wird. Da im Vergleich von Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall hier eine Erhöhung des Schallpegels von 1,9 dB(A) erwartet wird, liegt keine wesentliche Än-derung des Verkehrsweges vor.

Für das Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 874a (siehe Abbildung A-7) ergibt sich schifffahrtsbedingt (ohne Berücksichtigung von Vegetationsdämpfung) im Be-reich der Straße „Am Kiel-Kanal“ (in der Abbildung A-7 „Planstraße E“) ein mittle-rer Schallpegel von bis zu 53,8 dB(A) im Prognose-Nullfall und bis zu 54,9 dB(A) im Prognose-Planfall. Das Planungsgebiet ist gemäß Bebauungsplan „Kiel-Wik – Ufer-straße, westliche Grenze der Bebauung Herthastraße 32-36 und deren nördliche und südliche Verlängerung, Schleiweg, Schleusenstraße“ als Gewerbegebiet eingestuft.

Der in der 16. BImSchV genannte Immissionsgrenzwert (vgl. Tabelle 1) für die Nachtzeit beträgt 59 dB(A). Es sind dementsprechend keine Überschreitungen der in der 16. BImSchV genannten Immissionsgrenzwerte zu erwarten.

Für das Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 708 (siehe Abbildung A-10) ergibt sich schifffahrtsbedingt (ohne Berücksichtigung von Vegetationsdämpfung) im Be-reich der kanalnahen Häuser in der „Kanalstraße“ ein mittlerer Schallpegel von bis zu 50,6 dB(A) im Prognose-Nullfall und bis zu 51,7 dB(A) im Prognose-Planfall. Das Planungsgebiet ist gemäß Bebauungsplan „Kiel-Wik – Nord-Ostsee-Kanal, südlich Uferstr, westlich Schleusenstr, nördlich Prinz-Heinrich-Straße“ als allgemeines bzw.

reines Wohngebiet eingestuft. Der in der 16. BImSchV genannte Immissionsgrenz-wert (vgl. Tabelle 1) für die Nachtzeit beträgt 49 dB(A). Dieser ist (bei Vernachlässi-gung der Schalldämpfung durch Vegetation) unabhängig vom betrachteten Zustand überschritten. Auch in den an das Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 708 an-grenzenden, kanalnahen Bereichen Holtenaus ist eine Überschreitung zu verzeichnen.

In Analogie zur 16. BImSchV liegt eine wesentliche Änderung nur dann vor, wenn entweder der nächtliche Schallpegel 60 dB(A) überschreitet oder durch die Änderung des Verkehrsweg der vom Verkehrsweg ausgehende Verkehrslärm um mehr als 3 dB(A) erhöht wird. Da im Vergleich von Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall hier eine Erhöhung des Schallpegels von 1,1 dB(A) erwartet wird, liegt keine wesent-liche Änderung des Verkehrsweges vor.

Hydrometrie und

Die Schallimmissionen aus ruhendem Schiffsverkehr (d.h. von im Binnenhafen Nord, Nordhafen und Bominhafen liegenden Schiffen mit laufenden Maschinen) sind als Lärmkarte in Abbildung 9 dargestellt.

Für das Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 764 (siehe Abbildung A-7) ergibt sich aus ruhendem Schiffsverkehr (ohne Berücksichtigung von Vegetationsdämp-fung) ein mittlerer Schallpegel von bis zu 47,5 dB(A). Das Planungsgebiet ist gemäß Bebauungsplan „Kiel-Steenbek/Projensdorf – nordwestlich der Industriebahn / nord-östlich der Projensdorfer Straße“ als Gewerbegebiet eingestuft. Der in der 16.

BImSchV genannte Immissionsgrenzwert (vgl. Tabelle 1) für die Nachtzeit beträgt 59 dB(A). Es sind dementsprechend keine Überschreitungen der in der 16. BImSchV genannten Immissionsgrenzwerte zu erwarten.

Für das Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 850 (siehe Abbildung A-6) ergibt sich aus ruhendem Schiffsverkehr (ohne Berücksichtigung von Vegetationsdämp-fung) im Bereich der kanalnahen Häuser in der Straße „Auberg“ ein mittlerer Schall-pegel von bis zu 50,0 dB(A). Das Planungsgebiet ist gemäß Bebauungsplan „Kiel-Wik – Nord-Ostsee-Kanal, südlich Uferstr, westlich Schleusenstr, nördlich Prinz-Heinrich-Straße“ als Mischgebiet eingestuft. Der in der 16. BImSchV genannte Im-missionsgrenzwert (vgl. Tabelle 1) für die Nachtzeit beträgt 54 dB(A). Es sind dem-entsprechend keine Überschreitungen der in der 16. BImSchV genannten Immissi-onsgrenzwerte aus ruhendem Schiffsverkehr zu erwarten.

Für das an das Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 708 (siehe Abbildung A-10) angrenzende Wohngebiet im Bereich der Straße „Friedrich-Voß-Ufer“ ergibt sich aus ruhendem Schiffsverkehr (ohne Berücksichtigung von Vegetationsdämpfung) ein mittlerer Schallpegel von bis zu 43,9 dB(A). Das Planungsgebiet ist analog zum Be-bauungsplan „Kiel-Wik – Nord-Ostsee-Kanal, südlich Uferstr, westlich Schleusenstr, nördlich Prinz-Heinrich-Straße“ als allgemeines bzw. reines Wohngebiet einzustufen.

Der in der 16. BImSchV genannte Immissionsgrenzwert (vgl. Tabelle 1) für die Nachtzeit beträgt 49 dB(A). Es sind dementsprechend keine Überschreitungen der in der 16. BImSchV genannten Immissionsgrenzwerte aus ruhendem Schiffsverkehr zu erwarten.

gewässerkundliche Begutachtung Quantifizierung der mit dem Betrieb der Teilstrecke (km 92,2 bis NOK-km 98,6) des Nord-Ostsee-Kanals verbunde-nen Lärmimmissi-onen

Abbildung 5: Lärmkarte – Mittlerer Schallpegel durch den Schiffsverkehr auf dem Nord-Ostseekanal (Teilgebiet 1)

oben: Prognose-Nullfall, unten: Prognose-Planfall

Hydrometrie und gewässerkundliche Begutachtung Quantifizierung der mit dem Betrieb der Teilstrecke (km 92,2 bis NOK-km 98,6) des Nord-Ostsee-Kanals verbunde-nen Lärmimmissi-onen

Abbildung 6: Lärmkarte – Mittlerer Schallpegel durch den Schiffsverkehr auf dem Nord-Ostseekanal (Teilgebiet 2)

oben: Prognose-Nullfall, unten: Prognose-Planfall

gewässerkundliche Begutachtung Quantifizierung der mit dem Betrieb der Teilstrecke (km 92,2 bis NOK-km 98,6) des Nord-Ostsee-Kanals verbunde-nen Lärmimmissi-onen

Abbildung 7: Lärmkarte – Mittlerer Schallpegel durch den Schiffsverkehr auf dem Nord-Ostseekanal (Teilgebiet 3)

oben: Prognose-Nullfall, unten: Prognose-Planfall

Hydrometrie und gewässerkundliche Begutachtung Quantifizierung der mit dem Betrieb der Teilstrecke (km 92,2 bis NOK-km 98,6) des Nord-Ostsee-Kanals verbunde-nen Lärmimmissi-onen

Abbildung 8: Lärmkarte – Mittlerer Schallpegel durch den Schiffsverkehr auf dem Nord-Ostseekanal (Teilgebiet 4)

oben: Prognose-Nullfall, unten: Prognose-Planfall

gewässerkundliche Begutachtung Quantifizierung der mit dem Betrieb der Teilstrecke (km 92,2 bis NOK-km 98,6) des Nord-Ostsee-Kanals verbunde-nen Lärmimmissi-onen

Abbildung 9: Lärmkarte – Mittlerer Schallpegel durch im Binnenhafen, Nordhafen und Bominhafen liegende Schiffe (ohne Umschlags-geräusche) (oben: Teil 2, unten: Teil 3)

Hydrometrie und