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Für die Untersuchung der Lärmemissionen und Lärmimmissionen sind folgende Da-ten verwendet worden:

a) Deutsche Bundeswasserstraßenkarte DBWK 2 b) Digitales Geländehöhenmodell DGM

c) Deutsche Grundkarten DGK 5

d) Bebauungspläne Nr. 301-1, 318-3, 408, 568-1, 676, 694, 706, 708, 733, 764, 850, 861, 874a ,919a, 919b, 919c-1, 960V der Stadt Kiel (download von:

http://ims.kiel.de/website/wwwbplan/default.htm)

e) Schiffsverkehr Nord-Ostsee-Kanal, Nullfall 2025 (der Prognose-Nullfall wurde unter Einbeziehung des Gutachtens „Nutzen-Kosten-Untersuchung zur Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals“, Fa. Planco, 2004, ermit-telt; siehe auch Gutachten „Luftschadstoffuntersuchungen zum Planfeststellungs-verfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals – Ergänzen-de Untersuchung für Ergänzen-den Bereich Kiel (inkl. Schleuse Kiel-Holtenau)“ Ergänzen-der Fa.

LAIRM Consult GmbH, 04.08.2010)

f) Schiffsverkehr Nord-Ostsee-Kanal, Prognose-Planfall 2025 (abgeleitet aus Gut-achten „Nutzen-Kosten-Untersuchung zur Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals“, Fa. Planco, 2004, gemäß Gutachten „Luftschadstoffuntersuchun-gen zum Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals – Ergänzende Untersuchung für den Bereich Kiel (inkl. Schleuse Kiel-Holtenau)“ der Fa. LAIRM Consult GmbH, 04.08.2010, bzw. Gutachten

Luftschadstoffuntersuchung zum Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals“ der Fa. LAIRM CONSULT GmbH, 22.01.2009) g) Schiffsbelegung, Fahrzeit und Wartezeit an der Weiche Schwartenbek (Quelle:

WSA Kiel-Holtenau, siehe auch Gutachten „Luftschadstoffuntersuchungen zum Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals – Ergänzende Untersuchung für den Bereich Kiel (inkl. Schleuse Kiel-Holtenau)“ der Fa. LAIRM Consult GmbH, 04.08.2010)

h) Belegung der Häfen am Nord-Ostsee-Kanal (Quelle: WSA Kiel-Holtenau, siehe auch Gutachten „Aktualisierung der Verkehrsprognose für den Nord-Ostsee-Kanal“ der Fa. Planco, 2009, siehe auch Gutachten „Luftschadstoffuntersuchun-gen zum Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals – Ergänzende Untersuchung für den Bereich Kiel (inkl. Schleuse Kiel-Holtenau)“ der Fa. LAIRM Consult GmbH, 04.08.2010)

i) Wartezeiten vor den Schleusen Kiel-Holtenau, Prognose-Nullfall 2025 (aus Gut-achten „Aktualisierung der Verkehrsprognose für den Nord-Ostsee-Kanal“ der Fa.

Planco, 2009, siehe auch Gutachten „Luftschadstoffuntersuchungen zum

Planfest-gewässerkundliche

stellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals – Ergänzende Untersuchung für den Bereich Kiel (inkl. Schleuse Kiel-Holtenau)“

der Fa. LAIRM Consult GmbH, 04.08.2010)

j) Wartezeiten vor den Schleusen Kiel-Holtenau, Prognose-Planfall 2025 (aus Gut-achten „Aktualisierung der Verkehrsprognose für den Nord-Ostsee-Kanal“ der Fa.

Planco, 2009, siehe auch Gutachten „Luftschadstoffuntersuchungen zum Planfest-stellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals – Ergänzende Untersuchung für den Bereich Kiel (inkl. Schleuse Kiel-Holtenau)“

der Fa. LAIRM Consult GmbH, 04.08.2010) 2.2 Rechtsgrundlagen

Der Schiffs- und Schleusenbetrieb auf dem Nord-Ostsee-Kanal sowie die Nutzung von Liegeplätzen ist als Verkehrslärm einzustufen und wird damit in Analogie nach 16. BImSchV (erlassen für Straßen- und Schienenverkehr) bzw. nach der DIN 18005 bewertet. In Abhängigkeit von der Flächennutzung ergeben sich in Analogie zur 16.

BImSchV die in Tabelle 1 aufgeführten Immissionsrichtwerte für den Beurteilungs-pegel außerhalb von Gebäuden. Es sind außerdem die Orientierungswerte der DIN 18005 gegeben. In den folgenden Kapiteln sind die Legenden der erstellten Lärmkar-ten entsprechend DIN 18005 T2 Anhang B gewählt worden, so dass unmittelbarer Bezug zu den in Tabelle 1 genannten Orientierungswerten der DIN 18005 besteht. In Tabelle 1 sind die Orientierungswerte bzw. Immissionsrichtwerte für die Tagzeit (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) sowie die Nachtzeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) gegeben.

Die Flächennutzungen entlang des Nord-Ostsee-Kanals im Bereich der Stadt Kiel sind in den unter Kap. 2.1 aufgeführten Bebauungsplänen als Gewerbliche Bau-flächen (G), Gemischte BauBau-flächen (M), WohnbauBau-flächen (W), SonderbauBau-flächen für unterschiedliche Nutzungen (S) ausgewiesen. Im einzelnen sind die Nutzungen im Anhang in Abbildung A-2 bis Abbildung A-10 ausgewiesen.

Nutzung DIN 18005Bl.1 16. BImSchV

Tag Nacht Tag Nacht

S (Krankenhaus, Schule, Kurheim, Altenheim) 45 35* 57 47

S (Friedhof, Kleingarten- u. Parkanlagen) 55 55* (59) (59)

* gilt nicht für Industrie- und Freizeitlärm

Tabelle 1: Orientierungswerte nach DIN 18005 und Immissionsgrenzwert nach 16. BImSchV für den Beurteilungspegel

Hydrometrie und

2.3 Quantifizierung schiffsverkehrsbedingter Lärmimmissionen 2.3.1 Grundlagen

Die Untersuchung der Lärmimmissionen erfolgte für drei ca. 2 km x 2 km große Teil-gebiete und ein ca. 1 km x 2 km großes Teilgebiet im Koordinatenbereich von 3569000/6026000 bis 3576000/6028000 (Angaben in Gauß-Krüger-Koordinaten)1. Für die verschiedenen Teilgebiete ist in Abbildung 1 bis Abbildung 4 die Deutsche Grundkarte DGK 5 und das Digitale Geländemodell DGM 5 dargestellt. Die Ermitt-lung der Schallimmissionen erfolgt unter Berücksichtigung der Geländehöhe und damit verbundener Abschirmungen. Die Abschirmung wird in Höhenstufen von 4,0 m ermittelt.

Die schiffsbetriebsbedingten Schallimmissionen gehen i.w. auf die Emission der den Nord-Ostsee-Kanal befahrenden bzw. an den Liegeplätzen und Wartestellen liegen-den Schiffe zurück.

Abbildung 1: Geländehöhe über NN im Untersuchungsgebiet um den NOK - Teilgebiet 1 (Kartengrundlage: DGK 5 und DGM 5, Koordina-tensytem: Gauß-Krüger)

1 Im Bericht erfolgt die Darstellung ausgewählter Ergebnisse für einzelne Teilgebiete. In den auf CD-ROM beigefügten Anlagen finden sich ausgewählte Ergebnisse als Gesamtübersichten des Untersu-chungsraumes.

gewässerkundliche Begutachtung Quantifizierung der mit dem Betrieb der Teilstrecke (km 92,2 bis NOK-km 98,6) des Nord-Ostsee-Kanals verbunde-nen Lärmimmissi-onen

Abbildung 2: Geländehöhe über NN im Untersuchungsgebiet um den NOK - Teilgebiet 2 (Kartengrundlage: DGK 5 und DGM 5, Koordina-tensytem: Gauß-Krüger)

Abbildung 3: Geländehöhe über NN im Untersuchungsgebiet um den NOK - Teilgebiet 3 (Kartengrundlage: DGK 5 und DGM 5, Koordina-tensytem: Gauß-Krüger)

Hydrometrie und

Abbildung 4: Geländehöhe über NN im Untersuchungsgebiet um den NOK - Teilgebiet 4 (Kartengrundlage: DGK 5 und DGM 5, Koordina-tensytem: Gauß-Krüger)

Zur Abschätzung der von Schiffen ausgehenden Emissionen erfolgt eine Klassifizie-rung in Schiffstypen. Für die weitere Berechnung werden die in Tabelle 2 aufgeführ-ten Schiffstypen unterschieden. Eine Zuordnung eines längenbezogenen Schallpegels ist für die verschiedenen Schiffstypen unter Verwendung von Messungen, welche im Rahmen der UVU zur Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt2 durchgeführt wurden, erfolgt. Zur Absicherung sind ergänzend am Nord-Ostsee-Kanal vom 01.05.2008 bis zum 20.05.2008 sowie an der Schleuse Brunsbüttel am 28.05.2008 Messungen des Schallpegels vom Ufer aus durchgeführt worden (siehe dazu BfG-Bericht Nr. 1647, 2009 sowie Mai und Lippert, 2010).

Für die Untersuchungen ist die Quantifizierung des Schiffsverkehrs auf der Oststre-cke des Nord-Ostseekanals im Bereich der KanalstreOststre-cke NOK-km 92,2 bis NOK-km 98,6, welche durch Planco (2009) (siehe auch LAIRM Consult GmbH,02.08.2010) für Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall ermittelt worden ist, zugrunde gelegt worden. Es wird eine über den Tag konstante Schiffsverkehrsdichte zugrunde gelegt, damit ergeben sich für Tag- und Nachtzeit gleiche Schallimmissionen.

2 Neddenien, S., Rebel, J.: UVU zur Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt, Material-band Luft – Teil B: Untersuchung der Abgasemissions- und Lärmimmissionsbelastung, Gutachten des Germanischen Lloyd im Auftrage der Planungsgruppe Ökologie + Umwelt Nord, 1997

gewässerkundliche

Tabelle 2: Zuordnung des Schiffstyps zu einem, die Schallemission kenn-zeichnenden, längenbezogenen Schallleistungspegel3 bei einer Schiffsgeschwindigkeit von 12 km/h (analog zu Neddenien und Rebel, 1997)

Zur Berechnung des längenbezogenen Schallpegels der in Ost- bzw. in West-Ost-Richtung fahrenden Schiffe werden die angegebenen Anzahlen der Vorbeifahrten pro Jahr auf Vorbeifahrten pro Stunde umgerechnet. Durch Verknüpfung der Tabelle 2 und der auf stündliche Werte umgerechneten, von dem Ingenieurbüro LAIRM Con-sult GmbH verwendeten Verkehrszahlen wird dann der längenbezogene Schallleis-tungspegel je Fahrtrichtung ermittelt. Es gilt:

Es ergeben sich für den Prognose-Nullfall und den Prognose-Planfall folgende mittle-re längenbezogene Schallleistungspegel für Ost-West- / West-Ost-Verkehr der fah-renden Schiffe:

Prognose-Nullfall: L’wA = 75,8 dB(A) / 75,8 dB(A) Prognose-Planfall: L’wA = 76,5 dB(A) / 76,5 dB(A)

3 Der längenbezogene Schallleistungspegel ist ein Maß für die Schallemission in der Mitte der Fahrrinne. Der Schallleistungs-pegel entspricht nicht der Schallimmission am Ufer, d.h. dem u.a. in Tabelle 1 bezeichnete BeurteilungsSchallleistungs-pegel. Zur Ermittlung der Schallimmission sind die im Folgenden dargestellten Berechnungsschritte erforderlich.

Schiffstyp L’wA,Typ

- dB(A) Binnenschiff Mehrzweckschiff für Stück- und Massengut, Container 70

Binnenschiff Chemikalientanker 70

Binnenschiff Gastanker 70

Binnenschiff Mineralöltanker 70

Binnenschiff Sonstige (wie Fahrgastschiffe, nicht Sportboote) 66

Seeschiff Auto-Transportschiff 73

Seeschiff Bulk Carrier (auch OBO) 74

Seeschiff Containerschiff 72

Seeschiff Trockenfrachter / Mehrzweckschiff 71

Seeschiff Chemikalientanker (auch Oil-produkte, Süßoil) 74

Seeschiff Gastanker 74

Seeschiff Marine-, Behördenfahrzeug 70

Seeschiff Öltanker (Crude, Oil/Chem. Produkte) auch OBO 74

Seeschiff Fahrgastschiff / Fähre 73

Seeschiff RoRo 73

Seeschiff Spezialfahrzeuge (Bagger, Versorger, Schlepper) 73

Seeschiff Sonstige (Geräte, Yachten) 63

Hydrometrie und

Schiffsverkehrsbedingt treten neben den durch fahrende Schiffe bedingten Schall-emissionen auch SchallSchall-emissionen der in der Weiche „Schwartenbek“ liegenden Schiffe auf. Tabelle 3 stellt für die Weiche „Schwartenbek“ die mittlere Anzahl der Schiffe pro Woche und die durchschnittliche Liegezeit der Schiffe zusammen (siehe dazu auch LAIRM Consult GmbH, 04.08.2010). Die Gesamtzahl der die Weichen passierenden Schiffe betrug für den in Tabelle 3 dargestellten Zeitraum etwa 708 Schiffe.

Weiche Anzahl der Schiffe pro Woche

durchschnittliche Liegezeit in min

durchschnittliche Fahrzeit in min

Schwartenbek 164 13 4,5 Tabelle 3: Belegung und durchschnittliche Liegezeit an den Weichen

(Quelle: Schiffsdatenverarbeitungssystem Nord-Ostsee-Kanal, siehe auch Lairm Consult GmbH, 20.11.2008)

Der längenbezogene Schallleistungspegel für die Liegeplätze in den Weichen wird unter Voraussetzung unveränderter Maschinengeräusche der Schiffe bei kurzzeitigem Liegen (d.h. kein Umschalten auf Hilfsdiesel) nach

)

Für die Weiche ergibt sich damit der folgende längenbezogene Schallleistungspegel:

Schwartenbek: L’w = 73,3 dB(A)

Die genannten längenbezogenen Schallleistungspegel werden sowohl für den Progno-se-Nullfall als auch für den Prognose-Planfall zugrunde gelegt.

Weiterhin treten schiffsverkehrsbedingt Schallemissionen durch vor den Schleusen wartende und in den Schleusen liegende Schiffe auf. Für diese Untersuchungen sind die Angaben zu Wartezeiten im Schleusenbetrieb, zu Schleusungszeiten und Schleu-sennutzung (Aufteilung auf alte und neue Schleusen), welche unter Nutzung des Schiffsdatenverarbeitungssystem Nord-Ostsee-Kanal ermittelt worden sind (siehe dazu auch Ingenieurbüro LAIRM Consult GmbH, 02.08.2010), zugrunde gelegt wor-den.

Mit einer verkehrsgruppengemittelten Wartezeit vor den Schleusen von 10,75 min im Prognose-Nullfall und 18 min im Prognose-Planfall ergeben sich für den Wartebe-reich vor der Schleuse folgende flächenbezogener Schallleistungspegel:

Prognose-Nullfall: Lw´´ = 60,0 dB(A) (entspricht 109,1 dB(A) einer Punktquelle) Prognose-Planfall: Lw´´ = 63,1 dB(A) (entspricht 112,2 dB(A) einer Punktquelle)

gewässerkundliche

Bei einem verkehrsgruppengemittelten Nutzungsanteil von 20,3 % für die alten Schleusen und 79,7 % für die neuen Schleusen und einer Schleusungsdauer von 20 min bei Nutzung der kleinen Schleusen und 35 min bei Nutzung der großen Schleu-sen ergeben sich über die jeweilige SchleuSchleu-senlänge folgende längenbezogene längen-bezogene Schallleistungspegel:

Kleine Schleuse

Prognose-Nullfall: Lw´ = 82,9 dB(A) Prognose-Planfall: Lw´ = 83,6 dB(A) Große Schleuse

Prognose-Nullfall: Lw´ = 88,1 dB(A) Prognose-Planfall: Lw´ = 88,8 dB(A) Neben dem fließenden Schiffsverkehr (fahrende Schiffe bzw. an Weichen bzw. vor Schleusen wartende Schiffe sowie die Schleusen nutzende Schiffe) führt auch der

„ruhende“ Schiffsverkehr, d.h. der an Liegeplätzen des Binnenhafens Nord, des Nord-hafens und des BominNord-hafens liegenden Schiffe, zu Lärmemissionen. Für diese Unter-suchungen sind die Angaben zu Liegezeiten und Nutzungshäufigkeiten in den ge-nannten Häfen, welche unter Nutzung des Schiffsdatenverarbeitungssystem Nord-Ostsee-Kanal ermittelt worden sind (siehe dazu auch Ingenieurbüro LAIRM Consult GmbH, 02.08.2010), zugrunde gelegt worden. Diese Angaben sind entsprechend der Anleitung zur Berechnung der Schallausbreitung an Wasserstraßen unter der konser-vativen Voraussetzung eines kontinuierlichen Betriebs der Hauptmaschine in folgen-de längenbezogene Schallleistungspegel umgerechnet worfolgen-den:

Binnenhafen Nord: Lw´ = 73,6 dB(A) Nordhafen: Lw´ = 76,3 dB(A) Bominhafen: Lw´ = 75,4 dB(A)

Hydrometrie und

2.3.2 Schiffsverkehrsbedingte Lärmimmissionen

Ausgehend von den in Kapitel 2.3.1 dargestellten schiffsverkehrsbedingten Schall-emissionen (ohne ruhenden Schiffsverkehr) ist für den Prognose-Nullfall sowie den Prognose-Planfall eine flächenhafte Berechnung des Beurteilungspegels (für eine Höhe von 4 m über Gelände) sowie eine Darstellung als Lärmkarte erfolgt.

Für den Prognose-Nullfall und den Prognose-Planfall sind die Lärmkarten in Abbildung 5 bis Abbildung 8 gegeben.

Für den Stadtteil Suchsdorf zeigen sich an der ersten Häuserreihe zum Kanal im Be-reich der Straßen „Langeneßweg“ und „Fehmarnwinkel“ schifffahrtsbedingt (ohne Berücksichtigung von Vegetationsdämpfung) mittlere Schallpegel von 49,5 dB(A) bis 52,4 dB(A) im Nullfall und von 50,0 dB(A) bis 53,1 dB(A) im Prognose-Planfall auf. Die genannten Gebäude sind gemäß den Bebauungsplänen Suchsdorf-Nord (nördlicher Teil und südlicher Teil, vgl. Abbildung A-2 und Abbildung A-3) als reines Wohngebiet eingestuft. Der in der 16. BImSchV genannte Immissionsgrenz-wert (vgl. Tabelle 1 ) für die Nachtzeit beträgt 49 dB(A). Dieser ist (bei Vernachläs-sigung der Schalldämpfung durch Vegetation) unabhängig vom betrachteten Zustand überschritten. In Analogie zur 16. BImSchV liegt eine wesentliche Änderung nur dann vor, wenn entweder der nächtliche Schallpegel 60 dB(A) überschreitet oder durch die Änderung des Verkehrsweg der vom Verkehrsweg ausgehende Verkehrs-lärm um mehr als 3 dB(A) erhöht wird. Da im Vergleich von Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall hier eine Erhöhung des Schallpegels von 0,7 dB(A) erwartet wird, liegt keine wesentliche Änderung des Verkehrsweges vor.

Für das Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 764 (siehe Abbildung A-7) ergibt sich schifffahrtsbedingt (ohne Berücksichtigung von Vegetationsdämpfung) ein mitt-lerer Schallpegel von bis zu 47,3 dB(A) im Prognose-Nullfall und bis zu 48,0 dB(A) im Prognose-Planfall. Das Planungsgebiet ist gemäß Bebauungsplan „Kiel-Steenbek/Projensdorf – nordwestlich der Industriebahn / nordöstlich der Projensdor-fer Straße“ als Gewerbegebiet eingestuft. Der in der 16. BImSchV genannte Immissi-onsgrenzwert (vgl. Tabelle 1) für die Nachtzeit beträgt 59 dB(A). Es sind dement-sprechend keine Überschreitungen der in der 16. BImSchV genannten Immissions-grenzwerte zu erwarten.

Für das Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 850 (siehe Abbildung A-6) ergibt sich schifffahrtsbedingt (ohne Berücksichtigung von Vegetationsdämpfung) im Be-reich der kanalnahen Häuser in der Straße „Auberg“ ein mittlerer Schallpegel von bis zu 54,2 dB(A) im Prognose-Nullfall und bis zu 56,1 dB(A) im Prognose-Planfall. Das

gewässerkundliche

Planungsgebiet ist gemäß Bebauungsplan „Kiel-Wik – Nord-Ostsee-Kanal, südlich Uferstr, westlich Schleusenstr, nördlich Prinz-Heinrich-Straße“ als Mischgebiet ein-gestuft. Der in der 16. BImSchV genannte Immissionsgrenzwert (vgl. Tabelle 1) für die Nachtzeit beträgt 54 dB(A). Dieser ist (bei Vernachlässigung der Schalldämpfung durch Vegetation) unabhängig vom betrachteten Zustand überschritten. In Analogie zur 16. BImSchV liegt eine wesentliche Änderung nur dann vor, wenn entweder der nächtliche Schallpegel 60 dB(A) überschreitet oder durch die Änderung des Vkehrsweg der vom VerVkehrsweg ausgehende Verkehrslärm um mehr als 3 dB(A) er-höht wird. Da im Vergleich von Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall hier eine Erhöhung des Schallpegels von 1,9 dB(A) erwartet wird, liegt keine wesentliche Än-derung des Verkehrsweges vor.

Für das Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 874a (siehe Abbildung A-7) ergibt sich schifffahrtsbedingt (ohne Berücksichtigung von Vegetationsdämpfung) im Be-reich der Straße „Am Kiel-Kanal“ (in der Abbildung A-7 „Planstraße E“) ein mittle-rer Schallpegel von bis zu 53,8 dB(A) im Prognose-Nullfall und bis zu 54,9 dB(A) im Prognose-Planfall. Das Planungsgebiet ist gemäß Bebauungsplan „Kiel-Wik – Ufer-straße, westliche Grenze der Bebauung Herthastraße 32-36 und deren nördliche und südliche Verlängerung, Schleiweg, Schleusenstraße“ als Gewerbegebiet eingestuft.

Der in der 16. BImSchV genannte Immissionsgrenzwert (vgl. Tabelle 1) für die Nachtzeit beträgt 59 dB(A). Es sind dementsprechend keine Überschreitungen der in der 16. BImSchV genannten Immissionsgrenzwerte zu erwarten.

Für das Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 708 (siehe Abbildung A-10) ergibt sich schifffahrtsbedingt (ohne Berücksichtigung von Vegetationsdämpfung) im Be-reich der kanalnahen Häuser in der „Kanalstraße“ ein mittlerer Schallpegel von bis zu 50,6 dB(A) im Prognose-Nullfall und bis zu 51,7 dB(A) im Prognose-Planfall. Das Planungsgebiet ist gemäß Bebauungsplan „Kiel-Wik – Nord-Ostsee-Kanal, südlich Uferstr, westlich Schleusenstr, nördlich Prinz-Heinrich-Straße“ als allgemeines bzw.

reines Wohngebiet eingestuft. Der in der 16. BImSchV genannte Immissionsgrenz-wert (vgl. Tabelle 1) für die Nachtzeit beträgt 49 dB(A). Dieser ist (bei Vernachlässi-gung der Schalldämpfung durch Vegetation) unabhängig vom betrachteten Zustand überschritten. Auch in den an das Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 708 an-grenzenden, kanalnahen Bereichen Holtenaus ist eine Überschreitung zu verzeichnen.

In Analogie zur 16. BImSchV liegt eine wesentliche Änderung nur dann vor, wenn entweder der nächtliche Schallpegel 60 dB(A) überschreitet oder durch die Änderung des Verkehrsweg der vom Verkehrsweg ausgehende Verkehrslärm um mehr als 3 dB(A) erhöht wird. Da im Vergleich von Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall hier eine Erhöhung des Schallpegels von 1,1 dB(A) erwartet wird, liegt keine wesent-liche Änderung des Verkehrsweges vor.

Hydrometrie und

Die Schallimmissionen aus ruhendem Schiffsverkehr (d.h. von im Binnenhafen Nord, Nordhafen und Bominhafen liegenden Schiffen mit laufenden Maschinen) sind als Lärmkarte in Abbildung 9 dargestellt.

Für das Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 764 (siehe Abbildung A-7) ergibt sich aus ruhendem Schiffsverkehr (ohne Berücksichtigung von Vegetationsdämp-fung) ein mittlerer Schallpegel von bis zu 47,5 dB(A). Das Planungsgebiet ist gemäß Bebauungsplan „Kiel-Steenbek/Projensdorf – nordwestlich der Industriebahn / nord-östlich der Projensdorfer Straße“ als Gewerbegebiet eingestuft. Der in der 16.

BImSchV genannte Immissionsgrenzwert (vgl. Tabelle 1) für die Nachtzeit beträgt 59 dB(A). Es sind dementsprechend keine Überschreitungen der in der 16. BImSchV genannten Immissionsgrenzwerte zu erwarten.

Für das Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 850 (siehe Abbildung A-6) ergibt sich aus ruhendem Schiffsverkehr (ohne Berücksichtigung von Vegetationsdämp-fung) im Bereich der kanalnahen Häuser in der Straße „Auberg“ ein mittlerer Schall-pegel von bis zu 50,0 dB(A). Das Planungsgebiet ist gemäß Bebauungsplan „Kiel-Wik – Nord-Ostsee-Kanal, südlich Uferstr, westlich Schleusenstr, nördlich Prinz-Heinrich-Straße“ als Mischgebiet eingestuft. Der in der 16. BImSchV genannte Im-missionsgrenzwert (vgl. Tabelle 1) für die Nachtzeit beträgt 54 dB(A). Es sind dem-entsprechend keine Überschreitungen der in der 16. BImSchV genannten Immissi-onsgrenzwerte aus ruhendem Schiffsverkehr zu erwarten.

Für das an das Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 708 (siehe Abbildung A-10) angrenzende Wohngebiet im Bereich der Straße „Friedrich-Voß-Ufer“ ergibt sich aus ruhendem Schiffsverkehr (ohne Berücksichtigung von Vegetationsdämpfung) ein mittlerer Schallpegel von bis zu 43,9 dB(A). Das Planungsgebiet ist analog zum Be-bauungsplan „Kiel-Wik – Nord-Ostsee-Kanal, südlich Uferstr, westlich Schleusenstr, nördlich Prinz-Heinrich-Straße“ als allgemeines bzw. reines Wohngebiet einzustufen.

Der in der 16. BImSchV genannte Immissionsgrenzwert (vgl. Tabelle 1) für die Nachtzeit beträgt 49 dB(A). Es sind dementsprechend keine Überschreitungen der in der 16. BImSchV genannten Immissionsgrenzwerte aus ruhendem Schiffsverkehr zu erwarten.

gewässerkundliche Begutachtung Quantifizierung der mit dem Betrieb der Teilstrecke (km 92,2 bis NOK-km 98,6) des Nord-Ostsee-Kanals verbunde-nen Lärmimmissi-onen

Abbildung 5: Lärmkarte – Mittlerer Schallpegel durch den Schiffsverkehr auf dem Nord-Ostseekanal (Teilgebiet 1)

oben: Prognose-Nullfall, unten: Prognose-Planfall

Hydrometrie und gewässerkundliche Begutachtung Quantifizierung der mit dem Betrieb der Teilstrecke (km 92,2 bis NOK-km 98,6) des Nord-Ostsee-Kanals verbunde-nen Lärmimmissi-onen

Abbildung 6: Lärmkarte – Mittlerer Schallpegel durch den Schiffsverkehr auf dem Nord-Ostseekanal (Teilgebiet 2)

oben: Prognose-Nullfall, unten: Prognose-Planfall

gewässerkundliche Begutachtung Quantifizierung der mit dem Betrieb der Teilstrecke (km 92,2 bis NOK-km 98,6) des Nord-Ostsee-Kanals verbunde-nen Lärmimmissi-onen

Abbildung 7: Lärmkarte – Mittlerer Schallpegel durch den Schiffsverkehr auf dem Nord-Ostseekanal (Teilgebiet 3)

oben: Prognose-Nullfall, unten: Prognose-Planfall

Hydrometrie und gewässerkundliche Begutachtung Quantifizierung der mit dem Betrieb der Teilstrecke (km 92,2 bis NOK-km 98,6) des Nord-Ostsee-Kanals verbunde-nen Lärmimmissi-onen

Abbildung 8: Lärmkarte – Mittlerer Schallpegel durch den Schiffsverkehr auf dem Nord-Ostseekanal (Teilgebiet 4)

oben: Prognose-Nullfall, unten: Prognose-Planfall

gewässerkundliche Begutachtung Quantifizierung der mit dem Betrieb der Teilstrecke (km 92,2 bis NOK-km 98,6) des Nord-Ostsee-Kanals verbunde-nen Lärmimmissi-onen

Abbildung 9: Lärmkarte – Mittlerer Schallpegel durch im Binnenhafen, Nordhafen und Bominhafen liegende Schiffe (ohne Umschlags-geräusche) (oben: Teil 2, unten: Teil 3)

Hydrometrie und

2.4 Bedeutung der Lärmimmissionen anderer Verkehrsmittel

Als Quelle des Verkehrslärms sind neben den schifffahrtsbedingten Lärmemissionen auch die Lärmemissionen von Straßenverkehr und Schienenverkehr zu berücksichti-gen.

Die aus Straßenverkehr sich rechnerisch ergebenden Schallimmissionen (in 4 m Höhe über Gelände) sind im Bereich der Stadt Kiel durch die Stadt Kiel als Lärmkarte be-reitgestellt worden. Für Gebiete im Kreis Rendsburg-Eckernförde sind diese durch eigene Berechnungen auf der Grundlage der Straßenverkehrszahlen des „VEP-Prognosenullfalls“ des Tiefbauamts der Stadt Kiel vom 14.06.2010 ergänzt worden.

Für die einzelnen Teilgebiete zeigen Abbildung 10 bis Abbildung 12 die für die Tag- und die Nachtzeit differenzierten Lärmkarten.

Für die in Kapitel 2.3.2 dargestellten Bereiche, in denen infolge Schiffsverkehr die nächtlichen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV im Prognose-Nullfall und Prog-nose-Planfall überschritten werden (eine Überschreitung während der Tagzeit infolge Schiffsverkehr ergibt sich nicht), ergibt sich infolge Straßenverkehr folgende Situati-on:

Für den Stadtteil Suchsdorf im (kanalnahen) Bereich der Straße „Am Kanal“ Ecke

„Höhenbargsredder“ ergibt sich straßenverkehrsbedingt ein mittlerer Schallpegel von bis zu 58,1 dB(A) (tags) bzw. 49,0 dB(A) (nachts). Der in der 16. BImSchV genannte Immissionsgrenzwert (vgl. Tabelle 1 ) für die Tagzeit 59 dB(A) und für die Nachtzeit beträgt 49 dB(A). Diese sind unabhängig von der Tageszeit eingehalten.

Für das Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 850 im (kanalnahen) Bereich der Straße „Auberg“ ergibt sich straßenverkehrsbedingt ein mittlerer Schallpegel von bis zu 56,4 dB(A) (tags) bzw. 47,1 dB(A) (nachts). Der in der 16. BImSchV genannte Immissionsgrenzwert (vgl. Tabelle 1 ) für die Tagzeit 64 dB(A) und für die Nachtzeit beträgt 54 dB(A). Diese sind unabhängig von der Tageszeit eingehalten.

Für das Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 708 sowie die angrenzende kanalna-hen Wohngebiete (insbesondere „Kanalstraße“ zwisckanalna-hen Einmündung „Gravensteiner Straße“ und Einmündung „Schwester-Therese-Straße“) ergibt sich straßenverkehrs-bedingt ein mittlerer Schallpegel von bis zu 63,9 dB(A) (tags) bzw. 53,7 dB(A) (nachts). Der in der 16. BImSchV genannte Immissionsgrenzwert (vgl. Tabelle 1 ) für die Tagzeit 59 dB(A) und für die Nachtzeit beträgt 49 dB(A). Diese sind unabhängig von der Tageszeit nicht eingehalten.

gewässerkundliche Begutachtung Quantifizierung der mit dem Betrieb der Teilstrecke (km 92,2 bis NOK-km 98,6) des Nord-Ostsee-Kanals verbunde-nen Lärmimmissi-onen

Abbildung 10: Lärmkarte – Mittlerer Schallpegel durch den Straßenverkehr im Bereich der Stadt Kiel (Teilgebiet 1)

Abbildung 10: Lärmkarte – Mittlerer Schallpegel durch den Straßenverkehr im Bereich der Stadt Kiel (Teilgebiet 1)