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Richter vom Tagesdienst

Im Dokument Geschäftsplan des Landgerichts Berlin (Seite 188-192)

C. Strafsachen

VIII. Tagesdienste

2. Richter vom Tagesdienst

218 Für jeden Werktag (außer am 24.12. und 31.12.) sind 11 Werktage vor Beginn der entsprechenden Kalenderwoche nachfolgenden Regelungen Richter vom Tages-dienst für die gesamte Woche zu bestimmen.

219 a) Der Richter vom Tagesdienst wird im Turnusverfahren bestimmt.

220 b) Es wird ein Turnusbogen geführt; in diesem sind ausschließlich die beisitzenden Richter der Strafkammern in alphabetischer Reihenfolge ohne Rücksicht auf die Kammerzugehörigkeit einzutragen mit Ausnahme der Vertreter der Pressesprecher.

Rn. 171, Sätze 2 bis 5, 7 und 8, gelten entsprechend. Jeder Turnusdurchgang be-ginnt mit dem alphabetisch an erster Stelle stehenden Richter und wird sodann in dieser Reihenfolge fortgesetzt, sofern dies nachfolgend nicht abweichend geregelt ist. Jedoch wird der letzte offene Turnusdurchgang 2020 mit dem am 31. Dezember 2020 erreichten Stand als Turnusdurchgang 1/2021 weitergeführt. Richter, die im laufenden Geschäftsjahr abgeordnet oder Bereitschaftsrichter werden, sind ab die-sem Zeitpunkt aus allen offenen Turnusringen zu streichen. Ist ein richterliches Mit-glied später als zum 1. Januar 2021 in den Turnusbogen neu oder erneut aufzuneh-men, so bleibt es für die bereits geschlossenen Turnusdurchgänge unberücksichtigt.

Im letzten offenen Turnusdurchgang wird es alphabetisch eingeordnet und wird frü-hestens zwei Wochen nach Dienstantritt als Richter vom Tagesdienst bestimmt.

221 c) Maßgeblich für die Bestimmung des Richters vom Tagesdienst ist stets die Sach-lage zum Zeitpunkt der Bestimmung des Einsatzes. Durch eine irrtümlich erfolgte Einteilung wird die Einteilung der danach zugewiesenen Richter vom Tagesdienst nicht berührt. In diesem Fall und im Fall der Rn. 222 ist die Bestimmung des Rich-ters vom Tagesdienst unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt maßgebli-chen Sachlage unverzüglich nachzuholen. Im Falle mehrerer Vertretungseinsätze hat der Richter vom Tagesdienst diese in folgender Reihenfolge unabhängig vom Zeitpunkt des Bekanntwerdens wahrzunehmen:

Vertretung in der Hauptverhandlung einer großen Strafkammer, einer kleinen Straf-kammer - auch wenn er nicht am entsprechenden Turnus teilnimmt, mit Ausnahme der Richter auf Probe und der Beisitzer der Strafvollstreckungskammer 99 -, Anhö-rungen in der Strafvollstreckungskammer, Entscheidungen außerhalb der Hauptver-handlung i. S. v. Rn. 162.

Wird die Verhinderung erst am Tag des Einsatzes des Richters vom Tagesdienst bekannt so unterbleibt eine erneute Bestimmung des Richters vom Tagesdienst. Die Vertretung in einer Hauptverhandlung oder einer Anhörung ist dann nach den oben genannten Grundsätzen der Vertretungen in großen und kleinen Strafkammern so-wie in den Strafvollstreckungskammern zu bestimmen.

222 d) Wer an sich zum Richter vom Tagesdienst berufen wäre, an diesem Tag aber - genehmigten (Sonder-)Urlaub hat, gem. § 2 AZVO freigestellt ist, eine Bewilli-gung für

- eine Fortbildung oder eine Dienstreise hat oder seinen Dienst am anderen Ort verrichtet,

- Hauptverhandlung, Anhörung, einen Haftprüfungstermin oder einen Erörte-rungstermin nach § 213 Abs. 2 StPO in einer Kammer hat,

- einen Einsatz als nebenamtlicher Prüfer des Gemeinsamen Juristischen Prü-fungsamtes Berlin-Brandenburg oder als Mitglied an einer Sitzung des Richter-wahlausschusses oder des Präsidialrates oder des Präsidiums hat,

- krank ist oder

- weniger als fünf Werktage (ohne Sonnabend) davor seinen Dienst nach einem jeweils mindestens einwöchigen (Sonder-) Urlaub, Dienst am anderen Ort oder nach einer mindestens einwöchigen Krankheit wieder antritt.

wird zwar nicht eingesetzt, rückt aber an die nächst bereite Stelle, so dass der Tur-nusdurchgang für ihn noch nicht beendet ist.

223 e) Tritt einer der unter d) aufgeführten Verhinderungsgründe erst nach der Bestim-mung zum Richter vom Tagesdienst ein, so gilt die Berücksichtigung im Turnusbo-gen als nicht erfolgt, sodass der Richter an die nächst bereite Stelle im Turnus rückt.

224 f) Der Richter vom Tagesdienst hält sich an Gerichtsstelle von 8.45 bis 16.00 Uhr bereit.

225 An dem Turnusverfahren nehmen Ergänzungsrichter während ihres Einsatzes als solcher nicht teil.

Die Richterin am Landgericht Erdmann und die Richter am Landgericht Bezpalko, Dr. Bröckers, Heinatz, Dr. Jesse, Dr. Luther, Mattern, J.M. Raddatz und Reineke und Richterinnen und Richter, die mit einem Arbeitskraftanteil von 0,7 oder weniger Rechtsprechungsaufgaben wahrnehmen, werden aus dem Vertretungsring heraus-genommen.

PB vom 23.12.2020

Ri‘inLG Masuhr, Ri’inLG Kokoschka und RiLG Dr. Jankowiak werden aus den Tur-nusringen der Sitzungsvertretung in den großen und kleinen Strafkammern, aus dem Vertretungsring für die Anhörungen in den Strafvollstreckungskammern, aus dem Turnusring des Richters vom Tagesdienst und dem Turnus der Ergänzungs-richter herausgenommen.

Ri‘inLG Loewenthal wird bis zum 28. Februar 2021 aus den Turnusringen der Sit-zungsvertretung in den großen und kleinen Strafkammern, aus dem Vertretungsring für die Anhörungen in den Strafvollstreckungskammern, aus dem Turnusring des Richters vom Tagesdienst und dem Turnus der Ergänzungsrichter herausgenom-men.

PB vom 14.04.2021

Herr RiLG Trost wird mit Wirkung zum 15.04.2021 aus den Turnusringen der Sit-zungsvertretung in großen und kleinen Strafkammern, in Strafvollstreckungskam-mern und aus dem Turnusring des Richters vom Tagesdienst herausgenommen.

PB vom 04.08.2021

Ri´in Ornth wird ab dem 5. August 2021 aus den Turnusringen der Sitzungsvertre-tung in großen Strafkammern, der VertreSitzungsvertre-tung in Strafvollstreckungskammern so-wie aus dem Turnusring des Richters vom Tagesdienst herausgenommen.

RiLG Thoms wird vom 5. August 2021 bis zum 15. September 2021 aus den Tur-nusringen der Sitzungsvertretung in großen und kleinen Strafkammern, der Ver-tretung in Strafvollstreckungskammern, aus dem Turnusring des Richters vom Ta-gesdienst und dem Turnus der Ergänzungsrichter herausgenommen.

PB vom 11.08.2021

Ri´inLG Hartmann wird im Zeitraum vom 11. August bis zum 10. November 2021 aus den Turnusringen der Sitzungsvertretung in großen und kleinen Strafkam-mern, in Strafvollstreckungskammern und aus dem Turnusring des Richters vom Tagesdienst herausgenommen.

PB vom 18.08.2021

RiLG Trost nimmt mit Wirkung zum 19. August 2021 wieder an den Turnusringen für die Dezernatsvertretung und die Anhörungsvertretung in Strafvollstreckungskam-mern und an dem Turnusring des Richters vom Tagesdienst teil. Er nimmt mit Wir-kung zum 12. September 2021 wieder an den Turnusringen der Sitzungsvertretung in großen und kleinen Strafkammern teil.

PB vom 08.09.2021

VRi´inLG Dr. Ioakimidis, Ri´inLG Take und Ri´inLG Wolters werden mit Wirkung zum 9. September 2021 aus den Turnusringen der Sitzungsvertretung in großen Strafkammern und Strafvollstreckungskammern, Ri´inLG Take und Ri´inLG Wolters

auch aus den Turnusringen der Sitzungsvertretung in kleinen Strafkammern und des Richters vom Tagesdienst und dem Turnus der Ergänzungsrichter herausge-nommen.

PB vom 15.09.2021

Ri´inAG Geismann-Stresow wird im Zeitraum vom 27. September bis zum 19. De-zember 2021 aus den Turnusringen der Sitzungsvertretung in großen und kleinen Strafkammern, der Dezernatsvertretung in Strafvollstreckungskammern und aus dem Turnusring des Richters vom Tagesdienst herausgenommen.

Ri´inAG Bauersfeld wird im Zeitraum vom 16. September bis zum 30. September 2021 aus den Turnusringen der Sitzungsvertretung in großen und kleinen Strafkam-mern und in StrafvollstreckungskamStrafkam-mern und aus dem Turnusring des Richters vom Tagesdienst herausgenommen.

RiLG Thoms wird im Zeitraum vom 16. September bis zum 15. November 2021 aus den Turnusringen der Sitzungsvertretung in großen und kleinen Strafkammern, der Vertretung in Strafvollstreckungskammern, aus dem Turnusring des Richters vom Tagesdienst und dem Turnus der Ergänzungsrichter herausgenommen.

PB vom 22.09.2021

Ri´inLG Pieper wird im Zeitraum vom 11. Oktober 2021 bis zum 25. Februar 2022 aus den Turnusringen der Sitzungsvertretung in großen und kleinen Strafkammern herausgenommen. Sie nimmt im Zeitraum vom 11. November 2021 bis zum 25. Ja-nuar 2022 an dem Turnusring für die Vertretung in Strafvollstreckungskammern und am Turnusverfahren des Richters vom Tagesdienst nicht teil.

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