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Resümee

Im Dokument Haben Tiere Rechte? (Seite 170-177)

6. Über die Begründung der Tierrechte

6.3 Resümee

David DeGrazia unterscheidet drei Bedeutungen von ,,Rechte“, wie im Unterkapitel 2.2 dargestellt. Im ersten Sinn dieses Begriffs heißt zu sagen, dass ein Wesen Rechte hat, nicht anderes als zu sagen, dass dieses Wesen moralischen Status hat. Diese Bedeutung von ,,Rechte“ ist manchmal irreführend. Denn es gibt Autoren, die zwar akzeptieren, dass Tiere irgendeinen moralischen Status haben, ihnen jedoch keine Rechte zugestehen. Allein mit der Annahme, dass Tiere einen moralischen Status haben, ist noch nicht viel entschieden. Es ist möglich, dass der ihnen zugebilligte moralische Status so schwach ist, dass die trivialen Interessen der Menschen die basalen Interessen der Tiere überwiegen dürfen. Dieser Umstand ist für diejenigen Menschen, die das Wohl der Tiere in Erwägung ziehen, unbefriedigend. Er ist auch vom Standpunkt der Gerechtigkeit aus betrachtet problematisch. Denn es ist mit der Idee der Gerechtigkeit unverträglich, durch die Verletzung der basalen Interessen der Tiere verzichtbare Vorteile der Menschen zu erhalten.

Der zweite Sinn von ,,Rechte“ ist DeGrazia zufolge zu sagen, dass jemand Rechte hat, gleichwie zu sagen, dass er gleiche Rücksicht verdient. Das bedeutet, dass seine Interessen soviel wie die vergleichbaren Interessen eines anderen zählen.

Jedoch ist diese Bedeutung von ,,Rechte“ auch nicht ganz passend. Peter Singer zum Beispiel ist der Meinung, dass man in seinen moralischen Überlegungen den ähnlichen Interessen all derer, die von seinen Handlungen betroffen sind, gleiches Gewicht geben sollte. Allerdings beurteilt er, ob eine Handlung moralisch richtig oder falsch ist, aus der Perspektive des Utilitarismus. Für ihn ist es nicht notwendig, Tieren Rechte zuzuerkennen.

Der Utilitarist muss nicht unbedingt vermeiden, den Begriff der Rechte zu gebrauchen. John Stuart Mill etwa, ein prominenter Vertreter des Utilitarismus, behandelt den Gedanken eines Rechts als eine der Formen, in denen die beiden Komponenten erscheinen: die Schädigung einer oder mehrerer Personen und das Verlangen, den Urheber des Schadens bestraft zu sehen. Wenn wir von dem Recht einer Person sprechen, meinen wir damit, so Mill, dass die Person von der Gesellschaft verlangen darf, im Besitz dieses Rechts durch gesetzliche Gewalt bzw.

durch den Einfluss der Erziehung und der öffentlichen Meinung geschützt zu werden.

Hat jemand einen begründeten Anspruch darauf, dass ihm die Gesellschaft ein bestimmtes Gut verbürgt, dann sagen wir Mill zufolge, dass er ein Recht darauf hat.

Ein Recht zu haben bedeute demnach, etwas zu haben, das mir die Gesellschaft schützen sollte, während ich es besitze. Als den Grund dafür, warum die Gesellschaft das tun sollte, nennt Mill die allgemeine Nützlichkeit. Für ihn geht es hier um das Interesse an Sicherheit, in jedermanns Augen das Wesentlichste unter allen Interessen.515

Für den Utilitarismus gilt jedoch das Prinzip der Maximierung des Gesamtnutzens. Dementsprechend ist eine Handlung moralisch richtig, die zur Maximierung des Gesamtnutzens aller Betroffenen führt. Bei diesem Prinzip handelt es sich um die Gesamtmenge von Nutzen und Schaden. Wie sie verteilt wird, ist belanglos oder spielt eine bloße sekundäre Rolle. Somit dürfen die basalen Interessen einiger Individuen um einer größeren Nutzensumme anderer willen übergangen werden. Dieses Ergebnis ist für die Benachteiligten nicht akzeptabel. Die Idee der Rechte, die auf der Gerechtigkeit beruhen, steht nicht unbedingt mit dem Prinzip der Maximierung des Gesamtnutzens im Einklang. Diese Idee betrifft in erster Linie die Sicherheit des Individuums, und nicht den Gesamtnutzen einer Menge von Individuen.

Viele Autoren vertreten die Auffassung, dass die Rechte der Individuen

515 Siehe J. S. Mill: Der Utilitarismus, übersetzt von D. Birnbacher, Stuttgart 1976, S. 92-94.

Allgemeinwohlüberlegungen Grenzen setzen. Ronald Dworkin beispielsweise behauptet: ,,Individuen haben dann Rechte, wenn ein kollektives Ziel aus irgendeinem Grund keine hinreichende Rechtfertigung dafür ist, ihnen das, was sie als Individuen tun oder haben wollen, abzuschlagen, oder wenn es keine hinreichende Rechtfertigung dafür ist, ihnen einen Verlust oder eine Verletzung aufzuerlegen.“516 Für ihn kann die Aussicht auf utilitaristische Gewinne nicht dazu berechtigen, jemanden an einer Handlung zu hindern, zu der er ein Recht hat.517

Der dritte Sinn von ,,Rechte“ bedeutet DeGrazia zufolge zu sagen, dass jemand ein Recht auf etwas hat, gleichwie, dass das lebenswichtige Interesse gewahrt werden muss, selbst wenn so zu handeln ungünstig für die Gesellschaft sein würde.

Das impliziert nicht, dass Rechte überhaupt nicht verletzt werden dürften, sondern dass sie die Individuen vor Allgemeinwohlüberlegungen schützen sollten. Die so verstandenen Rechte können als Rechte im engen Sinn bezeichnet werden. Tom Regan erkennt Tieren Rechte in diesem Sinn zu. Seiner Meinung nach besitzen alle Wesen, die Subjekte ihres Lebens sind, einen gleichen inhärenten Wert und somit einen gleichen moralischen Status. Dafür liefert er jedoch keine zwingende Begründung. Regans Annahme eines gleichen moralischen Status von Mensch und Tier ist Schwierigkeiten ausgesetzt, wenn die basalen Interessen des Menschen mit denen des Tiers in Konflikt geraten. Manche Tiere können Krankheiten auf den Menschen übertragen. Es erhebt sich die Frage, wie man sie behandeln sollte; ob man sie eventuell töten dürfte, um Menschen zu schützen. Eine andere Frage bezieht sich auf Arten von Tieren, deren Überleben durch bestimmte Raubtiere gefährdet wird.

Die Frage lautet: Ist es moralisch geboten, die Raubtiere zu töten, um eine Art von Tieren vor dem Aussterben zu bewahren? Es scheint, dass man sich in einer Situation befindet, in der es darum geht, das Recht auf Leben entweder der einen oder der anderen zu schützen.

Die Idee der Tierrechte verlangt, Interessenkonflikte zwischen Menschen und Tieren nach gerechten Regeln zu lösen. Sie ordnet das Verhältnis zwischen Tieren jedoch nicht. Unter dem Umstand, dass ein Raubtier ein anderes wildes Tier erbeutet, werden keine basalen Interessen des Menschen verletzt. Schließlich ist das Aussterben verschiedener Tierarten in der modernen Zeit meistens auf bestimmte

516 Siehe R. Dworkin: Bürgerrechte ernstgenommen, übersetzt von U. Wolf, Frankfurt am Main 1990, S. 14.

517 Ebenda, S. 317.

Handlungen des Menschen zurückzuführen. Ein Raubtier schlägt ein anderes Tier gewöhnlich deswegen, weil es Hunger hat. Das Raubtier tut also nur etwas, was für sein Überleben notwendig ist. Man kann zwar versuchen, bestimmte Tierarten zu schützen. Dafür Raubtiere zu töten, ist von den Gesichtspunkten der Gerechtigkeit aus betrachtet jedoch nicht angemessen. Aus diesen Gründen kann man den Gedanken verneinen, Raubtiere töten zu dürfen, um eine Art von Tieren vor dem Aussterben zu bewahren.

Wenn Tiere Krankheiten auf den Menschen übertragen, werden basale Interessen des Menschen gefährdet. Selbstverständlich muss man etwas gegen diesen Umstand unternehmen. Es sollte moralisch erlaubt sein, die Tiere zu töten, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt, die Verbreitung der Krankheiten zu verhindern.

Selbst Regan würde dieser Meinung zustimmen. Denn ihm zufolge dürfte man Fleisch essen, wenn man sonst seine Gesundheit ruinieren würde. Allerdings weist er darauf hin, dass Fleisch für die Gesundheit nicht unentbehrlich ist.518 Anders als gegenüber den Tieren vertritt man gewöhnlich nicht die Ansicht, einen Menschen töten zu dürfen, wenn er andere mit einer Krankheit ansteckt. Weil Regan aber auf einer Gleichstellung von Mensch und Tier insistiert, hat er Probleme damit, überzeugende Argumente für ihre unterschiedliche Behandlung vorzubringen.

Für Regan besitzen alle Wesen, die moralische Rechte besitzen, sie im gleichen Maße. Jemand, der mit der Idee der Tierrechte einverstanden ist, muss Tieren jedoch nicht unbedingt im Sinne von Regan Rechte zuschreiben. Es gibt andere Ansätze, mit denen man moralische Ansprüche oder Rechte der Tiere begründen kann, wie zum Beispiel die Vertragstheorie von Rowlands und die Theorie der Gerechtigkeit im Sinne von Aristoteles. Im Grunde genommen sind die beiden Theorien ganz ähnlich. Die Theorie von Rowlands besagt, dass Tiere vom Standpunkt der Unparteilichkeit aus beurteilt in die Reichweite moralischer Prinzipien einbezogen werden müssen. Somit kann man Tieren moralisch berechtigte Ansprüche, die für Rowlands gleichbedeutend mit moralischen Rechten sind, zuerkennen. Die Theorie der Gerechtigkeit im Sinne von Aristoteles beinhaltet zwei Prinzipien: die Unparteilichkeit und die Vermeidung von unnötigen Schadens- und Leidenszufügungen. Wenn man die beiden Prinzipien konsequenterweise anwendet, lässt sich durchaus zugestehen, dass Tiere gewisse Ansprüche haben, die moralisch

518 Siehe T. Regan: The Case for Animal Rights, London/New York 1988, S. 337.

berechtigt sind. Wenn man moralisch berechtigte Ansprüche als Rechte bezeichnet, ist es nicht verfehlt zu sagen, dass Tiere gewisse moralische Rechte haben.

Sowohl die Theorie von Rowlands als auch die Theorie der Gerechtigkeit im Sinne von Aristoteles verlangen nicht, dass moralische Rechte Tieren genauso wie Menschen in demselben Umfang zukommen müssen. Für Rowlands ist es moralisch akzeptabel, dass Menschen Fleisch essen, wenn sie aus irgendeinem Grund ohne Fleisch zu essen nicht überleben können.519 Der Theorie der Gerechtigkeit im Sinne von Aristoteles entsprechend muss man Tiere vor unnötigen Schädigungen bewahren.

Wenn die basalen Interessen des Menschen mit denen des Tiers in einen unvermeidlichen Konflikt geraten, ist es jedoch notwendig, den menschlichen Interessen in der Regel den Vorrang zu geben. Eine Moral, die Menschen und Tiere überall als gleich betrachtet, wäre nicht praktikabel, weil die Menschen überfordert würden.

Der Gedanke, dass Tiere und Menschen dasselbe Recht im verschiedenen Maße besitzen, ist nicht unhaltbar. Für Rawls etwa darf eine ungleiche Freiheit in gewissen Situationen gerechtfertigt werden. Als ein Beispiel dafür nennt er Sklaverei:

Stadtstaaten, die bisher keine Kriegsgefangenen machten, sondern jeden Gegner töteten, kämen vertraglich überein, stattdessen die Gefangenen als Sklaven zu halten.

Unter diesen Umständen, so Rawls, da alle der Gefahr der Gefangennahme im Krieg ausgesetzt sind, ist diese Form der Sklaverei weniger ungerecht als die bisherige Praxis. Ihm zufolge ist Sklaverei nur dann hinzunehmen, wenn sie noch schlimmere Ungerechtigkeiten behebt. 520 Moralische Rechte sind moralisch berechtigte Ansprüche, die dazu bestimmt sind, die Interessen und Bedürfnisse des Rechtsträgers zu schützen. Man gebraucht die Konzeption der Tierrechte, um Tieren die unnötigen Leidens- und Schadenszufügungen des Menschen zu ersparen. Die Forderung nach Tierrechten kann als eine Reaktion auf die ungerechte Behandlung der Tiere durch den Menschen angesehen werden. Aus praktischen Gründen muss man jedoch einräumen, dass Tiere ein Recht im kleineren Maße als Menschen haben können.

Denn die Vorstellung, dass Tieren dasselbe Recht im gleichen Maße verliehen werden sollte wie Menschen, kann nicht wirklich durchgesetzt werden und ist auch gar nicht praktizierbar.

519 Siehe M. Rowlands: Animal Rights – A Philosophical Defence, London 1998, S. 154.

520 Siehe J. Rawls: Eine Theorie der Gerechtigkeit, übersetzt von H. Vetter, 4. Auflage, Frankfurt am Main 1988, S. 279 f.

Man könnte die Meinung vertreten: Die Idee der Rechte verlangt einen sehr starken Schutz für das Individuum. Deswegen ist es unangebracht, Tieren Rechte zuzusprechen. Diese Meinung ist jedoch nicht zutreffend. In der ,,Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen stehen verschiedene Rechte, wie z.B. das Recht auf Leben, das Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung sowie das Recht auf regelmäßigen bezahlten Urlaub, wie im Unterkapitel 2.2 schon erwähnt.

Das Recht auf Leben betrifft ein Hauptinteresse des Menschen und fordert tatsächlich einen sehr starken Schutz für das menschliche Leben. Das ist vor allem deswegen, weil man aufgrund der Gerechtigkeit und aus praktischen Gründen, nämlich um Missbräuche zu vermeiden, das Leben jedes Menschen im Allgemeinen als gleichwertig betrachten muss. Das Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung bezieht sich nicht immer auf basale Interessen des Menschen und wird in vielen Fällen beschränkt. Das Recht auf regelmäßigen bezahlten Urlaub hat kaum noch etwas mit lebensnotwendigen Bedürfnissen des Menschen zu tun und wird dementsprechend häufig ignoriert. Aus dem hier Dargestellten ergibt sich, dass nicht alles, was ein Menschenrecht genannt wird, einen sehr starken Schutz für jeden Menschen verlangt.

Somit erscheint eine generelle Ablehnung der Tierrechte nicht gerechtfertigt.

Schließlich bezeichnet man die Rechte der Tiere als Tierrechte. Dadurch kann man sie schon einigermaßen von Menschenrechten unterscheiden. Bei Bedarf kann man noch Folgendes anmerken: Es handelt sich bei Tierrechten eben um Rechte der Tiere, die sich auf die Idee der Gerechtigkeit gründen, und nicht um eine direkte Übertragung der Menschenrechte auf Tiere. Es mag zwar immer noch eingewandt werden, dass man lieber auf den Begriff der Tierrechte verzichtet, um das Missverständnis nicht aufkommen zu lassen, dass Tiere z.B. ein gleiches Recht auf Leben wie Menschen haben könnten. Das spricht jedoch nicht dagegen, dass Tiere vom Standpunkt der Gerechtigkeit aus betrachtet genauso wie Menschen gewisse Ansprüche haben, die moralisch berechtigt sind. In diesem Zusammenhang wird die Debatte darüber, ob Tiere moralische Rechte haben können, eher zu einem bloßen Streit um Worte.521

Wir fassen zusammen: Die Tierethik ist ein weites Thema mit einem breiten Spektrum an Meinungen. An den beiden Enden dieses Spektrums stehen zwei extreme Positionen. Die eine extreme Position ist die Theorie von Stemmer. Er

521 Vgl. U. Wolf: Das Tier in der Moral, Frankfurt am Main 1990, S. 40.

schließt Tiere aus der moralischen Gemeinschaft aus. Denn für ihn stellen die Vernunftfähigkeit sowie der Besitz der Macht, einem anderen etwas anzutun, zwei notwendige Bedingungen für die Mitgliedschaft in der moralischen Gemeinschaft dar.

Die beiden Bedingungen sind jedoch fragwürdig. Eine Moral ist eine soziale Institution, die dafür sorgt, die Handlungen des Menschen zu regeln. Sie kann nur dann allgemein gerechtfertigt werden, wenn sie die basalen Interessen jedes Individuums in Betracht zieht, und nicht bloß die einer bestimmten Gruppe von Individuen. Viele Menschen lehnen die Vernunft- und die Machtbedingung als Voraussetzung für die Einbeziehung in die moralische Gesellschaft ab. Eine Hauptfunktion der Moral besteht darin, Interessenkonflikte zu lösen. Die Theorie von Stemmer kann nicht nur für manche Interessenkonflikte keine tauglichen Lösungen liefern, sondern selbst zu Problemen führen. Denn er hält die unnötige Schädigung bestimmter Wesen für moralisch unbedenklich, was vielen Menschen bizarr oder empörend erscheint.

Die andere extreme Position ist die Theorie von Regan. Er schreibt allen Wesen, die Subjekte ihres Lebens sind, einen gleichen inhärenten Wert und mithin einen gleichen moralischen Status zu. Seine Begründung dafür ist jedoch nicht zwingend. Des Weiteren kann der Vorschlag, dass Tieren ein gleicher moralischer Status verliehen werden sollte wie Menschen, nicht wirklich durchgeführt werden.

Zwischen den beiden Extremen liegen, grob gesagt, noch drei verschiedene Positionen. Die erste Position billigt zwar, dass Tiere irgendeinen moralischen Status haben. Allein dadurch liefert sie jedoch keine hinreichende Gewährleistung für einen angemessenen Umgang mit Tieren. Denn der ihnen zugestandene moralische Status kann so schwach sein, dass die trivialen Interessen des Menschen die lebensnotwendigen Bedürfnisse des Tiers überwiegen dürfen. Die zweite Position ist der Utilitarismus. Ihm zufolge zählen die Interessen eines Tiers soviel wie die vergleichbaren Interessen eines Menschen. Allerdings ist der Utilitarismus nicht frei von der Schwierigkeit, dass sein Prinzip der Maximierung des Gesamtnutzens nicht allgemein gerechtfertigt werden kann. Die dritte Position ist die Position der Gerechtigkeit im Sinne von Aristoteles. Diese Position hat folgende Vorzüge: Erstens lässt sich die Idee der Gerechtigkeit allgemein rechtfertigen. Zweitens verteidigt diese Idee jedes Individuum gegen unnötige Schädigungen und gewährt somit Tieren einen ausreichenden Schutz. Drittens fordert diese Position nicht, dass man Tieren moralische Rechte genauso wie Menschen im gleichen Maße zuerkennen muss.

Wenn die basalen Interessen des Menschen mit denen des Tiers in Konflikt kommen, sollten die menschlichen Interessen in der Regel bevorzugt werden. Obwohl die Menschen im Sinne dieser Position viele verbreitete Praktiken im Umgang mit Tieren ändern müssen, ist sie nicht unverwirklichbar. Es gibt also plausible Gründe dafür, dieser Position eine privilegierte Stellung für die Regelung der menschlichen Behandlung von Tieren einzuräumen.

Im Dokument Haben Tiere Rechte? (Seite 170-177)