4.1 Verschlechterungsverbot
In den folgenden Tabellen wird eine Relevanzprüfung auf Grundlage der identifizierten Maßnahmen
wirkungen mit möglichen Auswirkungen auf die Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27 und 47 WHG durchgeführt.
Tabelle 3; Relevanzprüfung Oberflächengewässer Wirkfaktoren mit potenziellen
Auswirkungen auf Oberflä
chengewässer
Kurzbeschreibung der projektspe
zifischen Wirkungen
Vorkehrung zur Vermeidung durch be
stehende Regelungen, im wassertech
nischen Bericht und LBP bzw. nach
§ 12 WHG
Relevanz hinsichtlich der Be
wirtschaftungsziele nach den
§§ 27 bis 31 WHG
Bauphase
Flächeninanspruchnahme am Gewässer
Gewässerquerungen des Stein
bach wird im Zuge der Maß
nahme vergrößert
Übliche Schutzmaßnahmen (u.a. DIN 18299, 18300, 18305, 18320 und ZTV-E, ZTV-La, ZTV-Ew) stellen den Schutz ausreichend sicher.
Ergänzende Angaben für den Einzelfall:
Im Maßnahmenplan des LBP sind Bau
tabuzonen ausgewiesen und Bauzäune zum Schutz der wertgebenden Ufervege
tation vorgesehen.
Die notwendigen Bauflächen sind, durch technische und organisatorische Maß
nahmen im Rahmen des Baustellenma
nagements, auf das das erforderliche Maß zu beschränken.
Keine Relevanz
Punktuelle und kurzeitige Ein
griffe am Gewässer im Rahmen der Baudurchführung sind nicht geeignet, den Wasserkörper ins
gesamt zu verschlechtern.
Sedimenteintrag
Erdarbeiten im Zusammenhang mit der Erneuerung der Gewäs
serquerung
Übliche Schutzmaßnahmen (u.a. DIN 18299, 18300, 18305, 18320 und ZTV-E, ZTV-La, ZTV-Ew) stellen den Schutz ausreichend sicher.
Ergänzende Angaben für den Einzelfall:
Die Arbeiten sollten in niederschlagsar
men Zeiten durchgeführt werden.
Bei Bedarf sind Erosionsschutzsperren (z.B. Strohballen) vorzusehen, um Sedi
menteinträge zu vermeiden.
Keine Relevanz
Unter Berücksichtigung der Vor
kehrung zur Vermeidung finden keine Sedimenteinträge statt, die geeignet sind, den Wasser
körper insgesamt nachhaltig zu verschlechtern.
Schadstoffeinträge
Baufahrzeuge/ Baumaschinen:
Treibstoffe, Schmiermittel
Havarieplan sowie übliche Auflagen der Wasserbehörde stellen den Schutz aus
reichend sicher.
Ergänzende Angaben für den Einzelfall:
Bei der Bauausführung ist darauf zu ach
ten, dass keine Baumaterialien sowie wassergefährdende Stoffe in das Gewäs
ser abgeschwemmt werden.
Keine Relevanz
Bei Einhaltung der Vorgaben des Havarieplan sind keine nachhaltigen Verschlechterun
gen des Wasserkörpers zu er
warten.
V;\Planung\PL1\PL1_00_4\_Aufträge\Kreisstra(len\K211 Ausbau Hitzkirchen - Wenings\Relevanzprüfung WRRL\2019-06-06_Relevanzpra(ung WRRL_K21 l.docx
Hessen Mobil - Straßen und Verkehrsmanagement K211 Ausbau zw. Hitzkirchen und Wenings
Relevanzprüfung WRRL Seite 13 von 16
Wirkfaktoren mit potenziellen Auswirkungen auf Oberflä
chengewässer
Kurzbeschreibung der projektspe
zifischen Wirkungen
Vorkehrung zur Vermeidung durch be
stehende Regelungen, im wassertech
nischen Bericht und LBP bzw. nach
§ 12 WHG
Relevanz hinsichtlich der Be
wirtschaftungsziele nach den
§§ 27 bis 31 WHG
Sämtliche Baumaterialien, Bodenaushub und sonstiges sollen mit ausreichend Ab
stand zum Uferbereich gelagert werden.
Bei empfindlichen Gewässern kann die Verwendung in dieser Hinsicht unbe
denklicher Baumaschinen vorgeschrie
ben werden.
Absicherung durch Umweltbaubegleitung Betrieb
Einleitung Straßenabflüsse
Durch den Ausbau der K211 von 4.5 m bis 5,0 m im Bestand auf 5.5 m erhöht sich die anfallende Wassermenge
C
Bei der Sammlung von Abwasser in einer straßenbegleitenden Rasenmulde, findet nach ifs [7] auf dem Fließweg sowohl eine signifikante Abflussreduzierung als auch eine Vorreinigung durch Versicke- rungs- und Sedimentationsprozesse statt.
Dies gilt vor allem für Regenereignisse mit geringer Intensität. Bei der Bemes
sung von Entwässerungseinrichtungen nach RAS-Ew [10] können den straßen
begleitenden Böschungen und Mulden Versickerungsraten von > 100 l/(s*ha) zu
gerechnet werden. Nach DWA-A 102 (Entwurf) [9] fließt weit über 90 % des ge
samten Niederschlagsabflussvolumens mit geringeren Abflussspenden als die übliche kritische Regenspende von 15 l/(s*ha) ab.
Um die Versickerung in den straßenpa
rallelen Entwässerungseinrichtungen zu fördern, sollen im Zuge der Ausführungs
planung Stauschwellen (Querriegel) ge
mäß Kapitel 7.2.3.1 RAS-Ew [U10] in ei
nem Abstand von 50 m vorgesehen wer
den.
Der geplante Oberbodenauftrag im Be
reich der Mulden und Straßenböschun
gen ist gemäß Kapitel 6.2.6.2 RiStWag [Ul 1] im Zuge der Aufführungsplanung von bisher 15 am auf mindestens 20 cm zu erhöhen.
Keine Relevanz
Es findet eine sachgerechte Ver
sickerung statt. Resteinleitungen treten nur selten auf, die Ab
flüsse sind dann stark vorent- frachtet.
T ausalzaufbringung
Erhöhung zu streuenden Flächen durch größere Flächenversiege
lung.
Nach aktuellem Stand der Technik [10]
gibt es keine Behandlungsanlagen für Straßenabwasser, mit denen Tausalz
konzentrationen reduziert werden kön
nen.
Keine Relevanz
Die geringen zusätzlichen Tau
salzmengen sind nicht geeignet, den Wasserkörper des Seemen
bach zu verschlechtern.
Auf Grund des hohen Versickerungsan
teils in den Straßenmulden bzw. Straßen- gräben ist davon auszugehen, dass die
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Wirkfaktoren mit potenziellen Auswirkungen auf Oberflä chengewässer
Kurzbeschreibung der projektspe
zifischen Wirkungen
Vorkehrung zur Vermeidung durch be
stehende Regelungen, im wassertech
nischen Bericht und LBP bzw. nach
§ 12 WHG
Tausalzeinträge hauptsächlich in das Grundwasser erfolgen (Auswirkungen auf Grundwasser siehe Tabelie 4).
Da die K211 bereits im Bestand regelmä
ßig gestreut wird, sind lediglich die Tausalzeinträge von der zusätzlich ver
siegelten Fahrbahnfläche im Zuge des Ausbaus zu bewerten.
Die Erhöhung der auszubringenden Tau
salzmenge auf Grund der zusätzlichen Fahrbahnfläche von etwa max. 3.000 m^', wird bezogen auf den Jahresmittelwert im Oberflächenwasserkörper "Oberer Seemenbach" zu keinen nennenswerten Erhöhungen der Chloridkonzentration führen.
Relevanz hinsichtlich der Be
wirtschaftungsziele nach den
§§ 27 bis 31 WHG
Tabelle 4: Relevanzprüfung Grundwasser Wirkfaktoren mit potenziellen Auswirkungen auf das Grund
wasser
Kurzbeschreibung der projektspe
zifischen Wirkungen / Änderun
gen
Vorkehrung zur Vermeidung durch be
stehende Regelungen, im wassertech
nischen Bericht und LBP bzw. nach
§ 12 WHG
Relevanz hinsichtlich der Be
wirtschaftungsziele nach § 47 WHG
Betrieb
Versickerung Straßenabflüsse
Die Entwässerung der Verkehrs
flächen erfolgt soweit möglich in fahrbahnbegleitenden Mulden.
Gemäß BASt [5] kann der Versickerung von Straßenabflüssen über die ungesät
tigte Bodenzone in das Grundwasser, die Reinigungsleistung eines Retentionsbo
denfilters (siehe ifs [7]) zugeordnet wer
den. Im Vergleich der Konzentrationen im
"Ablauf einer Versickerungsanlage mit den Grenzwerten für straßenrelevante Schadstoffe in der GrwV, wird deutlich, dass die Schwellenwerte der GrwV nicht überschritten werden.
Keine Relevanz ^
\
Es findet eine sachgerechte Ver
sickerung über die belebte Bo
denzone statt.
Tausalzaufbringung
Erhöhung zu streuenden Flächen durch größere Flächenversiege
lung.
Die Erkenntnisse aus dem BASt For
schungsprojekt "Tausalzverdünnung und -rückhalt bei verschiedenen Entwässe
rungsmethoden - Modellberechnungen"
[6] zeigen, dass es beim Eintrag von Tausalz in den Untergrund zu deutlichen Dämpfungs- und Verdünnungseffekten kommt.
Keine Relevanz
Nach [5] sind "Tausalzeinträge in Grundwasserkörper durch Versi
ckerung von Straßenabflüssen (breitflächig oder punktuell)"
nicht relevant.
V:\Planung\PL1\PL1_00_4\_Aufträge\Kreisstraßen\K211 Ausbau Hitzkirchen - Wenlngs\Relevanzprüfung WRRL\2019-06-06_Releuanzprüfung WRRL_K21 l.docx
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Reievanzprüfung WRRL Seite 15 von 16
4.2 Zielerreichungsgebot
Im Maßnahmenprogramm (2015-2021) zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen sind für die Oberflächenwasserkörper Oberer Seemenbach (DEHE_24866.2) und Bracht (DEHE_24784.1) Maßnahmen zu folgenden Themengruppen festgelegt:
Strukturmaßnahmen
• Herstellung der linearen Durchgängigkeit
• Bereitstellung von Flächen
• Entwicklung naturnaher Gewässer-, Ufer- und Auenstrukturen Maßnahmen zu Punktauellen (punktuelle Einleitungen)
• Ertüchtigung von kommunalen Kläranlagen
• Qualifizierte Entwässerung im Misch- und Trennsystem (bereits umgesetzt)
Das Straßenbauvorhaben "Ausbau der K211 zwischen Kefenrod OT Hitzkirchen und Gedern OT We
nings" steht den konkret festgelegten Zielen des hessischen Maßnahmenprogramms (siehe Steckbrief OWK®) nicht negativ gegenüber.
Für den Grundwasserkörper DEHE_2480_3302 sind keine Maßnahmen geplant, da er sich in einem guten mengenmäßigen und guten chemischen Zustand befindet. Das. Bauvorhaben hat keine nach
teiligen Auswirkungen auf den Grundwasserkörper.
Das Zielerreichungsgebot wird durch die geplante Maßnahme nicht gefährdet.