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4.1 Verschlechterungsverbot

In den folgenden Tabellen wird eine Relevanzprüfung auf Grundlage der identifizierten Maßnahmen­

wirkungen mit möglichen Auswirkungen auf die Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27 und 47 WHG durchgeführt.

Tabelle 3; Relevanzprüfung Oberflächengewässer Wirkfaktoren mit potenziellen

Auswirkungen auf Oberflä­

chengewässer

Kurzbeschreibung der projektspe­

zifischen Wirkungen

Vorkehrung zur Vermeidung durch be­

stehende Regelungen, im wassertech­

nischen Bericht und LBP bzw. nach

§ 12 WHG

Relevanz hinsichtlich der Be­

wirtschaftungsziele nach den

§§ 27 bis 31 WHG

Bauphase

Flächeninanspruchnahme am Gewässer

Gewässerquerungen des Stein­

bach wird im Zuge der Maß­

nahme vergrößert

Übliche Schutzmaßnahmen (u.a. DIN 18299, 18300, 18305, 18320 und ZTV-E, ZTV-La, ZTV-Ew) stellen den Schutz ausreichend sicher.

Ergänzende Angaben für den Einzelfall:

Im Maßnahmenplan des LBP sind Bau­

tabuzonen ausgewiesen und Bauzäune zum Schutz der wertgebenden Ufervege­

tation vorgesehen.

Die notwendigen Bauflächen sind, durch technische und organisatorische Maß­

nahmen im Rahmen des Baustellenma­

nagements, auf das das erforderliche Maß zu beschränken.

Keine Relevanz

Punktuelle und kurzeitige Ein­

griffe am Gewässer im Rahmen der Baudurchführung sind nicht geeignet, den Wasserkörper ins­

gesamt zu verschlechtern.

Sedimenteintrag

Erdarbeiten im Zusammenhang mit der Erneuerung der Gewäs­

serquerung

Übliche Schutzmaßnahmen (u.a. DIN 18299, 18300, 18305, 18320 und ZTV-E, ZTV-La, ZTV-Ew) stellen den Schutz ausreichend sicher.

Ergänzende Angaben für den Einzelfall:

Die Arbeiten sollten in niederschlagsar­

men Zeiten durchgeführt werden.

Bei Bedarf sind Erosionsschutzsperren (z.B. Strohballen) vorzusehen, um Sedi­

menteinträge zu vermeiden.

Keine Relevanz

Unter Berücksichtigung der Vor­

kehrung zur Vermeidung finden keine Sedimenteinträge statt, die geeignet sind, den Wasser­

körper insgesamt nachhaltig zu verschlechtern.

Schadstoffeinträge

Baufahrzeuge/ Baumaschinen:

Treibstoffe, Schmiermittel

Havarieplan sowie übliche Auflagen der Wasserbehörde stellen den Schutz aus­

reichend sicher.

Ergänzende Angaben für den Einzelfall:

Bei der Bauausführung ist darauf zu ach­

ten, dass keine Baumaterialien sowie wassergefährdende Stoffe in das Gewäs­

ser abgeschwemmt werden.

Keine Relevanz

Bei Einhaltung der Vorgaben des Havarieplan sind keine nachhaltigen Verschlechterun­

gen des Wasserkörpers zu er­

warten.

V;\Planung\PL1\PL1_00_4\_Aufträge\Kreisstra(len\K211 Ausbau Hitzkirchen - Wenings\Relevanzprüfung WRRL\2019-06-06_Relevanzpra(ung WRRL_K21 l.docx

Hessen Mobil - Straßen und Verkehrsmanagement K211 Ausbau zw. Hitzkirchen und Wenings

Relevanzprüfung WRRL Seite 13 von 16

Wirkfaktoren mit potenziellen Auswirkungen auf Oberflä­

chengewässer

Kurzbeschreibung der projektspe­

zifischen Wirkungen

Vorkehrung zur Vermeidung durch be­

stehende Regelungen, im wassertech­

nischen Bericht und LBP bzw. nach

§ 12 WHG

Relevanz hinsichtlich der Be­

wirtschaftungsziele nach den

§§ 27 bis 31 WHG

Sämtliche Baumaterialien, Bodenaushub und sonstiges sollen mit ausreichend Ab­

stand zum Uferbereich gelagert werden.

Bei empfindlichen Gewässern kann die Verwendung in dieser Hinsicht unbe­

denklicher Baumaschinen vorgeschrie­

ben werden.

Absicherung durch Umweltbaubegleitung Betrieb

Einleitung Straßenabflüsse

Durch den Ausbau der K211 von 4.5 m bis 5,0 m im Bestand auf 5.5 m erhöht sich die anfallende Wassermenge

C

Bei der Sammlung von Abwasser in einer straßenbegleitenden Rasenmulde, findet nach ifs [7] auf dem Fließweg sowohl eine signifikante Abflussreduzierung als auch eine Vorreinigung durch Versicke- rungs- und Sedimentationsprozesse statt.

Dies gilt vor allem für Regenereignisse mit geringer Intensität. Bei der Bemes­

sung von Entwässerungseinrichtungen nach RAS-Ew [10] können den straßen­

begleitenden Böschungen und Mulden Versickerungsraten von > 100 l/(s*ha) zu­

gerechnet werden. Nach DWA-A 102 (Entwurf) [9] fließt weit über 90 % des ge­

samten Niederschlagsabflussvolumens mit geringeren Abflussspenden als die übliche kritische Regenspende von 15 l/(s*ha) ab.

Um die Versickerung in den straßenpa­

rallelen Entwässerungseinrichtungen zu fördern, sollen im Zuge der Ausführungs­

planung Stauschwellen (Querriegel) ge­

mäß Kapitel 7.2.3.1 RAS-Ew [U10] in ei­

nem Abstand von 50 m vorgesehen wer­

den.

Der geplante Oberbodenauftrag im Be­

reich der Mulden und Straßenböschun­

gen ist gemäß Kapitel 6.2.6.2 RiStWag [Ul 1] im Zuge der Aufführungsplanung von bisher 15 am auf mindestens 20 cm zu erhöhen.

Keine Relevanz

Es findet eine sachgerechte Ver­

sickerung statt. Resteinleitungen treten nur selten auf, die Ab­

flüsse sind dann stark vorent- frachtet.

T ausalzaufbringung

Erhöhung zu streuenden Flächen durch größere Flächenversiege­

lung.

Nach aktuellem Stand der Technik [10]

gibt es keine Behandlungsanlagen für Straßenabwasser, mit denen Tausalz­

konzentrationen reduziert werden kön­

nen.

Keine Relevanz

Die geringen zusätzlichen Tau­

salzmengen sind nicht geeignet, den Wasserkörper des Seemen­

bach zu verschlechtern.

Auf Grund des hohen Versickerungsan­

teils in den Straßenmulden bzw. Straßen- gräben ist davon auszugehen, dass die

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Wirkfaktoren mit potenziellen Auswirkungen auf Oberflä chengewässer

Kurzbeschreibung der projektspe­

zifischen Wirkungen

Vorkehrung zur Vermeidung durch be­

stehende Regelungen, im wassertech­

nischen Bericht und LBP bzw. nach

§ 12 WHG

Tausalzeinträge hauptsächlich in das Grundwasser erfolgen (Auswirkungen auf Grundwasser siehe Tabelie 4).

Da die K211 bereits im Bestand regelmä­

ßig gestreut wird, sind lediglich die Tausalzeinträge von der zusätzlich ver­

siegelten Fahrbahnfläche im Zuge des Ausbaus zu bewerten.

Die Erhöhung der auszubringenden Tau­

salzmenge auf Grund der zusätzlichen Fahrbahnfläche von etwa max. 3.000 m^', wird bezogen auf den Jahresmittelwert im Oberflächenwasserkörper "Oberer Seemenbach" zu keinen nennenswerten Erhöhungen der Chloridkonzentration führen.

Relevanz hinsichtlich der Be­

wirtschaftungsziele nach den

§§ 27 bis 31 WHG

Tabelle 4: Relevanzprüfung Grundwasser Wirkfaktoren mit potenziellen Auswirkungen auf das Grund­

wasser

Kurzbeschreibung der projektspe­

zifischen Wirkungen / Änderun­

gen

Vorkehrung zur Vermeidung durch be­

stehende Regelungen, im wassertech­

nischen Bericht und LBP bzw. nach

§ 12 WHG

Relevanz hinsichtlich der Be­

wirtschaftungsziele nach § 47 WHG

Betrieb

Versickerung Straßenabflüsse

Die Entwässerung der Verkehrs­

flächen erfolgt soweit möglich in fahrbahnbegleitenden Mulden.

Gemäß BASt [5] kann der Versickerung von Straßenabflüssen über die ungesät­

tigte Bodenzone in das Grundwasser, die Reinigungsleistung eines Retentionsbo­

denfilters (siehe ifs [7]) zugeordnet wer­

den. Im Vergleich der Konzentrationen im

"Ablauf einer Versickerungsanlage mit den Grenzwerten für straßenrelevante Schadstoffe in der GrwV, wird deutlich, dass die Schwellenwerte der GrwV nicht überschritten werden.

Keine Relevanz ^

\

Es findet eine sachgerechte Ver­

sickerung über die belebte Bo­

denzone statt.

Tausalzaufbringung

Erhöhung zu streuenden Flächen durch größere Flächenversiege­

lung.

Die Erkenntnisse aus dem BASt For­

schungsprojekt "Tausalzverdünnung und -rückhalt bei verschiedenen Entwässe­

rungsmethoden - Modellberechnungen"

[6] zeigen, dass es beim Eintrag von Tausalz in den Untergrund zu deutlichen Dämpfungs- und Verdünnungseffekten kommt.

Keine Relevanz

Nach [5] sind "Tausalzeinträge in Grundwasserkörper durch Versi­

ckerung von Straßenabflüssen (breitflächig oder punktuell)"

nicht relevant.

V:\Planung\PL1\PL1_00_4\_Aufträge\Kreisstraßen\K211 Ausbau Hitzkirchen - Wenlngs\Relevanzprüfung WRRL\2019-06-06_Releuanzprüfung WRRL_K21 l.docx

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Reievanzprüfung WRRL Seite 15 von 16

4.2 Zielerreichungsgebot

Im Maßnahmenprogramm (2015-2021) zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen sind für die Oberflächenwasserkörper Oberer Seemenbach (DEHE_24866.2) und Bracht (DEHE_24784.1) Maßnahmen zu folgenden Themengruppen festgelegt:

Strukturmaßnahmen

• Herstellung der linearen Durchgängigkeit

• Bereitstellung von Flächen

• Entwicklung naturnaher Gewässer-, Ufer- und Auenstrukturen Maßnahmen zu Punktauellen (punktuelle Einleitungen)

• Ertüchtigung von kommunalen Kläranlagen

• Qualifizierte Entwässerung im Misch- und Trennsystem (bereits umgesetzt)

Das Straßenbauvorhaben "Ausbau der K211 zwischen Kefenrod OT Hitzkirchen und Gedern OT We­

nings" steht den konkret festgelegten Zielen des hessischen Maßnahmenprogramms (siehe Steckbrief OWK®) nicht negativ gegenüber.

Für den Grundwasserkörper DEHE_2480_3302 sind keine Maßnahmen geplant, da er sich in einem guten mengenmäßigen und guten chemischen Zustand befindet. Das. Bauvorhaben hat keine nach­

teiligen Auswirkungen auf den Grundwasserkörper.

Das Zielerreichungsgebot wird durch die geplante Maßnahme nicht gefährdet.