Amt für Straßen- und Verkehrswesen Gelnhausen
Proj. Nr.: PK211001 Hessen ID: 07208 Datum Zeichen bearbeitet: Juni 19 Hein gezeichnet:
geprüft: Juni 19 Hein
■ Planfeststellung
■ Ausbau der K 211 zwischen Kefenrod OT Hitzkirchen und Gedern OT Wenings
Beginn: zw. NK 5621036 u. 5621040 km 00+000,000 Ende: zw. NK 5621036 u. 5621040 km 03+009,000
Relevanzprüfung Wasserrahmenrichtlinie
Aufgestellt:
Gelnhausen, den 06.06.2019
Amt für Straßen- und Verkehrswesen Gelnhausen
i.A. aez. Hein
(Dipl. Ing)
Genehmigt (RE-Entwurf):
Gelnhausen, den 22.07.19
Amt für Straßen- und Verkehrswesen Gelnhausen
u
w
Nachrichtliche Unterlage Nr. 13.1 zum
Planfeststellungsbeschluss
vom 16.03.2021 Az. VI 1-F-061-k-10#1.560 Wiesbaden, den 26.03.2021 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr
und Wohnen v /-Z'v Abt. VI
HESSEN
Hessen Mobil
Straßen- und Verkehrsmanagement
C
Planfeststeilung
Ausbau der K211 zwischen Kefenrod OT Hitzkirchen und Gedern OT Wenings Beginn: zw. NK 5621036 u. 5621040 km 00+000,000
Ende: zw. NK 5621036 u. 5621040 km 03+009,000
Relevanzprüfung Wasserrahmenrichtlinie
C
Aufgestellt:Gelnhausen, den 06.06.2019
Dezernat Steuerung Planung - PL 1.00.4 He
Martin Hein, Spezialist Entwässerung
(Name, Dienstbezeichnung)
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeines... 3
1.1 Rechtliche Grundlagen...3
1.2 Prüfablauf... 4
2 Beschreibung der Maßnahme...5
2.1 Allgemeine Maßnahmenbeschreibung... 5
2.2 Entwässerung... 5
2.3 Gewässer und Schutzgebiete...6
2.4 Baugrund und Wasserhaltung... 7
3 Wirkungen des Vorhabens... 9
4 Relevanzprüfung... 12
4.1 Verschlechterungsverbot... 12
4.2 Zielerreichungsgebot... 15 *
5 Zusammenfassung... 15
6 Unterlagen- / Literaturverzeichnis... 16
Tabelienverzeichnis Tabelle 1: Wirkfaktoren von Straßenbauvorhaben und deren potenzieller Wirkzusammenhang mit den Qualitätskomponenten für Oberflächengewässer nach BASt [5]... 9
Tabelle 2: Wirkfaktoren von Straßenbauvorhaben und deren potenzieller Wirkzusammenhang mit den Bewirtschaftungszielen für das Grundwasser nach BASt [5]... 11
Tabelle 3: Relevanzprüfung Oberflächengewässer...12
Tabelle 4: Relevanzprüfung Grundwasser... 14
Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Übersicht der Gewässer und Schutzgebiete im Planungsraum... 7
Abbildung 2: Durchlässigkeit des Untergrundes... 8
V:\Planung\PL1\PL1_00_4\_Aufträge\Kreisstraßen\K21 1 Ausbau Hitzkirchen - Wenings\Relevanzprüfung WRRL\2019-06-06_Re[evan2prüfung WRRL_K211 .docx
r
Hessen Mobil - Straßen und Verkehrsmanagement K211 Ausbau zw, Hitzkirchen und Wenings
Relevanzprüfung WRRL Seite 3 von 16
1 Allgemeines
1.1 Rechtliche Grundlagen
Die Einführung Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)'' führte laut Umweltbundesamt zu einer starken Be
einflussung der bundesweiten und europäischen Wasserpolitik. Die WRRL vereint demnach nicht nur aktuelle Ansätze des Gewässerschutzes, sondern bündelt auch vielzählige Einzelrichtlinien des Was
serrechts der EU.
Die Umsetzung der WRRL in deutsches Recht erfolgte im Wasserhaushaltsgesetz (WHG)^, in der Oberflächengewässerverordnung (OGewV)^ sowie in der Grundwasserverordnung (GrwV)'*.
Für oberirdische Gewässer gelten nach § 27 WHG folgende Bewirtschaftungsziele:
(1) Oberirdische Gewässer sind, soweit sie nicht nach § 28 als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass
1. eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustands vermieden wird und 2. ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden.
(2) Oberirdische Gewässer, die nach § 28 als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, sind so zu bewirtschaften, dass
1. eine Verschlechterung ihres ökologischen Potenzials und ihres chemischen Zustands vermieden wird und
2. ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht wer
den.
C
Für das Grundwasser gelten nach § 47 Abs. 1 WHG folgende Bewirtschaftungsziele:
(1) Das Grundwasser ist so zu bewirtschaften, dass
1. eine Verschlechterung seines mengenmäßigen und seines chemischen Zustands vermieden wird;
2. alle signifikanten und anhaltenden Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen auf Grund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umgekehrt werden;
3. ein guter mengenmäßiger und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden; zu einem guten mengenmäßigen Zustand gehört insbesondere ein Gleichgewicht zwischen Grund
wasserentnahme und Grundwasserneubildung.
In der Oberflächengewässerverordnung bzw. der Grundwasserverordnung werden die aufgeführten Bewirtschaftungsziele operationalisiert.
^ Richtlinie 2000/60/EG des europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Qrdnungsrahmens für Maßnahmen der Gemein
schaft im Bereich Wasserpolitik vom 23.12.2000, ABI. L 327/1 vom 22.12.2000, zuletzt geändert durch Richtlinie 2014/101/EU der Kommis
sion vom 30.10.2014 ABI L 311/32 vom 31.10.2014
2 Gesetz zur Ordnung des Wässerhaushalts vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4.
Dezember 2018 (BGBl, I S. 2254)
^ Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer vom 20, Juni 2016 (BGBl. I S. 1373)
^ Verordnung zum Schutz des Gmndwassers vom 9. November 2010 (BGBl. I S. 1513), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1044)
V:\Planung\PL1\PL1_00_4\_Aufträge\Kreisstrallen\K211 Ausbau Hitzkirchen - Wenings\Relevanzprüfung WRRL\2019-06-06_Relevanzptüfung WRRL_K211 .docx
1.2 Prüfablauf
Der Einfluss eines Straßenbauvorhabens auf die betroffenen Oberflächen- und Grundwasserkörper lässt sich anhand der vom Vorhaben ausgehenden Wirkfaktoren beurteilen. Es wird geprüft, ob die von der geplanten Maßnahme ausgehenden Wirkungen auf Oberflächengewässer bzw. auf das Grundwasser grundsätzlich den Bewirtschaftungszielen nach den §§ 27 und 47 WHG entgegenste
hen.
Nach einer allgemeinen Beschreibung der Straßenbaumaßnahme werden die Maßnahmenwirkungen, welche eine mögliche Auswirkung auf die Qualitätskomponenten nach OGewV bzw. die Bewirtschaf
tungsziele der GrwV haben können, identifiziert (siehe Kapitel 3).
Darauf folgt die Betrachtung der verbleibenden Maßnahmenwirkungen unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Vorkehrungen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen aus den weiteren Fach
planungen, wie beispielsweise dem wassertechnischen Entwurf oder dem Landschaftspflegerischen Begleitpiän (LBP).
Bis auf wenige Ausnahmen entstehen nach BASt [5] bei Straßenbaumaßnahmen durch die Berück
sichtigung der Anforderungen der WRRL i.d.R. keine über die bestehenden gesetzlichen Vorgaben ( und technischen Regelwerke hinausgehenden materiellen Anforderungen.
Abschließend erfolgt die Prüfung des Zielerreichungsgebots nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WHG. Dabei ist zu prüfen, ob das Straßenbauvorhaben den geplanten Maßnahmen aus dem hessischen Maßnah
menprogramm zur Umsetzung der WRRL® entgegensteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 9. Februar 2017 Az ■ 7 A 2.15, Rn. 581 ff.).
Treten bei dieser Relevanzprüfung Punkte auf, für die keine ausreichenden Aussagen unter Berück
sichtigung der gesetzlichen Vorgaben und technischen Regelwerke gemacht werden, ist eine vertiefte Betrachtung der Gesamtmaßnahme vorzunehmen. Unter Umständen kann die Erarbeitung eines ei
genständigen Fachbeitrag WRRL erforderlich werden.
Die Bewertungen hinsichtlich einer möglichen Relevanz, erfolgen auf Grundlage der rechtlichen Ein
schätzungen der LAWA "Handlungsempfehlung Verschlechterungsverbot" [8].
® Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hes- sen - Maßnahmenprogramm 2015-2021
V:\Planung\PL1\PL1_00_4\_Aufträge\Kreisstraßen\K211 Ausbau Hitzkirchen - Wenings\Relevan2prüfung WRRL\2019-06-06_Relevanzprüfung WRRL_K211 .docx
Hessen Mobil - Straßen und Verkehrsmanagement K211 Ausbau zw. Hitzkirchen und Wenings
Relevanzprüfung WRRL Seite 5 von 16
2 Beschreibung der Maßnahme
2.1 Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
"Die Kreisstraße 211 veriäuft im voriiegenden Entwurfsabschnitt zwischen der Ortsiage Kefenrod/Hitz- kirchen und dem Kontenpunkt K 211/L3010/K 212 außerhaib bebauter Gebiete. Die Topographie in dem iandwirtschaftiich genutzten Gebiet befindet sich in einer Höheniage von ca. 300 - 330 m ü. NN und beschreibt ein sehr bewegtes Geiände. Die Fahrbahn veriäuft über ca. 3,0 km von südöstiicher in nordwestiicher Richtung. Entsprechend der Verkehrszähiung aus dem Jahr 2000 ist die K 211 im betreffenden Abschnitt mit einem DTV - Wert von ca. 680 Kfz beiastet. Der Schwerverkehrsanteii (=KFZ > 2,8 t) Hegt bei 28 Fz (4,11%).[1]
Aus einer aktuellen Verkehrsuntersuchung für den Prognoseplanfall im Jahr 2030 ergibt sich eine Zunahme des DTV auf 1.290 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von 90 Fz/24h.
Die Fahrbahnbreite der K211 beträgt im Bestand zwischen 4,5 m und 5,0 m. Der Ausbau der K211 ist mit einer Fahrbahnbreite von 5,5 m geplant. Zusätzlich werden beidseitig standfeste, wassergebun- dene Bankette mit einer Breite von jeweils 1,0 m angelegt.
Aus dem allgemeinen Erläuterungsbericht zur Maßnahme [1] geht außerdem hervor, dass keine In
genieurbauwerke im Bauabschnitt vorhanden sind. Die Gewässerquerung des Steinbaches ist im Be
stand ein Rohrdurchlass DN 900. Diese Gewässerquerung wird laut Bauwerksverzeichnis [2] durch einen Rohrdurchlass DN 1000 ersetzt. Gemäß Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) [3] besitzt der Steinbach im Planungsgebiet lediglich Grabencharakter.
Die Kreisstraße 211 liegt fast auf gesamter Strecke in der Schutzzone III B des Trinkwasserschutzge
bietes (WSG 435-031) "WV Kinzig, Br. V, VII, VIII und IX Neuens. Nord".
2.2 Entwässerung
Die Entwässerung erfolgt gemäß RAS-Ew [10] bzw. RiStWag [12] breitflächig über Bankett und Bö
schung in straßenparallele Mulden/Gräben. In den Straßenmulden bzw. Straßenseitengräben wird das Abwasser gesammelt und dezentral versickert. Laut [1] wird das Oberflächenwasser in Teilberei
chen breitflächig über Bankett und Böschung in das angrenzende Gelände abgeführt.
Auf Grund der niedrigen Verkehrsbelastung der Kreisstraße 211, geht gemäß Kapitel 3.2 RiStWag [12] nur eine geringe Gefährdung von Straßen mit einem DTV von unter 2.000 Kfz/24h aus. Unabhän
gig von der Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung kommt man bei Lage in der Wasserschutz
zone III B, gemäß Tabelle 3 RiStWag [12], zu dem Erfordernis von Entwässerungsmaßnahmen der Stufe 1 (siehe Kapitel 6.2.6.2 RiStWag [12]). Dem entsprechend werden keine über die RAS-Ew [10]
hinausgehenden Anforderungen an die Straßenentwässerung gestellt. "Das auf Straßen und sonsti
gen Verkehrsfiächen anfaiiende Niederschiagswasser solite ungesammeit breitfiächig über standfeste Bankette gemäß ZTV E-StB (FGSV 2009a) und bewachsene Böschungen abfiießen und versickern (Bild 4b). Durch Stauschweiien (Querriegei) odereine raue Bettung in Mulden und Seitengräben kann der Abfluss verzögert und die Zeit bis zur Versickerung vergrößert werden. Bei gesammelter Ableitung sind Straßengräben, Straßenmulden und Versickerungsmulden mit bewachsenem Boden zulässig.
Die Mächtigkeit dieses Bodens muss im Versickerungsbereich 20 cm betragen." RiStWag [12]
Durch die vorhandene Geländetopographie fließen den Straßenmulden bzw. Straßengräben hohe Wassermengen von unbelastetem Regehwasser aus Außengebieten zu. Laut den hydraulischen Be
rechnungen [4] werden 5 Außengebiete mit einer Gesamtfläche von 105,7 ha an die Entwässerungs
einrichtungen der Straße angeschlossen. Der Abwasseranteil der Straße inkl. Banketten und einer pauschalen Böschungsbreite von 6 m macht gemäß "Regenwasserermittlung" in [4] nur einen Anteil von lediglich 14 % bezogen auf die Gesamtwassermenge aus. Es ist also davon auszugehen, dass
V:\Planung\PL1\PL1_00_4\_Aufträge\Kreisstraßen\K211 Ausbau Hitzkirchen - Wenihgs\Relevanzprüftjng WRRL\2019-06-06_Relevanzprüfung WRRL_K211 ,docx
bei langanhaltenden Regenereignissen zusätzlich zu der sehr geringen Schadstoffbelastung aus dem niedrigen DTV eine hohe Verdünnung des Straßenabwassers durch natürliche Abflüsse besteht. Die Nachweise gemäß DWA-M 153 machen dies ebenfalls deutlich, so dass im Ergebnis keine Behand
lung des Straßenabwassers vor Einleitung in ein Gewässer nötig ist, Laut Kapitel 7.1 RASrEw [10]
weist Oberflächenwasser von Straßen mit einem DTV von weniger als 2.000 Kfz/24h keine nennens
werten Verunreinigungen auf und darf im Allgemeinen ohne Behandlung in Gewässer eingeleitet oder sachgerecht versickert werden.
Tatsächliche Einleitungen sind bei breitflächiger Versickerung und Sammlung/Trahsport in grasbe
wachsenen Mulden nur bei sehr wenigen Regenereignissen im Jahr zu erwarten sind. Nach REwS, Kap. 8.1 [11] gilt folgender Grundsatz: „Das Behandlungsziel ist erreicht, wenn durch breitflächige Ableitung und Versickerung auf Straßenböschungen, Mulden und Gräben der rechnerische Nachweis entsprechend der (REwS) erbracht wird, dass sich für die kritische Regenspende rm (meist 15 l/(s-ha)) kein abzuleitender Oberflächenabfluss ergibt. Eine kritische Regenspende von 15 l/(s-ha) wird in der Regel von <10% des Jahresniederschlagsabflusses überschritten. In der Regel kann dann auf eine Regenwasserbehandlungsanlage verzichtet werden. Auch ein darüber hinausgehender Ab
fluss wird auf Straßenböschungen, Mulden und Gräben durch den dauerhaften Rückhalt von Sedi
menten erheblich vorentfrachtet." (
Um die Versickerung in den straßenparallelen Entwässerungseinrichtungen zu fördern, sollen im Zuge der Ausführungsplanung Stauschwellen (Querriegel) gemäß Kapitel 7.2.3.1 RAS-Ew [10] in einem Abstand von 50 m vorgesehen werden. Zusätzlich sollen die Mulden in Streckenabschnitten mit einer Längsneigung von mehr als 4 % mit einer rauen Sohlbefestigung gemäß Kapitel 3.2.4 RAS-Ew [10]
gesichert werden. Der Oberbodenauftrag im Bereich der Mulden und Straßenböschungen wird gemäß Kapitel 6.2.6.2 RiStWag [12] im Zuge der Aufführungsplanung 20 cm betragen.
2.3 Gewässer und Schutzgebiete
Entsprechend den Angaben zu geplanten Einleitstellen gemäß der hydraulischen Berechnung [4], sind Einleitstellen in den Steinbach, den Seemenbach und über einen bestehenden Straßenseitengraben in die Bracht vorgesehen. Der Seemenbach und der Steinbach sind beide Teil des Oberflächenwas
serkörpers (OWK) "Oberer Seemenbach" (DEHE_24866.2). Die Bracht hat einen eigenständigen OWK ("Bracht" DEHE_27784.1).
In Abbildung 1 sind die im Planungsraum befindlichen Gewässer (inkl. zugehöriger Wasserkörper nach OGewV und GrwV) und die vorhandenen Schutzgebiete mit Bezug zur WRRL dargestellt. (^
V:\Planung\PL1\PL1_00_4\_Autträge\Kreisstraßen\K211 Ausbau Hitzkirchen - Wenings\Relevanzpr(lfung WRRL\2019-06-06_Relevanzprtifung WRRL_K21 l.docx
r
c
Hessen Mobil - Straßen und Verkehrsmanagement K211 Ausbau zw. Hitzkirchen und Wenings
Relevanzprüfung WRRL Seite 7 von 16
Im direkten Eingriffsbereich der Maßnahme ist ausschließlich das Trinkwasserschutzgebiet (WSG 435-031) "WV Kinzig, Br. V, VII, VIII und IX Neuens. Nord" vorhanden.
Die Maßnahme liegt komplett im Grundwasserkörper DEHE_2480_3302.
2.4 . Baugrund und Wasserhaltung
Nach den Aussagen im Erläuterungsbericht [1] zur Maßnahme wird der Baugrund übenwiegend aus einem kiesigen oder tonigen Schluff-Sand-Gemisch gebildet. Um die grundsätzliche Versickerungsfä
higkeit der anstehenden Böden zu belegen, wurde die Durchlässigkeit entsprechend der Hydrogeolo- gischen Übersichtskarte im "GruSchu"-Viewer Hessen geprüft (siehe Abbildung 2).
Demnach liegt die Durchlässigkeit (kf-Wert) in Bereich zwischen 10‘® m/s bis 10'^ m/s. Der anstehende Boden ist also gut für die Versickerung des Straßenoberflächenwassers geeignet.
® Quelle http://wrrl.hessen.de mit Zugriff vom 05.06.2019, Geofachdaten: © Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie - alle Rechte Vorbehalten, Hintergrund: © GeoBasis-DE / BKG 2013, Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Datengrundlagen: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation und © GeoBasis-DE / BKG 2017 (Daten verändert)
V:\Planung\PL1\PL1_00_4\_Aufträge\Kreisstraflen\K211 Ausbau Hitzkirchen - Wenings\Relevanzprijfung WRRL\2019-06-06_Relevanzprüfung WRRL_K21 l.docx
'■'-c ■__ .■ ■■ ■ L ■■
Fsdidjtcn
KyxSrogeo'cjudi« Übers ktiUttU»
^ K'fcAj<?-rr;rtirfi>i}maj3i/f»l£-5oii:FOJ
:\7
■4
I.' :'i\ 1;'V ''iX'’' • i'r 0 rr ..
X , V \Up' - . v: |
rJ’-.Vfj'jV , •■ • ;r .-?*'•••'•. ' x-.'•> • ---•...■x \ v •,'• ^ ;.■-,-■■•-•■■. : -.».’A i
äx, T'ii ■ iv ;V
:■; ^asäo ' ■ ' 1 ■;:'
V.Ull ‘5 L:;il I ■ -X
. - « '■ '■
Abbildung 2: Durchlässigkeit des Untergrundes^
Für die Aufweitung der Gewässerquerung des Steinbaches (siehe Bauwerksverzeichnis [2]) wird eine bauzeitliche Wasserhaltung im Gewässer notwendig. Die Herstellung der neuen Gewässerquerung sollte deshalb möglichst in niederschlagsarmen Zeiten stattfinden. Um Sedimenteinträge in den Stein
bach zu vermeiden, sollten Erosionsschutzsperren (z. Bsp. Strohballen) vorgesehen werden.
Grundsätzlich sollten bei Bauarbeiten im Bereich von Gewässern, wie im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) [3] beschrieben, die allgemeinen Schutzmaßnahmen gemäß DIN 18320 (Land
schaftsbauarbeiten; hier: Sicherungen von Gewässern) eingehalten werden.
^ Quelle http://qruschu.hessen.de mit Zugriff vom 05.06.2019, Geofachdaten: © Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geo
logie - alie Rechte Vorbehalten, Hintergrund: © GeoBasis-DE / BKG 2013, Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinforma
tion, Datengrundlagen: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation und © GeoBasis-DE / BKG 2017 (Daten verän
dert)
V:\Planung\PL1\PL1_00_4\_Aufträge\KreisstraUen\K211 Ausbau Hitzkirchen - WeningstRelevanzprüfung WRRL\2019-06-06_Relevanzprtlfung WRRL_K211 .deck
Hessen Mobil - Straßen und Verkehrsmanagement K211 Ausbau zw. Hitzkirchen und Wenings
Relevanzprüfung WRRL Seite 9 von 16
3 Wirkungen des Vorhabens
r
ln den folgenden Tabellen werden die Maßnahmenwirkungen, weiche eine mögliche Auswirkung auf die Qualitätskomponenten nach OGewV bzw. die Bewirtschaftungsziele der GrwV haben können, identifiziert.
In Kapitel 4 werden die identifizierten Maßnahmenwirkungen näher erläutert und deren Relevanz bzgl.
der Einhaltung der Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27 und 47 WHG bewertet.
Tabelle 1: Wirkfaktoren von Straßenbauvorhaben und deren potenzieller Wirkzusammenhang mit den Qualitätskom
ponenten für Oberflächengewässer nach BASt [5]
Wirkfaktoren Potenzieller Wirkzusammenhang Oberflächengewässer
Hinweise
ökologischer Zustand/Potenzial
£0) Ü -ö U) c
i 1
5 ^
Tritt im Projekt auf ja/
nein
Biologische QK Unterstützend Chem. QK
£0) ov>
lZ CQN
S 0.s 0.0.
O o CL
<
Eo
■5,^
X 0
to
(0 ■0£ 0 ü
U. (0 Bauphase
Flächeninanspruchnahme im / am Gewässer Gewässerquerungen, Gewässerverlegungen, Bau
feld, Baustraßen Hilfspfeiler, Baugerüste
X X X X ja
Sedimenteintrag
Erdarbeiten, Durchstich, Baustraßen, Brückenanla
gen, Baugruben, Gewässerverlegung, Baufeld, La
gerflächen, Erddeponien
X X X X X ja
Schadstoffeinträge
Baufahrzeuge/ Baumaschinen: Treibstoffe, Schmiermittel; Brückenbauarbeiten; Beseitigung Altlastverdachtsflächen
X X X X X X ja
Lichtimmissionen Baustellenbeleuchtung
X X nein
Erschütterungen
Ramm-, Bohr- und Sprengarbeiten
X nein
Beeinträchtigungen der Durchgängigkeit von Fließgewässern
(mit weiteren Folgewirkungen)
X X X nein
Auspressung von Porenwasser Vorbelastungsdämme
X X X X nein
Einleitung von Wasser aus Wasserhaltung oder Prozesswasser
Bau Ingenieurbauwerke
X X X X X X nein
Wasserentnahme als Prozesswasser
Bau Ingenieurbauwerke X X X X X nein
Aushub sulfatsaurer Böden in oder am Gewäs
ser
X X X X X X nein
V:\Pianung\PL1\PL1_00_4\_Autträge\KreisstraBen\K211 Ausbau Hitzkirchen - Wenings\Relevanzptüfung WRRL\2019-06-06_Relevanzprüfung WRRL_K21 l .docx
Wirkfaktoren Potenzieller Wirkzusammenhang Oberflächengewässer
Hinweise
ökologischer Zustand/Potenzial
Tritt im Projekt
3 auf ja/
0 nein
3 4
Biologische QK Unterstützend Chem. QK
L o
J ( u) r
L :
a M t
£ :h C £ C o u L a- L <
Eo
>, ir:
X O
■o
52O o
u. </>
Q)
£Ü 1 W t
o ^ Bau Ingenieurbauwerke, Gewässerverlegungen,
Erdarbeiten
Anpassung/ Verlegung Gewässer X X X X X X X nein
Anlage (Bauwerke nach Fertigstellung)
Morphologische Veränderung, z.B, Gewässerlänge / Gewässerdynamik, Tiefen- u.
Breitenvariation, Sohlsubstrat, Veränderung wert
voller Gewässerrandbereiche, z.B. durch Anpas
sung/ Verlegung Gewässer
X X X X X nein
Verlust der biotischen Ausstattung des ur
sprünglichen Gewässerlaufs® durch Zuschütten ei
nes verlegten Gewässers
X X X nein
Flächeninanspruchnahme
Pfeiler, Widerlager, Dammschüttungen in Gewäs
ser oder Aue
X X X X nein
Verschattung
Kreuzungsbauwerke, niedrige Brücken X X X nein
Barrierewirkung
Kreuzungsbauwerke X X X nein
Betrieb
Einleitung Straßenabflüsse
Schadstoffeinträge und Mengenänderung X X X X X X X X a
Tausalzaufbringung
X X X X X a
Lichtimmissionen in / am Gewässer
(Stationäre Beleuchtung) X X
_
lein
8 Individuenverluste besonders wertgebender Arten oder Arten des Anhangs II oder IV der FFH-Richtlinie werden in den entsprechenden
landespflegerischen Fachbeiträgen (ASB, FFH-VP, LBP) abgehandelt. enisprecnenaen
V:\Planung\PLnPL1 00 4\Auflräge\Kreisstrallen\K211 Ausbau Hitzkirchen - WeningstRelevanzprüfung WRRL\2019-06-06 Relevanzprüfung WRRL K211 .d
Hessen Mobil - Straßen und Verkehrsmanagement K211 Ausbau zw. Hitzkirchen und Wenings
Relevanzprüfung WRRL Seite 11 von 16
Tabelle 2: Wirkfaktoren von Straßenbauvorhaben und deren potenzieller Wirkzusammenhang mit den Bewirtschaf
tungszielen für das Grundwasser nach BASt [5]
c
Wirkfaktoren Potenzieller Wirkzusammenhang Grundwasser
Hinweise
Mengenmäßiger Zustand Chemischer Zustand Tritt im Pro
jekt auf ja/nein
Bauphase
Veränderung des Grundwasserstands X nein
Schadstoffei nträge
Baufahrzeuge/ Baumaschinen: Treibstoffe, Schmiermittel; Brückenbauarbeiten; Beseitigung Altlastverdachtsflächen
X nein
Bauwerke nach Fertigstellung
Barrierewirkungen (unterirdisch), Anlage Trog/Tunnel
X nein
Veränderung des Grundwasserstands (Auf
stau/Absenkung)
Anlage von Einschnitten, Trog/ Tunnel
X nein
Baustoffe im Grundwasser X nein
Betrieb
Versickerung Straßenabflüsse Schadstoffeinträge
X X ja
Tausalzaufbringung X ja
V:\Planung\PL1\PL1_00_4\_Aufträge\Kreisstral!en\K211 Ausbau Hitzkirchen - WeningstRelevanzprüfung WRRLt2019-06-06_Relevanzprüfung WRRL_K211 .docx
4 Relevanzprüfung
4.1 Verschlechterungsverbot
In den folgenden Tabellen wird eine Relevanzprüfung auf Grundlage der identifizierten Maßnahmen
wirkungen mit möglichen Auswirkungen auf die Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27 und 47 WHG durchgeführt.
Tabelle 3; Relevanzprüfung Oberflächengewässer Wirkfaktoren mit potenziellen
Auswirkungen auf Oberflä
chengewässer
Kurzbeschreibung der projektspe
zifischen Wirkungen
Vorkehrung zur Vermeidung durch be
stehende Regelungen, im wassertech
nischen Bericht und LBP bzw. nach
§ 12 WHG
Relevanz hinsichtlich der Be
wirtschaftungsziele nach den
§§ 27 bis 31 WHG
Bauphase
Flächeninanspruchnahme am Gewässer
Gewässerquerungen des Stein
bach wird im Zuge der Maß
nahme vergrößert
Übliche Schutzmaßnahmen (u.a. DIN 18299, 18300, 18305, 18320 und ZTV-E, ZTV-La, ZTV-Ew) stellen den Schutz ausreichend sicher.
Ergänzende Angaben für den Einzelfall:
Im Maßnahmenplan des LBP sind Bau
tabuzonen ausgewiesen und Bauzäune zum Schutz der wertgebenden Ufervege
tation vorgesehen.
Die notwendigen Bauflächen sind, durch technische und organisatorische Maß
nahmen im Rahmen des Baustellenma
nagements, auf das das erforderliche Maß zu beschränken.
Keine Relevanz
Punktuelle und kurzeitige Ein
griffe am Gewässer im Rahmen der Baudurchführung sind nicht geeignet, den Wasserkörper ins
gesamt zu verschlechtern.
Sedimenteintrag
Erdarbeiten im Zusammenhang mit der Erneuerung der Gewäs
serquerung
Übliche Schutzmaßnahmen (u.a. DIN 18299, 18300, 18305, 18320 und ZTV-E, ZTV-La, ZTV-Ew) stellen den Schutz ausreichend sicher.
Ergänzende Angaben für den Einzelfall:
Die Arbeiten sollten in niederschlagsar
men Zeiten durchgeführt werden.
Bei Bedarf sind Erosionsschutzsperren (z.B. Strohballen) vorzusehen, um Sedi
menteinträge zu vermeiden.
Keine Relevanz
Unter Berücksichtigung der Vor
kehrung zur Vermeidung finden keine Sedimenteinträge statt, die geeignet sind, den Wasser
körper insgesamt nachhaltig zu verschlechtern.
Schadstoffeinträge
Baufahrzeuge/ Baumaschinen:
Treibstoffe, Schmiermittel
Havarieplan sowie übliche Auflagen der Wasserbehörde stellen den Schutz aus
reichend sicher.
Ergänzende Angaben für den Einzelfall:
Bei der Bauausführung ist darauf zu ach
ten, dass keine Baumaterialien sowie wassergefährdende Stoffe in das Gewäs
ser abgeschwemmt werden.
Keine Relevanz
Bei Einhaltung der Vorgaben des Havarieplan sind keine nachhaltigen Verschlechterun
gen des Wasserkörpers zu er
warten.
V;\Planung\PL1\PL1_00_4\_Aufträge\Kreisstra(len\K211 Ausbau Hitzkirchen - Wenings\Relevanzprüfung WRRL\2019-06-06_Relevanzpra(ung WRRL_K21 l.docx
Hessen Mobil - Straßen und Verkehrsmanagement K211 Ausbau zw. Hitzkirchen und Wenings
Relevanzprüfung WRRL Seite 13 von 16
Wirkfaktoren mit potenziellen Auswirkungen auf Oberflä
chengewässer
Kurzbeschreibung der projektspe
zifischen Wirkungen
Vorkehrung zur Vermeidung durch be
stehende Regelungen, im wassertech
nischen Bericht und LBP bzw. nach
§ 12 WHG
Relevanz hinsichtlich der Be
wirtschaftungsziele nach den
§§ 27 bis 31 WHG
Sämtliche Baumaterialien, Bodenaushub und sonstiges sollen mit ausreichend Ab
stand zum Uferbereich gelagert werden.
Bei empfindlichen Gewässern kann die Verwendung in dieser Hinsicht unbe
denklicher Baumaschinen vorgeschrie
ben werden.
Absicherung durch Umweltbaubegleitung Betrieb
Einleitung Straßenabflüsse
Durch den Ausbau der K211 von 4.5 m bis 5,0 m im Bestand auf 5.5 m erhöht sich die anfallende Wassermenge
C
Bei der Sammlung von Abwasser in einer straßenbegleitenden Rasenmulde, findet nach ifs [7] auf dem Fließweg sowohl eine signifikante Abflussreduzierung als auch eine Vorreinigung durch Versicke- rungs- und Sedimentationsprozesse statt.
Dies gilt vor allem für Regenereignisse mit geringer Intensität. Bei der Bemes
sung von Entwässerungseinrichtungen nach RAS-Ew [10] können den straßen
begleitenden Böschungen und Mulden Versickerungsraten von > 100 l/(s*ha) zu
gerechnet werden. Nach DWA-A 102 (Entwurf) [9] fließt weit über 90 % des ge
samten Niederschlagsabflussvolumens mit geringeren Abflussspenden als die übliche kritische Regenspende von 15 l/(s*ha) ab.
Um die Versickerung in den straßenpa
rallelen Entwässerungseinrichtungen zu fördern, sollen im Zuge der Ausführungs
planung Stauschwellen (Querriegel) ge
mäß Kapitel 7.2.3.1 RAS-Ew [U10] in ei
nem Abstand von 50 m vorgesehen wer
den.
Der geplante Oberbodenauftrag im Be
reich der Mulden und Straßenböschun
gen ist gemäß Kapitel 6.2.6.2 RiStWag [Ul 1] im Zuge der Aufführungsplanung von bisher 15 am auf mindestens 20 cm zu erhöhen.
Keine Relevanz
Es findet eine sachgerechte Ver
sickerung statt. Resteinleitungen treten nur selten auf, die Ab
flüsse sind dann stark vorent- frachtet.
T ausalzaufbringung
Erhöhung zu streuenden Flächen durch größere Flächenversiege
lung.
Nach aktuellem Stand der Technik [10]
gibt es keine Behandlungsanlagen für Straßenabwasser, mit denen Tausalz
konzentrationen reduziert werden kön
nen.
Keine Relevanz
Die geringen zusätzlichen Tau
salzmengen sind nicht geeignet, den Wasserkörper des Seemen
bach zu verschlechtern.
Auf Grund des hohen Versickerungsan
teils in den Straßenmulden bzw. Straßen- gräben ist davon auszugehen, dass die
V:\Planung\PL1\PL1_00_4\_Autträge\KreisstralJen\K211 Ausbau Hitzkirchen - WeningstReievanzprUfting WRRL\2019-06-06_Relevanzprütung WRRL_K21 l.docx
Wirkfaktoren mit potenziellen Auswirkungen auf Oberflä chengewässer
Kurzbeschreibung der projektspe
zifischen Wirkungen
Vorkehrung zur Vermeidung durch be
stehende Regelungen, im wassertech
nischen Bericht und LBP bzw. nach
§ 12 WHG
Tausalzeinträge hauptsächlich in das Grundwasser erfolgen (Auswirkungen auf Grundwasser siehe Tabelie 4).
Da die K211 bereits im Bestand regelmä
ßig gestreut wird, sind lediglich die Tausalzeinträge von der zusätzlich ver
siegelten Fahrbahnfläche im Zuge des Ausbaus zu bewerten.
Die Erhöhung der auszubringenden Tau
salzmenge auf Grund der zusätzlichen Fahrbahnfläche von etwa max. 3.000 m^', wird bezogen auf den Jahresmittelwert im Oberflächenwasserkörper "Oberer Seemenbach" zu keinen nennenswerten Erhöhungen der Chloridkonzentration führen.
Relevanz hinsichtlich der Be
wirtschaftungsziele nach den
§§ 27 bis 31 WHG
Tabelle 4: Relevanzprüfung Grundwasser Wirkfaktoren mit potenziellen Auswirkungen auf das Grund
wasser
Kurzbeschreibung der projektspe
zifischen Wirkungen / Änderun
gen
Vorkehrung zur Vermeidung durch be
stehende Regelungen, im wassertech
nischen Bericht und LBP bzw. nach
§ 12 WHG
Relevanz hinsichtlich der Be
wirtschaftungsziele nach § 47 WHG
Betrieb
Versickerung Straßenabflüsse
Die Entwässerung der Verkehrs
flächen erfolgt soweit möglich in fahrbahnbegleitenden Mulden.
Gemäß BASt [5] kann der Versickerung von Straßenabflüssen über die ungesät
tigte Bodenzone in das Grundwasser, die Reinigungsleistung eines Retentionsbo
denfilters (siehe ifs [7]) zugeordnet wer
den. Im Vergleich der Konzentrationen im
"Ablauf einer Versickerungsanlage mit den Grenzwerten für straßenrelevante Schadstoffe in der GrwV, wird deutlich, dass die Schwellenwerte der GrwV nicht überschritten werden.
Keine Relevanz ^
\
Es findet eine sachgerechte Ver
sickerung über die belebte Bo
denzone statt.
Tausalzaufbringung
Erhöhung zu streuenden Flächen durch größere Flächenversiege
lung.
Die Erkenntnisse aus dem BASt For
schungsprojekt "Tausalzverdünnung und -rückhalt bei verschiedenen Entwässe
rungsmethoden - Modellberechnungen"
[6] zeigen, dass es beim Eintrag von Tausalz in den Untergrund zu deutlichen Dämpfungs- und Verdünnungseffekten kommt.
Keine Relevanz
Nach [5] sind "Tausalzeinträge in Grundwasserkörper durch Versi
ckerung von Straßenabflüssen (breitflächig oder punktuell)"
nicht relevant.
V:\Planung\PL1\PL1_00_4\_Aufträge\Kreisstraßen\K211 Ausbau Hitzkirchen - Wenlngs\Relevanzprüfung WRRL\2019-06-06_Releuanzprüfung WRRL_K21 l.docx
r
Hessen Mobil - Straßen und Verkehrsmanagement K211 Ausbau zw. Hitzkirchen und Wenings
Reievanzprüfung WRRL Seite 15 von 16
4.2 Zielerreichungsgebot
Im Maßnahmenprogramm (2015-2021) zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen sind für die Oberflächenwasserkörper Oberer Seemenbach (DEHE_24866.2) und Bracht (DEHE_24784.1) Maßnahmen zu folgenden Themengruppen festgelegt:
Strukturmaßnahmen
• Herstellung der linearen Durchgängigkeit
• Bereitstellung von Flächen
• Entwicklung naturnaher Gewässer-, Ufer- und Auenstrukturen Maßnahmen zu Punktauellen (punktuelle Einleitungen)
• Ertüchtigung von kommunalen Kläranlagen
• Qualifizierte Entwässerung im Misch- und Trennsystem (bereits umgesetzt)
Das Straßenbauvorhaben "Ausbau der K211 zwischen Kefenrod OT Hitzkirchen und Gedern OT We
nings" steht den konkret festgelegten Zielen des hessischen Maßnahmenprogramms (siehe Steckbrief OWK®) nicht negativ gegenüber.
Für den Grundwasserkörper DEHE_2480_3302 sind keine Maßnahmen geplant, da er sich in einem guten mengenmäßigen und guten chemischen Zustand befindet. Das. Bauvorhaben hat keine nach
teiligen Auswirkungen auf den Grundwasserkörper.
Das Zielerreichungsgebot wird durch die geplante Maßnahme nicht gefährdet.
5 Zusammenfassung
. Die Relevanzprüfung für den Ausbau der K211 zwischen, Kefenrod OT Hitzkirchen und Gedern OT Wenings kommt zu dem Ergebnis, dass keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bewirtschaftungs
ziele nach den §§ 27 und 47 WHG zu erwarten sind.
Um die Versickerung in den straßenparallelen Entwässerungseinrichtungen zu fördern, sollen im Zuge der Ausführungsplanung Stauschwellen (Querriegel) gemäß Kapitel 7.2.3.1 RAS-Ew [10] in einem Abstand von 50 m vorgesehen werden. Zusätzlich sollten die Mulden in Streckenabschnitten mit einer Längsneigung von mehr als 4 % mit einer rauen Sohlbefestigung gemäß Kapitel 3.2.4 RAS-Ew [10]
gesichert werden. Der geplante Oberbodenauftrag im Bereich der Mulden und Straßenböschungen ist gemäß Kapitel 6.2.6.2 RiStWag [12] im Züge der Ausführungsplanung von bisher 15 am auf min
destens 20 cm zu erhöhen.
3 httD://wrrl.hessen.de/wrrl/php/erQebnis massnahmenprooramm ow st.Dho?MS CD RW=DEHE 24866.2. Zugriff 06.06.2019 http://wrrl.hessen.de/wrrl/php/eraebnis massnahmenprogramm ow pk.php?MS CD RW=DEHE 24866.2. Zugriff 06.06.2019 http://wrrl.hessen.de/wrrl/php/eraebnis massnahmenpragramm ow st.php?MS CD RW=DEHE 24784.1. Zugriff 06.06.2019 http://wrrl.hessen.de/wrrl/php/eraebnis massnahmenprogramm ow pk.php?MS CD RW=DEHE 24784.1. Zugriff 06.06.2019
V:\Planung\PL1\PL1_00_4\_Aufträge\Kreisstraßen\K211 Ausbau Hitzkirchen - Wenings\Relevanzprüfung WRRL\2019-06-06_Relevanzprüfung WRRL_K211 .docx
6 Unterlagen- / Literaturverzeichnis
[1] Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, Erläuterungsbericht (RE-Unterlage 01), Planfeststellung Ausbau der K211 zwischen Kefenrod OT Hitzkirchen und Gedern OT We
nings, Stand November 2011
[2] Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, Bauwerksverzeichnis (RE-Unterlage 10), Planfeststellung Ausbau der K211 zwischen Kefenrod OT Hitzkirchen und Gedern OT We
nings, Stand November 2011
[3] Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, Landschaftspflegerischer Begleitplan (RE- Unterlage 12), Ausbau der K211 zwischen Kefenrod OT Hitzkirchen und Gedern OT Wenings, Stand November 2011
[4] Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, Hydraulische Berechnungen (RE-Unter
lage 13), Planfeststellung Ausbau der K211 zwischen Kefenrod OT Hitzkirchen und Gedern OT Wenings, Stand November 2011
[5] Bundesanstalt für Straßen (BASt), Forschungsprogramm Straßenwesen FE 05.0200/2017/NRB, unveröffentlichter Forschungsbericht, "Vermeidung von Verschlechte
rungen des Zustands von Gewässern bei der Straßenentwässerung - Fachbeitrag Wasserrah
menrichtlinie", Stand 26.08.2018
[6] Bundesanstalt für Straßen (BASt), FE 09.0156/2011/LRB, "Tausalzverdünnung und -rückhalt bei verschiedenen Entwässerungsmethoden - Modellberechnungen", Stand 2017
[7] Ingenieurgesellschaft für Stadthydrologie mbH (ifs). Immissionsbezogene Bewertung der Ein
leitung von Straßenabflüssen, Hannover, April 2018
[8] LAWA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft (2017): Handlungsempfehlung Verschlechterungs
verbot. Beschlossen auf der 153. LAWA-Vollversammlung 16/17. März 2017 in Karlsruhe (un
ter nachträglicher Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.
Februar 2017, Az. 7 A2.15 „Elbvertiefung“), Stand 15.9.2017
[9] Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Grundsätze zur Bewirt
schaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer, Arbeitsblatt DWA-A 102 (Entwurf); Hennef 2016
[10] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Entwässerung - RAS-Ew; Köln; 2005
[11] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Richtlinie für die Entwässe
rung von Straßen - REwS Entwurf; Köln; Stand 15.11.2018
[12] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten - RiStWag; Köln; 2016
[13] Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.: Merkblatt DWA-M 153, Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser, Hennef, 2007
[14] Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.: Arbeitsblatt DWA-A 138, Planung Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswas
ser, Hennef, 2005
\/;\Planung\PL1\PL1_00_4\_Aufträge\Kreisstraßen\K211 Ausbau Hitzkirchen - Wenings\Relevanzprüfung WRRL\2019-06-06_ReIevanzprüfung WRRL_K21 l.docx