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Planfeststellung HESSEN. Ausbau der K 211 zwischen Kefenrod OT Hitzkirchen und Gedern OT Wenings. Relevanzprüfung Wasserrahmenrichtlinie

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Academic year: 2022

Aktie "Planfeststellung HESSEN. Ausbau der K 211 zwischen Kefenrod OT Hitzkirchen und Gedern OT Wenings. Relevanzprüfung Wasserrahmenrichtlinie"

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Amt für Straßen- und Verkehrswesen Gelnhausen

Proj. Nr.: PK211001 Hessen ID: 07208 Datum Zeichen bearbeitet: Juni 19 Hein gezeichnet:

geprüft: Juni 19 Hein

■ Planfeststellung

■ Ausbau der K 211 zwischen Kefenrod OT Hitzkirchen und Gedern OT Wenings

Beginn: zw. NK 5621036 u. 5621040 km 00+000,000 Ende: zw. NK 5621036 u. 5621040 km 03+009,000

Relevanzprüfung Wasserrahmenrichtlinie

Aufgestellt:

Gelnhausen, den 06.06.2019

Amt für Straßen- und Verkehrswesen Gelnhausen

i.A. aez. Hein

(Dipl. Ing)

Genehmigt (RE-Entwurf):

Gelnhausen, den 22.07.19

Amt für Straßen- und Verkehrswesen Gelnhausen

u

w

Nachrichtliche Unterlage Nr. 13.1 zum

Planfeststellungsbeschluss

vom 16.03.2021 Az. VI 1-F-061-k-10#1.560 Wiesbaden, den 26.03.2021 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr

und Wohnen v /-Z'v Abt. VI

(2)

HESSEN

Hessen Mobil

Straßen- und Verkehrsmanagement

C

Planfeststeilung

Ausbau der K211 zwischen Kefenrod OT Hitzkirchen und Gedern OT Wenings Beginn: zw. NK 5621036 u. 5621040 km 00+000,000

Ende: zw. NK 5621036 u. 5621040 km 03+009,000

Relevanzprüfung Wasserrahmenrichtlinie

C

Aufgestellt:

Gelnhausen, den 06.06.2019

Dezernat Steuerung Planung - PL 1.00.4 He

Martin Hein, Spezialist Entwässerung

(Name, Dienstbezeichnung)

(3)

Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeines... 3

1.1 Rechtliche Grundlagen...3

1.2 Prüfablauf... 4

2 Beschreibung der Maßnahme...5

2.1 Allgemeine Maßnahmenbeschreibung... 5

2.2 Entwässerung... 5

2.3 Gewässer und Schutzgebiete...6

2.4 Baugrund und Wasserhaltung... 7

3 Wirkungen des Vorhabens... 9

4 Relevanzprüfung... 12

4.1 Verschlechterungsverbot... 12

4.2 Zielerreichungsgebot... 15 *

5 Zusammenfassung... 15

6 Unterlagen- / Literaturverzeichnis... 16

Tabelienverzeichnis Tabelle 1: Wirkfaktoren von Straßenbauvorhaben und deren potenzieller Wirkzusammenhang mit den Qualitätskomponenten für Oberflächengewässer nach BASt [5]... 9

Tabelle 2: Wirkfaktoren von Straßenbauvorhaben und deren potenzieller Wirkzusammenhang mit den Bewirtschaftungszielen für das Grundwasser nach BASt [5]... 11

Tabelle 3: Relevanzprüfung Oberflächengewässer...12

Tabelle 4: Relevanzprüfung Grundwasser... 14

Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Übersicht der Gewässer und Schutzgebiete im Planungsraum... 7

Abbildung 2: Durchlässigkeit des Untergrundes... 8

V:\Planung\PL1\PL1_00_4\_Aufträge\Kreisstraßen\K21 1 Ausbau Hitzkirchen - Wenings\Relevanzprüfung WRRL\2019-06-06_Re[evan2prüfung WRRL_K211 .docx

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Hessen Mobil - Straßen und Verkehrsmanagement K211 Ausbau zw, Hitzkirchen und Wenings

Relevanzprüfung WRRL Seite 3 von 16

1 Allgemeines

1.1 Rechtliche Grundlagen

Die Einführung Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)'' führte laut Umweltbundesamt zu einer starken Be­

einflussung der bundesweiten und europäischen Wasserpolitik. Die WRRL vereint demnach nicht nur aktuelle Ansätze des Gewässerschutzes, sondern bündelt auch vielzählige Einzelrichtlinien des Was­

serrechts der EU.

Die Umsetzung der WRRL in deutsches Recht erfolgte im Wasserhaushaltsgesetz (WHG)^, in der Oberflächengewässerverordnung (OGewV)^ sowie in der Grundwasserverordnung (GrwV)'*.

Für oberirdische Gewässer gelten nach § 27 WHG folgende Bewirtschaftungsziele:

(1) Oberirdische Gewässer sind, soweit sie nicht nach § 28 als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass

1. eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustands vermieden wird und 2. ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden.

(2) Oberirdische Gewässer, die nach § 28 als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, sind so zu bewirtschaften, dass

1. eine Verschlechterung ihres ökologischen Potenzials und ihres chemischen Zustands vermieden wird und

2. ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht wer­

den.

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Für das Grundwasser gelten nach § 47 Abs. 1 WHG folgende Bewirtschaftungsziele:

(1) Das Grundwasser ist so zu bewirtschaften, dass

1. eine Verschlechterung seines mengenmäßigen und seines chemischen Zustands vermieden wird;

2. alle signifikanten und anhaltenden Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen auf Grund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umgekehrt werden;

3. ein guter mengenmäßiger und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden; zu einem guten mengenmäßigen Zustand gehört insbesondere ein Gleichgewicht zwischen Grund­

wasserentnahme und Grundwasserneubildung.

In der Oberflächengewässerverordnung bzw. der Grundwasserverordnung werden die aufgeführten Bewirtschaftungsziele operationalisiert.

^ Richtlinie 2000/60/EG des europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Qrdnungsrahmens für Maßnahmen der Gemein­

schaft im Bereich Wasserpolitik vom 23.12.2000, ABI. L 327/1 vom 22.12.2000, zuletzt geändert durch Richtlinie 2014/101/EU der Kommis­

sion vom 30.10.2014 ABI L 311/32 vom 31.10.2014

2 Gesetz zur Ordnung des Wässerhaushalts vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4.

Dezember 2018 (BGBl, I S. 2254)

^ Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer vom 20, Juni 2016 (BGBl. I S. 1373)

^ Verordnung zum Schutz des Gmndwassers vom 9. November 2010 (BGBl. I S. 1513), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1044)

V:\Planung\PL1\PL1_00_4\_Aufträge\Kreisstrallen\K211 Ausbau Hitzkirchen - Wenings\Relevanzprüfung WRRL\2019-06-06_Relevanzptüfung WRRL_K211 .docx

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1.2 Prüfablauf

Der Einfluss eines Straßenbauvorhabens auf die betroffenen Oberflächen- und Grundwasserkörper lässt sich anhand der vom Vorhaben ausgehenden Wirkfaktoren beurteilen. Es wird geprüft, ob die von der geplanten Maßnahme ausgehenden Wirkungen auf Oberflächengewässer bzw. auf das Grundwasser grundsätzlich den Bewirtschaftungszielen nach den §§ 27 und 47 WHG entgegenste­

hen.

Nach einer allgemeinen Beschreibung der Straßenbaumaßnahme werden die Maßnahmenwirkungen, welche eine mögliche Auswirkung auf die Qualitätskomponenten nach OGewV bzw. die Bewirtschaf­

tungsziele der GrwV haben können, identifiziert (siehe Kapitel 3).

Darauf folgt die Betrachtung der verbleibenden Maßnahmenwirkungen unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Vorkehrungen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen aus den weiteren Fach­

planungen, wie beispielsweise dem wassertechnischen Entwurf oder dem Landschaftspflegerischen Begleitpiän (LBP).

Bis auf wenige Ausnahmen entstehen nach BASt [5] bei Straßenbaumaßnahmen durch die Berück­

sichtigung der Anforderungen der WRRL i.d.R. keine über die bestehenden gesetzlichen Vorgaben ( und technischen Regelwerke hinausgehenden materiellen Anforderungen.

Abschließend erfolgt die Prüfung des Zielerreichungsgebots nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WHG. Dabei ist zu prüfen, ob das Straßenbauvorhaben den geplanten Maßnahmen aus dem hessischen Maßnah­

menprogramm zur Umsetzung der WRRL® entgegensteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 9. Februar 2017 Az ■ 7 A 2.15, Rn. 581 ff.).

Treten bei dieser Relevanzprüfung Punkte auf, für die keine ausreichenden Aussagen unter Berück­

sichtigung der gesetzlichen Vorgaben und technischen Regelwerke gemacht werden, ist eine vertiefte Betrachtung der Gesamtmaßnahme vorzunehmen. Unter Umständen kann die Erarbeitung eines ei­

genständigen Fachbeitrag WRRL erforderlich werden.

Die Bewertungen hinsichtlich einer möglichen Relevanz, erfolgen auf Grundlage der rechtlichen Ein­

schätzungen der LAWA "Handlungsempfehlung Verschlechterungsverbot" [8].

® Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hes- sen - Maßnahmenprogramm 2015-2021

V:\Planung\PL1\PL1_00_4\_Aufträge\Kreisstraßen\K211 Ausbau Hitzkirchen - Wenings\Relevan2prüfung WRRL\2019-06-06_Relevanzprüfung WRRL_K211 .docx

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Hessen Mobil - Straßen und Verkehrsmanagement K211 Ausbau zw. Hitzkirchen und Wenings

Relevanzprüfung WRRL Seite 5 von 16

2 Beschreibung der Maßnahme

2.1 Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

"Die Kreisstraße 211 veriäuft im voriiegenden Entwurfsabschnitt zwischen der Ortsiage Kefenrod/Hitz- kirchen und dem Kontenpunkt K 211/L3010/K 212 außerhaib bebauter Gebiete. Die Topographie in dem iandwirtschaftiich genutzten Gebiet befindet sich in einer Höheniage von ca. 300 - 330 m ü. NN und beschreibt ein sehr bewegtes Geiände. Die Fahrbahn veriäuft über ca. 3,0 km von südöstiicher in nordwestiicher Richtung. Entsprechend der Verkehrszähiung aus dem Jahr 2000 ist die K 211 im betreffenden Abschnitt mit einem DTV - Wert von ca. 680 Kfz beiastet. Der Schwerverkehrsanteii (=KFZ > 2,8 t) Hegt bei 28 Fz (4,11%).[1]

Aus einer aktuellen Verkehrsuntersuchung für den Prognoseplanfall im Jahr 2030 ergibt sich eine Zunahme des DTV auf 1.290 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von 90 Fz/24h.

Die Fahrbahnbreite der K211 beträgt im Bestand zwischen 4,5 m und 5,0 m. Der Ausbau der K211 ist mit einer Fahrbahnbreite von 5,5 m geplant. Zusätzlich werden beidseitig standfeste, wassergebun- dene Bankette mit einer Breite von jeweils 1,0 m angelegt.

Aus dem allgemeinen Erläuterungsbericht zur Maßnahme [1] geht außerdem hervor, dass keine In­

genieurbauwerke im Bauabschnitt vorhanden sind. Die Gewässerquerung des Steinbaches ist im Be­

stand ein Rohrdurchlass DN 900. Diese Gewässerquerung wird laut Bauwerksverzeichnis [2] durch einen Rohrdurchlass DN 1000 ersetzt. Gemäß Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) [3] besitzt der Steinbach im Planungsgebiet lediglich Grabencharakter.

Die Kreisstraße 211 liegt fast auf gesamter Strecke in der Schutzzone III B des Trinkwasserschutzge­

bietes (WSG 435-031) "WV Kinzig, Br. V, VII, VIII und IX Neuens. Nord".

2.2 Entwässerung

Die Entwässerung erfolgt gemäß RAS-Ew [10] bzw. RiStWag [12] breitflächig über Bankett und Bö­

schung in straßenparallele Mulden/Gräben. In den Straßenmulden bzw. Straßenseitengräben wird das Abwasser gesammelt und dezentral versickert. Laut [1] wird das Oberflächenwasser in Teilberei­

chen breitflächig über Bankett und Böschung in das angrenzende Gelände abgeführt.

Auf Grund der niedrigen Verkehrsbelastung der Kreisstraße 211, geht gemäß Kapitel 3.2 RiStWag [12] nur eine geringe Gefährdung von Straßen mit einem DTV von unter 2.000 Kfz/24h aus. Unabhän­

gig von der Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung kommt man bei Lage in der Wasserschutz­

zone III B, gemäß Tabelle 3 RiStWag [12], zu dem Erfordernis von Entwässerungsmaßnahmen der Stufe 1 (siehe Kapitel 6.2.6.2 RiStWag [12]). Dem entsprechend werden keine über die RAS-Ew [10]

hinausgehenden Anforderungen an die Straßenentwässerung gestellt. "Das auf Straßen und sonsti­

gen Verkehrsfiächen anfaiiende Niederschiagswasser solite ungesammeit breitfiächig über standfeste Bankette gemäß ZTV E-StB (FGSV 2009a) und bewachsene Böschungen abfiießen und versickern (Bild 4b). Durch Stauschweiien (Querriegei) odereine raue Bettung in Mulden und Seitengräben kann der Abfluss verzögert und die Zeit bis zur Versickerung vergrößert werden. Bei gesammelter Ableitung sind Straßengräben, Straßenmulden und Versickerungsmulden mit bewachsenem Boden zulässig.

Die Mächtigkeit dieses Bodens muss im Versickerungsbereich 20 cm betragen." RiStWag [12]

Durch die vorhandene Geländetopographie fließen den Straßenmulden bzw. Straßengräben hohe Wassermengen von unbelastetem Regehwasser aus Außengebieten zu. Laut den hydraulischen Be­

rechnungen [4] werden 5 Außengebiete mit einer Gesamtfläche von 105,7 ha an die Entwässerungs­

einrichtungen der Straße angeschlossen. Der Abwasseranteil der Straße inkl. Banketten und einer pauschalen Böschungsbreite von 6 m macht gemäß "Regenwasserermittlung" in [4] nur einen Anteil von lediglich 14 % bezogen auf die Gesamtwassermenge aus. Es ist also davon auszugehen, dass

V:\Planung\PL1\PL1_00_4\_Aufträge\Kreisstraßen\K211 Ausbau Hitzkirchen - Wenihgs\Relevanzprüftjng WRRL\2019-06-06_Relevanzprüfung WRRL_K211 ,docx

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bei langanhaltenden Regenereignissen zusätzlich zu der sehr geringen Schadstoffbelastung aus dem niedrigen DTV eine hohe Verdünnung des Straßenabwassers durch natürliche Abflüsse besteht. Die Nachweise gemäß DWA-M 153 machen dies ebenfalls deutlich, so dass im Ergebnis keine Behand­

lung des Straßenabwassers vor Einleitung in ein Gewässer nötig ist, Laut Kapitel 7.1 RASrEw [10]

weist Oberflächenwasser von Straßen mit einem DTV von weniger als 2.000 Kfz/24h keine nennens­

werten Verunreinigungen auf und darf im Allgemeinen ohne Behandlung in Gewässer eingeleitet oder sachgerecht versickert werden.

Tatsächliche Einleitungen sind bei breitflächiger Versickerung und Sammlung/Trahsport in grasbe­

wachsenen Mulden nur bei sehr wenigen Regenereignissen im Jahr zu erwarten sind. Nach REwS, Kap. 8.1 [11] gilt folgender Grundsatz: „Das Behandlungsziel ist erreicht, wenn durch breitflächige Ableitung und Versickerung auf Straßenböschungen, Mulden und Gräben der rechnerische Nachweis entsprechend der (REwS) erbracht wird, dass sich für die kritische Regenspende rm (meist 15 l/(s-ha)) kein abzuleitender Oberflächenabfluss ergibt. Eine kritische Regenspende von 15 l/(s-ha) wird in der Regel von <10% des Jahresniederschlagsabflusses überschritten. In der Regel kann dann auf eine Regenwasserbehandlungsanlage verzichtet werden. Auch ein darüber hinausgehender Ab­

fluss wird auf Straßenböschungen, Mulden und Gräben durch den dauerhaften Rückhalt von Sedi­

menten erheblich vorentfrachtet." (

Um die Versickerung in den straßenparallelen Entwässerungseinrichtungen zu fördern, sollen im Zuge der Ausführungsplanung Stauschwellen (Querriegel) gemäß Kapitel 7.2.3.1 RAS-Ew [10] in einem Abstand von 50 m vorgesehen werden. Zusätzlich sollen die Mulden in Streckenabschnitten mit einer Längsneigung von mehr als 4 % mit einer rauen Sohlbefestigung gemäß Kapitel 3.2.4 RAS-Ew [10]

gesichert werden. Der Oberbodenauftrag im Bereich der Mulden und Straßenböschungen wird gemäß Kapitel 6.2.6.2 RiStWag [12] im Zuge der Aufführungsplanung 20 cm betragen.

2.3 Gewässer und Schutzgebiete

Entsprechend den Angaben zu geplanten Einleitstellen gemäß der hydraulischen Berechnung [4], sind Einleitstellen in den Steinbach, den Seemenbach und über einen bestehenden Straßenseitengraben in die Bracht vorgesehen. Der Seemenbach und der Steinbach sind beide Teil des Oberflächenwas­

serkörpers (OWK) "Oberer Seemenbach" (DEHE_24866.2). Die Bracht hat einen eigenständigen OWK ("Bracht" DEHE_27784.1).

In Abbildung 1 sind die im Planungsraum befindlichen Gewässer (inkl. zugehöriger Wasserkörper nach OGewV und GrwV) und die vorhandenen Schutzgebiete mit Bezug zur WRRL dargestellt. (^

V:\Planung\PL1\PL1_00_4\_Autträge\Kreisstraßen\K211 Ausbau Hitzkirchen - Wenings\Relevanzpr(lfung WRRL\2019-06-06_Relevanzprtifung WRRL_K21 l.docx

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Hessen Mobil - Straßen und Verkehrsmanagement K211 Ausbau zw. Hitzkirchen und Wenings

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Im direkten Eingriffsbereich der Maßnahme ist ausschließlich das Trinkwasserschutzgebiet (WSG 435-031) "WV Kinzig, Br. V, VII, VIII und IX Neuens. Nord" vorhanden.

Die Maßnahme liegt komplett im Grundwasserkörper DEHE_2480_3302.

2.4 . Baugrund und Wasserhaltung

Nach den Aussagen im Erläuterungsbericht [1] zur Maßnahme wird der Baugrund übenwiegend aus einem kiesigen oder tonigen Schluff-Sand-Gemisch gebildet. Um die grundsätzliche Versickerungsfä­

higkeit der anstehenden Böden zu belegen, wurde die Durchlässigkeit entsprechend der Hydrogeolo- gischen Übersichtskarte im "GruSchu"-Viewer Hessen geprüft (siehe Abbildung 2).

Demnach liegt die Durchlässigkeit (kf-Wert) in Bereich zwischen 10‘® m/s bis 10'^ m/s. Der anstehende Boden ist also gut für die Versickerung des Straßenoberflächenwassers geeignet.

® Quelle http://wrrl.hessen.de mit Zugriff vom 05.06.2019, Geofachdaten: © Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie - alle Rechte Vorbehalten, Hintergrund: © GeoBasis-DE / BKG 2013, Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Datengrundlagen: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation und © GeoBasis-DE / BKG 2017 (Daten verändert)

V:\Planung\PL1\PL1_00_4\_Aufträge\Kreisstraflen\K211 Ausbau Hitzkirchen - Wenings\Relevanzprijfung WRRL\2019-06-06_Relevanzprüfung WRRL_K21 l.docx

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Abbildung 2: Durchlässigkeit des Untergrundes^

Für die Aufweitung der Gewässerquerung des Steinbaches (siehe Bauwerksverzeichnis [2]) wird eine bauzeitliche Wasserhaltung im Gewässer notwendig. Die Herstellung der neuen Gewässerquerung sollte deshalb möglichst in niederschlagsarmen Zeiten stattfinden. Um Sedimenteinträge in den Stein­

bach zu vermeiden, sollten Erosionsschutzsperren (z. Bsp. Strohballen) vorgesehen werden.

Grundsätzlich sollten bei Bauarbeiten im Bereich von Gewässern, wie im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) [3] beschrieben, die allgemeinen Schutzmaßnahmen gemäß DIN 18320 (Land­

schaftsbauarbeiten; hier: Sicherungen von Gewässern) eingehalten werden.

^ Quelle http://qruschu.hessen.de mit Zugriff vom 05.06.2019, Geofachdaten: © Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geo­

logie - alie Rechte Vorbehalten, Hintergrund: © GeoBasis-DE / BKG 2013, Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinforma­

tion, Datengrundlagen: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation und © GeoBasis-DE / BKG 2017 (Daten verän­

dert)

V:\Planung\PL1\PL1_00_4\_Aufträge\KreisstraUen\K211 Ausbau Hitzkirchen - WeningstRelevanzprüfung WRRL\2019-06-06_Relevanzprtlfung WRRL_K211 .deck

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Hessen Mobil - Straßen und Verkehrsmanagement K211 Ausbau zw. Hitzkirchen und Wenings

Relevanzprüfung WRRL Seite 9 von 16

3 Wirkungen des Vorhabens

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ln den folgenden Tabellen werden die Maßnahmenwirkungen, weiche eine mögliche Auswirkung auf die Qualitätskomponenten nach OGewV bzw. die Bewirtschaftungsziele der GrwV haben können, identifiziert.

In Kapitel 4 werden die identifizierten Maßnahmenwirkungen näher erläutert und deren Relevanz bzgl.

der Einhaltung der Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27 und 47 WHG bewertet.

Tabelle 1: Wirkfaktoren von Straßenbauvorhaben und deren potenzieller Wirkzusammenhang mit den Qualitätskom­

ponenten für Oberflächengewässer nach BASt [5]

Wirkfaktoren Potenzieller Wirkzusammenhang Oberflächengewässer

Hinweise

ökologischer Zustand/Potenzial

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i 1

5 ^

Tritt im Projekt auf ja/

nein

Biologische QK Unterstützend Chem. QK

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U. (0 Bauphase

Flächeninanspruchnahme im / am Gewässer Gewässerquerungen, Gewässerverlegungen, Bau­

feld, Baustraßen Hilfspfeiler, Baugerüste

X X X X ja

Sedimenteintrag

Erdarbeiten, Durchstich, Baustraßen, Brückenanla­

gen, Baugruben, Gewässerverlegung, Baufeld, La­

gerflächen, Erddeponien

X X X X X ja

Schadstoffeinträge

Baufahrzeuge/ Baumaschinen: Treibstoffe, Schmiermittel; Brückenbauarbeiten; Beseitigung Altlastverdachtsflächen

X X X X X X ja

Lichtimmissionen Baustellenbeleuchtung

X X nein

Erschütterungen

Ramm-, Bohr- und Sprengarbeiten

X nein

Beeinträchtigungen der Durchgängigkeit von Fließgewässern

(mit weiteren Folgewirkungen)

X X X nein

Auspressung von Porenwasser Vorbelastungsdämme

X X X X nein

Einleitung von Wasser aus Wasserhaltung oder Prozesswasser

Bau Ingenieurbauwerke

X X X X X X nein

Wasserentnahme als Prozesswasser

Bau Ingenieurbauwerke X X X X X nein

Aushub sulfatsaurer Böden in oder am Gewäs­

ser

X X X X X X nein

V:\Pianung\PL1\PL1_00_4\_Autträge\KreisstraBen\K211 Ausbau Hitzkirchen - Wenings\Relevanzptüfung WRRL\2019-06-06_Relevanzprüfung WRRL_K21 l .docx

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Wirkfaktoren Potenzieller Wirkzusammenhang Oberflächengewässer

Hinweise

ökologischer Zustand/Potenzial

Tritt im Projekt

3 auf ja/

0 nein

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Biologische QK Unterstützend Chem. QK

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o ^ Bau Ingenieurbauwerke, Gewässerverlegungen,

Erdarbeiten

Anpassung/ Verlegung Gewässer X X X X X X X nein

Anlage (Bauwerke nach Fertigstellung)

Morphologische Veränderung, z.B, Gewässerlänge / Gewässerdynamik, Tiefen- u.

Breitenvariation, Sohlsubstrat, Veränderung wert­

voller Gewässerrandbereiche, z.B. durch Anpas­

sung/ Verlegung Gewässer

X X X X X nein

Verlust der biotischen Ausstattung des ur­

sprünglichen Gewässerlaufs® durch Zuschütten ei­

nes verlegten Gewässers

X X X nein

Flächeninanspruchnahme

Pfeiler, Widerlager, Dammschüttungen in Gewäs­

ser oder Aue

X X X X nein

Verschattung

Kreuzungsbauwerke, niedrige Brücken X X X nein

Barrierewirkung

Kreuzungsbauwerke X X X nein

Betrieb

Einleitung Straßenabflüsse

Schadstoffeinträge und Mengenänderung X X X X X X X X a

Tausalzaufbringung

X X X X X a

Lichtimmissionen in / am Gewässer

(Stationäre Beleuchtung) X X

_

lein

8 Individuenverluste besonders wertgebender Arten oder Arten des Anhangs II oder IV der FFH-Richtlinie werden in den entsprechenden

landespflegerischen Fachbeiträgen (ASB, FFH-VP, LBP) abgehandelt. enisprecnenaen

V:\Planung\PLnPL1 00 4\Auflräge\Kreisstrallen\K211 Ausbau Hitzkirchen - WeningstRelevanzprüfung WRRL\2019-06-06 Relevanzprüfung WRRL K211 .d

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Hessen Mobil - Straßen und Verkehrsmanagement K211 Ausbau zw. Hitzkirchen und Wenings

Relevanzprüfung WRRL Seite 11 von 16

Tabelle 2: Wirkfaktoren von Straßenbauvorhaben und deren potenzieller Wirkzusammenhang mit den Bewirtschaf­

tungszielen für das Grundwasser nach BASt [5]

c

Wirkfaktoren Potenzieller Wirkzusammenhang Grundwasser

Hinweise

Mengenmäßiger Zustand Chemischer Zustand Tritt im Pro­

jekt auf ja/nein

Bauphase

Veränderung des Grundwasserstands X nein

Schadstoffei nträge

Baufahrzeuge/ Baumaschinen: Treibstoffe, Schmiermittel; Brückenbauarbeiten; Beseitigung Altlastverdachtsflächen

X nein

Bauwerke nach Fertigstellung

Barrierewirkungen (unterirdisch), Anlage Trog/Tunnel

X nein

Veränderung des Grundwasserstands (Auf­

stau/Absenkung)

Anlage von Einschnitten, Trog/ Tunnel

X nein

Baustoffe im Grundwasser X nein

Betrieb

Versickerung Straßenabflüsse Schadstoffeinträge

X X ja

Tausalzaufbringung X ja

V:\Planung\PL1\PL1_00_4\_Aufträge\Kreisstral!en\K211 Ausbau Hitzkirchen - WeningstRelevanzprüfung WRRLt2019-06-06_Relevanzprüfung WRRL_K211 .docx

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4 Relevanzprüfung

4.1 Verschlechterungsverbot

In den folgenden Tabellen wird eine Relevanzprüfung auf Grundlage der identifizierten Maßnahmen­

wirkungen mit möglichen Auswirkungen auf die Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27 und 47 WHG durchgeführt.

Tabelle 3; Relevanzprüfung Oberflächengewässer Wirkfaktoren mit potenziellen

Auswirkungen auf Oberflä­

chengewässer

Kurzbeschreibung der projektspe­

zifischen Wirkungen

Vorkehrung zur Vermeidung durch be­

stehende Regelungen, im wassertech­

nischen Bericht und LBP bzw. nach

§ 12 WHG

Relevanz hinsichtlich der Be­

wirtschaftungsziele nach den

§§ 27 bis 31 WHG

Bauphase

Flächeninanspruchnahme am Gewässer

Gewässerquerungen des Stein­

bach wird im Zuge der Maß­

nahme vergrößert

Übliche Schutzmaßnahmen (u.a. DIN 18299, 18300, 18305, 18320 und ZTV-E, ZTV-La, ZTV-Ew) stellen den Schutz ausreichend sicher.

Ergänzende Angaben für den Einzelfall:

Im Maßnahmenplan des LBP sind Bau­

tabuzonen ausgewiesen und Bauzäune zum Schutz der wertgebenden Ufervege­

tation vorgesehen.

Die notwendigen Bauflächen sind, durch technische und organisatorische Maß­

nahmen im Rahmen des Baustellenma­

nagements, auf das das erforderliche Maß zu beschränken.

Keine Relevanz

Punktuelle und kurzeitige Ein­

griffe am Gewässer im Rahmen der Baudurchführung sind nicht geeignet, den Wasserkörper ins­

gesamt zu verschlechtern.

Sedimenteintrag

Erdarbeiten im Zusammenhang mit der Erneuerung der Gewäs­

serquerung

Übliche Schutzmaßnahmen (u.a. DIN 18299, 18300, 18305, 18320 und ZTV-E, ZTV-La, ZTV-Ew) stellen den Schutz ausreichend sicher.

Ergänzende Angaben für den Einzelfall:

Die Arbeiten sollten in niederschlagsar­

men Zeiten durchgeführt werden.

Bei Bedarf sind Erosionsschutzsperren (z.B. Strohballen) vorzusehen, um Sedi­

menteinträge zu vermeiden.

Keine Relevanz

Unter Berücksichtigung der Vor­

kehrung zur Vermeidung finden keine Sedimenteinträge statt, die geeignet sind, den Wasser­

körper insgesamt nachhaltig zu verschlechtern.

Schadstoffeinträge

Baufahrzeuge/ Baumaschinen:

Treibstoffe, Schmiermittel

Havarieplan sowie übliche Auflagen der Wasserbehörde stellen den Schutz aus­

reichend sicher.

Ergänzende Angaben für den Einzelfall:

Bei der Bauausführung ist darauf zu ach­

ten, dass keine Baumaterialien sowie wassergefährdende Stoffe in das Gewäs­

ser abgeschwemmt werden.

Keine Relevanz

Bei Einhaltung der Vorgaben des Havarieplan sind keine nachhaltigen Verschlechterun­

gen des Wasserkörpers zu er­

warten.

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Relevanzprüfung WRRL Seite 13 von 16

Wirkfaktoren mit potenziellen Auswirkungen auf Oberflä­

chengewässer

Kurzbeschreibung der projektspe­

zifischen Wirkungen

Vorkehrung zur Vermeidung durch be­

stehende Regelungen, im wassertech­

nischen Bericht und LBP bzw. nach

§ 12 WHG

Relevanz hinsichtlich der Be­

wirtschaftungsziele nach den

§§ 27 bis 31 WHG

Sämtliche Baumaterialien, Bodenaushub und sonstiges sollen mit ausreichend Ab­

stand zum Uferbereich gelagert werden.

Bei empfindlichen Gewässern kann die Verwendung in dieser Hinsicht unbe­

denklicher Baumaschinen vorgeschrie­

ben werden.

Absicherung durch Umweltbaubegleitung Betrieb

Einleitung Straßenabflüsse

Durch den Ausbau der K211 von 4.5 m bis 5,0 m im Bestand auf 5.5 m erhöht sich die anfallende Wassermenge

C

Bei der Sammlung von Abwasser in einer straßenbegleitenden Rasenmulde, findet nach ifs [7] auf dem Fließweg sowohl eine signifikante Abflussreduzierung als auch eine Vorreinigung durch Versicke- rungs- und Sedimentationsprozesse statt.

Dies gilt vor allem für Regenereignisse mit geringer Intensität. Bei der Bemes­

sung von Entwässerungseinrichtungen nach RAS-Ew [10] können den straßen­

begleitenden Böschungen und Mulden Versickerungsraten von > 100 l/(s*ha) zu­

gerechnet werden. Nach DWA-A 102 (Entwurf) [9] fließt weit über 90 % des ge­

samten Niederschlagsabflussvolumens mit geringeren Abflussspenden als die übliche kritische Regenspende von 15 l/(s*ha) ab.

Um die Versickerung in den straßenpa­

rallelen Entwässerungseinrichtungen zu fördern, sollen im Zuge der Ausführungs­

planung Stauschwellen (Querriegel) ge­

mäß Kapitel 7.2.3.1 RAS-Ew [U10] in ei­

nem Abstand von 50 m vorgesehen wer­

den.

Der geplante Oberbodenauftrag im Be­

reich der Mulden und Straßenböschun­

gen ist gemäß Kapitel 6.2.6.2 RiStWag [Ul 1] im Zuge der Aufführungsplanung von bisher 15 am auf mindestens 20 cm zu erhöhen.

Keine Relevanz

Es findet eine sachgerechte Ver­

sickerung statt. Resteinleitungen treten nur selten auf, die Ab­

flüsse sind dann stark vorent- frachtet.

T ausalzaufbringung

Erhöhung zu streuenden Flächen durch größere Flächenversiege­

lung.

Nach aktuellem Stand der Technik [10]

gibt es keine Behandlungsanlagen für Straßenabwasser, mit denen Tausalz­

konzentrationen reduziert werden kön­

nen.

Keine Relevanz

Die geringen zusätzlichen Tau­

salzmengen sind nicht geeignet, den Wasserkörper des Seemen­

bach zu verschlechtern.

Auf Grund des hohen Versickerungsan­

teils in den Straßenmulden bzw. Straßen- gräben ist davon auszugehen, dass die

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Wirkfaktoren mit potenziellen Auswirkungen auf Oberflä chengewässer

Kurzbeschreibung der projektspe­

zifischen Wirkungen

Vorkehrung zur Vermeidung durch be­

stehende Regelungen, im wassertech­

nischen Bericht und LBP bzw. nach

§ 12 WHG

Tausalzeinträge hauptsächlich in das Grundwasser erfolgen (Auswirkungen auf Grundwasser siehe Tabelie 4).

Da die K211 bereits im Bestand regelmä­

ßig gestreut wird, sind lediglich die Tausalzeinträge von der zusätzlich ver­

siegelten Fahrbahnfläche im Zuge des Ausbaus zu bewerten.

Die Erhöhung der auszubringenden Tau­

salzmenge auf Grund der zusätzlichen Fahrbahnfläche von etwa max. 3.000 m^', wird bezogen auf den Jahresmittelwert im Oberflächenwasserkörper "Oberer Seemenbach" zu keinen nennenswerten Erhöhungen der Chloridkonzentration führen.

Relevanz hinsichtlich der Be­

wirtschaftungsziele nach den

§§ 27 bis 31 WHG

Tabelle 4: Relevanzprüfung Grundwasser Wirkfaktoren mit potenziellen Auswirkungen auf das Grund­

wasser

Kurzbeschreibung der projektspe­

zifischen Wirkungen / Änderun­

gen

Vorkehrung zur Vermeidung durch be­

stehende Regelungen, im wassertech­

nischen Bericht und LBP bzw. nach

§ 12 WHG

Relevanz hinsichtlich der Be­

wirtschaftungsziele nach § 47 WHG

Betrieb

Versickerung Straßenabflüsse

Die Entwässerung der Verkehrs­

flächen erfolgt soweit möglich in fahrbahnbegleitenden Mulden.

Gemäß BASt [5] kann der Versickerung von Straßenabflüssen über die ungesät­

tigte Bodenzone in das Grundwasser, die Reinigungsleistung eines Retentionsbo­

denfilters (siehe ifs [7]) zugeordnet wer­

den. Im Vergleich der Konzentrationen im

"Ablauf einer Versickerungsanlage mit den Grenzwerten für straßenrelevante Schadstoffe in der GrwV, wird deutlich, dass die Schwellenwerte der GrwV nicht überschritten werden.

Keine Relevanz ^

\

Es findet eine sachgerechte Ver­

sickerung über die belebte Bo­

denzone statt.

Tausalzaufbringung

Erhöhung zu streuenden Flächen durch größere Flächenversiege­

lung.

Die Erkenntnisse aus dem BASt For­

schungsprojekt "Tausalzverdünnung und -rückhalt bei verschiedenen Entwässe­

rungsmethoden - Modellberechnungen"

[6] zeigen, dass es beim Eintrag von Tausalz in den Untergrund zu deutlichen Dämpfungs- und Verdünnungseffekten kommt.

Keine Relevanz

Nach [5] sind "Tausalzeinträge in Grundwasserkörper durch Versi­

ckerung von Straßenabflüssen (breitflächig oder punktuell)"

nicht relevant.

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4.2 Zielerreichungsgebot

Im Maßnahmenprogramm (2015-2021) zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen sind für die Oberflächenwasserkörper Oberer Seemenbach (DEHE_24866.2) und Bracht (DEHE_24784.1) Maßnahmen zu folgenden Themengruppen festgelegt:

Strukturmaßnahmen

• Herstellung der linearen Durchgängigkeit

• Bereitstellung von Flächen

• Entwicklung naturnaher Gewässer-, Ufer- und Auenstrukturen Maßnahmen zu Punktauellen (punktuelle Einleitungen)

• Ertüchtigung von kommunalen Kläranlagen

• Qualifizierte Entwässerung im Misch- und Trennsystem (bereits umgesetzt)

Das Straßenbauvorhaben "Ausbau der K211 zwischen Kefenrod OT Hitzkirchen und Gedern OT We­

nings" steht den konkret festgelegten Zielen des hessischen Maßnahmenprogramms (siehe Steckbrief OWK®) nicht negativ gegenüber.

Für den Grundwasserkörper DEHE_2480_3302 sind keine Maßnahmen geplant, da er sich in einem guten mengenmäßigen und guten chemischen Zustand befindet. Das. Bauvorhaben hat keine nach­

teiligen Auswirkungen auf den Grundwasserkörper.

Das Zielerreichungsgebot wird durch die geplante Maßnahme nicht gefährdet.

5 Zusammenfassung

. Die Relevanzprüfung für den Ausbau der K211 zwischen, Kefenrod OT Hitzkirchen und Gedern OT Wenings kommt zu dem Ergebnis, dass keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bewirtschaftungs­

ziele nach den §§ 27 und 47 WHG zu erwarten sind.

Um die Versickerung in den straßenparallelen Entwässerungseinrichtungen zu fördern, sollen im Zuge der Ausführungsplanung Stauschwellen (Querriegel) gemäß Kapitel 7.2.3.1 RAS-Ew [10] in einem Abstand von 50 m vorgesehen werden. Zusätzlich sollten die Mulden in Streckenabschnitten mit einer Längsneigung von mehr als 4 % mit einer rauen Sohlbefestigung gemäß Kapitel 3.2.4 RAS-Ew [10]

gesichert werden. Der geplante Oberbodenauftrag im Bereich der Mulden und Straßenböschungen ist gemäß Kapitel 6.2.6.2 RiStWag [12] im Züge der Ausführungsplanung von bisher 15 am auf min­

destens 20 cm zu erhöhen.

3 httD://wrrl.hessen.de/wrrl/php/erQebnis massnahmenprooramm ow st.Dho?MS CD RW=DEHE 24866.2. Zugriff 06.06.2019 http://wrrl.hessen.de/wrrl/php/eraebnis massnahmenprogramm ow pk.php?MS CD RW=DEHE 24866.2. Zugriff 06.06.2019 http://wrrl.hessen.de/wrrl/php/eraebnis massnahmenpragramm ow st.php?MS CD RW=DEHE 24784.1. Zugriff 06.06.2019 http://wrrl.hessen.de/wrrl/php/eraebnis massnahmenprogramm ow pk.php?MS CD RW=DEHE 24784.1. Zugriff 06.06.2019

V:\Planung\PL1\PL1_00_4\_Aufträge\Kreisstraßen\K211 Ausbau Hitzkirchen - Wenings\Relevanzprüfung WRRL\2019-06-06_Relevanzprüfung WRRL_K211 .docx

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6 Unterlagen- / Literaturverzeichnis

[1] Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, Erläuterungsbericht (RE-Unterlage 01), Planfeststellung Ausbau der K211 zwischen Kefenrod OT Hitzkirchen und Gedern OT We­

nings, Stand November 2011

[2] Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, Bauwerksverzeichnis (RE-Unterlage 10), Planfeststellung Ausbau der K211 zwischen Kefenrod OT Hitzkirchen und Gedern OT We­

nings, Stand November 2011

[3] Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, Landschaftspflegerischer Begleitplan (RE- Unterlage 12), Ausbau der K211 zwischen Kefenrod OT Hitzkirchen und Gedern OT Wenings, Stand November 2011

[4] Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, Hydraulische Berechnungen (RE-Unter­

lage 13), Planfeststellung Ausbau der K211 zwischen Kefenrod OT Hitzkirchen und Gedern OT Wenings, Stand November 2011

[5] Bundesanstalt für Straßen (BASt), Forschungsprogramm Straßenwesen FE 05.0200/2017/NRB, unveröffentlichter Forschungsbericht, "Vermeidung von Verschlechte­

rungen des Zustands von Gewässern bei der Straßenentwässerung - Fachbeitrag Wasserrah­

menrichtlinie", Stand 26.08.2018

[6] Bundesanstalt für Straßen (BASt), FE 09.0156/2011/LRB, "Tausalzverdünnung und -rückhalt bei verschiedenen Entwässerungsmethoden - Modellberechnungen", Stand 2017

[7] Ingenieurgesellschaft für Stadthydrologie mbH (ifs). Immissionsbezogene Bewertung der Ein­

leitung von Straßenabflüssen, Hannover, April 2018

[8] LAWA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft (2017): Handlungsempfehlung Verschlechterungs­

verbot. Beschlossen auf der 153. LAWA-Vollversammlung 16/17. März 2017 in Karlsruhe (un­

ter nachträglicher Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.

Februar 2017, Az. 7 A2.15 „Elbvertiefung“), Stand 15.9.2017

[9] Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Grundsätze zur Bewirt­

schaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer, Arbeitsblatt DWA-A 102 (Entwurf); Hennef 2016

[10] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Entwässerung - RAS-Ew; Köln; 2005

[11] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Richtlinie für die Entwässe­

rung von Straßen - REwS Entwurf; Köln; Stand 15.11.2018

[12] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten - RiStWag; Köln; 2016

[13] Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.: Merkblatt DWA-M 153, Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser, Hennef, 2007

[14] Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.: Arbeitsblatt DWA-A 138, Planung Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswas­

ser, Hennef, 2005

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Referenzen

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