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2.1 Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

"Die Kreisstraße 211 veriäuft im voriiegenden Entwurfsabschnitt zwischen der Ortsiage Kefenrod/Hitz- kirchen und dem Kontenpunkt K 211/L3010/K 212 außerhaib bebauter Gebiete. Die Topographie in dem iandwirtschaftiich genutzten Gebiet befindet sich in einer Höheniage von ca. 300 - 330 m ü. NN und beschreibt ein sehr bewegtes Geiände. Die Fahrbahn veriäuft über ca. 3,0 km von südöstiicher in nordwestiicher Richtung. Entsprechend der Verkehrszähiung aus dem Jahr 2000 ist die K 211 im betreffenden Abschnitt mit einem DTV - Wert von ca. 680 Kfz beiastet. Der Schwerverkehrsanteii (=KFZ > 2,8 t) Hegt bei 28 Fz (4,11%).[1]

Aus einer aktuellen Verkehrsuntersuchung für den Prognoseplanfall im Jahr 2030 ergibt sich eine Zunahme des DTV auf 1.290 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von 90 Fz/24h.

Die Fahrbahnbreite der K211 beträgt im Bestand zwischen 4,5 m und 5,0 m. Der Ausbau der K211 ist mit einer Fahrbahnbreite von 5,5 m geplant. Zusätzlich werden beidseitig standfeste, wassergebun- dene Bankette mit einer Breite von jeweils 1,0 m angelegt.

Aus dem allgemeinen Erläuterungsbericht zur Maßnahme [1] geht außerdem hervor, dass keine In­

genieurbauwerke im Bauabschnitt vorhanden sind. Die Gewässerquerung des Steinbaches ist im Be­

stand ein Rohrdurchlass DN 900. Diese Gewässerquerung wird laut Bauwerksverzeichnis [2] durch einen Rohrdurchlass DN 1000 ersetzt. Gemäß Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) [3] besitzt der Steinbach im Planungsgebiet lediglich Grabencharakter.

Die Kreisstraße 211 liegt fast auf gesamter Strecke in der Schutzzone III B des Trinkwasserschutzge­

bietes (WSG 435-031) "WV Kinzig, Br. V, VII, VIII und IX Neuens. Nord".

2.2 Entwässerung

Die Entwässerung erfolgt gemäß RAS-Ew [10] bzw. RiStWag [12] breitflächig über Bankett und Bö­

schung in straßenparallele Mulden/Gräben. In den Straßenmulden bzw. Straßenseitengräben wird das Abwasser gesammelt und dezentral versickert. Laut [1] wird das Oberflächenwasser in Teilberei­

chen breitflächig über Bankett und Böschung in das angrenzende Gelände abgeführt.

Auf Grund der niedrigen Verkehrsbelastung der Kreisstraße 211, geht gemäß Kapitel 3.2 RiStWag [12] nur eine geringe Gefährdung von Straßen mit einem DTV von unter 2.000 Kfz/24h aus. Unabhän­

gig von der Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung kommt man bei Lage in der Wasserschutz­

zone III B, gemäß Tabelle 3 RiStWag [12], zu dem Erfordernis von Entwässerungsmaßnahmen der Stufe 1 (siehe Kapitel 6.2.6.2 RiStWag [12]). Dem entsprechend werden keine über die RAS-Ew [10]

hinausgehenden Anforderungen an die Straßenentwässerung gestellt. "Das auf Straßen und sonsti­

gen Verkehrsfiächen anfaiiende Niederschiagswasser solite ungesammeit breitfiächig über standfeste Bankette gemäß ZTV E-StB (FGSV 2009a) und bewachsene Böschungen abfiießen und versickern (Bild 4b). Durch Stauschweiien (Querriegei) odereine raue Bettung in Mulden und Seitengräben kann der Abfluss verzögert und die Zeit bis zur Versickerung vergrößert werden. Bei gesammelter Ableitung sind Straßengräben, Straßenmulden und Versickerungsmulden mit bewachsenem Boden zulässig.

Die Mächtigkeit dieses Bodens muss im Versickerungsbereich 20 cm betragen." RiStWag [12]

Durch die vorhandene Geländetopographie fließen den Straßenmulden bzw. Straßengräben hohe Wassermengen von unbelastetem Regehwasser aus Außengebieten zu. Laut den hydraulischen Be­

rechnungen [4] werden 5 Außengebiete mit einer Gesamtfläche von 105,7 ha an die Entwässerungs­

einrichtungen der Straße angeschlossen. Der Abwasseranteil der Straße inkl. Banketten und einer pauschalen Böschungsbreite von 6 m macht gemäß "Regenwasserermittlung" in [4] nur einen Anteil von lediglich 14 % bezogen auf die Gesamtwassermenge aus. Es ist also davon auszugehen, dass

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bei langanhaltenden Regenereignissen zusätzlich zu der sehr geringen Schadstoffbelastung aus dem niedrigen DTV eine hohe Verdünnung des Straßenabwassers durch natürliche Abflüsse besteht. Die Nachweise gemäß DWA-M 153 machen dies ebenfalls deutlich, so dass im Ergebnis keine Behand­

lung des Straßenabwassers vor Einleitung in ein Gewässer nötig ist, Laut Kapitel 7.1 RASrEw [10]

weist Oberflächenwasser von Straßen mit einem DTV von weniger als 2.000 Kfz/24h keine nennens­

werten Verunreinigungen auf und darf im Allgemeinen ohne Behandlung in Gewässer eingeleitet oder sachgerecht versickert werden.

Tatsächliche Einleitungen sind bei breitflächiger Versickerung und Sammlung/Trahsport in grasbe­

wachsenen Mulden nur bei sehr wenigen Regenereignissen im Jahr zu erwarten sind. Nach REwS, Kap. 8.1 [11] gilt folgender Grundsatz: „Das Behandlungsziel ist erreicht, wenn durch breitflächige Ableitung und Versickerung auf Straßenböschungen, Mulden und Gräben der rechnerische Nachweis entsprechend der (REwS) erbracht wird, dass sich für die kritische Regenspende rm (meist 15 l/(s-ha)) kein abzuleitender Oberflächenabfluss ergibt. Eine kritische Regenspende von 15 l/(s-ha) wird in der Regel von <10% des Jahresniederschlagsabflusses überschritten. In der Regel kann dann auf eine Regenwasserbehandlungsanlage verzichtet werden. Auch ein darüber hinausgehender Ab­

fluss wird auf Straßenböschungen, Mulden und Gräben durch den dauerhaften Rückhalt von Sedi­

menten erheblich vorentfrachtet." (

Um die Versickerung in den straßenparallelen Entwässerungseinrichtungen zu fördern, sollen im Zuge der Ausführungsplanung Stauschwellen (Querriegel) gemäß Kapitel 7.2.3.1 RAS-Ew [10] in einem Abstand von 50 m vorgesehen werden. Zusätzlich sollen die Mulden in Streckenabschnitten mit einer Längsneigung von mehr als 4 % mit einer rauen Sohlbefestigung gemäß Kapitel 3.2.4 RAS-Ew [10]

gesichert werden. Der Oberbodenauftrag im Bereich der Mulden und Straßenböschungen wird gemäß Kapitel 6.2.6.2 RiStWag [12] im Zuge der Aufführungsplanung 20 cm betragen.

2.3 Gewässer und Schutzgebiete

Entsprechend den Angaben zu geplanten Einleitstellen gemäß der hydraulischen Berechnung [4], sind Einleitstellen in den Steinbach, den Seemenbach und über einen bestehenden Straßenseitengraben in die Bracht vorgesehen. Der Seemenbach und der Steinbach sind beide Teil des Oberflächenwas­

serkörpers (OWK) "Oberer Seemenbach" (DEHE_24866.2). Die Bracht hat einen eigenständigen OWK ("Bracht" DEHE_27784.1).

In Abbildung 1 sind die im Planungsraum befindlichen Gewässer (inkl. zugehöriger Wasserkörper nach OGewV und GrwV) und die vorhandenen Schutzgebiete mit Bezug zur WRRL dargestellt. (^

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Hessen Mobil - Straßen und Verkehrsmanagement K211 Ausbau zw. Hitzkirchen und Wenings

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Im direkten Eingriffsbereich der Maßnahme ist ausschließlich das Trinkwasserschutzgebiet (WSG 435-031) "WV Kinzig, Br. V, VII, VIII und IX Neuens. Nord" vorhanden.

Die Maßnahme liegt komplett im Grundwasserkörper DEHE_2480_3302.

2.4 . Baugrund und Wasserhaltung

Nach den Aussagen im Erläuterungsbericht [1] zur Maßnahme wird der Baugrund übenwiegend aus einem kiesigen oder tonigen Schluff-Sand-Gemisch gebildet. Um die grundsätzliche Versickerungsfä­

higkeit der anstehenden Böden zu belegen, wurde die Durchlässigkeit entsprechend der Hydrogeolo- gischen Übersichtskarte im "GruSchu"-Viewer Hessen geprüft (siehe Abbildung 2).

Demnach liegt die Durchlässigkeit (kf-Wert) in Bereich zwischen 10‘® m/s bis 10'^ m/s. Der anstehende Boden ist also gut für die Versickerung des Straßenoberflächenwassers geeignet.

® Quelle http://wrrl.hessen.de mit Zugriff vom 05.06.2019, Geofachdaten: © Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie - alle Rechte Vorbehalten, Hintergrund: © GeoBasis-DE / BKG 2013, Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Datengrundlagen: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation und © GeoBasis-DE / BKG 2017 (Daten verändert)

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Abbildung 2: Durchlässigkeit des Untergrundes^

Für die Aufweitung der Gewässerquerung des Steinbaches (siehe Bauwerksverzeichnis [2]) wird eine bauzeitliche Wasserhaltung im Gewässer notwendig. Die Herstellung der neuen Gewässerquerung sollte deshalb möglichst in niederschlagsarmen Zeiten stattfinden. Um Sedimenteinträge in den Stein­

bach zu vermeiden, sollten Erosionsschutzsperren (z. Bsp. Strohballen) vorgesehen werden.

Grundsätzlich sollten bei Bauarbeiten im Bereich von Gewässern, wie im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) [3] beschrieben, die allgemeinen Schutzmaßnahmen gemäß DIN 18320 (Land­

schaftsbauarbeiten; hier: Sicherungen von Gewässern) eingehalten werden.

^ Quelle http://qruschu.hessen.de mit Zugriff vom 05.06.2019, Geofachdaten: © Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geo­

logie - alie Rechte Vorbehalten, Hintergrund: © GeoBasis-DE / BKG 2013, Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinforma­

tion, Datengrundlagen: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation und © GeoBasis-DE / BKG 2017 (Daten verän­

dert)

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