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Relevanzprüfung

Im Dokument Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Seite 18-28)

4 Artbezogene Wirkprognose

4.2 Relevanzprüfung

Für die im Kapitel 3 aufgezählten Sichtbeobachtungen und mit Hilfe der Artdatenabfrage ermittelten Arten erfolgt eine Relevanzprüfung anhand der Kriterien gemäß Ablaufschema /4/:

− Art entsprechend der Roten Listen Sachsen ausgestorben / verschollen oder nicht vorkommend,

− Wirkraum liegt außerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der jeweiligen Art für Sachsen,

− Erforderlicher Lebensraum / Standort der Art im Wirkraum des Vorhabens nicht vorkommend,

− Wirkungsempfindlichkeit der Art ist vorhabenspezifisch so gering, dass mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden können (i.d.R.

nur europäische, weitverbreitete, ungefährdete Arten oder bei Vorhaben mit geringer Wirkungsin-tensität).

Jene Arten, welche nach den oben genannten Kriterien nicht zu filtern sind, gehen in die Art-zu-Art-Betrachtung ein.

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Europäische Brutvögel [Aves]

Tabelle 8: Relevanzprüfung Brutvögel [Aves]

Artname

Amsel Turdus

me-rula ja

u * bg günstig Wirkungsempfindlichkeit vorha-benspezifisch gering; keine Rele-vanz; überschlägige Prüfung

Bachstelze Motacilla alba

potentiell möglich

u * bg günstig Wirkungsempfindlichkeit vorha-benspezifisch gering; keine Rele-vanz; überschlägige Prüfung Blaumeise Cyanistes

caeruleus

potentiell möglich

u * bg günstig relevant, vertiefende Prüfung, (Höhlenbrüter)

Bluthänfling Carduelis cannabina

potentiell möglich

V 3 bg günstig Wirkungsempfindlichkeit vorha-benspezifisch gering; keine Rele-vanz; überschlägige Prüfung

Buchfink Fringilla coe-lebs

potentiell möglich

u * bg günstig Wirkungsempfindlichkeit vorha-benspezifisch gering; keine Rele-vanz; überschlägige Prüfung Buntspecht

V * bg günstig Wirkungsempfindlichkeit vorha-benspezifisch gering; keine Rele-vanz; überschlägige Prüfung

Eichelhäher Garrulus glandarius

potentiell möglich

u * bg günstig Wirkungsempfindlichkeit vorha-benspezifisch gering; keine Rele-vanz; überschlägige Prüfung

Elster Pica pica nein

u * bg günstig Wirkungsempfindlichkeit vorha-benspezifisch gering; keine Rele-vanz; überschlägige Prüfung

Girlitz Serinus seri-nus

potentiell möglich

u * bg günstig Wirkungsempfindlichkeit vorha-benspezifisch gering; keine Rele-vanz; überschlägige Prüfung

Goldammer Emberiza ci-trinella

potentiell möglich

u V bg günstig Wirkungsempfindlichkeit vorha-benspezifisch gering; keine Rele-vanz; überschlägige Prüfung

Grünfink Carduelis chloris

potentiell möglich

u * bg günstig Wirkungsempfindlichkeit vorha-benspezifisch gering; keine Rele-vanz; überschlägige Prüfung Hohltaube Columba

oenas nein u * bg günstig relevant, vertiefende Prüfung (Höhlenbrüter) Kohlmeise Parus major potentiell

möglich

u * bg günstig relevant, vertiefende Prüfung (Höhlenbrüter)

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Rabenkrähe Corvus

corone nein

u * bg günstig Wirkungsempfindlichkeit vorha-benspezifisch gering; keine Rele-vanz; überschlägige Prüfung

relevant, vertiefende Prüfung (Gebäudebrüter)

Ringeltaube Columba palumbus

potentiell möglich

u * bg günstig Wirkungsempfindlichkeit vorha-benspezifisch gering; keine Rele-vanz; überschlägige Prüfung Rotmilan Milvus

mil-vus nein u V sg günstig relevant, vertiefende Prüfung (Gehölzbrüter) Star Sturnus

vul-garis

potentiell möglich

u 3 bg günstig relevant, vertiefende Prüfung, (Höhlenbrüter)

Stieglitz Carduelis carduelis

potentiell möglich

u * bg günstig Wirkungsempfindlichkeit vorha-benspezifisch gering; keine Rele-vanz; überschlägige Prüfung Stockente Anas

pla-tyrhynchos nein u * bg günstig relevant, vertiefende Prüfung

n.b. n.b. bg günstig Wirkungsempfindlichkeit vorha-benspezifisch gering; keine Rele-vanz; überschlägige Prüfung

Tannen-meise Parus ater potentiell möglich

u * bg günstig relevant, vertiefende Prüfung, (Höhlenbrüter)

Türkentaube Streptopelia decaocto

potentiell möglich

u * bg günstig Wirkungsempfindlichkeit vorha-benspezifisch gering; keine Rele-vanz; überschlägige Prüfung Turmfalke Falco

tin-nunculus nein u * sg günstig relevant, vertiefende Prüfung

u * bg günstig Wirkungsempfindlichkeit vorha-benspezifisch gering; keine Rele-vanz; überschlägige Prüfung Rote Liste Deutschland (D) / Sachsen (SN) – Gefährdungskategorien

3 gefährdet

V Vorwarnliste – keine Gefährdungskategorie u ungefährdet

* derzeit keine Gefährdung

Schutzstatus in Deutschland entsprechend BNatSchG bg besonders geschützt

sg streng geschützt

** Angaben aus /6/

*** Angaben aus /7/

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ÜBERSCHLÄGIGE PRÜFUNG

Die Vogelarten

- Amsel [Turdus merula], - Bachstelze [Motacilla alba], - Bluthänfling [Carduelis cannabina], - Buchfink [Fringilla coelebs],

- Eichelhäher [Garrulus glandarius], - Elster [Pica pica],

- Girlitz [Serinus serinus]

- Goldammer [Emberiza citrinella], - Grünfink [Carduelis chloris], - Rabenkrähe [Corvus corone], - Ringeltaube [Columba palumbus], - Stieglitz [Carduelis carduelis]

- Straßentaube [Columba livia f. domestica]

- Türkentaube [Streptopelia decaocto] und - Wacholderdrossel [Turdus pilaris]

gelten als weit verbreitete, ökologisch breit eingenischte und ungefährdete Arten, welche zu den häu-figen Brutvogelarten Sachsens zählen und insgesamt ein fast durchweg flächendeckendes Verbrei-tungsbild aufweisen.

Die Arten

- Amsel [Turdus merula], - Buchfink [Fringilla coelebs], - Goldammer [Emberiza citrinella], - Grünfink [Carduelis chloris] und - Ringeltaube [Columba palumbus]

zählen zudem zu jenen Arten, welche sachsenweit nahezu flächendeckend auf allen Raster-Quadran-ten gleichmäßig vertreRaster-Quadran-ten sind und Brutbestände von bis zu über 40.000 Brutpaaren aufweisen. Spe-zielle Schutzmaßnahmen für diese Arten i. S. d. § 44 BNatSchG werden daher momentan als nicht er-forderlich erachtet.

VERTIEFENDE PRÜFUNG

Die Arten

- Blaumeise [Parus caeruleus], - Buntspecht [Dendrocopos major], - Hausrotschwanz [Phoenicurus ochruros], - Haussperling [Passer domesticus], - Kohlmeise [Parus major],

- Star [Sturnus vulgaris] und - Tannenmeise [Parus ater]

entfalten aufgrund der Nutzung von sogenannten Dauerniststätten (beispielsweise Höhlen oder Ni-schen) eine erhöhte artenschutzrechtliche Relevanz und unterliegen somit der vertiefenden Prüfung.

Dauerniststätten nutzende Vogelarten (oder auch standorttreue Tierarten) unterliegen aufgrund ihrer Bindung zur Niststätte einer gesonderten Schutzwürdigkeit: Bei standorttreuen Tierarten kehren die Individuen zu einer Lebensstätte regelmäßig wieder zurück, auch wenn diese während bestimmter

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Zeiten im Jahr nicht von ihnen bewohnt ist. Solche regelmäßig genutzten Fortpflanzungs- und Ruhe-stätten lokaler Populationen unterliegen auch dann dem Artenschutz, wenn sie gerade nicht besetzt sind.

Die oben genannten Arten gehören zu den häufigen Brutvogelarten in Sachsen und weisen einen güns-tigen Erhaltungszustand auf /6/. Die Gehölze mit Baumhöhlen im Plangebiet sind vom Vorhaben un-berührt und werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zur Erhaltung und Pflege festgesetzt.

Vom Boden aus erreichbare Baumhöhlen wurden ferner mittels eines Endoskops auf Besatz unter-sucht. Es konnten jedoch keine Brutstätten ausgemacht werden. Auch vorhandene Nistkästen werden durch das Vorhaben nicht berührt.

Gleiches gilt für vorhandene Gebäude. Die potentiell für Nischen- und Höhlenbrüter geeigneten Scheu-nen und Schuppen im Norden des Gebietes bleiben erhalten. Allein eine kleinere Gartenlaube und ein Holzunterstand werden im Zuge der Planung entfernt. Es ist nicht auszuschließen, dass diese als Brut-stätten für die Gebäudebrüter Hausrotschwanz [Phoenicurus ochruros] und Haussperling [Passer do-mesticus] genutzt werden. Bei beiden Arten handelt es sich jedoch um sogenannte Allerweltsarten, die in Sachsen auf allen Raster-Quadranten relativ gleichmäßig vertreten sind und Brutbestände von bis zu über 40.000 Brutpaaren haben.

Aus gutachterlicher Sicht wird davon ausgegangen, dass im direkten räumlichen Umfeld genügend al-ternative Fortpflanzungs- und Ruhestätten vorliegen und der Erhaltungszustand der lokalen Populati-onen nicht beeinträchtigt wird.

Insgesamt kann daher festgestellt werden, dass durch die geplanten Maßnahmen keine Verbotstatbe-stände nach § 44 BNatSchG zu erwarten sind.

Die Arten

- Hohltaube [Columba oenas], - Mäusebussard [Buteo buteo], - Rauchschwalbe [Hirundo rustica], - Rotmilan [Milvus milvus],

- Stockente [Anas platyrhynchos] und - Turmfalke [Falco tinnunculus]

sind nach der Arbeitshilfe für artenschutzrechtliche Bewertungen ‚In Sachsen auftretende Vogelarten‘

(SMUL) von hervorgehobener artenschutzrechtlicher Bedeutung und erfordern eine vertiefende Prü-fung.

Die Nistplätze der Hohltaube [Columba oenas] befinden sich bevorzugt in höhlenreichen Altbaumbe-ständen, insbesondere Schwarzspechthöhlen in Buchen-Althölzern werden gern angenommen. Da alte Laubwaldstrukturen im Geltungsbereich nicht vorliegen, wird eine Brut der Hohltaube im Plangebiet als unwahrscheinlich angesehen. Es wird erwartet, dass die vorhabenbedingten Auswirkungen keine Beeinträchtigungen auf die Artbestände der Hohltaube mit sich bringen. Besondere Schutzmaßnah-men werden daher für diese Art nicht als erforderlich erachtet.

Die Rauchschwalbe [Hirundo rustica] ist ein Gebäudebrüter. Die Schuppen und Scheunen im Norden des Plangebietes wurden auf Nester untersucht, es konnten jedoch keine Spuren hinsichtlich einer Besiedelung durch die Rauchschwalbe nachgewiesen werden. Das obere Stockwerk eines Lagergebäu-des konnte auf Grund einer einsturzgefährdeten Treppe nicht näher inspiziert werden. Da die Gebäude jedoch erhalten bleiben, entstehen durch die Planung keine negativen Auswirkungen für die Artbe-stände der Rauchschwalbe.

Stockenten [Anas platyrhynchos] brüten hauptsächlich in Gewässernähe. Bis auf ein Regenrückhalte-becken fehlt im Plangebiet jedoch der Gewässerbezug, sodass eine Brut dieser Arten im Geltungsbe-reich ausgeschlossen werden kann.

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Turmfalken brüten vor allem an hohen Bauwerken und Gebäuden, nutzen aber auch alte Krähen- und Elsternester. Keine dieser Strukturen konnte im Geltungsbereich aufgenommen werden, hingegen wurden Turmfalken mehrfach am nahegelegenen Kirchturm gesichtet. Eine Brut der Turmfalken im Plangebiet kann aus gutachterlicher Sicht ausgeschlossen werden.

Mäusebussard und Rotmilan sind streng geschützte Arten. Nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist es ver-boten, „wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Maus, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören; eine er-hebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert “.

Nach ‚Hinweise zu zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes‘ der L ÄN-DERARBEITSGEMEINSCHAFT NATURSCHUTZ (LANA) /8/ ist „Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes … immer dann anzunehmen, wenn sich als Folge der Störung die Größe oder der Fortpflanzungserfolg der lokalen Population signifikant und nachhaltig verringert“.

Der Mäusebussard [Buteo buteo] bewohnt vorrangig kleinere Waldgebiete mit Anschluss an offene Landschaften für die Nahrungssuche. Dasselbe gilt für Rotmilane [Milvus milvus], welche primär in Alt-gehölzen am Waldesrand, FeldAlt-gehölzen oder Baumreihen, die an offene Ackerlandschaften angren-zen, brüten. Die Bussard- und Milan-Horste sind in der Regel relativ groß und auffällig und werden in hochgewachsenen Gehölzen platziert. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass sie im Rah-men der systematischen Geländebegehungen erfasst worden wären. Da dies jedoch nicht der Fall war, wird eine Brut der beiden Arten im Plangebiet aus gutachterlicher Sicht ausgeschlossen. Negative Aus-wirkungen auf die Artbestände werden durch die geplanten Maßnahmen nicht erwartet.

Ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Verschlechterung des Erhaltungszustandes einer lokalen Population) wäre somit nicht erfüllt. Von einer Erfüllung des Verbotstatbestandes nach

§ 44 Abs. 1 Nr. 3 (Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten) ist ebenfalls nicht auszugehen.

Amphibien [Amphibia]

Während der Begehungen wurden keine Amphibien gesichtet. Jedoch ergab die Artdatenabfrage im Mai 2020 Fundpunkte vier verschiedener Amphibienarten außerhalb des Plangebietes. Weiterhin wurde eine Habitatpotentialanalyse der Art Kammmolch beauftragt.

Tabelle 9: Relevanzprüfung Amphibien [Amphibia]

Artname

Liste SN BNatSchG FFH-RL Relevanz Artdatenabfrage

Bergmolch Ichthyosaura alpestris

u 3 bg - Wirkungsempfindlichkeit

vorhabenspe-zifisch gering; keine Relevanz; über-schlägige Prüfung

Erdkröte Bufo bufo u u bg - Wirkungsempfindlichkeit

vorhabenspe-zifisch gering; keine Relevanz; über-schlägige Prüfung Grasfrosch Rana

tempo-raria

u u bg V Wirkungsempfindlichkeit

vorhabenspe-zifisch gering; keine Relevanz; über-schlägige Prüfung Teichmolch Lissotriton

vul-garis

u V bg - Wirkungsempfindlichkeit

vorhabenspe-zifisch gering; keine Relevanz; über-schlägige Prüfung

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Liste SN BNatSchG FFH-RL Relevanz Habitatpotentialanalyse

Rote Liste Deutschland (D) / Sachsen (SN) – Gefährdungskategorien 3 gefährdet

V Vorwarnliste – keine Gefährdungskategorie u ungefährdet

Schutzstatus in Deutschland entsprechend BNatSchG bg besonders geschützt

sg streng geschützt EU-Status auf EU-Ebene

II IV FFH-Richtlinie Anhang II und IV V FFH-Richtlinie Anhang V

ÜBERSCHLÄGIGE PRÜFUNG

Die Amphibienarten

- Bergmolch [Ichthyosaura alpestris], - Teichmolch [Lissotriton vulgaris]

wurden gemäß Artdatenabfrage im Sauteich nördlich der Ortslage Sayda gesichtet. Der Sauteich ist durch mehrere Straßen, eine Kleingartenanlage und offene Feldflur vom Plangebiet getrennt, wodurch Wechselbeziehungen zwischen diesem und dem Gewässer nicht erkennbar sind.

Für die Arten Bergmolch [Ichthyosaura alpestris] und Teichmolch [Lissotriton vulgaris] können daher keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände ausgemacht werden.

Die Amphibienarten

- Erdkröte [Bufo bufo],

- Grasfrosch [Rana temporaria] und

wurden neben dem Sauteich auch in einem Standgewässer südwestlich von Friedebach ausgemacht.

Die Sommerlebensräume der Erdkröte [Bufo bufo] befinden sich meist mehrere hundert Meter vom Laichgewässer entfernt, wodurch das Plangebiet einen potentiellen Landlebensraum der Erdkröte dar-stellt. Die Verstecke während des Tages sind vielgestaltig und reichen von Laub, Steinen und Brettern bis hin zu Erdhöhlen, Komposthaufen und Baumstubben.

Ähnliches gilt für den Grasfrosch. Er verlässt nach der Eiablage zügig das Gewässer und geht zum Land-leben über. Als Lebensraum bevorzugt er Grünland, Saumbiotope, Gebüsche, Gewässerufer, Wälder, Gärten, Parks sowie Moore. Insbesondere Grünland und Gebüsche sind im Plangebiet zu finden und stellen somit ein potentielles Habitat für den Grasfrosch dar.

Erdkröte und Grasfrosch zählen in Sachsen zu den häufigsten Amphibien mit einer nahezu flächende-ckenden Verbreitung und sind gemäß Roter Liste ungefährdet. Beide Arten wurden bei den Begehun-gen nicht gesichtet und die Laichgewässer lieBegehun-gen außerhalb des Plangebietes. Es wird erwartet, dass die Funktionen der betroffenen potentiellen Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin ge-währleistet ist. Spezielle Maßnahmen zum Schutz der Art werden aktuell als nicht notwendig erachtet.

Insgesamt können keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände auf die Arten Erdkröte [Bufo bufo] und Grasfrosch [Rana temporaria] ausgemacht werden.

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VERTIEFENDE PRÜFUNG

Die Art Nördlicher Kammmolch [Triturus cristatus] ist eine in Deutschland streng geschützte Art der FFH-Richtlinie Anhang II und IV. Mit Hilfe einer Habitatpotentialanalyse und Quartierkartierung soll ein potentielles Vorkommen der Art Kammmolch im Plangebiet abgeschätzt werden. In diesem Rahmen gilt es mögliche Reproduktions- und Ruhestätten zu erfassen und auf ihr Potential als Lebensraum für die Art Kammmolch hin zu bewerten.

Der Kammmolch führt ein verstecktes Leben mit ganzjährig enger Gewässerbindung. Vegetationsrei-che, größere und tiefe Gewässer werden dabei bevorzugt und dienen vom zeitigen Frühjahr bis in den Spätsommer als Aufenthaltsort. Jungtiere halten sich bevorzugt in Landlebensräumen auf, welche häu-fig in nächster Nähe zum Reproduktionsgewässer stehen. Als Landlebensräume kommen vor allem Strukturen mit Versteckmöglichkeiten wie Totholz, Steinhaufen und Ablagerungen in Frage. Laub- und Laubmischwälder, Gärten, Frisch-, Feucht- und Nasswiesen, Erdaufschlüsse und Weideland sind be-sonders geeignet. Als Wanderdistanzen zwischen Landlebensraum und Laichgewässer werden in der Literatur nicht mehr als 400 m angegeben. Zur Überwinterung begeben sich Weibchen und Jungtiere in geeignete Überwinterungsquartiere, wie etwa Gehölzstrukturen, Böschungen, Lesesteinhaufen und unterirdische Höhlen. Männchen hingegen überwintern in oder in nächster Nähe der Reproduktions-gewässer.

Als potentielles Reproduktionsgewässer wird das Regenrückhaltebecken östlich des Sportplatzes nä-her betrachtet. Es handelt sich um ein künstlich angelegtes Standgewässer mit ca. 15 m Durchmesser, welches mit einer Teichfolie ausgelegt ist. Ein strukturreicher Gewässergrund fehlt dabei ebenso wie eine vom Kammmolch bevorzugte mäßig bis gut entwickelte Unterwasservegetation. Die glatte Teich-folie dürfte es dem Kammmolch weiterhin schwer machen, das Gewässer problemlos zu verlassen. Bei der Untersuchung des Gewässers konnte außerdem Fischbesatz ausgemacht werden. Die freischwim-menden Larven des Kammmolchs besitzen keine Schutzmechanismen gegen Fischfraß, weshalb Ge-wässer mit Fischen in der Regel gemieden werden.

Abbildung 4: Regenrückhaltebecken östlich des Sportplatzes

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Die Umgebung des Regenrückhaltebeckens ist von der großflächigen Lagerfläche eines Straßenbauun-ternehmens, dem angrenzenden Sportplatz und dem dazwischen befindlichen ca. 14 m breiten Fich-tenbestand gekennzeichnet. Die aufgehäuften Materialien der Lagerfläche bieten zahlreiche potenti-elle Versteckmöglichkeiten für den Kammmolch. Der Fichtenbestand sowie der anschließende Fußball-platz werden hingegen als eher ungünstige Landlebensräume eingeschätzt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die geringe Größe des Beckens, die fehlende Vegetationsaus-stattung im Wasser sowie das Vorkommen von Fischen gegen ein Vorkommen des Kammmolchs im Regenrückhaltebecken sprechen.

Die umgebenden Strukturen eignen sich teilweise als Ruhestätten und Verstecke. Insbesondere aufge-schüttete Baumaterialien sind hier zu nennen. Da es jedoch in nächster Nähe kein weiteres Gewässer gibt, welches als Fortpflanzungsstätte des Kammmolchs dienen könnte und das Regenrückhaltebecken aufgrund seines Erscheinungsbildes aus gutachterlicher Sicht als ungeeignet eingestuft wird, wird ein Vorkommen des Kammmolchs innerhalb des Plangebietes ausgeschlossen.

Es werden demnach keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt.

Fledermäuse [Microchiroptera]

Tabelle 10: Relevanzprüfung Fledermäuse [Microchiroptera]

Artname Artname wissenschaft-lich

Rote Liste SN

Rote Liste

D FFH-RL Schutzstatus Relevanzprüfung

Großer Abendsegler Nyctalus noctula V V IV sg

relevant, vertie-fende Prüfung

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus V * IV sg

Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 3 G IV sg

Fransenfledermaus Myotis nattereri V * IV sg

Rote Liste Deutschland (D) / Sachsen (SN) – Gefährdungskategorien 3 gefährdet

V Vorwarnliste – keine Gefährdungskategorie

* derzeit keine Gefährdung G Gefährdung anzunehmen

Schutzstatus in Deutschland entsprechend BNatSchG sg streng geschützt

EU-Status auf EU-Ebene

IV FFH-Richtlinie Anhang IV

Abbildung 5: Regenrückhaltebecken (Mitte) mit umgeben-den Lagerflächen

Abbildung 6: Gelagerte Baumaterialien

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Nahezu alle sächsischen Fledermausarten gelten aufgrund ihres Schutzstatus als planungs- und somit prüfungsrelevante Arten /9/. Im Rahmen der systematischen Geländebegehungen konnten vier Arten durch Sichtbeobachtungen bzw. Rufauswertungen nachgewiesen werden.

Die Art Großer Abendsegler[Nyctalus noctula] bevorzugt überwiegend Wälder und gehölzreiche Sied-lungen. Seine Wochenstuben- und Sommerquartiere befinden sich in Baumhöhlen oder Bauwerken, die Winterquartiere in Baumhöhlen sowie in Fels- oder Mauerspalten. Große Abendsegler jagen über Seen, Teichen und Flussauen sowie über Offenlandflächen (Grün- und Ackerland) in Waldnähe oder an Waldrändern.

Die Quartiere der Zwergfledermaus [Pipistrellus pipistrellus] sind typische Spaltenquartiere an Gebäu-den. So liegen die Wochenstuben in Hohlräumen hinter Wandverschalungen, zwischen Ziegeln und Dachverkleidungen. Auch die Winterquartiere befinden sich z. B. in Mauerspalten, in Ritzen zwischen Dachgebälk, hinter Fassadenverkleidungen, aber auch in den Eingangsbereichen von Höhlen. Zwerg-fledermäuse jagen in Siedlungen, in Parks, Alleen, am Ufer von Standgewässern oder Gehölzsäumen.

Das Vorkommen der Mückenfledermaus [Pipistrellus pygmaeus] im Plangebiet wurde zwar mit hinrei-chender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen, die Quartiere ähneln jedoch denen der Zwergfledermaus, wodurch ein Schutz der Zwergfledermausquartiere gleichzeitig der Mückenfledermaus zugutekom-men.

Die Wochenstuben- und Sommerquartiere der Breitflügelfledermaus [Eptesicus serotinus] befinden sich fast immer in und an Gebäuden in strukturreichen Siedlungen. Spalten von Dachstühlen werden ebenso genutzt wie Dehnungsfugen von Plattenbauten und hinter Außenjalousien. Als Winterquar-tiere werden vorrangig Gebäude sowie Felsspalten genutzt. Die Breitflügelfledermaus jagt oft an ge-hölzreichen Ortsrändern, entlang von Waldrändern und -schneisen sowie über kleinteiligen Grünland-flächen.

Die Fransenfledermaus [Myotis nattereri] hat ihre Wochenstuben- und Sommerquartiere in Spalten in und an Gebäuden sowie in Baumhöhlen und -spalten. Als Winterquartiere nutzt sie ehemalige Berg-werke und Stollen, daneben Kellergewölbe, Steinbrücken und Bunker. Jagdgebiete befinden sich vor allem in Laub- und Nadelwäldern, Parks, Obstgärten sowie an Gewässern und über frisch gemähten Wiesen.

Die Gehölze mit Baumhöhlen im Untersuchungsgebiet sowie die Scheunen und Schuppen eignen sich für die Mehrzahl der nachgewiesenen Fledermausarten als potentielle Sommer- und teilweise auch als Winterquartiere. Baumhöhlen, die vom Boden aus erreichbar waren, wurden mit einem Endoskop un-tersucht. Direkte Anzeichen für eine Nutzung der Baumhöhlen durch die Tiere liegen nicht vor. Eben-falls konnten keine Hinweise auf Fledermäuse während der Gebäudebegehung gefunden werden. Eine Gefahr der Beseitigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten geht nicht von der Maßnahme aus, da alle höhlenreichen Einzelbäume im Bebauungsplan zur Erhaltung festgesetzt werden (keine Fällung) und auch die großen Schuppen / Scheunen im Norden des Gebietes erhalten bleiben.

Das Untersuchungsgebiet kann außerdem mit hoher Wahrscheinlichkeit als Jagdhabitat für gebäude-bewohnende Fledermausarten aus der Umgebung dienen. Die potentiellen Nahrungs- und Jagdhabi-tate sowie Flugrouten und Wanderkorridore unterliegen als solche allerdings nicht den Verboten des

§ 44 Abs. 1 BNatSchG.

Insgesamt können mit der Einhaltung der Festsetzung von Höhlenbäumen und dem Erhalt der Ge-bäude für die Artengruppe Fledermäuse [Microchiroptera] keine artenschutzrechtlichen Verbotstat-bestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgemacht werden.

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