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Rekrutierungsstrategien der Unternehmen adressieren

Abbildung 4: Handlungsansätze für einen besseren Zugang zur

2.4.3 Phase der Ausbildung: Betriebe und Berufsschulen als aufnehmendes

2.4.3.5 Rekrutierungsstrategien der Unternehmen adressieren

Schließlich lohnt ein Blick auf die Rekrutierungs­

strategien von Unternehmen, die nicht selten Menschen mit Behinderungen von Vornherein (unbewusst) ausschließen.

Unternehmen nennen den Mangel an qualifi­

zierten Bewerbungen als einen der wichtigsten Gründe dafür, warum sie keine oder nicht mehr

JUNGE MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN: ANERKANNTE BERUFSAUSBILDUNG STATT SONDERWEGE 65

Jugendliche mit Behinderungen ausbilden.145 So werden bislang in der Regel bestimmte Schul­

abschlüsse erwartet, und wenn Jugendliche nur

„unzureichende“ Bildungszertifikate vorweisen können, schließen Unternehmen daraus oft auf ein geringes Lern­ und Leistungsvermögen.146 Manche Betriebe scheinen Jugendliche mit Behinderungen als potenzielle Auszubildende unter Verweis auf deren als zu gering eingeschätzte Leistungsfähig­

keit sogar generell auszuschließen.147 Diese häufig anzutreffende Schlussfolgerung von einer in Noten gegossenen Leistungsbewertung auf die Leistungs­

fähigkeit einer Person greift jedoch zu kurz. Sie sagt nichts darüber aus, welche Hindernisse diese Person überwunden hat – was aber ebenfalls ein wichtiges Element von Leistungsfähigkeit ist.

Es wäre daher hilfreich, wenn mehr Arbeitge­

ber_innen ein menschenrechtliches Verständnis von Behinderung als Wechselwirkung zwischen individueller Beeinträchtigung und der physi­

schen und sozialen Umwelt entwickeln würden.

Allerdings sehen Unternehmen nicht immer Handlungsbedarf, ihre Rekrutierungsstrategien im Hinblick auf Jugendliche mit Behinderungen in Frage zu stellen oder anzupassen.148 Angesichts des zunehmenden Mangels an Fachkräften lohnt es, die Unternehmen dahingehend zu beraten, wie sie ihre Rekrutierungsstrategien überarbeiten und offener gestalten können.

Eine offene Haltung der Unternehmen ließe sich beispielsweise dadurch demonstrieren, dass sie nicht ausschließlich nach vermeintlicher Leistungsfähigkeit auswählen, sondern auch andere Eigenschaften und Kompetenzen stärker gewichten, wie etwa soziale und methodische Kompetenzen. Unternehmen könnten außerdem ihre Bewerbungsverfahren und Einstellungstests barrierefrei gestalten.149 Entsprechende Signale

145 Dies gilt für Unternehmen mit Erfahrungen in der Ausbildung von Menschen mit Behinderungen (Metzler u. a. (2017), S. 55), aber auch für Unternehmen ohne diese Erfahrung (Enggruber / Rützel (2014b), S. 57;) und über die unterschiedlichen Betriebsgrößen und geographischen Regionen hinweg (Enggruber / Rützel (2014b), S. 24).

146 Jochmaring (2019b), S. 336.

147 Jochmaring (2019a), S. 270.

148 Niehaus / Kaul / Menzel (2011), S. 6.

149 Siehe folgendes Modellprojekt: Niehaus / Bergs (2018), S. 23.

150 Enggruber / Rützel (2014b), S. 57.

151 Vgl. Modellprojekte !nkA (Bergs / Niehaus (2016), S. 9) und „AutoMobil: Ausbildung ohne Barrieren – Verbesserung der Ausbildungschancen von Jugendlichen mit Behinderung in der Automobilindustrie“ (Niehaus / Kaul / Menzel (2011), S. 7).

152 Vgl. Aktion Mensch e. V. (Hg.) (2019), S. 41–44.

von Unternehmen könnten mehr Jugendliche mit Behinderungen ermutigen, sich zu bewerben, so eine Schlussfolgerung aus einer der Unterneh­

mensbefragungen.150 Auch kleine Maßnahmen können dazu beitragen: Betriebe berichten bei­

spielsweise davon, dass die Klausel „Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind ausdrücklich erwünscht“ Jugendliche dazu ermutigt habe, sich zu bewerben.151

Positive Erfahrungen gibt es auch mit Inklusions­

vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Schwerbehindertenvertretungen, in denen bewusst vorgegeben wird, dass ein Teil der Ausbildungs­

plätze für junge Menschen mit Behinderungen und Jugendliche mit schlechteren Abschlüssen vorge­

sehen ist.152 Mit einer Öffnung ihrer Rekrutierungs­

strategien sind für Unternehmen also Chancen verbunden, künftige Fachkräfte zu werben, die sie bislang nicht erreichen konnten.

2.5 Fazit

Die freie Berufswahl und ­ausübung bedeutet eine selbstbestimmte Lebensgestaltung, soziale Teilha­

be und ökonomische Gestaltungsmöglichkeiten.

Die Möglichkeit, einen Beruf auszuüben, der den eigenen Neigungen und Fähigkeiten entspricht, bleibt vielen Menschen mit Behinderungen jedoch weiterhin verschlossen.

Obwohl im Gesetz grundsätzlich vorgesehen ist, dass Jugendliche mit Behinderungen vorrangig in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden und ihnen hierfür die notwendige Unter­

stützung und Nachteilsausgleiche gewährt werden sollen, ist in der Praxis jedoch eher das Gegen­

teil der Fall. Die meisten jungen Menschen mit

JUNGE MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN: ANERKANNTE BERUFSAUSBILDUNG STATT SONDERWEGE 66

Behinderungen werden entweder in einem der inzwischen fast 300 theoriereduzierten sogenann­

ten Fachpraktiker­Berufe ausgebildet oder finden sich im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen wieder. Beides bietet auch bei erfolgreichem Abschluss eine deutlich verringerte Anschlussfähigkeit auf dem allgemei­

nen Arbeitsmarkt und damit deutlich schlechtere Erwerbs­ und Verdienstperspektiven.

Dem menschenrechtlich verbrieften Anspruch aller Menschen auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu beruflicher Bildung wird das nicht ge­

recht. Die UN­BRK verpflichtet den Staat, für alle Jugendlichen den diskriminierungsfreien Zugang zu einem inklusiven regulären Ausbildungssystems zu gewährleisten. Werden dauerhaft zwei parallele Systeme – ein Regel­Ausbildungssystems und ein spezielles System für Menschen mit Behinde­

rungen – aufrechterhalten, ist das mit den men­

schenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands nicht vereinbar. Die verfügbaren Haushaltsmittel müssen vielmehr so eingesetzt werden, dass eine schnellstmögliche, effektive Transformation zu einem inklusiven allgemeinen Ausbildungssystem gelingt.

Bestandsinteressen von Trägern oder Dienstleis­

tern oder sonstige Strukturinteressen, wie etwa die Beibehaltung von Zuständigkeiten oder einer gewachsenen institutionellen Gliederung, sind als solche kein menschenrechtlich legitimer Finanzie­

rungsgrund. Der Elternwille kann eine Finanzie rung von Sondersystemen nur dann rechtfertigen, wenn gleichzeitig inklusive Regelstrukturen bestehen, die den Eltern echte Alternativen aufzeigen – nicht je­

doch, wenn er nur als Ausrede für die Aufrechter­

haltung des Status Quo und das Vermeiden echter Veränderung dient. Es braucht für die Transfor­

mationsphase ein klares Handeln des Staates mit einer eindeutigen Richtungsentscheidung, dass die verfügbaren Mittel vorrangig für die Herstel­

lung flächendeckender inklusiver Regelstrukturen eingesetzt werden.

Der notwendige Transformationsprozess darf weder zu Lasten der Qualität der Ausbildung der jungen Menschen mit einer Behinderung gehen, noch sollten die über Jahrzehnte in den bisherigen besonderen Einrichtungen zur Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderungen angesammelten

Qualifizierungskompetenzen verloren gehen. Auch dies ist Teil der menschenrechtlichen Verpflichtun­

gen Deutschlands aus den Artikeln 24 und 27 der UN­BRK.

Unverzichtbar sind eine weitere Stärkung der Berufsorientierung an den Schulen, verbunden mit ihrer konsequent inklusiven Ausrichtung. Gerade vor dem Hintergrund einer inklusiv auszurichten­

den Schulbildung und damit einer potenziell steigenden Zahl von Regelschul­Abgänger_innen mit Behinderungen wird dies auch an Regel­

schulen immer wichtiger werden. Praxiskontakte zwischen Jugendlichen mit Behinderungen und Unternehmen sollten, wo immer möglich, ausge­

baut werden. Hier ist ein gemeinsames Handeln der Länder mit der Bundesagentur für Arbeit sowie den Kammern und Innungen gefragt.

Angesichts der zentralen Bedeutung des Betriebs als Ausbildungsort ist auch bei Jugendlichen mit Behinderungen ein eindeutiger Fokus auf die Stärkung der betrieblichen Ausbildung in aner­

kannten Berufen zu legen. Hier bedarf es einer grundlegenden Überarbeitung der §§ 64 ff. des Berufsbildungsgesetzes und der §§ 42p ff. der Handwerksordnung durch den Bundesgesetzge­

ber. Die jetzigen Regelungen führen in der Praxis zu immer weiteren Sonderregelungen für bestimm­

te Gruppen potenzieller Auszubildender, anstatt einen echten inklusiven Ansatz zu verfolgen. Die bloße Zahl der inzwischen fast 300 besonderen Ausbildungsberufe mit über 1.200 einzelnen Ausbildungsregelungen weist darauf hin, dass der Weg über besondere Ausbildungsberufe nicht zu weniger, sondern zu mehr Segregation führt.

Eine der entscheidendsten Gelingensbedingungen ist in diesem Kontext die schrittweise Öffnung des Regelsystems durch eine weitere Flexibilisierung der Curricula der anerkannten Ausbildungsberufe.

Dabei wird es unter Umständen schwierig sein, bestehende Berufsbilder einerseits und die spezi­

fischen Bedarfe der einzelnen Jugendlichen und Unternehmen andererseits auszutarieren und da­

bei gleichzeitig die Vergleichbarkeit verschiedener (Teil­)Abschlüsse abzusichern. Gleichwohl muss stets sichergestellt sein, dass Jugendliche mit Behinderungen durch die bestehenden Strukturen nicht diskriminiert werden, auch nicht mittelbar.

Der Abbau von Barrieren und die Gewährleistung

JUNGE MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN: ANERKANNTE BERUFSAUSBILDUNG STATT SONDERWEGE 67

angemessener Vorkehrungen sind dafür unabding­

bare Voraussetzung.

Zur Verbesserung der Datenlage als Vorausset­

zung für eine kontinuierliche Nachsteuerung des anstehenden Transformationsprozesses wäre es zudem wünschenswert, wenn das Merkmal Be­

hinderung im Rahmen der Berufsbildungsstatistik erhoben würde.

Am Übergang von Schule zur Ausbildung bedarf es deshalb eines inklusiven, auf individuelle Bedarfs­

lagen zügig reagierenden und für Jugendliche wie Betriebe verlässlichen Unterstützungssystems.

Dieses muss integraler Bestandteil der Regel­

strukturen werden. Die bisherige hauptsächlich an institutionellen Logiken orientierte Standardisie­

rung von Unterstützungsmaßnahmen, beispiels­

weise in Form des Übergangsbereichs, gilt es zu überwinden, hin zu einer individuellen Förderung.

Insgesamt müssen institutionelle Akteure, die unterstützend mit Jugendlichen arbeiten, unter dem Vorzeichen der sich wandelnden Bedingun­

gen konsequenter von den Jugendlichen und ihren spezifischen Bedarfen aus denken, um sie bei der Bewältigung der veränderten Anforderungen am Übergang zum Berufsleben zu stärken. Ziel sollten Hilfe­ und Unterstützungsleistungen sein, die von der „Verschiedenheit aller als Normalität“153 ausgehen und die vom tatsächlichen Bedarf der betreffenden Jugendlichen her gedacht und konzipiert sind, anstatt als maßnahmenähnliche Struktur, die sich primär an Finanzierungsarten und abstrakten Rechtskategorien orientiert.

153 Oehme (2016), S. 48.

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Schulen/Publikationen/Downloads­Schulen/

allgemeinbildende­schulen­2110100207005.

xlsx?__blob=publicationFile (abgerufen am 01.09.2020)

Sponholz, Dirk / Ulrich, Joachim Gerd (2019):

Passungsprobleme beim Zugang in die duale Berufsausbildung. In: Lindmeier, Christian u. a.

(Hg.): Inklusive Berufsorientierung und berufliche Bildung – aktuelle Entwicklungen im deutsch­

sprachigen Raum. Weinheim: Beltz Juventa, S.

129–149

Thielen, Marc (2019): Der Übergang Schule – (Aus­)Bildung – Beschäftigung in Deutschland. Ein Überblick mit Fokus auf Inklusion im Kontext von

Thielen, Marc (2019): Der Übergang Schule – (Aus­)Bildung – Beschäftigung in Deutschland. Ein Überblick mit Fokus auf Inklusion im Kontext von