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K1: Umweltsparbuch Zielsetzung

IG 3: Reduktion der VOC-Emissionen in Betrieben Zielsetzung

Betriebe, die Emissionen von organischen gas- und dampfförmigen Stoffen (Volatile organic Compounds, VOC) verursachen, sollen Minderungsmassnahmen über die vorsorglichen Emissionsbegrenzungen der LRV hinaus umsetzen, wenn dies mit verhältnismässigem Aufwand möglich ist und dem neusten Stand der Technik entspricht. Die Reduzierung der Emissionen in den betroffenen Betrieben erfolgt einzelbetrieblich.

Ergänzend dazu sollen gemeinsam getragene Projekte von Behörden und Organisationen aus Wirtschaftsbereichen initiiert werden. Diese Projekte orientieren sich an den folgenden Elementen:

 Wissenstransfer: Verstärkung des Austausches von Informationen, Erfahrungen mittels Schulungs- und Informationstransferveranstaltungen zur Umsetzung z.B. von guter Laborpraxis in Chemie- und Laborbetrieben sowie dem Einsatz von wässrigen Reinigungstechniken in der Metallbranche

 Innovationsförderung: Förderung der Entwicklung, Nutzbarmachung und Anwendung innovativer Lösungen nach dem Stand der Technik

 Bewusstseinsbildung: Unterstützen von Firmen bezüglich der Erstellung von

Umweltleitbilder und Implementierung eines Umweltmanagementsystems innerhalb der Firma

Beschreibung

1. Betriebe müssen ihre Emissionen reduzieren, wenn die VOC-Emissionen auf dem gleichen Firmengelände eine Grenzfracht von 3'000 kg pro Jahr überschreiten. Die VOC-Emissionen sind so weit zu reduzieren, als dies verhältnismässig ist und dem Stand der Technik entspricht.

2. Reinigungs- und Entfettungsprozesse, bei denen jährlich mehr als 400 kg VOC emittiert werden, sind im Rahmen der technischen Möglichkeiten auf wässrige bzw. VOC-arme Prozesse umzustellen (z.B. durch Produktersatz).

Bestehende Betriebe

Wird festgestellt, dass die Grenzfracht überschritten ist, hat der Betriebsinhaber einen Massnahmenkatalog zur Emissionsreduktion zu erarbeiten. Der Massnahmenkatalog hat geeignete Vorschläge zu beinhalten, wie die Emissionen innert zwei Jahren ab Aufforderung auf den geltenden Stand der Technik gesenkt werden können. Die Behörde stellt eine Checkliste zur Überprüfung der einzelnen Prozesse zur Verfügung.

Neue Betriebe resp. Anlagen

Der Stand der Technik ist auch bei neuen Betrieben resp. neuen Anlagen durchzusetzen, wenn vorhersehbar ist, dass die Grenzfracht überschritten wird. Im Rahmen des

Bewilligungsverfahrens hat der Gesuchsteller einen Massnahmenkatalog einzureichen, welcher geeignete technische Massnahmen vorsieht. Bei bereits bestehenden Anlagen sind die dazu gehörigen Emissionen dazu zu zählen.

Kooperation mit Verbänden/Firmen

Zusätzlich soll mit einem kooperativen Vorgehenskonzept und einer im Umfeld auf

Akzeptanz stossenden Weise das vorhandene Reduktionspotential ausgeschöpft werden.

Mit Ausbildungs- und Informationstagungen sollen die einzelnen Branchen über

VOC-Einsparmöglichkeiten informiert und Informationsnetzwerke aufgebaut werden. Zudem sollen die Firmen bei der Umsetzung von Umweltleitbildern und der Implementierung von

Umweltmanagementsystemen unterstützt werden. Solche Umweltmanagementsysteme entfalten eine hohe Synergiewirkung auf die Wahrnehmung der Eigenverantwortung von Unternehmungen.

Geschätzte Auswirkungen (Emissionsreduktion)

Die VOC-Gesamtemissionen der zurzeit 35 betroffenen Betriebe der Chemiebrache sowie 52 Betriebe der Metallbranche betragen rund 500 Tonnen pro Jahr. Durch geeignete Massnahmen können diese Emissionen um rund 20 % reduziert werden. Nachfolgend werden die VOC-Emissionsreduktionen zusammengefasst.

Schadstoff 2010 2015

A B C A B C

VOC 700 540 110 300 580 120

A: VOC-Ziellücke in den Kantonen Basel-Stadt/Basel-Landschaft in Tonnen pro Jahr

B: Emissionen der betroffenen Betriebe in den Kantonen Basel-Stadt/Basel-Landschaft in Tonnen pro Jahr ohne Massnahme C: absolutes Reduktionspotenzial der Massnahme in Tonnen pro Jahr

Kosten

Öffentliche Hand

Für den Kanton entstehen bei der Umsetzung und im Vollzug (Kontrolle, Sanktionen) keine zusätzlichen Kosten, da die Umsetzung über den normalen Regelvollzug geschieht. Externe Aufwendungen in der Grössenordnung von CHF 20'000.- pro Jahr werden über die

ordentliche Budgetierung gedeckt.

Privatwirtschaft, Haushalte

Für die Betriebe entstehen keine wesentlichen zusätzlichen betrieblichen Kosten. Auf VOC-Emissionen wird zurzeit eine Abgabe in der Höhe von 3 CHF/kg erhoben. Durch eine maximale Reduktion von 140 Tonnen VOC kann eine halbe Million CHF an VOC-Lenkungsabgabe pro Jahr eingespart werden.

Für die Umstellung der Betriebe auf Verfahren und Prozesse mit geringeren Emissionen wird mit spezifischen Vermeidungskosten von rund 2'000 CHF bis 3'500 pro Tonne VOC

gerechnet. Die anfallenden Kosten können somit indirekt über spezifische

Vermeidungskosten in CHF pro eingesparte Tonne VOC gegen finanziert werden.

Rechtsgrundlagen und Querbezüge

 Art. 11 Abs. 3 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 lit. b USG,

 Art. 9 Abs. 1 und 2, Anhang 1 Ziffer 71, Anhang 2 Ziffer 87 LRV

 Anpassungen der kant. Verordnung über die Verschärfung von

Emissionsbegrenzungen für stationäre Anlagen zum Massnahmenplan § 6 Abs. 2-3 notwendig

Zuständigkeit

Lufthygieneamt beider Basel Fristen

Zwei Jahre nach Aufforderung zur Bilanzierung an die jeweils betroffenen Betriebe.

Indikatoren

 Anteil bestehender und Neuanlagen, welche die Grenzfrachten einhalten

 Reduktion von VOC-Emissionen infolge verschärfter Grenzwerte

 Anzahl Anlagen nach dem Stand der Technik Hintergrund/Hinweise

In den Kantonen Bern, Aargau und Zürich wurde diese Massnahme bereits in den jeweiligen Massnahmenplänen durch die Regierung beschlossen. Damit würden für die Unternehmen in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft die gleichen Vorschriften wie in der übrigen Nordwestschweiz gelten.

Es handelt sich bei dieser Massnahme um die Weiterentwicklung der Massnahmen I1.1 Verschärfung allg. Emissionsbegrenzung für organische Stoffe und I1.3 Verschärfte Emissionsbegrenzung bei Beschichten/Bedrucken des Luftreinhalteplans 1990. Durch die Verschärfung der VOC-Grenzwerte durch die kantonalen Verordnungen konnten die Emissionen erheblich reduziert werden. Die Trendentwicklung bis zum Jahr 2020 zeigt jedoch deutlich, dass die VOC-Emissionen aus dem industriellen und gewerblichen Anwendungsbereich, insbesondere die diffusen Emissionen wieder zunehmen. Um die lufthygienische Zielereichung nicht zu gefährden, sprich die Einhaltung des Ozon Immissionsgrenzwertes, sind weitergehende Massnahmen notwendig.

Massnahmen zur Senkung der VOC-Emissionen bedingen den Einsatz lösemittelarmer Alternativprodukte und -verfahren sowie eine Verhaltensänderung der Anwender dieser Produkte. Zudem sind die technischen Möglichkeiten zur Fassung der diffusen VOC-Emissionen besser auszuschöpfen. Die konkreten technischen und organisatorischen Möglichkeiten in den einzelnen Betrieben sind je nach Branche, Verfahren und dem technischen Stand sehr unterschiedlich. Durch Informationsveranstaltungen soll dass heute bereits vorhanden Wissen breit gestreut und die Akzeptanz erhöht werden. Mit sogenannten

"Leuchtturmfirmen" sollen beispielhafte Projekte initialisiert und vorgestellt werden.

Im Weiteren sollen Firmen beim Aufbau von Umweltmanagementsystemen unterstützt werden. Solche Umweltmanagementsysteme entfalten eine hohe Synergiewirkung auf die Wahrnehmung der Eigenverantwortung von Unternehmungen.

IG 4: Reduktion der Emissionen bei Maschinen im Bereich Abbau und