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Rahmenbedingungen unserer Einrichtung

Im Dokument Kindergarten St. Michael (Seite 3-11)

1.1 Informationen zum Träger und zur Einrichtung

Grüß Gott in unserem Kindergarten St. Michael!

Für uns als Pfarrgemeinde ist es wichtig, die Menschen zu begleiten an wichtigen Stationen ihres Lebens.

Dies geschieht durch die 3 Grunddienste der Kirche:

Die Feier des Glaubens, die Verkündigung des Glaubens und Hilfestellung für die Menschen in verschiedenen Lebenslagen.

Aus dieser Motivation heraus hat die Pfarrgemeinde Mariä Himmelfahrt in Zusammenarbeit mit weiteren Stellen den Kindergarten errichtet und erhält ihn als Träger.

Gemäß dem biblischen Grundgedanken der Gottes- und Nächstenliebe will sie Hilfe anbieten für die Erziehung der Kinder in dieser Lebensphase.

Für einen Kindergarten in katholischer Trägerschaft ist die Ausrichtung auf Jesus Christus, die Orientierung an Seinem Wort und Seinem Umgang mit den Menschen ein wichtiger Bezugspunkt.

Der Kindergarten soll nicht als isolierte Einrichtung lediglich von der Pfarrgemeinde verwaltet werden, sondern die Mitarbeiter der Einrichtung. die Eltern und die Kinder sind herzlich eingeladen, sich als Teil der Gemeinde zu verstehen, am „pfarrlichen“ Leben mitzuwirken und es dadurch auch mitzugestalten.

Durch unseren Kindergarten wollen wir den Familien in Sinzing ein hochwertiges kind- und familienorientiertes Angebot zur Bildung, Erziehung und Betreuung auf christlicher Grundlage anbieten.

Die Kinder lernen in der Einrichtung Grundvollzüge des christlichen Glaubens kennen und können sich so zu eigenständigen, selbstverantwortlichen Christen entwickeln.

Neben einem anspruchsvollen pädagogischen Konzept gehört die religiöse Erziehung wesentlich zum Bildungsauftrag des Kindergartens. Unsere Einrichtung ist auch offen für nichtchristliche Kinder und hat Respekt vor deren Grundhaltung.

Damit der Kindergarten in katholischer Trägerschaft den hohen Ansprüchen gerecht werden kann, sind alle eingeladen, sich in die Arbeit und den Diskussionsprozess im Kindergarten einzuschalten.

Als Träger leisten wir unseren Beitrag zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und einem guten Einvernehmen mit der Leitung des Kindergartens, mit den Mitarbeiterinnen, dem Elternbeirat und allen Eltern.

Durch einen offenen Dialog leben wir eine wertschätzende Betriebskultur, die sich auch durch die langjährige Kontinuität im Team zeigt.

Unsere Einrichtung orientiert sich an den aktuellen gesetzlichen Grundlagen des BayKiBiG (Bayerisches Kinder- Bildungs- und Betreuungsgesetz) und SGB VIll.

Der Mensch und seine gute Entwicklung stehen im Mittelpunkt des kirchlichen Handelns. In unserem Kindergarten sind es die Kinder.

Jesus selbst hat von ihnen gesagt: "Lasst die Kinder zu mir kommen."

Diesem Wort fühlen wir uns verpflichtet, seinem Anspruch wollen wir durch unseren Kindergarten gerecht werden.

Für den Träger:

Pfarrer Bernhard Reber

Sinzing, den 01.09.2018

1.2 Unser Auftrag und Selbstverständnis

Unser Angebot im Kindergarten dient allen Kindern zwischen 2,9 Jahren bis zur Einschulung, sowie ihren Familien.

Unseren Hauptauftrag, gemäß Bayer. Kinderbildungs- u. Betreuungsgesetz, sehen wir im

Bilden - Betreuen – Erziehen der Kinder

Außerdem ist es uns wichtig, die Eltern und Familien zu Beraten — Begleiten — Unterstützen.

Dabei orientieren wir uns an folgenden Grundsätzen:

Offenheit — Engagement — Innovation — Partizipation.

Offenheit heißt für uns:

Aufgeschlossen sein für alle zu betreuenden Kinder mit ihren Familien

Transparenz unserer Arbeit, Gesprächsbereitschaft und Erfahrungsaustausch als Grundpfeiler der Erziehungspartnerschaft

Engagement heißt für uns:

Aktive Mitarbeit und regelmäßige Fortbildungen

Vielfältige Erziehungs- und Bildungsangebote für Kinder und Familien Zusammenarbeit mit verschiedenen Netzwerkpartnern

Innovation heißt für uns:

Interesse und Ideen für Neuerungen und Weiterentwicklungen Neuaneignung und gemeinsames Nutzen von Fachkompetenzen

Partizipation heißt für uns:

Vielfalt von Kompetenzen als Bereicherung erleben Eine aktive Teilhabe aller zu begrüßen

Diese Grundpfeiler unserer pädagogischen Arbeit sichern wir durch regelmäßige Reflektion und Selbstevaluation. Außerdem verstehen wir uns als einen Ort, an dem Gemeinschaft und christlicher Glaube erfahrbar ist und vermittelt wird. In diesem Sinne ist uns eine Atmosphäre des Wohlwollens, der Wertschätzung und des Mit- und Füreinanders ein besonderes Anliegen.

Für das Team:

Leiterin Nina Kurpas

1.3 Ausstattung und Graphische Darstellung des Kindergartens

Wir sind eine Kindertagesstätte mit 4 Gruppen, die Kindern im Alter von 2,9 Jahren bis zur Einschulung einen Betreuungsplatz bietet.

Grundausstattung unserer Gruppenräume:

Bau-Bereiche mit Konstruktionsmaterial Brotzeit-Ecke

Lese-Ecke mit Sofa

Puppenwohnung mit Verkleidungs-Ecke Malzimmer mit diversen kreativen Materialien Tisch- und Brettspiele für verschiedene Altersstufen

Gruppenübergreifend verfügt unsere Einrichtung über:

Speiseraum mit 28 Sitzplätzen (derzeit essen wir in 4 „Schichten“) Behindertengerechte Toilette

Hygienischer Bereich mit Wickelmöglichkeit Musikzimmer mit Orff-Instrumentarium Materialien nach Montessori-Prinzip Kett-Materialien zur Religionspädagogik Brotzeit-Café im Gangbereich

Intensiv-Raum für Einzelförderung / Vorkurs etc.

Bewegungsbaustelle

Gymnastikwagen mit diversen Rhythmik- und Turn-Materialien Sprossenwände

Geteerte Fahrbahn für Fahrzeuge im Garten

Durch die Vielfalt der Grundausstattung eines jeden Gruppenraumes wird den Kindern während der gesamten Betreuungszeit individueller Raum gegeben für Vorlieben und Neigungen. Dadurch, dass den Kindern verschiedenste Angebote in direkter Umgebung zur Verfügung stehen, können sie mühelos neue Erfahrungen sammeln und sich ausprobieren. In der Beobachtung anderer Kinder und dem Umgang mit unterschiedlichen Materialien entwickelt sich verstärkt das Interesse, selbst tätig zu werden.

Graphische Darstellung des Kindergartens

1.4 Teammitglieder und Platzsituation

Teammitglieder

(Stand 01.08.2020)

Leiterin: Nina Kurpas (seit 09/2019)

Erzieherinnen: Doris Schöppl (seit 09/1987)

Lydia Heyn (seit 09/1997)

Elke Rauscher (seit 09/2016) Corinna Rappl (seit 07/2017) Katrin Blöchinger (seit 09/2018) Elena Staudinger (seit 09/2018) Angelika Hajduk (seit 10/ 2019)

Kinderpflegerinnen: Desislava Dancheva (seit 01/2020) Sabrina Hildebrand (seit 05/2014)

Katrin Frank (seit 09/2014)

Martina Wittmann (seit 09/2015)

Raumpflegerinnen: Doris Ebensberger (seit 09/2013)

Küchenhilfe: Vera Lorenz (seit 02/2020)

Platzsituation:

(Stand 01.02.2020)

Vormittags- und Ganztagsplätze: 100 Kinder

Mittagessen: 68-83 Kinder (je nach Wochentag)

1.5 Öffnungszeiten, Buchungsmöglichkeiten und Preise

Unsere derzeitigen Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 7.00 bis 16.00 Uhr

Kernzeit vormittags von 8.30 bis 12.30 Uhr

Schließungstage / Ferienzeiten:

30 Schließungstage pro Kindergartenjahr (bei Bedarf zzgl. 1-2 Team-Fortbildungstage) Grobplanung: je 1 Woche Weihnachten, Ostern und Pfingsten, sowie 3 Wochen August

Buchungsvarianten:

Grundsätzlich kann jeder Wochentag halbstundenweise individuell gebucht werden.

Vormittags kann ein Beginn von 7.00/ 7.30/ 8.00/ 8.30 Uhr gebucht werden.

Als Abholzeit kann 12.30/ 13.00/ 13.30/ 14.00 Uhr gebucht werden.

Ganztags kann ein Beginn von 7.00/ 7.30/ 8.00/ 8.30 Uhr gebucht werden.

Als Abholzeit kann 16.00/ 16.30/ 17.00 Uhr gebucht werden. Zwischen 14.00 - 16.00 Uhr wird keine reguläre Abholzeit angeboten, damit die Kinder etwas zur Ruhe kommen, ins Spiel finden und nicht durchgängig von einer Abholsituation umgeben sind.

Mindestbuchungszeit vormittags sind 4,5 Stunden

Die Kernzeit vormittags von 8.30 bis 12.30 Uhr ist verpflichtend zu buchen.

Wir servieren täglich ein warmes Mittagessen mit 3 Gängen vom Gasthof Erber aus Eilsbrunn. Speisepläne hängen im Voraus aus, ebenso eine Auflistung der Zusatzstoffe und Allergene.

Bei der Buchung eines Mittagessens ist eine Betreuungszeit bis mindestens 14.00 Uhr zu buchen.

Es wird eine Buchungsfestlegung von 3 Monaten erwartet, die Buchung kann dann für das nächste Quartal geändert werden.

Die erste Umbuchung ist kostenfrei, für jede weitere berechnen wir 5.- €.

Bei kurzfristigem Bedarf (Arzttermin, Stau, Konferenzen, etc.) bieten wir die flexible Möglichkeit einer Zubuchunq: pro weitere Betreuungsstunde 5.- €, eine halbe zusätzliche Stunde 2.50 €.

Beiträge:

Die gebuchte Wochenstundenzahl wird durch 5 Werktage geteilt.

Falls sich eine „krumme“ Zahl ergibt, wird immer zum Halbstundenschritt aufgerundet.

Eine volle Stunde kostet 14.- €, eine halbe Stunde 7.- €.

Das Mittagessen kostet pro Tag 3.60 €.

Pro Monat werden 8.- € zusätzlich für Getränke, Müslibüfett (mittwochs) und Spielsachen berechnet.

Der Beitrag wird 12 Monate im Jahr erhoben.

Im Monat August wird kein Mittagessen geliefert und auch nicht berechnet.

1.6 Aufnahmekriterien

Zustimmung des Betreuungsvertrages der Einrichtung durch beide Elternteile bzw.

Erziehungsberechtigte vor Kindergartenstart

Alter des Kindes zum Zeitpunkt der gewünschten Aufnahme (laut Betriebserlaubnis nehmen wir Kinder ab 2 Jahren, 9 Monaten auf)

Aufnahme von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf in Einzelintegration möglich

(Voraussetzung ist eine Reduzierung der Gruppenstärke um bis zu 2 Plätze pro Inklusionskind und / oder eine entsprechende Aufstockung des Fachkraftschlüssels)

1.7 Datenschutz

Zum gesetzlichen Schutzauftrag des Trägers der Kindertageseinrichtung bzw. des betreuenden Fachpersonals gehört es, sich bereits zu Beginn des Besuchs der Einrichtung Kenntnis über den Entwicklungsstand des Kindes zu verschaffen und darauf hinzuwirken, dass das Kind die notwendige Früherkennungsuntersuchung wahrnimmt. Dies ist Voraussetzung für eine individuelle Förderung des Kindes. Aus diesem Grund sind Träger bzw. beauftragtes Fachpersonal verpflichtet, sich bei Aufnahme die Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung von den Eltern/ Berechtigten nachweisen zu lassen.

Die Kindertageseinrichtung übermittelt Daten zu Planungszwecken der Kommune, der Schule und des Gesundheitsamtes - und zwar Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kindes.

Das Verbreiten und öffentliche Ausstellen von Aufnahmen, auf denen Personen allein oder in der Gruppeabgebildet sind, ist grundsätzlich nur mit Einwilligung der jeweils abgebildeten Person zulässig (§ 22 des Kunst-Urheber-Gesetzes).

(Groß-) Eltern ist das Fotografieren und Filmen in Kindertageseinrichtungen nur auf Veranstaltungen und nur mit der Einschränkung gestattet, dass die Aufnahmen über den Personenkreis der Einrichtung hinaus nicht öffentlich verbreitet und ausgestellt werden.

Kindertageseinrichtungen verbreiten Informationen über ihr Leistungsangebot und ihre pädagogische Arbeit mit den Kindern in vielfältiger Weise, um diese öffentlich bekannt und sichtbar zu machen.

Fotoaufnahmen, auf denen Kinder, Fachkräfte und Eltern in verschiedenen Aktivitäten abgebildet sind, spielen hierbei eine Rolle.

Die Eltern willigen in das Verbreiten von Aufnahmen, auf denen ihr Kind bzw. sie selbst zu sehen sind, für folgende Zwecke, auch nach Beendigung des Betreuungs- verhältnisses ein, stets unter dem Vorbehalt, dass keine schutzwürdigen Interessen des Kindes und der Familie beeinträchtigt werden:

- Ausstellen von Fotoaufnahmen auf Aushängen in der Einrichtung

- Veröffentlichung von Foto-, Film- und Tonaufnahmen in lokalen Presseberichten über die Kindertageseinrichtung.

Im Dokument Kindergarten St. Michael (Seite 3-11)