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Angaben des Gesuchstellers

Qualitätsmanagement bei der Erstellung des Rahmenbewilligungsgesuchs

Erstellung, Prüfung und Genehmigung der Unterlagen für das Rahmenbewilligungsgesuch erfolgten auf der Grundlage eines Qualitätsmanagementprogramms und gemäss projektspezi-fischen Weisungen. Insbesondere kamen ein «Project Master Plan» und ein Qualitätsplan zur Anwendung. In letzterem sind die Prüfungs-, Review- und Genehmigungsprozesse der Unterla-gen definiert. Die PrüfunUnterla-gen und Reviews der UnterlaUnterla-gen erfolgten durch Mitarbeitende der Resun AG, der bestehenden Kernkraftwerke sowie durch externe Experten. Der Revisionsprozess wurde einer externen Beurteilung durch einen erfahrenen Auditor unterzogen.

Qualitätsmanagement für die weiteren Projektphasen

Im Rahmen der Vorbereitung des Baubewilligungsgesuchs wird ein Qualitätsmanagementpro-gramm für die Projektierungs- und die Bauphase vorbereitet, eingereicht und umgesetzt, welches die rechtlichen Vorgaben (Art. 25 KEV) und die relevanten Grundlagen (wie z. B. ISO-Standards und die Safety Standards der IAEA, namentlich GS-R-3 [46]) berücksichtigt. Die Stelle Bewilli-gungsmanagement (siehe Kapitel 3.1) ist zuständig für die Entwicklung des Konzepts für das Qualitätsmanagementprogramm, wobei dessen Umsetzung durch die übrigen Stellen erfolgt, welche die verschiedenen Funktionen in der Projektorganisation ausführen.

Beurteilungsgrundlagen

Als Grundlagen für die Beurteilung der Angaben der EKKB AG zum Qualitätsmanagement werden vom ENSI die unter Kapitel 3.1 genannten Beurteilungsgrundlagen herangezogen.

Beurteilung des ENSI

Der Gesuchsteller stellt im Sicherheitsbericht auf nachvollziehbare Art und Weise dar, wie sichergestellt wurde, dass die Angaben im Rahmenbewilligungsgesuch die erforderliche Qualität aufweisen.

In Bezug auf die weiteren Projektphasen verpflichtet er sich, neben den in Art. 25 KEV genannten Anforderungen an das Qualitätsmanagementprogramm für die Projektierungs- und

die Bauphase auch weitere relevante Grundlagen zu berücksichtigen, welche den aktuellen Stand der Technik abbilden, namentlich die Safety Standards der IAEA zum Managementsys-tem. Das ENSI begrüsst diese Absichtsbekundung des Gesuchstellers und weist ergänzend auf die folgenden Aspekte hin: Der Safety Standard der IAEA GS-R-3 «The Management System for Facilities and Activities» (sowie die Richtlinie HSK-G07 [24], welche die Berücksichtigung der Anforderungen aus GS-R-3 fordert) verlangt, dass eine Organisation (Bewilligungsinhaber, Gesuchsteller etc.) in jeder Lebensphase der Anlage ein umfassendes (integriertes) Manage-mentsystem besitzt und anwendet, welches Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz, Sicherung, Qualität und wirtschaftliche Elemente integriert. Dies bedeutet, dass nicht verschiedene, je eigenständige Managementsysteme (z. B. Qualitätsmanagementsystem, Sicherheitsmanage-mentsystem etc.) implementiert werden sollen, sondern dass alle Aktivitäten einer Organisa-tion auf der Grundlage eines integrierten Managementsystems auszuführen sind, in welchem der Sicherheit oberste und durchdringende Priorität zugeschrieben wird. Obwohl in der KEV von einem Qualitätsmanagementprogramm (bzw. -system) die Rede ist, implizieren die in Art.

25 KEV formulierten Anforderungen ebenfalls ein eigentliches Managementsystem, welches sich nicht auf die Aspekte der Qualitätssicherung und -kontrolle beschränkt, sondern eine umfassende Darstellung der Organisation und der Abläufe verlangt. Zudem verlangt Art. 25 Bst. 2 KEV, dass das Qualitätsmanagementprogramm den Stand der nuklearen Sicherheits- und Sicherungstechnik berücksichtigt. Das ENSI weist demzufolge darauf hin, dass der Gesuchstel-ler mit seinem Managementsystem die Anforderungen aus IAEA GS-R-3 zu erfüllen hat (Aufla-genvorschlag, siehe weiter unten).

Gemäss Art. 24 KEV stellt das Qualitätsmanagementprogramm für die Projektierungs- und Bauphase einen Bestandteil der Gesuchsunterlagen für die Baubewilligung dar. Die EKKB AG legt im Sicherheitsbericht zum Rahmenbewilligungsgesuch dar, das Qualitätsmanagementprogramm für die Projektierungs- und die Bauphase im Rahmen der Vorbereitung des Gesuchs zur Baube-willigung zu erstellen, einzureichen und umzusetzen. Das ENSI weist hierzu auf die folgenden Aspekte hin:

Einem angemessenen Managementsystem und einem effektiven Projektmanagement kommt in einem Projekt des Umfangs und der Komplexität des Baus eines Kernkraftwerks eine zentrale Bedeutung zu. Dies verdeutlichen auch die Erfahrungen aus früheren in- und ausländischen, aber auch aus den aktuellen Neubauprojekten in Europa. Die Managementtätigkeiten beeinflussen die Sicherheit und Qualität der Abläufe und Produkte massgeblich und häufig auf irreversible Art und Weise. Einerseits können Probleme, welche auf Mängel im Management bezüglich Sicher-heit und Qualität in früheren Projektphasen zurückzuführen sind, häufig nicht mehr rückgängig gemacht werden. Andererseits ist eine nachträgliche Überprüfung von bereits erfolgten Tätig-keiten und Prüfungen kaum mehr möglich.

Für die Überprüfung des Baubewilligungsgesuchs ist es demnach für das ENSI notwendig, frühzeitig Einsicht in das Managementsystem des Gesuchstellers nehmen und eine Stellung-nahme abgeben zu können. Das ENSI muss sich vergewissern können, dass der Gesuchsteller jederzeit die notwendigen Fähigkeiten und Ressourcen für das Projektmanagement und ein angemessenes Managementsystem besitzt, um eine hohe Qualität bei der Erstellung der Anlage

gewährleisten und seiner Verantwortung für die Sicherheit und Qualität des Kernkraftwerks gerecht werden zu können. Aus diesem Grund fordert das ENSI, dass es frühzeitig Einblick in das Managementsystem der EKKB AG erhält und die diesbezüglichen Aktivitäten des Gesuchstellers beaufsichtigen kann (Auflagenvorschlag, siehe weiter unten).

Zusammenfassende ENSI-Beurteilung der Kapitel 3.1 und 3.2

Zusammenfassend stellt das ENSI fest, dass die Anforderungen aus der KEV bzw. die vom ENSI präzisierten Anforderungen für die Projektphase «Rahmenbewilligung» mit den Angaben des Gesuchstellers in den Kapiteln 1.5 und 5 des EKKB-Sicherheitsberichts erfüllt sind.

Bezüglich der nachfolgenden Bewilligungsphasen formuliert das ENSI den folgenden Aufla-genvorschlag:

Auflage 1:

Die EKKB AG hat für die Projektierungs- und Auslegungsphase sowie für die Bauphase ein Managementsystem gemäss den Vorgaben von Art. 25 KEV sowie IAEA GS-R-3 zu implementie-ren. Insbesondere hat sie darzulegen, dass ihre Organisation den Anforderungen des Projekts in der Projektierungs- und in der Bauphase gerecht wird. Das ENSI überprüft das Managementsys-tem und dessen Umsetzung ab Beginn der Projektierungsphase.

4 Standorteigenschaften und