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2.5 Experteninterviews

3.1.5 Prozesse der Herstellung der Maschine/Anlage

Vor der Konstruktion von Kunden eingeholte Informationen

Vor Konstruktionsbeginn sollten die Schnittstellen zu vor- und nachgelagerten Ma-schinen und die Verantwortlichkeit zur Lösung der Schnittstellenproblematik gelöst sein.

Diese Problematik ist allerdings nur für 13 der untersuchten Fallstudien von Bedeu-tung, da bei den restlichen 3 Herstellern das Produkt keine Schnittstellen zu anderen Maschinen aufweist.

Lediglich 8 von diesen 13 Herstellern klären die Schnittstellenproblematik und die Verantwortung für die sicherheitstechnische Lösung im Vorfeld der Konstruktion.

Die Gefährdungsbeurteilung des Betreibers wird nur bei den Betreibern = Herstellern genutzt und dies auch nur in 2 der 4 Fallstudienbetriebe.

Alle anderen Betriebe informieren sich nicht über die beim späteren Betreiber der Maschine vorhandenen Gefährdungs- und Umweltbedingungen.

Tab. 3.11 Informationen, die vor der Konstruktion eingeholt werden

Betreiber = KMU

Gefährdungsbeur-teilung d. Betreibers X X

Keine Angaben X X X X

* m. B. = mit Beteiligung durch Aufsichtsbehörden, o. B. = ohne Beteiligung durch Aufsichtsbehörden

Pflichtenhefte, in denen auch die Anforderungen zur Maschinensicherheit und dem Gesundheitsschutz Berücksichtigung finden, werden von 9 Herstellern genutzt.

Werden die Zielgruppen des Projektes betrachtet, so werden bei allen Betreibern = Hersteller und in 3 von 4 der durch Aufsichtsbehörden betreuten KMU dieses Hilfs-mittel eingesetzt.

Tab. 3.12 Nutzung von Pflichtenheften zur Vereinbarung von Anforderungen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz

Betreiber = Hersteller KMU

o. B.* m. B.*

* m. B. = mit Beteiligung durch Aufsichtsbehörden, o. B. = ohne Beteiligung durch Aufsichtsbehörden

Informationen von Kunden nach der Konstruktion

Eine Produktbeobachtung der im Einsatz befindlichen Maschine/Anlage wird bei 10 Herstellern durchgeführt, wobei diese allerdings von 7 Herstellern unsystematisch eingesetzt wird. Jeweils 3 von 4 Fallstudienbetrieben aus der Gruppe Betreiber = Hersteller und KMU m. B. setzen dieses Hilfsmittel ein.

Tab. 3.13 Durchführung einer Produktbeobachtung

Betreiber = Hersteller KMU

o. B.* m. B.*

Anhang Produkt- IV

beobachtung

A B C D E F G H I J K L M N O P

Ja X X X X X X X X X X

Nein X X X X X

Keine Angaben X

* m. B. = mit Beteiligung durch Aufsichtsbehörden, o. B. = ohne Beteiligung durch Aufsichtsbehörden

Die Informationen zur Produktbeobachtung resultieren aus folgenden Aktivitäten und Ereignissen:

- Unfallgeschehen (6)

- Erfahrungen Bedienpersonal (3) - Erfahrungen Instandhalter (3)

- Kundenkontakte (2)

- Gerätebesprechungen - Funktionsberichte

Nutzung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse

Drei von 16 Fallstudienunternehmen nutzen bei der Konstruktion ihrer Maschinen keine arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse. Davon sind 2 Unternehmen aus der Gruppe Betreiber = Hersteller zuzuordnen und ein Unternehmen der Gruppe KMU (o. B.).

13 Unternehmen nutzen arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse bei der Konstruktion ihrer Maschinen. Technische Regeln zu Lärm, Normen zu menschlichen Körperma-ßen sowie Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinien werden dabei vorwiegend als Grundlage genutzt. Normen zu psychischen Belastungen finden in den Fällen An-wendung, in denen die Gestaltung von Bildschirmen (Displaygestaltung) Berücksich-tigung findet. In seltenen (drei) Fällen sind wissenschaftliche Erkenntnisse zu ge-schlechtsspezifischen Aspekten berücksichtigt.

Tab. 3.14 Nutzung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse

psychi-schen Belastungen X X X X X

TR Lärm X X X X X X X X X X X

ArbStättRL X X X X X X X

weitere Erkenntnisse X X X

* m. B. = mit Beteiligung durch Aufsichtsbehörden, o. B. = ohne Beteiligung durch Aufsichtsbehörden

Ermittlung Stand der Technik

Grundsätzlich beklagt die Mehrzahl der Unternehmen die Ermittlung des Standes der Technik als schwierige Aufgabe. Dabei ist insbesondere der Inhalt des Begriffes oft unklar.

Als Instrumente werden am häufigsten der Besuch von Messen und Informationen aus Fachzeitschriften genutzt.

Die Beobachtung des Marktes ist dabei ebenfalls relevant. Regelmäßige Internet-recherchen werden weniger von der Gruppe KMU (o. B.) als von der Gruppe Betrei-ber = Hersteller durchgeführt.

Weitere Informationsquellen sind der VDMA, Teilnahme an Seminaren verschiedener Institutionen und der Erfahrungsaustausch mit anderen Herstellern.

Vermeidung vorhersehbarer Fehlanwendungen

Die Vermeidung vorhersehbarer Fehlanwendungen bereitet vielen Unternehmen Probleme. Nur 7 Unternehmen lösen dieses Problem durch konstruktive Maßnahmen.

In der Mehrzahl beschreiben die Unternehmen vorhersehbare Fehlanwendungen in der Betriebsanleitung oder in Betriebsanweisungen, um diesem „Missbrauch“ zu be-gegnen. Insbesondere die Gruppe Betreiber = Hersteller oder die Hersteller, die Wartungsverträge zu ihren Maschinen abschließen, treten in einen Erfahrungsaus-tausch mit den Anwendern, um Hinweise zu vorhersehbaren Fehlanwendungen und deren Vermeidung zu bekommen.

Grenzen der Maschine

Die Festlegung der Grenzen der Maschine bereitet bei komplexen Anlagen vielen Unternehmen ebenfalls Schwierigkeiten. Auch die Aufsichtsbehörden vertreten zum Teil unterschiedliche Meinungen im Einzelfall.

Funktionale, prozessabhängige sowie räumliche Kriterien spielen bei der Festlegung der Grenze der Maschine eine Rolle, deren Abgrenzung im Einzelfall sehr schwer fällt.

Gefahrenanalyse und Risikobeurteilung

15 Hersteller führen eine Gefahrenanalyse durch. Ein Produzent (KMU, ohne treuung) verzichtet auf diese Anforderung der MaschRL komplett. Zwei weitere Be-triebe aus der Gruppe der KMU’s erstellen die Gefahrenanalyse nur dann, wenn der Kunde sie anfordert. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Gefahrenanaly-sen in der Mehrzahl der Fälle nicht den Anforderungen des Anhangs I der MaschRL genügen, da sie zum Teil verkürzt durchgeführt werden. Das bedeutet, dass Le-bensphasen und Betriebszustände nicht betrachtet worden sind.

Darüber hinaus werden nicht alle Gefahren systematisch durchdacht. Dies kann zur Folge haben, dass Gefahren nicht erkannt werden und beim Betrieb der Maschine für den Betreiber eine Gefährdung bilden.

Eine Risikobeurteilung wird nur in 11 Fallstudienbetrieben durchgeführt. Dabei ist auffallend, dass 4 von 6 KMU, die ohne externe Hilfen den CE-Prozess gestalten, dieses Defizit aufweisen. Ein Betreiber = Hersteller verzichtet ebenfalls auf die Risi-kobeurteilung.

Bei der Durchführung der Gefahrenanalyse und der Risikobeurteilung werden fol-gende Hilfsmittel eingesetzt:

- Checklisten (6)

- Normen (4)

- Softwareprogramme (5) - Handlungsleitfaden (1)

- Risikograph (3)

- FMEA (1)

Die Betrachtung der Zielgruppen des Projektes führt zu dem Ergebnis, dass 3 KMU’s die nur mit eigener Hilfe diese Prozessschritte durchlaufen, keine systematischen Hilfsmittel nutzen.

Damit liegt die Vermutung nahe, dass wesentliche Gefahren nicht erkannt, damit vorhandene Risiken nicht bewertet und im Ergebnis unsichere Maschinen entstehen können.

Werden die Lebensphasen und Betriebszustände betrachtet, die bei der Gefahrena-nalyse und Risikobeurteilung berücksichtigt werden, so zeigt sich im Vergleich zu den Anforderungen der MaschRL ein doch sehr unvollständiges Bild.

Lediglich zwei Hersteller analysieren alle Lebensphasen und Betriebszustände, ein weiterer verzichten auf die Lebensphasen Entsorgung und 13 Hersteller haben zum Teil sehr große Defizite bei der Durchführung der Gefahrenanalyse und Risikobeur-teilung.

Tab. 3.15 Lebensphasen/Betriebszustände bei Gefahrenanalyse/Risikobeurteilung

* m. B. = mit Beteiligung durch Aufsichtsbehörden, o. B. = ohne Beteiligung durch Aufsichtsbehörden

* E = entfällt

1 = Gefahrenanalyse wird nur auf Kundenwunsch durchgeführt

2 = Gefahrenanalyse beinhaltet nur mechanische Gefährdung

Wesentliche Schwierigkeiten bestehen bei der Ermittlung des verbleibenden Restri-sikos der Maschine. Lediglich zwei Hersteller leiten diese aus der Risikobeurteilung ab.

Da aber die Restrisiken ein ganz wichtiger Hinweis für die Betreiber im Umgang mit der Maschine sind, ist es erforderlich, diese aus der Risikobeurteilung abzuleiten.

Alle anderen Methoden/Hilfsmittel bergen die Gefahr in sich, die vorhandenen Risi-ken nicht adäquat zu verhindern.

Der Zeitpunkt der Gefahrenanalyse und Risikobeurteilung ist ebenfalls wichtig für das vollständige Erfassen und Beurteilen der Gefahren. Gemäß MaschRL sollte die Ma-schine auf der Basis der im Vorfeld der Konstruktion durchgeführten Gefahrenanaly-se entworfen werden.

11 Hersteller geben an, dass die Gefahrenanalyse während der Konstruktionsphase durchgeführt wird. Das ermöglicht einen iterativen Prozess zur Gefahrenermittlung und Risikobeurteilung.

5 Hersteller führen die Gefahrenanalyse kurz vor der Inbetriebnahme durch. Damit besteht die Gefahr konstruktive Mängel nicht zu erkennen oder aber sie lediglich noch durch technische Schutzmaßnahmen reduzieren zu können, da die eigensiche-re Konstruktion versäumt worden ist.

Vorgehen im Rahmen der Technischen Dokumentation

Alle Hersteller nutzen zur Erstellung der Technischen Dokumentation ein für den je-weiligen Betrieb vereinheitlichtes Vorgehen.

Tab. 3.16 Einheitliches Vorgehen bei Erstellung Technischer Dokumentationen

Betreiber = KMU Hersteller

o. B.* m. B.*

Anhang IV Einheitliches

Vor-gehen bei der Er-stellung der

Tech-nischen

Doku-mentation A B C D E F G H I J K L M N O P

Nein

Ja X X X X X X X X X X X X X X X X

durch stand. Vorlagen X X X X

normierte Abläufe X

Checklisten X

Leitfaden X X

einheitliche Register X X X X

Software X X

* m. B. = mit Beteiligung durch Aufsichtsbehörden, o. B. = ohne Beteiligung durch Aufsichtsbehörden

Dabei werden neben anspruchsvollen Hilfsmitteln wie Softwareprogramme auch einfache Hilfsmittel wie standardisierte Vorlagen, Checklisten und Inhaltsverzeichnis-se eingeInhaltsverzeichnis-setzt.

Vorgehen Im Rahmen des CE-Prozesses

Eine systematische, vereinheitlichte Vorgehensweise im Rahmen des CE-Prozesses schafft eine gute Basis zur Integration des CE-Prozesse in die betrieblichen Abläufe und gleichzeitig Routinen in der Abwicklung.

Lediglich sieben Hersteller verwenden Hilfsmittel wie Softwareprogramme und Checklisten zur Durchführung des CE-Verfahrens. Auffallend ist, dass alle sechs KMU die autonom das CE-Verfahren durchlaufen, keine solchen Hilfsmittel nutzen.

Tab. 3.17 Hilfsmittel zur Durchführung des CE-Verfahrens

Betreiber = KMU

Checklisten X X X X

* m. B. = mit Beteiligung durch Aufsichtsbehörden, o. B. = ohne Beteiligung durch Aufsichtsbehörden