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Im Probebetrieb oder im Bau befindliche Kraftwerke 2018 bis 2021, bezogen auf das Inbetriebnahmejahr

Im Dokument Bericht Monitoringbericht 2018 (Seite 73-78)

in MW

Steinkohle Erdgas Sonstige Energieträger (nicht erneuerbar)

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In Abbildung 18 sind die Standorte des erwarteten Zubaus und der erwarteten Stilllegungen von Kraftwerksblöcken mit einer Leistung von mindestens 10 MW bis zum Jahr 2021 zu entnehmen.

Systemrelevante Kraftwerke sind in der Summe der angezeigten Stilllegungen nicht enthalten, da jenen Kraftwerken die Stilllegung untersagt wurde. Nicht enthalten sind zudem die nach 2021 stillzulegenden Kernkraftwerke Neckarwestheim 2, Emsland und Isar 2 mit einer Gesamtleistung in Höhe von 4.056 MW sowie das Steinkohlekraftwerk München Nord 2, mit einer Leistung von 333 MW.

Bundesweit übersteigen die geplanten Stilllegungen, bestehend aus angezeigten endgültigen Stilllegungen (2.256 MW) und den gesetzlich stillzulegenden Kernkraftwerken (5.460 MW), bis zum Jahr 2021 den Zubau von Kraftwerksblöcken (2.079 MW) um 5.637 MW. Damit werden die vorhandenen Überkapazitäten

voraussichtlich verringert. Für die Versorgungssicherheit ist außerdem eine getrennte Nord-Süd-Betrachtung von Interesse. Näherungsweise wird bei der Betrachtung die Mainlinie als Grenze zwischen Nord- und Süddeutschland herangezogen. Südlich der Mainlinie befinden sich gegenwärtig 172 MW Kraftwerksleistung in Bau. Demgegenüber stehen bis zum Jahr 2021 in Süddeutschland endgültige Stilllegungen mit einer Leistung von 2.713 MW. Davon entfallen allein 2.690 MW auf die Kernkraftwerke Philippsburg 2 (Stilllegung 2019) und Gundremmingen Block C (2021). Damit beträgt der Saldo in Süddeutschland bis zum Jahr

2021 -2.541 MW. Nördlich der Mainlinie übersteigen ebenfalls die geplanten Stilllegungen den Zubau. Den in Probebetrieb oder in Bau befindlichen Kraftwerksblöcken (inklusive Datteln 4) mit einer Leistung in Höhe von 1.907 MW stehen hier geplante Stilllegungen von Kraftwerken mit einer Leistung von 5.003 MW gegenüber. Davon entfallen 2.770 MW auf die Kernkraftwerke Brokdorf und Grohnde (2021). Dies entspricht einem Saldo von -3.096 MW bis 2021.

Neben den endgültigen Stilllegungen wurden der Bundesnetzagentur vorläufige Stilllegungen mit einer Gesamtleistung von 984 MW angezeigt.

Daneben werden nach §13g EnWG bis zum 1. Oktober 2019 die Braunkohlekraftwerke Jänschwalde E und Neurath C mit einer Gesamtleistung von 757 MW in die Sicherheitsbereitschaft überführt. Diese Anlagen müssen nach Ablauf von vier Jahren in der Sicherheitsbereitschaft endgültig stillgelegt werden.

Über die in obigen Betrachtungen enthaltenen formellen Anzeigen einer geplanten endgültigen oder vorläufigen Kraftwerksstilllegung hinaus wurden der Bundesnetzagentur im Monitoring weitere geplante Stilllegungen von Kraftwerksblöcken mitgeteilt. Bis zum Jahr 2021 werden demnach voraussichtlich

insgesamt weitere 852 MW Kraftwerksleistung endgültig stillgelegt. Es handelt sich um Steinkohlekraftwerke mit einer Leistung von 760 MW, ein Erdgaskraftwerk mit einer Leistung von 11 MW, sonstige Energieträger mit einer Leistung von 67 MW sowie eine Teilstilllegung von Braunkohle mit einer Leistung von 14 MW. Alle diese Kraftwerke befinden sich nördlich der Mainlinie.

Abbildung 18: Standorte mit erwartetem Zubau und Stilllegungen von Kraftwerksblöcken bis 2021 – Stand Oktober 2018

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Somit betragen die gesetzlich stillzulegenden Kernkraftwerke und die gemeldeten geplanten endgültigen Stilllegungen bis zum Jahr 2021 insgesamt 8.568 MW. Davon befinden sich 2.713 MW in Süddeutschland. Der gesamte bundesweite Saldo bis zum Jahr 2021 beträgt somit -6.489MW. Dieser Saldo aus dem Zubau von Kraftwerken und aus Kraftwerksstilllegungen ergibt sich aus in Probebetrieb oder in Bau befindlichen Kraftwerksblöcken abzüglich formell angezeigten endgültigen Stilllegungen nach § 13b Abs. 1 EnWG, den Kernkraftwerksstilllegungen sowie darüber hinaus im Monitoring gemeldeten geplanten endgültigen Stilllegungen. Der gesamte Saldo für Süddeutschland beträgt im selben Zeitraum -2.541 MW.

Der intensive Ausbau von Erneuerbaren Energien ermöglicht den Atomausstieg und eine Reduzierung der CO2-Emissionen in Deutschland. Neue Erzeugungskapazitäten im konventionellen Bereich sind in den letzten zwei Jahren vor allem durch die Erzeugung in flexiblen Erdgaskraftwerken entstanden.

Die Veränderung der Erzeugungslandschaft erfordert weiteren Netzausbau, vor allem um den im Norden erzeugten Windstrom in den Süden Deutschlands zu transportieren.

Zur Sicherstellung der Stromversorgung in Deutschland überprüft die Bundesnetzagentur, welche Kraftwerke stillgelegt werden dürfen oder weiterhin das Stromnetz stabilisieren müssen.

2. Entwicklung Erneuerbare Energien

2.1 Entwicklung Erneuerbarer Energien (mit Zahlungsanspruch nach dem EEG)

Nicht alle Erzeugungsanlagen mit Erneuerbaren Energieträgern haben auch einen Zahlungsanspruch nach dem EEG. Es wird daher zwischen den Erneuerbaren Energien-Anlagen mit und ohne Zahlungsanspruch unterschieden. Für den Großteil der installierten Erneuerbaren Energien besteht ein Zahlungsanspruch (Marktprämie oder Einspeisevergütung) nach dem EEG. Von den installierten 112,5 GW Ende 2017 haben 107,8 GW einen Zahlungsanspruch nach dem EEG. Daher wird auf Erneuerbare Energien mit

Zahlungsanspruch in diesem Kapitel näher eingegangen.

Die insgesamt 4,8 GW im Bereich der Erneuerbaren Energien ohne Zahlungsanspruch verteilen sich im Wesentlichen auf die Energieträger Laufwasser (2,4 GW), Speicherwasser (1,5 GW) und Abfall (0,9 GW). Beim Energieträger Abfall wird nur der biogene Anteil des Abfalls den Erneuerbaren Energien ohne

Zahlungsanspruch zugeordnet. Die anderen 0,9 GW Erzeugungsleistung des Energieträgers Abfall werden den nicht erneuerbaren Energien zugeschrieben. Insgesamt erzeugten die Erneuerbaren Energien ohne

Zahlungsanspruch 18,3 TWh im Jahr 2017. Der Großteil wurde dabei in Lauf- und Speicherwasserkraftwerken (insgesamt 13,6 TWh) sowie in mit Abfällen befeuerten Anlagen (4,3 TWh) erzeugt.

Die in diesem Kapitel dargestellten Kennzahlen erhebt die Bundesnetzagentur zur Wahrnehmung ihrer Überwachungstätigkeit zum bundesweiten EEG-Ausgleichsmechanismus. Dazu übermitteln ÜNB (zum 31. Juli), EVU und VNB (zum 31. Mai) auf jährlicher Basis ausgewählte Daten aus ihrer

EEG-Jahresendabrechnung. Seit August 2014 wird das Anlagenregister der Bundesnetzagentur als zusätzliche Quelle zur Auswertung der installierten Leistung von EEG-Anlagen herangezogen.

In der Veröffentlichung „EEG in Zahlen 2017“ stellt die Bundesnetzagentur den Marktakteuren über die hier dargestellten Kennzahlen hinausgehende Auswertungen zur Verfügung. Insbesondere erfolgen die

Auswertungen spezifisch für die einzelnen Energieträger, die Bundesländer und nach den Anschlussebenen.35

Um Zahlungen nach dem EEG in Anspruch nehmen zu können, müssen Betreiber von Anlagen sich und ihre Anlage im

Marktstammdatenregister (MaStR) registriert haben

(https://www.marktstammdatenregister.de/). Verbraucher, die bereits Betreiber eine Stromerzeugungsanlage sind, sind verpflichtet ihre Anlage auch dann im MaStR zu registrieren, wenn sie bereits in einem anderen Register der

Bundesnetzagentur eingetragen ist.

2.1.1 Installierte Leistung

Zum 31. Dezember 2017 belief sich die gesamte installierte Leistung der Anlagen mit Zahlungsanspruch nach dem EEG auf ca. 107,8 GW. Insgesamt wurde in 2017 ca. 8,3 GW zusätzliche Leistung von Anlagen mit einem Zahlungsanspruch installiert. Dies entspricht einem Zuwachs von rund 8,3 Prozent.

35 https://www.bundesnetzagentur.de/eeg-daten

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Abbildung 19: Entwicklung der installierten Leistung der Anlagen mit Zahlungsanspruch nach dem EEG bis 2017

Im Jahr 2017 ist weiterhin ein starker Nettozubau von Windenergieanlagen an Land sowie auf See zu verzeichnen. Es wurden Windenergieanlagen auf See mit einer Leistung von 1,3 GW neu installiert (2016: ca.

0,8 GW), was einem Zubau von 30,7 Prozent entspricht. Bei Windenergieanlagen an Land wurde mit 5,0 GW der Nettozubau des Vorjahres übertroffen (2016: 4,0 GW). Bei den Solaranlagen war ein Zubau von 1,7 GW zu verzeichnen und liegt damit wie in den drei vorangegangenen Jahren hinter dem im EEG definierten Ausbaupfad von 2,5 GW zurück. Während jedoch in den drei vorangegangenen Jahren durchschnittlich 1,3 GW hinzugebaut wurden, ist mit 1,7 GW wieder ein leichter Anstieg beim Zubau von Solaranlagen zu verzeichnen. Der Zubau von Biomasseanlagen ist mit 0,3 GW im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen (2016: 0,2 GW).

Als Ausbaupfad ist für Windenergie an Land für die Jahre 2017 bis 2019 ein jährlicher Bruttozubau von 2,8 GW, für solare Strahlungsenergie ist ein Bruttozubau von 2,5 GW vorgesehen. Bei Windenergie an Land wurde der geplante Ausbaupfad mit einem Bruttozubau von 5,0 GW deutlich überschritten, während er für solare Strahlungsenergie mit einem Bruttozubau von 1,7 GW unterschritten wurde. Für Biomasse ist in den Jahren 2017 bis 2019 eine Steigerung der installierten Leistung der Anlagen um 0,15 GW (brutto) geplant – diese Steigerung bezieht sich jedoch nur auf Neuinbetriebnahmen und nicht auf Anlagenerweiterungen. Die installierte Leistung der Windenergieanlagen auf See soll auf insgesamt 6,5 GW im Jahr 2020 und 15 GW im Jahr 2030 gesteigert werden. Im Jahr 2017 wurden Anlagen mit einer Gesamtleistung von 1,3 GW errichtet, so dass zum 31. Dezember 2017 insgesamt 5,4 GW installiert waren und somit das Ausbauziel für 2020 zu rund 83 Prozent erreicht ist.

17,3 20,5 23,9 27,9 31,5 34,7

42,5 51,6 62,2

72,9 78,8 85,4 92,9 99,5 107,8

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017*

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