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Preisniveau am 1. April 2014 für den Abnahmefall 50 MWh/Jahr

Im Dokument Bericht Monitoringbericht 2014 (Seite 159-166)

[1] Aufgrund von Rundungsdifferenzen können sich bei der Summe der Einzelanteile geringfügige Abweichungen ergeben.

[2] KWKG (0,178 ct/kWh), § 19 Abs. 2 StromNEV (0,092 ct/kWh), Offshore-Haftung (0,250 ct/kWh) und abschaltbare Lasten (0,009 ct/kWh).

ist, hat sich der vom Lieferanten beeinflussbare Restbetrag im Mittel von 7,29 ct/kWh auf 6,39 ct/kWh verringert52. Die übrigen Preisbestandteile liegen in etwa auf dem Vorjahresniveau.

4.2 Haushaltskunden

Im Folgenden werden die Endkundenpreise für Haushaltskunden als mengengewichtete Mittelwerte für einen typischen Abnahmefall (Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh/Jahr, Versorgung in Niederspannung (0,4 kV)) für die relevanten Vertragsverhältnisse betrachtet. Daraus ergeben sich Auswertungen für den Durchschnittspreis in der Grundversorgung, für einen Sondervertrag beim Grundversorger und für einen Vertrag mit einem anderen Lieferanten als dem örtlichen Grundversorger („Lieferantenwechsel“). Darüber hinaus wird ein über alle Tarifkategorien mengengewichteter Gesamtpreis ermittelt.

Die anhaltend starke Preissteigerung der letzten Jahre hat sich in diesem Jahr nicht fortgesetzt. Der Preisanstieg hat sich gegenüber dem Vorjahr 2013 in allen Abnahmegruppen – Grundversorgung, Sondervertrag beim Grundversorger, Sondervertrag bei einem anderen Lieferanten – abgeschwächt.

Für die Kategorie der Grundversorgung haben 664 Unternehmen Angaben zu Tarifen und Mengen im Monitoring 2014 gemacht. Basierend auf diesen Datenmeldungen wurde für den 1. April 2014 ein

mengengewichteter Durchschnittspreis von 30,50 ct/kWh ermittelt53. Damit liegt der Preis für Kunden in der Grundversorgung um 1,3 Prozent bzw. 0,39 ct/kWh über dem Wert des Vorjahres mit Stichtag 1. April 2013.

Das ist der geringste Preisanstieg seit dem Jahr 2006. Innerhalb von acht Jahren ist der Preis von ursprünglich 18,89 ct/kWh um 11,61 ct/kWh angestiegen. Dies entspricht einem Zuwachs von ca. 61 Prozent. Der

detaillierte Verlauf der mengengewichteten Durchschnittspreise in der Grundversorgung kann der folgenden Abbildung entnommen werden.

52Bei einem Vergleich dieser Mittelwerte sind die o.g. Streuungsangaben zu berücksichtigen.

53Der arithmetische Mittelwert liegt um ca. 0,42 ct/kWh unter dem mengengewichteten Ergebnis.

Abbildung 71: Entwicklung der Haushaltskundenpreise für einen Jahresverbrauch von 3.500 kWh in der Grundversorgung von 2006 bis 2014 (mengengewichteter Mittelwert)

Für die Vertragskategorie „Sondervertrag beim Grundversorger“ haben 635 Lieferanten Angaben zu Tarifen und Mengen übermittelt. Basierend auf diesen Datenmeldungen wurde für den 1. April 2014 ein

mengengewichteter Durchschnittspreis von 29,32 ct/kWh ermittelt54. Damit liegt der Preis für Kunden, die ihr Vertragsverhältnis beim Grundversorger auf einen Sondervertrag umgestellt haben, um knapp ein Prozent bzw. 0,23 ct/kWh über dem Wert aus dem Jahr 2013. Auch in dieser Tarifkategorie ist dies der geringste Preisanstieg seit dem Beginn der Abfrage im Jahr 2007. Innerhalb von sieben Jahren ist der Preis um 9,38 ct/kWh angestiegen. Dies entspricht einem Zuwachs von 47 Prozent. Der Verlauf der mengengewichteten Durchschnittspreise bei einem Sondervertrag mit dem Grundversorger kann anhand der folgenden Abbildung nachvollzogen werden.

54Der arithmetische Mittelwert liegt um ca. 0,49 ct/kWh unter dem mengengewichteten Ergebnis.

Abbildung 72: Entwicklung der Haushaltskundenpreise für einen Jahresverbrauch von 3.500 kWh bei Sonderverträgen mit dem Grundversorger von 2007 bis 2014 (mengengewichteter Mittelwert)

Für die Kategorie von Sondervertragsverhältnissen, die nicht mit dem lokalen Grundversorger abgeschlossen werden (Kategorie: „Lieferantenwechsel“), haben 638 Unternehmen Angaben zu Tarifen und Mengen

gemacht. Basierend auf diesen Datenmeldungen wurde für den 1. April 2014 ein mengengewichteter Durchschnittspreis von 28,29 ct/kWh ermittelt55. So liegt der Preis für Kunden, die einen Sondervertrag mit einem Lieferanten, der nicht der lokale Grundversorger ist, um gut ein Prozent bzw. 0,35 ct/kWh über dem Wert des Vorjahres. Das ist seit dem Beginn der Abfrage im Jahr 2008 prozentual gesehen einer der

schwächsten Preisanstiege zusammen mit dem Jahr 2012, welches einen noch geringeren Anstieg zu

verzeichnen hatte. Innerhalb von sechs Jahren ist der Preis also um 7,43 ct/kWh angestiegen. Dies entspricht einem Zuwachs von 36 Prozent. Der detaillierte Verlauf der mengengewichteten Durchschnittspreise beim Lieferantenwechsel kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.

55Der arithmetische Mittelwert liegt um ca. 0,28ct/kWh über dem mengengewichteten Ergebnis.

Abbildung 73: Entwicklung der Haushaltskundenpreise für einen Jahresverbrauch von 3.500 kWh bei

Sonderverträgen mit Lieferanten, die nicht die örtlichen Grundversorger sind („Lieferantenwechsel“) von 2008 bis 2014 (mengengewichteter Mittelwert)

Ein direkter Vergleich der drei Tarifkategorien, Grundversorgung, Sondervertrag mit dem Grundversorger (Vertragswechsel) und Sondervertrag mit einem anderen Anbieter (Lieferantenwechsel) verdeutlicht, dass die Grundversorgung bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh nach wie vor die zumeist teuerste

Versorgungsart darstellt. Gleichwohl ist ein direkter Vergleich nur eingeschränkt möglich, da Grundversorgungskunden einen signifikant niedrigeren Jahresverbrauch aufweisen als

Sondervertragskunden. Während Kunden in der Grundversorgung im Jahr 2013 im Mittel rund 2.350 kWh verbrauchten, lag der durchschnittliche Verbrauch von Sondervertragskunden mit rund 3.290 kWh um 40 Prozent darüber.

Niedrigere Preise können Haushaltskunden weiterhin durch eine Vertragsumstellung oder einen

Lieferantenwechsel erzielen, wobei der Lieferantenwechsel i. d. R. die günstigere Alternative darstellt. Der Vergleich der Mittelwerte der drei Kategorien seit 2008 zeigt, dass die Grundversorgung bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh durchgehend die teuerste Kategorie des Elektrizitätsbezugs für

Haushaltskunden ist. Die Kategorie Sondervertrag beim Grundversorger ist über die betrachtete Zeit in jedem Jahr günstiger als die Grundversorgung. Die Kategorie des Lieferantenwechsels ist ebenfalls im Mittel über den gesamten Zeitraum günstiger als die der Grundversorgung. In sechs von sieben der betrachteten Jahre lag der mittlere Preis in der Kategorie Lieferantenwechsel – mehr oder weniger deutlich – unter jenem der Kategorie Sondervertrag beim Grundversorger.

Abbildung 74: Entwicklung der Haushaltskundenpreise je Vertragskategorie 2006 bis 2014 (mengengewichtete Mittelwerte je Tarif)

Auch bei den Haushaltskunden bezog sich die Befragung der Grundversorger auf den Gesamtpreis und die einzelnen Preisbestandteile. Da bestimmte Preisbestandteile gesetzlich festgelegt (Umlagen, Stromsteuer) oder für das Netzgebiet geregelt (Nettonetzentgelt) sind, ist eine wesentliche Variable im Vergleich zwischen Grundversorgung und Sondervertrag beim Grundversorger der vom Lieferanten beeinflussbare

Preisbestandteil („Energiebeschaffung und Vertrieb“). Hierzu konnten Angaben von 664 (Grundversorgung), 635 (Tarifwechsel) bzw. 638 (Lieferantenwechsel) Lieferanten ausgewertet werden. In die nachfolgende Darstellung sind diese Angaben eingeflossen.

Zum 1. April 2014 liegt der durchschnittliche mengengewichtete Preis der Tarifkategorie Lieferantenwechsel 2,21 ct/kWh bzw. 8 Prozent unter dem Preis der Grundversorgung. Werden hingegen die ungewichteten Durchschnittspreise verglichen, beträgt die Differenz lediglich 1,51 ct/kWh bzw. 5 Prozent. Die Differenz zwischen Grundversorgung und Vertragswechsel liegt (mengengewichtet) bei 1,18 ct/kWh bzw. einem Unterschied von 4 Prozent. Zwischen Vertrags- und Lieferantenwechsel beträgt die Differenz

mengengewichtet 1,03 ct/kWh bzw. 4 Prozent. Die preislichen Unterschiede zwischen den Vertragskategorien finden sich insbesondere in der unterschiedlichen Höhe des von den Lieferanten beeinflussbaren

Preisbestandteils (u. a. Energiebeschaffung und den Vertrieb) wieder.

In der Grundversorgung liegt der vom Lieferanten beeinflussbare Preisbestandteil, der u. a. Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb enthält, für einen Jahresverbrauch von 3.500 kWh zum 1. April 2014 mit 8,72 ct/kWh um 31 Prozent über dem Durchschnittswert in der Kategorie Lieferantenwechsel, für welche aus den Datenmeldungen mengengewichtet durchschnittlich 6,67 ct/kWh errechnet wurden. Im Jahr 2013 betrug die Differenz zwischen den beiden Kategorien noch 25 Prozent. Beim Sondervertrag mit dem lokalen

Grundversorger werden durchschnittlich 7,70 ct/kWh als Preisbestandteil für Energiebeschaffung, Vertrieb,

sonstige Kosten und Marge beziffert. Damit liegt der betreffende Preisbestandteil in dieser Kategorie knapp zwölf Prozent unter dem der Grundversorgung. Bei einem direkten Vergleich dieser Werte sind – über die unterschiedlichen Verbrauchswerte hinaus – weitere Unterschiede zwischen den drei Kundengruppen zu bedenken. So weisen Grundversorgungsverträge kürzere Kündigungsfristen und ein im Durchschnitt höheres Zahlungsausfallrisiko auf. Auch solche Risikokosten sind in dem vom Lieferanten beeinflussbaren

Preisbestandteil enthalten. Schließlich ist die mit der Erhebungs- und Auswertungssystematik verbundene Ungenauigkeit zu berücksichtigen. Eine detaillierte Übersicht über die Entwicklung ist in der folgenden Abbildung dargestellt.

Abbildung 75: Entwicklung des Preisbestandteils „Energiebeschaffung, Vertrieb, sonstige Kosten und Marge“

für Haushaltskunden für einen Jahresverbrauch von 3.500 kWh 2007 bis 2014 (mengengewichtete Mittelwerte je Vertragskategorie)

Der Vergleich des vom Lieferanten beeinflussbaren Preisbestandteils („Energiebeschaffung, Vertrieb, sonstige Kosten und Marge“) in den drei Vertragskategorien verdeutlicht, dass dieser Preisbestandteil in der Kategorie Lieferantenwechsel seit dem Jahr 2011 gefallen ist. Erstmalig seit dem Jahr 2010 sind nun auch in den beiden Vertragsverhältnissen beim Grundversorger die vom Lieferanten beeinflussbaren Preisbestandteile wieder gesunken

Die Strompreise für Haushaltskunden setzen sich neben den Kosten für Beschaffung und Vertrieb aus

Netzentgelten, Umlagen, Steuern und Abgaben zusammen. Die einzelnen Preisbestandteile der verschiedenen Vertragskategorien werden in der nachfolgenden Tabelle abgebildet.

Tabelle 39: Durchschnittliches Einzelhandelspreisniveau für Haushaltskunden für einen Jahresverbrauch von 3.500 kWh je Vertragskategorie zum 1. April 2014

Sonderverträge können neben dem Gesamtpreis eine Reihe weiterer Merkmale aufweisen, mithilfe derer Lieferanten in Wettbewerb um den Kunden treten. Dabei kann es sich um Merkmale handeln, die dem Kunden Sicherheit bieten (z. B. Preisstabilitätsgarantie) oder aber dem Lieferanten (z. B. Vorauskasse,

Haushaltskunden

Umlage nach § 19 StromNEV 0,09 0,09 0,09

Umlage Offshore-Haftung 0,25 0,25 0,25

Umlage für abschaltbare Lasten 0,01 0,01 0,01

Stromsteuer 2,05 2,05 2,05

Umsatzsteuer 4,87 4,68 4,52

Gesamt 30,50 29,32 28,29

Durchschnittliches Einzelhandelspreisniveau für Haushaltskunden je Vertragskategorie für den

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