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Sämtliche Änderungen am QM-System, z.B. neue Verantwortlichkeiten, geänderte oder neue Prozes-se, geänderte Abfolge von Prozessen, neue Kriterien für die Überwachung etc. müssen in Einklang mit den vorhandenen Regelungen und Darlegungen stehen oder gebracht werden. Ansonsten würde sich unser QM nach und nach auflösen. Nachfolgende Abbildung zeigt schematisch die Vorgehens-weise bei der Umsetzung von Änderungen in Bezug auf unser Qualitätsmanagement.

Schema zur Umsetzung von Änderungen in Bezug auf das QM-System  

  Beispiel für Änderung:

Prozess, Strategiewechsel, Zielvorga-ben, Berichtswesen, Verantwortlichkeiten

Beispiel Freigabe:

Freigabe durch Prozessverantwortlichen (E-Mail, persönliche Absprache)

Beispiel Umsetzung:

Maßnahmenplan, Projektplan, E-Mail,

persönliche Absprache

Zu berücksichtigen: erforderliche Res sourcen in technischer, zeitlicher und

personeller Hinsicht

Beispiel interne Kommunikation:

Schulung, Unterweisung, Verpflichtung,

Intranet, E-Mail

Beispiel Überprüfung:

Internes Audit, Gespräch, Beobachtung Geplante Änderung in Bezug auf das

QM-System (z.B. aus Managementbewertung)

Bewertung hinsichtlich Konsequenzen und Zweck, Wechselwirkungen

Freigabe der Änderung durch Leitung/

Verantwortliche Person

Bestimmung Projektverantwortlicher und Beteiligte; Planung, Umsetzung und

Über-wachung von Maßnahmen

Erforderliche Dokumentation erstellen und freigeben durch verantwortliche Person,

in-terne Kommunikation

Überprüfung der Wirksamkeit der beab-sichtigten Änderung durch

Projektverant-wortlichen Interne Kommunikation

7 Unterstützung

Die Unterstützenden Teile für unsere Kernprozesse sind Ressourcen, Können und innere Einstellung der Mitarbeiter, die Kommunikation und letztlich die Dokumentation.

7.1 Ressourcen

7.1.1 Grundsätzliches

Für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung unserer betrieblichen Aktivitäten reicht es nicht aus, nur auf die Kernprozesse zu schauen. Alles, was dazu beitragen kann, dass unsere Kernprozesse ef-fektiv, sicher, effizient, robust gegen Störeinflüsse, und wie geplant ablaufen, bezeichnen wir als Res-sourcen. Auch diese Ressourcen wollen wir in einer geordneten Form betrachten, lenken und auf-rechterhalten. Zu diesen Ressourcen gehören unsere Mitarbeiter, die Infrastruktur, die unmittelbare Umgebung der Arbeitsorte, die Messmittel und unser Wissen (Know how).

Für die nachfolgend betrachteten Elemente gilt: Wir müssen den Überblick darüber haben, was wir mit

„Bordmitteln“ schaffen können und wo die Grenzen sind. Falls eine Make oder Buy-Entscheidung zu-gunsten einer Investition/ Anschaffung ausgeht, holen wir generell und ggf. unter Einbeziehung kom-petenter Mitarbeiter die erforderlichen Informationen ein.

7.1.2 Personen, Betriebsbeauftragte

Wir stellen sicher, dass wir über diejenigen Mitarbeiter verfügen, welche wir für die Erfüllung von An-forderungen seitens der Kunden und des Gesetzgebers benötigen. Dazu führen wir einen Schulungs-plan (siehe näheres unter 7.2) sowie ein Verzeichnis der gesetzlich geforderten Beauftragten.

Die Betriebsbeauftragten sind Kraft gesetzlicher oder betrieblicher Vorschrift berechtigt und verpflich-tet, auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Erzeugnisse und Verfahren hinzuwirken, die Einhaltung rechtlicher Vorschriften im Betrieb zu überwachen und die Betriebsangehörigen über Fragen des Schutzes der Umwelt zu informieren.

Der Betriebsbeauftragte hat folgende Aufgaben:

 Überwachungs- und Kontrollpflicht

 Aufklärungs- und Informationspflicht (gegenüber den Beschäftigten)

 Initiativaufgaben

 Berichtspflicht (gegenüber dem Betreiber)

 Recht zu Stellungnahmen und Vortragsrecht (kann direkte Vorgesetzte übergehen)

Mitgeltende Dokumente

700 Dk 03 Verzeichnis der Betriebsbeauftragten

Informationen der IHK, Stichwort Betriebsbeauftragte, dort werden auch die rechtlichen Grundlagen genannt

7.1.3 Infrastruktur/ Wartung

Die maschinenspezifisch entwickelten Instandhaltungsmaßnahmen sind in Wartungsanleitungen und -plänen beschrieben, welche die Art und Häufigkeit der jeweiligen Maßnahmen umfassen. Sie basie-ren auf den Angaben der jeweiligen Maschinen- und Gerätehersteller und sind auf einigen Gebieten

aufgrund von Erfahrungswerten modifiziert. Die Durchführung der Instandhaltungstätigkeiten wird durch Wartungs-/ Instandhaltungspläne gesteuert.

Bei Anlagen die noch einer Herstellergarantiezeit unterliegen werden die Wartungsintervalle aus-nahmslos nach den Herstellervorgaben / Intervallen durchgeführt.

Mitgeltende Unterlagen

705 VA 00 Wartung und Instandhaltung weitere Dokumente siehe VA

7.1.4 Arbeitsumgebung

Die Arbeitsumgebung hat wesentlichen Einfluss auf die Motivation, Zufriedenheit und Leistung der Mitarbeiter und damit der gesamten Organisation.

Unsere Grundsätze einer Arbeitsumgebung die diesem Anspruch genügt, sind:

Regeln für die Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsweise

 Die für die Durchführung erforderliche Ausrüstung muss geeignet sein, funktionieren und rich-tig angewendet werden

 Schutzausrüstungen müssen verfügbar sein und eingesetzt werden

 Sicherheitsbestimmungen werden eingehalten,

 Die Arbeitseinrichtungen sind ergonomisch zu gestalten,

 Bei der räumlichen Gestaltung sind soziale Wechselwirkungen zu berücksichtigen,

Regeln für Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz:

 Alles was für die Arbeit an diesem Platz nicht benötigt wird, aussortieren.

 Was tatsächlich gebraucht wird bekommt einen unter ergonomischen Gesichtspunkten aus-gesuchten Platz.

 Der Arbeitsplatz wird sauber gehalten. Das bedeutet stetiges Aufräumen und verhindert, dass neue Gegenstände ungeplanten Zugang zum Arbeitsplatz finden.

 Damit Ordnung und Sauberkeit aufrechterhalten werden, ist Disziplin erforderlich. Ist eine Stellfläche für ein Werkzeug definiert, gehört es auch dahin.

Die Arbeitsumgebung ist eine der Elemente, bei denen unsere Mitarbeiter ausdrücklich Ihre Ideen und Vorschläge einbringen sollen.

Arbeitssicherheit

Wir sehen es als ein oberes Ziel an, Arbeits- und Prozessabläufe derart sicher zu gestalten, dass Ge-fährdungen und Belastungen für die Beschäftigten verhindert oder auf ein vertretbares Maß begrenzt werden. Regelmäßige Arbeitssicherheitsunterweisungen werden je nach Gefährdungspotential ar-beitsplatzbezogen durchgeführt. Die Durchführung dieser Unterweisungen erfolgt durch den Arbeits-sicherheitsbeauftragten oder durch die Leitung (Unternehmermodell). Dieser legt die Unterweisungs-termine fest und überwacht die Einhaltung der regelmäßig durchzuführenden Wiederholungsunter-weisungen. Zur Unterweisung werden die Unterlagen der Berufsgenossenschaft verwendet.

Sofortmaßnahmen am Unfallort

Zur Sicherstellung einer schnellstmöglichen Versorgung von verletzten oder erkrankten Personen auf dem Firmengelände haben wir verschiedene Ersthelfer benannt. Im Notfall kann sofort ein Ersthelfer kontaktiert werden. Hierzu werden die Namen und die Rufnummern per Aushang ersichtlich gemacht.

Siehe auch Betriebsbeauftragten 700 Dk 03.

7.1.5 Prüfmittelmanagement (Ressourcen zur Überwachung und Messung)

Prüfmittelbeschaffung und Prüfmittelerfassung

Die Arbeitsvorbereitung ist entsprechend den technischen Vorgaben für die Beschaffung neuer Prüf-mittel zuständig. Neue und reparierte PrüfPrüf-mittel werden vor ihrem ersten Einsatz einer Kalibrierung unterzogen, sofern dies nicht bereits durch den Hersteller erfolgte. Die Prüfmittel sind mit einem Eti-kett versehen, welches den nächsten Prüftermin aufzeigt, die Identifikationsnummer ist auf dem Prüf-mittel dauerhaft angebracht. Die PrüfPrüf-mittel sind in der PrüfPrüf-mitteldatei registriert.

Überwachungsverfahren

Die Verantwortung für die regelmäßige Überwachung von Prüfmitteln liegt bei der Leitung. Die Über-prüfung erfolgt entsprechend den Angaben in der Prüfmitteldatei (jährlich). Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage von Bezugsnormalen, welche für die Zertifikate vorliegen müssen. Fehlerhafte Prüfmittel sind sofort einer Reparatur oder Entsorgung zuzuführen. Über die Wiederholung von Prüfungen, die mit fehlerhaften Prüfmitteln erfolgten, entscheidet die Leitung.

Mitgeltende Unterlagen

702 VA 00 Messmittelüberwachung

7.1.6 Wissen der Organisation

Das Wissen, welches für die Durchführung unserer Prozesse benötigt wird ist auf verschiedene Weise festgehalten.

In Verfahrensanweisungen, Prozessbeschreibungen und Arbeitsanweisungen ist das prozess- und verfahrensbezogene Wissen aus der Sicht der Prozesse festgehalten.

Das sogenannte „informale Wissen“, also die Kompetenzen unserer Mitarbeiter werden durch Unter-weisungen, Einarbeitungen, Fortbildungen und Schulungsmaßnahmen erteilt, aufrechterhalten und erweitert.

Beschwerden, Verbesserungsvorschläge oder Fehler werden, wenn Sie einmal bekannt sind so be-seitigt, dass Sie sich nicht wiederholen können. Hierzu werden Ursachen ermittelt und Maßnahmen mit Verantwortlichen und Terminen festgelegt.

In unserer Wissensdatenbank sind Hinweise und Anweisungen zu verschiedenen bereits bekannten Situationen beschrieben, die aus Erfahrungen und Korrekturmaßnahmen entstanden sind. Diese Liste ist themenbezogen angeordnet und wird kontinuierlich weitergeführt.

Entwicklungen, die sich auf unsere Kernprozesse beziehen wie zum Beispiel Messtechnik, Maschinen und Verfahren werden durch die Leitung und die Bereichsleiter von durch Messbesuche, Lektüre von Fachzeitschriften und durch Kundeninformationen erfasst. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen wer-den entweder unmittelbar umgesetzt oder in Form von Qualitätszielen, Projekten, Vorbeugungsmaß-nahmen, Schulungsmaßnahmen gelenkt.

Mitgeltende Unterlagen

700 Li 01 Wissensdatenbank

701 VA 00 Personal und Schulung

600 Li 09 Maßnahmenübersicht

7.1.7 Finanzmanagement

Zum Finanzmanagement zählt die finanzwirtschaftliche Planung, Steuerung und Kontrolle der finanzi-ellen Mittel. Nachfolgende Tabelle zeigt unsere Möglichkeiten des intern betriebenen Finanzmanage-ments.

Finanzwerkzeug Umsetzung im Unternehmen Eingaben für die Umset-zung

Planung

Ermittlung des Kapitalbedarfs

Budget

Auslotung der Finanzierungs-möglichkeiten

Kurz-, mittel- u. langfristig, Si-cherheitsreserve

Jährlicher Budgetplan

Budgetvergabe für einzelne Be-reiche

Bewertung alternativer Finanz-mittel, Fördermittel

BWA; Bedarf an Ressourcen technisch und personell

Pflege der Kontakte mit Ban-ken

Steuerung

Sicherung der Liquidität

Optimale Gestaltung der Zah-lungsbedingungen

Nutzung von Fördermitteln und Zuschüssen

Monatliche Überwachung der Zahlungsströme

Rechnungen mit Zahlungsziel Skontoabzüge bei Lieferanten

BWA, Budget, Konten

AGB, Verträge mit Kündi-gungs- und Rücktrittsbedin-gungen

Kontrolle

Aufrechterhaltung des finanziellen Gleichgewichts

Deckungsbeitrag

Ausgaben sind transparent

Rechnungsprüfung Aus-gaben im Rahmen der Budgets

Sämtliche Eingangsrechnungen werden überprüft

Bei Überschreitung des Zah-lungsziels erfolgt ein Anruf; 5 Tage ohne Eingang die erste schriftliche Mahnung; nach wteren 5 Tagen Beauftragung ei-nes Inkassounternehmens

Kontodaten

Excel-Kalkulation

BWA

Abgleich Lieferschein, Ware, Rechnung, Zahlungsbedin-gungen bzw. Honorarverein-barungen

Kontoeingänge, Faktura