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Organisation der Vertretung

Im Dokument Handreichung KTP 271021 (Seite 78-82)

7. VERTRETUNG IN AUSFALLZEITEN

7.2 Organisation der Vertretung

Zur Sicherstellung der Betreuung in Ausfallzeiten von Kindertagespflegepersonen sind verschiedene Modelle denkbar. Die im Folgenden dargestellten Vertretungsregeln und Modelle sind auch miteinander kombinierbar.

7.2.1 Vertretung durch Springerkräftepool

Vor allem in größeren, bevölkerungsdichten Jugendamtsbezirken bietet sich das Vor-halten eines so genannten Springerkräftepools an. Das Jugendamt schließt mit einer oder mehreren geeigneten Springerkräften unmittelbar oder mit einem Träger (z. B.

Kindertagespflegeverein, Betreuungsbörse oder Familienservicestelle) einen Vertrag, in dem die Bereitschaftszeiten und die Finanzierung der Poolkräfte geregelt sind.

Die Poolkräfte sollten in regelmäßigen Abständen mit den Tageskindern ihres Einsatz-bereichs in Kontakt treten, um ein Vertrauensverhältnis und eine Bindung aufbauen zu können.

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Von Vorteil wäre die Vertretung in den – den Tageskindern vertrauten – Räumen der Kindertagespflegeperson; dies gilt insbesondere für die Kindertagespflege von kleine-ren Kindern.

Zur Finanzierungsvereinbarung gehören:

 die Festlegung eines Tages- oder Stundensatzes für die vertretungsweise Betreu-ung eines Kindes

 die Festlegung eines Tages- oder Stundensatzes für Bereitschaftstage, in denen die Poolkraft nicht zum Einsatz kommt,

 die Festlegung eines Stundensatzes für die Besuche zur Herstellung und Auf-rechterhaltung des Kontaktes zu den Tageskindern im Einsatzbereich

7.2.2 Gegenseitige Vertretung von Kindertagespflegepersonen

Finden sich mehrere Kindertagespflegepersonen eines Stadtteils zur gegenseitigen Vertretung, sollten regelmäßige Treffen (beispielsweise einmal wöchentlich oder in zweiwöchigem Abstand) gemeinsam mit den Tageskindern stattfinden, um zu gewähr-leisten, dass sich Tageskinder und Vertretungspersonen kennenlernen und den Kon-takt aufrechterhalten können.

Für diese regelmäßigen Treffen sind zahlreiche Modelle denkbar und erprobbar:

 Nutzung von Räumlichkeiten eines Familienzentrums (z. B. eines Mehrzweck-raums),

 gemeinsame Nutzung einer Turnhalle (Sportverein, Schule) bzw. eines Sport- und Spielangebots,

 gemeinsame musikalische Früherziehung z. B. in den Räumen einer Kirchenge-meinde,

 regelmäßige Treffen auf einem Spielplatz, einer öffentlichen Naherholungsanlage oder bei Kindertagespflegepersonen.

7.2.3 Ersatzbetreuung im „Kindertagespflegetreff“ / Stützpunkt

Eine weitere Möglichkeit der Ersatzbetreuung in Ausfallzeiten sind so genannte „Kin-dertagespflegehäuser“, „Tageskindertreffs“, „Stützpunkte“ oder „Kindertagespflege-treffs“. In beispielsweise angemieteten Räumen bieten zwei bis drei

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sche Fachkräfte oder Kindertagespflegepersonen während der üblichen Betreuungs-zeiten der Kindertagespflegepersonen in der Umgebung eine - für die Eltern kosten-lose - Ersatzbetreuung für Tageskinder. Wenn die Kindertagespflegepersonen durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Umstände ausfallen, springt der „Kindertagespflege-treff“ ein. Da die Notfallbetreuung in einem solchen „Kindertagespflege„Kindertagespflege-treff“ stets viel Unsicherheit und Umstellung für die Tageskinder bedeutet und sie räumlich, personell und meist relativ unvorbereitet trifft, bedarf es in den Kindertagespflegetreffs beson-ders einfühlsamer und besonbeson-ders qualifizierter Fachkräfte. Die Ersatzbetreuungsper-sonen müssen in hohem Maße flexibel sein, sich schnell auf ganz unterschiedliche Kinder mit unterschiedlichem Bedarf, unterschiedlicher Altersstruktur, unterschiedli-cher Herkunft, unterschiedliunterschiedli-cher Fremdbetreuungserfahrung usw. einstellen.

Ein solcher „Kindertagespflegetreff“ kann räumlich gut an ein Familienzentrum, ein Mehrgenerationenhaus, ein Nachbarschaftszentrum oder eine Familienbildungsstätte angegliedert werden.

Für das gegenseitige Kennenlernen von Tageskindern und Vertretungspersonen im

„Kindertagespflegetreff“ und das Aufrechterhalten des Kontaktes (Stichworte: Vertrau-ensbildung und Bindung) sind ebenfalls regelmäßige Treffen u. ä. denkbar und wichtig (vgl. auch oben zu den Punkten 7.2.1, 7.2.2).

Dieses Modell gibt es beispielsweise seit 2004 in München unter der Bezeichnung

„Tageskindertreff“. Informationen sind abrufbar unter:

https://www.muenchen.de/rathaus/Serviceangebote/familie/kinderbetreuung/kindertagespflege/ersatz-betreuung.html

Beispiele guter Praxis

Im Kreis Herford haben Eltern im Krankheitsfall der Kindertages-pflegeperson die Möglichkeit, eine Vertretungsbetreuung im

„Spielzimmer“ des Kreises in Anspruch zu nehmen. Diese wird in Kooperation mit dem Elternservice AWO-OWL sichergestellt.

Um vor einem möglichen Vertretungsfall die Kindertagespflege-person und die Räumlichkeiten schon kennenzulernen, können diese monatlich zu einem festen Termin besucht werden.

In der Stadt Aachen gibt es zwei Vertretungsstützpunkte, an de-nen in einer Großtagespflege durch zwei selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen Kinder betreut werden, deren ei-gentliche Kindertagespflegepersonen –zum Beispiel durch Krankheit- kurzfristig ausfallen. Die wichtige Bindung zwischen

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Vertretungsperson und Kindern wird durch regelmäßige Besu-che mindestens zwei Mal im Monat aufgebaut. Die Vertretung im Vertretungsstützpunkt wird auch vertraglich abgesichert.

7.2.4 Vertretungslösungen in Kooperation mit Kindertageseinrichtungen Eine andere Form der Ersatzbetreuung kann in Kooperation mit Kindertageseinrich-tungen angeboten werden. KindertageseinrichKindertageseinrich-tungen können während ihrer Öffnungs-zeiten Notfallbetreuung anbieten, wenn eine Kindertagespflegeperson in der Umge-bung ausfällt. Denkbar ist zum einen, dass dies nur in den sehr engen Grenzen von wenigen Tagen und möglichen Gastkind-/Besuchskindregelungen erfolgt, zum Bei-spiel: Betreuung von Tageskindern in Gruppen der nahegelegenen Einrichtung oder vorübergehende Mitbetreuung eines jüngeren Geschwisterkindes eines in einer Ein-richtungsgruppe betreuten Kindes bei kurzzeitiger Erkrankung der Kindertagespflege-person. Denkbar ist aber auch, dass nach Klärung aller konzeptionellen, fachlichen, organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen mit dem zuständigen Landes-jugendamt eine bestimmte Gruppe in der Kindertageseinrichtung grundsätzlich so ge-führt und organisiert wird, dass Tageskinder im Wege der Vertretungsbetreuung hin-zukommen können.

Für beide Lösungen sollten die Tageskinder mit ihren Kindertagespflegepersonen be-reits vor Eintritt des Ersatzbetreuungsfalles die Möglichkeit des Besuchs der Einrich-tung haben, um sich mit den Personen der KindertageseinrichEinrich-tung und den Räumlich-keiten vertraut machen zu können. Für Tageskinder, die später in der Kindertagesein-richtung betreut werden sollen, wird auf diese Weise der Übergang von Kindertages-pflege in die institutionelle Betreuung erleichtert.

Der Aufbau eines Vertretungssystems ist auch wechselseitig denkbar. Die Zusammen-arbeit kann ggf. sowohl im Falle zusätzlichen Betreuungsbedarfes in der Kindertages-einrichtung als auch bei Ausfall der Kindertagespflegeperson genutzt werden. Eine pädagogische Kraft (Erzieherin, Kinderpflegerin etc.) ist allerdings nur berechtigt, eine Kindertagespflegeperson zu vertreten, wenn sie über eine Erlaubnis zur Kindertages-pflege (§ 43 SGB VIII) verfügt. Eine KindertagesKindertages-pflegeperson ihrerseits kann das pä-dagogische Personal innerhalb der Mindestbesetzung der Einrichtung nur vertreten, wenn sie über eine Qualifikation nach der Personalverordnung verfügt.

Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personal-verordnung):

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https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_de-tail_text?anw_nr=6&vd_id=18657&ver=8&val=18657&sg=0&menu=1&vd_back=N

Im Dokument Handreichung KTP 271021 (Seite 78-82)