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Datenschutz

Im Dokument Handreichung KTP 271021 (Seite 125-0)

16. WEITERE EINZELFRAGEN

16.8 Datenschutz

Regelungen zum Sozialdatenschutz enthält das 2. Kapitel des SGB X in den Vorschrif-ten des §§ 67 ff. Die Regelungen der §§ 61 bis 68 SGB VIII gehen als speziellere Regelungen für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe den allgemeinen Bestimmun-gen des SGB X und der Datenschutzgesetze vor. Für alle über diese gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Datenerhebungen dürfte nach Inkrafttreten der Daten-schutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 nunmehr die Einwilligung der be-troffenen Personen erforderlich sein.

Die Datenschutz-Grundverordnung macht Vorgaben für die Erhebung und Verarbei-tung von personenbezogenen Daten. Auch die im Rahmen der Kindertagespflege er-hobenen personenbezogenen Daten unterfallen grundsätzlich dem Anwendungsbe-reich der Datenschutz-Grundverordnung.

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist jedenfalls rechtmäßig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung zur Verarbeitung für bestimmte Zwecke erteilt hat oder die Verarbeitung für die Erfüllung des Betreuungsvertrags erforderlich ist. Zu den verarbeiteten Daten, die für den Betreuungsvertrag erforderlich sind, dürften beispiels-weise Name, Anschrift, Bankdaten und Telefonnummer zählen. Im Falle einer notwen-digen ausdrücklichen Einwilligung ist es ratsam, dass die Kindertagespflegeperson die

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Einwilligung schriftlich unter Bezeichnung des Verwendungszwecks der Daten einholt.

Die Datenverarbeitung muss sich auf das für den Verarbeitungszweck notwendige Maß beschränken und angemessen sein. Denn die für die Datenverarbeitung Verant-wortlichen müssen nach der Datenschutz-Grundverordnung nachweisen können, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten wurden. Empfehlenswert ist daher außerdem die Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten im Sinne des Art. 30 Datenschutz-Grundverordnung. Sollte die Kindertagespflegeperson eine nicht nur rein private Homepage betreiben, ist auf dieser nach der Datenschutz-Grundverordnung zudem eine Datenschutzerklärung erforderlich.

Datenschutzrechtliche Bestimmungen und das Wohl der Kinder einschließlich der Auf-gabe, sie vor Gefährdungen zu bewahren, sind auch beim Fotografieren und Filmen von Kindern in der Kindertagespflege und besonders bei der Verbreitung solcher Auf-nahmen zu beachten. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild der Kinder wird durch das Erstellen von Bildnissen berührt. Es liegt in der Entscheidung und Verantwortung der Eltern, ob sie selbst Bilder von ihren eigenen Kindern im Rahmen der Kindertagespflege erstellen. Kindertagespflegepersonen müs-sen jedoch gewährleisten, dass andere Kinder nicht bzw. nur mit ausdrücklicher Er-laubnis der Eltern (nach Möglichkeit schriftlich) fotografiert oder gefilmt werden. Sofern eine Einwilligung seitens der Eltern vorliegt, ist es datenschutzrechtlich und auch nach Kunsturhebergesetz (§ 22) erlaubt, dass auch Kindertagespflegepersonen Aufnahmen von den Kindern anfertigen. Zu bedenken ist, dass diese dann aber auch die bestim-mungsgemäße Verwendung durch die Eltern (mit) zu verantworten haben. Die ange-fertigten Bilder können mittels digitaler Datenträger wie CD oder USB-Stick an die El-tern weitergegeben werden. Der Versand über einen Messaging-Dienst dürfte aber in der Regel trotz ausdrücklicher Erlaubnis der Eltern nicht zulässig sein. Denn Anbieter mit Sitz in den USA oder anderen außereuropäischen Staaten, wie WhatsApp, Insta-gram und ähnliche Dienste zum Teilen von Fotos unterliegen nicht den europäischen oder deutschen Schutzvorschriften.

Nähere Informationen unter:

https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/kita/veroeffentlichungen/Fotografie-in-KiTas.pdf

127 17. Links

- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend http://www.bmfsfj.de

- Kindertagespflege

http://www.handbuch-kindertagespflege.de/

- Bildungsvereinbarung NRW: https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/as-set/document/20150529_bildungsvereinbarung_text.pdf

- Bildungsgrundsätze NRW für Kinder von 0 bis 10 Jahren

https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/bildungsgrund-saetze_161219.pdf

- Bundesverband für Kindertagespflege e.V.

http://www.bvktp.de/

- Landesverband Kindertagespflege NRW e. V.

http://www.landesverband-kindertagespflege-nrw.de/

- Frühe Bildung (Bundesprogramm Kindertagespflege) http://www.fruehe-chancen.de/

- Aktionsprogramm Kindertagespflege (abgeschlossen)

https://www.gsub.de/projekte/foerdermittelmanagement/archiv/kindertages-pflege/

- Deutsches Jugendinstitut

http://www.dji.de/index.php?id=1208

- Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.:

http://www.deutscher-verein.de

(Empfehlungen und Stellungnahmen zur Kindertagespflege)

- Hessisches Kindertagespflegebüro

128 http://www.hktb.de/

- Niedersächsisches Kindertagespflegebüro

https://www.kindertagespflege-nds.de/cms.aspx?Id=2294

- Überblick von Rechtsanwältin Vierheller https://www.tagespflege-vierheller.de/Home

- Berufsverband für Kindertagespflegepersonen NRW e.V.

http://www.bvk-nrw.net

- Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung NRW https://www.kita-schulverpflegung.nrw/

129 18. Literatur

 Ahnert, L.: Wieviel Mutter braucht ein Kind. Bindung-Bildung-Betreuung: öffent-lich und privat, Heidelberg 2010

 Baden-Württemberg Stiftung gGmbH: Untersuchung zur pädagogischen Quali-tät der Kindertagespflege in Baden-Württemberg, Stuttgart 2017

 Dichans, W.: Ein Netzwerk für Familien, Kindertageseinrichtungen und Kinder-tagespflege wachsen zusammen, Freiburg 2009

 Frankenstein, Y., Kleeberger, F., Leu, H. R.; Wolf St., Bildungs- und Lernge-schichten in der Kindertagespflege, Berlin 2009

 Heitkötter, M., Teske, Jana: Formenvielfalt der Kindertagespflege, Standortbe-stimmung, Qualitätsanforderungen und Gestaltungsbedarfe, München 2014

 Heitkötter, M.: QHB Perspektiven zur Einführung des Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs Kindertagespflege, Seelze 2014

 Hinke-Ruhnau, J.: Kindertagespflege, Arbeitsbuch für Tagesmütter und Tages-väter, 2013

 Kerl-Wienecke, A.; Schoyerer, G.: Kompetenzprofil Kindertagespflege in den ersten drei Lebensjahren, Berlin 2013

 Maywald, J., Schutz vor Kinderwohlgefährdungen in der Kindertagespflege, München 2013

 Meysen, T.; Beckmann, J.; González Méndez de Vigo, N.: Flüchtlingskinder und ihre Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege, München 2016

 Pabst, Ch., Schoyerer, G.: Wie entwickelt sich die Kindertagespflege in Deutschland? Weinheim 2015

 Schmitt, K.; Scholz, E.; Sult, A.: Analyse und Evaluation von Vertretungsmodel-len in der Kindertagespflege, Berlin 2021

 Schmitt, K.; Scholz, E.; Sult, A: Lernergebnisfeststellung in der Grundqualifizie-rung von Kindertagespflegepersonen, Berlin 2021

 Schoyerer, G.; Weimann-Sandig, N.; Klinkhammer, N.: Ein internationaler Blick auf die Kindertagespflege, München 2016

 Schoyerer, G., Wiesinger, J.: Die Praxis der Fachberatung für Kindertages-pflege, München 2017

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 Schoyerer, G., Ihm, M., Bach, C.: Merkmale der Kindertagespflege, München 2021

 Sell, S., Kukula N.: Leistungsorientierte Vergütung in der Kindertagespflege, Remagen 2013

 Sell, S., Kukula N.: Laufende Geldleistungen in der öffentlich geförderten Kin-dertagespflege, Ergebnisse einer Follow up-Studie 2015, Remagen 2015

 Viernickel, S., Fuchs-Rechlin, K. u.a., Qualität für alle, Freiburg im Breisgau, 2015

 Vierheller, I., Teichmann-Krauth, C., Recht und Steuern in der Kindertages-pflege: Grundlagen und Empfehlungen für die Praxis, 2020

 Vierheller, I., Informationen für Kindertagespflegepersonen zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), 2018

 Wiesner, R., Dittmar, A. u.a.: Tagespflegepersonen in sozialversicherungs-pflichtigen Angestelltenverhältnissen, München 2014

131 19. Stichwortverzeichnis

A

Anspruch auf frühkindliche Förderung 53 Arbeitslosenversicherung 41, 48, 101 Arbeitsverhältnis 12, 42, 48, 71, 89–97, 100

Aufsichtspflicht 101

B

Bedarfskriterien 10, 53–55, 118

Betreuungsvertrag 44 Erlaubnis zur Kindertagespflege 19, 24, 30–38,

46–52, 73, 78, 85

Erstattung von Versicherungsbeiträgen 57

Erste-Hilfe 24, 101

F

Festanstellung 30, 32, 90, 96 Förderung in Kindertagespflege 53, 119 Fort- und Weiterbildung 8, 24, 29, 60, 75, 97, 110,

114

Großtagespflege 34, 48–52, 95, 116–17, 123

Gründungszuschuss 88

H

Haftpflichtversicherung 101

I

Impfschutz 103, 121, 122

Infektionsschutz 121

Investitionskosten 86

J

Jugendhilfeträger 52, 57, 74 K

Kindgerechte Räumlichkeiten 25–28 Krankheit 46, 48, 59, 70, 73, 80, 97 L

Lebensmittelhygiene 122–23

Lohnsteuer 41–42, 67, 93

M

Masernschutz 122

Minijob 41, 91–94, 98, 101

N

Nutzungsänderung 40, 43, 51

Q

Qualifizierung 9, 31, 32, 46, 75–77, 87 Qualifizierungshandbuch (QHB) 19–22 R

Rechts- und Steuerberatung 75 Rentenversicherung 41, 48, 98 S

Selbstständige Tätigkeit 18, 97 Sozialversicherungsbeiträge 41, 74, 93

Sprachentwicklung 107–10

U

Unfallversicherung 10, 91–94, 100–103 Urlaub 33, 59, 69–70, 80, 97 V

Vermieter 28, 38–40

Vermittlung 9–12, 53, 87, 116 Vertretung 33, 46, 52, 88, 116

Verwandte Kinder 19, 34

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