• Keine Ergebnisse gefunden

Notfallpsychologie und Notfallpsychotherapie – ein neues interessantes Tätigkeitsfeld

Im Dokument Nachruf auf Prof. Dr. Klaus Grawe (Seite 98-102)

Ausgangslage

Unfälle größeren Ausmaßes oder (Natur)-katastrophen wurden bislang als traditio-nelles Aufgabenfeld der Medizin, der Hilfs-organisationen oder der Katastrophen-schutzeinheiten gesehen. Die Versorgung von Verletzungen oder somatischen Erkran-kungen bzw. die Verhinderung einer Ver-schlimmerung des Zustandes des Betrof-fenen stand dabei im Zentrum der Hilfe-leistung. Hinzu kamen Koordinationsauf-gaben der Einsatzleitungen, um eine be-helfsmäßige Versorgung am Schadensort und im weiteren Verlauf einen Transport des Verunglückten in ein geeignetes Kran-kenhaus zu gewährleisten.

In den 90er Jahren des letzten Jahrhun-derts öffnete sich der organmedizinisch geprägte Behandlungs- und Betreuungs-ansatz auch für psychologische Aspekte.

So entstanden an die Hilfsorganisationen gekoppelte Kriseninterventions- und Not-fallnachsorgedienste, die sich aus ausge-bildeten Laienhelfern zusammensetzen, und die Notfallseelsorge der Kirchen.

Nach dem Flughafenbrand in Düsseldorf und einem Hubschrauberabsturz in Dort-mund erfolgte im Herbst 1996 von der Sektion Klinische Psychologie im BDP der Aufruf „crash-teams“ zu bilden. Aus dem Kreis der Interessierten von damals hat sich die Fachgruppe „Notfallpsychologie“ im BDP gebildet. Der Begriff „Notfallpsycho-logie“ hat mittlerweile eine weite Verbrei-tung gefunden. Er hat zudem Einzug in die Literatur und in Planungs- und Betreuungs-konzepte gehalten.

Großschadensereignisse wie das Zugun-glück von Eschede 1998, das Seilbahn-unglück von Kaprun 2000, der Anschlag vom 11. September 2001, die Flutkatas-trophe in den neuen Bundesländern 2002 oder das Seebeben in Südostasien 2004 haben deutlich gemacht, dass in solch ei-ner Katastrophe neben all den Toten und Verletzten eine weitaus größere Anzahl nicht körperlich verletzter Betroffener zu betreuen und versorgen ist. Hierzu müs-sen adäquate Strukturen aufgebaut wer-den, die psychologische Aspekte

berück-sichtigen und eine psychische Betreuung, ggf. psychotherapeutische Behandlung der Personen gewährleisten, die dem trauma-tischen Ereignis ausgesetzt waren oder den Folgen ausgesetzt sind.

Der Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz hat diesem Umstand Rechnung getragen, in-dem er in § 23 Abs. 1 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) ab dem 1. Juli 2005 die Psychologischen Psy-chotherapeuten und Kinder- und Jugend-lichenpsychotherapeuten als Gesund-heitsberufe zur Hilfeleistung im Katastro-phenfall verpflichtet und in Abs. 2 die LPK angehalten hat, ihre Mitglieder diesbezüg-lich fortzubilden und den Behörden für den Einsatzfall über ihre Mitglieder Auskunft zu erteilen.

Was können die Psychothera-peuten tun?

Sie wurden Anfang des Jahres alle gefragt, inwieweit Sie schnell Hilfe für die Flutopfer der Katastrophe in Südostasien anbieten können und welche zusätzlichen

Fort-Rheinland- Pfalz

bildungen Sie bereits durchlaufen haben.

Diese Informationen wurden als Liste an die Koordinierungsstelle des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophen-hilfe (BBK) weitergeleitet. Diese ist für Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe zuständig und kürzt sich NOAH ab. Die in dieser Liste aufgenommenen Therapeuten fallen in den Bereich der Sekundär-prävention, d. h. sie bieten Beratung und therapeutische Behandlung zur Linderung psychischer Beeinträchtigungen oder Er-krankungen und helfen dadurch auch, ei-ner Verschlimmerung vorzubeugen. The-rapeuten der Sekundärprävention arbeiten klassischerweise in einer „Kommstruktur“.

Sie sitzen in den Beratungsstellen oder Praxen und warten auf ihr Klientel oder die Patienten, die entweder an sie verwiesen werden oder aus eigenen Stücken zu ih-nen kommen.

Aus der Psychotherapieforschung wissen wir, dass viele Patienten eine jahrelange Odyssee hinter sich haben, bis sie eine für ihr Störungsbild adäquate, psychotherapeu-tische Behandlung erfahren. Hierunter be-finden sich auch Patienten mit einer (rela-tiv kurzfristigen) Typ-I-Traumatisierung, wie sie durch Unfälle, Großschadensereignisse (GSE) oder Katastrophen hervorgerufen werden.

Aus einer akuten Belastungsstörung hat sich über die Zeit evtl. eine posttraumatische Belastungsstörung, Anpassungsstörung oder anders klassifizierbare Störung mit Krank-heitswert entwickelt. Eine rechtzeitige Inter-vention, Behandlung oder einfache Psycho-edukation, um über mögliche Belastungs-symptome aufzuklären, hat in der Regel nicht stattgefunden. Die Betroffenen wur-den als nicht somatisch Verletzte einer wei-teren Betreuung oder Beobachtung nach dem traumatischen Ereignis nicht zugeführt.

Pathologische Verarbeitungsmuster können in solchen Fällen nicht rechtzeitig erkannt werden. Die Patienten kommen dann, wenn die Symptomatik der Störung meist voll aus-geprägt ist. Eine Zuordnung zum verursa-chenden Ereignis ist nach der langen Zeit der Vollausbildung der Störungssymptomatik und der Odyssee bis zum Finden eines ge-eigneten Therapeuten oftmals nur noch schwer möglich. Einen Zusammenhang zwischen traumatischem Ereignis und

Stö-rung aufzeigen zu können, hat jedoch auch versicherungsrechtliche Aspekte! Des wei-teren ist davon auszugehen, dass innerhalb der Bevölkerung ein bestimmter Prozentsatz von Menschen hinsichtlich eines psychi-schen Störungsbildes eine Vorerkrankung aufweist oder dass eine erhöhte Vulnerabi-lität diesbezüglich vorliegt, so dass das trau-matische Ereignis den Ausbruch einer Stö-rung triggert.

Das Bild der akuten Belastungsreaktion ist zudem nicht einheitlich. Im Extremfall tre-ten Handlungs- oder emotionale Blocka-den auf (Stupor, dissoziative Zustände, De-realisationsphänomene) oder physiologi-sche Überreaktionen (Angst- und Panik-reaktionen). Somit ist die Notwendigkeit gegeben, dass Psychologische Psychothe-rapeuten und Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten auch primär, d. h. wäh-rend des akuten Notfallereignisses, tätig werden („Gehstruktur“). Ihr Aufgabenbe-reich wird eine erste Sichtung und Erfas-sung der dem traumatischen Ereignis aus-gesetzten Betroffenen beinhalten. Hinzu kommen in offensichtlich schwereren Fäl-len die psychotherapeutische Kriseninter-vention, die Dokumentation und Zuwei-sung zu nachfolgenden Beratern und The-rapeuten aus dem Bereich der Sekundär-prävention. Auch eine Intervention bei be-lasteten oder auffälligen Angehörigen und Einsatzkräften mag ggf. notwendig sein. Vor Ort wird eine Kooperation mit der Einsatz-leitung, den Helfern aus dem Bereich der psychosozialen Unterstützung (PSU) und den Notärzten erforderlich sein. Sich in die-se Strukturen einbinden zu können, erfor-dert zusätzliche Kenntnisse und eine zu-sätzliche Qualifikation.

Wie sehen die Strukturen aus, in die der Notfallpsychologe / Notfallpsychotherapeut einge-bunden wird?

Der Katastrophenschutz ist in erster Linie Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte.

Im Katastrophenfall können jedoch Einhei-ten auch kreisübergreifend (regional) oder gar länderübergreifend (überregional) tätig werden. Das LBKG bietet den notwendigen, rechtlich vorgegebenen Rahmen, den Krei-sen obliegt die Ausgestaltung des Katastro-phenschutzes, d. h. der Aufbau von Struk-turen, die ein effektives Arbeiten im

Kata-strophenfall ermöglichen. Hier gilt es, sich als Notfallpsychologe / Notfallpsychothera-peut zu integrieren. Das Notfallpsychothe-rapeutische Konzept in die bestehenden Strukturen einzugliedern, wird Aufgabe der Unteren Gesundheitsbehörden sein.

Der Aufbau von Katastrophenschutzstruk-turen, die die Vernetzung und Einbindung der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) vorsehen, findet derzeit meist in Anlehnung an das sogenannte „Beerlage-Konzept“ statt. Frau Prof. Dr. Irmtraud Beer-lage hat im Rahmen eines Forschungs-projekts an der Hochschule Magdeburg-Stendal im Auftrag des Bundesinnenminis-teriums modellhaft Strukturen für die psy-chosoziale Notfallversorgung erstellt.

Grob vereinfacht können Notfallpsycho-logen/Notfallpsychotherapeuten auf ver-schiedenen Ebenen der Akutversorgung mit Führungsfunktionen oder Aufgaben betraut sein:

■ als Fachberater PSNV (Beratung der Ein-satzleitung auf Stabsebene)

■ als Leiter der psychosozialen Unterstüt-zung (LPSU) – Einsatzleitung mit Ge-samtverantwortung ähnlich einem lei-tenden Notarzt

■ als Führungsassistent PSU (FüAss PSU) – Koordinationsaufgaben ähnlich einem organisatorischen Leiter Rettungsdienst

■ als Notfallpsychologe / Notfallpsycho-therapeut in der Akutintervention ähn-lich dem Notarzt.

Die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit ande-ren eingebundenen Hilfskräften der psycho-sozialen Notfallhilfe (Krisen- und Notfallnach-sorgehelfern, Notfallseelsorgern) wird hierbei eine notwendige Voraussetzung sein. Ohne diese Helfer anderer Professionen werden Notfallpsychologen/ Notfallpsychotherapeu-ten genauso wenig auskommen wie der Not-arzt ohne die Sanitätseinheiten oder Schnell-einsatzgruppen (SEG).

Exemplarische Aufgaben der Notfallpsychologen / Notfall-psychotherapeuten in der Akutversorgung

Dem aufmerksamen Leser wird aufgefal-len sein, dass bislang meist beide Begriffe

Rheinland- Pfalz

„Notfallpsychologe“ und „Notfallpsychothe-rapeut“ genannt wurden. Viele Aufgaben in der Akutversorgung setzen psychologi-sche Kenntnisse und Fähigkeiten voraus (Kenntnisse aus der Sozialpsychologie, Fä-higkeiten zum vernetzten Denken, struk-turelle Kenntnisse, u. a.). Zur Bewältigung dieser Aufgaben ist keine Approbation oder eine Richtlinien-Therapieausbildung not-wendig – wenngleich dies hilfreich ist. Für die Aufgaben, die wir als Mitglied eines Heilberufs wahrnehmen (Sichtung, Diag-nostik, psychotherapeutische Kriseninter-vention) wird die Notwendigkeit einer Ap-probation als Psychologischer Psychothe-rapeut und/oder Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeut gesehen (siehe LBKG

§ 23 Abs. 1 seit 1. Juli 2005). Dies bedeu-tet nicht, dass wir als Therapeuten alle vom traumatischen Ereignis Betroffenen zu

„Traumapatienten“ machen, sondern dass wir Mittel und Methoden verwenden, die wir aus unserem Berufsalltag als Psycho-therapeuten kennen. Als ausgebildete ap-probierte Fachkräfte setzen wir unser Fach-wissen aus der Krankheitslehre, Ätiologie, Symptomkunde, unsere Kenntnisse bzgl.

Störungsverlauf und Interventionstechni-ken ein. Im Rahmen der psychosozialen Notfallversorgung wird dies nicht in allen, jedoch in einigen Fällen notwendig sein.

Diese Kenntnisse werden auch wichtig sein, wenn es um die Weitervermittlung oder Zuweisung von Betroffenen in den Bereich der Sekundärprävention geht.

Denkbare Aufgaben könnten sein:

Als Führungsaufgabe:

■ Lagebeurteilung und Entscheidung bzw.

Beratung hinsichtlich des weiteren Ver-sorgungsbedarfs durch PSU-Kräfte

■ Ansprechpartner für fachliche Anfragen der Einsatzleitung, des Notarztes oder der PSU-Helfer

■ Kontakt und Vermittlungsaufgaben zu niedergelassenen Kollegen und zu Ein-richtungen der Sekundärprävention (Be-ratungsstellen ggf. Kliniken, Traumaam-bulanzen)

■ Beratung der Einsatzleitung bzgl. sozial-psychologischer oder massenpsycho-logischer Aspekte im Einsatzgeschehen

■ Kooperation mit Betreuungskräften und Versorgungseinheiten

■ evtl. Initiierung des Aufbaus einer Hotline

Als Interventionsaufgabe:

■ Erstsichtung von betroffenen Personen und Beurteilung des individuellen psy-chosozialen, ggf. psychotherapeuti-schen Versorgungsbedarfs bei der Feststellung psychopathologischer Auf-fälligkeiten, ggf. Anforderung von Trans-portkräften

■ Dokumentation des psychischen Befun-des anhand einer Kurzdokumentation in Ergänzung zum allgemeinen Erfas-sungsbogen

■ Gesprächsangebote bei notwendiger psychotherapeutischer Kriseninterven-tion (ansonsten Betreuung durch die anderen PSU-Kräfte)

■ evtl. fachliche Beobachtung oder Be-treuung, bis eine Verlegung oder der Abtransport vom Behandlungsplatz/ Be-treuungsplatz erfolgt

■ Betreuung und Informationsweitergabe an Angehörige

■ Gesprächsangebote an Einsatzkräfte Die Tätigkeitsfelder sind sicher weitreichen-der als hier dargestellt und die Auflistung ist nicht komplett. Die Notwendigkeit der Einbindung unserer Berufsgruppe in die psychosoziale Notfallversorgung wird hier-bei aber bereits deutlich.

Ausbildungsnotwendigkeit für die Einsatztätigkeit

Neben den Kenntnissen, die Notfallpsy-chologen / Notfallpsychotherapeuten aus dem Studium und der Therapieausbildung mitbringen, wie auch den Kenntnissen aus der praktischen Tätigkeit als Berater/in in einer psychosozialen Einrichtung bzw. als Psycho- oder Traumatherapeut / in sind Kenntnisse erforderlich, die die strukturel-le organisatorische Arbeit im Katastrophen-schutz betreffen. Hierzu gehören u. a. fol-gende Kenntnisse über:

■ Führungssysteme in Rettungsdienst und Katastrophenschutz und deren gesetz-liche Grundlagen

■ den Aufbau und die Arbeitsweise von Katastrophenschutzstäben im Einsatzfall

■ Angebote, Aufgaben und Kompetenzen der PSU (z. B. Kriseninterventions- und Notfallnachsorgedienste, Notfallseel-sorge)

■ die Erfüllung praktischer Führungsaufga-ben beim Einbezug von Notfallpsycho-logen / Notfallpsychotherapeuten im Ein-satzfall (Lagebewertung mit Risikoana-lyse, Analyse des Bedarfs von Einsatz-kräften, Raum- und Transportbedarf für die Betroffenen, Einbindung externer Hilfesysteme, Nutzung von Kommuni-kationsmitteln (Funk)).

Wie bereits beschrieben, wird die LPK im LBKG verpflichtet, den Mitgliedern Fort-bildungsangebote für die Tätigkeit im Ka-tastrophenschutz zu machen. Inwieweit dies innerhalb der Kammer angeboten wird oder ob in Kooperation mit der Aka-demie für Krisenmanagement, Notfall-planung und Zivilschutz (AKNZ) in Ahrwei-ler solche Schulungen stattfinden, ist noch offen. Die AKNZ ist Ausbildungsstätte des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Hier finden derzeit von der FIFA finanzierte Führungskräfteaus-bildungen für den Bereich der psychoso-zialen Notfallhilfe als Vorbereitung auf die Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland statt.

Zusammenfassung

Seit dem 1. Juli 2005 sind die Psychologi-schen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Rah-men einer Änderung und Erweiterung des LBKG in die Versorgung von Opfern, Ange-hörigen und Einsatzkräften als Gesund-heitsberuf per Gesetz eingebunden wor-den. Der LPK obliegt in diesem Zusammen-hang die Fortbildung ihrer Mitglieder.

Die Tätigkeit als Notfallpsychologe/Notfall-psychotherapeut findet im Einsatzfall in Zu-sammenarbeit mit anderen Kräften der psy-chosozialen Notfallversorgung statt. Der Notfallpsychologe/Notfallpsychotherapeut ist dabei in das hierarchische System des Katastrophenschutzes integriert. Kenntnis-se über die Führungs- und Stabsarbeit sind hierbei genauso notwendig wie Kenntnis-se über die psychosozialen Strukturen und (trauma)therapeutischen Angebote und Einrichtungen, an die im Bedarfsfall weiter vermittelt wird.

Die notfallpsychologische / notfallpsycho-therapeutische Arbeit stellt ein neues, ab-wechslungsreiches und zu gleich

verant-Rheinland- Pfalz

wortungsvolles Aufgabenfeld dar. Katastro-phen ereignen sich zum Glück nicht jeden Tag. Im Falle eines Falles wäre es jedoch schön, wenn sich unsere Berufsgruppe die-ser Aufgabe und Verantwortung stellt. Ich kann deshalb an dieser Stelle meine Kolle-ginnen und Kollegen nur ermuntern, sich für diese Aufgabe fortzubilden und beim Aufbau der notfallpsychologischen /notfall-psychotherapeutischen Versorgungsstruk-turen mitzumachen.

Literatur:

■ Beerlage, Irmtraud (2004): Entwick-lung von Standards und EmpfehEntwick-lungen für ein Netzwerk zur bundesweiten Strukturierung und Organisation psy-chosozialer Notfallversorgung – Kurz-titel „Netzwerk psychosoziale Notfall-versorgung“, Forschungsprojekt im Auf-trag des Bundesministerium des Inne-ren, Bundesverwaltungsamt – Zentral-stelle für Zivilschutz – Projekt-Nr.: B

1.11-101/02, Laufzeit 12/02 – 7/04, Endbericht Juli 2004, www.psycho soziale-notfallversorgung.de

Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophen-schutz (Brand- und KatastrophenKatastrophen-schutz- Katastrophenschutz-gesetz – LBKG-) vom 2. November 1981 (GVBI. S. 247), zuletzt geändert durch Ar-tikel 1 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GVBI. S. 104), BS 213-50

Psychoonkologie

Am 5. Juli 2005 fand im Sozialministerium in Mainz ein Gespräch zur psychoonko-logischen Versorgung in den rheinland-pfäl-zischen Brustkrebszentren statt, an dem von Kammerseite Dr. Annelie Scharfenstein und Birgit Heinrich teilnahmen. Der Leiter des Tumorzentrums, Dr. Andreas Werner, stellte den anwesenden Krankenkassen-vertretern, den Psychoonkologen mehre-rer Brustzentren und dem Vertreter des MASFG ein von ihm entwickeltes Konzept zur interdisziplinären psychoonkologischen Versorgung in Brustzentren vor. Er schlug einen dreijährigen Modellversuch unter Leitung des Tumorzentrums vor. Dazu hat-te er einen aktuellen Status der rheinland-pfälzischen Brustzentren erstellt – 3 von 5 sind bereits von der Deutschen Krebsge-sellschaft zertifiziert. Dr. Werner konnte deutlich machen, dass keines der Zentren eine Rezertifizierung erlangen würde, weil die Bedingungen des Landeskrankenhaus-planes zur psychoonkologischen Versor-gung nicht eingehalten werden. Eine hin-reichende Personaldecke wird offenbar immer nur im Zuge des Zertifizierungs-prozesses vorgehalten, indem für die Psy-choonkologie psychologische Leistungen aus einem anderen Bereich für kurze Zeit

„umgelagert” werden.

Am Zertifizierungsantrantrag des Brustzen-trums Koblenz wird der Mangel an

qualifi-ziertem psychoonkologischem Personal besonders deutlich. Das Zentrum besteht nämlich aus einem Krankenhausverbund, der räumlich nicht eng zusammenhängt, sondern die Häuser in Mayen, Andernach, Dernbach, Neuwied und das katholische Klinikum Koblenz einschließt. Teilweise werden an den Häusern Kooperationen mit niedergelassenen Psychoonkologen ange-geben, doch die tatsächlich aufgewandten Zeiteinheiten für die konsiliarische Tätigkeit werden nicht belegt.

Die Krankenkassen vertraten in der Sitzung die Ansicht, dass die Häuser, die Brust-zentren werden wollen, ein Interesse ha-ben müssen, die Psychoonkologie auch nachzuweisen. Daher müsste diese aus den vorhandenen Mitteln, auch wenn sie nicht in der DRG-Pauschale einberechnet ist, bezahlt werden!

Einem Projekt nach §§ 140 a ff. SGB V (In-tegrierte Versorgung mit „Anschubfinan-zierung”) konnten die Krankenkassenver-treter nichts abgewinnen. Sie betonten, dass die §§ 140 a ff. SGB V den Wettbe-werb unter den einzelnen Krankenkassen befördern sollen und sich deshalb nicht als Grundlage für ein möglichst flächende-ckendes Versorgungskonzept „Psychoonko-logie” eignen. Lediglich der Vertreter des VdAK ging näher auf die vorgetragenen

Argumente von Dr. Werner für eine qualitätsgesicherte psychoonkologische Versorgung ein.

Die Vertreterinnen der LPK betonten, dass der Vorstand das Konzept von Dr. Werner befürwortet, wonach die psychoonkolo-gische Betreuung in den einzelnen Brust-zentren mit Kooperationsverträgen und An-gabe des zeitlichen Umfangs nachzuwei-sen ist. Dies hat der Präsident der Mini-sterin bereits direkt in einem Schreiben mitgeteilt. Die ambulante psychoonkolo-gische Betreuung sollte ohne Bindung an die Richtlinienverfahren gewährleistet und z. B. durch die Dokumentation der Kon-siliar-und Liäsondienste in der Öffentlich-keit bekannt gemacht werden.

An diesen Seiten arbeiteten mit:

Matthias Heidt, Birgit Heinrich, Barbara Kaleta, Dr. Annelie Scharfenstein

Geschäftsstelle

Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 30 55130 Mainz

Tel. 06131 / 5703813 Fax 06131 / 5700663 service@lpk-rlp.de www.lpk-rlp.de

Mo-Fr 10.00 – 12.30 Uhr Di und Do 14.00 – 16.00 Uhr

Im Dokument Nachruf auf Prof. Dr. Klaus Grawe (Seite 98-102)