• Keine Ergebnisse gefunden

Mitteilungen der Psychotherapeuten- Psychotherapeuten-kammer Hamburg

Palliativversorgung in Hamburg

Nachdem im vergangenen Jahr die Richt-linie zur spezialisierten ambulanten Pallia-tivversorgung (SAPV) in Kraft getreten ist, hatten alle Beteiligten auf eine schnelle Umsetzung in den Bundesländern gehofft.

Mit der SAPV sollte nicht nur eine deutli-che Verbesserung der medizinisdeutli-chen und pflegerischen Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten durch ent-sprechend qualifiziertes Personal erreicht werden, sondern auch die psychothera-peutische Behandlung und psychosoziale Betreuung von Betroffenen und deren An-gehörigen.

In Hamburg hat sich auf Landesebene eine Gruppe von schon bislang im Palli-ativ-Care-Bereich tätigen Pflegediensten, Ärzten und Psychologen zum „Runden Tisch SAPV“ zusammengeschlossen. Ko-ordinator ist Dr. Michael Wunder (Psycho-therapeut/ev. Stiftung Alsterdorf). Diese Gruppe verhandelt seit Anfang 2009 mit den Hamburger Krankenkassenverbänden über Vergütung und Leistungsumfang. Da-bei kristallisiert sich zunehmend heraus, dass die derzeit von den Krankenkassen gebotene Vergütung kaum ausreicht, eine qualifizierte medizinische und pflegerische Leistung zu finanzieren, geschweige denn die geforderte multiprofessionelle Betreu-ung unter EinbeziehBetreu-ung von psychosozia-len und anderen notwendigen Leistungen.

Auch die Finanzierung der Koordination der Leistungen bleibt offen.

Bei diesen Gesprächen sowie im Rahmen einer Veranstaltung zur Palliativversorgung, an der neben dem Staatssekretär Claus-Theo Schröder (BMG) auch Frau Prüfer-Storcks (AOK Rheinland-Hamburg) und

Verteter verschiedener Pflegedienste als Referenten teilgenommen hatten, war wieder einmal der Irrglaube erkennbar, dass „psychologische und psychothera-peutische Behandlung“ verordnungsfähi-ge Leistunverordnungsfähi-gen seien. Hier wurde deutlich, dass insbesondere auf Kostenträgerseite immer noch nicht deutlich geworden ist, dass Psychotherapie kein verordnungsfä-higes Heilmittel wie z. B. Ergotherapie ist.

Insofern ist Skepsis angebracht bezüglich der tatsächlichen Verbesserung der Situati-on der Betroffenen und ihrer Angehörigen durch qualifizierte psychosoziale und psy-chotherapeutische Leistungen.

In diesem Zusammenhang muss allerdings auch auf den nicht unberechtigten Vorwurf von Seiten der Palliativ-Care-Teams und der Kostenträger hingewiesen werden, dass deutlich zu wenig Psychotherapeu-tenInnen über die qualifizierende Fortbil-dung im Bereich „Pallitiv-Care-Versorgung“

verfügen und oftmals Anfragen von Pallia-tivpatientenInnen und deren Angehörigen negativ beantwortet werden. Um diesem Umstand abzuhelfen, wird die Psychothe-rapeutenkammer Hamburg ab voraussicht-lich Herbst 2009 erneut die curriculare Fortbildung „Palliativversorgung“ anbieten.

Abweichend von der ersten Ausschreibung jetzt als modular aufgebautes Fortbildungs-curriculum. InteressentenInnen können sich bereits jetzt per E-Mail grabenkamp@

ptk-hamburg.de registrieren lassen.

Unser Vorstandsmitglied, Frau Gerda Krau-se, hat zum Thema „Palliativversorgung“

mit Frau Dipl.-Psych. Angelika Maaßen, das nachfolgende Interview geführt. Frau Maa-ßen ist bei der Beratungsstelle „Hamburgi-sche Brücke e.V.“ im Bereich tätig und hat an der Entwicklung der curricularen Fortbil-dung „Palliativversorgung“ mitgewirkt.

Frau Maaßen, aus welchen Gründen finden Sie es notwendig, dass Psy­

chotherapeutInnen im Rahmen der Palliativversorgung tätig werden?

Palliativ Care (PC) beruht definitionsge-mäß auf einem interdisziplinären Ansatz, der eine Vielzahl der an der Behand-lung, Pflege, Betreuung und Beratung beteiligten Berufsgruppen umfasst.

PPs und KJPs gehören aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz in das Behand-lungsteam und Psychologische Psycho-therapie in das Behandlungskonzept dazu.

PC zielt ab auf die Lebensqualität am Le-bensende unheilbar kranker, sterbender Menschen und ihrer Angehörigen und richtet sich auf die Bedürfnisse der Betrof-fenen. PPs und KJPs können neben den anderen Berufsgruppen wie ÄrztInnen, PflegerInnen und SeelsorgerInnen einen unverzichtbaren Beitrag leisten, Leiden zu lindern und Lebensqualität zu sichern.

Im Zusammenhang mit der zugrunde lie-genden Krankheit und deren Verarbeitung, bei der Bewältigung des psychischen Stres-ses und beim Abschiednehmen reagieren unheilbar Kranke und deren Angehörige nicht selten mit psychotherapeutisch be-handlungsbedürftigen Symptomen bzw.

Störungsbildern, beispielsweise depressive Störungen, Suizidalität, Angststörungen, pathologische Trauer. Mit Blick auf die Si-cherung der Lebensqualität müssen diese psychischen Auffälligkeiten genauso ernst genommen werden, wie körperliche Sym-ptome. Die Identifizierung und Behandlung dieser Erlebens- und Verhaltensstörungen gehört in die Hand von ExpertInnen.

Die Zuweisung zu Psychotherapie sollte dabei nicht „zufällig“ erfolgen, sondern in-tegraler Bestandteil von PC sein. Betroffe-ne (Patienten und Angehörige) sollen sich also darauf verlassen können, dass ihnen

Hamburg

Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer

sämtliche spezifische psychologische/

psychotherapeutische Interventionen und Angebote zur Behandlung resp. Linderung psychischer Symptome zur Verfügung ste-hen.

Niedergelassene PPs/KJPs müssen sich an dieser spezialisierten ambulanten Ver-sorgung insofern beteiligen, als dass sie sich in PC-Teams einbinden lassen. Dies bedeutet natürlich punktuell eine Verän-derung der Zugangswege zu den Betroffe-nen und der Arbeitsweise, wenn PPs und KJPs Unterstützung und Behandlung in der Häuslichkeit und das innerhalb eines inter-disziplinären Teams vornehmen.

Was sind spezielle psychotherapeu­

tische Fähigkeiten/Kenntnisse, die in diesem Curriculum vermittelt werden sollen?

Im Hinblick auf das spezifische Fachwissen zu PC sollten die Psychotherapie-KollegIn-nen den anderen beteiligten Berufsgrup-pen in nichts nachstehen.

Deshalb halte auch ich das umfangreiche Curriculum von insgesamt 160 Stunden für richtig. Diagnostisches und Behand-lungswissen, verschiedene psychothera-peutische Verfahren gehören zum Hand-werkszeug der PPs/KJPs. Für die Mitarbeit in PC-Teams vermittelt werden müssen die Grundlagen zur inhaltlichen wie strukturel-len Versorgung, die Nutzung spezifischer Dokumentationsinstrumente, das Wissen zur Situation todgeweihter Menschen und ihrer Familien und zu den Krankheitsver-läufen. Vermittelt werden muss, wann und wie welche geeignete therapeutische Ver-fahren im Rahmen der psychotherapeu-tischen Behandlung eingesetzt werden sollten.

Der Fokus richtet sich nicht allein auf den chronisch und unheilbar kranken Men-schen, sondern zugleich auf die ihm Na-hestehenden/Angehörigen – auch das ist eine Besonderheit des Curriculums.

Psychologische PsychotherapeutInnen, die in der ambulanten palliativen Versorgung mitarbeiten wollen, müssen natürlich die Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit mitbringen.

Frau Maaßen, Sie arbeiten seit vie­

len Jahren in der Einrichtung „Bera­

tungsstelle für ältere Menschen und ihre Angehörigen“ – was sind Ihre Erfahrungen, welche Kenntnisse/Fä­

higkeiten sind im Umgang mit alten, evtl. kranken Menschen und deren Angehörige aus Ihrer Sicht wichtig?

Aufgabe dieser Beratungsstelle der HAM-BURGISCHEN BRÜCKE, in der ich seit fast 20 Jahren arbeite, ist die Beratung, Beglei-tung und Unterstützung älterer, speziell gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen und ihrer Angehörigen in einem multipro-fessionellen Team. Der besondere Schwer-punkt der Beratungsstelle liegt auf den demenziellen Erkrankungen. Handlungs-leitendes Prinzip der Arbeit sind die Hilfe zur Selbsthilfe und die Sicherstellung von Lebensqualität unter den Bedingungen der Demenz.

Ich kenne die Verzweiflung der Betroffe-nen, mit einer unheilbaren, unerbittlich fortschreitenden Krankheit konfrontiert zu sein und ich weiß, welche bedeutsame Rolle die Angehörigen in der Behandlung, Pflege und Betreuung spielen.

Zum Konzept einer gerontopsychiatrisch orientierten Beratungsstelle gehört es, sich auf die älteren/alten Menschen und die Angehörigen einzustellen. Was Angehörige betrifft, so gilt es, sie in ihrer doppelten Rol-le wahrzunehmen, nämlich als die zweiten Opfer der Erkrankung einerseits und als Ex-pertInnen für Betreuung und Pflege in der Familie andererseits. Weil sie Teil des Le-bens des Erkrankten sind, ist es einerseits für das Wohl des erkrankten Menschen so wichtig, sie in alle Maßnahmen einzubezie-hen, sie in ihren Kompetenzen zu stärken und zu nutzen. Weil sie unter den psychi-schen Belastungen als Mitbetroffene und als Betreuende häufig psychische Sympto-me entwickeln, brauchen sie andererseits selbst fachliche Hilfe, auch nach dem Tod des Kranken.

Versorgungsrealität ist, dass ältere, multi-morbide Menschen, Menschen mit einer neurologischen Erkrankung und Menschen mit einer Demenz einen erheblichen An-teil der am Lebensende palliativ Versorg-ten ausmachen.

Im Zusammenhang mit einer unheilba-ren Erkrankung eines Elternteils, welches nun in zunehmendem Maße auf Hilfe angewiesen ist, werden die erwachsenen pflegenden Kinder auf besondere Weise und unentrinnbar mit dem individuellen, lebensgeschichtlich gewachsenen Eltern-Kind-Verhältnis konfrontiert. Wenn alte, nicht oder nicht hinreichend bearbeitete Konflikte oder Traumatisierungen vorliegen, kommt es zu deren Reaktivierung. Wäh-rend manche Angehörigen gerade in der Sterbephase der nahe stehenden Person in eine psychische Krise geraten, dekom-pensieren andere nach deren Tod. Das ist vor allem bei Abhängigkeitsbeziehungen der Fall, und hier sind natürlicherweise die an Jahren alten Lebenspartner besonders betroffen. Wir haben es also mit psycho-therapeutisch behandlungsbedürftigen Menschen zu tun. Die Angehörigen brau-chen effektive Behandlung, besonders im Krisenfall. Grundlegende Kenntnisse über die Situation (insbesondere Rollenver-ständnis, Konflikte, Belastungen) pflegen-der Angehöriger sind m. E. Voraussetzung für eine angemessene Psychotherapie.

Von älteren KlientInnen erfahre ich immer wieder, wie sehr sie das Sterben fürch-ten, dass sie sich einen schnellen Tod wünschen und dass sie ihn notfalls selbst herbeiführen wollen. Ein Drittel der alten Menschen würde sich, einer Studie zufol-ge, lieber umbringen (lassen), als sich der

„menschenunwürdigen“ Behandlung in einem Krankenhaus oder Pflegeheim aus-zusetzen. Wenn sich ältere Menschen in den Phasen einer schweren, zum Tod füh-renden Erkrankung einer weit reichenden, auch psychotherapeutischen Begleitung sicher sein könnten, wenn sie wüssten, auf Wunsch gut versorgt zu Hause sterben zu können, würde sich das angstmindernd auf ihre Vorstellungen vom Lebensende auswirken. Speziell über Behandlungskon-zepte für ältere, sterbende Menschen wis-sen wir allerdings noch wenig.

Vor dem Hintergrund nicht allein lebens-geschichtlicher, sondern auch historisch begründeter Erfahrungen kann es – da-von wird heute ausgegangen – in einer Situation des drohenden Ausgeliefertseins (wie im Falle einer schweren Erkrankung oder bei völliger Abhängigkeit von anderen

Hamburg

Hamburg

im Falle von Schwerstpflegebedürftigkeit möglich) zu Traumareaktivierungen kom-men. Hier ist psychotherapeutische Kom-petenz gefragt. Für die Psychotherapie al-ter Menschen wichtig ist neben Kenntnis der Genese von Konflikten und Traumata des Erwachsenenalters das Wissen um historisch-politische Ereignisse. Darüber hinaus sollten sich Psychologische Psycho-therapeutInnen mit dem eigenen Älterwer-den auseinandergesetzt haben.

Kassenkritik an der ambulan­

ten psychotherapeutischen Situation in Hamburg

In den letzten Wochen fanden mehrere Gespräche von Vorstandsmitgliedern mit VertreterInnen verschiedener Krankenkas-sen über die momentane psychothera-peutische Versorgung in Hamburg statt.

Hierbei wurden uns verschiedene Proble-me aus Sicht der Kassen vorgetragen:

Im Bereich schwerer psychischer

Er-„

„

krankungen stiegen die stationären Be-handlungstage (und damit verbunden die Kosten) kontinuierlich an.

Es gäbe erhebliche

Schnittstellenprob-„

„

leme zwischen stationärem Aufenthalt und anschließender ambulanter psy-chotherapeutischer Weiterbehandlung.

Insbesondere schwerer erkrankte

Ver-„

„

sicherte hätten weiterhin Probleme, ambulante Behandlungsplätze zu fin-den. Die Zahl der Kostenerstattungsfäl-le – auch im Erwachsenenbereich – sei trotz eines offiziellen Versorgungsgra-des im Bereich der Psychotherapie von 140% nach wie vor sehr hoch.

Die Wartezeiten für Erstgespräche

sei-„

„

en vielfach zu lang, manche Psychothe-rapeuten würden zeitweise gar keine Erstgespräche ermöglichen.

Insbesondere berufstätige PatientInnen

„

„

hätten es schwer, Behandlungsplätze zu finden: es würden zu selten Abend-termine bereitgestellt.

Viele ambulante

Kassenpsychothera-„

„

peuten würden ihren Versorgungsauf-trag nicht ausfüllen und zu wenige The-rapiesitzungen anbieten.

Die Vergabe der Therapieplätze erfolge

„

„

nicht nach Dringlichkeit und Schwere der Behandlung: jüngere, gut gebildete

und leichter Erkrankte würden bevor-zugt.

Therapiekontingente würden meistens

„

„

ausgeschöpft, was den Verdacht der Unwirtschaftlichkeit nahe lege.

Das Gutachtersystem erfülle seinen

„

„

Zweck nicht, es könne doch nicht sein, dass 99% der Anträge befürwortet wer-den.

Die angesprochenen Fragen sollen im Rah-men der Kammergremien und in weiteren Gesprächen mit KassenvertreterInnen dis-kutiert sowie Lösungsvorschläge erarbeitet werden.

Verlängerung der Zulassung über das 68. Lebensjahr hinaus Wir möchten alle kassenzugelassenen Kammermitglieder, die aus Altersgründen ihre Tätigkeit reduzieren wollen, darauf hin-weisen, dass der Versorgungsauftrag auch reduziert werden und eine halbe Praxis zur Nachbesetzung ausgeschrieben wer-den kann. Die Kammer bittet, von dieser Möglichkeit im Interesse des Berufsnach-wuchses und der PsychotherapiepatientIn-nen Gebrauch zu machen statt einfach die Tätigkeit zu reduzieren.

Fortbildungsnachweis

Der Countdown läuft….. Alle KV-zugelasse-nen Kammermitglieder hatten Ende 2008/

Anfang 2009 von der KVH eine ausgespro-chen unglücklich formulierte Mitteilung über ihren bisherigen Fortbildungspunkte-stand erhalten. In der Mitteilung war nicht nur irrtümlicherweise angegeben, dass die Ärztekammer die Punktekonten für die Hamburger PP und KJP führt, sondern auch die Rede von „angestellten“ PP und KJP. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass Sie frühzeitig Ihr Zertifikat zum Nach-weis der Fortbildungspunkte beantragen sollten.

Tun Sie das bitte NICHT!! sondern beach-ten Sie die nachfolgenden Hinweise:

Sollten derzeit noch keine 250 Punkte

„

„

(incl. 50 Punkte pauschal für Litera-turstudium) auf Ihrem bei uns geführ-ten Fortbildungspunktekonto erfasst worden sein, senden Sie uns bitte die

noch fehlenden Fortbildungsnachweise schnellstmöglich zu.

Falls Sie zu der großen Masse

derjeni-„

„

gen gehören, die schon weit mehr als 250 Punkte haben, schicken Sie uns bitte keine weiteren Nachweise (Dan-ke !!).

Sofern Sie der elektronischen

Über-„

„

mittlung des Fortbildungspunktekontos nicht widersprochen haben, übermit-teln wir per 30.06.09 für alle Kammer-mitglieder, die seit dem 1.7.2004 oder davor eine KV-Zulassung haben, den Punktestand an die KVH.

Falls Sie Ihre KV-Zulassung erst nach

„

„

dem 1.7.2004 erhalten haben, erfolgt keine Übermittlung von Punkten. Für diesen (kleineren) Personenkreis und generell für die Zukunft muss noch ein Procedere mit der KVH besprochen werden.

Alle KV-Zugelassenen erhalten über den

„

„

elektronisch an die KVH übermittelten Punktestand eine schriftliche Bescheini-gung/Zertifikat für Ihre Unterlagen. Dies passiert automatisch – bitte nicht nach-fragen, wenn sich der Versand etwas verzögern sollte.

Für alle KV-Zugelassenen deren

Punkte-„

„

daten per 30.06.09 übermittelt worden sind, beginnt am 1.7.2009 der nächste Fortbildungsnachweiszeitraum von 5 Jahren. Ihre bei uns bis zum 30.06.09 erfassten Fortbildungsveranstaltungen werden in der EDV archiviert, sind aber als „quasi verbraucht“ gekennzeichnet und für die Zukunft nicht mehr berück-sichtigt.

Zum Schluss noch der Hinweis auf die uns immer noch nicht vorliegende Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Fortbildungspflicht für Angestellte. Sobald endgültige Informatio-nen vorliegen, geben wir diese per Kam-mertelegramm weiter.

Qualitätsmanagement

Ende 2009 läuft für die KV-Zugelassenen unter Ihnen die Phase II der „Umsetzung“

des einrichtungsinternen Qualitätsma-nagement aus. Bis dahin sollen entspre-chend der Gesetzgebung, die Praxen das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement

Hamburg

Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer

eingeführt haben. Die Psychotherapeuten-kammer Hamburg hatte Sie im Frühjahr 2008 zu einer Veranstaltung eingeladen, bei der eine Vertreterin der Psychothera-peutenkammer Niedersachsen „Orientie-rungshilfen zum Qualitätsmanagement“, in Anlehnung an ISO-Normen vorgestellt hat.

Einige Kammermitglieder hatten bei dieser Veranstaltung ihr Interesse angemeldet, konkrete Unterstützung bei der Erstellung eines individuellen Praxishandbuches zu erhalten.

Die Psychotherapeutenkammern Nieder-sachsen und Hamburg haben sich nun entschlossen, gemeinsam einen konkreten Vorschlag für ein Praxishandbuch für die ambulante psychotherapeutische Praxis zu erarbeiten. Das Handbuch soll konkrete Vorschläge für die Ablaufbeschreibungen der Arbeitsprozesse sowie einen Anhang mit zugehörigen Formblättern, Informati-onsmaterial für Patienten und Arbeitsma-terial für Diagnostik und Behandlung sowie einer einfach organisierten Dokumenten-lenkung enthalten. Dabei sollen die Unter-schiede der Psychotherapieverfahren und die Spezifika der Behandlung von Kinder- und Jugendlichen bzw. Erwachsenen Be-rücksichtigung finden.

Es ist geplant, Kammermitgliedern das Handbuch in Form einer CD – zur eigenen Überarbeitung – zum Selbstkostenpreis

zur Verfügung zu stellen. Mit der Fertigstel-lung ist Ende des 2. Quartals zu rechnen.

Über das konkrete Erscheinungsdatum, die Kosten und Bestellung werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Amtliche Bekanntmachung Änderung der Entschädigungs- und Reise-kostenordnung der Psychotherapeuten-kammer Hamburg

Die Behörde für Soziales, Familie, Ge-sundheit und Verbraucherschutz hat am 29.01.2009 die nachfolgende Änderung der Entschädigungs- und Reisekostenord-nung vom 12.11.2008 genehmigt:

Es wurde angefügt

§ 7 In Kraft treten

Diese Entschädigungs- und Reisekosten-ordnung tritt nach erfolgter Genehmigung und Veröffentlichung im Psychotherapeu-tenjournal rückwirkend zum 28. Mai 2008 in Kraft.

Erläuterung:

Bei der Beschlussfassung über die Ände-rung der Entschädigungs- und Reiskosten-ordnung am 28.05.2008 war der § 7 – In

Kraft treten – versehentlich nicht mit ent-halten.

Satzungsänderungen Psycho­

therapeutenversorgungswerk Die Delegiertenversammlung des Psy-chotherapeutenversorgungswerkes hat im Dezember 2008 zahlreiche Satzungsän-derungen beschlossen. Neben rechtlichen Anpassungen sind auch die Bedingungen für den Rentenbezug von Neumitgliedern (Beitritt nach 1.1.2009) geändert worden.

Wir bitten hierzu die in diesem Journal beigeheftete aktuelle Satzung des PVW zu beachten.

Geschäftsstelle

Psychotherapeutenkammer Hamburg Hallerstraße 61

20146Hamburg Tel. 040/226226060 Fax. 040/226 226 089 Internet: www.ptk-hh.de EMail: info@ptk-hamburg.de

Hessen