ZV Planungsverband Region Chemnitz 51110 6.000 16.000 ZV Sächsisches Industriemuseum 25210 1.050.400 1.050.400 Rettungszweckverband Chemnitz-Erzgebirge 12710 63.000 63.200
ZV Tierkörperbeseitigung 53710 36.490 40.000
SSumme 1.155.890 1.169.600
8. Entwicklung des Basiskapitals
Das Basiskapital der Stadt stellt den Saldo aller übrigen Positionen der Vermögensrechnung dar:
Anlagevermögen (einschl. aktive Sonderposten)
+ Umlaufvermögen
+ aktive Rechnungsabgrenzungsposten
- (doppische) Rücklagen
(z. B. Ergebnisüberschüsse der Vorjahre, bestimmte zweckgebundene Rücklagen)
- passive Sonderposten
- Rückstellungen
- Verbindlichkeiten
- passive Rechnungsabgrenzungsposten
= Basiskapital
Die genaue Höhe des Basiskapitals zu Beginn des Jahres 2011 wird mit Erstellung der Eröff-nungsbilanz zum 01.01.2011 berechnet. Da die Verwendung bzw. Verrechnung des Jahresergeb-nisses über die verschiedenen (doppischen) Rücklagen erfolgt, bleibt das Basiskapital zunächst unverändert. Nur in Einzelfällen erfolgt eine direkte Verrechnung bestimmter Vorgänge mit dem Basiskapital. Der Haushaltsausgleich erfolgt über die Ergebnisrechnung.
Mit Abschluss des Jahres 2011 werden sich die abgerechneten Defizite des Ergebnishaushaltes sukzessive auf das städtische Basiskapital auswirken. Das Basiskapital wird sich schrittweise vermindern, womit sich der fortschreitende Vermögensverzehr in der Stadt Chemnitz ausdrückt.
9. Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung
Die nachstehende Prognose verdeutlicht, dass die Bevölkerung der Stadt Chemnitz sich langsam aber kontinuierlich verringern wird. Nicht zuletzt aus diesem Grund sind eine Anpassung der Infra-struktur und der mit diesem Haushaltsplan eingeschlagene Weg einer Reduzierung neuer Investi-tionen zugunsten der Erhaltung des vorhandenen Vermögens sinnvoll.
Es wird davon ausgegangen, dass die Chemnitzer Bevölkerung bis 2030 in Abhängigkeit von den
Prognoseannahmen auf eine Zahl zwischen 217.000 und 231.000 Einwohnern sinken wird. Die
mittlere Variante im Diagramm (Variante 1), die als Grundlage kommunaler Planungen dient, führt
auf eine Zahl von ca. 223.000 Einwohnern. Damit wird ein Bevölkerungsverlust der Stadt
Chem-nitz bis 2030 gegenüber dem Einwohnerstand vom Dezember 2010 zwischen 4 % und 10 %
er-wartet.
223 300
Einwohner
217 300
Einwohner
231 000
Einwohner
2009: 240 629 Einwohner
215 000
220 000
225 000
230 000
235 000
240 000
245 000
250 000
255 000
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
Jahr (31.12.)
Anzahl
Variante 1 - Jährliches Zuzugsvolumen berücksichtigt den Rückgang der Gesamtbevölkerung Sachsens
Variante 2 - Jährliches Zuzugsvolumen berücksichtigt den Rückgang der mobilen Bevölkerung Sachsens (18 bis 29 Jahre)
Variante 3 - Zuzugsvolumen bleibt konstant
Ist-Einwohnerentwicklung bis 2009
prognose angenommene Fruchtbarkeitsziffer
- Chemnitz erreicht die vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen für Chemnitz im Jahre 2030 prognostizierte Sterberate
- das Fort- und Zuzugsverhalten über die Stadtgrenze ändert sich in Bezug auf die Alters- und Geschlechtsstruktur nicht
- das Umzugsverhalten in der Stadt ändert sich in Bezug auf die Alters- und Geschlechtsstruktur nicht
Position Erläuterung Erträge
Steuern und ähnliche Abgaben Gemeindesteuern (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Hunde-, Vergnügungs-,
Zweitwohnungssteuer) und Gemeindeanteile an Bundes- und Landessteuern (Einkommen-,
Umsatzsteuer), Sonderlastenausgleich Hartz IV vom Land
Zuwendungen, Umlagen nach Arten
sowie aufgelöste Sonderposten
Zuwendungen des Landes für laufende Zwecke, erhaltene Umlagen, Leistungsbeteiligung des Bundes nach SGB II (an den Kosten der Unterkunft);
Zuwendungen für investive Zwecke werden als passive Sonderposten in der Vermögensrechnung ausgewiesen und analog den Abschreibungen für das Vermögen über die Nutzungsdauer aufgelöst. Sie sind somit der Gegenposten zu den Abschreibungen und entlasten die Ergebnisrechnung.
sonstige Transfererträge Ersatz von sozialen Leistungen durch Dritte an die Stadt
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Verwaltungs- und Benutzungsgebühren,
Schülerbeförderungsentgelt, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge
privatrechtliche Leistungsentgelte Mieten und Pachten, Erträge aus Verkauf (z. B. von Druckerzeugnissen), sonstige privatrechtliche Erträge (z. B. Ablieferungen aus Nebentätigkeiten)
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
u. a. Erstattungen von Verwaltungskosten durch Dritte Finanzerträge Zinsen (z. B. aus Geldanlagen), Gewinnanteile von
verbundenen Unternehmen und Beteiligungen aktivierte Eigenleistungen und
Bestandsveränderungen
Leistungen, die eine Kommune für die Herstellung von Vermögen selbst erbringt, zählen zu den Anschaffungs- und Herstellkosten. Zur vollständigen Bilanzierung werden diese Leistungen dem Vermögensgegenstand zugebucht und bei dem Produkt, wo z. B. der
Personalaufwand anfällt, als Ertrag gebucht. Damit wird der ursprüngliche Aufwand kompensiert und
anschließend mit den Abschreibungen des Vermögens über die Nutzungsdauer aufgeteilt. Beispiele sind eigene Planungsleistungen für Investitionen.
sonstige ordentliche Erträge u. a. Konzessionsabgaben, Bußgelder, Säumniszuschläge u. ä.;
Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen: Werden ursprünglich gebildete
Rückstellungen der Höhe oder dem Grunde nach nicht mehr benötigt, werden sie ertragswirksam ausgebucht.
realisierbare außerordentliche Erträge
Planbare außerordentliche Erträge ergeben sich insbesondere bei bereits beschlossenen
Vermögensverkäufen.
Position Erläuterung Aufwendungen
Personalaufwendungen Aufwand für Personal, neben dem Gehalt zählen hierzu auch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung;
Auch die Zuführungen zu Rückstellungen im
Personalbereich zählen zu den Personalaufwendungen.
darunter: Zuführungen zu Rückstellungen für Pensionen
Die Stadt muss nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen Pensionsrückstellungen für die Beamten bilden, die entsprechende Anrechte erworben haben.
Die Bezahlung der Pensionen erfolgt durch den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen (KVS).
Da die Ansprüche mit der Beschäftigung erworben werden, sind diese zukünftigen Verpflichtungen bereits jetzt zu bilanzieren. Dies entspricht dem Prinzip der Periodengerechtigkeit.
darunter: Zuführungen zu Rückstellungen für
Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen der Alterteilzeit
Die Rückstellungen für Altersteilzeit sind mit Abschluss der Verträge bzw. im Rahmen der Arbeitsphase der Altersteilzeit zu bilden, da zu diesen Zeitpunkten die Ansprüche für die Leistungen im Rahmen der Freistellungsphase erworben werden und die
Verpflichtung der Stadt zur späteren Zahlung besteht.
Versorgungsaufwendungen Ruhegelder, Unterhaltsbeiträge, Hinterbliebenen-, Witwen- und Waisenbezüge, Verschollenheitsbezüge, Sterbegelder, Unfallfürsorge, Übergangsgelder nach dem BeamtenVG, Ausgleich bei besonderen
Altersgrenzen, Überbrückungshilfen bei Vorruhestandsregelungen
Zuführungen zu
Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger
Bei Versorgungsaufwendungen handelt es sich um Zahlungen an Beamte im Ruhestand.
Da die Pensionsrückstellungen in Chemnitz nur dargestellt, durch die o. g. Verfahrensweise mit dem KVS aber nicht in Anspruch genommen werden, wurde auf die Teilung der Rückstellungen für aktive
Beschäftigte und Versorgungsempfänger verzichtet.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
u. a. Unterhaltung und Bewirtschaftung von
beweglichem und unbeweglichem Vermögen, Erwerb und Ausrüstungen bis 150 € (ohne abziehbare
Vorsteuer) sowie deren Unterhaltung, Mieten und Pachten, Aufwand für Fortbildungen, Dienstreisen, Schülerbeförderung, Lehr- und Lernmittel,
planmäßige Abschreibungen Planmäßige Abschreibungen stellen die Wertminderung des Vermögens durch Abnutzung und Zeitverlauf dar.
I. d. R. wird die Abschreibung aus Anschaffungs- und Herstellkosten geteilt durch die Nutzungsdauer linear berechnet. Die Planung erfolgt sowohl für das
vorhandene Vermögen als auch für die im Finanzplanzeitraum vorgesehenen Investitionen.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Aufwand für Zinsen, insbesondere für Investitions- und Kassenkredite sowie bei Rückzahlung von
Fördermitteln
Position Erläuterung Transferaufwendungen
Abschreibungen auf
Sonderposten für geleistete
Investitionsförderungsmaßnahmen
Soziale Leistungen
Zuschüsse an Dritte (einschl. verbundene
Unternehmen, Beteiligungen, Zweckverbände) für laufende Zwecke;
Bei Zuschüssen an Dritte zur Förderung von
Investitionen, die mit einer Zweckbindungsfrist oder einem (Mit-)Nutzungsrecht versehen sind, wird in der Vermögensrechnung ein aktiver Sonderposten ausgewiesen. Durch die jährliche Auflösung dieses Sonderpostens werden die Mittel aufwandsseitig über den Zeitraum der Zweckbindung aufgeteilt.
Soziale Leistungen
Sozialumlage Umlage, die vom Kommunalen Sozialverband unter Berücksichtigung der Aufgabenerfüllung sowie der Steuerkraft der Mitglieder erhoben wird
sonstige ordentliche Aufwendungen
Büromaterial, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungs-kosten, Geschäftsführungskosten der Fraktionen, Steuern, Versicherungen, Sachverständigenkosten einschl. der Bildung von Rückstellungen für anhängige Gerichtsverfahren (entspricht dem Vorsichtsprinzip);
Leistungsbeteiligung an ARGE SGB II realisierbare außerordentliche
Aufwendungen
Planbare außerordentliche Aufwendungen ergeben sich insbesondere bei bereits beschlossenen oder
vorgesehenen Vermögensverkäufen. Die Planung
erfolgt derzeit insbesondere für die Subventionierung
von Grundstücksverkäufen in Gewerbegebieten und
sonstigen Gebieten (Verkäufe unter Buchwert).