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Mit der Mitgliedschaft im Rettungszweckverband Chemnitz-Erzgebirge sichert die Stadt Chem- Chem-nitz die Erledigung der öffentlichen Aufgaben Notfallrettung und Krankentransport

Im Dokument Haushaltsplan ... der Stadt Chemnitz: (Seite 111-117)

ZV Planungsverband Region Chemnitz 51110 6.000 16.000 ZV Sächsisches Industriemuseum 25210 1.050.400 1.050.400 Rettungszweckverband Chemnitz-Erzgebirge 12710 63.000 63.200

ZV Tierkörperbeseitigung 53710 36.490 40.000

SSumme 1.155.890 1.169.600

8. Entwicklung des Basiskapitals

Das Basiskapital der Stadt stellt den Saldo aller übrigen Positionen der Vermögensrechnung dar:

Anlagevermögen (einschl. aktive Sonderposten) + Umlaufvermögen

+ aktive Rechnungsabgrenzungsposten - (doppische) Rücklagen

(z. B. Ergebnisüberschüsse der Vorjahre, bestimmte zweckgebundene Rücklagen) - passive Sonderposten

- Rückstellungen - Verbindlichkeiten

- passive Rechnungsabgrenzungsposten

= Basiskapital

Die genaue Höhe des Basiskapitals zu Beginn des Jahres 2011 wird mit Erstellung der Eröff-nungsbilanz zum 01.01.2011 berechnet. Da die Verwendung bzw. Verrechnung des Jahresergeb-nisses über die verschiedenen (doppischen) Rücklagen erfolgt, bleibt das Basiskapital zunächst unverändert. Nur in Einzelfällen erfolgt eine direkte Verrechnung bestimmter Vorgänge mit dem Basiskapital. Der Haushaltsausgleich erfolgt über die Ergebnisrechnung.

Mit Abschluss des Jahres 2011 werden sich die abgerechneten Defizite des Ergebnishaushaltes sukzessive auf das städtische Basiskapital auswirken. Das Basiskapital wird sich schrittweise vermindern, womit sich der fortschreitende Vermögensverzehr in der Stadt Chemnitz ausdrückt.

9. Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung

Die nachstehende Prognose verdeutlicht, dass die Bevölkerung der Stadt Chemnitz sich langsam aber kontinuierlich verringern wird. Nicht zuletzt aus diesem Grund sind eine Anpassung der Infra-struktur und der mit diesem Haushaltsplan eingeschlagene Weg einer Reduzierung neuer Investi-tionen zugunsten der Erhaltung des vorhandenen Vermögens sinnvoll.

Es wird davon ausgegangen, dass die Chemnitzer Bevölkerung bis 2030 in Abhängigkeit von den

Prognoseannahmen auf eine Zahl zwischen 217.000 und 231.000 Einwohnern sinken wird. Die

mittlere Variante im Diagramm (Variante 1), die als Grundlage kommunaler Planungen dient, führt

auf eine Zahl von ca. 223.000 Einwohnern. Damit wird ein Bevölkerungsverlust der Stadt

Chem-nitz bis 2030 gegenüber dem Einwohnerstand vom Dezember 2010 zwischen 4 % und 10 %

er-wartet.

223 300 Einwohner

217 300 Einwohner

231 000 Einwohner 2009: 240 629 Einwohner

215 000 220 000 225 000 230 000 235 000 240 000 245 000 250 000 255 000

2000 2001

2002 2003

2004 2005

2006 2007

2008 2009

2010 2011

2012 2013

2014 2015

2016 2017

2018 2019

2020 2021

2022 2023

2024 2025

2026 2027

2028 2029

2030 Jahr (31.12.)

Anzahl

Variante 1 - Jährliches Zuzugsvolumen berücksichtigt den Rückgang der Gesamtbevölkerung Sachsens

Variante 2 - Jährliches Zuzugsvolumen berücksichtigt den Rückgang der mobilen Bevölkerung Sachsens (18 bis 29 Jahre) Variante 3 - Zuzugsvolumen bleibt konstant

Ist-Einwohnerentwicklung bis 2009

prognose angenommene Fruchtbarkeitsziffer

- Chemnitz erreicht die vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen für Chemnitz im Jahre 2030 prognostizierte Sterberate - das Fort- und Zuzugsverhalten über die Stadtgrenze ändert sich in Bezug auf die Alters- und Geschlechtsstruktur nicht - das Umzugsverhalten in der Stadt ändert sich in Bezug auf die Alters- und Geschlechtsstruktur nicht

Position Erläuterung Erträge

Steuern und ähnliche Abgaben Gemeindesteuern (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Hunde-, Vergnügungs-,

Zweitwohnungssteuer) und Gemeindeanteile an Bundes- und Landessteuern (Einkommen-,

Umsatzsteuer), Sonderlastenausgleich Hartz IV vom Land

Zuwendungen, Umlagen nach Arten

sowie aufgelöste Sonderposten

Zuwendungen des Landes für laufende Zwecke, erhaltene Umlagen, Leistungsbeteiligung des Bundes nach SGB II (an den Kosten der Unterkunft);

Zuwendungen für investive Zwecke werden als passive Sonderposten in der Vermögensrechnung ausgewiesen und analog den Abschreibungen für das Vermögen über die Nutzungsdauer aufgelöst. Sie sind somit der Gegenposten zu den Abschreibungen und entlasten die Ergebnisrechnung.

sonstige Transfererträge Ersatz von sozialen Leistungen durch Dritte an die Stadt

öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

Verwaltungs- und Benutzungsgebühren,

Schülerbeförderungsentgelt, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge

privatrechtliche Leistungsentgelte Mieten und Pachten, Erträge aus Verkauf (z. B. von Druckerzeugnissen), sonstige privatrechtliche Erträge (z. B. Ablieferungen aus Nebentätigkeiten)

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

u. a. Erstattungen von Verwaltungskosten durch Dritte Finanzerträge Zinsen (z. B. aus Geldanlagen), Gewinnanteile von

verbundenen Unternehmen und Beteiligungen aktivierte Eigenleistungen und

Bestandsveränderungen

Leistungen, die eine Kommune für die Herstellung von Vermögen selbst erbringt, zählen zu den Anschaffungs- und Herstellkosten. Zur vollständigen Bilanzierung werden diese Leistungen dem Vermögensgegenstand zugebucht und bei dem Produkt, wo z. B. der

Personalaufwand anfällt, als Ertrag gebucht. Damit wird der ursprüngliche Aufwand kompensiert und

anschließend mit den Abschreibungen des Vermögens über die Nutzungsdauer aufgeteilt. Beispiele sind eigene Planungsleistungen für Investitionen.

sonstige ordentliche Erträge u. a. Konzessionsabgaben, Bußgelder, Säumniszuschläge u. ä.;

Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen: Werden ursprünglich gebildete

Rückstellungen der Höhe oder dem Grunde nach nicht mehr benötigt, werden sie ertragswirksam ausgebucht.

realisierbare außerordentliche Erträge

Planbare außerordentliche Erträge ergeben sich insbesondere bei bereits beschlossenen

Vermögensverkäufen.

Position Erläuterung Aufwendungen

Personalaufwendungen Aufwand für Personal, neben dem Gehalt zählen hierzu auch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung;

Auch die Zuführungen zu Rückstellungen im

Personalbereich zählen zu den Personalaufwendungen.

darunter: Zuführungen zu Rückstellungen für Pensionen

Die Stadt muss nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen Pensionsrückstellungen für die Beamten bilden, die entsprechende Anrechte erworben haben.

Die Bezahlung der Pensionen erfolgt durch den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen (KVS).

Da die Ansprüche mit der Beschäftigung erworben werden, sind diese zukünftigen Verpflichtungen bereits jetzt zu bilanzieren. Dies entspricht dem Prinzip der Periodengerechtigkeit.

darunter: Zuführungen zu Rückstellungen für

Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen der Alterteilzeit

Die Rückstellungen für Altersteilzeit sind mit Abschluss der Verträge bzw. im Rahmen der Arbeitsphase der Altersteilzeit zu bilden, da zu diesen Zeitpunkten die Ansprüche für die Leistungen im Rahmen der Freistellungsphase erworben werden und die

Verpflichtung der Stadt zur späteren Zahlung besteht.

Versorgungsaufwendungen Ruhegelder, Unterhaltsbeiträge, Hinterbliebenen-, Witwen- und Waisenbezüge, Verschollenheitsbezüge, Sterbegelder, Unfallfürsorge, Übergangsgelder nach dem BeamtenVG, Ausgleich bei besonderen

Altersgrenzen, Überbrückungshilfen bei Vorruhestandsregelungen

Zuführungen zu

Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger

Bei Versorgungsaufwendungen handelt es sich um Zahlungen an Beamte im Ruhestand.

Da die Pensionsrückstellungen in Chemnitz nur dargestellt, durch die o. g. Verfahrensweise mit dem KVS aber nicht in Anspruch genommen werden, wurde auf die Teilung der Rückstellungen für aktive

Beschäftigte und Versorgungsempfänger verzichtet.

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

u. a. Unterhaltung und Bewirtschaftung von

beweglichem und unbeweglichem Vermögen, Erwerb und Ausrüstungen bis 150 € (ohne abziehbare

Vorsteuer) sowie deren Unterhaltung, Mieten und Pachten, Aufwand für Fortbildungen, Dienstreisen, Schülerbeförderung, Lehr- und Lernmittel,

planmäßige Abschreibungen Planmäßige Abschreibungen stellen die Wertminderung des Vermögens durch Abnutzung und Zeitverlauf dar.

I. d. R. wird die Abschreibung aus Anschaffungs- und Herstellkosten geteilt durch die Nutzungsdauer linear berechnet. Die Planung erfolgt sowohl für das

vorhandene Vermögen als auch für die im Finanzplanzeitraum vorgesehenen Investitionen.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Aufwand für Zinsen, insbesondere für Investitions- und Kassenkredite sowie bei Rückzahlung von

Fördermitteln

Position Erläuterung Transferaufwendungen

Abschreibungen auf

Sonderposten für geleistete

Investitionsförderungsmaßnahmen

Soziale Leistungen

Zuschüsse an Dritte (einschl. verbundene

Unternehmen, Beteiligungen, Zweckverbände) für laufende Zwecke;

Bei Zuschüssen an Dritte zur Förderung von

Investitionen, die mit einer Zweckbindungsfrist oder einem (Mit-)Nutzungsrecht versehen sind, wird in der Vermögensrechnung ein aktiver Sonderposten ausgewiesen. Durch die jährliche Auflösung dieses Sonderpostens werden die Mittel aufwandsseitig über den Zeitraum der Zweckbindung aufgeteilt.

Soziale Leistungen

Sozialumlage Umlage, die vom Kommunalen Sozialverband unter Berücksichtigung der Aufgabenerfüllung sowie der Steuerkraft der Mitglieder erhoben wird

sonstige ordentliche Aufwendungen

Büromaterial, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungs-kosten, Geschäftsführungskosten der Fraktionen, Steuern, Versicherungen, Sachverständigenkosten einschl. der Bildung von Rückstellungen für anhängige Gerichtsverfahren (entspricht dem Vorsichtsprinzip);

Leistungsbeteiligung an ARGE SGB II realisierbare außerordentliche

Aufwendungen

Planbare außerordentliche Aufwendungen ergeben sich insbesondere bei bereits beschlossenen oder

vorgesehenen Vermögensverkäufen. Die Planung

erfolgt derzeit insbesondere für die Subventionierung

von Grundstücksverkäufen in Gewerbegebieten und

sonstigen Gebieten (Verkäufe unter Buchwert).

Im Dokument Haushaltsplan ... der Stadt Chemnitz: (Seite 111-117)