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2.5 Modell nach Oser (1998)

2.5.1 Die drei Verpfl ichtungsaspekte

2.5.1.1 Gerechtigkeit und Begabtenförderung

2.5.1.1.4 Meritokratie

Einen weiteren Beitrag zur Refl exion der schulischen Begabtenförderung leistet die ethische Perspektive der Meritokratie, oft auch bezeichnet als Leistungsprinzip. Darunter ist eine Gerechtigkeitsauffassung zu verstehen, bei der materielle oder immaterielle Güter rein nach persönlichem Verdienst zugeteilt werden. Die Zuteilung sieht von allen leistungsfremden Kriterien, wie z.B. Herkunft oder Geschlecht, ab. Die Vergabe erfolgt allein nach erwiesenen Leistungsunterschieden und den daraus gefolgerten Ausprägungen an Fähigkeit und Moti-vation (vgl. Heckhausen, 1981, S. 55).

Der Begriff 'Meritokratie' wurde erstmals von Michael Young verwendet. In seinem Werk 'Es lebe die Ungleichheit' (erstmals veröffentlicht im Jahre 1958 unter dem englischen Ori-ginaltitel 'Rise of the Meritocracy') zeichnet er eine durchaus kritische Utopie einer Gesell-schaft, in der ausschließlich das Leistungsprinzip herrscht. In dem Land, das Young entwirft, wird die gesellschaftliche Position jeder Person durch ihren Intelligenzquotienten, gepaart mir ihrer Anstrengungsbereitschaft, bestimmt. (vgl. Hadjar, 2008, S. 44; vgl. Young, 1961) Dieses Grundverständnis der Meritokratie ist auch heute noch vorherrschend: Die Zuwei-sung von Gütern und Positionen erfolgt aufgrund von Meriten, also Leistungen, die es recht-fertigen, eine entsprechende Zuteilung durchzuführen. Wenn jedoch Leistung zum Kriterium einer gerechten Verteilung gemacht werden soll, muss zuerst geklärt werden, was darunter zu verstehen ist. Der Begriff Leistung meint ein zweckgerichtetes Tun, sofern es erfolgreich und wertvoll ist, wobei in diese Beurteilung das Ansehen der handelnden Person nicht mit einbezogen werden darf. Der Leistungsbegriff impliziert im Regelfall Verzicht, Motivation und Anstrengung, jedoch sind diese Aspekte allein noch keine hinreichende Bedingung für Leistung. Denn Handlungen, für die Anstrengung und auch Fähigkeit nötig sind, müssen noch nicht zwingend Leistungscharakter haben, jedenfalls haben aber Handlungen, für die beides nicht nötig ist, keinen solchen. Ausschlaggebend für das Vorliegen von Leistung ist also, dass ein erfolgreiches und wertvolles Handlungsergebnis vorliegt. Es gilt als umso erfolgreicher, wenn große Schwierigkeiten zu überwinden waren, vor allem wenn diese so groß waren, dass sie wenige Personen der sozialen Bezugsgruppe auch hätten überwinden können, wenn große Anstrengungen aufgewandt wurden, wenn vor allem eine intrinsische Motivation vorlag und wenn ein zeitlich weit voraus liegendes Ziel verfolgt wurde. (vgl.

Braun, 1983, S. 32; vgl. Heckhausen, 1974, S. 12, 44; vgl. Heid, 1992, S. 92)

Das Leistungsprinzip kann als diametral zu einer Forderung nach Gleichheit verstanden werden: „Mit Gleichheit wird gefordert, persönlich nicht zu verantwortende Unterschiede zwischen den Menschen nicht zu einer Grundlage sozial bewerteter Unterschiede zu ma-chen. Mit Leistung wird gefordert, persönlich zu verantwortende Unterschiede zwischen den Menschen zu einer Grundlage sozial bewerteter Unterscheide zu machen“ (Meulemann, 1992, S. 102f.). Die Befürworter der Meritokratie sind also der Ansicht, dass nicht Gleich-heit, sondern der Leistungsbeitrag jeder einzelnen Person als Verteilungsmaßstab herange-zogen werden sollte. Indem die Zuteilung von Chancen an die Erbringung von Leistung gekoppelt wird, sehen die Befürworter dieses Prinzips es als gewährleistet an, dass dadurch die Mitglieder einer Gesellschaft dazu motiviert werden, ihr Bestes zu geben, um so die be-gehrten Chancen zu erhalten. Das Leistungsprinzip wird somit als Garant dafür betrachtet, dass eine Volkswirtschaft sich optimal entwickeln kann und auch dafür, dass die Verteilung gerecht und rational erfolgt, da ja nach dem Kriterium der individuellen Leistung verteilt wird. Ihren Ursprung hat diese Argumentation in der sozialen Schichtungstheorie von Davis

& Moore, die besagt, dass eine funktionierende Gesellschaft ihre Mitglieder in irgendeiner Art dazu veranlassen muss, die ihnen angemessene Position im sozialen System einzuneh-men und die damit einhergehenden Pfl ichten zu erfüllen. Dazu muss zuerst sichergestellt sein, dass in den Personen der Wunsch geweckt wird, bestimmte Plätze einzunehmen, so dass sie dann auch die damit verbundenen Aufgaben ausführen werden. (vgl. Braun, 1983, S. 31ff.; vgl. Davis & Moore, 1967)

„Wären die mit verschiedenen Positionen verbundenen Pfl ichten gleichermaßen angenehm für den menschlichen Organismus, gleichermaßen wichtig für den Fortbestand der Gesell-schaft und auf die gleichen Fähigkeiten und Talente angewiesen, so wäre es gleichgültig, wer welche Position einnimmt“ (Davis & Moore, 1967, S. 397). Da dies jedoch nicht der Fall ist, manche Positionen also angenehmer sind als andere, oder einige auch besondere Begabungen erfordern und eine größere Bedeutung haben, muss in einer Gesellschaft ein Belohnungssystem eingeführt werden, das Anreize bietet, damit die geeigneten Personen die jeweiligen gesellschaftlichen Positionen einnehmen. Die Belohnung besteht z.B. in einer monetären Abgeltung, aber auch in Aspekten wie der Gelegenheit zur Selbsterfahrung und Entwicklung. Durch diese diversen Positionen entsteht eine Schichtung in der Gesellschaft.

Die Positionen mit den höchsten Belohnungen und somit dem höchsten Rang bilden dieje-nigen, die erstens die größte Bedeutung für das Funktionieren der Gesellschaft haben und zweitens die höchste Begabung oder die beste Ausbildung erfordern. Die sozialen Ungleich-heiten sind somit notwendige Bedingung, Individuen zu hohen Leistungen zu motivieren, die letztlich dem Wohle aller Gesellschaftsmitglieder dienen, da sie Fortschritt und Wohl-stand initiieren. (vgl. Davis & Moore, 1967, S. 397ff.; vgl. Hadjar, 2008, S. 45)

Das Leistungsprinzip ist somit eine Möglichkeit zu regeln, wer bestimmte Positionen, Lauf-bahnen, Gratifi kationen und Güter erhalten soll, die in einer Gesellschaft ein knappes Gut darstellen. Die Zuteilung erfolgt hierbei also aufgrund von fähigkeitszentrierten Leistungs-unterschieden, wobei angenommen werden kann, dass diejenigen Personen die knappen Chancen oder Güter zugeteilt bekommen, welche diese auch bestmöglich nutzen können, da sie bereits ihre dementsprechende Leistungsfähigkeit gezeigt haben. (vgl. Heckhausen, 1974, S. 66f.)

Als Alternativen zum Leistungsprinzip könnten auch andere Zuteilungskriterien herange-zogen werden. Braun nennt hier das Geburts- oder Herkunftsprinzip, wie es für mittelal-terliche Ständegesellschaften üblich war, das ideologische Prinzip, bei dem die Zuteilung an die Personen erfolgt, deren Meinung mit der herrschenden Ideologie übereinstimmt und das Sozialprinzip, das Chancen unabhängig von der Leistungsfähigkeit oder bereits erwor-benen Meriten zuteilt. Das Leistungsprinzip gilt jedoch als allgemein anerkannt und kann als das zur Verteilung von begehrten materiellen sowie immateriellen Gütern gerechteste Prinzip gesehen werden, da hierbei ausschließlich Verdienst zur Bemessung herangezogen wird und somit leistungsfremde Verteilungsbegründungen (wie Herkunft oder Geschlecht) ausgeschlossen werden. Um Gerechtigkeit zu gewährleisten, ist es allerdings notwendig, Chancengleichheit (von Braun als Sozialprinzip bezeichnet, siehe oben) in das Leistungs-prinzip einzufl echten. (vgl. Braun, 1983, S. 33f.; vgl. Heckhausen, 1974, S. 69; Heid, 1992, S. 97f.; vgl. Meulemann, 1992, S. 105)

„Chancengleichheit heißt, daß [sic!] der Zugang zu Belohnungen […] nur durch eigene Leistung und nicht durch Glück, List oder Herkunft geregelt wird. Chancen sind dann gleich, wenn ungleiche Leistungen beim Zugang zu knappen Leistungspositionen voll zum Tragen kommen“ (Hondrich, 1984, S. 274f., Hervorhebung im Original). In der Meritokratie sollen also nur die Eignung und Qualifi kation ausschlaggebend sein, um den Zugang zu knappen Gütern (wie z.B. Ämtern) zu regeln, aber man kann nur dann von einer fairen Anwendung dieses Prinzips sprechen, wenn die Chancen zum Erwerb der nötigen Qualifi kationen nicht ungleich verteilt sind. Chancengleichheit herrscht dann, wenn Menschen mit gleichen na-türlichen Anlagen und gleicher Anstrengungsbereitschaft die gleichen Erfolgsaussichten ha-ben, begehrte Güter zu erreichen. (vgl. Giesinger, 2008, S. 275; vgl. Rawls, 1979, S. 93) Meulemann (vgl. 1992, S. 103f.) sieht drei Kriterien als relevant an, damit vom Vorliegen von Chancengleichheit gesprochen werden kann. Der erste Aspekt ist die Gleichbehandlung in sozialen Institutionen, vor Gericht, in der Politik und in der Verwaltung. Hier dürfen Kategorien wie Herkunft, Geschlecht oder Rasse keinen Unterschied in der Art und Weise machen, wie Personen begegnet wird. Der zweite Punkt ist die Gleichheit der Startbedingun-gen und der letzte Aspekt die Gerechtigkeit der ungleichen Ergebnisse: „Chancengleichheit

[…] läßt [sic!] sich nur beurteilen, wenn man von den heute offensichtlichen Unterschie-den die persönlichen Lebenswege bis an Unterschie-den Startpunkt zurückverfolgt und abwägt, ob die zwischenzeitlichen Einfl üsse tatsächlich diskriminierenden Charakter hatten“ (Meulemann, 1992, S. 104).

Gegen das Leistungsprinzip kann kritisch eingewendet werden, dass hierbei das Lustprinzip in den Hintergrund gedrängt wird. Leistungsanforderungen lassen sich als Fesselung an be-stimmte Arbeitsstrukturen sehen, die wiederum einen repressiven Mechanismus darstellen können. Es kann der Leistung an sich abgesprochen werden, einen Wert darzustellen, wenn darunter Fremdbestimmung, die Verhinderung der Selbstverwirklichung und Zwang ver-standen werden. Kritisch eingewendet werden kann auch, dass die Meritokratie zuweilen dazu eingesetzt wird, eine ideologische Rechtfertigung für unverdiente Zuweisung zu sein, indem Prestige und Statusprivilegien aufgrund vorgeblicher Leistungskriterien legitimiert werden. Schließlich kann ebenfalls angemerkt werden, dass das Leistungsprinzip dazu dazu zu führen vermag, dass bei der Zuteilung von weiterführenden Chancen keine Chancen-gleichheit mehr besteht, da durch die Zuweisung nach dem Leistungsprinzip in einer vor-gelagerten Ebene bereits keine Gleichheit der Startbedingungen mehr herrscht. (vgl. Braun, 1983, S. 31; vgl. Heckhausen, 1974, S. 80f.)

Meritokratie und Begabtenförderung

Aus meritokratischer Perspektive gilt auch für den Bildungsbereich, dass höhere Leistung zu mehr Belohnung führen soll. Das Prinzip der Chancengleichheit meint hier, dass Personen mit gleichem natürlichem Potential und gleicher Motivation die gleichen Bildungsresultate erzielen sollten, dabei also soziale Benachteiligungen beim Kompetenzerwerb und beim Zugang zu Bildungsangeboten neutralisiert werden.

Da aus einer meritokratischen Perspektive die natürlichen Anlagen einer Person die Grund-lage für die Zuschreibung von Verdienst darstellen, kann es als die Beseitigung sozialer (z.B.

familiärer) Benachteiligungen angesehen werden, wenn das Bildungssystem die natürliche Hierarchie der Talente herstellt, ohne dabei andere Aspekte außer den der individuellen Be-gabung zu berücksichtigen. Giesinger (2008, S. 280) bezeichnet dies als „meritokratisch in einem strengen Sinn“, merkt aber auch an, dass in seinen Augen Begabung allein noch nicht als belohnenswertes Verdienst angesehen werden kann, denn aus seiner Sicht ist ein notwen-diges Additiv für eine Belohnungsgrundlage die erbrachte Leistung.

Heckhausen (vgl. 1981, S. 60) betont, dass gerade am Ende der Bildungslaufbahn die Zu-teilung nach dem Leistungsprinzip erfolgen sollte, da es dann um die knappe ZuZu-teilung von

weiterführenden Bildungschancen geht, und diese Chancen denen zur Verfügung gestellt werden sollten, die diese nachweislich am effi zientesten nutzen können.

Chancengleichheit, wie sie oben beschrieben wurde, konnte im Bildungssystem erst zu der Zeit ausschlaggebend werden, in der im soziokulturellen Wandel Aspekte wie eine 'privi-legierte' Herkunft ihre Legitimationskraft für die Chancenzuweisung verlieren. Die neue Legitimierungsgrundlage stellt nun das individuell erwiesene Verdienst, also das Leistungs-prinzip, dar. (vgl. Heckhausen, 1974, S. 108)

Die Zuordnung von Bildung wird also über die Verknüpfung von Begabung und Leistung legitimiert. Das Bildungssystem ist aus meritokratischer Sicht legitimerweise selektiv, da damit sichergestellt werden soll, dass die entscheidenden und verantwortungsvollsten Posi-tionen – dies sind die FührungsposiPosi-tionen – durch die Tüchtigsten und Besten eingenommen werden. Darunter sind die begabten Personen zu verstehen, die sich einer langen Ausbildung unterziehen. Belohnt werden sie durch hohes Einkommen und Ansehen. (vgl. Becker &

Hadjar, 2009, S. 38f.)

Ein weiterer Aspekt eines meritokratischen Bildungssystems, wie es in westlichen Indust-riestaaten vorherrscht, ist der, dass bei der Zuweisung von Bildungschancen die natürlichen Begabungen der Personen im Fokus stehen. Dies stellt sicher, dass solche SchülerInnen höheren Bildungsangeboten zugewiesen werden, die über die natürlichen Ressourcen verfü-gen, diese auch erfolgreich zu absolvieren. (vgl. Becker & Hadjar, 2009, S. 40)

Gegner der Meritokratie argumentieren, dass Begabung und Leistungsfähigkeit nicht in der individuellen Verantwortung der Person liegen und somit dieser nicht zuzuschreiben sind.

Daher können sie keine legitime Grundlage für die Zuteilung von Chancen sein. (vgl. z.B.

Rawls, 1979)

Befürworter der Meritokratie widersprechen dieser Argumentation jedoch vehement, wie z.B. Krebs (2000, S. 27): „Zum Nobelpreisträger kann nun einmal nur jemand avancieren, dem die Natur eine überdurchschnittliche Begabung geschenkt hat. Aber was soll's? Gönnen wir ihr den Nobelpreis, für das Großartige, was sie daraus gemacht hat! Wollte man, da Ver-dienst […] immer nur vermischt mit Fremdverursachtem (Geburt, Talente, soziale Umge-bung) auftritt, Verdienst gar nicht mehr anerkennen, zerstörte man mit dem Verdienstprinzip auch personale Identität. Denn niemand könnte sich seine Fähigkeiten und Leistungen mehr selbst zuschreiben“.

Bezogen auf die Verteilung von schulischen Ressourcen ist nach einer meritokratischen Auf-fassung also dann Gerechtigkeit hergestellt, wenn proportional zu den von den Lernenden

gezeigten Begabungen und der Lernbereitschaft verteilt wird (vgl. Gutmann, 1987, S. 128).

Aus einer meritokratischen Gerechtigkeitsperspektive ist eine Zuteilung eines höheren Ma-ßes von Förderung an begabte Jugendliche somit gerechtfertigt. Denn wer bereits gezeigt hat, dass er bzw. sie über Begabung und Anstrengungsbereitschaft verfügt, hat es auch 'ver-dient', angemessen gefördert zu werden. Auch ist es aus einer meritokratischen Perspektive für die Gesamtgesellschaft nutzbringend, wenn wichtige Positionen von Personen einge-nommen werden, die über das bestmögliche Wissen und Können verfügen.

Kritiker der Meritokratie bemängeln an dieser Gerechtigkeitsperspektive jedoch, dass da-mit Individualismus, Wettbewerb und Durchsetzungskraft im Bildungswesen zu stark in den Vordergrund gerückt würden, wo doch Solidarität, Kooperation und entspannte Part-nerbeziehungen zu bevorzugen wären. Außerdem würden im System der Meritokratie die Erfolgreichen zunehmend mit Befugnissen, über die Chancenverteilung an die weniger Erfolgreichen zu bestimmen, ausgestattet, was korrumpieren und dazu führen könne, dass Missbrauch zur Sicherung der eigenen Interessen stattfi nde. (vgl. Deutsch, 1979, S. 392; vgl.

Heckhausen, 1981, S. 56f.)

Einige AutorInnen sprechen sich dafür aus, das Leistungsprinzip nicht in seiner strengsten Form durchzusetzen, sondern sie plädieren für eine Vermischung mit anderen Prinzipien.

Heckhausen (1974, S. 71) sieht solch eine Vermischtheit als notwendig an, um „fundamen-tale Wertforderungen nicht zu vernachlässigen“. Er plädiert für ein Sockelniveau an Chan-cen für alle, unabhängig von der eigenen Leistungstüchtigkeit, um ein Mindestmaß eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen. Für den Bildungsbereich nennt er als Beispiele die Schulpfl icht und die Pfl ichtschuldauer. Was als Sockel festzulegen ist, den jede Person mindestens erreichen sollte, ist jedoch fl ießend. (vgl. Heckhausen, 1974, S. 71f.)

Dieses von Heckhausen (vgl. 1974, S. 72) propagierte Sockelprinzip schützt vor einer leis-tungsabhängigen Chancenzuweisung und wird von ihm als notwendig angesehen, und zwar einerseits für die heranwachsende Generation, um gleiche Startchancen im Bildungsbereich zu ermöglichen, und andererseits, um die erwachsenen Gesellschaftsmitglieder zu schützen, die leistungsunfähig sind (z.B. durch Krankheit). „Eine Verabsolutierung des Leistungsprin-zips, die auf keinerlei Eingrenzungen […] Rücksicht nähme, sondern alle Lebenschancen von erwiesener Leistungsfähigkeit abhängig machte, hätte den Zusammenbruch und das Verschwinden sozial moralischer Wertnormen zur Voraussetzung.“ (Heckhausen, 1974, S. 72, Hervorhebung im Original)

Ähnlich argumentiert auch Gutmann: In ihren Augen ist es als falsch anzusehen, wenn nach einem meritokratischen Prinzip verteilt wird, also die meisten schulischen Ressourcen an begabte Lernende verteilt werden, anstatt diese auf die durchschnittlichen oder die

lang-sameren SchülerInnen zu verwenden. Sie streicht heraus, dass aus einer meritokratischen Sicht keine Notwendigkeit gegeben ist, wenig begabte oder unmotivierte SchülerInnen bis zu einem Sockelniveau auszubilden, dass mit einer meritokratischen Argumentation dies so-gar abgelehnt werden kann. Gutmann jedoch plädiert dafür, dass „alle in Bezug auf zentrale Kompetenzen eine Schwelle überschreiten sollen, welche ihnen vollwertige Partizipation an demokratischen Prozessen ermöglicht“ (Giesinger, 2008, S. 282). Sofern jedoch alle Ler-nenden das Sockelniveau bereits überschritten haben, besteht in den Augen Gutmanns gegen eine schulische Ressourcenverteilung nach Begabung und Anstrengungsbereitschaft kein Einwand mehr. (vgl. Gutmann, 1987, S. 128ff.)

Die bisher dargestellten ethischen Prinzipien betrachten alle eine angemessene Ressour-cenverteilung aus Sicht der Gerechtigkeit. Nachfolgend soll nun das Prinzip der Fürsorge betrachtet werden, bei dem eine gerechte Verteilung von Förderung irrelevant ist und statt-dessen die Bedürfnisse der Lernenden in den Vordergrund gestellt werden.