• Keine Ergebnisse gefunden

Masterstudienreform“, Psychotherapeutenjournal 4/2006

Im Dokument , Michael Borg-Laufs (Seite 113-116)

Es muss einigen Ausführungen zum ers-ten Themenkomplex (Zulassungsvoraus-setzungen) deutlich widersprochen wer-den. Wie kann Herr Groeger behaupten,

„dass die Absolventen der Bachelorebene zukünftig tatsächlich nur noch über Kom-petenzen verfügen, die unter das bisheri-ge Niveau des Fachhochschuldiploms zu-rückfallen“ (S. 347)? Ist ihm etwa entgan-gen, dass die Fachhochschulstudiengänge, die bisher für die Zulassung zur Ausbil-dung in KJP berechtigten, in der Regel 6 Theoriesemester und 2 Praxissemester aufweisen; die künftigen (curricular eher

„überladenen“) Bachelorstudiengängen werden sich davon also in ihrer Qualität (z.B. hinsichtlich der wissenschaftlichen Fundierung) nicht negativ unterscheiden.

Im Gegenteil wäre es jetzt sogar prinzipiell

möglich, einen Bachelorstudiengang mit 7 oder gar 8 Theoriesemestern zu konzi-pieren!

Der vom Autor zitierte Beschluss der Kul-tusministerkonferenz (KMK) zur Gleichwer-tigkeit von FH-Diplom und Bachelor-Ab-schluss ist daher sowohl formal als auch inhaltlich zutreffend.

Angesichts der prinzipiellen Gleichwertig-keit des Bachelorabschlusses mit dem bis-herigen FH-Abschluss ist daher Herrn Groegers Unterstellung, „dass ´Bachelor-Psychotherapeuten` überfordert wären, so dass es vermehrt zu Behandlungsfehlern kommen kann“ (S. 348) als eine Abwer-tung und Beleidigung aller bisher ausge-bildeten und künftig auszubildenden

Kin-der- und Jugendlichenpsychotherapeu-ten/-innen scharf zurückzuweisen. Zudem ist der Ausdruck „Bachelor-Psychothera-peut“ sachlich falsch und völlig irreführend.

Wenn die neuen Bachelorabschlüsse den-noch ein Problem für die Zulassung zur anschließenden (!) Psychotherapieaus-bildung darstellen, dann ist es nicht ihr Niveau, sondern ihre Vielfalt, die u.a. durch die dezentralisierte Akkreditierung nach der Föderalismusreform nun wohl noch zu-nehmen wird. Allerdings verwundert es, dass der Autor bei seiner Problemanzeige (S. 346) überhaupt nicht erwähnt, wie bisher Lösungen des Problems auf Lan-desebene vorgenommen werden: Bei der Vielfalt unterschiedlicher Studiengänge (wie Heil- u. Sonderpädagogik oder

Sozialar-beit) wird über deren Äquivalenz mit (So-zial-)Pädagogik anhand des Anteils päd-agogischer Inhalte des jeweiligen Studiums (evtl. im Einzelfall) entschieden. Dieses Kri-terium sollte allerdings modifiziert werden, so dass Absolvent/-inn/en eines Bache-lorstudiums in Psychologie nicht benach-teiligt werden, sondern unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. mit Schwerpunkt Pädagogische Psychologie) zur KJP-Aus-bildung zugelassen werden können. Die Tauglichkeit des Kriteriums zur Orientie-rung und Entscheidung in der Vielfalt scheint aber nicht widerlegt zu sein.

Wenn sich die innovativen Ideen des Au-tors umsetzen ließen, würde dieses Pro-blem indes an Bedeutung verlieren. Wenn

ich seinen Beitrag richtig verstanden habe, werden dann nämlich Alle (sowohl für PP als auch für KJP) ein Masterstudium ab-solvieren, das zu einer „eingeschränkten Approbation“ führt und die Grundlage für eine Weiterbildung in einem (schulen-spezifischen oder allgemeinen?) Psycho-therapieverfahren bildet. Damit könnte si-cherlich das unterschiedliche Profil hinsicht-lich der Kenntnisse und Fähigkeiten der verschiedenen Berufsqualifikationen bes-ser ausgeglichen werden (und zudem die bisherige Redundanz der Ausbildungs-inhalte bei den Studierenden der (klini-schen) Psychologie verringert werden).

Warum es sich dabei immer um einen forschungsorientierten (und nicht um einen

„anwendungsorientierten“) Masterstudien-gang handeln soll (S. 348 u. 352), kann Groeger nicht schlüssig begründen. Das von ihm angeführte Argument, dass Psychothe-rapie sich „wissenschaftlich anerkannter Ver-fahren“ (S. 348) zu bedienen hat, taugt dafür jedenfalls nicht. Schließlich können wir doch erwarten, dass auch jeder anwen-dungsorientierte Masterstudiengang (ob in Psychologie oder etwa in den Ingenieurswis-senschaften) wissenschaftlich fundierte Ver-fahren vermittelt – und nicht „Hokus-Pokus“!

Prof. Dr. Norbert Rückert EFH Hannover Blumhardtstr. 2 30625 Hannover rueckert@efh-hannover.de

Zu Wolfgang M. Groeger: „Psychotherapie-Ausbildung im Rahmen der Bachelor-/

Masterstudienreform“, Psychotherapeutenjournal 4/2006

Der sehr ausführlichen und kenntnisrei-chen Arbeit von Herrn Groeger muss man in weiten Bereichen zustimmen. Insbeson-dere seinen stringenten Überlegungen hinsichtlich der Bachelor- und Masterab-schlüsse, die in der Forderung münden, dass nur ein konsekutives Masterstudium die für die psychotherapeutische Arbeit erforderlichen Basiskompetenzen vermitt-le, ist grundsätzlich zuzustimmen. Allerdings müssten die bisherigen Erfahrungen in der Ausbildung von Kinder- und Jugend-lichenpsychotherapeuten insofern besser gewürdigt werden, als die bisherigen Aus-bildungsbedingungen hochqualifizierte Kinder- und Jugendlichenpsychothera-peuten hervorgebracht haben.

Die Forderung allerdings, die Ausbildung zur Approbation solle in Zukunft nicht mehr von der Hochschulausbildung ab-gekoppelt möglich sein, bedarf meines Erachtens doch einer näheren Betrach-tung. Schon die berechtigte Forderung nach dem Erwerb von psychotherapeuti-schen Grundkompetenzen im Rahmen eines konsekutiven Masterstudienganges an einer Hochschule bringt die bisheri-gen Studienordnunbisheri-gen an psychologi-schen Instituten erheblich in

Schwierigkei-ten. Im Rahmen der Ausbildung zum psy-chologischen Psychotherapeuten ist die analytische und tiefenpsychologisch-fun-dierte Psychotherapie als wissenschaftliches Verfahren berufs- und sozialrechtlich an-erkannt. Im universitären Psychologiestu-dium ist die Psychoanalyse als Wissen-schaft und die analytische Psychothera-pie und tiefenpsychologisch-fundierte Psy-chotherapie als deren psychotherapeuti-sche Verfahren weitgehend weder im Grundstudium noch im zweiten Studien-abschnitt vertreten. Hier gibt es meines Erachtens einen erheblichen Nachholbe-darf, sowohl die wissenschaftstheoreti-schen Voraussetzungen der Psychoana-lyse im Grundstudium zu lehren als auch deren Anwendung in der Psychotherapie.

An diesem Punkt ist Groegers Aussage,

„zumindest für die psychologischen Uni-versitätsinstitute gilt, dass sie ohne weite-res in der Lage wären, eine psychodiag-nostische und psychotherapeutische Grundausbildung im Rahmen eines Mas-terstudienganges ‚Psychotherapie‘ zu ver-mitteln“ (PTJ 4/2006, S. 351), nicht zutref-fend. Zutreffend halte ich diese Aussage lediglich für die verhaltenstherapeutischen Psychotherapien und deren wissenschafts-theoretische Grundlagen.

Auch was die von Groeger präferierte „Wei-terbildung nach Approbation an der Hoch-schule“ und deren mögliche positiven Aus-wirkungen auf die „Ausbildungsvergütung“

angeht, ist kritisch anzumerken, dass es al-len Ausbildungsinstituten auch jetzt schon durchaus möglich ist, Ausbildungsvergü-tungen an die Ausbildungskandidaten zu zahlen. Schließlich erhalten die Ausbildungs-institute die mit den Krankenkassen verein-barten Punktwerte für die Behandlungs-stunden im Rahmen der praktischen Aus-bildung Honorare. Es steht ganz im eige-nen Ermessen der Ausbildungsinstitute, ob und in welchem Ausmaß sie diese Honora-re an die Ausbildungskandidaten als Refi-nanzierung der Ausbildungskosten auszah-len, damit das von Groeger angestrebte Ziel teilweise erreicht werden kann und „die ho-hen Kosten des Qualifikationserwerbs leich-ter geschulleich-tert werden können und die Nachwuchsprobleme nachhaltig gemildert“

(PTJ 4/2006, S. 351) werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Psych. Raimund Rumpeltes Landfriedstr. 4 69117 Heidelberg raimundrumpeltes@gmx.de

Replik von Wolfgang M. Groeger zu den Leserbriefen von N. Rückert und R. Rumpeltes

Beide Leserbriefe signalisieren grundsätz-liche Zustimmung zu einer Neukonzeption der Psychotherapieausbildung. Zugleich benennen sie Punkte, in denen abwei-chende Auffassungen bestehen.

Ein solcher Punkt betrifft die Frage, ob die Hochschulen in der Lage sind, die psycho-dynamischen Psychotherapieverfahren an-gemessen zu vermitteln. Zweifel daran werden damit begründet, dass psycho-dynamische Verfahren in der akademi-schen Psychologie nur eine marginale Rolle spielen. Wer solche Bedenken vor-trägt, blendet allerdings die Existenz von derzeit insgesamt 35 universitären Ausbil-dungsgängen in Psychologischer Psycho-therapie aus, die die Grundausbildung in allen Verfahren längst übernommen ha-ben, so wie jede andere staatlich aner-kannte Ausbildungsstätte auch. Was wäre denn die Alternative: Können Verhaltens-therapie-Ausbildungsstätten eine Grund-ausbildung in psychodynamischen Psy-chotherapieverfahren sehr viel besser ge-währleisten als die Hochschulen? Die Antwort hierauf ist ein klares Nein. Es gibt keinerlei Befunde, die eine Überlegenheit der derzeitigen Regelungen zur psycho-therapeutischen Grundausbildung un-termauern.

Ein weiterer Punkt betrifft die Auswirkun-gen eines früheren Approbationszeit-punktes auf die Bezahlung in der darauf folgenden Weiterbildung. Macht es für Ausbildungsteilnehmer tatsächlich keinen Unterschied, ob sie ihre Leistungen selbst abrechnen oder ob „ganz im eigenen Er-messen der Ausbildungsinstitute“ ein mehr oder weniger großer Teil der Honorare ausgezahlt wird? Das viel größere Poten-zial in bezug auf die Einkommensmög-lichkeiten findet sich im übrigen nicht bei der Vergütung für die praktische Ausbil-dung, sondern bei der für die praktische Tätigkeit, die bisher viel zu oft als „Prakti-kant“ ohne jegliche Bezahlung zu erbrin-gen ist.

Der zentrale Punkt des Artikels betrifft die Frage der Zugangsvoraussetzungen – ge-nügt ein Bachelorabschluss oder bedarf es eines Masterabschlusses? Ich habe

hierfür zwei Antworten zur Diskussion ge-stellt:

1. Nein, ein Bachelorabschluss reicht nicht aus, wenn der Ausbildungsgang bis zur Approbation unverändert bleibt.

2. Ja, ein Bachelorabschluss reicht aus, wenn die Ausbildung als Masterstudium konzipiert wird, die Approbation auf der Basis einer Grundausbildung mit dem Masterabschluss erworben wird und die Fachkunde für ein Psychotherapie-verfahren im Anschluss daran im Rah-men einer Weiterbildung.

Diesen Punkt greift Herr Rückert in sei-nem Leserbrief auf, indem er der 2. Ant-wort zustimmt, der 1. AntAnt-wort aber vehe-ment widerspricht. Er stellt dabei in Abre-de, dass es einen Unterschied zwischen den Fachhochschuldiplomen und den neuen Bachelorabschlüssen gibt. Dass dies bestenfalls so sein kann, war auch der Ausgangspunkt meiner Analyse (S. 344).

Zur Psychotherapieausbildung zugelassen werden nun aber auch alle Absolventen eines 6-semestrigen Studiengangs, dem Regelfall bei allen Bachelorstudiengängen.

Wer diese Kürzung der Studiendauer um bis zu vier Semester einbezieht, kommt zu dem Ergebnis, dass die Eingangsquali-fikation für Kinder- und Jugendlichenpsy-chotherapeuten abgesenkt wird. Nur wer diese Absenkung in Abrede stellt, kann die von mir geäußerte Befürchtung (S. 348),

„dass „Bachelor-Psychotherapeuten“ über-fordert wären, so dass es vermehrt zu Behandlungsfehlern kommen kann“, als

„Abwertung und Beleidigung aller bisher ausgebildeten und künftig auszubildenden Kinder- und Jugendlichenpsychothera-peuten“ sehen. Dies ist im Hinblick auf die bisher Ausgebildeten aber nicht meine Auffassung – und was ich erreichen möch-te, ist ein Beitrag dazu, dass wir solche Verhältnisse auch zukünftig nicht bekom-men.

Es bleibt ein weiterer wichtiger Punkt, die grundsätzlich forschungsorientierte Kon-zeption des Masterstudiums. Hierzu kommt man ganz ohne „krummen“ Weg,

„den Universitätsinstituten das Monopol der Hochschulausbildung für

Psychothe-rapie sichern zu wollen“, wenn man sich klar macht, dass ein akademischer Heil-beruf eine forschungsorientierte Ausbil-dung für sein Überleben und seine Wei-terentwicklung braucht. Genau deshalb ist die Masterstudienphase unverzichtbar. For-schungsorientierung ist nur im Master-studium möglich und ergänzt die ande-ren Ausbildungsbestandteile, den Erwerb der Grundlagen im Bachelorstudium und die anwendungsorientierte dritte Ausbil-dungsphase, die Psychotherapieausbil-dung – sei sie nun wie bisher als Ausbil-dung oder zukünftig hoffentlich als Wei-terbildung konzipiert.

Ich möchte meine Replik nicht schließen, ohne Herrn Rückert als Fachhochschullehrer an der Evangelischen Fachhochschule Han-nover mit ihrer Kooperation mit dem Winni-cott Institut anzusprechen. Nur in den (so-zial-)pädagogischen Fachrichtungen können heute schon Masterstudiengänge eingerich-tet werden, die einen Teil der Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychothe-rapeuten abdecken, während der andere, verfahrens- und anwendungsbezogene Teil im Anschluss daran an einer Ausbil-dungsstätte fortgeführt wird, mit der der Stu-diengang kooperiert. Erforderlich hierzu wäre, mit den zuständigen Ministerien auszuloten, ob und unter welchen Bedingungen mit dem Masterabschluss eine befristete Erlaub-nis zur Berufsausübung nach § 4 PsychThG erteilt werden kann. Absatz 1 dieses Para-graphen sieht ausdrücklich vor, dass eine befristete Erlaubnis möglich ist, wenn „eine abgeschlossene Ausbildung für den Beruf“

nachgewiesen wird, die nicht die Vorausset-zungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 PsychThG er-füllt. Ein Masterabschluss in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie könnte als eine solche „abgeschlossene Ausbildung für den Beruf“ aufgefasst werden. Die (sozial-)päd-agogischen Fachrichtungen könnten damit zu einer Avantgarde werden, die dabei hilft, den Weg zu entsprechenden Änderungen für alle Psychotherapeuten zu ebnen.

Dr. Wolfgang M. Groeger Zentrum für Psychotherapie Ruhr-Universität Bochum 44780 Bochum groeger@kli.psy.ruhr-uni-bochum.de

Hamburg

Curschmannstraße 9 20251 Hamburg Tel. 040/4210 1234 Fax 040/4128 5124 Mo, Di, Do 9.00 – 15.00 Uhr Mi 9.00 – 17.00 Uhr Fr 9.00 – 14.00 Uhr info@ptk-hh.de www.ptk-hh.de

Hessen Gutenbergplatz 3 65187 Wiesbaden Tel. 0611/53168-0 Fax 0611/53168-29 Mo – Do 9.00 – 13.00 Uhr

post@psychotherapeutenkammer-hessen.de www.psychotherapeutenkammer-hessen.de Niedersachsen

Roscherstraße 12 30161 Hannover Tel. 0511/850304-30 Fax 0511/850304-44

Mo, Mi, Do, Fr 9.00 – 11.30 Uhr Mo, Di, Mi, Do 13.30 – 15.00 Uhr Beitragsangelegenheiten:

Mo, Mi – Fr 9.00 – 11.30 Uhr Mo – Do 13.30 – 15.00 Uhr info@pk-nds.de

www.pk-nds.de

Nordrhein-Westfalen Willstätterstraße 10 40549 Düsseldorf Tel. 0211/522847-0 Fax 0211/522847-15 Mo – Do 8.30 – 16.30 Uhr Fr 8.30 – 14.30 Uhr info@ptk-nrw.de www.ptk-nrw.de Bundespsychotherapeutenkammer

Klosterstraße 64 10179 Berlin Tel. 030/27 87 85-0 Fax 030/278785-44 Mo – Do 9.00 – 15.00 Uhr info@bptk.de

www.bptk.de Baden-Württemberg Jägerstraße 40 70178 Stuttgart Tel. 0711/674470-0 Fax 0711/674470-15 Mo – Do 9.00 – 15.30 Uhr Fr 9.00 – 13.00 Uhr info@lpk-bw.de www.lpk-bw.de Bayern St.-Paul-Straße 9 80336 München (Post: Postfach 151506 80049 München) Tel. 089/515555-0 Fax 089/515555-25 Mo – Do 9.00 – 15.30 Uhr Fr 9.00 – 13.00 Uhr info@ptk-bayern.de www.ptk-bayern.de Berlin

Kurfürstendamm 184 10707 Berlin

Tel. 030/887140-0, Fax -40 Mo, Mi – Fr 9.00 – 14.00 Uhr Di 14.00 – 19.00 Uhr

info@psychotherapeutenkammer-berlin.de www.psychotherapeutenkammer-berlin.de

Bremen Hollerallee 22 28209 Bremen Tel. 0421/27 72 000 Fax 0421/27 72 002

Mo, Di, Do, Fr 10.00 – 14.00 Uhr Mi 13.00 – 17.00 Uhr

Sprechzeit des Präsidenten:

Di 12.30 – 13.30 Uhr verwaltung@pk-hb.de www.pk-hb.de

Im Dokument , Michael Borg-Laufs (Seite 113-116)